Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.4.2 Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 1745 Die steuerlichen Folgen bei Eintritt der Steuerbefreiung oder bei deren Erlöschen regelt § 13 KStG. Danach hat bei Beginn der Steuerbefreiung die nunmehr gemeinnützige GmbH eine Schlussbilanz (§ 13 Abs. 1 KStG) und die künftige steuerpflichtige GmbH eine Anfangsbilanz (§ 13 Abs. 2 KStG) zu erstellen. Die Steuerbefreiung kann erlöschen, weil z. B. die Körperschaft di...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 4.7 Konsolidierungssätze nach HGB

Rz. 1679 Die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen der Tochterunternehmen sind unabhängig von der Höhe der Beteiligung vollständig in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens einzubeziehen (Grundsatz der Vollkonsolidierung – § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB).[1] Die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzier...mehr

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VI Das Kapital / 1.2.2 Umfang des Kapitalerhaltungsverbots

Rz. 1134 Grundsätzlich dürfen in der Aktiengesellschaft allein der Bilanzgewinn und unter bestimmten Voraussetzungen auch Gewinnrücklagen ausgeschüttet werden. Bei der GmbH hingegen ist von den Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30, 31 GmbH nur das zur Erhaltung des statuarischen Stammkapitals (unabhängig von weiteren Eigenkapitalpositionen, Agien und Gewinnrücklagen) erfo...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.2.4 Liquidation der GmbH

Rz. 1919 Die Einkommensermittlung der GmbH in der Liquidationsphase (vgl. § 60ff. GmbHG) richtet sich nach den Sonderregelungen des § 11 KStG. Ziel dieser Vorschrift ist es, durch eine Schlussbesteuerung der GmbH die vorhandenen stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern. Abweichend von § 7 Abs. 4 KStG, wonach die GmbH ihren Gewinn in dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln hat...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Bilanzierung bei Ausschüttung

Tz. 29 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Am Tag der Ausschüttung ist die Ausschüttungsverbindlichkeit zunächst erneut mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Etwaige Anpassungen sind direkt im Eigenkapital zu erfassen (IFRIC 17.13, vgl. auch Tz. 25). Sodann sind die (neu bewertete) Ausschüttungsverbindlichkeit und der bzw. die auszukehrende(n) Vermögenswert(e) auszubuchen. Hierb...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Taxable temporary differences (passivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 56 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Grundsätzlich erfordert IAS 12 eine passivische latente Steuerabgrenzung in allen Fällen, in denen temporary differences bei ihrer Auflösung in späteren Perioden zu einer höheren Steuerbelastung führen, als aus Sicht der IFRS-Bilanz gerechtfertigt wäre (IAS 12.15). Von diesem Grundsatz sieht IAS 12.15 zwei Ausnahmen (Passivierungsverbote) vor...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Beispiele

Tz. 43 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Praxis-Beispiel Sachausschüttungen im Rahmen einer Gewinn-/Ergebnisverwendung: Der Vorstand einer AG beschließt am 10. Dezember 2017, seinen beiden zu je 50 % beteiligten Anteilseignern A und B am 10. Januar 2019 gleichwertige, benachbarte Ackergrundstücke mit einem beizulegenden Zeitwert von je 2,5 Mio. EUR auszuschütten. Der Vorstand geht be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Temporary differences

Tz. 11 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Temporary differences sind Abweichungen zwischen dem Buchwert in der IFRS-Bilanz und der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlage. Bei diesen temporären Differenzen handelt es sich entweder um zu versteuernde temporäre Differenzen (taxable temporary differences), bei denen der Buchwert in der IFRS-Bilanz zunächst den steuerlichen Wertan...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung

Tz. 1 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Unternehmen können neben oder statt Barmitteln auch Sachwerte an ihre Eigentümer auskehren. Sie können den Eigentümern auch ein Wahlrecht zwischen einem Barausgleich und Sachwerten einräumen. Der IASB hat mit IFRIC 17 einheitliche Leitlinien zur Bilanzierung von Sachausschüttungen für das ausschüttende Unternehmen entwickelt (IFRIC 17.1). Mit ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Der "Steuerwert" (tax base) als Ausgangsgröße

