Fachbeiträge & Kommentare zu Direktversicherung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Handelsrechtlicher Jahresabschluss

Rn. 51 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In der HB sind Zuwendungen an eine Pensionskasse wie Beiträge an eine Direktversicherung zu behandeln; es gelten daher die insoweit gemachten Ausführungen (Höfer, s § 4b Rn 62ff) entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 43 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4b S 1 EStG ordnet an, dass Zitat "(der Versicherungsanspruch aus der Direktversicherung) dem BV des StPfl nicht zuzurechnen (ist), soweit am Schluss des Wj hinsichtlich der Leistungen des Versicherers die Person, auf deren Leben die Lebensversicherung abgeschlossen ist, oder ihre Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind". Der ArbG darf somit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kein BA-Abzug und vGA

Rn. 78 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob die Beitragszahlungen zu einer Direktversicherung vGA darstellen können, ist fraglich, da im Falle einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Beitragszahlung die KapGes schon nicht zum BA-Abzug berechtigt ist. Die Korrektur hat also vorrangig innerhalb der StB zu erfolgen. Eine Korrektur außerhalb der StB, wie dies bei einer vGA der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Betriebsausgabenabzug

Rn. 65 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei betrieblicher Veranlassung der Direktversicherung sind die Beiträge des ArbG als BA abzugsfähig. Dies wird nicht in § 4b EStG geregelt, sondern ergibt sich bereits aus § 4 Abs 4 EStG (s Rn 4). Rn. 66 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Beiträge sind auch dann voll abzugsfähig, wenn ein gespaltenes Bezugsrecht (s Rn 31ff) vorliegt, der ArbG als...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (§ 19 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 391 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 19 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG wurde durch das ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417) geändert. Die Neufassung gilt für alle Zahlungen des ArbG, die nach dem 30.12.2014 erfolgen (§ 52 Abs 26a EStG). Nach dieser Vorschrift sind alle Sonderzahlungen des ArbG an eine Versorgungseinrichtung (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rauser/Wurzberger, LSt-Erstattung bei Direktversicherung, BB 1983, 758; B. Meyer, Einkommensteuerliche Behandlung von Bauspar-Todesfallrisikoversicherungen, DB 1984, 692; Koewius, Die ertragssteuerliche Behandlung von Beiträgen zu Rechtsschutzversicherungen, FR 1986, 584; Kottke, Versicherungsprämien und Versicherungsleistungen, DStZ 1987, 585, 605; Beiser, Betriebsunterbrechnun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Üblichkeit

Rn. 86 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob die Direktversicherung eines ArbN-Ehegatten üblich ist, misst die FinVerw anhand von Direktversicherungszusagen für vergleichbare familienfremde ArbN, die den Familienfremden zumindest ernsthaft angeboten sein müssen. Ein solches Angebot liegt vor, wenn es eindeutige und objektive Bestimmungen enthält und der ArbN durch Annahme des Angebo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betriebliche Altersversorgung

Rn. 11 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Pensionskasse hat Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (vgl § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG) zu gewähren; insoweit gelten die zur Direktversicherung gemachten Ausführungen (Höfer, s § 4b Rn 18ff) entsprechend. Rn. 12 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Pensionskasse gewährt insoweit keine betriebliche Altersversorgung, wie sie die Rückdeckungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ernsthaftigkeit

Rn. 70 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grds ist davon auszugehen, dass die Direktversicherung bzw Direktversicherungszusage zum Zeitpunkt der Zusageerteilung ernstlich gewollt ist. An dieser Beurteilung ändert sich auch dadurch grds nichts, wenn der Kapitalgesellschafter und/oder seine Hinterbliebenen nachträglich auf seine Bezugsberechtigung verzichtet und dieser Verzicht zur Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsmäßigkeit

Rn. 201 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach BFH BStBl III 1960, 104 und ständig bis BFH BStBl II 1976, 228 verstößt es nicht gegen das GG, wenn einkommensteuerlich die verschiedenen Formen der Altersversorgung von ArbN unterschiedlich behandelt werden wie zB die Ruhegehälter der Beamten als Arbeitslohn nach § 19 EStG, die damit voll besteuert werden, während bei der hier behande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erdienbarkeit

