Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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Kaufpreisraten/-renten / 1.2.3 Wahl der Zuflussbesteuerung

Veräußerungen vor dem 1.1.2004: Wählt der Veräußerer die Zuflussbesteuerung, liegt ein steuerpflichtiger Zufluss erst vor, wenn die Rentenzahlungen sein steuerliches Kapitalkonto im Zeitpunkt der Veräußerung – zuzüglich der von ihm getragenen Veräußerungskosten – übersteigen.[1] Dem Veräußerer entsteht dann kein Veräußerungsgewinn, sondern er erzielt nachträgliche gewerbliche...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 3 Betriebliche Versorgungsrente

Für eine betriebliche Versorgungsrente – diese verstanden als Gegensatz zu einer privaten Versorgungsrente i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG – ist kennzeichnend, dass ihr Rechtsgrund überwiegend durch das betrieblich veranlasste Bestreben (z. B. Fürsorgeleistungen an einen früher im Unternehmen tätigen Gesellschafter oder Rücksichtnahme auf geschäftliches Ansehen des Betriebs...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 65 Einkommensteuerrechtlich wird die Fortsetzungsklausel so behandelt, als habe der Ausgeschiedene seinen Gesellschaftsanteil an die anderen Gesellschafter veräußert. Die seinen Erben zustehende Abfindung stellt den von dem verbliebenen Gesellschafter zu zahlenden Kaufpreis dar. Rz. 66 Soweit die Abfindung (zuzüglich der Verkehrswerte etwa als entnommen geltenden Sonderbe...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Betriebsvermögen

Rz. 19 Eine gegenständliche Aufteilung ist auch bei der Auseinandersetzung über Betriebsvermögen (bzw. Mitunternehmeranteile) möglich. Auch hier kann eine Steuerneutralität erreicht werden, wenn den Miterben im Rahmen der Teilung nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter zugewiesen werden, sondern sie stattdessen jeweils einen (oder mehrere) Betrieb, einen (für sich lebensfähigen)...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im Erbfall

Rz. 44 Gemäß §§ 131 Abs. 3 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB ist der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer Personenhandelsgesellschaft nicht vererblich. Mit seinem Tod scheidet der verstorbene aus der Gesellschaft aus; diese wird von den überlebenden Gesellschaftern fortgesetzt. Die Gesellschaftsrechte des Verstorbenen wachsen den übrigen Gesellschaftern zu (Anwachs...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 34 Wie bereits angedeutet sind die vorgenannten gesetzlichen Vorgaben allesamt dispositiv. Die Gesellschafter haben also die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Vereinbarungen zu treffen, wovon in der Praxis auch häufig Gebrauch gemacht wird. Die einzelnen in Betracht kommenden Gesellschaftsvertragsklauseln führen mitunter zu sehr unterschiedlichen pfl...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / dd) Betriebsaufspaltung im Erbfall

Rz. 62 Der Erbfall und insbesondere die Erbteilung können den Bestand einer Betriebsaufspaltung – mitunter unbeabsichtigt – in erheblichem Maße gefährden. Kommt es nämlich durch den Erbfall selbst oder im Rahmen der anschließenden Erbauseinandersetzung zu einer Auflösung der personellen und/oder der sachlichen Verflechtung zwischen dem Besitzunternehmen und dem Betriebsunter...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundsätzliches

Rz. 29 In der Praxis kommt es äußerst selten vor, dass eine gegenständliche Aufteilung des Nachlasses zu den Erbquoten entsprechenden Wertzuweisungen an die einzelnen Miterben führt. In dieser Situation einigen sich die Beteiligten oftmals darauf, dass kleinere (oder auch größere) Wertdifferenzen hingenommen werden sollen und diesbezüglich kein Ausgleich erfolgt. Wenn eine s...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 72 Nachfolgeklauseln ermöglichen einen erbrechtlichen Übergang des Gesellschaftsanteils des Verstorbenen. Im Falle der einfachen Nachfolgeklausel kann jeder Erbe (oder ggf. auch Vermächtnisnehmer) in die Gesellschafterstellung nachrücken, bei einer Mehrheit von Erben alle von ihnen. Dieser Erwerb vollzieht sich unentgeltlich und ist nach § 6 Abs. 3 EStG einkommensteuerne...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 11 Wird ein Einzelunternehmen vererbt, bleibt dieses auch nach dem Erbfall (zunächst) ein Einzelunternehmen. Auch bei einer Mehrheit von Erben kommt es nicht zu einer automatischen "Umwandlung" des Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft; vielmehr wird die Erbengemeinschaft (gesamthänderisch) Trägerin des Einzelunternehmens. Erbt ein Alleinerbe ein Einzelunternehm...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / II. Vermächtnismodell

