Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 3.3 Abzinsungsgebot

Das Handelsrecht enthält ein Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr. Die Restlaufzeit ermittelt sich auf Grundlage des Zeitpunkts der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Ziel des Barwertansatzes ist die Darstellung der wahren Belastungswirkung.[1] Für Zwecke der Abzinsung ist handelsrechtlich zwischen Rückstellungen für Altersversorgungsverpf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bewertung eines Kommanditanteils mit einem aufgrund eines negativen Kapitalkontos negativen Wert des Gesamthandsvermögens

Bei der Aufteilung des nach § 109 Abs. 2 BewG ermittelten gemeinen Werts des einer KG gehörenden Betriebsvermögens (Gesamthandsvermögen) gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG kann dem Kommanditisten ein negativer Wert des Gesamthandsvermögens der Gesellschaft dann nicht zugerechnet werden, wenn er seine Kommanditeinlage vollständig erbracht hat und soweit er nicht nachschus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting

Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), soweit der Unterhaltsempfänger zustimmt.[1] Was Unterhaltszahlungen im steuerlichen Sinn sind Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / ee) Gesonderte und einheitliche Feststellung?

Die zutreffende Aufteilung sollte tunlichst verbindlich für alle Gesellschafter geschehen. Gesetzlich vorgesehen ist dies bislang jedoch nur bei Erwerb von Vermögen, das der Bedarfsbewertung unterliegt (§ 12 Abs. 2, 3, 5, 6 ErbStG, §§ 151 Abs. 1, 2 Nr. 2, 154 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 3 BewG; § 179 AO). In solchen Fällen kann die Personengesellschaft als Eigentümerin d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
RegE des Wachstumschancenge... / 4. Bewertung

Hier erfolgen Anpassungen an das MoPeG in § 97 Abs. 2 BewG-E, wonach ab 2024 nicht eingetragene Vereine und Vereine, die nicht durch staatliche Verleihung Rechtspersönlichkeit erlangt haben, rechtsfähige Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit. Die geplante Anpassung des § 154 Abs. 3 BewG-E beruht auf Änderungen in den §§ 183, 183a AO.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / dd) Anteilige Zurechnung

Nach § 2a Satz 2 ErbStG-E gelten "deren" und damit alle Gesellschafter der erwerbenden Gesellschaft als Erwerber. Die Zahl der Erwerbsfälle bestimmt sich daher nach der Anzahl der Gesellschafter, die ihr im Zeitpunkt der Steuerentstehung angehören (Stichtagsprinzip; §§ 9 Abs. 1 Nr. 1–3, 11 ErbStG). Wenn die gegenständliche Bereicherung anteilig jedem Gesellschafter zuzurechn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / ee) Betroffene Gesellschafter

§ 2a Satz 3 ErbStG-E macht ausnahmslos alle und damit jeden Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften zu/m Schenker/n. Daher ist auch eine an der zuwendenden Gesellschaft beteiligte rechtsfähige Personengesellschaft (Obergesellschaft) zwingend selbst als Schenkerin zu behandeln; Folge: Stkl. III bei doppelstöckigen rechtsfähigen Personengesellschaften (§ 15 Abs. 1 E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / d) Zuständigkeiten

§ 35 ErbStG regelt die örtliche Zuständigkeit des Erbschaft-/Schenkungsteuer-FA. Sie richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz inländischer Erblasser oder Schenker sowie nach dem Geschäftssitz schenkender Personenvereinigungen (§ 35 Abs. 1 ErbStG i.V.m. §§ 19, 20 AO; s. künftig auch § 706 BGB n.F.). Bei Zuwendungen an eine Personenvereinigung sind vorrangig deren Verhältn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / f) Steuererklärungen

Nach § 2a Sätze 2 und 3 ErbStG-E werden aus einem Erwerb bzw. einer Zuwendung an, von und zwischen Personengesellschaften mehrere, mitunter viele steuerbare Vorgänge. Dies erleichtert die Aufklärung der häufig komplizierten Sachverhalte keinesfalls. Die FÄ, die nach § 31 Abs. 1 Satz 1 ErbStG "von jedem an einem Erbfall, an einer Schenkung oder an einer Zweckzuwendung Beteili...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / cc) Zurechnung des Erwerbs

