Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 3 Stellenbeschreibung

Rz. 1 Die richtige Auswahl und der richtige Einsatz von Arbeitnehmern sind entscheidend für die Leistungsfähigkeit eines Betriebes oder Unternehmens. Die Auswahlentscheidung hat sowohl für das Unternehmen wie für den betroffenen Mitarbeiter erhebliche Tragweite. Falsche Entscheidungen bei der Personalbedarfsplanung und der Personalauswahl schlagen sich für das Unternehmen au...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Eigene Kosten der Einigungsstelle

Rz. 1606 Die Kosten der Einigungsstelle selbst trägt nach § 76a Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Hierunter sind die Kosten zu fassen, die infolge der Durchführung des Einigungsstellenverfahrens entstehen. Hierzu gehören auch die Kosten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen, soweit diese erforderlich und die Kosten verhältnismäßig sind (BAG v. 13.11.1991 – 7 ABR 70/90, ju...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 448 Ein Beschwerderecht ergibt sich auch aus den Vorschriften des Arbeitsschutzes. So hat der Arbeitnehmer nach § 17 Abs. 2 ArbSchG ein entsprechendes Vortrags- und Beschwerderecht beim Arbeitgeber. Erfolgt keine Abhilfe, kann der Arbeitnehmer sich direkt an die zuständigen Behörden wenden, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen dürfen (vgl. auch §§ 22–24). Werden best...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Errichtung

Rz. 752 Nach § 47 Abs. 1 BetrVG ist zwingend ein Gesamtbetriebsrat als Vertretung nicht auf Betriebs-, sondern auf Unternehmensebene zu errichten, wenn in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte gewählt worden sind. Nach § 51 Abs. 3 BetrVG hat hierzu der Betriebsrat der Hauptverwaltung zur konstituierenden Sitzung einzuladen, um den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vors...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Begrenzungen

Rz. 541 Entsprechend § 106 S. 1 GewO findet das Direktionsrecht seine Grenzen im Arbeitsvertrag, in einschlägigen Tarifverträgen, in Betriebsvereinbarungen sowie in Gesetzen. Hinzu treten Begrenzungen durch betriebliche Übung (BAG v. 22.5.1985 – 4 AZR 427/83, NZA 1986, 166), durch Konkretisierung (LAG Rheinland-Pfalz v. 5.7.1996 – 10 Sa 165/96, NZA 1997, 1113) sowie durch Mi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 951 Um eine stärkere Sicherung des Personenkreises der betriebsverfassungsrechtlichen Organmitglieder zu erreichen, setzt nach dem BetrVG eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes die Zustimmung des Betriebsrates als Gremium voraus (§ 15 KSchG i.V.m. § 103 Abs. 1 BetrVG). Es soll dadurch unmöglich gemacht werden, Betriebsratsmitglieder oder andere betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Auswahlgesichtspunkte

Rz. 1070 Die Auswahlgesichtspunkte unterliegen nach der Konkretisierung des § 95 Abs. 2 BetrVG insoweit der Mitbestimmung des Betriebsrates, als sie fachliche oder persönliche Voraussetzungen oder soziale Gesichtspunkte betreffen oder Verfahrensregelungen aufstellen (Einzelheiten vgl. Richardi/Thüsing, § 95 Rn 22 ff.). Rz. 1071 Weitere Voraussetzung für die Aufstellung von Ri...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / s) Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats oder Personalrats bei Mobbing

Rz. 1258 § 75 Abs. 2 BetrVG verpflichtet sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu fördern und zu schützen. Umstritten ist, ob sich daraus ein subjektives Recht des Arbeitnehmers ggü. Arbeitgeber und Betriebsrat herleiten lässt, dass auf eine Beendigung von Schikanen aktiv hinzuwirken ist (vgl. Kollmer, Rechtsberater...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Zuständiges Betriebsratsgremium

