Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Ausnahmeregelung

Tz. 41 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine Ausnahme von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) beinhaltet § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 UStG (Anhang 5). Vorsteuerbeträge sind nach dieser gesetzlichen Vorschrift bereits dem Grunde nach abziehbar, wenn eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer vorliegt, die Zahlung bereits vor Ausführung des Umsatzes geleistet wurde, die Leistung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2.1 Vereinfachung der Vorsteuerberichtigung nach §§ 44, 45 UStDV, Anhang 6

Tz. 103 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vor Durchführung der Vorsteuerberichtigung ist die Anwendung der Vereinfachungsregelungen der §§ 44, 45 UStDV (Anhang 6) zu prüfen. In den folgenden Fällen unterbleibt eine Vorsteuerberichtigung: Die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallende Vorsteuer beträgt höchstens 1 000 EUR. Die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.3 Zusatzleistungen

Tz. 25c Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zusätzlich zur Regelleistung sind folgende Leistungen möglich: Leistungen für die Wohnung (Miete und Heizung), Mehrbedarf bei Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung wegen Krankheit (Diät), Leistungen für einmalige Bedarfe: Erstausstattung für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 75 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 23a UStG (Anhang 5) wurde durch das Vereinsförderungsgesetz vom 18.12.1989, BGBl I 1989, 2212 in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Die dort genannten Unternehmer können zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge einen Durchschnittssatz in Anspruch nehmen. Nach der zitierten gesetzlichen Vorschrift können die abzugsfähigen Vorsteuerbet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewinnausschüttungsverbot und sonstige Zuwendungen an Mitglieder

Tz. 8 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Das Gewinnausschüttungsverbot umfasst offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie variable Gewinnanteile. Davon unbenommen sind Mittelweiterleitungen an gleichfalls steuerbegünstigte (gemeinnützige) Anteilseigner nach § 58 Nr. 1 AO (Anhang 1b). Daneben gilt auch ein Verbot von sonstigen Zuwendungen an Mitglieder, wobei Mitglieder hier auc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit

Tz. 19 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt auch dann mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen selbstlos zu unterstützen. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) legt die Grenzen der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit entsprechend fest und orientiert sich an den gesetzlichen Vo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Allgemeines

Tz. 76 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Der Gesetzgeber sieht für die Anwendung der Pauschalierungsregelung folgende Voraussetzungen vor: Es muss sich um Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) handeln (hierzu zählen auch die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften – Verbände/Vereine). Die nicht rechtsfähigen P...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2 Keine Mehrung des eigenen Vermögens

Tz. 6 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die Körperschaft handelt auch dann nicht selbstlos, wenn ihre Tätigkeit in erster Linie auf die Mehrung ihres eigenen Vermögens gerichtet ist. Hier sei wiederum auf den Fall des BFH-Urteils vom 22.08.2019 zurückzukommen, bei dem eine Körperschaft ausschließlich durch Darlehen ihrer Gründungsmitglieder finanziert war und ihre Tätigkeit darauf ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bindungsfrist

Tz. 78 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Entscheidet sich eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft für die Anwendung des Durchschnittssatzes, ist sie an diese Entscheidung für fünf Kalenderjahre gebunden (s. § 23a Abs. 3 Satz 2 UStG, Anhang 5). D. h., während dieser fünfjährigen Bindungsfrist muss diese Durchschnitts-Pauschalierung von den Verbänden/Vereinen vorgenomme...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Wegfall von Aufzeichnungspflichten

Tz. 81 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 In der gesetzlichen Vorschrift des § 66a UStDV (Anhang 6) ist geregelt, dass die in § 23a UStG (Anhang 5) genannten Einrichtungen von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 und 6 UStG (Anhang 5) befreit sind, wenn sie die Vorsteuerbeträge nach dem im § 23a UStG (Anhang 5) festgelegten Durchschnittssatz von 7 % der steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Geringes Vermögen (Schonvermögen)

Tz. 34 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Als geringfügig sieht die Verwaltung ein Vermögen bis zu einem gemeinen Wert (Verkehrswert) i. H. v. 15 500 EUR an (s. R 33a. 1 Abs. 2 EStR und s. AEAO zu § 53 AO TZ 9, Anhang 2). Es wird z. B. einer Person nicht zugemutet, ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung wegen der Bestreitung von Kosten für den Lebensunterhalt zu veräuß...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Drittbegünstigung

