Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.1 Ausnahmen vom Arbeitszeitverbot nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

Rz. 18 Nr. 1 regelt die Bewilligung von Ausnahmen vom Verbot der Mehrarbeit und Nachtarbeit. Bei der Bewilligung von Ausnahmen nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 sind insbesondere die Beurteilung der Arbeitsbedingungen heranzuziehen und zu prüfen. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss eine besondere Würdigung besonderer Arbeitsbedingungen enthalten. Es sind insbesondere ein ggf....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Dokumentation und Information (§ 31 Nr. 5)

Rz. 7 Bei dieser Verordnungsermächtigung geht es um die näheren Ausgestaltungen zur Durchführung der Dokumentation und Information nach § 14 MuSchG. Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen sind von zentraler Bedeutung, weil die Gefährdung als solche und die Reaktion des Arbeitgebers zur Abwehr der Gefahr zu dokumentieren sind. Auf der Rechtsgru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 1 Steuerlicher Abzug von Unterhaltsleistungen

Rz. 605 Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.8 Ausnahmen vom Arbeitszeitverbot nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 8

Rz. 25 Nr. 8 regelt, dass die Aufsichtsbehörde Ausnahmen von den Vorschriften des § 11 Abs. 6 und des § 12 Abs. 5 MuSchG bewilligen kann. Nach Nr. 8 ist zudem die Beurteilung der Arbeitsbedingungen heranzuziehen und zu prüfen. Es dürfen keine Arbeitsbedingungen vorherrschen, bei denen durch die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine unverantwortbare Gefährdung für die schw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 49] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.9 Art und Umfang der Dokumentation nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 9

Rz. 26 Nach Nr. 9 kann die Aufsichtsbehörde Art und Umfang der Dokumentation und Information nach § 14 MuSchG anordnen. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die ­Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Konkretisierung der Gestaltung der Arbeitsbedingungen aufgrund Gefährdungsbeurteilung nach § 10

Rz. 38 Die Einhaltung aller Vorschriften und Arbeitsplatzregeln führt nicht automatisch zum Ausschluss von Gefährdungen. Diese sind an die besondere Situation der Schwangeren und Stillenden und die individuelle Situation des konkreten Arbeitsverhältnisses anzupassen. Neben den bereits dargestellten allgemeinen Rahmenregelungen für die Arbeitsbedingungen und konkreten Gestalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.1.1 Bestehendes Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1

Rz. 20 Zur Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, ist die arbeitsrechtliche und nicht die sozialrechtliche Sichtweise maßgeblich. Nach der Rechtsprechung des BSG[1] würde es im Hinblick auf den durch Art. 6 Abs. 4 GG gewährleisteten Anspruch der (werdenden) Mutter auf den "Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 4 Handelsrechtliche Bewertung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Jahresurlaub

Für die Ermittlung des handelsrechtlichen Wertansatzes einer Urlaubsrückstellung gelten die allgemeinen Grundsätze. Die Verpflichtung zur Gewährung von rückständigem Urlaub ist nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Im Fall von Urlaubsrückstellungen ergibt sich ein Erfüllungsrückstand aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.2 Grundsatz der Risikominimierung

Rz. 65 Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes möglichst vermieden werden und unverantwortbare Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes ausgeschlossen werden. Die Regelung stellt zudem klar, dass der Gr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Begriff der verantwortbaren Tätigkeit

Rz. 56 Am Ende des Abwägungsprozesses steht zunächst die Zielsetzung, eine Beschäftigung zu ermöglichen. Dies entspricht dem gesetzgeberischen Willen der Teilhabe am Arbeitsleben, denn nach § 9 Abs. 1 Satz 2 ist eine Frau auch in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu beschäftigen, soweit es nach dem MuSchG verantwortbar ist. Die Vorschrift beschrei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Begriff der unverantwortbaren Gefährdung (Abs. 2)

Rz. 71 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise auch zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes – Kurzpausen

Rz. 77 Der Arbeitgeber muss nach Abs. 3 Satz 1, wenn er eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen der Arbeit geben. Die Unterbrechung erfolgt nach subjektiver Einschätzung der Frau. Der Gesetzgeber regelt, dass die Unterbrechung dann erfolgt, wenn es für die Frau erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist als unbestim...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
CE-Konformität bei verkette... / 2.5 Gesamtheit oder keine Gesamtheit?

