Fachbeiträge & Kommentare zu BilRUG

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Rn. 427 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zweck der Angabepflicht von Vorschüssen, Krediten und Haftungsverhältnissen ist die Offenlegung der finanziellen Verflechtung zwischen dem UN und ihren Organmitgliedern (vgl. MünchKomm. HGB (2020), § 285, Rn. 193). Kredit versteht sich dabei als die "Überlassung von Kapital bzw. Kaufkraft auf Zeit" (Hölscher/Helms (2020), S. 1247). Als Kredi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVII. Name und Sitz des Mutterunternehmens für den kleinsten Kreis des Konzernabschlusses (§ 285 Nr. 14a)

Rn. 553 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 14a sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist". Die im nationalen Recht umgesetzte Aufspaltung und Ergänzung v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Anlagengitter (§ 268 Abs. 2 (a. F.))

Rn. 72 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "In der Bilanz oder im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen. Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe gesondert aufzuführen. Die Abschreibungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Genussrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte (§ 160 Abs. 1 Nr. 6 AktG (a. F.))

Rn. 944 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 6 AktG waren "Genußrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte unter Angabe der Art und Zahl der jeweiligen Rechte sowie der im Geschäftsjahr neu entstandenen Rechte" im Anhang anzugeben. Durch das BilRUG wurde die Angabepflicht nunmehr aus dem AktG in § 285 Nr. 15a (vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 556ff.)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Rn. 113a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem BilRUG wurde § 317 Abs. 2 Satz 3 eingeführt. Danach hat der AP auch zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lage- und Konzernlageberichts beachtet worden sind. Diese Erweiterung setzt Art. 34 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. a) ii) der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Gewinn- oder Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 Satz 2 (a. F.))

Rn. 71 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 268 Abs. 1 (a. F.) darf bzw. durfte die Bilanz "auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten ‚Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag’ und ‚...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand und Umfang der Prüfung sind für den JA und den KA gemeinsam in § 317 geregelt. Unter dem Prüfungsgegenstand versteht der Gesetzgeber die im Gesetz genannten Komponenten der RL. Bei der Prüfung des JA sind dies die Bilanz, die GuV, der Anhang und der Lagebericht (vgl. auch §§ 242, 264 und 316) sowie die zugrunde liegende Buchführung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Außerordentliche und periodenfremde Aufwendungen und Erträge (§ 277 Abs. 4 (a. F.))

Rn. 84 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die (Alt-)Regelungen des § 277 Abs. 4 (a. F.) wurden i. R.d. BilRUG durch § 285 Nr. 31 ersetzt (außerordentliche Aufwendungen und Erträge; vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 798ff.) bzw. in § 285 Nr. 32 überführt (periodenfremde Aufwendungen und Erträge, vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 831ff.).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anschaffungskostenminderungen

Rn. 55 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Während der Anschaffungspreis, die nachträglichen AK und die Anschaffungsnebenkosten die positiven Komponenten der AK darstellen, kürzen die AK-Minderungen den letztlich anzusetzenden Betrag, sofern (auch) sie – wie im Zuge des sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.05.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) präzisiert – dem VG einz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Umfang der auf das gewöhnliche und außerordentliche Ergebnis entfallenden Ertragsteuern (§ 285 Nr. 6 (a. F.))

Rn. 360 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Als Folge der Überführung der Darstellung der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge aus der GuV (vgl. § 277 Abs. 4 (a. F.)) in den Anhang (vgl. § 285 Nr. 31; HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 798ff.) wurde § 285 Nr. 6 für GJ, die am oder nach dem 01.01.2016 begonnen haben, im Zuge des BilRUG aufgehoben (vgl. BT-Drs. 18/4050, S. 65).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

Rn. 72 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Diese Verluste entstehen, wenn und soweit beim Abgang aktivierter Anlagegegenstände ihr Nettobuchwert nicht durch dafür erzielte Veräußerungserlöse gedeckt wird. Im Gegensatz zu den korrespondierenden Gewinnen oder Erträgen (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 41f.) können solche Verluste nicht nur beim Verkauf, sondern auch durch Abbruch, Verschrottu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Grenzen der Prüfung (Abs. 4a)

Rn. 200 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem BilRUG wurde § 317 um Abs. 4a ergänzt, der feststellt, dass sich die Prüfung "nicht darauf zu erstrecken [hat, d.Verf.], ob der Fortbestand der geprüften Kapitalgesellschaft oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann." Besagter Abs. setzt Art. 25a der R 2014/56/EU (ABl. EU, L 158/196ff. v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 9)