Tz. 14 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) regelt ausdrücklich, dass keine Person durch zweckwidrige Verwaltungsausgaben oder hohe Vergütungen begünstigt werden darf. Im Grundsatz ist dies eine Ausprägung des allgemeinen Mittelverwendungsgebots. Zu diesem Bereich gehören auch Geschäftsführervergütungen und Vergütungen der Organe. Hierzu hat der BFH im ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Regelung bis 31.12.2002

Tz. 94 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vorsteuerbeträge sind nur zu 50 % abziehbar, wenn sie auf die Anschaffung oder Herstellung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Miete oder den Betrieb von Fahrzeugen i. S. v. § 1b Abs. 2 UStG a. F. entfallen und diese Fahrzeuge für den privaten Bedarf des Unternehmers oder für andere unternehmensfremde Zwecke verwendet werde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Voraussetzungen für die Anerkennung

Tz. 40 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Damit eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als mildtätigen Zwecken dienend anerkannt werden kann, müssen die bedürftigen Personen ausschließlich und unmittelbar unterstützt werden. Der Begriff der Ausschließlichkeit bezieht sich hierbei nicht nur auf die Tätigkeit der Einrichtung bzw. des Vereins, sondern auch auf die unters...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Leistungen für den unternehmerischen Bereich

Tz. 8 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Entscheidendes Kriterium für den Vorsteuerabzug ist, dass die Leistungen (Lieferungen und oder sonstigen Leistungen) für den unternehmerischen Bereich des Verbandes/Vereins ausgeführt worden sind. Hintergrund ist, dass die Umsatzteuer für Unternehmer keine Belastung darstellen soll, sondern ausschließlich von den Nichtunternehmern, d. h. den ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.3 Fahrausweise

Tz. 19 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Fahrausweise, die zur Beförderung von Personen ausgegeben werden, gelten als Rechnungen, wenn sie mindestens folgende Angaben enthalten (s. § 34 Abs. 1 UStDV, Anhang 6): den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Beförderungsleistung ausführt. § 31 Abs. 2 UStDV (Anhang 6) ist entsprechend anzuwenden; das A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.5 Aufbewahrung von Rechnungen

Tz. 23 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 14b Abs. 1 UStG (Anhang 5) hat der Unternehmer folgende Unterlagen aufzubewahren: ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat; alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat. Tz. 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Selbstversorgungsbetriebe

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Als Selbstversorgungsbetriebe bzw. Selbstversorgungseinrichtungen gelten landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien, die der sachgemäßen Ernährung und Versorgung von Anstaltsangehörigen dienen oder andere Einrichtungen, die für die Selbstversorgung der Einrichtung erforderlich sind, wie Tischlereien, Schlossereien (§ 68 Nr. 2 Buchst. a und b AO, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts; Steuersatz

Leitsatz 1. Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Rege...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Museen

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ertragsteuerliche Behandlung Museen gehören ebenso wie Theater, Kunstausstellungen, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen zu den Zweckbetrieben nach § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b). Dazu zählen auch künstlerische Nachlässe (Klümpen-Neusel in Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Tz. 116). § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b) unters...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachliche Voraussetzungen

Tz. 5 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Für den Vorsteuerabzug im unternehmerischen Bereich müssen darüber hinaus auch die sachlichen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) fordert, erfüllt sein: An den Verein/Verband muss eine Leistung (Lieferungen oder sonstige Leistungen, sog. Eingangsleistung oder Eingangsumsatz) erbracht werden; die Lieferun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Allgemeines

Tz. 99 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ändern sich wie bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.7 Rechnungen in der Form von Gutschriften

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (s. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, Anhang 5 und s. Abschn. 14.3 UStAE). Hintergrund hierfür ist, dass in bestimmten Fällen der Leistende keine genaue Kenntnis des von ihm Geleisteten hat. Diese Kenntnis hat nur der Leistungsempfänger. Beispielhaft kann etwa das Einricht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übersicht über die Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für die Zeit seit 01.01.2021

Tz. 21 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Es gelten die folgenden Regelsätze pro Bundesland. Zum Aufbau der Regelsätze s. § 28 SGB XII i. V. m. der Anlage zu § 28 SGB XII.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Vorsteuerabzug bei einheitlichen Gegenständen

