Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bestandteile des Gebäudes

Rz. 32 [Autor/Stand] Bei den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes ist keine feste Verbindung erforderlich. Bei Gebäuden gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen zu den wesentlichen Bestandteilen (§ 94 Abs. 2 BGB). Eine Sache ist dann zur Herstellung des Gebäudes eingefügt, wenn sie zwischen Teile eines Gebäudes gebracht und durch Einpassen an eine für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vertragliche Rückforderungsrechte

Rz. 20 [Autor/Stand] Das vertragliche Rückforderungsrecht muss bereits bei der Schenkung vereinbart worden sein (z.B. Schenkung unter Widerrufsvorbehalt,[2] Rücktrittsrecht)[3]. Die freiwillige nachträgliche Vereinbarung eines Rückforderungsrechts führt nicht zu einem Erlöschen der Steuerpflicht, sondern zu einer steuerpflichtigen Rückschenkung.[4] Üblich in der Praxis sind a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Tatsächliche Freilegungskosten irrelevant

Rz. 22 [Autor/Stand] Der nach § 251 BewG für ein bebautes Grundstück vorgesehene Mindestwert, der nicht geringer sein darf als 75 % des Werts, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre, berücksichtig typisierend die üblichen Freilegungskosten. Mit dem Abschlag von 25 % vom Wert des unbebauten Grundstücks werden also insbesondere Abrisskost...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Eintritt einer Befreiung

Rz. 20 [Autor/Stand] § 20 Abs. 1 Nr. 2 GrStG nennt zwei Konstellationen, in denen die Aufhebung von Amts wegen erfolgt, wenn dem Finanzamt bestimmte Gründe bekannt werden. Liegt für den ganzen Steuertatbestand ein grundsteuerlicher Befreiungsgrund vor, ist der Steuermessbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG aufzuheben. Auch ohne Wegfall der wirtschaftlichen Einheit k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gebäude

Rz. 27 [Autor/Stand] Ein Gebäude liegt vor, wenn ein Bauwerk Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließungen gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden aufweist, insb. durch Fundamente, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist. Auf die ausführlichen Erläuterungen in der Komm...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Deckelung des Jahreswerts

Rz. 16 Bei der Ermittlung des Jahreswerts von Nutzungs- und Duldungsauflagen ist die Höhe des ansetzbaren Jahreswerts, mithin der schenkungsteuerliche Abzugsbetrag, begrenzt. Nach § 16 BewG kann der Jahreswert der Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert – o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Besteuerung der bisherigen Nutzungen (Abs. 2)

Rz. 36 [Autor/Stand] Obwohl gem. § 233a AO nach Rückgabe des Geschenks der Beschenkte keine Zinsen auf die nunmehr erloschene Steuer verlangen darf, hat er die tatsächlich gezogenen Nutzungsvorteile (s. § 818 Abs. 1 BGB, der insoweit dem Wortlaut von § 29 Abs. 2 ErbStG vorgeht, der schon genügen lässt, dass sie dem Beschenkten zustanden) zu versteuern. Rz. 37 [Autor/Stand] Mu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vorzeitige Erteilung von Neu- und Nachveranlagungsbescheiden (Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach § 21 Satz 1 GrStG können Bescheide über die Neuveranlagung oder die Nachveranlagung von Steuermessbeträgen schon vor dem maßgebenden Veranlagungszeitpunkt erteilt werden.[2] Die Regelung steht im Einklang mit § 24a BewG (bis 31.12.2024) und § 225 BewG (ab 1.1.2025), die auf dem gemeinsamen Grundgedanken basieren, dass den Feststellungen die Verhältn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff des Grundstücks