Allenfalls klärungsbedürftig ist der Umfang und damit die Höhe ihrer letztlich steuerpflichtigen Bereicherung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Es dürfte nicht akzeptabel sein, sie gegenständlich in einer Werterhöhung ihrer Gesellschaftsbeteiligungen zu sehen (so aber BFH v. 5.2.2020 – II R 9/17, BStBl. II 2020, 658 = ErbStB 2020, 281 [Knittel]). Insoweit greift nun § 39 Abs. 2 N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / c) Steuerbarkeit von Mitgliederbeiträgen

§ 18 ErbStG geht davon aus, dass " Beiträge an Personenvereinigungen" grundsätzlich schenkungsteuerbar sind. Auch gesellschaftszweckfördernde Gesellschafterbeiträge an ihre rechtsfähigen Personengesellschaften (§ 14a Abs. 2 Nr. 2 AO-E), die auch in Dienstleistungen bestehen können (§ 709 Abs. 1 BGB n.F.), unterliegen damit der Schenkungsteuer jedenfalls dann, wenn und soweit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
RegE des Wachstumschancenge... / 2. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Erwerb von Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG über ein Vermächtnis soll zukünftig auch der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG-E). Die Nichtaufgriffsgrenze für Haftungen der Versicherungsunternehmen und Gewahrsamsinhaber soll auf 5.000 EUR erhöht werden (§ 20 Abs. 7 ErbStG-E). Nach dem MoPeG gelten rechtsfähige Personengesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / IV. Abschließende Bemerkungen

Das ErbStG ist ein hochpolitisches Steuergesetz. Gläubiger der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) sind die Bundesländer (Art. 106 Abs. 2 Satz 2GG). Sie haben diese Steuer zu verwalten (Art. 108 Abs. 2 Satz 1GG), die ihnen als örtliches Aufkommen zusteht (Art. 107 Abs. 1 Satz 1 GG; beachten Sie die Brisanz des § 35 ErbStG). Im Interesse der Einhaltung einheitlicher rechtlicher...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.3 Anschaffungskosten – Herstellungskosten

Rz. 131 Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Kosten für Beratung, Makler, Notar und Grundbuchgebühren; § 6 EStG Rz. 132). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.2 Voraussetzungen

Rz. 138 Eine Tierhaltungsgemeinschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG liegt nur vor, wenn alle persönlichen und sachlichen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG i. V. m. § 51a BewG erfüllt sind.[1] Rz. 139 Alle Gesellschafter müssen nach § 51a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a BewG aktive Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mit selbst bewirtschaftete...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 131 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG gehören Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die Voraussetzungen nach § 51a BewG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus dieser Gesellschaft zu den Einkünften aus Land- und Forstwi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.3 Rechtsfolgen

Rz. 149 Die Einkünfte aus der gemeinschaftlichen Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG führen bei den Gesellschaftern der Tierhaltungsgemeinschaft zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, wenn alle Voraussetzungen nach § 51a BewG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus der Tierhaltungsgemeinsc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Seit dem EStG v. 8.10.2009[1] wurde § 13 EStG mehrfach geändert. Durch G. v. 22.12.2014[2] wurde der in § 13 Abs. 3 S. 1 EStG geregelte Freibetrag bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft von bisher 670 EUR auf 900 EUR erhöht. Geltung hat die Änderung erstmals ab dem 1.1.2015. Durch G. v. 26.11.2019[3] wurden in § 13 Abs. 1 S. 4 EStG die Norm § 51 Abs. 2 bis 5 Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.6 Umrechnung in Vieheinheiten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 und 4 EStG)

