Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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FoVo 06/2022, Nutzung von K... / 3 Der Praxistipp

Das materielle Recht sehen Es passiert immer häufiger, dass Schuldner in Vermögensverzeichnissen angeben, nicht über ein eigenes Konto zu verfügen. Die Erklärung mag richtig sein. Doch ist zu sehen, dass ohne Konto keine Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr möglich ist. Dass eine Person gänzlich nicht am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnimmt, ist kaum zu glauben, weshal...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 80 Der Pflichtteilsanspruch entsteht nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Tod des Erblassers für Abkömmlinge des Erblassers, dessen Ehe- oder Lebenspartner und dessen Eltern, sofern diese durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind oder sie gem. der Verfügung von Todes wegen weniger als ihren Pflichtteil erhalten (s. § 3 Rn. 271). Er verjährt inne...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Übertragung eines Gewerbebetriebes

Rz. 26 Die Übertragung eines ganzen Gewerbebetriebes ist nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG begünstigt. Die Begriffe Gewerbebetrieb oder Teilbetrieb sind nach ertragsteuerlichen Grundsätzen abzugrenzen (R E 13b.5 Abs. 2 S. 2 ErbStR). Erfasst sind damit alle Teile eines Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören, ebenso ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.3 Die Unterscheidung von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung

Rz. 155 Zusätzlich spielt die erbrechtliche Subsumtion in der Beurteilung des Erbanfalles des einzelnen Miterben eine wichtige Rolle. Die Unterscheidung ist insbesondere für das Einkommensteuerrecht und für das Erbschaftsteuerrecht von großer Bedeutung. In der Einzelzuwendung seitens des Erblassers kann einmal ein Vorausvermächtnis und ein anderes Mal eine Teilungsanordnung a...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.3 Zuwendungen im Geschäfts- und Wirtschaftsleben

Ausgewählte Literaturhinweise: Borggräfe/Staud, Schenkung ohne Zuwendung: Der BFH im Abseits des Zivil- und Gesellschaftsrechts, DStR 2018, 833; Hartmann, Unentgeltliche Zuwendungen an Arbeitnehmer unterliegen der Schenkungsteuer, FR 2000, 1014; Hartmann, Ein Smart für 1999 EUR – fast geschenkt, UVR 2004, 125; Mückl, Anmerkungen zum Urteil des BFH vom 15.03.2007, BB 2007, 1087; M...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Wirtschaftliche Einheit und deren Umfang im Grundvermögen

Rz. 11 Die wirtschaftliche Einheit im Grundvermögen ist das Grundstück (§ 70 Abs. 1 BewG). Die grds. Abgrenzung erfolgt nach § 2 Abs. 1 Satz 3, 4 und Abs. 2 BewG. Der Begriff "Grundstück" ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem Begriff des Grundstücks i. S. d. BGB. Maßgebend ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4 BewG allein, was als wirtschaftliche Einheit nach den Anschauungen d...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3.2 Ertragsteuerliche Besonderheiten

Rz. 155 Bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften und dem dazugehörenden Sonderbetriebsvermögen gibt es unzählige Fallkonstellationen. Dies hat vor allem im ertragsteuerlichen Bereich zu vielen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung geführt. Die ganze Thematik hat etwas Klärung erfahren durch das BMF-Schreiben zu § 6 Abs. 3 und 5 EStG vom 20.11.2019, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umwandlung. Der GewSt unterliegen deshalb a...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4 Entreicherung, Bereicherung und Unentgeltlichkeit bei Vermögensverschiebungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Bäuml, Disquotale Einlagen in Personen- und Kapitalgesellschften im Schenkungsteuerrecht, NWB 2020, 3030; Billig, Kann mittelbare vGA zu Schenkung der Gesellschaft an einem Dritten führen?, NWB-EV 2017, 237; Binnewies, Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter, GmbHR 2011, 1022; Binnewies, Kein...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Schenker als Steuerschuldner

Rz. 12 Daneben ist auch der Schenker selbst Steuerschuldner. Die Inanspruchnahme auch des Schenkers ist verfassungskonform. Zwar lässt sich die Besteuerung des Schenkers nicht aus dem Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit herleiten, denn der Schenker ist ja gerade nicht bereichert. Der Schenker wird jedoch auch nur nachrangig nach dem Beschenkten besteuert; er ha...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.3.2.2 Ertragswertverfahren