Rz. 118 Wie die Bezeichnung bereits andeutet, wird beim Vermächtnismodell das Unternehmen bzw. die Beteiligung am Unternehmen im Wege des Vermächtnisses auf den Nachfolger übertragen. Es kommt also in einem ersten Schritt mit dem Erbfall zu einem Übergang sämtlichen Vermögens (einschließlich des Unternehmens bzw. der Beteiligung) auf den Erben oder eine Erbengemeinschaft. Er...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.5 Wertänderungen (Ab- und Zuschreibungen)

Rz. 51 Die so ermittelten Werte können oder müssen bei Folgebewertungen eventuell noch um Abschreibungen vermindert oder um Zuschreibungen erhöht werden (Wertminderung bzw. Wertaufholung). Rz. 52 In der Handelsbilanz kommen Abschreibungen beim abnutzbaren Anlagevermögen als planmäßige Abschreibungen[1] und beim Anlage- und Umlaufvermögen als außerplanmäßige (Niederstwert-)Abs...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.3 Bilanzielle Wertmaßstäbe

Rz. 47 Als gemeinsame Wertmaßstäbe und Basiswerte für die Handels- und Steuerbilanz kommen im Wesentlichen in Betracht: "Anschaffungskosten", § 255 Abs. 1 HGB, "Herstellungskosten", § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, "Erfüllungsbetrag"[1], § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, "Barwert"[2], § 253 Abs. 2 Sätze 1, 2 HGB, "Buchwert" und "Rest-/Erinnerungswert".[3] Rz. 48 Spezielle handelsbilanzielle Wertbeg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 9.3.2 Milchlieferrechte

Rz. 64 Bei dem Milchlieferrecht handelt es sich zum Zeitpunkt der Einführung von § 55 EStG am 1.7.1970 um ein unselbstständiges Recht, das in dem Wirtschaftsgut Grund und Boden enthalten und damit zusammen mit diesem zu bewerten ist (vgl. auch § 13 EStG Rz. 636ff.). Mit der MGV v. 25.5.1984[1] ist mit Wirkung v. 2.4.1984 das Milchlieferrecht als selbstständiges immaterielles...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ermittlung eines Wertminderungsbedarfs

Tz. 91 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Der Buchwert von nicht monetären Posten wie zB Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten einschließlich Goodwill und Vorräten ist auf einen möglichen Wertminderungsbedarf zu überprüfen. Kurseinbrüche wie zB der Einbruch des GBP infolge des Brexit können als triggering event aufgefasst werden (vgl. Thomsen, WPg 2017, S. 1193; Zwirner/Zimny, I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 9.1 Allgemeines

Rz. 57 Verluste, die bei der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden i. S. d. § 55 EStG entstehen, dürfen nach § 55 Abs. 6 S. 1 EStG bei der Ermittlung des Gewinns in Höhe des Betrags nicht berücksichtigt werden, um den der ausschließlich auf den Grund und Boden entfallende Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 8 Veräußerungs- und Entnahmegewinn

Rz. 55 Wird das nach § 55 EStG bewertete Grundstück später veräußert oder entnommen, ist der entsprechende Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn nach den allgemeinen Regeln zu ermitteln. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis bzw. dem Entnahmewert und dem nach § 55 EStG angesetzten Wert. Gleiches gilt auch bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Steuern bei Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften

Tz. 144 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Im Rahmen der Folgebewertung werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Hierbei kann es zu Kursgewinnen in Form von Ansätzen des monetären Postens über die Anschaffungskosten hinaus kommen, die nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zunächst keine steuerlichen Erträge darstellen (Realisationsprinzip)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 9.2 Verbot der Verlustberücksichtigung

Rz. 60 Nach § 55 Abs. 6 S. 1 EStG dürfen Verluste, die bei der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden i. S. d. § 55 EStG entstehen, bei der Ermittlung des Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinns in Höhe des Betrags nicht berücksichtigt werden, um den der auf den Grund und Boden entfallende Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert – bei Entnahmen ist dies d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundsätzliches

Tz. 122 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Entsteht im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs ein Goodwill und/oder sind die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen einer Neubewertung um stille Reserven und stille Lasten zu korrigieren (Auf- bzw. Abstockungsbeträge), so sind diese als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetrie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliches

Tz. 49 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Für die Folgebewertung muss zunächst zwischen monetären und nicht monetären Posten differenziert werden (zu den Begriffen vgl. Tz. 17). Zu den monetären Posten gehören grundsätzlich Forderungen und sonstige Vermögenswerte, flüssige Mittel, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Allerdings müssen Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Rüc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Differenzen aus der Umrechnung von nicht monetären Posten

Tz. 70 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Fremdwährungsdifferenzen bei nicht monetären Posten können bei der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert entstehen (vgl. Tz. 66). Wird der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung des monetären Postens direkt im Eigenkapital erfasst, ist auch die Umrechnungsdifferenz erfolgsneutral zu erfassen und umgekehrt (IAS 21.31). Tz. 71 Stand: EL 40 – E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Leitsatz Der Begriff des Ausscheidens in § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG umfasst jedes Ausscheiden eines Gesellschafters, d.h. jeden Verlust der (unmittelbaren) Mitunternehmerstellung, unabhängig davon, ob der Gesellschafter unentgeltlich oder entgeltlich, im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet. Normenkette § 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 3, § 6 Ab...mehr

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Unentgeltliche Übertragungen bei Mitunternehmerschaften

Kommentar Das BMF bezieht Stellung zu Zweifelsfragen bei der Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen bzw. von Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen sowie auch bei einer unentgeltlichen Aufnahme in ein Einzelunternehmen. Letztlich wird die bisherige Gesamtpl...mehr

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Deutschland / 1. Grundsätze

Rz. 97 Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Pflichtteilsquote eines Ehegatten bestimmt sich dabei in Abhängigkeit von dessen Güterstand (siehe Rdn 20 ff.). Rz. 98 Lebten die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so hängt die Höhe des Pflichtteils davon ab, ob es zur erb- oder güterrechtlichen Lösung kommt. Wird der Ehegatte nicht Erbe ...mehr

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Bulgarien / E. Erbschaftsteuer

Rz. 91 Die Erbschaftsteuer ist eine Kommunalsteuer. Dies bedeutet, dass das Steueraufkommen den Kommunen zufließt und die Steuerschuld von der Kommunalverwaltung eingetrieben wird. Einschlägig ist das Gesetz über die Kommunalsteuern und -gebühren aus dem Jahre 1998. Rz. 92 Steuerpflichtige Objekte sind durch bulgarische Staatsangehörige gesetzlich oder testamentarisch geerbte...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Bewertung des Nachlasses

Rz. 306 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs richtet sich nach den Art. 14–19 d.legs. 346/90. Rz. 307 Für Immobilien und dingliche Rechte auf Immobilien ist grundsätzlich deren Verkehrswert heranzuziehen. Bei in Italien belegenen Wohnimmobilien wird jedoch der in der Erbschaftsteuererklärung angegebene Katasterwert akzeptiert ("valutazione automatica").[437] Der Katast...mehr

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Luxemburg / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 179 Für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen von Todes wegen wird grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) zum Zeitpunkt des Todestages als Bemessungsgrundlage angesetzt. Im Einzelnen besteht eine Vielzahl von Regelungen, siehe Art. 11 L.27.12.1817. Bei Gesellschaftsbeteiligungen ist zu unterscheiden: Anteile an Personengesellschaften werden als transparent be...mehr

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Österreich / 3. Rechtsnachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen

Rz. 99 Vertragliche Nachfolgeregeln finden sich häufig in Gesellschaftsverträgen. Bei Personengesellschaften (OG, KG) kann durch gesellschaftsvertragliche Bestimmung erreicht werden, dass der Anteil des Verstorbenen nicht in die Verlassenschaft fällt, sondern ohne Zwischenschaltung der Verlassenschaft den übrigen Gesellschaftern, einem zum Eintritt berechtigten Dritten oder ...mehr

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Russische Föderation / 1. Gesellschaftsanteile und Aktien

Rz. 90 Fallen Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in den Nachlass, so werden die Erben entweder Mitgesellschafter oder erhalten eine Abfindung für ihre Anteile in Höhe des Buchwertes. Ob eine Aufnahme als Mitgesellschafter erfolgt oder die Erben abgefunden werden, hängt davon ab, ob die Satzung der Gesellschaft vorsieht, dass die Aufnahme der Erben als Mit...mehr

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Finance-Prozessmodell: Leit... / 3.4 Anlagenbuchhaltung