Rz. 1265 Häufig besteht für Betriebsänderungen, soweit nicht nur ein einziger Betrieb betroffen ist, die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates. Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für die Beratungen über einen Interessenausgleich ist immer dann gegeben, wenn mehrere Betriebe durch eine einheitliche Maßnahme des Arbeitgebers betroffen sind; maßgeblich ist hierbei die ur...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Änderungskündigung ist nach der Definition des § 2 KSchG eine Beendigungskündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Der Arbeitgeber ändert also durch die Änderungskündigung die Arbeitsbedingungen i.d.R. einseitig zulasten des Arbeitnehmers. Eine Änderung zugunsten des Arbeitnehmers wird in den meisten Fällen e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Wahlverfahren

Rz. 8 Seit der Reform 2001 sind normales Wahlverfahren und vereinfachtes Wahlverfahren zu unterscheiden. Im vereinfachten Verfahren für Betriebe mit i.d.R. fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist das Verfahren beschleunigt und sehr viel weniger formalisiert; es findet zwingend Persönlichkeitswahl statt (§§ 14a, 17a BetrVG, §§ 28 ff. der WO; weitere Einzelheiten s. Rd...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 112. Weiterbildung

Rz. 1826 Außer Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer entsprechende Regelungen zur Weiterbildung in einem Landesgesetz (etwa Bildungsurlaubsgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz) verankert. Insoweit handelt es sich, da der Bildungsurlaub nicht der Erholung dient, nicht um Urlaub i.S.d. BUrlG; er ist also zusätzlich zu gewähren; § 15 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist nicht einschlägig....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Bestimmung der Regelarbeitnehmerzahl

Rz. 76 Für die Frage, ob der betriebliche Anwendungsbereich des KSchG eröffnet ist, kommt es auf die Zahl der i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer an. Maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, nicht hingegen diejenige zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird (BAG v. 24.2.2005 – 2 AZR 373/03, NZA 2005, 764). Entscheidend...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Checkliste: Tatbestandliche Voraussetzungen des allgemeinen Unterlassungsanspruchs

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verdachtskündigung

Rz. 273 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG v. 31.1.2019 – 2 AZR 426/18, Rn 20; BAG v. 18.6.2015 – 2 AZR 256/14, Rn 20). Der Verdacht kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedi...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / V. Mitwirkung des Sprecherausschusses bei personellen Maßnahmen

Rz. 20 Der Arbeitgeber hat eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines leitenden Angestellten dem Sprecherausschuss rechtzeitig mitzuteilen (§ 31 Abs. 1 SprAuG). Von der Mitteilungspflicht werden somit Einstellungen, Beförderungen von leitenden Angestellten und auch zum leitenden Angestellten, Versetzungen, Entlassungen, Veränderungen in der Leitungsfunk...mehr

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§ 29 Kündigung / 9. Umdeutung der Erfüllungsablehnung in eine Beendigungskündigung im Insolvenzverfahren

Rz. 328 Wenn das Dienstverhältnis bei Eröffnung des Konkursverfahrens noch nicht angetreten war, bedurfte es unter der Geltung des § 22 KO keiner Kündigung. Der Konkursverwalter konnte nach § 17 KO den Vollzug des noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses ablehnen (Berscheid, KGS, "Konkurs" Rn 76; Jaeger/Henckel, KO, § 17 Rn 14; Kilger/Schmidt, KO, § 22 Anm. 6; KR/Weigand,...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Auflösungsantrag bei Leitenden

Rz. 192 Soweit es sich um leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs. 2 KSchG handelt (vgl. LAG Hamm v. 17.8.2020 – 8 Sa 1271/18, juris; BAG v. 25.11.1993 – 2 AZR 517/93, DB 1994, 1931 = NZA 1994, 837), stellt sich die Situation beim Auflösungsantrag des Arbeitgebers für den leitenden Angestellten ungünstig dar. Denn gem. § 14 Abs. 2 S. 2 KSchG bedarf der Antrag des Arbeitgebers a...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Büropersonal

Rz. 704 Gem. § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat in dem erforderlichen Umfang Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber das Betriebsratsbüro mit PC ausgestattet hat. Die Entscheidung, ob und welche im Zusammenhang mit der Bürotätigkeit anfallenden Aufgaben einer Bürokraft übertragen werden, obliegt dem Betriebsrat, de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Abgrenzung zum Betrieb