Rz. 69 Der Ermittlung des Wirtschaftswerts ist als Bewertungsmaßstab der gemeine Wert zugrunde zu legen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 BewG). Er wird nach § 162 Abs. 1 Satz 2 BewG als Fortführungswert definiert. Dies ist der Wert, der den Nutzungen, Nebenbetrieben und übrigen Wirtschaftsgütern im fortgeführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unter objektiven ökonomischen Bedin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Einbringung der Organbeteiligung (Anteilstausch iSd § 21 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einbringung der Organbeteiligung in eine andere Kap-Ges stellt nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 16), obwohl § 14 Abs 4 S 5 UStG die Einbringung nicht erwähnt, bezogen auf die Organbeteiligung, einen veräußerungsgleichen Vorgang dar, der grds zur Auflösung eines in der St-Bil des OT gebildeten organschaftlichen Ausgleichspostens fü...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.3.1 Historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und seine rechtsdogmatische Begründung

Rz. 850 Das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen hat eine über 100 Jahre alte Tradition und gehört zu den ältesten Steuerinstituten des Einkommensteuerrechts. Entwickelt wurde es im Rahmen der Leibgedinge bei Hofübergaben. So erfasste bereits § 15 Abs. 1 PreußEStG 1891 neben Leibrenten auch Altenteile als wiederkehrende Bezüge und ließ – korrespon...mehr

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AGS 06/2022, Betragsrahmeng... / III. Umstände des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG

Die gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände seien – so das AG – sämtlich durchschnittlicher Art. Mithin sei die die Bedeutung der Angelegenheit üblich gewesen, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit seien durchschnittlich gewesen und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers hätten keine andere Bewertung gefordert. Vorliegend sei ledigl...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.4 Keine sonstige Begünstigung (Nr. 3)

Rz. 46 In § 13d Abs. 3 Nr. 3 ErbStG wird statuiert, dass keine Verschonung für Grundvermögen erfolgen soll, welches seinerseits zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a ErbStG gehört. Hier muss mithin eine inzidente Prüfung der §§ 13a und 13b ErbStG erfolgen, die wiederum auf die Vorschriften de...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.12.2 Pflege- bzw. Unterhaltsleistung

Rz. 188 Die Pflege bzw. der Unterhalt des Erwerbers muss von einer gewissen Regelmäßigkeit und Dauer gewesen sein, über ein übliches Maß der zwischenmenschlichen Hilfe hinausgehen und im allgemeinen Verkehr einen Geldwert haben. Einmalige Botengänge oder unter Nachbarn übliche Erledigungen sind nicht ausreichend. Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 26.06.2019, ErbStB 201...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.2 Zuwendungen an Kinder und andere Familienangehörige

Rz. 551 Bei Schenkungen zwischen Familienangehörigen besteht oftmals großes Gestaltungspotential. Dies resultiert daraus, dass je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze bestehen. Ein weiterer Grund liegt in der Möglichkeit der Aufspaltung einer Zuwendung in zwei getrennte Zuwendungen. So kann z. B. ein im Eigentum des Vaters steh...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3 Befristung und Ende der Stundung

Rz. 58 Die Stundung endet bei Veräußerung oder unentgeltlicher Weitergabe im Wege der Einzelrechtsnachfolge i. S. d. § 7 ErbStG (vgl. R E 28 Abs. 7 Satz 8 i. V. m. Abs. 3 Sätze 1 und 4, 4 ErbStR). Die Aufgabe der Selbstnutzung führt ebenfalls in der Regel zum Wegfall der Stundung. Dies gilt insb., wenn das Grundvermögen veräußert wurde, da dann Kapital zur Begleichung der Erb...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 92 Nach § 121 Nr. 3 BewG gehört zum Inlandsvermögen inländisches Betriebsvermögen (s. §§ 95, 96 BewG). Solches liegt vor, wenn eine Betriebsstätte gem. § 12 AO im Inland besteht oder ein ständiger Vertreter gem. § 13 AO bestellt ist (hierzu s. BMF vom 15.07.1998, BStBl I 1998, 630). Rz. 93 Bei der Beurteilung gilt die sogenannte isolierende Betrachtungsweise. Betriebsverm...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.2 Mehrere Zuwendungsgegenstände