Ziele Die Anlagenbuchhaltung, als Teil des Buy-to-Scrap-Prozesses (vgl. Abschnitt 4.3), beinhaltet die buchhalterische Erfassung und Dokumentation aller materiellen und immateriellen Anlagegüter eines Unternehmens mit dem Ziel, dessen Vermögenswerte sowie deren Entwicklung transparent darzustellen. Sie schafft damit die Grundlage für betriebliche Entscheidungen bezüglich zuk...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.4.2 Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 1745 Die steuerlichen Folgen bei Eintritt der Steuerbefreiung oder bei deren Erlöschen regelt § 13 KStG. Danach hat bei Beginn der Steuerbefreiung die nunmehr gemeinnützige GmbH eine Schlussbilanz (§ 13 Abs. 1 KStG) und die künftige steuerpflichtige GmbH eine Anfangsbilanz (§ 13 Abs. 2 KStG) zu erstellen. Die Steuerbefreiung kann erlöschen, weil z. B. die Körperschaft di...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 4.7 Konsolidierungssätze nach HGB

Rz. 1679 Die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen der Tochterunternehmen sind unabhängig von der Höhe der Beteiligung vollständig in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens einzubeziehen (Grundsatz der Vollkonsolidierung – § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB).[1] Die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzier...mehr

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VI Das Kapital / 1.2.2 Umfang des Kapitalerhaltungsverbots

Rz. 1134 Grundsätzlich dürfen in der Aktiengesellschaft allein der Bilanzgewinn und unter bestimmten Voraussetzungen auch Gewinnrücklagen ausgeschüttet werden. Bei der GmbH hingegen ist von den Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30, 31 GmbH nur das zur Erhaltung des statuarischen Stammkapitals (unabhängig von weiteren Eigenkapitalpositionen, Agien und Gewinnrücklagen) erfo...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.2.4 Liquidation der GmbH

Rz. 1919 Die Einkommensermittlung der GmbH in der Liquidationsphase (vgl. § 60ff. GmbHG) richtet sich nach den Sonderregelungen des § 11 KStG. Ziel dieser Vorschrift ist es, durch eine Schlussbesteuerung der GmbH die vorhandenen stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern. Abweichend von § 7 Abs. 4 KStG, wonach die GmbH ihren Gewinn in dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln hat...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Bilanzierung bei Ausschüttung

Tz. 29 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Am Tag der Ausschüttung ist die Ausschüttungsverbindlichkeit zunächst erneut mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Etwaige Anpassungen sind direkt im Eigenkapital zu erfassen (IFRIC 17.13, vgl. auch Tz. 25). Sodann sind die (neu bewertete) Ausschüttungsverbindlichkeit und der bzw. die auszukehrende(n) Vermögenswert(e) auszubuchen. Hierb...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Taxable temporary differences (passivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 56 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Grundsätzlich erfordert IAS 12 eine passivische latente Steuerabgrenzung in allen Fällen, in denen temporary differences bei ihrer Auflösung in späteren Perioden zu einer höheren Steuerbelastung führen, als aus Sicht der IFRS-Bilanz gerechtfertigt wäre (IAS 12.15). Von diesem Grundsatz sieht IAS 12.15 zwei Ausnahmen (Passivierungsverbote) vor...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Beispiele

Tz. 43 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Praxis-Beispiel Sachausschüttungen im Rahmen einer Gewinn-/Ergebnisverwendung: Der Vorstand einer AG beschließt am 10. Dezember 2017, seinen beiden zu je 50 % beteiligten Anteilseignern A und B am 10. Januar 2019 gleichwertige, benachbarte Ackergrundstücke mit einem beizulegenden Zeitwert von je 2,5 Mio. EUR auszuschütten. Der Vorstand geht be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Temporary differences

Tz. 11 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Temporary differences sind Abweichungen zwischen dem Buchwert in der IFRS-Bilanz und der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlage. Bei diesen temporären Differenzen handelt es sich entweder um zu versteuernde temporäre Differenzen (taxable temporary differences), bei denen der Buchwert in der IFRS-Bilanz zunächst den steuerlichen Wertan...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung

Tz. 1 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Unternehmen können neben oder statt Barmitteln auch Sachwerte an ihre Eigentümer auskehren. Sie können den Eigentümern auch ein Wahlrecht zwischen einem Barausgleich und Sachwerten einräumen. Der IASB hat mit IFRIC 17 einheitliche Leitlinien zur Bilanzierung von Sachausschüttungen für das ausschüttende Unternehmen entwickelt (IFRIC 17.1). Mit ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Der "Steuerwert" (tax base) als Ausgangsgröße

