Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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zfs 10/2021, Feststellungsk... / Leitsatz

1. In der Gebäudeversicherung kann en Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz der Neuwertspitze auch dann zulässig sein, wenn eine Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung noch nicht sichergestellt ist. 2. Die Berufung des VR auf die Ausschlussfrist ist ausgeschlossen, wenn sich der VR über längere Zeit treuwidrig seiner Leistungspflicht entzieht. 3. Die Beweislas...mehr

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zfs 10/2021, Feststellungsk... / 2 Aus den Gründen:

1. Entgegen der Auffassung der Bekl. ist der Feststellungsantrag zulässig, insbesondere besteht ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO. Dieses kann nicht verneint werden, wenn dem konkreten, vom Feststellungsantrag betroffenen Recht des Klägers eine Gefahr der Unsicherheit droht und der erstrebte Feststellungsanspruch geeignet ist, diese Gefahr zu beseitige...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die gegen die beklagte … gerichtete Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Ein Auszahlungsanspruch im Deckungsverhältnis steht der Klägerin nicht zu. Als mögliche Anspruchsgrundlage für die von der Klägerin geltend gemachte Auszahlung des Prämiensparguthabens hat das Landgericht bea...mehr

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zfs 10/2021, Umfang der not... / 2 Aus den Gründen:

1. Die Klage ist als Feststellungsklage im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO zulässig. Allerdings handelt es sich bei der Frage der Bindungswirkung des Stichentscheids vom 20.11.2019 für sich genommen um kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO. Klageanträge sind jedoch als Prozesserklärungen auszulegen. Für diese Auslegung, ist – ebenso wie bei mater...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Ausnahmeregelung zur Vermeidung der Annahme von "Strukturierter Gestaltung" (Satz 4)

"Ein Steuerpflichtiger wird nicht als Teil einer strukturierten Gestaltung behandelt, wenn nach den äußeren Umständen vernünftigerweise nicht davon auszugehen ist, dass ihm der steuerliche Vorteil bekannt war und er nachweist, dass er nicht an dem steuerlichen Vorteil beteiligt wurde." Rz. 34 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Im Kontext der vorstehenden Kritik an der Definition...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Ausnahmeregelung zur Vermeidung einer Doppelbelastung (Satz 3)

"Satz 1 gilt nicht, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es sich bei dem Gläubiger um eine Personengesellschaft handelt, im Staat des unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafters beziehungsweise des anderen Unternehmensteils im Rahmen einer anzunehmende...mehr

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zfs 10/2021, Beweis einer U... / 1 Aus den Gründen:

I. Dem Kläger steht gegen die Beklagten ein Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1, 17 StVG (i.V.m. § 115 VVG, soweit es die Beklagte zu 3) betrifft) in Höhe von 17.832,16 EUR nebst Zinsen zu. 1. Der Senat hegt keinerlei Zweifel daran, dass es am 27.7.2017 gegen 13:45 Uhr auf der Straße "A" ca. 300 m westlich der B-Straße in C zur Kollision zwischen dem gepark...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Die in § 4j EStG im Rahmen der allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des EStG normierte Lizenzschranke ist durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 in das EStG eingeführt worden. § 4j EStG bezweckt, den Steuerwettbewerb durch Etablierung von Präferenzregimen für Einkünfte...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 4.3 Ende an einem Sonntag

Im konkreten Fall war der 14.11. ein Sonntag. Daher stellte der Arbeitgeber die Kündigung am Montag zu und berief sich auf § 193 BGB. Anders das BAG, wobei es auf die Rechtssicherheit des Arbeitnehmers abstellt. Der Arbeitnehmer soll nach Ablauf exakt der 6 Monate darauf vertrauen dürfen, dass nur noch "sozial gerechtfertigt" gekündigt werden darf. Das verträgt sich nach Ansi...mehr

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Fortführungsprognose eines Start-ups bei voraussichtlichen Zahlungen eines Investors

Zusammenfassung Start-ups können sich im Rahmen der Überschuldungsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen darauf berufen, dass ein Investor Finanzmittel in Aussicht gestellt hat. Nach § 15b Abs. 4 S. 1 InsO (inhaltsgleich mit dem vor dem 1.1.2021 geltenden § 64 S. 1 GmbHG a. F.) muss der Geschäftsführer einer GmbH persönlich solche masseschmälernden Zahlungen erstatten, die ...mehr