Rz. 18 [Autor/Stand] Die zu bewertende wirtschaftliche Einheit ist das "Grundstück". Der insoweit maßgebende Grundstücksbegriff ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem Begriff des Grundstücks iS des Bürgerlichen Rechts. Vielmehr richtet sich der Umfang der wirtschaftlichen Einheit nach § 2 BewG. Danach richtet sich der Umfang der wirtschaftlichen Einheit nach den Anschauunge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 4 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 23 ErbStG setzt den Erwerb von Nutzungsrechten oder anderen Rechten auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen voraus. Zu diesen Rechten gehört das Eigentum an erbbaurechtsbelasteten Grundstücken nicht.[2] Der Anspruch des Eigentümers des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks auf den Erbbauzins stellt zwar ein derartiges Recht auf wiede...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Die gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Erbschaft-/Schenkungsteuer (§ 85 Satz 1 AO) ist nur möglich, wenn die zuständigen Finanzämter (§ 35 ErbStG) über alle steuerbaren Erwerbsvorgänge umfassend informiert werden. Zu diesem Zweck trifft die potenziellen Steuerschuldner[2] – den Erwerber, bei Schenkungen auch den Schenker und bei Zweckzuwendungen de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Steueranmeldungen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 31 Abs. 7 ErbStG sieht die Möglichkeit vor, die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen auch per Steueranmeldung abzugeben. Leider hat die Finanzverwaltung hiervon bislang keinen Gebrauch gemacht.[2] Den unbestreitbaren fiskalischen Vorteilen eines Steueranmeldungsverfahrens, die an anderer Stelle dargelegt wurden[3], hält man weiterhin die besondere...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 3. Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 88 Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden im steuerlichen Sinne liegt dann vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grunds und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude steuerlich zuzurechnen ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Gebäude Scheinbestandteil i.S.d. § 95 BGB ist.[40] Sofern dem Nutzungsberechtigten des Gebäudes für den Fall der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Mindestwert von Grundstücken (Satz 1)

I. Regelungsgegenstand Rz. 10 [Autor/Stand] § 251 Satz 1 BewG regelt den Mindestwert von Grundstücken, der nicht geringer sein darf als 75 Prozent des Werts, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre. Die Regelung eines Mindestwerts entspricht grundsätzlich dem bei der Einheitsbewertung geltenden § 77 BewG. II. Keine Beschränkung auf Liquida...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

I. Normzweck Rz. 1 [Autor/Stand] Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person (zur Nacherbfolge s. Rz. 34) anfallende Erwerbe sind bei der Besteuerung des letzten jeweiligen Erwerbs im Zehnjahreszeitraum zusammenzurechnen. Damit soll verhindert werden, dass bei aufeinanderfolgenden Schenkungen die Freibeträge nach § 16 ErbStG innerhalb von zehn Jahren mehrfach ausge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuerpflichtige Erwerbe

1. Wechsel der persönlichen Steuerpflicht bei den Erwerben Rz. 47 [Autor/Stand] War der Vorerwerb im Erhebungsgebiet nicht steuerpflichtig, so entfällt § 14 ErbStG.[2] Rz. 48 [Autor/Stand] Wechselt ein Ausländer ins Inland oder ein Inländer ins Ausland und wechselt damit zugleich die persönliche Steuerpflicht (s. § 2 ErbStG), so können seine Erwerbe vor dem Wechsel und nach de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 236 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung des Steuermessbetrags nach Aufhebung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts (Abs. 1 Nr. 1)

1. Wegfall der wirtschaftlichen Einheit Rz. 15 [Autor/Stand] Der Einheitswert wird nach § 24 Abs. 1 BewG aufgehoben, wenn die wirtschaftliche Einheit wegfällt oder der Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit infolge von Befreiungsgründen der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird. Das Lagefinanzamt ist zuständig für die Bewertung und für die Festsetzung des Steuermessb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verfahrensgrundsätze

1. Örtliche Zuständigkeit Rz. 4 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden der Länder sind für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfeststellung zuständig. Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge wie deren Aufhebung obliegen dem Lagefinanzamt (§ 22 Abs. 1 Satz 1 AO, § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO). Die vorzeitige Erteilung von Neu- oder Nachveranlagungsbesc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ermittlung der Abzugsteuer

