Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

s Lit-Hinw vor § 28 KStG Tz 99 ff. Tz. 370 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Schrifttum besteht seit jeher hinsichtlich der hr-lichen und stlichen Behandlung des Erwerbs eigener Anteile Rechtsunsicherheit. Dabei konkurrieren vor allem zwei Beurteilungen: zum einen die Beurteilung als Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft (sog "Anschaffungsgeschäftsthese") und zum anderen die Beu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2.3 Weitere Einzelfälle

Tz. 32 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch die Einräumung einer Forderung (gegenüber einem Dritten) kann Gegenstand einer verdeckten Einlage sein. Die anschließenden Zinserträge aus der zugewendeten Forderung sind allerdings nicht als verdeckte Einlagen zu behandeln; die Kö erzielt dadurch stpfl BE (zum umgekehrten Fall der Rückgewähr von vGA s Urt des BFH v 25.05.1999, BStBl II...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.7 Veräußerung des Stammrechts unter Zurückbehaltung des Dividendenscheins (Fallgruppe II)

Tz. 313 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ebenfalls keine St-Pflicht nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG besteht, wenn der bisherige AE das Stammrecht veräußert, den Dividendenschein bzw sonstigen Gewinnanspruch jedoch zurückbehält. Zur Besteuerung des VG für das Stammrecht gilt das oben Gesagte entspr (s Tz 311). Tz. 314 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Fall A: Im Zeitpunkt der Stammrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundsatz

Tz. 230 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei verdeckten Einlagen im Allgemeinen (s Tz 57ff) und anderen Forderungsverzichten im Besonderen (dazu s Tz 60) erfolgt auch bei einer verdeckten Einlage aufgr eines Pensionsverzichts die Bewertung mit dem Tw; grundlegend s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und s Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305); s a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.5 Vereinfachte Kapitalherabsetzung; Erwerb und Einziehung eigener Anteile

Tz. 286 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird das Nenn-Kap nicht zum Zweck der Auskehrung an die AE, sondern zum Ausgleich eines Verlusts verwendet (vereinfachte Kap-Herabsetzung, s §§ 229–236 AktG, § 58 GmbHG), ändert sich beim AE der Bw der Beteiligung nicht. Wird der Kap-Herabsetzungsbetrag anteilig zur Verlustabdeckung verwendet und im Übrigen an die AE ausgezahlt, verringert ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehende Ertrag ist in H-Bil und St-Bil regelmäßig untersc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

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Controller und andere Finan... / 1 Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Berufung als persönliche Anerkennung Sicherlich ist die Aufforderung, einem Aufsichtsgremium beizutreten, eine Anerkennung, welche sowohl persönliche als auch fachliche Eigenschaften würdigt. Wenn auch die Kontroll- und Beratungsfunktion dem Controller aus der eigenen Berufstätigkeit vertraut ist, sollten dennoch nicht leichtfertig ausreichende Kenntnisse vorausgesetzt werden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) erfuhren die §§ 334 und 335 abermals weitreichende Änderungen bzw. Anpassungen. Ziel dieses Gesetzes war es, das "bewährte Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Jahresabschlusszwecke im Wandel

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Gesetzgeber verfolgte mit dem BilMoG das Ziel, eine Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts – v.a. durch eine Verbesserung des Informationsniveaus – unter gleichzeitiger Bewahrung des handelsrechtlichen JA als Grundlage für Gewinnausschüttung und steuerliche Gewinnermittlung zu erreichen. Die Stärkung der Informationsfunktion des...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Definition des Begriffs "Taxonomie"

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Übermittlung nach § 5b EStG erfolgt nach "amtlich vorgeschriebenem Datensatz". Diese Standardisierung der Inhalte der Bilanz und GuV bildet die Voraussetzung für deren automatisierte Weiterverarbeitung. Da die Standardisierung mittels der Taxonomie erfolgt, erlangt dieser Begriff i. R.d. E-Bilanz eine wesentliche Bedeutung. Eine Taxonomie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechenschaft gegenüber Außenstehenden

