Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.1 Mehrebenenbesteuerung als strukturelles Problem

Rz. 41 Bei der bedeutsamsten Gruppe der Körperschaftsteuersubjekte, den Kapitalgesellschaften, sowie den anderen Körperschaften, die Gewinne ausschütten, ergibt sich aus der Tatsache, dass sie Gewinn ausschütten oder auf andere Weise Vermögen auf den Anteilseigner übertragen, ein strukturelles Problem. Diese Körperschaften sind selbstständige Steuerrechtssubjekte mit einer s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.4 Zusammenhang mit dem Einkommensteuerspitzensatz

Rz. 18 Der Körperschaftsteuersatz weist eine enge Verbindung zu den Steuersätzen bei der ESt auf. Dies gilt in doppelter Hinsicht. Soweit Einkommen der Körperschaft thesauriert wird, ermöglicht dies der Körperschaft die Bildung von Eigenkapital, das mit dem Körperschaftsteuersatz belastet ist. Da die Körperschaft als selbstständiges Rechtssubjekt am wirtschaftlichen Lieferun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 6 Rechtsvergleich: KSt-Systeme anderer Staaten

Rz. 143 Dem Problem, die Doppelbesteuerung der Ausschüttungen zu vermeiden, sehen sich auch die anderen Staaten gegenüber. Dabei gibt es international bereits unterschiedliche Anknüpfungspunkte einer Körperschaftsteuerpflicht.[1] Die jeweils gefundenen Lösungen lassen sich trotz nationaler Eigenheiten im Kern jedoch auf die oben (vgl. Rz. 67ff.) geschilderten Grundformen zur...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / I. Vermögensanfall

Mit der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das Stiftungsvermögen an die in der Satzung bestimmten Anfallsberechtigten.[61] Dieser Vermögensanfall unterliegt gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG der Schenkungsteuer. Als Schenker gilt für die Bestimmung der StKl. nicht die Stiftung, sondern gem. § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG der Stifter. Bei einer Familienstiftung dürfte daher...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Erbenstellung

Rz. 184 Eine Stiftung tritt als Erbin, ggf. gemeinsam mit weiteren (Mit-)Erben (Erbengemeinschaft), die Gesamtrechtsnachfolge nach dem Erblasser an und haftet damit auch für etwaige Verbindlichkeiten. Rz. 185 Hinweis Die Stiftung kann als Mitglied einer etwaigen Erbengemeinschaft deren Auflösung fordern (§ 2042 BGB). Um unsinnige Auseinandersetzungen und Streitereien zu verme...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.2 Veräußerungsfiktion nach § 6 Abs. 1 AStG

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Nr. 1 AStG fingiert eine Veräußerung i. S. d. § 17 EStG, wenn eine Person im Falle des Wegzugs aus der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ausscheidet, weil sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgibt.[1] Maßgeblicher Zeitpunkt der Veräußerung ist "die letzte Sekunde" bevor die unbeschränkte Steuerpflicht in D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Doppelbesteuerung

Rz. 333 [Autor/Stand] Einnahmen aus Leistungen nicht von der Körperschaftsteuer befreiter Stiftungen, Vereine oder Vermögensmassen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nrn. 3–5 KStG können nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen. Dies gilt grundsätzlich für alle Geldbezüge, in Geld bewertbare Sachen sowie für sonstige, üblicherweise bepreis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Erbschaftsteuergesetz

Rn. 26 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der ESt einerseits und der ErbSt andererseits liegen nach der Auffassung des Gesetzgebers zwei verschiedene Besteuerungsgründe zugrunde: Die ESt soll dem durch den StPfl erwirtschafteten Zuwachs an steuerlicher Leistungsfähigkeit Rechnung tragen, während die ErbSt die unentgeltliche Vermögensübertragung steuerlich erfassen soll (BFH v 22.10.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zahlung inländischer öffentlicher Kassen (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b EStG)

Rn. 199 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Im Rahmen von § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b EStG gilt das sog Kassenstaatsprinzip. Danach werden solche nichtselbstständigen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Ausübungsort im Inland besteuert, wenn der inländische Haushalt aufgrund des Dienstverhältnisses belastet wird. Die Regelung entspricht Art 19 OECD-MA. Teilweise bestehen europarechtliche u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fremdvergleichsgrundsatz

