Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Bei der Bewertung bebauter Grundstücke wurde von Anfang an von unterschiedlichen Grundstücksarten – auch Grundstücksgruppen bzw. Grundstückshauptgruppen genannt – ausgegangen. Die Durchführungsbestimmungen zum RBewG für die erste Feststellung der Einheitswerte zum VStG für die Veranlagung 1925 und 1926[2] und die Verordnung über de Bewertung zwangsbewirts...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.4 Umfassende Neue Projekte auf EU Ebene

Der im Juni 2015 verabschiedete Aktionsplan[1] der Europäischen Kommission identifizierte 5 Schlüssel-Aktionsbereiche des internationalen Steuerrechts, die zeitnah umgesetzt werden sollen: Neuauflage der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) Sicherstellung einer fairen Besteuerung am Ort der Wertschöpfung Schaffung besserer steuerlicher Rahmen...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.11 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Zuvor hatte das FG Baden-Württemberg[2] die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs als verfassungskonform gewertet. In der hiergegen erhobenen Revision hatte der BFH die Streitsach...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / C. Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

Rz. 12 In diesem Spannungsverhältnis zwischen Testierfreiheit einerseits und Verwandtenerbrecht andererseits steht das Pflichtteilsrecht. Es beschränkt die Testierfreiheit des Erblassers, indem es den nahen Angehörigen eine Mindestteilhabe am Vermögen des Erblassers sichert. Rz. 13 Der BGH[31] vertrat bereits in der Vergangenheit – ebenso wie die überwiegende Meinung im zivil...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Grundsätzliches

Rz. 5 Der Katalog der Entziehungsgründe ist abschließend;[11] die Tatbestände sind weder isoliert noch einer "Gesamtanalogie" zugänglich.[12] Unter Abkömmlingen sind die ehelichen und die nichtehelichen Kinder des Erblassers zu verstehen, ebenso adoptierte Kinder. Insoweit gilt dieselbe Definition wie i.R.d. § 2303 BGB.[13] Rz. 6 Traditionell setzt die Pflichtteilsentziehung i...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2333 ff.... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts ist es, den nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestteilhabe an dessen Vermögen zu sichern. Deshalb setzt es der das deutsche Erbrecht im Übrigen prägenden Testierfreiheit Grenzen,[1] über die sich der Erblasser nicht hinwegsetzen soll. Tut er es doch, kann der benachteiligte Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblass...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Tathandlung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 14 Abs. 1 Nr. 2 sanktioniert Verbrechen und schwere vorsätzliche Vergehen, derer sich der Pflichtteilsberechtigte gegen den in Abs. 1 Nr. 1 genannten Personenkreis schuldig gemacht hat. Die Begriffe "Verbrechen" und "Vergehen" sind im strafrechtlichen Sinne zu verstehen. Es gelten § 12 Abs. 1 bzw. Abs. 2 StGB.[44] Verbrechen sind gem. § 12 Abs. 1 StGB Straftaten, die mit...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2312 BGB bildet eine agrarpolitische Schutzvorschrift,[1] die dem Ziel dient, dem Erben die Erhaltung des Betriebs zu ermöglichen. Denn der Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe in bäuerlichen Familien liegt nach Auffassung des BVerfG im öffentlichen Interesse.[2] Insbesondere soll der Erbe davor geschützt werden, wegen der Befriedigung der Pflichttei...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / D. Erbrechtsreform 2010

Rz. 15 Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung war von Anfang an klar, dass auch im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts[42] das Pflichtteilsrecht nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden würde. Die Zielsetzung bestand vielmehr darin, das Pflichtteilsrecht an die seit Inkrafttreten des BGB eingetretenen gesellschaftliche...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2333 ff.... / Literaturtipps

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Beweislast (Abs. 3)