Rz. 35 Für die Differenzierung zwischen Betrieb und Betriebsteil ist der Grad der Verselbstständigung entscheidend, der im Umfang der Leitung der organisatorischen Einheit zum Ausdruck kommt. Erstreckt sich die in der organisatorischen Einheit ausgeübte Leitungsmacht auf die wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten, handelt es ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Fehlen gültiger Vorschlagslisten

Rz. 241 Ist nach Ablauf der Einreichungsfrist von zwei Wochen ab Aushang des Wahlausschreibens keine gültige Vorschlagsliste eingegangen, muss der Wahlvorstand nach § 9 WO eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten setzen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Woche eine gültige Liste eingeht. Ist nur e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / X. Sprechstunden des Betriebsrats

Rz. 594 Der Betriebsrat kann gem. § 39 BetrVG beschließen, während der Arbeitszeit Sprechstunden einzurichten. Der Betriebsrat kann allein darüber entscheiden, ob er Sprechstunden abhalten will. Für die Festlegung von Zeit und Ort der Sprechstunden muss er eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber herbeiführen. Kommt eine Einigung über der Sprechstunden nic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Bestellung bei Unklarheiten über den Wahlbereich

Rz. 125 Ein Sonderproblem ergibt sich, wenn sich der Wahlbereich ändern soll. Denkbar sind folgende Fall-Konstellationen:mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / II. Geschlechtsspezifische Diskriminierung bei der Stellenausschreibung

Rz. 6 Sowohl die öffentliche als auch die innerbetriebliche Arbeitsplatzausschreibung muss nach § 11 i.V.m. § 1 AGG geschlechtsneutral erfolgen, es sei denn, dass ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für eine bestimmte Tätigkeit ist (z.B. Sicherheitsfachkraft zur Durchsuchung gleichgeschlechtlicher Passagiere auf Flughäfen, Mannequin). Der geschlechtsneutra...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Sozialauswahl unter Anwendung von tariflichen und betrieblichen Auswahlrichtlinien

Rz. 101 Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 125 Abs. 1 InsO ist eine Beschränkung der Sozialauswahl auf grobe Fehlerhaftigkeit auch in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 Abs. 1 BetrVG möglich, denn nach § 1 Abs. 4 S. 1 KSchG dürfen die Betriebspartner in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG hinsichtlich der sozialen Gesichtspunkte, die durch § 1 Abs. 3 S. 1 KSch...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 24. Auswirkungen auf die Betriebsratsmitglieder

Rz. 418 Betriebsratsmitglieder sind nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG grds. als letzte aus dem Betrieb zu entlassen. Dabei besteht die Pflicht des Arbeitgebers, andere Arbeitsplätze ggf. freizukündigen. Das BAG führt im Urt. v. 2.3.2006 (2 AZR 83/05, juris) aus, den Arbeitgeber treffe ggü. einem Betriebsratsmitglied nach § 15 Abs. 5 KSchG die Pflicht, mit allen Mitteln für dessen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Einigungsstelle

Rz. 609 Hat der Arbeitgeber Einwände gegen die zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung, kann er gem. § 37 Abs. 6 S. 5 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. Die Einigungsstelle entscheidet nicht über Erforderlichkeit und Eignung der Schulungsveranstaltung, sondern ausschließlich über die Festlegung des Schulungszeitraumes. Es ist in der Einigungsstelle nur zu klären, ob der B...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Checkliste zur Prüfung der Erforderlichkeit

Rz. 624 Checkliste: Erforderlichkeit der Schulungsveranstaltungmehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / III. Kündigungserleichterungen in der Insolvenz

Rz. 9 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt weder zur Beendigung der bestehenden Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse noch ändert sich der Inhalt der Dienst-/Arbeitsverhältnisse durch die Verfahrenseröffnung, § 108 InsO. Von der Insolvenz des Arbeitgebers unberührt bleiben auch der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz der Arbeitnehmer. § 113 InsO enthält keinen se...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / K. Gerichtskosten

Rz. 30 Für das Beschlussverfahren werden Gebühren und Auslagen gem. § 12 Abs. 5 ArbGG nicht erhoben. Daher ist im Beschlussverfahren für eine Kostenentscheidung kein Raum. Die außergerichtlichen Kosten etwa für die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten müssen ggf. über § 40 BetrVG in einem besonderen Verfahren geltend gemacht werden. Zur Berechnung der Anwaltsgebühre...mehr

