Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Der Forderungsübergang

Rz. 175 Staatliche Hilfen, die dem Unterhaltsberechtigten im Einzelfall gewährt werden, sind insbesondere Sozialhilfe bzw. Bürgergeld (hat am 1.1.2023 das Arbeitslosengeld II ersetzt), Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sowie Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsgesetz (BAföG). Werden derartige Leistungen vom Staat entrichtet, so hat dies ein...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Künftiger Unterhalt

Rz. 183 Zukünftiger Unterhalt ab dem auf die letzte mündliche Verhandlung folgenden Monatsersten steht dem Hilfeempfänger als (zukünftiges) eigenes Recht zu, zu dessen Geltendmachung mittels gerichtlichen Unterhaltsantrags er mangels Forderungsübergangs auch berechtigt ist (eigene Verfahrensführungsbefugnis). Jedoch kann der Sozialleistungsträger – falls er für die Vergangen...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Sozialgrenze

Rz. 1858 Die absolute Grenze der Inanspruchnahme des Verpflichteten stellt neben dem notwendigen Selbstbehalt auch die Sozialgrenze dar, die sich daraus ergibt, dass nach der Rechtsprechung des BGH niemand durch Unterhaltszahlungen Sozialfall werden darf.[2011] Dem Unterhaltspflichtigen müssen die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf bleiben. Diese Opfergrenze bild...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Unterhaltsansprüche vor Rechtshängigkeit

Rz. 188 Für diese Ansprüche fehlt dem Leistungsempfänger sowohl die materielle Sachbefugnis als auch die Verfahrensführungsbefugnis. Allerdings ist die Rückabtretung an den Hilfeempfänger ausdrücklich gestattet. Nach § 94 Abs. 5 S. 1 SGB XII kann nämlich der Träger der Sozialhilfe den auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch im Einvernehmen mit der leistungsberechtigten Pers...mehr

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Private Krankenversicherung... / 2 Arbeitslosigkeit

PKV-Versicherte, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II oder Unterhaltsgeld beziehen, werden Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung.[1] Ausnahmen: Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen, wenn der Betreffende in den 5 Jahren vor Beginn der Vers...mehr

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Private Krankenversicherung... / Zusammenfassung

Überblick Der Bezug von Entgeltersatzleistungen wirkt sich auf privat versicherte Arbeitnehmer anders aus als auf gesetzlich versicherte Mitarbeiter. Unterschiede beim Versicherungsschutz gibt es auch bei einer Entsendung ins Ausland. Beide Themen werden hier inhaltlich dargestellt. Zudem werden in diesem Beitrag die Besonderheiten beschrieben, die sich bei Zeiten des Mutter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 1.6 Höhe der Leistung

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt und nach dem Bedarfsprinzip berechnet. Zur Festsetzung der Leistungshöhe wird zunächst ein Gesamtbedarf für den Lebensunterhalt, für Fahrtkosten und für sonstige Aufwendungen ermittelt. Auf diesen Gesamtbedarf ist – unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge – das Einkommen des Auszubildenden, seines Ehegatten oder Le...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 3.2 Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Die Beiträge aus dem Arbeitslosengeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Die Beiträge aus dem Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden von der Bundesagentur für Arbeit oder den zugelassenen kommunalen Trägern entrichtet. Die Zahlung der Beiträge erfolgt direkt an den Gesundheitsfonds.mehr

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Frühverrentung im Bürgergeld

Zusammenfassung Begriff Leistungen aus Versicherungssystemen sind grundsätzlich vorrangig vor Fürsorgeleistungen wie dem Bürgergeld (Subsidiaritätsprinzip). Zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung von Hilfebedürftigkeit sind Leistungsberechtigte daher grundsätzlich verpflichtet, Anträge auf Sozialleistungen zu stellen. Dazu gehört auch eine Rentenantragstell...mehr

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Frühverrentung im Bürgergeld / 1 Altersgrenze

