Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

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Betriebsaufspaltung im Wand... / 3. Neuerdings geänderte BFH-Rechtsprechung zur personellen Verflechtung

Der Tatbestand der personellen Verflechtung hat durch die jüngste Änderung der BFH-Rechtsprechung[42] eine weitere Dynamik erfahren. a) Sachverhalt und Vorverfahren In dem zugrunde liegenden Fall[43] ging es um die Frage, ob eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft Gegenstand des Durchgriffsverbotes im Kontext der personellen Verflechtung für die Besitz-Personengesellschaf...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / 2. Personelle Verflechtung

Entfaltung eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens: Für die Annahme einer personellen Verflechtung i.S.d. Betriebsaufspaltung müssen die hinter beiden Unternehmen stehenden Personen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen entfalten.[28] Beherrschungsidentität: Das bedeutet, dass die Person oder die Personengruppe, die das Besitzunternehmen tatsächli...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / b) Personelle Verflechtung bei Beteiligung eines minderjährigen Kindes/Ergänzungspflegschaft

Der BFH entschied[37] weiterhin über die personelle Verflechtung im Falle einer Beteiligung eines minderjährigen Kindes, für das eine Ergänzungspflegschaft[38] angeordnet wurde. Stimmhinzurechnung bei den Eltern? Fraglich war hier, ob der Stimmanteil des minderjährigen Kindes dem Elternteil hinzugerechnet werden könne. Ein Ergänzungspfleger vertritt grundsätzlich die Interess...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / a) Personelle Verflechtung bei Treuhandverhältnissen

Eine weitere Besonderheit i.R.d. personellen Verflechtung ist bei Treuhandverhältnissen zu beachten, da nicht in jedem Fall schon allein aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung an Besitz- und Betriebsunternehmen auf eine personelle Verflechtung geschlossen werden kann.[34] Treuepflicht = Problem der Interessensunterordnung: Schließlich gebietet es die dem Treuhänder gegenüber dem...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB / FBIStR; Dipl.-Finw. (FH) Tim Bauerfeld, StB[*] Die Betriebsaufspaltung als rein steuerliches Konstrukt stellt Unternehmen aufgrund der Komplexität und stetigen Weiterentwicklung des Tatbestandes durch die Rechtsprechung vor immer neue Herausforderungen. Dabei sind die Folgen einer Betriebsaufspaltung für die betroffenen Unt...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / d) Sich anschließende Fragestellungen

Mittelbare Beherrschung einer Besitz-Kapitalgesellschaft? Der BFH hatte die Frage nur für die Beherrschung einer Besitz-Personengesellschaft (hier: die Klägerin) zu beurteilen – und hat daher die Frage des Durchgriffs auf eine Besitz-Kapitalgesellschaft offen gelassen.[63] Unterschiedliche Sichtweisen innerhalb des BFH: Für den Fall einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung ...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / b) Entscheidung des BFH v. 16.9.2021 – IV R 7/18: Änderung der Rechtsprechung

Der BFH hält an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest und gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft als Komplementär nämlicher Besitz-Personengesellschaft besteht, dennoch zu einer personellen Verflechtung führen könne.[55]mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / 1. Sachliche Verflechtung

Überlassung einer "wesentlichen Betriebsgrundlage": Eine sachliche Verflechtung ist anzunehmen, sobald das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zumindest eine wesentliche Betriebsgrundlage überlässt.[16] Begriff der "wesentlichen Betriebsgrundlage": Mangels einer Legaldefinition des Terminus der wesentlichen Betriebsgrundlage ist eine sich aus der Rechtsprechung ergebend...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / a) Sachverhalt und Vorverfahren

In dem zugrunde liegenden Fall[43] ging es um die Frage, ob eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft Gegenstand des Durchgriffsverbotes im Kontext der personellen Verflechtung für die Besitz-Personengesellschaft sein kann. Dem Urteil lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, Grundstücke an eine M-KG überließ.[44] Kommanditistin der Klägerin wa...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / c) Stellungnahme

Unseres Erachtens ist die Änderung der Rechtsprechung zu begrüßen. Bisherige unterschiedliche Beurteilung auf Ebene von Besitz- und Betriebsgesellschaft erscheint inkonsequent: Vergleicht man die Frage der personellen Verflechtung von Betriebs- und Besitzgesellschaften, so kam es bisher in der Rechtsprechung zu einer unterschiedlichen Beurteilung auf Ebene der Besitz- und der...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 13. Betriebsaufspaltung