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Neben der internen Information hat der JA auch den Zweck, gegenüber den externen Adressaten Rechenschaft abzulegen. Im Zuge der Modernisierung des Handelsrechts durch das BilMoG hat dieser Zweck des JA spürbar an Bedeutung gewonnen. Denn der Gesetzgeber verfolgte in erster Linie das Ziel, mit Blick auf diese Adressaten das Informationsniveau ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 43 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Bitz et al. (2014), Der Jahresabschluss, 6. Aufl., München. EG (2003), Kommentare zu bestimmten Artikeln der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Vierten Richt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung

Rn. 54 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vor Verabschiedung des BilMoG war eine eigenständige StB im deutschen Steuerrecht nahezu unbekannt. Neben der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG (a. F.) galt die umgekehrte Maßgeblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG (a. F.). Letztere hatte zur Folge, dass steuerliche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschüttungsregelung

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ermittlung des erzielten Periodenerfolgs ist unverzichtbarer Bestandteil sowohl des Selbstinformations- als auch Rechenschaftslegungszwecks und bildet zugleich die regelmäßig wichtigste Grundlage für die Ausschüttungs- bzw. Abführungs- oder Entnahmebemessung. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit auch die Begrenzung des Ausschüttungs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Aufstellung handelsrechtlicher JA ist kein Selbstzweck, sondern dient einer Vielzahl von Zwecken. Welche konkreten Zwecke mit der Aufstellung eines handelsrechtlichen JA verbunden sind, hat insbesondere Bedeutung für die deduktive Gewinnung von GoB (vgl. HdR-E, Kap. 4, Rn. 12ff.). So kann erst entschieden werden, welche Ansatz- und Bewertu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 140 AO sind Verpflichtungen, Bücher und Aufzeichnungen nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zu führen, auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Gesetz i. S. d. § 140 AO ist jede Rechtsnorm, deshalb gehören dazu auch Rechts-VO (Gesetze im materiellen Sinne). Durch § 140 AO wir...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Einfluss der internationalen RL nach IFRS ist seit Verabschiedung der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 243/1ff. vom 11.09.2002) des EU-Parlaments und Rates vom 19.07.2002 stetig gewachsen. Dabei beschränkt sich die Anwendung der IFRS zunächst nur auf den KA. Gemäß Art. 4 jener IAS-VO gilt, dass die IFRS für alle UN bindend sind,...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Selbstinformation

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Buchführung und JA sollen dem Kaufmann (bzw. der UN-Leitung) einen Überblick über die VG und Schulden, über das EK sowie über Höhe und Zusammensetzung des erzielten Erfolgs vermitteln. Der Zwang zur Rechenschaft des Kaufmanns vor sich selbst soll verhindern, dass das UN aus mangelnder Übersicht über den Vermögensstand in eine finanzielle Krise...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Jahresabschluss als Grundlage für die steuerrechtliche Gewinnermittlung

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ermittlung des zu versteuernden Gewinns als Bestandteil der Zahlungsbemessungsfunktion des JA ist nicht unmittelbarer, sondern mittelbarer Zweck des handelsrechtlichen JA. Aufgrund des in Deutschland geltenden Maßgeblichkeitsgrundsatzes (vgl. § 5 Abs. 1 EStG; im Übrigen HdR-E, Kap. 3) bildet der JA die Ausgangsbasis für die steuerrechtlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Auch das sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) brachte im Hinblick auf die §§ 334 und 335 Änderungen mit sich. Nach der am 14.03.2012 verabschiedeten Micro-R 2012/6/EU (ABl. EU, L 81/3ff. vom 21.03.2012) konnten bzw. können die Mitgliedstaaten nunmehr auch "Kapitalg...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.7 Bericht über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Rz. 106 Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind in den Konzernlagebericht nach § 315 Abs. 4 HGB aufzunehmen, sofern das Mutterunternehmen oder ein in den Konzernabschluss einbezogenes Tochterunternehmen ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen i. S. d. § 264d HGB ist.[1] Die Position...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.3 Das Eigenkapital als besonderer Bilanzposten

Rz. 20 In § 152 AktG werden besondere bilanzielle Ausweisregelungen für das Eigenkapital der Aktiengesellschaft aufgeführt. Diese dienen der rechtsformspezifischen Ergänzung der §§ 266 und 272 HGB.[1] Der Ausweis des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft ist in Abb. 3 dargestellt. Abb. 3: Eigenkapital und zugehörige Bilanzpositionen in der Bilanz der Aktiengesellschaften[2] ...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.2 Grundlagen des Konzerns