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Zeugnis / 6.2 Bewertung der Leistung und Beurteilung der Führung

Die Formulierung der Beurteilung und die Entscheidung, welche Leistungen und Eigenschaften seines Beschäftigten er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen will, ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers. Das Zeugnis muss Angaben zur Führung und Leistung enthalten. Es ist ein einheitliches Ganzes. Alle für die Gesamtbeurteilung wesentlichen Umstände und Bewertungen sind anzuf...mehr

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Zeugnis / 13 Haftung des Arbeitgebers

Gegenüber dem Beschäftigten Der Beschäftigte hat Schadensersatzansprüche, wenn die Erteilung eines Zeugnisses abgelehnt wird, das Zeugnis nach Anmahnung zu spät erteilt wird, ein unrichtiges Zeugnis erstellt wird, die Berichtigung oder Ergänzung eines unrichtigen Zeugnisses abgelehnt wird. Die besondere Problematik des Schadensersatzanspruchs liegt in der Darlegungs- und Beweislas...mehr

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Zeugnis / 11.2 Technik der Anspielung

Bei dieser Technik werden dem Leser durch Verwendung mehrdeutiger Formulierungen bestimmte Schlüsse nahe gelegt. Beispiele hierfür sind:mehr

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Zeugnis / 11.1 Die Positiv-Skala-Technik

Diese Technik besteht darin, negative Aussagen verbal auf den entsprechend fein unterteilten Positivbereich zu transformieren. Beispiel: Die Skala reicht da nicht von sehr gut bis mangelhaft, sondern von "sehr gut", "gut", "ganz gut", "noch gut" und "teilweise gut". Die bekannteste Positivskala ist die Zufriedenheitsskala zur Leistungsbeurteilung. Sie lautet:mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.4 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Rz. 827 Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1052 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 993 ff. Rz. 1053 Steuerpflichtig...mehr

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Anlage Unterhalt 2021 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 597 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig. Wichtig Kein Abzug von Unterhalt als allgemeine außergewöhnliche Belastung Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) ist nicht möglich (kein Wahlrecht), auch nicht, soweit sich die Kosten über...mehr

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ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein höherer als der vom Landgericht zugesprochene Anspruch jedenfalls zurzeit nicht zu. Die Klägerin hat zwar grundsätzlich einen Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe von 1/6 des Erbes. Der Beklagte hat bislang auch nicht bewiesen, dass der – insoweit unstreitige – Pflichtteil von zunächst ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) "Verprassen"/Schuldentilgen

Rz. 213 Erst recht ist es nicht anders, wenn der potentielle oder reale Sozialleistungsempfänger die ihm zugeflossenen Mittel aus Schenkung oder Erbfall verprasst oder damit Schulden tilgt. Für das Vermögen gilt, hergeleitet aus § 12 Abs. 4 SGB II, dass dann, wenn eine Änderung des Verkehrswertes des vorhandenen Vermögens durch Veräußerung, Belastung oder durch sonstige Umst...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Verbrauchen/"Verprassen"

Rz. 169 Der vorzeitige Verbrauch und damit das "Verprassen" von zugeflossenen Einmaleinnahmen in Geld nennt die Rechtsprechung " eigenverantwortliche Verwendungsentscheidung ". Sie wurde bisher beim sozialwidrigen Handeln i.S.v. § 103 SGB XII bzw. § 34 SGB II oder bei § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II abgehandelt.[299] Das Jobcenter kann dort gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB II gegen Ansprü...mehr

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zfs 09/2021, Erstattung der... / 3 Anmerkung:

Das Urteil des BGH belegt erneut, dass so manchem Rechtsanwalt nicht bekannt ist, unter welchen Voraussetzungen ihm für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG anfällt, wenn er später in derselben Angelegenheit als Prozessbevollmächtigter tätig wird. Die für den Anfall der Geschäftsgebühr maßgeblichen Umstände sind dann in dem Schadensersatzpr...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / XI. Steuerstundung (§ 28 Abs. 3 S. 2 ErbStG)

Rz. 50 Greift die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG nicht, weil etwa die personellen Voraussetzungen nicht vorliegen, kommt in ähnlich gelagerten Sachverhalten eine Steuerstundung gem. § 28 Abs. 3 S. 2 ErbStG in Betracht. Danach kann bei einem Erwerb eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder von Wohneigentum im Erbfall und im Schenkungsfall eine Stundung der Ste...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / c) Die Besonderheit: Die vorweggenommene Erfüllungshandlung