I. Ermittlung der Abzugsteuer nach Abs. 1 Satz 2 Rz. 121 [Autor/Stand] Die Abzugsteuer wird nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und den Tarifvorschriften im Zeitpunkt des letzten Erwerbs ermittelt (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Rz. 122 [Autor/Stand] Sind in der Zeit zwischen dem Vorerwerb und dem Letzterwerb die persönlichen Freibeträge erhöht worden, ist bei der B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Befreiung von der Anzeigepflicht

I. Gesetzlich geregelte Befreiung von der Anzeigepflicht (Abs. 3) Rz. 15 [Autor/Stand] Beruht der Erwerb von Todes wegen auf einer amtlich eröffneten letztwilligen Verfügung des Erblassers[2], d.h. einem Testament oder Erbvertrag, oder wurde die Schenkung (Zweckzuwendung) förmlich beurkundet, sind die Beteiligten nach Maßgabe des § 30 Abs. 3 ErbStG von ihrer allgemeinen Anzei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verfahrensgrundsätze

1. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 3 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973.[2] Die Neufassung des § 20 GrStG, die nur den Bezug auf den Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt und den Verweis auf die bewertungsrechtliche Regelung aktualisiert, gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 21 GrStG enthält zwei verfahrensrechtliche Grundaussagen zum Messbetragsverfahren, die vergleichbar mit dem Regelungsgehalt des bis zum 31.12.2024 geltenden § 24a BewG und dem ab 1.1.2025 geltenden § 225 BewG sind. Die Norm ist Ausfluss des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das von der Festsetzung des Maßstabswerts ü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Grundvermögen (Abs. 1)

I. Umfang und Begriff Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist es von entscheidender Bedeutung, was zum Umfang der wirtschaftlichen Einheit gehört. § 243 BewG definiert für Zwecke der Grundsteuer den Umfang des Grundvermögens. Ebenso wird der Begriff des Grundvermögens bestimmt und von anderen Vermögensarten abgegrenzt. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Zugehöri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rückforderungsrechte

1. Gesetzliche Rückforderungsrechte Rz. 18 [Autor/Stand] Der Rückfall von geschenktem Vermögen (bei irrtümlicher Annahme einer Schenkungsteuerpflicht infolge Todes des Beschenkten fehlt es schon am Tatbestand einer freigebigen Zuwendung i.S.d. § 7 ErbStG).[2] Ein solcher ist steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG (s. § 13 ErbStG Rz. 66 ff.), wobei jedoch Voraussetzung die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

I. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Neben der Inanspruchnahme des Steuerschuldners (§ 10 GrStG) und der persönlichen Haftung der Haftungsschuldner (§ 11 GrStG) soll § 12 GrStG das Steueraufkommen der Gemeinde aus der Grundsteuer sichern. Die öffentliche Last begründet für Gemeinde das Recht auf Befriedigung aus dem belasteten Gegenstand. Gleichzeitig verpflichtet ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bodenschätze und Betriebsvorrichtungen (Abs. 2)

I. Bodenschätze (Abs. 2 Nr. 1) Rz. 53 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 243 BewG enthält keine Definition des Begriffs der Bodenschätze. Nach § 3 des Bundesberggesetzes sind – mit Ausnahme von Wasser – Bodenschätze alle mineralischen Stoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Kapitalwert oder Jahreswert (Abs. 1)

I. Kapitalwert Rz. 11 [Autor/Stand] Für die Bewertung von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sehen die Absätze 2–7 des § 12 ErbStG keine besonderen Regelungen vor. Über den Verweis in § 12 Abs. 1 ErbStG gilt demnach der Verweis in dem Allgemeinen Teil des Bewertungsgesetzes. Einschlägig sind dort die Vorschriften §§ 13 bis 16 BewG. Danach sind Rente...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zurechnung bei Ehegatten

I. Regelungszweck Rz. 18 [Autor/Stand] Der Grundgedanke des § 26 BewG besteht darin, dass bei einer wirtschaftlichen Einheit, an der nur Ehegatten beteiligt sind, die privatrechtlichen Beziehungen der einzelnen Ehegatten zu den verschiedenen Teilen dieser wirtschaftlichen Einheit, insb. auch Art und Umfang der Beteiligung des einzelnen Ehegatten an der gesamten Vermögensmasse...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen der Zusammenrechnung

I. Personengleichheit Rz. 31 [Autor/Stand] Die Zusammenrechnung setzt voraus, dass derselbe Erwerber von demselben Zuwender (Erblasser oder Schenker) bereits vorher innerhalb des Zehnjahreszeitraums Vermögen unentgeltlich erworben hat. Zuwendungen vom Vater können nicht mit Zuwendungen der Mutter zusammengerechnet werden, oder umgekehrt. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sonderfälle

1. Überlassung eines Nutzungsrechts Rz. 90 [Autor/Stand] Erhält ein Erwerber zunächst das Nutzungsrecht an einem Vermögensgegenstand und nachfolgend den der Nutzung unterliegenden Gegenstand, sind diese Erwerbe mit den ihnen zukommenden Werten auch dann anzusetzen, wenn die Summe dieser Werte höher ist als der Wert des Gegenstands.[2] Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 237 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 20 GrStG ist Teil des zweiten Abschnitts des Grundsteuergesetzes (§§ 13–24 GrStG), der die Bemessung der Steuer regelt. Als laufende Steuer wird die Grundsteuer grds. über einen längeren Zeitraum gleichbleibend erhoben. Festsetzungen des Messbetrags erfolgen regelmäßig für eine lange Dauer (zur Rechtsentwicklung vor dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufhebungsgründe, die dem Finanzamt bekannt werden (Abs. 1 Nr. 2)

1. Eintritt einer Befreiung Rz. 20 [Autor/Stand] § 20 Abs. 1 Nr. 2 GrStG nennt zwei Konstellationen, in denen die Aufhebung von Amts wegen erfolgt, wenn dem Finanzamt bestimmte Gründe bekannt werden. Liegt für den ganzen Steuertatbestand ein grundsteuerlicher Befreiungsgrund vor, ist der Steuermessbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG aufzuheben. Auch ohne Wegfall der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen für die Aufhebung (Abs. 1)

I. Aufhebung des Steuermessbetrags nach Aufhebung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts (Abs. 1 Nr. 1) 1. Wegfall der wirtschaftlichen Einheit Rz. 15 [Autor/Stand] Der Einheitswert wird nach § 24 Abs. 1 BewG aufgehoben, wenn die wirtschaftliche Einheit wegfällt oder der Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit infolge von Befreiungsgründen der Besteuerung nicht mehr zugrunde gel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Verfahrensrechtliche Aspekte

I. Festsetzungsverfahren Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grund und Boden, Gebäude, Bestandteile und Zubehör (Abs. 1 Nr. 1)

1. Begriff des Grundstücks Rz. 18 [Autor/Stand] Die zu bewertende wirtschaftliche Einheit ist das "Grundstück". Der insoweit maßgebende Grundstücksbegriff ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem Begriff des Grundstücks iS des Bürgerlichen Rechts. Vielmehr richtet sich der Umfang der wirtschaftlichen Einheit nach § 2 BewG. Danach richtet sich der Umfang der wirtschaftlichen Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Geltendmachung der dinglichen Haftung

I. Duldungsbescheid Rz. 20 [Autor/Stand] Die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers erfolgt durch Duldungsbescheid (§ 191 Abs. 1 AO). Der Erlass setzt die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens voraus. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Grundsteuer gegenüber dem Steuerschuldner geltend gemacht werden kann.[2] Die Inanspruchnahme eines Duldungspflichtigen erst nur dann er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] Die Festsetzung der Grundsteuer obliegt gemäß Art. 108 Abs. 2 GG grundsätzlich den Landesfinanzbehörden. Die Landesfinanzbehörden können die Verwaltung von Steuern, die allein den Gemeinden oder Gemeindeverbänden zufließen, auf die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände übertragen (vgl. Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG). Von dieser Möglichkeit hab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Dingliche Haftung

