Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Das Steuermessbetragsverfahren dient der Ermittlung und Festsetzung des Steuermessbetrags durch Steuermessbescheid. Die Zerlegung ist diesem Verfahrensteil zugeordnet.[2] Über die Zerlegung ergeht ein besonderer Bescheid (Zerlegungsbescheid). Zerlegungsfälle werden vor allem bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erforderlich sein. In der Begründu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Einigung über die Zerlegung

Rz. 60 [Autor/Stand] Aufgrund der gegenüber dem vor 1974 geltenden Recht vereinfachten gesetzlichen Zerlegungsmaßstäbe, hat es der Gesetzgeber schon damals für erforderlich gehalten, ein alternatives Zerlegungsergebnis für die Gemeinden zu ermöglichen.[2] Einigen sich die Gemeinden mit dem Steuerschuldner über die Zerlegungsanteile, so sind diese nach § 22 Abs. 1 Satz 3 GrSt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer

Rz. 46 [Autor/Stand] Nur die bestandskräftig festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer ist abzugsfähig (zur Umrechnung s. Rz. 52). Bei Ratenzahlungen sollte man zumindest vorläufig die gesamte Steuer aus Praktikabilitätsgründen anrechnen.[2] Rz. 47 [Autor/Stand] Das Erfordernis der Bestandskraft folgt aus den Worten "keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegt". Ist noch e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsbehelfe

Rz. 72 [Autor/Stand] Gegen den Zerlegungsbescheid können sowohl der Steuerpflichtige als auch die betroffenen Gemeinden Einspruch einlegen.[2] Befugt, Einspruch einzulegen, ist aber nur derjenige, der geltend macht, durch den Zerlegungsbescheid beschwert zu sein (§ 350 AO). Der Steuerpflichtige ist beschwert, wenn die von ihm begehrte Änderung dazu führt, dass ein Zerlegungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang der Ermäßigung

Rz. 25 [Autor/Stand] Je nachdem, ob der Zweiterwerb nur aus dem ursprünglichen Vermögen des Ersterwerbs besteht, was i.d.R. selten ist,[2] oder ob mit dem zweiten Erwerb zusammen mit dem begünstigten Vermögen weiteres Vermögen des Zwischenerwerbers übergeht, das nicht begünstigt ist, ist die Berechnung einfach oder kompliziert. Im ersten Fall erfolgt keine Aufteilung. § 27 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Zeitliche Grenze (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 53 [Autor/Stand] Die ausländische Steuer ist nur anrechenbar, wenn die deutsche Erbschaftsteuer für das Auslandsvermögen innerhalb von fünf Jahren seit der Entstehung der ausländischen Erbschaftsteuer entstanden ist, s. R E 21 Abs. 2 ErbStR 2019. Der Zeitpunkt der Festsetzung der ausländischen Steuer ist unerheblich. Rz. 54 [Autor/Stand] Dass die ausländische Erbschaftste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zerlegungsstichtag ohne Änderung des Einheitswerts/Grundbesitzwerts (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Grundlagen für die Zerlegung können sich auch ohne Fortschreibung oder Nachfeststellung des Einheitswerts bzw. Grundsteuerwerts ändern. Das Gesetz sieht hier unter bestimmten Voraussetzungen eine Neuermittlung der Zerlegungsanteile vor.[2] Änderungen nach § 23 Abs. 2 GrStG betreffen sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch Grundstücke.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Normzweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Beim unentgeltlichen Übergang von im Ausland befindlichem Vermögen kann der Erwerb dieses Vermögens der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Steuerrecht unterliegen (s. § 2 ErbStG Rz. 130 ff.). Eine solche Doppelbesteuerung kann durch bilaterale oder unilaterale Maßnahmen vermieden bzw. abgemildert werden. Auf ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 22 [Autor/Stand] Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn dasselbe Auslandsvermögen sowohl der deutschen als auch der ausländischen Erbschaftsteuer unterliegt. Für diesen Vergleich sind die beiden Auslandsvermögensbegriffe des § 21 Abs. 2 ErbStG maßgeblich (s. Rz. 58 ff.). Rz. 23 [Autor/Stand] Das Auslandsvermögen muss in Deutschland steuerbar und nicht in vollem Umfang steu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zerlegung nach Flächengrößen oder Wertanteilen