Kommt man bei den o. g. Überlegungen zu dem Ergebnis, dass keine Gesamtheit von Maschinen vorliegt, bedeutet das die Einzelmaschinen können mit den vorhandenen CE-Konformitätserklärungen in Betrieb genommen werden und es wird keine CE-Konformitätserklärung für die gesamte Anlage benötigt. Die Beschaffenheitsanforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, v. a. §§ 5 bis 9 BetrS...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 705 [Fortbildungskosten → Zeile 63] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 430) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Der Gefährdungsbegriff (Abs. 2)

Rz. 60 Der Arbeitgeber hat – nicht nur für Schwangere und Stillende – die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden werden. Dazu dienen die umfangreichen Arbeitsschutzvorschriften, wie oben[1] dargestellt. Darüber hinaus konkretisiert § 9 Abs. 2 Satz 1 die Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und führt den Begriff der Gefährd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.3 Begriff der hinnehmbaren Gefährdung

Rz. 68 Der verantwortungsvolle Umgang mit Gefährdungen in der Schwangerschaft und der Stillzeit erfordert die Unterscheidung zwischen hinnehmbaren und nicht hinnehmbaren Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes. Diese Unterscheidung muss vom Arbeitgeber im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 9 vorgenommen werden. Dies gilt nach dem Wortlaut auch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 37 Der Betriebsrat hat nach § 85 Abs. 1 BetrVG Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Das gilt auch, falls sich eine Schwangere wegen ihrer Arbeitsbedingungen an den Betriebsrat wendet. Nach § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.6 Häusliches Arbeiten

Rz. 689 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62] Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.9 Reisekosten

Rz. 710 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG § 10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist das Kernelement des Mutterschutzrechtes. Durch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, mögliche Gefährdungen zu erkennen und zu reduzieren. Durch die Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung gegenüber der Schwangeren/Stillenden soll die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Beurteilung der ermittelten Gefährdungen

Rz. 19 Die so technisch und sachlich erfassten Gefährdungsmerkmale sind im 3. Schritt zu beurteilen. Dabei ist eine Wertung vorzunehmen und sind die Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, die Gesundheit von Mutter und Kind jeweils separat zu bewerten und anhand der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis zu objektivieren. Der Stand der Technik kann sich weiter entwi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Mitwirkung der Aufsichtsbehörde

Rz. 55 Die Aufsichtsbehörde klärt auf der Grundlage von § 27 Abs. 3 MuSchG im Zweifelsfall, ob der konkrete Arbeitsplatz und die konkreten Arbeitsbedingungen zu einer Gefährdung der werdenden und stillenden Mutter führen können und erlässt Auflagen zur Umsetzung. Dazu hat der Arbeitgeber die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 der Aufsichtsbehörde vor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Keine Weiterbeschäftigung ohne Schutzmaßnahmen (Abs. 3)

Rz. 80 Die Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung nach Mitteilung einer Schwangerschaft oder des Stillens muss unverzüglich, d. h., ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen. Dies ist insbesondere wichtig, weil der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 3 eine Frau nur solche Tätigkeiten ausüben lassen darf, für die er eine konkrete Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorgenommen und die er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.8 Gleichartigkeitsprivileg (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 42 Bei gleichartigen Bedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend, quasi als Muster. Dadurch wird der Aufwand bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Dokumentation bei Gleichartigkeit von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten erheblich verringert. Bereits nach § 5 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei gleichart...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.1 Erfassen des Arbeitsbereiches

Rz. 13 Zunächst steht die Erfassung des Arbeitsbereiches und der Tätigkeit. Dabei gehört zum Arbeitsbereich nicht nur die konkrete räumliche, personelle und sachliche Einordnung, sondern auch Arbeitsabläufe, Arbeitsschritte, die Arbeitsorganisation, Maschinen und Anlagen, also auch das Arbeitsumfeld. Personenbezogene Beurteilung Kommen Mitarbeiter an ständig wechselnden Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Präventive Gefährdungsbeurteilung