Rz. 133 Während beim Erwerb von Todes wegen eine Universalsukzession vorliegt, handelt es sich bei freigebigen Zuwendungen unter Lebenden jeweils um eine Einzelrechtsnachfolge. Daher kann bei Übertragung mehrerer Schenkungsgegenstände zur gleichen Zeit oder jedenfalls in zeitlicher Nähe die Frage auftreten, ob es sich hierbei um eine einheitliche Zuwendung mehrerer Vermögens...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Überblick und Grundaussage des § 13b Abs. 4 S. 1 ErbStG

Rz. 110 Ab Mitte der 1990er-Jahre, d. h. mit dem Inkrafttreten der alten Begünstigungsregelung für Produktivvermögen (vgl. § 13a ErbStG a. F.), wurde im Rahmen der Nachfolgegestaltung immer wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, (nicht betriebsnotwendiges) Privatvermögen im Rahmen einer Betriebsoption zu sog. gewillkürtem Betriebsvermögen umzugestalten. Immer schon bes...mehr

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AGS 06/2022, Kosten eines B... / II. Keine Erstattung

1. Prozessbegleitend entstandene Kosten können erstattungsfähig sein Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind einer Partei die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten. Zwar behandelt § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO unmittelbar nur die Kosten des Rechtsstreits; in der Rspr. ist jedoch anerkannt, dass zu diesen Kosten auch ausnah...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.2 Die (interne) Steuernachfolge bei akzessorischen Positionen

Rz. 48 Zur Verdeutlichung der Fallgruppenbildung werden zunächst exemplarisch die verschiedenen Positionen aufgelistet, die hierunter fallen; sodann wird stellvertretend für zwei Steuerpositionen ein Lösungskonzept erarbeitet und dieses auf die Einzelpositionen übertragen. Folgende akzessorische Positionen sind hiervon betroffen: Fortführung der Einkunftsart, insbesondere bei...mehr

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FoVo 06/2022, Der Insolvenz... / II. Die Lösung

Die rechtlichen Voraussetzungen Eine Rechtshandlung ist nach § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar, wenn sie einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat und sie nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist. Weiter ist erforderlich, dass der Gläubiger zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Gutachterausschuss

Rz. 14 Bei der Bestimmung des Werts eines unbebauten Grundstücks ist vom Bodenrichtwert auszugehen. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Zwecke der Bedarfsbewertung nach den Vorschriften des BauGB ermittelt. Die Übertragung der Ermittlung der Bodenrichtwerte auf eine außerhalb der Steuerverwaltung eingerichtete Stelle beruht darauf, dass den Gutachterau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Mehr- und Minderabführungen iSd § 14 Abs 3 und/oder Abs 4 KStG bei Beteiligung einer Organgesellschaft an einem Umwandlungsvorgang

Literaturhinweise: S § 14 KStG Tz 855ff und s § 14 KStG Tz 910ff. Tz. 60 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang auf eine OG können sich, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, Probleme hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 KStG (Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit) und des § 14 Abs 4 KStG (Mehr-...mehr

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zfs 06/2022, Anspruch auf D... / 2 Aus den Gründen:

Die Bekl. ist verpflichtet, der Kl. für die beabsichtigte außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Deckung zu gewähren (§ 125 VVG). 1. Die Bekl. kann sich weder auf das Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht noch auf Mutwilligkeit berufen (§ 3a (1) ARB). a) Das beabsichtigte Vorgehen gegen die drei Anspruchsgegner hat hinreichende Aussi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Zinserträge bei unverzinslic...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / I. §§ 1666, 1666a BGB und § 1632 BGB

Auch wenn das Jahr 2021 von Entscheidungen des Ersten Senats des BVerfG betreffend die Corona-Pandemie geprägt war,[1] bieten die in 2021 ergangenen Kammerentscheidungen zum Sorgerecht interessante, für die familienrechtliche Praxis relevante Aspekte. In einer am 27.11.2020 ergangenen (Nichtannahme-)Entscheidung[2] hatte sich das BVerfG mit der Frage der Verhältnismäßigkeit e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsbereich, Voraussetzungen, Rechtsfolgen