Rn. 78 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erfassung von Erträgen in diesem Posten setzt voraus, dass die ihnen zugrunde liegenden Beteiligungen in der Bilanz als solche ausgewiesen sind (bzw. während des GJ ausgewiesen waren). Aufgrund der Aufgliederung der Finanzanlagen in § 266 Abs. 2 sowie der Bezeichnung der Posten Nr. 9 und Nr. 10 in § 275 Abs. 2 sind in diesen Posten die au...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 18. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 17)

Rn. 107 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das Ergebnis des GJ wird als Saldo aus allen einzelnen Aufwands- und Ertragsposten der GuV ermittelt und daran anschließend unter der Bezeichnung – je nach Situation – "Jahresüberschuss" bzw. "Jahresfehlbetrag" bzw. mit beiden Angaben (unter Hinweis, welche Situation im VJ vorlag – also z. B. "Jahresüberschuss", im VJ "Jahresfehlbetrag") aus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 276 Satz 1 gewährt kleinen und mittelgroßen KapG sowie diesen qua § 264a gleichgestellten PersG bei der Aufstellung das Wahlrecht, weniger Angaben zur GuV zu machen als in den Gliederungsschemata nach § 275 vorgeschrieben. Bestimmte Posten nach § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. 3 (UKV) brauchen danach nicht ausgewiesen zu werden; sie werden vielmehr i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Abschreibungen im Laufe des Geschäftsjahres

Rn. 210 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 sind gesondert die "im Laufe des Geschäftsjahrs vorgenommenen Abschreibungen" anzugeben. Ihr gesonderter Ausweis sollte aus Gründen der Klarheit zumindest im Zusammenhang mit dem Anlagespiegel erfolgen. Hier wird befürwortet, sie zeitraumbezogen zu interpretieren und daher in den Abschreibungsspiegel einzubezi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Offenlegung

Rn. 44 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Jede GmbH muss Teile ihrer RL offenlegen (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 1ff.). Das HGB versteht dabei unter "Offenlegung" die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form an die das UN-Register führende Stelle (vgl. § 325 Abs. 1 Satz 2; HdR-E, Einf. HGB §§ 325–329, Rn. 5). Rn. 45 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Pflicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren ("nature of expense method")

Rn. 162 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als erste Darstellungsform der GuV wird das GKV im Standard angesprochen. Dabei werden die Aufwendungen wie nach HGB nach ihrer Art und nicht (wie im UKV) nach Funktionsbereichen gegliedert. In IAS 1.102 (ED/2019/7.69) ist eine beispielhafte Gliederung nach dem GKV angegeben (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkung

Rn. 1073 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach IFRS ist der Anhang wie auch nach HGB ein eigenständiger Bestandteil des Abschlusses (vgl. IAS 1.10). Zum Verständnis der unterschiedlichen Inhalte ist auf die jeweilige RL-Konzeption und die verschiedenen Zwecke zu verweisen. Der handelsrechtliche JA dient neben der Bereitstellung von Informationen an die JA-Adressaten (Gesellschafter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren

Rn. 13 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Beim GKV werden die Aufwendungen nach den wesentlichen Arten gegliedert ausgewiesen. Ferner werden sämtliche in der Periode angefallenen Aufwendungen und Erträge erfasst. Die Aufwendungen werden also zunächst produktions- oder leistungsbezogen ermittelt und stellen somit den "Produktionsaufwand" der Periode dar. Dagegen bezieht sich der größt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Änderungen der kumulierten Abschreibungen durch Zugänge, Abgänge und Umbuchungen

Rn. 215 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 fordert, gesonderte Angaben zu den "Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs" zu machen. Diese Formulierung wirft Fragen auf. So könnte aus der zusammengefassten gesetzlichen Regelung geschlossen werden, dass diese Anga...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Zusätzliche Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang

Rn. 155 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nach den Erläuterungen zur GuV nach § 275 selbst werden hier noch einige Hinweise auf erforderliche Angaben im Anhang gegeben, soweit sie sich auf die GuV beziehen. Solche Angaben wurden in den meisten Fällen bereits im Zusammenhang mit der Konzeption des Gesetzes bzw. den entsprechenden Posten der Gliederungsschemata erläutert (vgl. HdR-E, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Umfang des Postens