Rz. 59 Die generelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 1 muss grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Prüfung keine weiblichen Beschäftigten hat. Dieses Vorgehen ist aus Gründen des Diskriminierungsschutzes erforderlich, weil Arbeitsplätze geschlechtsunabhängig zu vergeben sind und deshalb jeder Arbeitsplatz auch für eine Frau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Rz. 49 Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermitteln, welche Tätigkeiten nach Art, Ausmaß und Dauer Gefährdungen für Schwangere und Stillende darstellen können und deshalb besondere (Schutz-)Maßnahmen erfordern. Arbeitgeber haben vorab Art, Ausmaß und Dauer der potenziellen Gefährdung auch für schwangere und stillende Frauen nach § 10 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2 Betriebssicherheitsverordnung

Rz. 6 Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist ferner in § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Der Arbeitgeber hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrSichV vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.5 Durchführen der Maßnahmen

Rz. 34 Sofern der Arbeitgeber feststellt, dass Maßnahmen erforderlich sind, sind diese im 5. Schritt auch unverzüglich umzusetzen, um den Schutzzweck unmittelbar zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber die organisatorische Verfügungsgewalt hat, die Maßnahmen zeitnah zu veranlassen. Rz. 35 Der Arbeitgeber hat dabei die finanzielle Last der Durchführung zu t...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Instrumente der Prävention

Rz. 65 Mögliche Gefahrenquellen können präventiv auch bei regelmäßig durchzuführenden Sicherheitsdurchgängen [1] im Rahmen von Vor-Ort-Terminen erkannt und durch Maßnahmen beseitigt werden. Wichtig ist, dass jeweils eine nachgelagerte Wirksamkeitskontrolle durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass der mit der Maßnahme bezweckte Schutz der Schwangeren auch tatsächlich eintri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Die Norm im Einzelnen

2.1 7 Schritte zur praktischen Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Rz. 12 Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in § 10, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die praktische Durchführung erfolgt in 7 Schritten. 2.1.1 Erfassen des Arbeitsbereiches Rz. 13 Zunächst steht die Erfassung des Arbeitsbereiches und der Tätigkeit. Dabei gehört zum Arbeitsbereich nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 7 Schritte zur praktischen Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Rz. 12 Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in § 10, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die praktische Durchführung erfolgt in 7 Schritten. 2.1.1 Erfassen des Arbeitsbereiches Rz. 13 Zunächst steht die Erfassung des Arbeitsbereiches und der Tätigkeit. Dabei gehört zum Arbeitsbereich nicht nur die konkrete räumliche, personelle und sachliche Einordnung, sond...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Grundsatz der Prävention

3.1 Präventive Gefährdungsbeurteilung Rz. 59 Die generelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 1 muss grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Prüfung keine weiblichen Beschäftigten hat. Dieses Vorgehen ist aus Gründen des Diskriminierungsschutzes erforderlich, weil Arbeitsplätze geschlechtsunabhängig zu vergeben sind und deshalb ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 50 Sofern die Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind, also der Aufwand das dadurch zu erreichende Schutzergebnis deutlich übersteigt und etwa nur für den Einzelfall in eine das Normalmaß des Arbeitgebers übersteigende finanzielle Belastung führen würde, trifft den Arbeitgeber ein Versetzungsgebot nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG. Dann hat er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.4 Gefährdungsbeurteilung im MuSchG

Rz. 9 Der rechtliche Rahmen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist durch Handreichungen zur praktischen Durchführung, Dokumentation und Information im Arbeitsschutzrecht bereits vorgegeben. Es genügt daher, die mutterschutzrechtlichen Besonderheiten in einer Ergänzung und Konkretisierung zu den bestehenden Arbeitgeberpflichten zu erfassen. Das reduziert auch den d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Ermittlung der Gefährdungen

Rz. 14 Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss – im 2. Schritt – der Arbeitgeber umfassend die Arbeitsbedingungen und die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer beurteilen, denen die schwangere oder stillende Frau oder ihr (ungeborenes) Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Von dieser Gefährdungsbeurteilung werden auch Expositionen gegenüber fortpflanzungsgefährdenden, also fru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.4 Festlegung der erforderlichen Maßnahmen