Tz. 44 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Anders als die Vorgängerrichtlinie IAS 12 (reformatted 1994) und die früheren handelsrechtlichen Regelungen (§§ 274, 306 HGB (aF)) bezieht sich IAS 12 auf das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept latenter Steuern. Damit kommt nach der gültigen Fassung von IAS 12 auch grundsätzlich nur die (bilanzorientierte) liability-­Methode zur Anwendung. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Abzugebende Vermögenswerte

Tz. 38 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Für die auszukehrenden Vermögenswerte sind die Angaben nach den jeweils einschlägigen IFRS zu machen, insbesondere die Angaben nach IFRS 5, IAS 2, IAS 16, IAS 40, IFRS 9/IFRS 7 sowie IFRS 13. Tz. 39 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Wenn eine Sachausschüttung nach dem Bilanzstichtag, jedoch vor der Freigabe des Abschlusses beschlossen wird, ist weder ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ausschüttungsverbindlichkeit

Tz. 34 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Im Anhang ist für die Sachausschüttungsverbindlichkeit deren Buchwert zu Beginn und am Ende der Berichtsperiode anzugeben (IFRIC 17.16(a)). Zudem ist die Erhöhung oder Minderung des Buchwerts, der infolge einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts der auszuschüttenden Vermögenswerte ergebnisneutral in der Berichtsperiode erfasst wurde, anzuge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Bilanzierung der abzugebenden Vermögenswerte

Tz. 26 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Die Bilanzierung des auszukehrenden Vermögenswertes richtet sich nach den jeweils einschlägigen IFRS, insbesondere nach IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 2 "Vorräte", IAS 16 "Sachanlagen" und IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien". Zu beachten ist, dass eine Sachausschüttung von langfristigen Vermögenswerten einer Veräußerung gleic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Latente Steuern bei Personengesellschaften

Tz. 117–120 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 (einstweilen frei) Tz. 121 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Auf Ebene der Personengesellschaft sind alle temporary differences zwischen den Wertansätzen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz und in den Ergänzungsbilanzen auf der einen und der IFRS-Bilanz auf der anderen Seite in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Existieren Sonde...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Temporary differences als Bemessungsgrundlage

Tz. 55 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Latente Steuern sind ausschließlich für temporary differences zu ermitteln (IAS 12.15ff.). IAS 12 definiert temporary differences als Unterschiede zwischen dem IFRS-Buchwert eines Vermögenswertes bzw. einer Verbindlichkeit und seinem/ihrem Steuerwert (vgl. Tz. 11). Nach dieser rein bilanziellen Betrachtungsweise werden zunächst sämtliche Diff...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IFRIC 17 ist ausschließlich auf folgende Ausschüttungen an die Eigentümer eines Unternehmens, die in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner handeln, anzuwenden (IFRIC 17.3): Ausschüttungen von Sachwerten (zB selbsterstellte Produkte, Sachanlagen, Geschäftsbetriebe lt. Definition in IFRS 3 (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 3, Tz. 52ff.), eigene Gesell...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Latente Steuern in der Organschaft

Tz. 126 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Bezüglich Ansatz und Bewertung latenter Steuern in einem Organkreis gelten die allgemeinen Regelungen des IAS 12. Hinsichtlich der Frage, ob bei bestehender Organschaft die latenten Steuern der Organgesellschaft bei dieser oder beim Organträger auszuweisen sind, enthält IAS 12 keine explizite Regelung. Grundsätzlich sind daher sowohl die for...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Relevanter Steuersatz

Tz. 96 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IAS 12 (2000) liegt als Abgrenzungskonzept die (bilanzorientierte) liability-Methode zugrunde. Entsprechend diesem Konzept sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Tz. 97 Stand: EL 39 – ET: 11/2019mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Deductible temporary differences (aktivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 70 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Eine aktivische latente Steuerabgrenzung ist grundsätzlich in allen Fällen vorzunehmen, in denen es wahrscheinlich ist, dass steuerliche Gewinne verfügbar sein werden, um die gebildeten aktivischen latenten Steuern in den späteren Perioden ihrer Auflösung steuerlich wirksam nutzen zu können (IAS 12.24). Unter dieser Voraussetzung sind zwei Fä...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Erfolgsneutrale Erfassung latenter Steuern