Rn. 74 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung wird auch dann angenommen, wenn die Zusage nicht rechtzeitig vor dem Erreichen des Pensionsalters erteilt wurde, also bis zum Pensionsalter keine ausreichend lange Restdienstzeit vom zB 12 Jahren verbleibt; dh, auch Direktversicherungen müssen erdienbar sein (Doetsch/Lenz, Versorgungszusagen an Gesel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bedeutung früherer Behandlung

Rn. 200 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Im Übrigen ändert es an der Besteuerung nach § 22 EStG grundsätzlich nichts, wenn die Ausgaben des ArbG früher zu Unrecht nicht als Arbeitslohn behandelt worden sind. Denn der frühere Fehler darf nicht fortwirken, BFH BStBl III 1961, 191. Abweichendes gilt aber, wenn die frühere Behandlung erkämpft worden ist oder wenn infolge unklarer Vere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, oder diesen gleichgestellte Ausgaben gehören nicht zum Arbeitslohn. Die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, desgleichen nach § 3 Nr 65 EStG die Beiträge zur Insolvenzsicherung. Als erstere...mehr

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 2 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 31.5.2023 – XII ZB 250/20 Zu den Auswirkungen der sogenannten Test-Achats-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Unzulässigkeit geschlechtsspezifischer Kalkulation von Prämien und Leistungen bei privaten Versicherungen (EuGH, Urt. v. 1.3.2011 – Rs. C-236/09, NJW 2011, 907 – Association belge des Consommateurs Test-Achats) auf die interne Teilung e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Gesetzlicher Hintergrund, Besteuerung von Beiträgen beim ArbG und ArbN

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4e EStG wurde durch Art 6 Nr 5 AVmG (BGBl I 2001, 1310) in das EStG eingefügt. Er war erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 endeten (§ 52 Abs 12b EStG aF). Rn. 2 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4e EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen Beiträge an einen Pensionsfonds v Trägerunternehmen (dem Unternehmen, das einen Pensionsfond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Besteuerung der Zuwendungen bei ArbG und ArbN

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4c EStG regelt allein unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen (Beiträge, zum Begriff s Rn 24) an eine Pensionskasse (zum Begriff s Rn 4ff) vom Trägerunternehmen als BA abgezogen werden können. Die Vorschrift ist somit lex specialis zu § 4 Abs 4 EStG, da sie den grds unbegrenzten Abzug der betrieblich veranlassten Aufwendungen einschränkt....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ArbN-Ehegatten und andere mitarbeitende "nahe Angehörige"

Rn. 84 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unter einem ArbN-Ehegatten ist ein ArbN zu verstehen, der im Unternehmen seines Ehegatten (ArbG-Ehegatte) tätig ist. Dabei kann der ArbG-Ehegatte sowohl Einzelunternehmer als auch beherrschender Gesellschafter einer PersGes sein. Für ArbN-Ehegatten gelten zwar grds die gleichen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Pensionsfonds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den anderen Bezügen und Vorteilen iSd § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG gehören vor allem die Beiträge des ArbG für Versicherungen der ArbN für Alter und Invalidität sowie Tod, § 2 Abs 2 Nr 3 LStDV, nicht jedoch bei Arbeitslosigkeit zum Arbeitslosengeld. Die Zukunftssicherungsleistungen sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, soweit der ArbG hierzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Aktivierung der Höhe nach (Bewertung des Versicherungsanspruchs)

Rn. 60 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4b EStG regelt nicht, in welcher Höhe der Versicherungsanspruch zu aktivieren ist. Die FinVerw (R 4b Abs 3 S 3 EStR 2012) vertritt die Auffassung, dass der Versicherungsanspruch grds mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherers anzusetzen sei. Sofern aus Beitragsrückerstattungen bzw Überschussbeteiligungen ein Guthaben bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Negative Einnahmen

Rn. 363 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Als WK wurden früher auch die spätere Rückzahlung von Arbeitslohn behandelt. Ihrem Wesen nach sind solche Lohnrückzahlungen keine WK. BFH BStBl III 1964, 184 sieht Zinsrückzahlungen als negative Einnahmen aus KapVerm an, BFH BStBl III 1965, 11 Lohnrückzahlungen als negative Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit; so auch BFH BStBl II 197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Historische Entwicklung und erstmalige Anwendung