I. Öffentliche Grundstückslast Rz. 10 [Autor/Stand] Öffentliche Grundstückslasten sind dingliche Sicherungsrechte für öffentliche Angaben.[2] Sie entstehen kraft Gesetzes oder kraft einer auf Gesetz beruhenden Satzung.[3] Ein solches Gesetz ist § 12 GrStG, der ausdrücklich bestimmt, dass die Grundsteuer als öffentliche Last auf dem Steuergegenstand, also dem Grundstück, für d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 243 Abs. 1 BewG regelt den Umfang des Grundvermögens. Dazu gehören insb. der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 232 bis 242) handelt. Auch das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Herausgabe eines Geschenks wegen eines Rückforderungsrechts (Abs. 1 Nr. 1)

I. Geschenk Rz. 8 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Voraussetzung ist, dass eine Schenkung endgültig[2] erfolgt ist (§ 9 ErbStG). Darunter fallen alle Vorgänge nach § 7 ErbStG inklusive der Tatbestände für Stiftungen und Trusts i.S.d....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvorrichtungen (Abs. 2 Nr. 2)

1. Systematik des Abgrenzungserlasses vom 5.6.2013 Rz. 60 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen von wesentlicher Bedeutung. Nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind nicht in das Grundvermögen einzubeziehen Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art einer Betriebsanlage (Betriebsvorrichtungen). Das gilt auch dann, wenn sie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz hatte die Fälle, in denen jemand Vermögen erwirbt, dessen Nutzungen einem anderen als dem Erwerber zustehen, oder das mit einer Rentenverpflichtung oder mit der Verpflichtung zu einer sonstigen Leistung belastet ist, in zwei verschiedenen Vorschriften geregelt: § 25 ErbStG regelte die Besteuerung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die zuletzt auf die Vorschrift des § 24 RBewG 1934 zurückgehende Vorschrift des § 26 BewG lautete mit Bekanntmachung der Neufassung des Bewertungsgesetzes v. 1.2.1991[2] wie folgt: „Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Ermittlung des Reinertrags (Abs. 3)

Rz. 40 [Autor/Stand] Zur Vereinfachung des Bewertungsverfahrens wird der Reinertrag für jede gesetzliche Klassifizierung nach den Erhebungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nach § 2 LwG[2] oder aus Erhebungen der Finanzverwaltung gesondert ermittelt. Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 2 LwG hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jährlich f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3 GrStG)

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gemeinden haben gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 GrStG die Möglichkeit, die Grundsteuerfestsetzung für Steuerpflichtige, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu zahlen haben, durch öffentliche Bekanntmachung anstelle eines (individuellen) Steuerbescheids festzusetzen. Am Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner gemäß § 27 Abs....mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / c) Ertragswertverfahren

Rz. 112 Im Ertragswertverfahren bieten mehrere wertbildende Faktoren Anknüpfungspunkte für die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Dies kann den Rohertrag des Objektes in Fällen signifikanter Abweichung von der aktuell üblichen Miete gegenüber den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen betreffen oder die Bewirtschaftungskosten, deren Ansatz nach Erfahrungssätzen erfolg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Q. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 erfolgte Änderungen (Abs. 18)

Rz. 28 [Autor/Stand] Das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.2020 wurde am 28.12.2020 verkündet.[2] Dass der Gesetzgebungsprozess bereits nach drei Monaten abgeschlossen war und vor allem der immerhin 11 Vorschriften des ErbStG betreffende Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2020 inhaltlich unverändert blieb,[3] lag vielleicht auch an der Zweiten Coronawelle. Pandemie bed...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz hatte die Fälle, in denen jemand Vermögen erwirbt, dessen Nutzungen einem anderen als dem Erwerber zustehen, oder das mit einer Rentenverpflichtung oder mit der Verpflichtung zu einer sonstigen Leistung belastet ist, in zwei verschiedenen Vorschriften geregelt: § 25 ErbStG regelte die Besteuerung des Erwerbers des ...mehr