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§ 29 Kündigung / 8. Nichtverlängerungsanzeige

Rz. 327 Ebenso ist nach der Rspr. eine Umdeutung einer sog. Nichtverlängerungsanzeige im Bühnenbereich in eine Kündigung nicht möglich (BAG v. 28.10.1986, AP BetrVG § 118 Nr. 32; BAG 6.8.1997 – 7 AZR 156/96, NZA 1998, 220, 221).mehr

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§ 29 Kündigung / 4. Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats

a) Mitteilung von Bedenken Rz. 127 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist drei Tage (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Es zählen Kalendertage, nicht Werktage. Die Fristberechnung folgt den...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / I. Allgemeines

Rz. 21 Da die Möglichkeiten der innerbetrieblichen Personalbeschaffung begrenzt oder in vielen Fällen ungeeignet sind und § 93 BetrVG keine Verpflichtung enthält, die außerbetriebliche Stellensuche zu unterlassen, kommt der öffentlichen Stellenausschreibung in der Praxis eine herausragende Bedeutung zu.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Betriebsverfassung

Rz. 75 Für den Betriebsrat sind Minderjährige weder wahlberechtigt noch wählbar, §§ 7, 8 BetrVG. Möglich ist jedoch die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (vgl. § 43 Rdn 930 ff.).mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Dauer der Zuweisung und erhebliche Änderung der Umstände

Rz. 1134 Die Dauer der Zuweisung – "voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet" – muss zur Änderung des Arbeitsbereichs als zweites Tatbestandsmerkmal hinzukommen, damit die Mitbestimmungspflicht ausgelöst ist. Schon nach dem Wortlaut kommt es auf die Planung der Maßnahme, auf eine Prognose an, ob die Änderung für mehr als einen Monat gedacht ist. Rz. 1135 Hinweis I...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Adressat der Anhörung

aa) Betriebsrat Rz. 73 Für das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG ist grds. der Betriebsrat des Betriebes zuständig, dem der Arbeitnehmer angehört (BAG v. 12.5.2005 – 2 AZR 149/04, NZA 2005, 1358). Maßgeblich ist der Betrieb, in welchem der Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft seine Arbeitsleistung erbringt. Ist ein Arbeitnehmer zeitlich befristet zu eine...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Einstellungs- und Entlassungsbefugnis

Rz. 164 Für die Qualifizierung nach § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG ist es nicht nötig, dass sich die Befugnis zu Einstellung und Entlassung auf alle Arbeitnehmer des Betriebes oder der Betriebsabteilung bezieht; die Befugnis für einen Teil der Belegschaft genügt. Allerdings darf die Personalkompetenz nicht nur von untergeordneter Bedeutung für den Betrieb sein, sondern muss – ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 15. Tatsachenvergleich zu offenen Urlaubstagen, Ansprüchen aus TV oder BV

Rz. 400 Obwohl die genannten durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kollektivrechtlich begründeten Rechte sowie die gesetzlich begründeten Ansprüche aus dem BUrlG (s. aber oben Rdn 399 zur nachvertraglichen Verzichtbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs) im Grundsatz unverzichtbar sind (vgl. zu den Alternativ-Möglichkeiten § 4 Abs. 3 u. 4 TVG bzw. § 77 Abs. 4 BetrVG),...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Rücktritt des Gremiums

Rz. 74 Der Beschluss zum Rücktritt (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG) muss in ordnungsgemäßer Sitzung gefasst werden. Erforderlich ist die absolute Mehrheit der Stimmen, d.h. bei einem Betriebsrat mit 13 Mitgliedern müssen mindestens sieben für einen Rücktritt gestimmt haben. Dies gilt selbst dann, wenn nur neun Betriebsratsmitglieder anwesend waren. An der Abstimmung müssen sich ni...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / A. Allgemeines zum Fragerecht