Tz. 52 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Wird ein einheitliches Wirtschaftsgut, das ein Verband/Verein angeschafft hat (z. B. Kfz.), sowohl im unternehmerischen Bereich als auch im nicht-unternehmerischen Bereich genutzt, bestimmt sich die Abzugsfähigkeit grundsätzlich nach dem Grad der Nutzung, in den einzelnen Bereichen. Das gilt jedoch nur, soweit eine teilweise Nutzung für unte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, bedürftige Personen selbstlos (§ 55 AO, Anhang 1b) zu unterstützen. § 53 Nr. 1 AO (Anhang 1b) stellt auf den Personenkreis ab, der infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Methoden der Aufteilung

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mittelverwendung für satzungsmäßige Zwecke

Tz. 7 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass alle Mittel nur ausschließlich für die gemeinnützigen Satzungszwecke der Körperschaft verwendet werden dürfen. Hierzu hat die steuerbegünstigte Körperschaft den gemeinnützigkeitskonformen Mitteleinsatz im Zweifel nachzuweisen. Dazu kann auch eine Mittelverwendungsrechnung dienen. Bedeutun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Einkünfte und Bezüge

Tz. 26 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bezüge i. S. d. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) sind alle Einkünfte i. S. d. EStG (s. § 2 EStG, Anhang 10) und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Alleinerziehende und die sonstigen Haushaltsangehörigen erzielen. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Vereinfachtes Nachweisverfahren bei wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen

Tz. 44 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII, des Wohngeldgesetzes, bei Empfängern von Leistungen nach § 27a Bundesversorgungsgesetz (BVersG) oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKinderGG) ist als nachgewiesen anzusehen. Der entsprechende Nachweis über den Leistungsbezug kann aber...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Aufzeichnungspflichten

Tz. 106 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Seit dem Kalenderjahr, für das erstmalig eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG (Anhang 5) durchzuführen ist, müssen die folgenden Angaben eindeutig und leicht nachprüfbar aufgezeichnet werden (s. § 22 Abs. 4 UStG, Anhang 5 und s. Abschn. 15a.12 UStAE:): die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Aufwendungen für das Berichtigungsobj...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.6 Berichtigung von Rechnungen

Tz. 30 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG (Anhang 5; s. § 31 Abs. 5 UStDV, Anhang 6) kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben die § 14 Abs. 4 UStG (Anhang 5) und § 14a UStG (Anhang 5) fordert enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Dabei müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder bericht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Leistungen von anderen Unternehmern

Tz. 38 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Lieferungen und sonstige Leistungen müssen zwecks Erfüllung aller sachlichen Voraussetzungen von anderen Unternehmern erfolgen. Im Regelfall kann aus dem Abrechnungspapier (Rechnung, Fahrausweis, Transportschein usw.) geschlossen werden, dass die andere Person die Unternehmereigenschaft besitzt. D. h., der Unternehmer muss seinen wirklichen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Nutzung von übrigen Gegenständen

Tz. 55 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei Gegenständen, die nur für den nicht-unternehmerischen Bereich bezogen wurden, später aber gelegentlich oder vollständig im unternehmerischen Bereich verwendet werden, können nur die Vorsteuern abgezogen werden, die unmittelbar durch die unternehmerische Verwendung anfallen. Nicht abziehbar sind die auf die Anschaffung oder Herstellung di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Vorsteuerabzug in Sonderfällen (Amateursportvereine)

Tz. 63 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Vfg. der OFD Nürnberg vom 09.11.1983, UStR 1984, 94f. sollen auch die Vorsteuerbeträge abzugsfähig sein, die bei den unmittelbar mit dem Leistungsaustausch (z. B. Punktspiele) dienenden Vorbereitungshandlungen angefallen sind. Vorbereitungshandlungen sind z. B. das Training der im (entgeltlichen) Spielbetrieb stehende Mannschaften so...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verbot vorrangiger Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke

Tz. 2 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Das Gesetz wählt die Worte "in erster Linie," was zunächst grundsätzlich nicht jeden wirtschaftlichen Vorteil ausschließt, sondern es bedarf einer Abwägung im Einzelfall, ob die allgemeinfördernde Tätigkeit im Vordergrund steht oder der Nutzen für das Gemeinwohl hinter dem wirtschaftlichen Eigennutzen der Beteiligten zurückbleibt. Das Erforder...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Persönliche Hilfsbedürftigkeit (körperliche, geistige oder seelische Bedürftigkeit)

Tz. 11 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bedürftig sind Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen sind (s. § 53 Nr. 1 AO, Anhang 2); auf ihre wirtschaftliche Lage kommt es insoweit nicht an. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Hilfsbedürftigkeit wegen des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Schritte der Aufteilung

Tz. 73 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätze Bei vertretbaren Sachen sowie bei sonstigen Leistungen ist die Vorsteuer entsprechend dem Verwendungszweck in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Anteil aufzuteilen (Aufteilungsgebot (s. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE).Handelt es sich um einheitliche Gegenstände, die sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vorsteuerbeträge sind gesetzlich geschuldete Steuerbeträge, die ein Verband/Verein für an ihn erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen zusätzlich zum Leistungsentgelt an den Lieferanten oder des die Dienstleistung Erbringenden (den leistenden Unternehmer) entrichten muss. Es wird insoweit von den sog. Eingangsumsätzen gesprochen, weil dies...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken

Tz. 83 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei gemischt genutzten Grundstücken ist eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Umsätzen nach dem Umsatzschlüssel nur dann zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zuordnung (z. B. Nutzfläche, Kubikmeter umbauter Raum etc.) möglich ist. Der EuGH hat dieses mit seinem Urteil vom 09.06.20...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Elektronische Rechnungen

Tz. 13 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Rechnungen können, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – auch auf elektronischem Weg ausgestellt und empfangen werden (s. § 14 Abs. 1 Satz 7, 8 UStG, Anhang 5). Als elektronische Rechnung gilt hierbei jede Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z.B als PDF-Anhang einer E-Mail, der Download von ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Direkte Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Tz. 43 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Gesetzessystematik ist zunächst eine konkrete und genaue Zuordnung der verschiedenen, erbrachten Leistungen (Eingangsleistungen) in die beiden Bereiche (nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich) vorzunehmen. Vorsteuerbeträge, die ausschließlich den außerunternehmerischen Bereich betreffen, können nicht zum Abzug zugelass...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Voraussetzungen – Unternehmereigenschaft

Tz. 2 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Der Vorsteuerabzug erfordert das Erfüllen sowohl formeller als auch materieller Voraussetzungen. Die materiellen Voraussetzungen unterscheiden sich in persönliche und in sachliche Voraussetzungen. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) kann der Vorsteuerabzug nur dann vom Verband/Verein vorgenommen werden, wenn die persönlichen Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Steuer (formelle Voraussetzung)

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zum Begriff der Rechnung s. Abschn. 14.1–14.11 UStAE. Tz. 10 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn die Steuer in den Rechnungen, die von anderen Unternehmern erteilt werden, gesondert ausgewiesen ist. D.h. im Grundsatz ist das Vorliegen einer Rechnung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 83 Anders als § 4k Abs. 1 EStG sieht § 4k Abs. 2 EStG eine Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nur im Fall einer tatsächlichen Nichtbesteuerung der korrespondierenden Erträge vor. Rz. 84 Fälle der Niedrigerbesteuerung werden anders als im Fall § 4k Abs. 1 EStG von § 4k Abs. 2 EStG – im Einklang mit Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 3 Buchst. e ATAD – nicht erfasst.[1] Daraus folg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 131 § 4k Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die den Aufwendungen korrespondierenden Erträge keiner tatsächlichen Besteuerung in irgendeinem Staat unterliegen. In diesem Zusammenhang gelten die Ausführungen zu § 4k Abs. 2 S. 1 EStG entsprechend.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1.3 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge aufgrund § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 121 Als weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 2 S. 2 EStG wird eine fehlende tatsächliche Besteuerung der korrespondierenden Erträge konstatiert. Hierzu kann es kommen, wenn nach der Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO Leistungsbeziehungen zwischen der aus deutscher Sicht vermögensverwaltenden Personengesellschaft, die im Staat ihrer Errichtung als in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.3 Nicht- oder Niedrigerbesteuerung der korrespondierenden Erträge

Rz. 53 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist, dass "die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden". Folglich muss der Qualifikation...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 Auch wenn umfassende Regelungen bezüglich hybrider Gestaltungen vor dem ATADUmsG im nationalen Steuerrecht kaum vorhanden waren, so verfügte das deutsche Steuerrecht gleichwohl bereits vor der Umsetzung der ATAD über einige Regelungen, die eine Verknüpfung von abzugsfähigen Ausgaben in dem einen Staat mit zu versteuernden Einnahmen in dem anderen Staat herstellen, um ...mehr