Rz. 109 Die Tierbestände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG nach dem Futterbedarf in Vieheinheiten umzurechnen. Es gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 S. 1 BewG der Umrechnungsschlüssel nach der Anlage 1 zum BewG . Der Umrechnungsschlüssel ist rechtsverbindlich.[1] Er entspricht dem Umrechnungsschlüssel in R 13.2 Abs. 1 S. 5 EStR 2012. Rz. 110 Die Umr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 78 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nicht nur Einkünfte aus einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, sondern auch solche aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, wenn die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 4 EStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Danach gehör...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 154 Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umfassen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch die Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung i. S. d. § 62 BewG. Nach der nicht erschöpfenden Aufzählung in § 62 BewG gehören zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung insbesondere die Binnenfischerei (Rz. 158), Teichwirtschaft (Rz. 163), Fischzucht f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.2 Tierzucht und Tierhaltung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 80 Die Tierzucht ist die planmäßige Paarung von Tieren zur Erzeugung von Nachkommen unter Selektion bestimmter erblicher Eigenschaften oder Merkmale.[1] Es muss ein Veranlassungszusammenhang zwischen der Tierzucht und der Landwirtschaft bestehen. Daran fehlt es z. B. bei einer Brüterei, in der Küken überwiegend aus zugekauften Bruteiern gewonnen und als Eintagsküken weit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7 Einbringung von Wirtschaftsgütern in einen gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs. 6 EStG)

Rz. 359 Werden einzelne Wirtschaftsgüter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auf einen der gemeinschaftlichen Tierhaltung dienenden Betrieb i. S. d. § 34 Abs. 6a BewG einer Genossenschaft oder eines Vereins gegen Gewährung von Mitgliedschaftsrechten übertragen, ist die auf den dabei entstehenden Gewinn entfallende ESt nach § 13 Abs. 6 S. 1 EStG auf Antrag in jährl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.5 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 21 § 13 EStG bestimmt, welche Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Knüpfen Regelungen des KStG (z. B. § 4 Abs. 1 S. 1 oder § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 3 KStG) oder des GewStG (z. B. § 2 Abs. 3 oder § 3 Nr. 6 GewStG) an den Begriff der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft an, gelten die Grundsätze zu § 13 EStG. Im Rahmen des UStG gilt dies nicht. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.4 Landwirtschaftlich genutzte Fläche (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 97 Die Zahl der zulässigen Vieheinheiten bestimmt sich nach der Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es werden gewährt für die ersten 20 ha nicht mehr als 10 Vieheinheiten, für die nächsten 10 ha nicht mehr als 7 Vieheinheiten, für die nächsten 20 ha nicht mehr als 6 Vieheinheiten, für die nächsten 50 ha nicht mehr als 3 Vieheinheiten und für die weitere Fläche nich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.6 Tierzucht und Tierhaltung

Rz. 411 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nicht nur Einkünfte aus einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, sondern auch solche aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (Rz. 78ff.). Dies gilt allerdings nur dann, wenn die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 4 EStG genan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 38 Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, ist auch unter Heranziehung bewertungsrechtlicher Kriterien zu bestimmen.[1] Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Zu verstehen ist hierunter die organisatorische Zusammenfassung der pe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.2 Tierzucht und Tierhaltung

Rz. 124 Nur die nachhaltige Überschreitung der Mindestflächendeckung führt zu gewerblichen Einkünften aus Tierzucht und Tierhaltung (Rz. 78ff.).[1] Dies folgt aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 51 Abs. 2 S. 1 BewG und § 15 Abs. 2 EStG. Hinsichtlich des Merkmals der Nachhaltigkeit gelten die Grundsätze des Strukturwandels. Rz. 125 Eine gewerbliche Tierzucht und Tierhal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der Naturkräfte gewinnen, wobei zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören. Rz. 31 Währe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / c. Gesamtnutzungsdauer, Anlage 22 BewG

Die Gesamtnutzungsdauern nach Anlage 22 BewG wurden an die Anlage 1 ImmoWertV angepasst. Dabei wurden die Gesamtnutzungsdauern für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentum sowie gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) von 70 auf 80 Jahre erhöht. Infolgedessen haben sich auch die Mindest-Restnutzungsdauern von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen des Bewertungsgesetzes durch das JStG 2022 und deren Auswirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer

1 Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)[1] wurden insbesondere auch die Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach den §§ 176 ff. BewG geändert und an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)[2] vom 14.7.2021 angepasst. Das JStG 2022 trat zum 21.12.2022 in Kraft und ist auf alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 anzuwenden. Ziel der Änderung des Bewer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / a. Bewertungsmaßstab, § 177 BewG