Tz. 91 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Nach dem Grundsatz von IAS 12.57führen temporary differences, die aus erfolgsneutralen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, zur erfolgsneutralen Verrechnung latenter Steuern. Wegen der geringeren Häufigkeit dieser Fälle charakterisiert IAS 12.58 diese Fälle als Ausnahmen von der Grundregel, latente Steuern erfolgswirksam zu erfassen. D...mehr

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Kennzahlengestützte Informa... / 2.3.4 Modul IV: Recht, Haftung, Risiko

Zielsetzung des Moduls "Recht, Haftung, Risiko" ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die potenzielle Haftungsmasse als auch die Qualität des Risikomanagements zu bewerten. Die Risikosituation in einem Unternehmen wird durch Abweichungen von prognostizierten Entwicklungen bestimmt, wobei das Zusammenwirken verschiedener interner Faktoren wie Strategien, Zielerwartun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Übergang von der Equity-Methode auf die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden

Tz. 183 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Bei einem Übergang von der Equity-Methode bei einem gemeinschaftlich geführten Unternehmen nach IAS 31 zu einer Bilanzierung der Vermögenswerte und Schulden einer gemeinschaftlichen Tätigkeit gem. IFRS 11 waren zunächst die nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung sowie ggf. andere Posten, die gem. IAS 28.38 Bestandteil der Nettoinves...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VII. Kapitaleinlagen eines Partnerunternehmens in ein Gemeinschaftsunternehmen

Tz. 175 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Partnerunternehmen investieren oftmals in ein Gemeinschaftsunternehmen, indem sie einzelne Vermögenswerte oder sogar ganze Geschäftsbetriebe in das Gemeinschaftsunternehmen einlegen. Das Partnerunternehmen erwirbt somit Kapitalanteile an dem gemeinschaftlich geführten Unternehmen im Tausch gegen die eingelegten Vermögenswerte bzw. den eingel...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bilanzierung des Anteils des Partnerunternehmens im Konzernabschluss

Tz. 158 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Nach IFRS 11.24 ist die Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss nach der Equity-Methode gem. IAS 28 zu bilanzieren. Die zuvor in IAS 31 bestehende Möglichkeit, zur Quotenkonsolidierung zu optieren, wurde abgeschafft. Diese Entscheidung ist als Annäherung an die geltenden US-GAAP zu werten und aus Gründen der bessere...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Übergang von der Quotenkonsolidierung auf die Equity-Methode

Tz. 180 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Im Rahmen des Übergangs von der Quotenkonsolidierung auf die Equity-Methode haben die Parteien ihre Beteiligungen am Gemeinschaftsunternehmen gem. IFRS 11 zu Beginn der unmittelbar vorausgegangenen Periode angesetzt (IFRS 11.C1B). Zunächst waren die bisher quotal einbezogenen einzelnen Vermögenswerte (inkl. eines Geschäfts- oder Firmenwerts ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler/Köhler/Knörzer, Die Zinsschranke im Rechtsvergleich, IStR 2007, 419. Rn. 313 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Vor dem Hintergrund der Berechnungsparameter für die Zinsabzugsbeschränkung sind im Bereich von Holdinggesellschaften regelmäßig folgende Aspekte relevant: hoher FK-Anteil. kein Anfall von AfA-Aufwand. Für den Ausnahmetatbestand des EK-Vergleichs (s Rn 108ff) sind die ...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.5.1.3 Abfindungsklauseln

Rz. 635 Allgemeines Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters birgt eine Vielzahl von Problemen für die Gesellschaft. Die gesetzliche Abfindung zum wahren Wert der Beteiligung[1] kann für ein Unternehmen einen unerwünschten, wenn nicht sogar nachteiligen Liquiditätsverlust bedeuten. Unter Umständen wird betriebsnotwendige Substanz des Unternehmens angegriffen, so das...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 3 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Mehrpersonen-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteili...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.5.2 Abfindung eines GmbH-Gesellschafters