Rz. 700 § 7 Abs. 6 ErbStG erfasst nur Schenkungen unter Lebenden, nicht aber Erwerbe von Todes wegen. Gleichfalls sind von der Vorschrift nur Personengesellschaften betroffen, wobei ebenfalls wie bei § 7 Abs. 5 ErbStG hierunter neben den in der Praxis gebräuchlichen Formen der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) auch die GbR, die Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer ist nach § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig verurteilt ist. Im Fall war danach zu fra...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! M sei von der Teilnahme an der Abstimmung zu TOP 3 ausgeschlossen gewesen, sodass ihre Stimmen bei der Abstimmung nicht hätten berücksichtigt werden dürfen. Nach der h. M. in Rechtsprechung und Literatur bestehe ein Stimmrechtsverbot für einen Eigentümer aus dem in den §§ 712 Abs. 1, 737 BGB, §§ 117, 127, 140 HGB zutage tretenden Rechtsgedanken, wenn der betreffe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagen des Human-Resour... / 2.2 Kennzahlen

Saubere Definition von Kennzahlen als wichtige Grundlage Neben den Berichten werden in vielen Unternehmen einzelne Kennzahlen erhoben. Diese werden häufig in der Anfangsphase eines HR-Controllings nur fallweise und in "unterschiedlichen" Versionen betrachtet. Mit unterschiedlichen Versionen ist gemeint, dass gerade anfänglich im Unternehmen keine klare Definition einer Kennz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.2.2 Materiell versus immateriell

Rz. 56 Die Unterscheidung, ob Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand bzw. als entsprechendes Wirtschaftsgut einzuordnen ist,[1] spielt insbesondere vor dem Hintergrund des § 5 Abs. 2 EStG eine Rolle, der eine Aktivierung nicht entgeltlich erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen untersagt. Von Bedeutung ist dies auch im Hinblick au...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sauerstoff / Zusammenfassung

Begriff Sauerstoff ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das in Wasser nur wenig löslich ist. Sauerstoff ist nicht brennbar, unterhält und fördert jedoch die Verbrennung. Der natürliche Sauerstoffgehalt beträgt ca. 21 %, durch eine geringe Anreicherung werden Verbrennungsgeschwindigkeit und -temperatur erhöht, Flammpunkt und Zündtemperatur hingegen verringern sich. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanzberichtigung und -änd... / c) Durchbrechung des Bilanzenzusammenhangs

Ausnahmen vom Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs hat die Rechtsprechung allgemein zugelassen, wenn der fehlerhafte Bilanzansatz (bestandskräftig) in den Vorjahren ohne Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Steuern geblieben ist (s.o.), im Übrigen unter der Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben.[57] Ein solcher Fehler ist an der Fehlerquelle oder in der le...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Wissen des Dienstberechtigten

Rz. 5 Der Dienstberechtigte muss Kenntnis von der tatsächlichen Fortführung des Dienstverhältnisses haben. Unbeachtlich ist in diesem Zusammenhang eine etwaige falsche rechtliche Beurteilung im Hinblick auf den Ablauf des Dienstverhältnisses.[1] Hinweismehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.3 Softwareleasing

Rz. 106 Softwareleasing[1] erfolgt regelmäßig dergestalt, dass ein "Softwarehaus" einem Leasinggeber ein nicht ausschließliches, auf einen Dritten übertragbares Nutzungsrecht, jedoch kein freies Verfügungs- oder Verwertungsrecht einräumt. Zugleich schließt der Leasinggeber mit dem Leasingnehmer einen Vertrag, der Letzerem die Anwendung der überlassenen Software erlaubt.[2] R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanzberichtigung und -änd... / 6. Bilanzberichtigung bei Änderung der Verwaltungsauffassung

Geänderte Rechtsauffassung = objektiver Fehler: Ein Bilanzansatz ist auch dann fehlerhaft, wenn die zugrunde liegende rechtliche Beurteilung aus Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vertretbar war. Dies gilt auch für eine in diesem Zeitpunkt von der Verwaltung und Rechtsprechung praktizierte, später aber geänderte Rechtsau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Fehlerbegriff

Notwendige Bedingung für die Bilanzberichtigung ist, dass der Bilanzposten dem Ansatz oder der Höhe nach gegen steuerrechtliche Vorschriften verstößt.[35] Fehlerhafte Wirtschaftsgüter und Rechnungsabgrenzungsposten: Eine Bilanzberichtigung kommt in Frage, wenn Wirtschaftsgüter (WG) oder Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig angesetzt wurden. Berate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanzberichtigung und -änd... / 2. Sonderfälle

Für die Beantwortung der Frage, ob die dem FA vorgelegte Bilanz einer Berichtigung bzw. Änderung nach § 4 Abs. 2 EStG zugänglich ist, sind folgende Bilanzen voneinander zu unterscheiden: Nicht-Bilanzen nicht genehmigte Bilanzen nichtige Bilanzen verspätet aufgestellte Bilanzen vorläufige Bilanzen. Nicht-Bilanzen: Diese entfalten deshalb keine rechtliche Wirkung, weil sie durch ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.5 Sittliche Gründe