Rn. 4 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4c EStG wurde durch § 19 Nr 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG, BGBl I 1974, 3610) in das EStG eingefügt. Er war gemäß § 52 Abs 5a EStG aF (1975) erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 21.12.1974 endeten. § 4c EStG galt somit auch schon für Wj, die mit dem Kj 1974 übereinstimmten. Rn. 5 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vor dem In-Kraft-Treten des §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzlicher Begriff, Vermögensanlage, Formen

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4e EStG beinhaltet keine Definition des Pensionsfonds. Maßgeblich ist insoweit aufgrund des Verweises in § 4e Abs 1 EStG auf § 236 VAG die versicherungsaufsichtsrechtliche Legaldefinition. Es ist also – anders als in den Fällen der §§ 4b und 4d EStG – nicht die arbeitsrechtliche Definition aus § 1b BetrAVG einschlägig. Ein Pensionsfonds ist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entlassungsabfindungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für die Betroffenen oftmals folgenschwer. Häufig besteht jedoch die Möglichkeit, zumindest die wirtschaftlichen Folgen durch Zahlung einer Abfindung zu mildern. Diese gehört zum stpfl > Arbeitslohn und unterliegt grundsätzlich dem LSt-Abzug; bei einer Veranlagung zur ESt führt sie zu Einkünften aus nichtselb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Hinausschieben der Fälligkeit (Stundung)

Rz. 22 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Solange eine Lohnforderung noch nicht entstanden ist, kann der Zeitpunkt der Fälligkeit noch verändert werden. Aber auch, wenn die Forderung bereits entstanden ist, können ArbN und ArbG die Fälligkeit vor deren Eintritt hinausschieben, ohne dass dies ein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO; > Steuerumgehung) ist (BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Besonderheiten bei betrieblicher Altersversorgung/Gehaltsumwandlung

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den einzelnen Voraussetzungen einer bAV vgl > Betriebliche Altersversorgung sowie BMF vom 12.08.2021, Rz 8 ff, BStBl 2021 I, 1050, angepasst durch BMF vom 18.03.2022, BStBl 2022 I, 333, > Anh 2 Betriebliche Altersversorgung . Sagt der ArbG dem ArbN eine Betriebsrente/Werkspension zu (sog Direktzusage), fließt dem ArbN noch kein > Arbeitsloh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Sätze 2ff EStG

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ist ein ArbN auf Antrag von der Versicherungspflicht in der (deutschen) GRV befreit (vgl § 6 SGB VI; weitere Vorschriften zählt > R 3.62 Abs 3 Satz 1 LStR auf; zu einer Auflistung befreiter Personen vgl zudem BMF vom 21.12.2017 – Anlage 1 C Nr 2 –, BStBl 2018 I, 93, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) ), so kann der ArbG anstelle des weg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Aufbau und Bezug einer Altersversorgung für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gegen Lebensrisiken kann sich der ArbN auf unterschiedliche Weise absichern, die weitgehend staatlich gefördert werden. Neben der in diesem Stichwort behandelten Basisvorsorge in Form der gesetzlichen > Sozialversicherung (> Rz 10 ff) gibt es weitere staatlich geförderte Wege, um für die Zukunft selbst oder mit Hilfe des ArbG vorzusorgen. Der...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.15 Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung

Rz. 25 Mit dem AVmG wurde in Abs. 1 Satz 2 geregelt, dass Arbeitsentgelt auch diejenigen Entgeltteile sind, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, soweit sie 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rente...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.3 Entstehungsprinzip

Rz. 6 Das BSG hat mit Urteilen v. 26.10.1982 (12 RK 8/81) und v. 14.7.2004 (B 12 KR 7/03 R, B 12 KR 1/04 R und B 12 KR 7/04 R) entschieden, dass die Sozialversicherungsbeiträge nach dem geschuldeten und nicht nur nach dem tatsächlich ausgezahlten Lohn oder Gehalt zu berechnen sind. Das trifft insbesondere für solche Fälle zu, in denen der Arbeitgeber geschuldetes und vom Arb...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.1 Beitragsfreiheit der Zuschüsse zum Krankengeld etc.