Rn. 50 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter Posten Nr. 5 sind gesondert auszuweisen: AfA auf RHB sowie bezogene Waren, soweit diese die "in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten", sind nicht im Posten Nr. 5, sondern im Posten Nr. 7 lit. b) ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Unbeschränkte Haftung als Gesellschafter (§ 285 Nr. 11a)

Rn. 524 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11a sind anzugeben: "Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist" (bezüglich der vormaligen Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3 (a. F.) i. d. F. vor BilRUG sei auf BT-Drs. 18/4050, S. 68, verwiesen). Rn. 525 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Von der Vorschrift erfasst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7)

Rn. 81 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 268 Abs. 7 sind für die „in § 251 bezeichneten Haftungsverhältnisse [...] die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen im Anhang zu machen, dabei die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben und dabei Verpflicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 2)

Rn. 131 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In die betrieblichen Aufwendungen der drei Funktionsbereiche "Herstellung" (bzw. "Anschaffung von Handelswaren"), "Vertrieb" und "Allg. Verwaltung" sowie in den Restposten "Sonstiges" gehen – aus der Sicht des GKV – folgende Aufwandsarten ein: "Materialaufwand", "Personalaufwand", "AfA" (außer auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV – vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Anteile an Sondervermögen oder Anlageaktien an Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26)

Rn. 761 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 285 Nr. 26 sind im Anhang anzugeben "zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Inv...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sonstige betriebliche Erträge – ein "Auffangposten"

Rn. 38 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Inhalt des Postens "Sonstige betriebliche Erträge" ist im Gesetz nicht definiert oder abgegrenzt, ergibt sich aber aus der Gliederungssystematik des Gesetzes. Es handelt sich um einen "Auffangposten" (bzw. Sammelposten) für alle Erträge, die nicht entsprechend § 275 Abs. 2 oder sonstiger Vorschriften (vgl. z. B. § 277 Abs. 3 Satz 2 ebenso...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 7)

Rn. 141 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der "Restposten" Nr. 7 für bisher noch nicht zugeordnete Aufwendungen ist ebenfalls periodenbezogen (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 108, 126ff.) und kann sämtliche Arten betrieblicher Aufwendungen (Posten Nr. 5 bis Nr. 8 nach § 275 Abs. 2) enthalten. Trotz identischer Bezeichnung ist der Posten Nr. 7 nach dem UKV inhaltlich anders definiert und ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge (1988), Kontrollmanagement, in: Hoffmann/Rosenstiel (Hrsg.), Funktionale Managementlehre, Berlin et al., S. 383–432. Baetge (1993), Überwachung, in: Bitz (Hrsg.), Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre (Bd. II), 3. Aufl., München, S. 175–218. Baetge (2000), Rechnungslegungskonzeptionen im empirischen Test, in: Wirtschaftswissen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a (§ 275 Abs. 5)

Rn. 154c Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Zuge der Verabschiedung des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 28.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) wurden in § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Aufstellung der GuV für Kleinst-KapG (vgl. dazu HdR-E, HGB § 267a) implementiert (die dort gewährten Erleichterungen gelten nach § 264a Abs. 1 ana...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesamtergebnisrechnung ("statement of profit or loss and other comprehensive income")

Rn. 160 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Gemäß IAS 1.82f. (vgl. im Übrigen ED/2019/7.65 sowie ED/2019/7.74f.) sind als Mindestgliederung in der Gesamtergebnisrechnung – zusätzlich zu den in anderen IFRS vorgeschriebenen Posten – folgende Positionen gesondert auszuweisen. Die Posten (a) bis (i) sind in der GuV, die Posten (j) bis (k) im "Sonstigen Ergebnis" (OCI) zu zeigen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVIII. Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten (§ 285 Nr. 15a)

Rn. 556 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 15a sind im Anhang das "Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen", anzugeben. Die durch das BilRUG neu eingefügte Nr. 15a setzt Art. 17 Abs. 1 li...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 14)

Rn. 91 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die konsequente Trennung im Ausweis von gewinnabhängigen und anderen Steueraufwendungen ist durch die Bilanz-R (zuvor: 4. EG-R) sowie die international überwiegende Praxis bedingt. Sie ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV zu begrüßen, wenngleich nicht zu verkennen ist, dass für den externen Leser wegen fehlender Kenntnis von z. B....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXV. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 285 Nr. 32)