Rz. 52 [Autor/Stand] Der allgemein gültige Zerlegungsmaßstab des Messbetrags ist bei Grundstücken das Verhältnis der Flächenanteile.[2] Bei dem Begriff der Fläche ist – wie bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft – auf den katastermäßig vermessenen und bezeichneten Teil der Erdoberfläche abzustellen.[3] Dieser Zerlegungsgrundsatz wird in den seltensten Fällen zu einem fa...mehr

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ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / 5. Die Bedeutung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO

In § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO findet sich eine Kodifizierung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für das Steuerrecht.[74] Demgemäß ist ein Wirtschaftsgut ausnahmsweise nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen, sondern demjenigen, der dauerhaft die tatsächliche Herrschaft und wirtschaftliche Ausschließungsbefugnis über das Wirtschaftsgut hat.[75] Diese r...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.6 Sonstige Zinsen

Rz. 775 [Steuererstattungszinsen → Anlage KAP Zeile 26] Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gehören Erstattungszinsen aus Steuerforderungen i. S. d. § 233a AO zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen und sind damit steuerpflichtig. Laut BMF, Schreiben v. 5.10.2000, IV C 1-S 2252-231/0, BStBl 2000 S. 1508, sind auf Antrag Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO nach § 163 A...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Bedachten, also dem Vermächtnisnehmer, einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag gem. § 1941 BGB angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer ist weder Gesamtrechts- noch Einzelrechtsnachfol...mehr

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Sachaufklärungspflicht des FG bei Ermittlung des Anteilswerts einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Für die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft hat allein der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einem individuellen Ertragswertverfahren nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG und der Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §§ 199ff. BewG. 2. Kann sich das FG auf Grundlage der Wertermittlung des Steuerpf...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz Eine teleologische Reduktion oder Erweiterung der Tatbestandsmerkmale der §§ 13a, 13b ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann nicht ausschließlich darauf gestützt werden, dass die Vorschriften ansonsten verfassungswidrig wären. Die Wirkung der durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 angeordneten Weitergeltung darf nicht unterlaufen werden. Norme...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig abgelöst, so ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit ihrem Zinsanteil nicht gesondert als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Zinsen sind Teil der als Kapitalschuld zu bewertenden und als Erblasserschuld abziehbaren Darlehensverbindlichkeit. 2. Soweit die Vorfälligkeitsentschädigung neben i...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / a) Grundlagen

Bei einer Leistungsauflage übernimmt der Beschenkte die Verpflichtung zur Geld- oder Sachleistung. Dazu zählen u.a. Gleichstellungsgelder, Abstandsgelder, Übernahme von Verbindlichkeiten, Rentenverpflichtungen, wiederkehrende Versorgungsleistungen. Bei einer Nutzungs- oder Duldungsauflage werden dem Beschenkten die mit dem Eigentum an den geschenkten Gegenstand verbundene Nut...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 11. Steuerberatungs- und Rechtsberatungskosten im Rahmen des Besteuerungs- und Wertfeststellungsverfahrens

Hier gibt HE 10.7 zu § 10 ErbStG u.a. folgendes vor: Zitat "Steuerberatungskosten und Rechtsberatungskosten im Rahmen des Besteuerungs- und Wertfeststellungsverfahrens bei der Erbschaftssteuer" Steuerberatungsgebühren für die von den Erben in Auftrag gegebene Erstellung der Erbschaftssteuererklärung zur gesonderten Feststellung nach § 157 i.V.m. § 151 BewG sind unter Berücksic...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / V. Sukzessivnießbrauch für den Ehepartner kontra Gesamtberechtigung

Bei Rentenrechten zu Gunsten mehrerer Personen ist zunächst nach dem Inhalt der Vereinbarung abzugrenzen zwischen einer Gesamtgläubigerstellung (§§ 428 ff. BGB) oder einer "Sukzessivberechtigung", bei der der zweite Gläubiger aufschiebend bedingt sein Recht antritt (§§ 4 ff. BewG), zumeist nach Ableben des Ersten. Nur im ersten Fall kann die Regelung des § 14 Abs. 3 BewG zur...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / I. Zuwendungsnießbrauch (§ 23 ErbStG)