Rz. 3 Durch die Regelung sollen entsprechend der bisherigen langjährigen Praxis der Sozialversicherungsträger insbesondere folgende Leistungen des Arbeitgebers, die während des Bezugs der genannten Entgeltersatzleistungen wie dem Krankengeld erbracht werden, von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen werden: Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Überg...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Übertragung einer bestehenden Direktversicherung

Rz. 306 Soweit eine Direktversicherung für den Mitarbeiter abgeschlossen ist, kann diese i.R.d. Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zu dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses übertragen werden (s. auch oben Rdn 298; vgl. ferner § 8 des Mustervertrags, Rdn 454). Rz. 307 Im Rahmen der Gestaltung der Aufhebungsvereinbarung ist bei einer zu übertragenden Direktversicheru...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Steuerliche Gestaltung bei der Direktversicherung

Rz. 308 Bei Direktversicherungen ist zwischen Direktversicherungen nach § 40b EStG (max. 1.752,00 EUR/Jahr/Altzusagen), die spätestens bis zum 31.12.2004 abgeschlossen sein mussten, und Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG (Neuzusagen), die ab 1.1.2005 an diese Stelle getreten sind, zu unterscheiden. Rz. 309 Aus steuerlicher Sicht ist es möglich, mehrere Versorgungszusag...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Direktversicherung

a) Übertragung einer bestehenden Direktversicherung Rz. 306 Soweit eine Direktversicherung für den Mitarbeiter abgeschlossen ist, kann diese i.R.d. Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zu dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses übertragen werden (s. auch oben Rdn 298; vgl. ferner § 8 des Mustervertrags, Rdn 454). Rz. 307 Im Rahmen der Gestaltung der Aufhebungsvereinbar...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Besonderheiten bei der Direktversicherung

Rz. 120 Hat ein Arbeitnehmer, dem eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung zugesagt worden ist, die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt, hat dies nach § 1 Abs. 2 BetrAVG folgende Konsequenzen: Rz. 121 Die Bezugsberechtigung des Direktversicherungsvertrages darf gem. § 1 Abs. 2 S. 1 BetrAVG vom Arbeitgeber arbeitsvertraglich nicht mehr wide...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Besonderheiten bei der Direktversicherung

Rz. 280 Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung, d.h. einen externen Lebensversicherer durchgeführt, so ist dieser infolge der Regelungen im Deckungsverhältnis nur verpflichtet, dem Versorgungsberechtigten diejenige Versorgungsleistung zu gewähren, die nach dem Versicherungsvertrag geschuldet wird. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber auch d...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds

Rz. 205 Gem. § 4 Abs. 5 S. 2 BetrAVG entspricht der Übertragungswert in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds dem gebildeten Kapital im Zeitpunkt der Übertragung. Rz. 206 Nach der Gesetzesbegründung werden die erworbenen Anwartschaften i.R.d. kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung somit ebenso behandelt wie die Beiträge zur privat...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Direktversicherungen

Rz. 765 Direktversicherungen zugunsten eines mitarbeitenden Ehegatten werden unter den gleichen Voraussetzungen anerkannt, die zur Anerkennung einer Pensionszusage erfüllt sein müssen (vgl. BFH v. 16.5.1995 – XI R 87/93, DB 1995, 2249, 2250). Das bedeutet, dass auch hiermehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / II. Direktversicherungen

Rz. 30 Im Fall der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer bei einer der Versicherungsaufsicht unterliegenden Lebensversicherungsgesellschaft eine Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Den Arbeitnehmern oder deren Hinterbliebenen wird ganz oder teilweise das Bezugsrecht aus dem Versicherungsvertrag eingeräumt, sodass ihnen ein unmittelb...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungenmehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 12. Besonderheiten bei Direktversicherungen und Pensionskassenzusagen

Rz. 389 Bei einer Direktversicherungszusage sowie bei Zusagen über Pensionskassen kann die auch insoweit grundsätzlich nach § 16 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmende Anpassungsprüfungspflicht gem. § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG dadurch ausgeschlossen werden, dass "ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallende Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Versicherungsvertragliche Lösung