Rz. 39 Sittliche Gründe können die Zwangsläufigkeit der entstandenen Aufwendungen dann begründen, wenn ein billig und gerecht denkender Mensch sich zur Leistung verpflichtet fühlen würde (Leistungszwang).[1] Teilweise wird eine gesellschaftliche Sanktion bei Unterlassen der Aufwandsübernahme gefordert (keine bloße Anstandspflicht), da eine allgemeine sittliche Pflicht zur Hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.4 Aussteuer

Rz. 49 Die Aussteuer stellt einen Unterfall der Ausstattung von Kindern anlässlich des Auszugs (früher regelmäßig im Rahmen der Eheschließung) dar. Diese sind mangels gesetzlicher und sittlicher Verpflichtung nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.[1] Dies gilt auch für Stpfl., die einem anderen (ggf. ausländischen) Kulturkreis entstammen, selbst wenn im Heimatstaat ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.3 Künstliche Befruchtung, Leihmutter

Rz. 88 Aufwendungen für die künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, sofern der Stpfl. bzw. der Partner unfruchtbar ist oder eine verminderte Fruchtbarkeit vorliegt, die einer Behandlung bedarf (Rz. 45). Rz. 89 Aufwendungen für die Beseitigung oder Linderung der teilweisen Unfruchtbarkeit sind außergewöhnliche Belastungen. Die Kosten sind r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1.2 Kosten einer künstlichen Befruchtung

Rz. 45d Kosten für eine künstliche Befruchtung konnten bis zum Vz 2010 nur dann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden, wenn die sog. homologe künstliche Befruchtung angewendet wurde, bei welcher die Frau mit dem Sperma ihres Ehemannes befruchtet wird.[1] Zwischenzeitlich hat der BFH diese Rspr. aufgegeben und für Fälle der nachweislichen Unfruchtbarke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.1 Vorbemerkung

Rz. 99 Nach einer langjährigen Rspr. des BFH sprach eine generelle Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit von Prozesskosten.[1] Eine Zwangsläufigkeit sollte nur in Ausnahmefällen vorliegen, insbesondere sofern das der Grund für die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch, um den es bei der gerichtlichen Verfolgung ging, als adäquat verursachendes Ereignis entsprechend ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 31 Die zweite zentrale Voraussetzung zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung – neben der Außergewöhnlichkeit – ist die Zwangsläufigkeit der Belastung. Hierfür muss eine Zwangslage des Stpfl. aus rechtlichen, tatsächlichen oder auch sittlichen Gründen bestehen, aus der er sich nur durch Kostentragung entziehen kann.[1] Die Möglichkeit des Stpfl., die Kostentragung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.4 Tatsächliche Gründe

Rz. 38 Tatsächliche Gründe liegen in besonderen Zwangs- und Bedrohungslagen vor, die durch äußere Umstände beeinflusst sind (z. B. Naturkatastrophen, Krankheit, Erpressung etc.). Auch bei Vorliegen tatsächlicher Gründe ist erforderlich, dass der Stpfl. keine konkrete Willensbeeinflussung auf den tatsächlichen Grund gehabt haben durfte.[1] Eine abstrakte Beeinflussung ist dem...mehr

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Disagio / 2.2 Steuerrechtliche Beurteilung

2.2.1 Aktivierungsgebot Steuerrechtlich besteht für das Disagio – im Gegensatz zum Handelsrecht – kein gesetzlich festgeschriebenes Aktivierungswahlrecht. Für ein Disagio muss daher in der Steuerbilanz im Regelfall ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden;[1] eine alternative Verbuchung als Betriebsausgabe ist nur in Ausnahmefällen möglich.[2] Das als Rechnungsab...mehr

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Disagio / 2.1 Handelsrechtliche Beurteilung

2.1.1 Sonderposten Das Disagio stellt handelsrechtlich einen Sonderposten (Rechnungsabgrenzungsposten) dar.[1] Im Unterschied zu den "klassischen" Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs. 1 HGB besteht für das Disagio kein Bilanzierungsgebot. Abschreibung und Bilanzausweis dieses Bilanzpostens sind gegenüber den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abweichend geregelt.[2]mehr