Tz. 44 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Anders als die Vorgängerrichtlinie IAS 12 (reformatted 1994) und die früheren handelsrechtlichen Regelungen (§§ 274, 306 HGB (aF)) bezieht sich IAS 12 auf das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept latenter Steuern. Damit kommt nach der gültigen Fassung von IAS 12 auch grundsätzlich nur die (bilanzorientierte) liability-­Methode zur Anwendung. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Abzugebende Vermögenswerte

Tz. 38 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Für die auszukehrenden Vermögenswerte sind die Angaben nach den jeweils einschlägigen IFRS zu machen, insbesondere die Angaben nach IFRS 5, IAS 2, IAS 16, IAS 40, IFRS 9/IFRS 7 sowie IFRS 13. Tz. 39 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Wenn eine Sachausschüttung nach dem Bilanzstichtag, jedoch vor der Freigabe des Abschlusses beschlossen wird, ist weder ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ausschüttungsverbindlichkeit

Tz. 34 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Im Anhang ist für die Sachausschüttungsverbindlichkeit deren Buchwert zu Beginn und am Ende der Berichtsperiode anzugeben (IFRIC 17.16(a)). Zudem ist die Erhöhung oder Minderung des Buchwerts, der infolge einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts der auszuschüttenden Vermögenswerte ergebnisneutral in der Berichtsperiode erfasst wurde, anzuge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Bilanzierung der abzugebenden Vermögenswerte

Tz. 26 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Die Bilanzierung des auszukehrenden Vermögenswertes richtet sich nach den jeweils einschlägigen IFRS, insbesondere nach IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 2 "Vorräte", IAS 16 "Sachanlagen" und IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien". Zu beachten ist, dass eine Sachausschüttung von langfristigen Vermögenswerten einer Veräußerung gleic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Latente Steuern bei Personengesellschaften

Tz. 117–120 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 (einstweilen frei) Tz. 121 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Auf Ebene der Personengesellschaft sind alle temporary differences zwischen den Wertansätzen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz und in den Ergänzungsbilanzen auf der einen und der IFRS-Bilanz auf der anderen Seite in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Existieren Sonde...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Temporary differences als Bemessungsgrundlage

Tz. 55 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Latente Steuern sind ausschließlich für temporary differences zu ermitteln (IAS 12.15ff.). IAS 12 definiert temporary differences als Unterschiede zwischen dem IFRS-Buchwert eines Vermögenswertes bzw. einer Verbindlichkeit und seinem/ihrem Steuerwert (vgl. Tz. 11). Nach dieser rein bilanziellen Betrachtungsweise werden zunächst sämtliche Diff...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IFRIC 17 ist ausschließlich auf folgende Ausschüttungen an die Eigentümer eines Unternehmens, die in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner handeln, anzuwenden (IFRIC 17.3): Ausschüttungen von Sachwerten (zB selbsterstellte Produkte, Sachanlagen, Geschäftsbetriebe lt. Definition in IFRS 3 (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 3, Tz. 52ff.), eigene Gesell...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Latente Steuern in der Organschaft

Tz. 126 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Bezüglich Ansatz und Bewertung latenter Steuern in einem Organkreis gelten die allgemeinen Regelungen des IAS 12. Hinsichtlich der Frage, ob bei bestehender Organschaft die latenten Steuern der Organgesellschaft bei dieser oder beim Organträger auszuweisen sind, enthält IAS 12 keine explizite Regelung. Grundsätzlich sind daher sowohl die for...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Erfolgsneutrale Erfassung latenter Steuern

Tz. 91 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Nach dem Grundsatz von IAS 12.57führen temporary differences, die aus erfolgsneutralen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, zur erfolgsneutralen Verrechnung latenter Steuern. Wegen der geringeren Häufigkeit dieser Fälle charakterisiert IAS 12.58 diese Fälle als Ausnahmen von der Grundregel, latente Steuern erfolgswirksam zu erfassen. D...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Relevanter Steuersatz

Tz. 96 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IAS 12 (2000) liegt als Abgrenzungskonzept die (bilanzorientierte) liability-Methode zugrunde. Entsprechend diesem Konzept sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Tz. 97 Stand: EL 39 – ET: 11/2019mehr