Der Zuwendungsnießbrauch wird besteuert als ein steuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen oder unter Lebenden. Die Kapitalisierung des Nießbrauchsrechts erfolgt regelmäßig dahingehend, dass nach § 15 BewG ein Jahreswert ermittelt wird, der mit dem entsprechenden Vervielfältiger, je nach Laufzeit des Nießbrauchs als lebenslänglicher oder zeitlich beschränkter Nießbrauch, multi...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / II. Vorbehaltsnießbrauch – Situation nach Abschaffung des § 25 ErbStG

Im ErbStG ist die steuerliche Behandlung des Nießbrauchs[17], gerade auch des Vorbehaltsnießbrauchs, oft sehr kompliziert geregelt gewesen. In § 25 ErbStG a.F. war mit Abzugsverbot, zinsloser Stundung und abgezinster Ablösung eine Art rechnerischer Teilabzug verwirklicht worden. Nach Abschaffung dieser Vorschrift im ErbStRG ist zum 31.12.2008 ein Vollabzug möglich[18]. Für Al...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / IV. Tod des Nießbrauchers

In Deutschland ist der Tod des Nießbrauchers nicht selbständig steuerpflichtig. Bei Versterben eines Nießbrauchers, unabhängig ob bei Zuwendungs- oder Vorbehaltsnießbrauch, innerhalb bestimmter, vom Lebensalter abhängiger starrer Grenzen des § 14 Abs. 2 BewG kommt es aber zu einer Korrektur der vorangegangenen Besteuerung der früheren Schenkung. Statt des Vielfältigers entsp...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / b) Bemessungsgrundlage bei der gemischten Schenkung und Schenkung unter Auflage in Mischfällen und Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung

Hierzu enthält ErbStH 2019 H E 7.4 (3) folgende zwei Beispiele: Praxis-Beispiel Beispiel 1: A überträgt im August 2011 B ein Mietwohngrundstück mit einem Grundbesitzwert von 750.000 EUR und Aktien im Streubesitz mit einem gemeinen Wert von 500.000 EUR. Aus der Anschaffung des Grundstücks resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 150.000 EUR, die B übernimmt. A behält si...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / a) Rechtliche Grundlagen

Die gemischte Schenkung ist ein einheitlicher Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des Anderen nur zu einem Teil entspricht und die Parteien dies wissen und übereinstimmend wollen,[10] dass der der überschießende Wert unentgeltlich gegeben wird.[11] Praxis-Beispiel Beispiel: A überträgt B ein Grundstück im Verkehrswert von 1.000.000 EUR. Der ...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / c) Steuerliche Absetzbarkeit

Der GLE bestimmt hierzu: Zitat "1.1.2 Gemischte Schenkung und Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage." Die Kosten sind in vollem Umfang als Minderung der Bereicherung zu berücksichtigen (<H E 7.4 (4) “Erwerbsnebenkosten im Zusammenhang mit einer Schenkung“ ErbStH 2011). Beispiel: Der Schenker übereignet dem Beschenkten ein zu gewerblichen Zwecken vermietetes ...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 5. Kosten der Erbschaftssteuererklärung und Gutachterkosten

Ob die Kosten, die durch Hinzuziehung eines Steuerberaters/Steueranwalts für die Erstellung der Erbschaftssteuer entstehen, abzugsfähig sind, ist höchstrichterlich bisher nicht entschieden.[30] Die Finanzverwaltung lässt diesen Abzug jedoch zu. Die Regelung in HE 10.7 ErbStH 2011[31] lautet u.a.: Zitat "Steuerberatungskosten und Rechtsberatungskosten im Rahmen des Besteuerungs...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 10

Auf einen Blick: Im ErbStG gilt: Beim wohl häufigeren Vorbehaltsnießbrauch ist für dessen Jahreswert die konkrete Lastenverteilung entscheidend. Trotz des hohen Abzugspostens seit 1.1.2009, nach der Rechtsprechung auch nachrangiger Nießbräuche, sollte zudem die Korrekturvorschrift des § 14 Abs. 2 BewG bei verfrühtem Versterben im Auge behalten werden. Vom Zuwendungsnießbrauc...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / III. Steuerpflicht des späteren lebzeitigen Verzichts auf einen Nießbrauch

Schon bei der Bemessung des Nießbrauchs für den Schenker sollte beachtet werden, dass spätere selbstständige Änderungen der Nießbrauchsvereinbarung erneute Schenkungen an den ursprünglich Beschenkten oder auch Rückschenkungen an den Schenker sein können[27]. Insbe­sondere der Verzicht auf den Nießbrauch ist eine selbstständige steuerpflichtige Zuwendung[28]. Lediglich der be...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / a) Bemessungsgrundlage bei der Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung

Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung gibt H E 7.4 (2) folgendes Beispiel: Praxis-Beispiel A überträgt im August 2011 B ein Mietwohngrundstück mit einem Grundbesitzwert von 750.000 EUR. Aus der Anschaffung resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 150.000 EUR, die B übernimmt. A behält sich den Nießbrauch an den Erträgen v...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 6. Kosten der Bedarfsbewertung einer geerbten Grundbesitzung (§ 12 ErbStG)

Sie sind nach Auffassung des BFH[32] und der Finanzverwaltung[33] abzugsfähige Nachlassregelungskosten. Dies gilt auch für die Kosten eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis eines geringeren gemeinen Wertes nach § 198 BewG.[34]mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / VII. Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs

Von dem zuvor behandelten Sukzessivnießbrauch ist nach neuerer BFH-Rechtsprechung der Fall zu unterscheiden, dass an einem Schenkgegenstand ein Nießbrauchsrecht eines Dritten noch besteht, dann aber bei einer erneuten Schenkung ein Vorbehaltsnießbrauch für den Schenker bestellt wird, der sich wirtschaftlich erst nach Erlöschen des vorrangigen früheren und älteren Nießbrauchs...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 3. ErbStG

Im ErbStG ist die Übertragung gegen Versorgungsleistungen eine gemischte Schenkung und damit teilentgeltlich. Soweit eine Nachsteuerfrist läuft, wäre sie deshalb schädlich[72]. Bei vermieteten Wohnimmobilien (§ 13d ErbStG) besteht aber wegen des relativ geringen Abschlags von 10 % keine Nachsteuerregelung[73]. Nur beim selbst genutzten Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4 B...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / VI. Sukzessiver Zuwendungsnießbrauch für den Ehepartner – Zurückweisung

Bei einem aufschiebend bedingt auf sein Überleben für den Ehepartner des Übertragenden eingeräumten Sukzessivnießbrauch handelt es sich um einen Zuwendungsnießbrauch (EStG-Folge: AfA-Verlust!)[59]. Viele Mandanten, die sich bei einer Schenkung den Nießbrauch vorbehalten, der nach ihrem Tod dem Ehepartner "zustehen soll", übersehen, dass es beim Ehepartner zu einer Besteuerung...mehr

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Begünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer: Betrieb des Nießbrauchers

Leitsatz 1. Der Umfang des der Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. zugänglichen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich nach bewertungsrechtlichen Kriterien. 2. Der bewertungsrechtliche Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist tätigkeitsbezogen. 3. Einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kann auch derjenige unterhalten, dem wed...mehr

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Festsetzungsverjährung bei Erstattungsansprüchen im dreistufigen Verfahren (Grundsteuer)

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO kann durch jeden mit dem Steueranspruch zusammenhängenden Erstattungsanspruch ausgelöst werden. 2. Der Erstattungsanspruch muss vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden sein. 3. § 171 Abs. 14 AO ist für die Frage, ob ein Erstattungsanspruch besteht, im Sinne der formellen Rechtsgrundtheorie auszulegen. Normenkette § 171 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verlängerte Leibrenten

Rn. 79 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Verlängerte Leibrenten oder sog Mindestzeitrenten sind Renten, die auf Lebenszeit des Berechtigten, mindestens aber für eine bestimmte Anzahl von Jahren (Garantiezeit) zu zahlen sind. Stirbt der Berechtigte vor Ablauf der Frist, ist die Rente gleichwohl für die restlichen Jahre der Mindestlaufzeit weiter an die Erben zu entrichten. Stirbt de...mehr

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Betriebsinhaber i.S.d. § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG bei land- und forstwirtschaftlichem Betrieb im Gesamtgut einer ehelichen Gütergemeinschaft