Rz. 642 Die Abfindung eines GmbH-Gesellschafters ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Es besteht in der Rechtsprechung und im Schrifttum Einigkeit darüber, dass ein GmbH-Gesellschafter einen Anspruch auf Abfindung hat, unabhängig davon, aus welchen Gründen er aus der Gesellschaft ausscheidet.[1] Wenn gesellschaftsvertragliche Regelungen fehlen, bemisst sich der Anspruc...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.5 Gewinnentnahme bei negativem Kapitalkonto

Rz. 311 Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt auch dann wieder auf, wenn er Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil bereits durch Verluste unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgesunken ist oder durch diese Entnahme darunter sinken würde, § 172 Abs. 4 Satz 2 HGB. Praxis-Beispiel Entnahme von Gewinnanteilen A ist Kommanditist, seine eingezahlte Ha...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.5 Gliederungsschema des Jahresabschlusses

Rz. 393 Gemäß § 266 Abs. 2 HGB ist für die Bilanz nachstehende Gliederungsvorschrift verbindlich. Hinsichtlich des Bilanzschemas gilt jedoch für eine kleine Kapitalgesellschaft und eine kleine GmbH & Co. KG die Erleichterung, dass nur die mit Buchstaben und mit römischen Zahlen bezeichneten Positionen aufzuführen sind.mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.7 §§ 30 f. GmbHG

Rz. 320 Eine über den Betrag seiner Einlage hinausgehende Haftung des Kommanditisten kommt auch unter Berücksichtigung der §§ 30 f. GmbHG in Betracht. Nach § 30 Abs. 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen einer GmbH nicht ihren Gesellschaftern ausgezahlt werden. Zuwendungen, die diesem Verbot zuwiderlaufen, müssen der GmbH erstattet werden, u...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.5.1.1 Gesetzlicher Abfindungsanspruch

Rz. 632 Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu. Diese sind verpflichtet, ihm das zu zahlen, was er bei der Auseinandersetzung erhalten würde, wenn die Gesellschaft zur Zeit seines Ausscheidens aufgelöst worden wäre, § 738 Abs. 1 BGB, §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB. Der ausscheidende Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 1.2 Regelungsgrund

Rz. 2 § 6d EStG n. F. ist durch das Euro-Einführungsgesetz [1] v. 9.6.1998[2] in das EStG aufgenommen worden. Die Vorschrift knüpft an die handelsrechtliche Norm des Art. 43 EGHGB an, die es erlaubt, für Erträge aus der Euroumrechnung einen "Sonderposten aus der Währungsumstellung auf den Euro" zu bilden. Das im Wesentlichen ab dem Vz 2001 anzuwendende Gesetz zur Senkung der ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 355 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 356 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3 Teilentgeltliche Praxisveräußerung

Wird eine Praxis oder ein Praxisanteil im Wege der vorweggenommenen Erbfolge z. B. vom Vater auf die Tochter übertragen, muss der Erwerber oft an den Übergeber eine Abfindung oder an Geschwister ein Gleichstellungsgeld zahlen, das niedriger ist als der Wert der Praxis. Dann handelt es sich prinzipiell um eine teilentgeltliche Praxis- oder Anteilsübertragung i. S. d. § 18 Abs...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.2 Gewinn- oder umsatzabhängige Bezüge

Ein Wahlrecht besteht nicht, sondern die sukzessive Zuflussbesteuerung ist zwingend, wenn der Kapitalwert des Veräußerungspreises im Zeitpunkt der Veräußerung nicht annähernd bestimmbar ist, z. B. wenn die wiederkehrenden Bezüge gewinn- oder umsatzabhängig sind. Für den Fall gewinn- oder umsatzabhängiger Bezüge bleibt es wegen der fehlenden Möglichkeit zur Schätzung eines Ka...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.1 Sofortbesteuerung

Wählt der Verkäufer die Sofortbesteuerung, wird die Differenz zwischen dem kapitalisierten Barwert der Rente (nach Abzug der vom Veräußerer getragenen Veräußerungskosten) und dem Buchwert des steuerlichen Kapitalkontos im Zeitpunkt der Veräußerung als tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn nach §§ 16, 34 EStG versteuert. Die später zufließenden Rentenzahlungen sind bei der Sof...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.2.1 Übertragung einer freiberuflichen Praxis