Rz. 1 Bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Bewerber um den Abschluss eines Arbeitsvertrages treffen zwei unterschiedliche Interessenlagen aufeinander. Während der Arbeitgeber i.S. einer sicheren Personalentscheidung umfassende Informationen über den Bewerber erlangen möchte, will dieser nicht über seine persönlichen Verhältnisse ausgefragt werden. Die Rspr. hat die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Kündigung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 1368 Der Sozialplan regelt die Folgen einer bestimmten Betriebsänderung. Aus diesem Zweck ergibt sich, dass er grds. – soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist – nicht mit der Folge des Wegfalls der dort geregelten Leistungen gekündigt werden kann. Zulässig ist es jedoch, dass die Betriebspartner einen Sozialplan einvernehmlich für die Zukunft abändern (BAG v. 15.4.200...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1110 Die Stellung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsrecht ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Das Gesetz ist am 1.7.2001 in Kraft getreten. Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes in § 2 Abs. 1 SGB IX . Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher W...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Anspruch auf Beförderung

Rz. 533 Nach § 38 Abs. 3 und 4 BetrVG haben die Betriebsratsmitglieder Anspruch darauf, in ihrer beruflichen Entwicklung nicht benachteiligt zu werden, sowie auf entsprechenden Entgeltschutz. Dabei besteht ggf. auch Anspruch auf Beförderung. Es ist allerdings Sache des (ehemaligen) Betriebsratsmitgliedes, das – im Urteilsverfahren – eine entsprechende Beförderung einklagt, i...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Verhältnis zu anderen Gesetzen

Rz. 1130 Der besondere Kündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen tritt neben die sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze. Es kann daneben das KSchG, das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG sowie der besondere Kündigungsschutz für betriebsverfassungsrechtliche und personalvertretungsrechtliche Mandatsträger eingreife...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

Rz. 138 Der Arbeitnehmer ist berechtigt, zu den Erörterungen nach § 81 Abs. 4 und § 82 Abs. 2 BetrVG ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 S. 2 und § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Er kann sich ein Betriebsratsmitglied auswählen. Es wird auch dem Vertreter des Arbeitgebers i.d.R. zumutbar sein, auf das Erscheinen dieses Betriebsratsmitgliedes zu warten. Allerdings wir...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Form der Anhörung

Rz. 72 Die Anhörung des Betriebsrates erfolgt durch schriftliche oder mündliche Unterrichtung, die grds. während der Arbeitszeit stattfindet. Hinweis Aus Gründen der späteren Beweisführung empfiehlt es sich dringend, die Anhörung schriftlich vorzunehmen.mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Kollektivrechtliche Weitergeltung

Rz. 41 Verbandstarifverträge gelten im Fall beiderseitiger Tarifbindung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG) oder Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Abs. 4 TVG) kollektivrechtlich weiter, ohne dass es der Auffangregelung des § 613a Abs. 1 S.2–4 BGB bedarf (BAG v. 20.6.2001 – 4 AZR 295/00). Sie verlieren ihre bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende zwingende normative Wirku...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Einsprüche gegen die Wählerliste

Rz. 205 Nach § 4 Abs. 1 WO können Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste nur vor Ablauf von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden. Der letzte Tag der Frist – grds. wie bei der Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten nach § 188 BGB "Ablauf des Tages", also 24.00 Uhr, soweit nicht nach § 41 Abs. 2 WO eine ande...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 1. Überblick

Rz. 30 Bei dem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren handelt es sich um eine neben dem Urteilsverfahren eigenständige Verfahrensart. Es gelten die §§ 80 bis 98 ArbGG. In § 2a Abs. 1 ArbGG sind die kollektiven Streitigkeiten abschließend aufgezählt, für die die ArbGe nach Abs. 2 dieser Vorschrift zuständig sind. Die Zuständigkeit ist ausschließlich (§ 2a Abs. 2 ArbGG). Sie ...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / III. Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Beschäftigtendatenschutz

Rz. 14 Häufig wird sich als praktisches Problem die unzureichende Überprüfbarkeit der Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes stellen. Wie soll bspw. ein Bewerber kontrollieren, ob der potenzielle Arbeitgeber Hintergrundrecherchen im Internet, insb. in sozialen Netzwerken vorgenommen oder Einsicht in den Dienstrechner genommen hat? Zwar besteht regelmäßig ein Mitbestimmung...mehr