Rz. 24 Für den in § 315 Abs. 1 Sätze 1–3 HGB verlangten, unter das Gebot der Vermittlung tatsächlicher Verhältnisse gestellten Wirtschaftsbericht genügt es nicht, den Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns zu analysieren und darzustellen. Vorgeschaltet ist für eine fundierte Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage auf die Grundlagen des Konzerns einzu...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 3 Handelsrecht

Rz. 18 Handelt es sich bei einem Einzelunternehmer um einen Kaufmann, hat dieser zu Beginn seines Handelsgewerbes und dann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Abschluss zu erstellen, der Bilanz genannt wird. Neben der Bilanz ist darüber hinaus noch eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften (und haftungsbeschrän...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.2 Umfang der Rechnungslegung

Rz. 13 Innerhalb der Rechnungslegung der Aktiengesellschaft kann zwischen kapitalmarktorientierten und nicht kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften unterschieden werden.[1] Bei den nicht kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften kann weiter zwischen kleinsten, kleinen, mittelgroßen und großen Gesellschaften differenziert werden. Der Begriff der Kapitalmarktorientie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.6 Kumulierte Abschreibungen

Rz. 33 Im Anlagespiegel sind die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahrs gesondert aufzuführen. Diese Spalten, meist als "kumulierte Abschreibungen" bezeichnet, umfassen die aufgelaufenen Abschreibungen der Vergangenheit, soweit sie auf Posten des Anlagevermögens entfallen, die am Anfang bzw. zum Ende des Geschäftsjahres noch im Anlage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 1.2 Wertaufholung

Einzelkaufleute und Personengesellschaften, die in ihrer Handelsbilanz eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Zeitwert vorgenommen haben, durften nach früherer Rechtslage den niedrigeren Wertansatz auch beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen (sog. Beibehaltungswahlrecht). Bis 2009 war die Wertaufholung nur bei Kapitalgesellschaften zwingend.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 3.2.2.3 Verwendung des Bilanzgewinns

Rz. 42 Ausgangsgröße und Verwendungsmöglichkeiten § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG überträgt der Hauptversammlung die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. "Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluss gebunden".[1] Rz. 43 Der Bilanzgewinn, über dessen Verwendung die Hauptversammlung beschließt, entspricht dem Betrag, der nach § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG in der ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 5.3 Handelsrechtliche Rückstellungsobergrenze in der Steuerbilanz

Die Bewertungsvorschriften in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG regeln die Bewertung von Rückstellungen nicht abschließend, sondern sind nach R 6.11 Abs. 3 EStR als Höchstgrenze zu betrachten. Dies hat der BFH mit Urteil vom 20.11.2019 auch für die Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG bestätigt.[1] Daher dürfen Rückstellungen – mit Ausnahme von Pensionsrückstellungen – in der Steue...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.1.3.3 Passivierungswahlrechte

Rz. 76 Gemäß Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB können bestimmte Passivierungswahlrechte (z. B. Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 247 Abs. 3 HGB a. F., § 273 HGB a. F.) beibehalten werden, obwohl sie mit Geltung des BilMoG weggefallen sind. Werden diese Posten aufgrund des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten, folgt für die Steuerbilanz aus dem Grundsatz, das...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 3.1 Wertansätze aufgrund steuerlicher Wahlrechte

Rz. 90 Nach § 5 Abs. 1 EStG müssen Gewerbetreibende, die zur Buchführung verpflichtet sind oder die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ausweisen. Sie müssen daher die sich aus den GoB ergebenden Bilanzierungs- und Bewertungsgebote befolgen (§ 5 A...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.1.3.2 Aktivierungswahlrechte

Rz. 71 Damnum Ist bei einem Schulddarlehen der Erfüllungsbetrag (Nennbetrag) höher als der Ausgabebetrag (Verfügungsbetrag), so besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag zu aktivieren (im Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 Abs. 3 HGB). Aus dem Grundsatz, dass aus einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht für...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.4 Beizulegender Zeitwert

Rz. 43 vorläufig frei Rz. 44 Für alle Unternehmen ist eine Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert für Fälle der Bilanzierung von betrieblicher Altersversorgung hinsichtlich der Wertpapiere in einem Planvermögen bzw. Deckungsvermögen[1] und der damit zusammenhängenden – zu saldierenden – Rückstellung[2] zwingend. Sind die Kriterien für ein Planvermögen nicht erfüllt, entfällt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.1 Zeitlicher Umfang

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nicht hierunter fallen wü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.2 Zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichtete Steuerpflichtige

Rz. 16 Die wichtigste Gruppe der zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichteten Steuerpflichtigen wird von den Körperschaften gebildet, die aufgrund ihrer Rechtsform Formkaufleute und nach § 6 i. V. m. § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet sind, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe betreiben oder nicht (vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.). Dies sind die AG einschließ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995; Assmann, in: Assmann/Schneider (Hrsg.), Wertpapierhandelsgesetz, 7. Aufl., Köln 2019; Bilanzkontrollgesetz vom 15. Dezember 2004 (BilKoG), BGBl. I 2004, S. 3408; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BilMoG), BGBl. I 2009, S. 1102; Bilanzrechtsreformgesetz vom 4. Dezember ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Konzept der Beherrschungsmöglichkeit

Tz. 13 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ob eine Konzernrechnungslegungspflicht besteht, bestimmt sich nach den §§ 290–293 HGB (oder nach § 11 PublG). Diese werden durch DRS 19 "Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises" konkretisiert (§ 342 Abs. 2 HGB – Konzern-GoB-Vermutung). Die Konzernrechnungslegungspflicht knüpft nicht an eine Legaldefinition ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften

Tz. 5 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU (nicht auch des EWR) sind nach Art. 4 der IAS-VO verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU übernommenen (= endorsten) internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen (Art. 2 IAS-VO). Mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Großbr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.1.3 IDW ERS HFA 33: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (Stand: 1.7.2021)

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat am 18.5.2022 den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33) verabschiedet, da die Verlautbarung mit Einführung des BilMoG im Jahr 2010 erarbeitet und seither nicht ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Nationales Recht als maßgebliches Normensystem

Tz. 12 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Pflicht zur Rechnungslegung nach den EU-IFRS besteht nach Art. 4 der IAS-VO nur für konsolidierte Abschlüsse (zum freiwilligen IFRS-Einzelabschluss vgl. Tz. 37ff.). Ob ein (kapitalmarktorientiertes) Mutterunternehmen einen konsolidierten Abschluss aufstellen muss, bestimmt sich indes nicht nach den EU-IFRS (hier: IFRS 10), sondern nach de...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 6.2 Handelsrechtliche Auffassung unverändert

Handelsrechtlich ist die Digi-AfA nicht zulässig (s. hierzu IDW Life 2021, S. 347 sowie Frage 2.3.15 in "Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3, 5. Update, April 2021)). Für die Bemessung planmäßiger Abschreibungen von zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ist deren ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Zusätzliche handelsrechtliche Vorschriften

Tz. 27 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Unternehmen, die nach § 315e HGB ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen, haben zusätzlich zu den von der Europäischen Union übernommenen IFRS bestimmte Vorschriften des HGB anzuwenden, die überwiegend kein Pendant in den IFRS haben. Nur insoweit ist § 315e Abs. 1 HGB konstitutiv (vgl. Tz. 4). Nach der abschließenden Aufzählung des § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nationale Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In früheren Dekaden war die HB über das Maßgeblichkeitsprinzip, das auch heute noch Geltung hat, sowie über die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit eng mit der StB verzahnt. Die umgekehrte Maßgeblichkeit stellte sicher, dass das Vorgehen in der HB den steuerlichen Anforderungen genügte. Diese Verknüpfung ermöglichte weitgehend eine einheitliche Beh...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 777 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Braun (2015), Latente Steuern in Gruppenbesteuerungssystemen, Berlin. Dinkelbach (2019), Ertragsteuern, 8. Aufl., Wiesbaden. Deutscher BT (2008), Sachverständigenanhörung zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) – Protokoll der 122. Sitzung des Rechtsausschusses vom 17.12.2008, URL: https://www.­bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 376 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. BMJ (2007), Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom 08.11.2007. BRH (2021), Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO, URL: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroef...mehr