Rz. 80 Die Rechtsprechung akzeptiert als rechtlichen Grund für einen entgeltlichen Leistungsaustausch die sog. vorweggenommene Erfüllungshandlung. Nach der Rechtsprechung des BGH gilt, dass Zuwendungen, die zur Erfüllung einer Verbindlichkeit geleistet werden, entgeltlich sind, weil die dadurch bewirkte Befreiung von der Verbindlichkeit einen Vermögensvorteil für den Leisten...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / C. Vermögen

Rz. 21 Die Berücksichtigung des Vermögens im WoGG kann von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung beeinflusst sein. Das WoGG kennt keine eigenen Vermögensvorschriften, sondern nur einen Versagenstatbestand wegen Rechtsmissbräuchlichkeit in § 21 Nr. 3 WoGG, der an ein tatsächliches, auf die Herbeiführung der Leistungsgewährung gerichtetes Verhalten anknüpft, das mit dem Zweck de...mehr

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zfs 09/2021, Beweis der Abw... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat der auf Aufwendungsersatz nach einer unfallbedingten Beschädigung eines teilkaskoversicherten Fahrzeugs und auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten gerichteten Klage zu Recht stattgegeben … 1. Der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch des Klägers auf Zahlung von 10.319,51 EUR ergibt sich aus § 90 VVG in Verbindung mit § 83 Abs. 1 VVG. a) Die Beweislast...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Zeitliche Anwendung

Tz. 129 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 27 Abs 9 S 1 UmwStG ist § 2 Abs 4 (S 1 und 2) UmwStG erstmals auf Umwandlungen anzuwenden, bei denen der schädliche Beteiligungserwerb oder ein anderes die Verlustnutzung ausschließendes Ereignis nach dem 28.11.2008 (Tag der 3. Lesung im BT) eintritt. Wegen des Begriffs "ein anderes die Verlustnutzung ausschließendes Ereignis" s Tz 9...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / e) Eigenmächtige Vermietung

Rz. 211 Es bleibt sodann die Frage zu beantworten, wie zu verfahren ist, wenn der Eigentümer die Immobilie nach Verlassen des Wohnungsberechtigten ohne Absprache weitervermietet hat. Fallbeispiel 111: Die Vermietung und das ungenutzte Wohnungsrecht A hatte 1995 ihr Hausgrundstück an den Ehemann M der F übertragen unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts, der Zahlung einer monatli...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 2. Nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 138 Anders als im Zivilrecht – hier wird der Nacherbe Erbe des Erblassers und nicht etwa des Vorerben (§ 2100 BGB) – sieht das Erbschaftsteuerrecht vor, dass beim Eintritt der Nacherbfolge diejenigen, auf die das Vermögen übergeht, den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern haben, § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG. Entsprechend greift etwa für die Bestimmung des Freibetrags...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Verprassen und Schuldentilgung

Rz. 226 Das Verprassen vorhandener Mittel ist unter der Herrschaft des Nachranggrundsatzes höchst unerwünscht und missbilligt. Das missbilligte Verhalten begründet aber noch nicht die Absicht, damit den Sozialleistungsanspruch herbeizuführen. "Das bloße "Geldausgeben um des Ausgebens willen", das Handeln aus Verschwendungssucht oder eine Vermögensverschleuderung, um sich oder...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Einleitung

Rz. 44 Es bedarf für die Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen Schenkungen und Zuflüsse aufgrund eines Erbfalles bzw. deren Verbrauch für das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis haben, der Prüfung des jeweils konkret in Betracht kommenden Leistungsanspruches und seiner "Schon"-tatbestände, weil von der Leistung abhängt, ob und wenn ja, welcher Schontatbestand grei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Erstattung der Mehrsteuer

Rz. 131 [Autor/Stand] Zu einer Erstattung der bereits bezahlten Steuer führen diese Anrechnungen jedoch nicht (s. Wortlaut "abzuziehen").[2] Die Steuer für den Letzterwerb wird dann lediglich auf 0 EUR festgesetzt. Die Steuer, die sich für den letzten Erwerb ohne Zusammenhang mit früheren Erwerben ergibt, darf durch den Abzug der Steuer nach Satz 2 oder Satz 3 nicht untersch...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Beweisfragen