Der Maßstab für die Grundbesitzbewertung ergibt sich aus § 177 BewG. Nach § 177 Abs. 1 BewG ist bei der Grundbesitzbewertung unverändert der gemeine Wert nach § 9 BewG zugrunde zu legen, der inhaltlich dem Verkehrswert i.S.d. § 194 BauGB entspricht. In § 177 Abs. 2 und 3 BewG hat der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für die Anwendung der von den Gutachterausschüssen i.S.d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / a. Regionalfaktor, § 190 Abs. 5 BewG

Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts sind nach § 190 Abs. 3 S. 1 BewG die durchschnittlichen Herstellungskosten des Gebäudes mit dem Regionalfaktor sowie dem Alterswertminderungsfaktor zu multiplizieren. Durch den neu eingefügten Regionalfaktor nach § 190 Abs. 5 BewG wird der Unterschied zwischen dem bundesdurchschnittlichen und dem regionalen Baukostenniveau berücksichtigt. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / b. Alterswertminderungsfaktor, § 190 Abs. 6 BewG

Die Alterswertminderung erfolgt nun mit einem Alterswertminderungsfaktor. Der Alterswertminderungsfaktor entspricht nach § 190 Abs. 6 S. 1 BewG dem Verhältnis der Restnutzungsdauer des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 BewG. Der Faktor ist auf drei Nachkommastellen auf- oder abzurunden.[17] Hinsichtlich der Ermittlung der Restnutzungsdauer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / c. Wertzahlen, § 191 i.V.m. Anlage 25 BewG

Der vorläufige Sachwert nach § 189 Abs. 3 S. 1 BewG ist zur Anpassung an den gemeinen Wert nach § 189 Abs. 3 S. 2 BewG mit einer Wertzahl nach § 191 BewG zu multiplizieren. Als Wertzahlen sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten Sachwertfaktoren (Marktanpassungsfaktoren) anzuwenden. Liegen keine geeigneten Sachwertfaktoren der Gutachterausschüsse vor, sind nach § 19...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / c) Restnutzungsdauer, § 185 Abs. 3 S. 3 ff. BewG

Die Restnutzungsdauer wird nach § 185 Abs. 3 S. 3 BewG aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der Gesamtnutzungsdauer und dem Gebäudealter am Bewertungsstichtag ermittelt. Die Vereinfachungsregelung für das Alter eines Gebäudes wurde aus den ErbStR 2019 in § 185 Abs. 3 S. 4 BewG aufgenommen. Danach ist das Gebäudealter durch Abzug des Jahres der Bezugsfertigkeit des Gebäudes (B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / a. Bewirtschaftungskosten, § 187 i.V.m. Anlage 23 BewG

Die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach Anlage 23 BewG wurde an die Anlage 3 ImmoWertV angepasst. Daher sind die Bewirtschaftungskosten nicht mehr wie bisher pauschal mit Erfahrungssätzen anzusetzen, sondern sind nun nach § 187 Abs. 2 BewG aus den bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten sowie dem Mietausfall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / b. Wohnungsbegriff, § 181 Abs. 9 BewG

Der Wohnungsbegriff nach § 181 Abs. 9 BewG wurde an die Rechtsprechung des BFH zur Grundsteuer[8] angepasst und dem Wohnungsbegriff nach § 249 Abs. 10 BewG angeglichen. Die Wohnfläche einer Wohnung muss nicht mehr mindestens 23’m2, sondern soll mindestens 20 m2 betragen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / b. Liegenschaftszinssatz, § 188 BewG

Die Definition der Liegenschaftszinssätze nach § 188 Abs. 1 BewG wurde an die Definition nach § 21 Abs. 2 S. 1 ImmoWertV angepasst. Danach sind Liegenschaftszinssätze Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Es ist vorrangig auf die von den Gutachterausschüssen für die jeweilige Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / 1

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)[1] wurden insbesondere auch die Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach den §§ 176 ff. BewG geändert und an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)[2] vom 14.7.2021 angepasst. Das JStG 2022 trat zum 21.12.2022 in Kraft und ist auf alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 anzuwenden. Ziel der Änderung des Bewertun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / 2. Änderungen beim Ertragswertverfahren