Übergibt ein Freiberufler zu Lebzeiten seine Praxis, eine Teilpraxis oder einen Anteil an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen potenziellen Erben, z. B. seinen Sohn oder seine Tochter, ist dies nicht nur eine unternehmensfreundliche, sondern auch eine familienfreundliche Lösung, weil die Praxis innerhalb der Familie bleibt...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.4 Praxisübergabe gegen Versorgungsleistungen

Die anlässlich einer Praxisübergabe z. B. von Eltern auf Kinder vereinbarten wiederkehrenden Leistungen, die der Versorgung des Empfängers dienen und dem Übernehmer das Nachrücken in eine die Existenz wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit ermöglichen, stellen – der widerlegbaren Vermutung nach – sog. private Versorgungsleistungen dar. Der Praxisübergeber behält s...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 4 Übergangsbesteuerung bei Einnahmenüberschussrechnung

Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln deshalb meist ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese Gewinnermittlung muss zum selben Totalgewinn führen wie die Gewinnermittlung aufgrund einer Buchführung, d. h. durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. Hat der seine Praxis veräußernde Freiberufler seinen Gewin...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 3.1 Tarifprivilegien

Die Praxisaufgabe gilt als Veräußerung.[1] Wer als Freiberufler seine Praxis z. B. aus Altersgründen aufgibt, muss die Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens, soweit sie im Rahmen der Praxisaufgabe nicht veräußert worden sind, nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG mit ihrem gemeinen Wert in sein Privatvermögen überführen. Unter gemeinem Wert versteht man den Zeitwert (Verkehrswert...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.2 Teilanteilsveräußerung

Eine Teilanteilsveräußerung liegt vor, wenn ein Freiberufler nicht seinen ganzen Anteil an einer Personengesellschaft, sondern nur einen Teil davon veräußert, sodass er weiterhin an der Sozietät oder Gemeinschaftspraxis beteiligt bleibt. Es gibt 2 Fälle der Teilanteilsveräußerung: Ein weiterer Freiberufler tritt gegen Zahlung eines Entgelts an den oder die "abgebenden" Gesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.2.2 Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs

Rz. 289 Eine Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs bedeutet, dass die Wirtschaftsgüter in der Anfangsbilanz anders angesetzt werden als in der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs. Die damit verbundene Vermögensmehrung oder -minderung fällt in den fiktiven Zeitraum (logische Sekunde) zwischen Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs und Beginn des laufenden ...mehr

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Durchschnittsbewertung der Anschaffungskosten bei einem sukzessiv erworbenen Mitunternehmeranteil

Leitsatz 1. Erwirbt ein Mitunternehmer einen weiteren Anteil an derselben Personengesellschaft aufgrund des Todes eines Mitgesellschafters im Wege der Anwachsung hinzu, vereinigt sich der hinzuerworbene Anteil in der Regel mit dem bisherigen Mitunternehmeranteil des Erwerbers zu einem einheitlichen Mitunternehmeranteil. Dies gilt auch dann, wenn der Mitunternehmer bereits im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.3 Rechtsfolgen

Rz. 867 Rechtsfolge ist, dass die Zuwendungen und andere Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Erfasst werden sowohl die Zuwendung an den Empfänger selbst als auch Aufwendungen, die zwar durch die Zuwendung veranlasst, selbst aber keine Zuwendung sind, weil sie nicht als Vorteil beim Empfänger "ankommen". Vom Abzug ausgeschlossen sind daher auch Nebenkoste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4.1 Begriff der Einlage

Rz. 410 Einlagen stellen das Spiegelbild der Entnahmen dar; für sie gelten daher die Ausführungen zu Entnahmen sinngemäß. Einlagen sind danach alle Wertzuführungen zu dem Betrieb aus der privaten (nichtbetrieblichen) Sphäre, die ohne Gegenleistung erfolgen. Bei Einzelgewerbetreibenden ist eine Gegenleistung nicht denkbar, sodass jede Zuführung eines einlagefähigen Wirtschafts...mehr