Rz. 24 Ergibt – 4. – die Gefährdungsbeurteilung, dass die Sicherheit oder Gesundheit der Frau gefährdet ist und dass diese Gefährdung Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit haben können, dann muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen eine Gefährdung auszuschließen. Dies kann eine Änderung der konkret ausgeübten Tätigkeit, der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.7 Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

Rz. 41 Der betriebliche Alltag bleibt nicht statisch. Prozesse verändern sich, Arbeitsabläufe werden verändert, neue Maschinen und Anlagen eingesetzt, Produkte und Produktionsverfahren unterliegen Innovationen. Das hat Auswirkungen auf bestehende Gefährdungsbeurteilungen. Diese sind zu aktualisieren und an neue Gegebenheiten anzupassen (7. Schritt). Auslöser können dabei inne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.6 Wirksamkeitskontrolle

Rz. 38 Unter einer Wirksamkeitskontrolle wird im 6. Schritt die regelmäßige Überprüfung verstanden, ob die einmal getroffenen Maßnahmen noch wirken. Sobald Anzeichen vorliegen, dass eine Veränderung eingetreten ist, muss der Arbeitgeber eine Wiederholungsbeurteilung vornehmen, um auf den Sachverhalt reagieren zu können. Rz. 39 Aber auch die generelle Wirksamkeit der Schutzein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.1 Arbeitsschutzgesetz

Rz. 5 Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich nicht allein im Mutterschutz, auch wenn der Gesetzgeber in der Neufassung des Mutterschutzgesetzes zum 1.1.2018 den Schwerpunkt der Novellierung auf dieses Thema legte und das Instrument für den Mutterschutz stärkte. Im Bereich des Mutterschutzrechts soll der Gedanken der Prävention und Teilhabe gestärkt werden, so die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift – DGUV Vorschrift 1

Rz. 8 In § 3 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung geregelt. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten die Arbeitgeber zu den in § 3 DGUV Vorschrift 1 näher beschriebenen Maßnahmen und sind unmittelbar geltendes, zwingendes Recht, in der Normenpyramide unterhalb eines Gesetzes stehend. Auc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Ergänzende Rechtsvorschriften

Rz. 4 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber aus einer Vielzahl an Vorschriften heraus dazu verpflichtet, Gefährdungen für alle Arbeitnehmer zu vermeiden. Die besondere Gefährdung für die Gesundheit des Kindes, der Schwangeren oder Stillenden erfordert im Mutterschutzgesetz eine ergänzende spezialgesetzliche Regelung. Die mutterschutzrechtlichen Regelungen sind daher im Kontext d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Präventive Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflicht

Rz. 64 Soweit die Tätigkeiten an einem bestimmten Arbeitsplatz keine besonderen mutterschutzbezogenen Gefährdungen aufweisen, ist nach § 14 Abs. 1 Satz 2 MuSchG für die Dokumentation die entsprechende Feststellung unter Bezugnahme auf die bereits vorliegende arbeitsschutzrechtliche Dokumentation ausreichend. Damit ist die grundsätzliche mutterschutzrechtliche Verantwortbarkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist das Kernelement des Mutterschutzrechtes. Durch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, mögliche Gefährdungen zu erkennen und zu reduzieren. Durch die Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung gegenüber der Schwangeren/Stillenden soll diese das Gefähr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Proaktive Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Rz. 48 Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in § 10, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und dabei mögliche Gefahren zu analysieren und anschließend durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, zu verringern und deren Auswirkung zu reduzieren. Diese Verpflichtung ist nicht reaktiv, sondern proaktiv. Es muss keine Aktivität oder Antrag der werdenden oder stillen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Mitteilung der Schwangerschaft – Auslöser für eine Durchführung der konkreten Gefährdungsbeurteilung (Abs. 2)

Rz. 77 Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber aus diesem Anlass die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu konkretisieren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen (anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung). Unverzüglich heißt dabei ohne schuldhaftes Zögern. Nur so lässt sich auch vermeiden, dass der Arb...mehr