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vergleichsweise zuverlässige Kontrollmaßstäbe lassen sich jedenfalls im Grundsatz für die Überprüfung verbundinterner Rechtsgeschäfte ausmachen. Als archimedischer Punkt gilt der sog. Fremd- oder Drittvergleich, das Entgelt also, das unabhängige Vertragspartner für vergleichbare Leistungen zahlen würden (vgl. KonzernR (2022), § 311 AktG, Rn. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Schenkungsteuer als Unternehmenssteuer

Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung seit 2004

Rn. 9 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427): mit Wirkung ab dem VZ 2005 wird in § 49 Abs 1 Nr 7 EStG die nachgelagerte Rentenbesteuerung eingeführt. Leibrenten und andere Leistungen iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a idF AltEinkG werden der beschränkten StPfl unterworfen. Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 EURLUmsG vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3310, 38...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nationale Bestimmungen

Rn. 24 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Anwendung der sog Zinsschranken-Regelung gemäß § 4h EStG kommt für beschränkt stpfl Einkünfte aus einer inländischen LuF (§ 49 Abs 1 Nr 1 EStG), aus Gewerbebetrieb (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a und f EStG und aus selbstständiger Tätigkeit (§ 49 Abs 1 Nr 3 EStG) in Betracht (vgl Bärsch in H/H/R, § 49 EStG Rz 31, August 2019). Rn. 25 Stand: EL ...mehr

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ZErb 06/2023, Chancen und Chancenlosigkeit von Verfassungsbeschwerden zum ErbStG

In den letzten Jahren häufen sich gegen letztinstanzliche Urteile des BFH zum ErbStG Verfassungsbeschwerden, mit denen eine Verfassungsverletzung reklamiert wird. Die Themenkreise reichen von der Transparenz oder Intransparenz von Personengesellschaften über die Verweigerung der Begünstigung beim Familienheim, die Anerkennung einer Betriebsaufspaltung als Rückausnahme von Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 4. Weitere Gesetzesänderungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Eine verfahrensrechtlich bedeutsame Änderung brachte das Jahressteuergesetz 1997 [2] auch insoweit, als nunmehr der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen gesondert festzustellen war (§ 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997). Zuständig hierfür war grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Bereicherung einer Kapitalgesellschaft aus dem Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegt, zumindest abstrakt, dem kumulativen Zugriff der Schenkungsteuer: stets als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] und nunmehr auch nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG (s. aber Rz. 616 ff.). Beachten Sie: In Konsequenz des derzeit praktiziert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.3 Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen

Rz. 251 Nach Nr. 4 Buchst. b besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand, nämlich das Beziehen von Einkünften aus inländischen öffentlichen Kassen aus einem Dienstverhältnis. Der Zweck der Regelung besteht darin, dass kein Staat Zahlungen des anderen Staats besteuern soll. Hierin wird ein Eingriff in die Souveränität des anderen Staats gesehen.[1] Außerdem erfolgen diese Zahl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Gese...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 7 Unterstützungskasse als übertragende Körperschaft (§ 4 Abs. 2 S. 4, 5 UmwStG)

Rz. 123 Handelt es sich bei der übertragenden Körperschaft um eine Unterstützungskasse, erhöht sich nach § 4 Abs. 2 S. 4 UmwStG der laufende Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers in dem Wirtschaftsjahr, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, um die von ihm, seinen Gesellschaftern oder seinen Rechtsvorgängern an die Unterstützungskasse geleisteten Zuwendungen nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 287 § 49 Nr. 5 EStG enthält die Regelung, welche Einkünfte aus Kapitalvermögen unter die beschr. Steuerpflicht fallen. Es fallen nur solche Einkünfte aus Kapitalvermögen unter die beschr. Steuerpflicht, die eine besonders enge Verbindung zum Inland aufweisen. Deutlich wird dies aus § 49 Nr. 5 Buchst. c EStG, wonach ein dinglicher Bezug zum Inland bestehen muss, um die be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5 Ausländische Einkünfte bei beschränkt Steuerpflichtigen (Abs. 3)