Im Falle einer Betriebsaufspaltung zwischen der optierenden Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaftern sind die allgemeinen Grundsätze der Betriebsaufspaltung vollumfänglich anzuwenden (BMF Rz. 84). Beispiel 10 Die A-GmbH & Co. KG optiert ab dem 1.1.2023 nach § 1a KStG. Neben der vermögensmäßig nicht beteiligten A-GmbH (Komplementärin) ist B die alleinige Kommanditi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG und Veräußerung der Beteiligung sowie eines Grundstücks (SBV) innerhalb von fünf Jahren

Eine GmbH wurde im Wege des Formwechsels in eine GmbH & Co. KG umgewandelt und ein vom alleinigen GmbH-Gesellschafter vor der Umwandlung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die GmbH vermietetes Grundstück gelangte infolge der Umwandlung ins Sonderbetriebsvermögen (SBV) bei der GmbH & Co. KG. Einbeziehung stiller Reserven? Bei einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils sow...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 4. Übergang zur Körperschaftsteuer

Die Option führt handelsrechtlich zu keiner Änderung der Unternehmensform. Jedoch werden ertragsteuerrechtlich ein Formwechsel und damit die Einbringung des Vermögens aus der Personengesellschaft in eine Körperschaft (optierenden Gesellschaft) fingiert (§ 1a Abs. 2 KStG i.V.m. §§ 25, 20 UmwStG). Einbringungsgegenstand sind jeweils die Mitunternehmeranteile der Gesellschafter ...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 16. Umwandlungen

Die optierende Gesellschaft kann neben ihrer "eigenen" Umwandlung auch in andere Umwandlungen eingebunden sein.[23] In BMF Rz. 100 werden einige Fälle erwähnt. Allen dort genannten Fällen ist gemein, dass die optierende Gesellschaft auch bei Umwandlungen konsequent wie eine Körperschaft behandelt wird. Beispiel 15 Herr Müller bringt seinen Betrieb (Einzelunternehmen) in die g...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Nutzungsüberlassungen von Grundstücken an Dritte

Das erste hier zu behandelnde Qualifizierungsmerkmal eines Wirtschaftsguts als sonstiges Verwaltungsvermögen stellt gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG auf Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten ab, die an Dritte überlassen werden (nachfolgend vereinfacht Nutzungsüberlassung von Grundstücken). Insbesondere die Überlassung von Grundstücken an Dritte fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Betriebsaufspaltung (§ 50i Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50i Abs 1 S 4 EStG erweitert den Anwendungsbereich der S 1 und 3 des § 50i Abs 1 EStG auf die Einkünfte eines Einzelunternehmers oder einer vermögensverwaltenden PersGes. Die Norm ist erstmals auf die Veräußerung oder Entnahme von WG oder Anteilen anzuwenden, die nach dem 31.12.2013 stattfinden (§ 52 Abs 48 S 3 EStG). Auf der Tatbestandseben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abgrenzung zu Betriebsausgabe

Maßgeblich für die Abgrenzung ist, ob das vermietete Objekt zu einem gewerblichen BV gehört. Dann liegen BA vor, sonst sind WK gegeben. So kann diese Frage zB pragmatisch werden, wenn es darum geht, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt oder nicht (s zB BFH BFH/NV 2016, 297). Des Weiteren kommt uU auch eine aufgrund der Tätigkeit anzunehmende gewerbliche Vermietung in Betrach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i Abs 1 S 1 EStG ordnet die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Beteiligung an einer gewerblich infizierten oder gewerblich geprägten PersGes an, wenn im Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland, einer Umstrukturierung oder Überführung von WG des BV oder Anteilen iSd § 17 EStG eine Besteuerung unterblieb und das deut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thiel, Die Ermäßigung der ESt für gewerbliche Einkünfte – Das Basismodell des StSenkG zur Entlastung der Personenunternehmen, StuW 2000, 413; Wendt, StSenkG: Pauschale GewSt-Anrechnung bei Einzelunternehmen, Mitunternehmerschaft und Organschaft, FR 2000, 1173; Herzig/Lochmann, Das Grundmodell der Besteuerung von Personenunternehmen nach der Unternehmenssteuerreform, DB 2000, 5...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Betriebsaufspaltung

Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR. Sie erzielt keine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit auf Grund einer Betriebsaufspaltung, wenn es ihr an der dafür erforderlichen Gewinnerzielungsabsicht fehlt.[1]mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.2 Einkünfte einer Personengesellschaft

Auch bei einer Personengesellschaft ist grundsätzlich von einem einheitlichen Gewerbebetrieb auszugehen. An sich gemischte Tätigkeiten sind dementsprechend insgesamt zunächst als gewerblich zu behandeln. Erst nach dieser vorrangigen "Färbung" ist für die jeweils verschiedenen, selbstständigen Tätigkeitsbereiche das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen. Ertrag un...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufspaltung (GmbHStB 2022, Heft 3, S. 84)

Rechtsfolgen aktueller praxisrelevanter BFH-Entscheidungen Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt[*] Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung bleibt ein Dauerbrenner in der mittelständischen Beratungspraxis. Die ausdifferenzierte Rechtsprechung des BFH macht es nicht einfacher. In dem Beitrag werden drei praxisrelevante – in 2021 veröffentlichte – BFH-Entscheidungen (BFH v. ...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / III. Betriebsaufspaltung über die Grenze

1. Einführung Das Urteil des BFH v. 17.11.2020 – I R 72/16 [8] ist unter mehreren Gesichtspunkten bemerkenswert. Zunächst ist es das einzige Urteil des BFH, welches dem Verfasser bekannt ist, das eine Fußnote aufweist. Der BFH zitiert grundsätzlich im Fließtext. Die Zitierung von Fritz Reinhardt, der einst die Grundsätze der Betriebsaufspaltung mit nationalsozialistischen Überl...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 3. Folgen des Urteils für die Praxis

Für die Praxis gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung über die Grenze mit Besitzunternehmen im Inland Folgendes: a) Anwendung inländischen Steuerrechts Bei der Prüfung, ob ausländische Sachverhalte im Inland steuerliche Konsequenzen hervorrufen, kommt inländisches Steuerrecht zur Anwendung.[10] Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind nach der BFH-Re...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / a) Anwendung inländischen Steuerrechts

Bei der Prüfung, ob ausländische Sachverhalte im Inland steuerliche Konsequenzen hervorrufen, kommt inländisches Steuerrecht zur Anwendung.[10] Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind nach der BFH-Rechtsprechung für die Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland auch dann zugrunde zu legen, wenn eine Betriebsaufspaltung über die Grenze in der Konstellation gegeben ist...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 1. Einführung

Das Urteil des BFH v. 17.11.2020 – I R 72/16 [8] ist unter mehreren Gesichtspunkten bemerkenswert. Zunächst ist es das einzige Urteil des BFH, welches dem Verfasser bekannt ist, das eine Fußnote aufweist. Der BFH zitiert grundsätzlich im Fließtext. Die Zitierung von Fritz Reinhardt, der einst die Grundsätze der Betriebsaufspaltung mit nationalsozialistischen Überlegungen begrü...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt[*] Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung bleibt ein Dauerbrenner in der mittelständischen Beratungspraxis. Die ausdifferenzierte Rechtsprechung des BFH macht es nicht einfacher. In dem Beitrag werden drei praxisrelevante – in 2021 veröffentlichte – BFH-Entscheidungen (BFH v. 14.4.2021 – X R 5/19; BFH v. 17.11.2020 – I R 72/16; BFH v....mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 1. Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG?

Keine erweiterte Kürzung bei Besitz-Gesellschaft: Der BFH stellt klar, dass die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei einer Besitz-Gesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nicht vorliegen. Überschreitung der Gewerblichkeits-Grenze: Die Grenze der Gewerblichkeit i.R.d. Vermögensverwaltung bei der Beurteilung zur Inanspruchnahme der erwe...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / b) Steuerrechtliche Konsequenzen

Wendet man also mit der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in der Konstellation des Besitzunternehmens im Inland und der Betriebskapitalgesellschaft sowie des überlassenen Grundstücks im Ausland an, ergeben sich m.E. folgende steuerrechtlichen Konsequenzen: Die im Inland ansässige natürliche Person erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb ...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / a) Zurechnung der Stimmen minderjähriger Kinder

Finanzverwaltung rechnet Stimmrechte minderjähriger Kinder zu: Die Finanzverwaltung rechnet bei der Prüfung der Voraussetzung der personellen Verflechtung den sorgeberechtigten Eltern die Stimmrechte minderjähriger Kinder zu (R 15.7 Abs. 8 EStR). Kritik: Dies ist m.E. unzulässig. Auch wenn es naheliegt, dass die Eltern die Stimmrechte der minderjährigen Kinder genauso ausüben...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 2. Fiktion der originären Gewerblichkeit beim Besitzunternehmen aufgrund personeller Verflechtung?

Die Betriebsaufspaltung soll also nunmehr nach Auffassung sowohl des I. als auch des IV. Senats des BFH aufgrund der personellen Verflechtung zu einer originär gewerblichen Tätigkeit i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG führen und einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO begründen. Gewerblichkeits-Fiktion allein wegen personeller Verflechtung wohl nicht möglich: Die...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 1. Einführung

Der BFH[1] versucht, bzgl. der Voraussetzung der personellen Verflechtung ein Stück weit Klarheit zu bringen. Das gelingt nur bedingt. Bekanntermaßen setzt das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung die sachliche Verflechtung sowie die personelle Verflechtung voraus. Die sachliche Verflechtung liegt vor, wenn aus Sicht des Geschäftsführers (GF) der Betriebsgesellschaft eine funk...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / IV. Fazit

Der BFH hat im Jahr 2021 einmal mehr klargestellt, dass die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung im Besitzunternehmen nicht greift. Bei der Prüfung der personellen Verflechtung geht die Entwicklung zum Erfordernis jedenfalls einer einfachen Mehrheit (50 % plus eine Stimme) – auch bei gesicherter Geschäftsführung. Die Geschäftsführung spielt damit m.E. nur noch für eine Negati...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / I. Personelle Verflechtung bei Patt in der Gesellschafterversammlung?

1. Einführung Der BFH[1] versucht, bzgl. der Voraussetzung der personellen Verflechtung ein Stück weit Klarheit zu bringen. Das gelingt nur bedingt. Bekanntermaßen setzt das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung die sachliche Verflechtung sowie die personelle Verflechtung voraus. Die sachliche Verflechtung liegt vor, wenn aus Sicht des Geschäftsführers (GF) der Betriebsgesellsch...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 2. Personelle Verflechtung

a) Zurechnung der Stimmen minderjähriger Kinder Finanzverwaltung rechnet Stimmrechte minderjähriger Kinder zu: Die Finanzverwaltung rechnet bei der Prüfung der Voraussetzung der personellen Verflechtung den sorgeberechtigten Eltern die Stimmrechte minderjähriger Kinder zu (R 15.7 Abs. 8 EStR). Kritik: Dies ist m.E. unzulässig. Auch wenn es naheliegt, dass die Eltern die Stimmr...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / II. Gewerbesteuerliche Kürzung und personelle Verflechtung

Beispiel (vgl. BFH v. 20.5.2021 – IV R 31/19)[5]: Die A-GmbH ist mittelbar über eine 100%ige Tochtergesellschaft am Besitzunternehmen und an der Betriebsgesellschaft beteiligt. Das Besitzunternehmen überlässt das Betriebsgelände an die Betriebsgesellschaft. Begründung, Änderung und Kündigung von Mietsverhältnissen bedürfen in der Besitz-GmbH & Co. KG der Zustimmung in der Ge...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / b) Erfordernis der Stimmrechtsmehrheit

50 % plus eine Stimme: Im Besprechungsurteil stellt der X. Senat klar, dass die personelle Verflechtung die Stimmrechtsmehrheit im Besitzunternehmen und in der Betriebskapitalgesellschaft erfordert. Sowohl im Besitzunternehmen als auch in der Betriebskapitalgesellschaft muss der Gesellschafter bzw. die Gesellschaftergruppe, die die funktional wesentliche Betriebsgrundlage überla...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 2. Personelle Verflechtung

Der BFH[6] stellt klar, dass i.R.d. personellen Verflechtung die mittelbare Beherrschung der Betriebsgesellschaft ausreicht. Die Frage, ob auch die mittelbare Beherrschung des Besitzunternehmens ausreicht, lässt der BFH in diesem Urteil erneut offen.[7] Treuhänderisch gehaltene Anteile: Der BFH spricht ferner aus, dass der Treuhänder seinen Willen in der Gesellschafterversamm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelles zur Betriebsaufsp... / c) Geschäftsführungsbefugnis als Kriterium

Abgrenzung zu anderen BFH-Senaten: Der X. Senat grenzt sich von der Rechtsprechung der anderen Senate ab. IV. Senat vom 28.5.2020: Insbesondere das Urteil des IV. Senats vom 28.5.2020[3] kann – im Hinblick auf die Bedeutung der Geschäftsführungsbefugnis – anders als das Besprechungsurteil verstanden werden. Im Fall des IV. Senats konnten sich die Mehrheitsgesellschafter zwar ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 3. Stellungnahme

Die Rechtsprechung hat sich darauf verständigt, dass der Rechtsgrund für die Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Besitzunternehmen die Bildung eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens im Besitzunternehmen und in der Betriebskapitalgesellschaft ist.[4] Beachten Sie: Diese Voraussetzung ist m.E. nicht alleine durch die Beherrschungsmöglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.5 Drittvergleich

Rz. 67 Das Abzugsverbot entfällt gem. § 3c Abs. 2 S. 3 EStG, wenn der Stpfl. nachweisen kann, dass entweder ein fremder Dritter das Darlehen bei sonst gleichen Umständen gewährt bzw. das Darlehen bei sonst gleichen Umständen noch nicht zurückgefordert hätte. Die Feststellungslast für die Fremdüblichkeit trifft den Stpfl. Wie der Fremdvergleich der Darlehensgewährung zu führe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 74 Die Finanzverwaltung [1] war der Auffassung, dass für die Frage, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG unterfallen, der Veranlassungszusammenhang entscheidend sei. Erfolge die Überlassung der Wirtschaftsgüter in nicht fremdüblicher Weise unentgeltlich oder...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 6 Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse bei Betriebsveräußerung

Veräußert der Insolvenzverwalter während des Verfahrens den Betrieb, so gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich gemäß § 613a BGB mit über. Den Arbeitnehmern darf von dem Betriebserwerber nicht wegen des Betriebsübergangs gekündigt werden. Der Erwerber tritt in die Stellung des Veräußerers ein. Eine Betriebsveräußerung gemäß § 613a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb oder ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zusammenrechnung bei Betriebsaufspaltung (Abs. 3 Satz 13)

Rz. 144 [Autor/Stand] Jedenfalls bei Betriebsaufspaltungen konnte aber nach bisherigem Verständnis wohl nicht von nachgeordneten Gesellschaften ausgegangen werden.[2] Die Anforderungen an die Entwicklung der Lohnsumme spielten bei der Besitzgesellschaft keine Rolle. Die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft waren der Besitzgesellschaft nicht zuzurechnen. Bei Schwestergesell...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.9 Betriebsverpachtung

Rz. 79 Der Verpächter eines gewerblichen Betriebs hat ein Wahlrecht. Er kann seinen Gewerbebetrieb entweder aufgeben und die Verpachtung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fortführen oder seinen Gewerbebetrieb als ruhenden Gewerbebetrieb weiterführen. Voraussetzung der Betriebsverpachtung ist die Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen. Darunter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.11 Verhältnis zum Treaty-Override nach § 50i Abs 1 EStG

Tz. 94a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bei der durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) erstmalig eingeführten und durch das Kroatien-StAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) sowie des sog Anti-BEPS I-Gesetzes (BGBl I 2016, 3000) neu gefassten Vorschrift des § 50i EStG handelt es sich um einen Treaty-Override, der die Anwendung der allgemeinen Entstrickungsvorsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 368 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die fiktive Veräußerung und die fiktive Nutzungsüberlassung bei Ausschluss oder Beschränkung des dt Besteuerungsrechts sind mit dem gW zu bewerten. Entspr der Vermutung in der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 23.02.2005, BStBl II 2005, 882) sowie der Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 12.04.2005, BStBl I 2005, 570, Rn 5.3.1) sollen gW und F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenerfordernis (Abs. 3 Sätze 1 bis 4)

Rz. 66 [Autor/Stand] Umfasst das auf einen Erwerber übertragene begünstigte Vermögen mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer Vermögensart (z.B. mehrere Gewerbebetriebe) oder mehrere Arten begünstigten Vermögens (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften), sind die beschäftigten Arbeitnehmer für je...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ausgangslohnsumme

a) Grundsätze Rz. 83 [Autor/Stand] Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre, § 13a Abs. 3 Satz 2 ErbStG. Werden Beteiligungen von mehr als 25 % in die Ausgangslohnsumme einbezogen, ist ebenfalls auf die letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaf...mehr