Rz. 143 Für Direktversicherungen und bei Pensionskassen sieht § 2 Abs. 2 und 3 BetrAVG neben dem ratierlichen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft alternativ eine versicherungsvertragliche Abwicklung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft vor. Nach dieser sog. "versicherungsvertraglichen Lösung" kann der Arbeitnehmer unter bestim...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Insolvenzsicherungspflichtige Durchführungswege

Rz. 262 Insolvenzsicherungspflichtig sind nicht alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Ausgehend von dem je nach Durchführungsweg unterschiedlichen Insolvenzrisiko hat der Gesetzgeber nur dort eine gesetzliche Insolvenzsicherung vorgesehen, wo eine Gefährdung der Deckungsmittel (vgl. Berenz, in: Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm, § 7 Rn 24) zur...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Rechtsanspruch auf Portabilität

Rz. 190 Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Portabilität ist in § 4 Abs. 3 BetrAVG geregelt. Verpflichtet sind auf der einen Seite der ehemalige Arbeitgeber oder der bisherige Versorgungsträger und auf der anderen Seite der neue Arbeitgeber. Rz. 191 Grds. muss der ehemalige Arbeitgeber den Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Der Anspruch richtet sich g...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Prüfungspflicht

Rz. 325 Nach § 16 BetrAVG trifft die Anpassungsprüfungs- und Entscheidungspflicht ausschließlich den Arbeitgeber als Schuldner der Versorgungsleistungen, und zwar auch dann, wenn die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung nicht über eine unmittelbare Pensionszusage, sondern im Wege der Direktversicherung oder durch Zuschaltung einer Pensions- bzw. Unterstützungskass...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)

Rz. 97 Durch die Vorschrift des § 1a BetrAVG wird ein einklagbarer Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung begründet. Rz. 98 Danach kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durc...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Mitarbeitende Ehegatten

Rz. 743 Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten sind wegen ihrer steuerlichen Vorteile insb. in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen ein weitverbreitetes und beliebtes Gestaltungsmittel. Der Arbeitgeber-Ehegatte kann die Gehaltszahlungen an seinen mitarbeitenden Ehegatten inklusive der Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeitrag, Arbeitslosenversicherun...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Sonderregelungen bei der Entgeltumwandlung und bei beitragsorientierten Leistungszusagen

Rz. 154 Wird die Altersversorgung durch eine Entgeltumwandlung finanziert oder liegt ihr eine beitragsorientierte Leistungszusage zugrunde, so gilt für die Durchführungswege der unmittelbaren Versorgungszusage, des Pensionsfonds und der Unterstützungskasse die Sonderregelung des § 2 Abs. 5 BetrAVG, der insoweit das Quotierungsverfahren verdrängt und als Sonderrecht ("lex spe...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Besonderheiten bei der Entgeltumwandlung

Rz. 300 Hinsichtlich solcher Versorgungszusagen, die im Wege der Entgeltumwandlung finanziert werden, ist in zweifacher Hinsicht zu differenzieren, einerseits nach dem Zeitpunkt der Zusageerteilung und andererseits nach der Zusageart (vgl. auch Berenz, in: Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm, BetrAVG, § 7 Rn 117 ff.). Rz. 301 Wurde die Entgeltumwandlung vor 2002 vere...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Bestimmung des Übertragungswerts

Rz. 202 Der zentrale Begriff i.R.d. Portabilität ist der sog. Übertragungswert. Dieser ist in § 4 Abs. 5 BetrAVG definiert. Dabei wird zwischen den Durchführungswegen unmittelbare Versorgungszusage und Unterstützungskasse einerseits und Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds andererseits unterschieden. aa) Unmittelbare Versorgungszusage und Unterstützungskasse Rz...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Leistungsausschlüsse

Rz. 292 Gem. § 7 Abs. 5 BetrAVG besteht ein Haftungsausschluss des PSV für den Fall einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme. Dem PSV obliegt dabei nach den allgemeinen zivilprozessualen Beweisregeln grds. die Pflicht, den Missbrauchstatbestand sowie die Missbrauchsabsicht nachzuweisen, wobei sich die Nachweispflicht auch auf ein kollusives Zusammenwirken von Arbeitnehme...mehr