Rz. 171 Es kann vorkommen, dass im Rahmen der inländischen Einkünfte eines beschr. Stpfl. ausl. Einkünfte anfallen, z. B. weil dessen inländische Betriebsstätte im Ausland Aktivitäten entfaltet, die im Ausland zur beschr. Steuerpflicht führen, etwa weil der inländischen Betriebsstätte zustehende immaterielle Wirtschaftsgüter einem ausl. Lizenznehmer zur Nutzung überlassen wu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.3 Veräußerungsgewinn bei umwandlungsgeborenen Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften, Doppelbuchst. bb)

Rz. 173 Der Tatbestand des Buchst. e Doppelbuchst. bb) betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Der Veräußerungsgewinn, den ein beschränkt Stpfl. erzielt, indem er Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung nicht im Inland hat, kann nur unter besonderen Voraussetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 § 49 EStG knüpft an die Definition der beschr. Steuerpflicht in § 1 Abs. 4 EStG an. Zur Unterscheidung zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht vgl. daher Erl. zu § 1 EStG. Durch die beschr. Steuerpflicht soll die wirtschaftliche Tätigkeit nicht im Inland ansässiger natürlicher Personen und Körperschaften steuerlich belastet werden. Diese Belastung ist aus 2 G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.3 Selbstständige Arbeit, Nr. 3

Rz. 220 § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG betrifft die Einbeziehung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit in die beschr. Steuerpflicht. Zum Begriff der selbstständigen Arbeit § 18 EStG; zu künstlerischer Tätigkeit Rz. 124ff. Rz. 221 Der Inlandsbezug bei selbstständiger Arbeit bestand ursprünglich nur darin, dass die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dies ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 198 Hinsichtlich der Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab Vz 2009 unterliegen der Besteuerung die "Einkünfte". Diese Einkünfte sind grundsätzlich nach inländischen Vorschriften über die Einkünfteermittlung zu berechnen. Da es sich um originär oder, nach S. 2, um fiktiv gewerbliche Einkünfte handelt, hat eine Gewinnermittlung nach § 4 EStG...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.3 Ansatz des "neutralen Vermögens" (§ 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG)"

Rz. 146 Nach § 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG sind die übergegangenen Wirtschaftsgüter bei der Ermittlung des Übernahmegewinns bzw. -verlusts – unabhängig von ihrem Ansatz in der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft – mit dem gemeinen Wert anzusetzen, soweit an ihnen bei der übertragenden Körperschaft kein deutsches Besteuerungsrecht hinsichtlich einer Veräußerung bestand. Dam...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.1 Land- und Forstwirtschaft, Nr. 1

Rz. 58 Die Einkünfte eines Stpfl., der im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sind inländische Einkünfte, wenn die Land- und Forstwirtschaft im Inland betrieben wird. Das ist der Fall, wenn der Grund und Boden im Inland belegen ist (§ 34d EStG Rz. 5). Auf das Vorliegen einer Betriebsstätte nach § 12 AO bzw. den Ort der Geschäftsleitung des land- und forst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.2 Betriebsstätte

Rz. 65 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG Rz. 24ff.) einschließlich der Veräußerungsgewinne nach § 16 EStG unterliegen nach § 49 Nr. 2 Buchst. a EStG der beschr. Steuerpflicht, wenn im Inland eine Betriebsstätte (§ 34d EStG Rz. 7ff.) unterhalten oder ein ständiger Vertreter (§ 34d EStG Rz. 56ff.) bestellt wird.[1] Insoweit ist der Ort der Ausübung der Tätigkeit (außerhal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Mögliche Rechtsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Besitz- bzw. Betriebsunternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die – in der Praxis bevorzugt verwendeten und steuerrechtlich möglichen – Rechtsformen geben:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer (1)

Leitsatz Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnkorrekturen nach dem EU-Schiedsübereinkommen