Rz. 17 Die Beweislast für das tatsächliche Vorliegen der den angegebenen Entziehungsgrund tragenden Umstände trifft den Pflichtteilsschuldner, der sich auf die wirksame Entziehung beruft.[76] In Betracht kommen insbesondere der Erbe, § 2303 BGB, der Beschenkte, § 2329 BGB und der Vermächtnisnehmer bzw. Auflagenbegünstigte,[77] der nach §§ 2318 ff. BGB zur Tragung der Pflicht...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Aufgrund seiner Testierfreiheit hat der Erblasser die Möglichkeit, auch seine nächsten Angehörigen zu enterben. Wirtschaftlich wird die Testierfreiheit durch die §§ 2303 ff. BGB für den dort definierten Personenkreis durch die Gewährung eines Pflichtteilsanspruchs eingeschränkt.[1] Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts durch den Gesetzgeber lag der Gedanke zugr...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Besonderheiten bei der Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB

Rz. 15 Gem. Abs. 2 S. 2 setzt eine wirksame Pflichtteilsentziehung, die auf § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB gestützt wird, voraus, dass die Straftat zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Verfügung bereits begangen ist und der Grund für die Unzumutbarkeit der Nachlassteilhabe des Pflichtteilsberechtigten vorliegt. Beides muss in der letztwilligen Verfügung angegeben werden.[63] R...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / cc) Pflichtteilsentziehung bei fehlendem strafrechtlichen Verschulden

Rz. 43 Im Falle der Verurteilung des Pflichtteilsberechtigten ist am Bestehen eines Schuldvorwurfs im strafrechtlichen Sinne nicht zu zweifeln. Nach zutreffender Ansicht des Bundesverfassungsgerichts muss aber für die Pflichtteilsentziehung auch ein hinter dem strafrechtlichen Verschulden deutlich zurückbleibender "natürlicher Vorsatz" genügen[138] (vgl. Vorbem. zu §§ 2333 f...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.1 Voraussetzungen für einen Sozialhilferegress

Das Sozialamt kann gegenüber dem Hilfebedürftigen erbrachte Zahlungen auch gegenüber dem gesetzlich Unterhaltsverpflichteten geltend machen. Das entsprechende Verlangen des Sozialhilfeträgers nennt man "Sozialhilferegress". Soweit der Sozialhilfeträger die betroffenen Angehörigen zur Zahlung in Anspruch nehmen will, muss er diese vom Übergang der Ansprüche des Hilfebedürftige...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.5 Sonstige Fallgestaltungen

Rz. 122 Politische Äußerungen sind einem Richter nicht grundsätzlich verwehrt. Virulent wird das Problem namentlich hinsichtlich der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings setzten das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht es voraus, dass die Richter des BVerfG politische Auffassungen nicht nur haben, sondern auch vertreten und gleichwohl ihr...mehr

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FF 01/2020, Familiengericht... / II. Kindesanhörung

Im familiengerichtlichen Kindesschutzverfahren des sog. "Staufener Missbrauchsfalls" sind sowohl die Kindesanhörung als auch die Bestellung eines Verfahrensbeistands ausgeblieben.[20] Dies haben die beiden beteiligten Gerichte in ihrem Abschlussbericht zur "Untersuchung der Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und Gerichten bei Gefährdung des Kindeswohls sowie der...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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zfs 01/2020, Beweiserhebung... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil es geboten ist, die Nachprüfung der Entscheidung zur Fortbildung des Rechts zu ermöglichen (§ 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 OWiG)." Die Rechtsbeschwerde ist zur Untermauerung und Festigung der bestehenden Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 26.4.2017 – 2 Ss-OWi 295/17, NStZ 2017, 588, 590, sog. Lauterbach-Entscheidung) zur ge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ruhen des Verfahrens

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Hat der Stpfl gegen einen > Verwaltungsakt des FA einen Einspruch eingelegt (> Rechtsbehelfe), so kann das FA für diesen Einzelfall das Verfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhen lassen, wenn das aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint (§ 363 Abs 2 Satz 1 AO). Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl > Ermessen)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Internet