Rz. 94 Das Bestehen einer Entgeltlichkeitsverknüpfung muss nach den Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen im Einzelfall ermittelt werden. Die Qualifizierung eines Vertrages als Schenkung oder Vorwegnahme der Erbfolge durch einen Notar beweist die Schenkung nicht. Es ist nicht mehr und nicht weniger als ein Anhaltspunkt, dem entgegentreten werden kann. Es ist Aufga...mehr

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ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / 3 Anmerkung

Im Hinblick auf die Zurückbehaltungsrechte im Pflichtteilsmandat greift das OLG Oldenburg i.E. die überzeugende Argumentation des OLG München in seinem Urt. v. 21.3.2013 auf (ZEV 2013, 454). Des Weiteren enthält es einen Gestaltungshinweis für Schenkungsverträge. 1. Nur Vorempfänge durch den Erblasser reduzieren die Pflichtteilsansprüche eines Abkömmlings. Im Pflichtteilsrech...mehr

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zfs 09/2021, Zur Berechnung... / 2 Aus den Gründen:

Die Berufung des Klägers ist überwiegend begründet; ihm steht ein weitergehender Ersatz seines Verdienstausfallschadens (28.550,18 EUR) … zu … Es ist davon auszugehen, dass der Kläger auch im Falle weitergehender Bewerbungen wegen seines Alters, seines Ausbildungstandes und seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen keine wesentlich andere oder besser bezahlte Arbeitstätigkei...mehr

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zfs 09/2021, Zur Erstattung... / 1 Aus den Gründen:

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache teilweise Erfolg. Die Anschlussberufung der Klägerin hat keinen Erfolg. I. Das Erstgericht hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz dem Grunde nach bejaht und rechtsfehlerfrei eine Haftungsquote von 100 % zu Lasten der Beklagten ang...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.5 Durchsetzung

Rz. 10 Der erstattungsbegehrende Sozialhilfeträger hat seinen Anspruch zunächst gegenüber Erstattungspflichtigen geltend zu machen. Hierbei müssen zumindest die Umstände, die im Einzelfall für die Entstehung des Erstattungsanspruchs maßgeblich sind, und der Zeitraum, für den die Leistung erbracht wurde, hinreichend konkret mitgeteilt werden (BSG, Urteil v. 28.11.1990, 5 RJ 5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterüberwachung / 2 Grenzen der Überwachung

Verfassungsrechtlich kann jede Art von Mitarbeiterüberwachung gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG in Gestalt des Rechts am eigenen Bild und der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Eingriffe in dieses Recht müssen durch schutzwürdige Belange des Arbeitgebers oder anderer Grundrechtsträger gerechtfertigt sein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bescheinigungen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Eine Bescheinigung dient im Rahmen des Besteuerungsverfahrens als Nachweis für das Vorhandensein bestimmter Tatsachen (> Beweislast, > Mitwirkungspflichten, > Glaubhaftmachung). In bestimmten Fällen ist der > Arbeitgeber gesetzlich zur Bescheinigung bestimmter Sachverhalte gegenüber dem > Arbeitnehmer oder der Behörde verpflichtet; zu einem B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Pflege von typischer Berufskleidung

Rz. 17 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Aufwendungen für die Instandsetzung (Reparatur) und die Instandhaltung (Waschen, Reinigen, Bügeln) von typischer Berufskleidung sind > Werbungskosten. Hingegen gehören die Aufwendungen für die Instandhaltung der während der Berufsarbeit getragenen bürgerlichen Kleidung idR zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Außergewöhnlich gehbehinderte, blinde und hilflose Personen

Rz. 23 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bei außergewöhnlich gehbehinderten Menschen – (Merkzeichen "aG" im Ausweis nach § 152 SGB IX –) – waren in den Grenzen der Angemessenheit (> Rz 24 f) grundsätzlich alle Kfz-Kosten, soweit nicht beruflich oder betrieblich veranlasst (> Rz 5), nach § 33 EStG aF zu berücksichtigen. Ein Stpfl ist außergewöhnlich gehbehindert, wenn er sich wegen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinte Nationen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Beamten der Vereinten Nationen – United Nations Organisation (UNO) – mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt im > Inland sind in Deutschland grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 4 ff). Sind sie im > Ausland Rz 1 ansässig, kommt unter den Voraussetzungen der §§ 1 Abs 4, 49 EStG auch beschränkte...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / VII. Darlegungs- und Beweislast