Der Anspruch auf Bürgergeld endet spätestens mit Erreichen der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.[1] Für Geburtsjahrgänge bis 1946 ist die Altersgrenze das 65. Lebensjahr. Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 steigt diese Altersgrenze stufenweise an, bis für die Jahrgänge ab 1964 schließlich generell das 67. Lebensjahr gilt. Liegt nach diesem Alter noch Hilfebe...mehr

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Frühverrentung im Bürgergeld / Zusammenfassung

Begriff Leistungen aus Versicherungssystemen sind grundsätzlich vorrangig vor Fürsorgeleistungen wie dem Bürgergeld (Subsidiaritätsprinzip). Zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung von Hilfebedürftigkeit sind Leistungsberechtigte daher grundsätzlich verpflichtet, Anträge auf Sozialleistungen zu stellen. Dazu gehört auch eine Rentenantragstellung. Sofern ein...mehr

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Frühverrentung im Bürgergeld / 3 Unbilligkeit der Inanspruchnahme

In der Zeit vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2026 ist die Pflicht zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente vollständig ausgesetzt worden.[1] Nach der Unbilligkeitsverordnung, die zwar weiter in Kraft ist, aber wegen der Aussetzung der Antragspflicht derzeit keine Wirkung entfaltet, muss die vorzeitige Altersrente nicht beantragt werden, sofern dies unbillig wäre. Das ist n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frühverrentung im Bürgergeld / 2 Vorzeitige Altersrente

Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind grundsätzlich auch verpflichtet, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen. Weil mit dieser gesetzlichen Regelung eine Disposition über das weitere Erwerbsleben der Person getroffen wird, schließt das Gesetz diese Verpflichtung für Personen vor Vollendung des 63. Lebensjahres aus. Der Bezug einer vorgezogenen Altersrente ist für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erreichbarkeit Leistungsber... / 5 Bezieher von Arbeitslosengeld/Bürgergeld

Für Personen, die sowohl einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld als auch einen Anspruch auf Bürgergeld haben, gelten 2 verschiedene Regelungen zur Möglichkeit auswärtiger Aufenthalte. Für Arbeitslosengeld und Teilarbeitslosengeld gilt das SGB III, während für das Bürgergeld die Regelungen nach dem SGB II anzuwenden sind. Deshalb ist in der Erreichbarkei...mehr

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Erreichbarkeit Leistungsber... / 4.2 Auswärtiger Aufenthalt ohne wichtigen Grund

Beziehen Leistungsberechtigte Bürgergeld und sind aber auch in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, muss das Jobcenter die Zustimmung zu einem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ohne wichtigen Grund mindestens für die Dauer eines arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruchs erteilen. Praxis-Beispiel Aufstockung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit durch Bürgerge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erreichbarkeit Leistungsber... / 7 Rechtsfolgen bei Nichterreichbarkeit ohne Zustimmung

Sofern Leistungsberechtigte nicht erreichbar und auch keine Zustimmung des zuständigen Jobcenters vorlag, haben sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Bürgergeld am Tag nach dem Verlassen des näheren Bereichs. Bei längeren Urlaubsreisen (Abwesenheiten ohne wichtigen Grund) ist es möglich, für die ersten 3 Wochen eine Zustimmung zu beantra...mehr

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Erreichbarkeit Leistungsber... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Dies ist als Ziel in § 1 Abs. 2 Satz 2 SGB II geregelt. Damit die Jobcenter dieses Ziel gemeinsam mit den Leistungsberechtigten er...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.5 Berechnung des Einkommens bei unselbständiger Tätigkeit und sonstigem Einkommen (§§ 2 und 4 Bürgergeld-V)

Rz. 33 § 2 Bürgergeld-V regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld-V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, sodass er darüber verfügen kann. Die Vorschrift unterscheidet nicht mehr zwischen laufenden und einmaligen Einnahmen(vgl. dazu § 11 Abs. 3...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.1 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach § 1 Abs. 1 Bürgergeld-V

Rz. 15 Geringe Einnahmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V) § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V bestimmt eine Grenze für geringe regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen von 10,00 EUR je Kalendermonat. Rz. 16 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V a. F. stellte die Leistungen von der Berücksichtigung als Einkommen frei, die ausdrücklich dazu erbracht werden, dass ein Leistungsberechtigter nach § 28 ...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt in Abs. 1 zum Erlass einer Rechtsverordnung, durch die das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen näher bestimmt werden kann. Daraufhin sind bislang Verordnungen erlassen worden, die mit der Fassung nach Art. 7 des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes v. 19.6.2022 (BGBl. I S. 911) den ab 1.11.2021 maßgebenden Rechtszustand abbildeten. Die a...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.7 Sonderregelungen für Absetzungen

Rz. 37d § 3 Abs. 6 Alg II-V a. F. enthielt eine Zusatzregelung für den Fall der Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt aufgrund vorläufiger Entscheidung nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 a. F. i. V. m. § 328 SGB III. Die Regelungen sind durch § 41a überholt und wurden aufgehoben. Rz. 37e § 5 Bürgergeld-V enthält ein Verbot des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkommensart...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2 Rechtsverordnung nach Abs. 1

Rz. 13 Das damalige BMWA hat zu § 13 die Alg II-V v. 20.10.2004 erlassen. Sie hat die Umsetzung sozialpolitischer Erwägungen und Verwaltungsvereinfachungen zum Ziel. Das BMAS kann die Bundesagentur an seine Rechtsauffassung binden (§ 47 Abs. 1 Satz 2). Deshalb werden jedenfalls die Agenturen für Arbeit und die nach § 44b gebildeten gemeinsamen Einrichtungen ohne eigenen Beur...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.6 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft

Rz. 37a Für diesen Personenkreis trifft § 3 Bürgergeld-V spezifische Regelungen. Bei selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von den Einnahmen auszugehen, die im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließen. Es ist nicht mehr vorgesehen, dass unter anderem die Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft maßgebend sein soll. Eine pauschale Absetzun...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.8 Sonderregelungen zum Vermögen

Rz. 41 Vermögen (§§ 7, 8 Bürgergeld-V) Im zweiten Teil der Rechtsverordnung wird nicht zu berücksichtigendes Vermögen (§ 7 Bürgergeld-V) und die Wertermittlung von Vermögen bestimmt (§ 8 Bürgergeld-V). Über § 12 Abs. 1 (seit 1.1.2023) hinaus stellt § 7 Bürgergeld-V allein Vermögensgegenstände von der Berücksichtigung frei, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.4 Einnahmen aus Ferienarbeit

Rz. 32e Abs. 4 stellte das Einkommen aus Ferienbeschäftigungen für viele Schüler in begrenztem Umfang von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Die Regelung ist durch das Bürgergeld-Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben worden. Sie ist mit weiteren Begünstigungen in § 11a Abs. 7 und § 11b Abs. 2b und Abs. 3 aufgegangen. Allerdings sind diese Neuregelungen erst mit Wi...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 1, Art. 61 Abs. 2 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft. Aufgrund dieser Vorschrift ist zum 1.1.2005 die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) v. 20.10.2004 (BGBl. I S. 2622) erlassen worden, die zum 1.10.2005 durch Verordnung v. 22.8.2005 (BGB...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.1 Verordnungsermächtigung in Abs. 1

Rz. 3 Träger der Ermächtigung des Gesetzgebers ist das BMAS und damit das für das SGB II federführende und jedenfalls für Bundesangelegenheiten fachaufsichtlich zuständige Bundesministerium (vgl. § 47, § 48 Abs. 2). Dem Grunde nach werden Möglichkeiten eröffnet, nach dem Recht der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe erlassene Verordnungen und zusätzliche Vergünstigungen in so...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.9 Beträge zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit für Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und jugendlichen Leistungsberechtigten

Rz. 43 § 5a Bürgergeld-V bestimmt aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 Nr. 4 durchschnittliche Beträge für einzelne Bedarfe nach § 28, die für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit ab 1.1.2011 zu berücksichtigen sind, um festzustellen, ob Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und jugendlichen Leistungsberechtigten besteht. Rz. 44 Dabei geht es nicht da...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.2 Grundsatz

Rz. 13 § 7b regelt keinen Leistungsausschluss kraft Gesetzes bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs des Jobcenters ohne dessen Zustimmung, setzt aber Erreichbarkeit nach Maßgabe der Vorschrift bzw. der aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung für eine Leistungszahlung voraus (Abs. 1 Satz 1). Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten demna...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2023 in das SGB II eingefügt.mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.3 Verletztenrente

Rz. 32c Die Regelung in § 1 Abs. 3 Alg II-V a. F. nahm die Kindergelderhöhung zum 1.1.2009 vorübergehend von einer Berücksichtigung als Einkommen aus. Sie ist zwischenzeitlich überholt. Rz. 32d § 1 Abs. 3 Bürgergeld-V in der aktuellen Fassung nimmt die Verletztenrente nach dem SGB VII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen aus, wenn sie aufgrund eines in Ausübung de...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.6 Rechtsverordnung nach Abs. 3

Rz. 49a Mit der Einführung des § 7b durch das Bürgergeld-Gesetz zum 1.7.2023 wird die Erreichbarkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten neu geregelt. Wenn Leistungsberechtigte erreichbar sind und sich im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhalten, haben sie bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Anspruch auf Bürgergeld. Der nähere Bereich wird festgelegt d...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Erreichbarkeit für das Jobcenter und zu den Bedingungen, unter denen erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch bei fehlender Erreichbarkeit Bürgergeld beanspruchen können. Die Vorschrift wird durch eine Ermächtigung in § 13 Abs. 3 ergänzt, aufgrund derer das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ermächtigt wird, durch Rech...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.2 Einkommensvermutung

Rz. 31 Einkommensvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II (§ 1 Abs. 2 Bürgergeld-V) § 1 Abs. 2 Bürgergeld-V konkretisiert die Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte in demselben Haushalt Hilfebedürftigen Leistungen zukommen lassen hinsichtlich einer Höhe an Einnahmen, die diese Vermutung begründet erscheinen lässt. Leistungen sollen nur dann erwartet werden können, wenn ein Eink...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.5 Verordnungsermächtigung in Abs. 3

Rz. 48 Die Ermächtigung ist durch das Bürgergeld-Gesetz mit verändertem Inhalt zum 1.7.2023 neu gefasst worden. Seit dem 1.7.2023 enthält Abs. 3 im Kern die frühere Ermächtigung des Abs. 3, allerdings mit einem der aktuellen Rechtslage nach Aufhebung des § 7 Abs. 4a und Einfügung eines neuen § 7b entsprechenden Wortlaut. Die Ermächtigung betrifft eine Rechtsverordnung ohne Zu...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.5 Leistungsanspruch bei fehlender Erreichbarkeit ohne wichtigen Grund

Rz. 41 Abs. 3 enthält die sog. Urlaubsregelung, die es auch erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ermöglicht, sich zu privaten Zwecken ohne wichtigen Grund außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufzuhalten. Nähere Regelungen enthält § 7 ErrV. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedürfen der Regelung nicht, für sie gilt § 7b nicht und d...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.3 Verordnungsermächtigung in Abs. 2

Rz. 45 § 13 Abs. 2 enthält eine weitere Ermächtigung für eine Rechtsverordnung. Die Vorschrift nimmt auch nach der Bürgergeld-Gesetzgebung Bezug auf § 12a Satz 1. Damit stehen die §§ 2, 3, 5, 7 und 9 weiterhin in engem Zusammenhang, § 12a wiederum ist als Nachfolgeregelung zu § 65 Abs. 4 (i. V. m. § 428 SGB III) anzusehen. Seit dem 1.1.2008 hatten erwerbsfähige Leistungsbere...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld)

Rz. 34 Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie beziehen laufende Leistungen der Grundsicherung für Erwerbsfä...mehr

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 7 Verfahrenskostenhilfe

OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.6.2023 – 9 WF 467/23 Zu den Auswirkungen der Erhöhung des Schonvermögens zum 1.1.2023 (DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGBXII) auf 10.000 EUR und der Bewertung des Vermögens beim seit 1.1.2023 geltenden Bürgergeld (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 SGBII) auf die Obliegenheit zur Verwertung eines privaten Kraftfahrzeugs im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe.mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Sozialleistungen in Deutschland, die in den verschiedensten Gesetzen verankert sind. Der Gesetzgeber hatte das Bestreben, die Leistungsansprüche möglichst im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammenzufassen, wobei bislang folgende Untergliederungen gelten:mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 2 Anmerkung

Alea iacta est – mit dem vorstehenden Beschluss hat der BGH die kurze Kontroverse um die Reichweite des zum 1.7.2017 neu eingeführten § 7a UVG beendet und die erstmals in einer Beschwerdeentscheidung vom OLG Düsseldorf vertretene Auffassung bestätigt, dass sich aus § 7a UVG ein zugleich dem Schuldnerschutz dienendes Verfahrenshindernis ergebe. Erst aus dem Rückblick auf die E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld / 3 Arbeitsentgelt/-einkommen/Entgeltersatzleistung

Versicherte erhalten Verletztengeld, wenn sie unmittelbar vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld oder Bürgergeld) hatten.[1] Hinweis Geringfügige Beschäftigung Ein Anspruch auf Verletztengeld ist auch bei einer zuvor ausgeübten geringfügigen Beschäftigung[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld / 1.1 Arbeitslose

Die Definition des Begriffs Arbeitsunfähigkeit ist auch auf die Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem SGB III oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu übertragen. Hier ist auf eine zumutbare Beschäftigung abzustellen, auf die der Arbeitslose nach dem Recht der Arbeitsförderung oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen werden kann. Danach sind einem Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.9.3 Sonstiges

Rz. 739a Nur für den Personenkreis Leistungsberechtigter nach dem SGB III oder SGB II-Leistungsberechtigte, für die die Agentur für Arbeit (AA) Eingliederungsleistungen gemäß § 22 Abs. 4 erbringt, ist die Unfreiwilligkeitsbescheinigung der AA konstitutive und die Jobcenter bindende Leistungsvoraussetzung für die SGB-II-Leistungen. Die an der Sperrzeitregelung des § 159 orien...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Fälle des § 33a Abs 1 Satz 3 EStG

Rz. 94 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Dem gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel (zB Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Bürgergeld], Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) aufgrund der Unterhaltsleistungen des Stpfl gekürzt werden...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kranken- und Pflegeversorgung i. S. von Gesundheitsschutz gehört zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sie ist Teil des Systems, das die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet (Art. 1, 20 GG). Dies zeigt z. B. auch der Umstand, dass die Versicherun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.1 Sozialversicherung der Leistungsberechtigten

Rz. 18 Am 1.1.2016 sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) in Bezug auf die Grundsicherung in Kraft getreten. Damit waren umfassende Änderungen verbunden, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Rechtsvereinfachung des Sozialversicherungsrechts gesetzlich versichert...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.2 Übergreifende Grundsätze

Rz. 27 Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht bei fehlender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und fehlender Familienversicherung. Zuschüsse werden für Beiträge an ein privates Krankenversicherungsunternehmen bzw. aufgrund Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Auch Leistungen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.2 Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3 Satz 2)

a) Versicherungspflicht der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (Abs. 3 Satz 2 HS 1) Rz. 65 Als Folge der möglichen Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung setzt allerding...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.1 Bezug von Leistungen

Rz. 60 Der Zuschuss zu den Versicherungen nach Abs. 3 Satz 1 setzt voraus, dass die betroffenen Personen Bürgergeld beziehen, nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig und auch nicht familienversichert sind sowie Beiträge zu zahlen haben. Zum Bezug von Bürgergeld bei Leistungen nur als Darlehen (vgl. die Einzelregelungen in den §§ 22, 24, 27), dem allei...mehr