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die zunehmende Digitalisierung des über Dekaden hinweg weitgehend in Papierform abgewickelten Steuerverfahrens ist ein wichtiger Schritt zur effizienteren Abwicklung zwischen Stpfl, FinVerw und Beratern; aufgrund der demographischen Entwicklung gerade innerhalb der FinVerw ist eine entsprechende Rationalisierung der Vorgänge auch zwingende No...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / I. Die Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

Rz. 11 Das Erbrecht unterliegt als Individualgrundrecht und als Rechtsinstitut selbst dem verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 14 GG.[14] Dass auch das Pflichtteilsrecht diesen Schutz genießt, wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschl. v. 19.4.2005[15] ausdrücklich klargestellt. In diesem Beschluss führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass zu den von der Erbrechtsga...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / Literaturtipps

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 4. Rechtsstellung der vor dem 1.7.1949 geborenen Kinder

Rz. 55 Obwohl eheliche und nichteheliche Kinder mit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz erbrechtlich grundsätzlich gleich behandelt werden, galt bisher für die vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder, dass sie weiterhin nach Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG kein gesetzliches Erbrecht an ihrem Vater und umgekehrt haben. Diese Regelung wurde ausdrücklich beibehalten.[43] Dam...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Bewertungsgrundsätze

Rz. 197 Grundsätzlich berechnet sich die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer (wie jede andere Steuer auch) nach der allgemeinen Formel: "Bemessungsgrundlage x Steuersatz". Um diese Formal anwenden zu können, muss also zunächst die Bemessungsgrundlage bestimmt werden. §§ 1–8 ErbStG behandeln die Frage, ob und inwieweit überhaupt ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegt. Soweit dies...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 2. § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB – "Nach dem Leben trachten"

Rz. 14 Der Erblasser kann einem Abkömmling, seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder einem Elternteil den Pflichtteil entziehen, wenn ein Abkömmling dem Erblasser, dessen Ehegatten, dessen eingetragenen Lebenspartner, einem anderen Abkömmling des Erblassers oder einer Person, die dem Erblasser ähnlich nahe steht, nach dem Leben trachtet. Dies ist dann der Fall, wenn...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 1. Allgemeines

Rz. 12 Im Zuge der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes wurden im Bereich der Pflichtteilsentziehung vor dem Hintergrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erhebliche Veränderungen vorgenommen: die Pflichtteilsentziehungsgründe für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten wurden vereinheitlicht; die frühere Unterscheidung in den §§ 2333–2335 BGB ist hierdurch weggefallen....mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / I. Das Erbschaftsteuergesetz 2016

Rz. 68 Nachdem das BVerfG mit Beschl. v. 7.11.2006 das bis zum 31.12.2008 geltende Erbschaftsteuerrecht insbesondere wegen unterschiedlicher Bewertungsansätze für Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen für verfassungswidrig erklärt hatte, reagierte der Gesetzgeber durch den Erlass des am 1.1.2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / Literaturtipps

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / c) Sittenwidrigkeit von Potestativbedingungen

Rz. 25 Eine Grenze der Erbeinsetzung unter einer (Potestativ-)Bedingung bildet § 2065 BGB mit dem Verbot der Drittbestimmung [41] und der Verstoß gegen die guten Sitten, § 138 BGB.[42] Die Grenze, wann eine unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit des Bedachten vorliegt, ist schwer zu ziehen. Macht der Erblasser die Zuwendung von einem strafbaren oder gesetzesw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz 1. Die Erhebung von Nachforderungszinsen nach § 233a AO ist nicht allein deshalb sachlich unbillig, weil die Änderung eines Steuerbescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO erst nach Ablauf von 13 Monaten nach Erlass des Grundlagenbescheids erfolgt (Anschluss an BFH-Urteil vom 01.06.2016 – X R 66/14, BFH/NV 2016, 1668). 2. Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkei...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 1. Rückwirkung der Vaterschaftsanfechtung

Die Auflösung der früheren rechtlichen Vaterschaft mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Geburt hat das Bundesverfassungsgericht als eine "ungeschriebene Rechtsregel" charakterisiert, mit der der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung begründet wurde. In seiner aktuellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die dahingehen...mehr

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FF 12/2019, Gesetzgebungsverfahren zur Stiefkindadoption

Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26.3.2019 – 1 BvR 673/17 (BGBl I S. 737) – den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / I. Einleitung

Um den Auskunftsanspruch des Scheinvaters ist es ruhig geworden. Nachdem der BGH in mehreren Entscheidungen[1] die Voraussetzungen für eine Verpflichtung der Kindesmutter gegenüber dem früheren rechtlichen Vater (sog. Scheinvater) zur Auskunft darüber, zu welchem Mann sie in der gesetzlichen Empfängniszeit eine intime Beziehung unterhalten hatte, konkretisiert hatte, wurde d...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / III. Anspruch aus Auskunft (§ 1607 Abs. 4 BGB-E)

Nach der geplanten Regelung soll der Auskunftsanspruch in § 1607 Abs. 4 BGB-E[12] unmittelbar im Anschluss an den Forderungsübergang in Abs. 3 verortet werden. Aus der Struktur folgt, dass grundsätzlich eine Verpflichtung der Kindesmutter zur Auskunft besteht (Satz 1), die nur dann nicht gegeben ist, wenn sich deren Erteilung als unzumutbar darstellt (Satz 2). Der Entscheidu...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 48 Die Aktenzeichen der G... / VI. Bundesverfassungsgericht

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Wertgrenze

Rz. 315 In § 22 Abs. 2 RVG ist eine Begrenzung des Gegenstandswerts auf 30 Mio. EUR aufgenommen worden, die gilt, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, beträgt der Wert für jede Person höchstens 30 Mio. EUR, insgesamt jedoch nicht mehr als 100 Mio. EUR. Rz. 316 Die Wertbegrenzung in § 22 Abs. 2 RVG entsp...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 4. Formvorschriften

Rz. 24 Da das Mietrecht – soweit es die Wohnraummiete betrifft – eine erhebliche soziale Funktion zu erfüllen hat, hat der Gesetzgeber es stark formalisiert. § 550 S. 1 BGB bestimmt, dass Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten, wenn sie nicht der Schriftform genügen. Rz. 25 Ganz erheblichen rechtlichen Einschränkung...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Wirtschaftlichkeit

Rz. 11 Ein weiteres Ziel der Kanzleiorganisation ist die Wirtschaftlichkeit der Arbeitsweise . Auch wenn der Rechtsanwalt nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in erster Linie ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, ändert dies nichts daran, dass die Rechtsanwaltskanzlei ein Wirtschaftsunternehmen ist, das sich wie andere Wirtschaftsunternehmen Wettbewerbern stellen...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / A. Einleitung

Rz. 1 Während sich das im 2. Abschnitt beschriebene materielle Recht damit befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen ausgehend im Wesentlichen von dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ansprüche unter Personen bestehen und wie diese inhaltlich ggfs. näher ausgestaltet sind, beschäftigt sich der 3. Abschnitt des Buches mit den für die Rechtspraxis mindestens genauso bedeutend...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Vertretung von durch das Strafverfahren betroffenen Dritten

Rz. 64 Von Strafverfahren betroffen sein können auch – natürliche und juristische – Personen, die nicht Beschuldigte sind. Zu nennen sind hier z.B. Dritte, die gem. § 103 StPO durchsucht werden, weil Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich Beweismittel bei ihnen befinden. Auch Zeugen sind durch Strafverfahren betroffen. Nicht selten kommt es vor, dass solche Dritte sich anwa...mehr