Im Ertragswertverfahren (§§ 184-188 BewG) sind nach § 182 Abs. 3 BewG Mietwohngrundstücke sowie Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt, zu bewerten. Beim Ablauf des Ertragswertverfahrens selbst haben sich keine Änderungen ergeben. Geändert haben sich die Ermittlung der Bewirts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / 3. Änderungen beim Sachwertverfahren

Im Sachwertverfahren (§§ 189-191 BewG) sind nach § 182 Abs. 4 BewG sonstige bebaute Grundstücke zu bewerten. Weiterhin stellt das Sachwertverfahren ein Auffangverfahren für Wohnungs- und Teileigentum sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser dar, wenn mangels Vergleichswerten das Vergleichswertverfahren nicht anwendbar ist, sowie für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / I. Änderungen der Vorschriften der Grundbesitzbewertung

Nach § 182 BewG ist der Wert bebauter Grundstücke nach dem Vergleichswertverfahren (§ 182 Abs. 2, § 183 BewG), dem Ertragswertverfahren (§ 182 Abs. 3, §§ 184-188 BewG) oder dem Sachwertverfahren (§ 182 Abs. 4, §§ 189-191 BewG) zu ermitteln. Welches Bewertungsverfahren anzuwenden ist, richtet sich dabei nach der Grundstücksart i.S.d. § 181 BewG. Änderungen durch das JStG 2022 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / III. Fazit

Die Änderungen der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach den §§ 176 ff. BewG durch das JStG 2022 führen aufgrund der höheren Grundbesitzwerte im Einzelfall zu einer deutlichen Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es kommt in der Praxis daher umso mehr auf eine langfristige Planung und umfassende Beratung unter Ausnutzung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / 1. Allgemeine Änderungen

a. Bewertungsmaßstab, § 177 BewG Der Maßstab für die Grundbesitzbewertung ergibt sich aus § 177 BewG. Nach § 177 Abs. 1 BewG ist bei der Grundbesitzbewertung unverändert der gemeine Wert nach § 9 BewG zugrunde zu legen, der inhaltlich dem Verkehrswert i.S.d. § 194 BauGB entspricht. In § 177 Abs. 2 und 3 BewG hat der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für die Anwendung der vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / II. Auswirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Um die Auswirkungen der geänderten Bewertungsverfahren verdeutlichen zu können, wird nachfolgend je ein Berechnungsbeispiel in dem bisherigen sowie geänderten Bewertungsverfahren dargestellt und die Auswirkung der unterschiedlichen Grundbesitzwerte auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer berechnet. 1. Auswirkungen beim Ertragswertverfahren Die Auswirkungen beim Ertragswertverfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / 2

Am 20.3.2023 hat nun auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens in der Fassung des JStG 2022 (AEBew JStG 2022)[3] veröffentlicht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / 3

Der vorliegende Aufsatz widmet sich den geänderten Vorschriften der Grundbesitzbewertung unter besonderer Berücksichtigung der AEBew JStG 2022. Dabei sollen zunächst die bisherigen den geänderten Bewertungsverfahren gegenübergestellt und die einzelnen geänderten Komponenten erläutert werden. Anschließend werden die Auswirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer anhand v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / 4. Änderungen bei Sonderfällen

Weiterhin haben sich umfassende Änderungen bei der Bewertung in Erbbaurechtsfällen nach den §§ 192 ff. BewG sowie der Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden nach § 195 BewG ergeben, auf die hier nur der Vollständigkeit halber hingewiesen und nicht weiter eingegangen wird.[19]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Änderungen de... / 2. Auswirkungen beim Sachwertverfahren

Die Auswirkungen beim Sachwertverfahren sind insbesondere auf den neu eingefügten Regionalfaktor (§ 190 Abs. 5 BewG) sowie die geänderten gesetzlichen Wertzahlen (§ 191 i.V.m. Anlage 25 BewG) zurückzuführen. Das nachfolgende Berechnungsbeispiel verdeutlicht die Auswirkungen der Änderungen beim Sachwertverfahren.[21] Berechnungsbeispiel 2: Zu ermitteln ist der Grundbesitzwert ...mehr