Rn. 831 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Anhang ist eine "Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", aufzunehmen. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 83 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In dieser Position sind solche Ansprüche auszuweisen, die aus von dem bilanzierenden UN bereits erfüllten Umsatzgeschäften resultieren (vgl. HdJ, Abt. II/6 (2010), Rn. 103). Dies bedeutet, dass grds. eine strenge Verbindung zwischen den als UE zu zeigenden Beträgen und den Forderungen aus LuL besteht; Forderungen, denen kein Umsatzgeschäft i....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / h) "Negativer" Kaufpreis

Rn. 124 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ein negativer Kaufpreis kann entstehen, wenn der Erwerber von dem Veräußerer im Zusammenhang mit der Übertragung eines Gegenstands einen Zuschuss erhält, der höher als der vereinbarte Kaufpreis für betreffenden Gegenstand ist. In Anlehnung an HFA 2/1996 (WPg 1996, S. 709ff.; überdies: FN-IDW 2013, S. 192f.) ist in solchen Fällen stets auf de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Seit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) gelten für die AG und die GmbH weitgehend einheitliche Regeln für den JA. Sie sind derweil in den §§ 238 bis 335c niedergelegt. Daneben sind für die GmbH wenige Einzelvorschriften zu beachten, nämlich die §§ 5a, 29, 41 bis 42a, 46, 71 GmbH...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gliederungsschema

Rn. 29 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das Gliederungsschema des § 275 Abs. 2 gibt die nach dem Gesetz verpflichtende Mindestgliederung vor, wobei nur in begründeten Ausnahmenfällen davon abgewichen werden darf (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 6). Die Einhaltung der vorgeschriebenen Reihenfolge ist in § 275 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich vorgeschrieben. Als Gliederungssystematik ergibt sic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Löhne und Gehälter (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 lit. a))

Rn. 55 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Prinzipiell sind sämtliche Bruttobezüge sowie sonstige unmittelbare Vergütungen für im GJ geleistete Arbeiten und Dienste der in einem Beschäftigungsverhältnis (z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrags) mit dem UN stehenden Mitarbeiter hier zu erfassen. Eine Abgrenzung der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hat nach mehreren Kriterien zu erfol...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften (§ 285 Nr. 11b)

Rn. 529 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Mit dem BilRUG hat der Gesetzgeber die Sonderregelung für börsennotierte UN aus § 285 Nr. 11 (a. F.) in eine neue Nr. 11b verortet. Von börsennotierten KapG sind im Anhang gemäß § 285 Nr. 11b "alle Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften anzugeben, die 5 Prozent der Stimmrechte überschreiten;" entsprechende Angabepflichten bestehen für...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f

Rn. 114 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Einführung des § 289f i. R.d. BilMoG (seinerzeit noch als § 289a) ist Art. 46a Abs. 2f. der 4. EG-R (derweil: Art. 20 Abs. 2, 4 der Bilanz-R) i. d. F. der Abänderungs-R 2006/46/EG (ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006) umgesetzt worden, wodurch der Lagebericht um einen zusätzlichen Teilbericht, nämlich der "Erklärung zur UN-Führung" au...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kritische Würdigung

Rn. 18 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Um das GKV und UKV gegeneinander abzuwägen, sind diese in der Literatur genannten Argumente einer kritischen Würdigung zu unterziehen: Ad (1): Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 5ff., ausgeführt, ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV eine eindeutige Rangordnung in der Weise, dass Aufwendungen besser nach Arten oder Funktionsber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einklangprüfung

Rn. 83 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Lageberichts hat mit der gleichen Sorgfalt zu erfolgen, wie dies für den JA der Fall ist. Dies erfordert, dass der AP bei der Gewinnung seines Prüfungsergebnisses ebenfalls darauf zu achten hat, dass mit hinreichender Sicherheit und Genauigkeit keine wesentlichen Fehler im Lagebericht enthalten sind. Indes unterscheidet sich d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.1 Grundsätzliche Ausgestaltung

Rz. 57 Aufgrund der Vorgaben der RL 2013/34/EU ist der Anlagespiegel stets im Anhang auszuweisen. Mittelgroße und große KapG sowie denen gleichgestellte mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) haben nach § 284 Abs. 3 HGB die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in der Bilanz oder im Anhang darzustellen. Dabei haben sie nach § 284 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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