Auch in Bezug auf die Darlegungs- und Beweislast muss sich vor Augen geführt werden, dass es sich bei der Auskunft i.S.d. § 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB um ein sehr formelles Prozedere handelt. Der Auskunftsgläubiger hat nur darzulegen und zu beweisen, dass er pflichtteilsberechtigt und kein Erbe ist. Er hat aber nicht nachzuweisen, dass ein Leistungsanspruch aus §§ 2303, 2325...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / E. Haftung des Versicherers bzw. des Versicherungsmaklers aus der so genannten Quasideckung

Gelangt man nach der Befragung des Mandanten zu der Feststellung, dass eine Fahrerschutzversicherung oder aber eine Forderungsausfallversicherung nicht in den Versicherungsvertrag eingeschlossen wurde, stellt sich regelmäßig die weitergehende Frage, ob nicht gleichwohl Ansprüche gegenüber dem Versicherer bzw. dem Versicherungsmakler geltend zu machen sind, weil jene mögliche...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Entstehun... / 2 Gründe

II. Die Berufung hat teilweise Erfolg. A. Die Berufung ist zulässig. Die Zulässigkeit der Berufung in Bezug auf das Überschreiten der notwendigen Beschwer (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) ist aufgrund der dafür ausreichenden Darlegungen des Beklagten (Berufungsbegründung S. 2-5 = Bl. 231-234 d.A.) gegeben. Das Vorbringen reicht – auch unter Berücksichtigung der Einwendungen der Klägerin...mehr

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Angebot: Wann ist es notwen... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Die Wohnungseigentümer hätten bei der Beschlussfassung jeweils das ihnen zustehende Ermessen unterschritten. Sie hätten sich nämlich für ihre Entscheidungen keine ausreichende Tatsachengrundlage verschafft. Die Wohnungseigentümer müssten das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten und dürften keine überteuerten Aufträge erteilen. Außerdem müssten sie eine...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Beweislasten auf Patientenseite

aa) Vollbeweis (§ 286 ZPO) bei Behandlungsfehler Rz. 138 Der Patient trägt als Anspruchsteller im Arzthaftungsprozess die Beweislast für den Behandlungsfehler, für den Schaden, für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden sowie für das Verschulden des Arztes bei gleichzeitig maßvollen Anforderungen an seine Darlegungslast. Er muss den Sachverhalt, aus de...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 1. Beweislasten

a) Beweislasten auf Patientenseite aa) Vollbeweis (§ 286 ZPO) bei Behandlungsfehler Rz. 138 Der Patient trägt als Anspruchsteller im Arzthaftungsprozess die Beweislast für den Behandlungsfehler, für den Schaden, für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden sowie für das Verschulden des Arztes bei gleichzeitig maßvollen Anforderungen an seine Darlegungsla...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / b) Beweislasten auf Arztseite

Rz. 147 Der Patient hat vor Gericht den Nachweis zu führen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, ein Schaden eingetreten ist, der behandlungsfehlerursächlich für den Schaden war, den Arzt Verschulden trifft, der Behandlungsfehler von ihm also mindestens fahrlässig verursacht wurde. Demgegenüber stehen jedoch auch Beweislasten des Arztes gegenüber, und zwar in folgenden Fälle...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Subjektive Beweislast

Rz. 145 Nach h.M. gibt es in den Verfahren mit Untersuchungsmaxime keine Darlegungs- und subjektive Beweislast (zu Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungspflicht des Beteiligten vgl. Rdn 141 ff.).[205] Es gibt also grds. keine den Beteiligten obliegende Last, zur Vermeidung eines Prozessverlustes Tatsachen darzulegen und den Beweis von strittigen Tatsachen zu führen.mehr

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§ 39 Steuerrecht / cc) Objektive Beweislast (Feststellungslast)

Rz. 146 Im Finanzgerichtsprozess gelten aber die Grundsätze der objektiven Beweislast (Feststellungslast).[206] Zwar gibt es im öffentlichen Recht und insbesondere im Steuerrecht keine ausdrücklichen Vorschriften zur Beweislast. Aber der Grundsatz im Finanzgerichtsprozess ist unangefochten, dass jeder Beteiligte die Beweislast für das Vorhandensein aller (auch der negativen)...mehr