Leitsatz 1. Wer Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft i.S. von § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG ist, bestimmt sich nicht nach bewertungsrechtlichen, sondern nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen. 2. Landwirtsehegatten, die den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben, betreiben auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag einen l...mehr

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Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt; Regelsteuersatz für die Überlassung von Vieheinheiten

Leitsatz 1. Die Überlassung von Vieheinheiten durch einen Gesellschafter an eine Personengesellschaft unter gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eines Vorabgewinns erfolgt gegen Entgelt, wenn der Gesellschafter mit der Zahlung rechnen kann. 2. Die Umsätze aus der Überlassung von Vieheinheiten unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, sondern dem Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zusammenhang zum Bewertungsgesetz

I. Aufhebung von Bescheiden Rz. 13 [Autor/Stand] Die Vorschrift steht in einem inneren Zusammenhang zu § 266 BewG, der die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes regelt. Darüber hinaus bestimmt § 266 Abs. 4 BewG die Aufhebung von Bescheiden, bei denen für Zwecke der Grundsteuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung von Bescheiden

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Vorschrift steht in einem inneren Zusammenhang zu § 266 BewG, der die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes regelt. Darüber hinaus bestimmt § 266 Abs. 4 BewG die Aufhebung von Bescheiden, bei denen für Zwecke der Grundsteuer die Einheitsbewertung maßg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG[2] wurde mit § 38 GrStG eine Rechtsgrundlage eingeführt, die das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung bekannt zu machen. Bis einschließlich 2024 enthielt § 38 GrStG eine Regelung für die Anwendung des Gesetzes. Diese finden sich nunmehr in § 37 GrStG. Zu Einzelheiten s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 221 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 221 Hauptfeststellung

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungszweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 221 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der En...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl (ab 1.1.2025)

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl ab dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land- u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Hauptfeststellungszeitpunkt

Rz. 36 [Autor/Stand] Die allgemeine Feststellung der Grundsteuerwerte wird stets auf einen bestimmten Zeitpunkt vorgenommen. Der Wert aller wirtschaftlichen Einheiten bzw. Untereinheiten, die der Feststellung unterliegen, wird durch eine Momentaufnahme festgehalten. Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig der Beginn des maßgebenden Kalenderjahrs und wird als Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hauptveranlagung auf den 1.1.2025

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach § 266 BewG wird die erste Hauptfeststellung für Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 für die Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 durchgeführt. Somit regelt die Vorschrift des § 266 BewG nur den Hauptfeststellungszeitpunkt. Die Regelung des Zeitpunkts der Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge richtet sich dagegen nach § 36 GrStG. 1. Erteilung der Bes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Maßgebender Wert des Steuergegenstands im Veranlagungszeitpunkt

Rz. 59 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl bezieht sich auf den Einheitswert bzw. Grundsteuerwert, der nach dem Bewertungsgesetz im Veranlagungszeitpunkt (§ 16 Abs. 1, § 17 Abs. 3, § 18 Abs. 3) für den Steuergegenstand maßgebend ist. Die Steuermessbeträge werden im Rahmen der Hauptveranlagung auf den Hauptfeststellungszeitpunkt ( § 21 Abs. 2 BewG [ab 1.1.2025: § 221 Abs. 2 BewG]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erteilung der Bescheide

Rz. 21 [Autor/Stand] Die unterschiedlichen Zeitpunkte für die Hauptfeststellung und die Hauptveranlagung haben in der Praxis bedeutsame Folgen bei der Erteilung der Bescheide. Rz. 22 [Autor/Stand] Es stellt sich die Frage, ob die Finanzverwaltung den Bescheid über die Hauptfeststellung des Grundsteuerwerts auf den 1.1.2022 gleichzeitig mit dem Bescheid über den Grundsteuermes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 17 Besonderer Versorgungsfreibetrag

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Neben den persönlichen Freibeträgen des § 16 ErbStG wird dem überlebenden Ehegatten (zur Erweiterung dieses Personenkreises durch das sog. Eheöffnungsgesetz vom 20.7.2017[2] ab dem 1.10.2017 (s. § 15 ErbStG Rz. 22) und ab 2009 auch dem überlebenden (eingetragenen) Lebenspartner und den Kindern des Erblassers ein besonderer V...mehr