Leitsatz Das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 5 KStG kommt auch bei verdeckten Gewinnausschüttungen zum Zuge, die auf Verständigungsvereinbarungen nach dem EU-Schiedsübereinkommen (SchÜ) beruhen. Sachverhalt Der zugrunde liegende Sachverhalt stellt sich verkürzt wie folgt dar: Nach einer Betriebsprüfung wurden Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Status Quo nach den Nachfol... / 4. Reformation der Organschaft wäre wünschenswert

Offene Rechtsfragen: Unabhängig vom Ausgang der erneuten EuGH-Vorlage, ist zu prophezeien, dass die deutsche Organschaft nicht zur Ruhe kommen wird. Skandia America und Danske Bank: Aufgrund des deutschen Sonderwegs stellt sich die Folgefrage, wie die Grundsätze "Skandia America" und "Danske Bank" in Deutschland umzusetzen sind.[25] So könnte man sich auf den Standpunkt stell...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spanien

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Königreich Spanien (Hauptstadt: Madrid; Amtssprache: überwiegend Spanisch) ist ein europäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Es grenzt im Westen an > Portugal und im Norden an > Andorra sowie an > Frankreich. Zu Spanien gehören die Balearischen Inseln im Mittelmeer (> Balearen), die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die Enklaven...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sri Lanka

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka (Hauptstadt: Sri Jayewardenepura Kotte [de jure], Colombo [de facto]; Amtssprachen: Singhalesisch und Tamil) ist ein Inselstaat im Indischen Ozean, östlich der Südspitze von > Indien. Bis 1972 war die Bezeichnung für Sri Lanka Ceylon. Es gilt das DBA vom 13.09.1979 (BGBl 1981 II, 630 = BStBl ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Staatsnahe Einrichtungen

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Gemeint sind Einrichtungen, die durch öffentliche Mittel finanziert werden. Das betrifft > Goethe-Institut, > Deutsche Forschungsgemeinschaft, > Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute, > Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, > Deutsche Zentrale für Tourismus, > Deutscher Akademischer Austauschdienst, > Deutsches Zentru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spontanauskunft

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Eine Spontanauskunft ist eine Information der deutschen FinVerw an ausländische Staaten über Tatsachen, die für die Besteuerung im Ausland von Bedeutung sein könnten, ohne dass der ausländische Staat um Informationen gebeten hat oder eine systematische Übermittlung von Informationen vereinbart wurde. Ausländische Staaten übermitteln im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit der Dienstbezüge/Progressionsvorbehalt

Rz. 15 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Halten sich Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte (> Rz 1, > Rz 4), des zivilen Gefolges (> Rz 5) und die technischen Fachkräfte (> Rz 11) nur in dieser Eigenschaft in Deutschland auf (> Rz 3, > Rz 8 f), so sind ihre vom Entsendestaat gezahlten (Dienst-) Bezüge in Deutschland steuerfrei (Art X Abs 1 Satz 2 NTS). Die Bezüge unterliegen ni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Staatsangehörigkeit

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Staatsangehörigkeit eines Stpfl ist in Deutschland grundsätzlich zunächst ohne steuerrechtliche Bedeutung. Die > Unbeschränkte Steuerpflicht knüpft nämlich grundsätzlich an einen > Wohnsitz oder den gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland an und die beschränkte Steuerpflicht von Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 15 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als eine Steuer (> Rz 1–11) – nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
FAQ zum Steueroasen-Abwehrg... / 4. In welchem Verhältnis stehen die Regelungen des StAbwG zu Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA), die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und in der StAbwV gelisteten Jurisdiktion bestehen?

§ 1 Abs. 3 StAbwG regelt den Vorrang der Bestimmungen des StAbwG vor möglicherweise entgegenstehenden Vorschriften in DBA mit einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet. Damit sind die Vorschriften des StAbwG in vollem Umfang auch anzuwenden, soweit ein DBA besteht. Die Rechtsfolgen des StAbwG treten also selbst dann ein, wenn in dem DBA ausdrücklich etwas anderes geregelt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung für Lohnsteuer – Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben

Leitsatz Arbeitslohn (hier: Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintr...mehr

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ZErb 05/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deininger (Hrsg.) Wegzug aus steuerlichen Gründen Einkommen-, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen des Wegzugs natürlicher Personen von...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht zum Ausgleich des Einkommens, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr