Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG

Tz. 63 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 UE sind die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 und 2 UmwStG zu prüfen. GlA s Brühl/Weiss (DStR 2021, 1617, 1622 und DStR 2021, 889, 892); s Förster (IStR 2022, 109, 111); und s Haase (Ubg 2021, 193, 196). Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ist die Option zwar möglich, es kommt jedoch nach allg ertragstlichen Grundsä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.3 Passive Sperrfristverletzung

Tz. 50g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fraglich ist, ob auch ohne aktives Tun des Einbringenden oder der übernehmenden Gesellschaft der Tatbestand des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG erfüllt werden kann. Der Wortlaut der Regelung fordert jedenfalls keine Handlung der maßgebenden Pers; nur den (voraussetzungslosen) Wegfall der Anwendungserfordernisse des § 1 Abs 4 UmwStG. Auch der Sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des KöMoG

Rz. 156b Stand: EL 104 – ET: 12/2021 IRd KöMoG wurden die Vorgaben des § 1 Abs 2 UmwStG zum pers Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG durch Aufhebung der Vorschrift gestrichen. Die Aufhebung des § 1 Abs 2 UmwStG bewirkt, dass sämtliche unter § 1 Abs 1 UmwStG fallenden Umwandlungen von Kö vom Anwendungsbereich des UmwStG erfasst werden. Die bisherige Besc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Übertragender (formwechselnder) Rechtsträger (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Beim übertragenden Rechtsträger ist zu differenzieren. Keinen weiteren pers Eingangsvoraussetzungen mit der Folge, dass jeder für die jeweilige Umwandlungsart zugelassene Rechtsträger aus einem EU-, EWR- oder Drittstaat als Überträgerin in Frage kommt, unterliegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.2 Nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung durch Handlung des Anteilseigners oder der übernehmenden Gesellschaft

Tz. 50d Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Voraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG gehen verloren, wenn eine einbringende Kö oder in den Fällen der Weitereinbringung die übernehmende Gesellschaft ihren Sitz und/oder Ort der Geschäftsleitung in einen Drittstaat verlegt (ist bei diesen Sachverhalten der Tatbestand des § 12 Abs 1 KStG gegeben, liegt vorrangig eine Veräußerung der sperr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Spaltgesellschaften

Tz. 99 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Als Spaltgesellschaften bezeichnet man jur Pers, die Vermögen in mehreren Staaten haben und in einem oder mehreren Staaten enteignet worden sind. Hierzu können zB auch solche Gesellschaften gehören, die in der damaligen DDR enteignet wurden (s Urt BGH v 05.03.2007, II A RZ 2/05, ZIP 2007, 1028). Unproblematisch sind diese Fälle, wenn bereits...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einbringungen nach § 24 UmwStG (§ 1 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 176 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 1 Abs 4 S 1 UmwStG ist in den Fällen der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges (§ 24 UmwStG) nicht anzuwenden. Die Vorschrift stellt also letztlich keine pers Quailifikationserfordernisse für den Siebten Teil des UmwStG auf, und das UmwStG ist auch auf Umwandlungsbeteiligte mit Sitz, gewöhnlichen Aufent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Anwendungsvoraussetzungen

Tz. 108 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 2 KStG regelt in entspr Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG, dass die Entscheidung darüber, ob Gewinnanteile aus der Beteiligung der OG an einer ausl Gesellschaft dem DBA-Schachtelprivileg unterliegen, nicht auf OG-, sondern erst auf OT-Ebene zu treffen ist. Tz. 109 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Beteiligung an einer ausl Gesellschaft l...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Sonderausweis bei ausländischen Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Auch in einem ausl EU-/EWR-Staat unbeschr stpfl Kö können bei Vorliegen der in § 27 Abs 8 KStG genannten Voraussetzungen eine Einlagenrückgewähr erbringen, wobei für die Ermittlung der stfreien Einlagenrückgewähr § 27 Abs 1–6 und die §§ 28, 29 KStG entspr anzuwenden sind (dazu ausführlich s § 27 KStG Tz 262ff). Bei diesen EU-/EWR-ausl Kö ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.3 Erfordernis der zwischenstaatlichen Amtshilfe (Abs. 4)

Rz. 405 § 8 Abs. 4 AStG beschränkt die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Substanztests – über § 8 Abs. 3 AStG hinaus – in Fällen, in denen der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die zur Durchführung der Besteuerung erforderlich sind. Damit soll eine im ko...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 7 Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdegegner [Rdn 71]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regelungszweck und -inhalt

Tz. 114 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG und § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ordnen eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns an, wenn im Anschluss an eine Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) oder im Anschluss an einen Anteilstausch (§ 21 UmwStG) jeweils unter dem gW für den Einbringenden oder die übernehmende Gesellschaft die Voraussetzungen iSd § 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 138 Abs. 2 AO

Rz. 32 Die §§ 7–15 AStG setzen voraus, dass die Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften ermittelbar sind. Diese können von der FinVerw anhand der Meldungen nach § 138 Abs. 2 AO festgestellt werden.[1] Die Auskunftspflicht nach § 17 AStG kann nicht durch § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO ersetzt werden, da die in § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO mitzuteilenden Daten solche Angaben für...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4.1 Verweis auf § 8 Abs. 2 und Abs. 5 sowie §§ 10–12 AStG (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG)

Rz. 121 Nach § 13 Abs. 4 AStG gelten § 8 Abs. 2 und 5 AStG sowie die §§ 10-12 AStG im Bereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend. Abweichend hiervon gilt § 8 Abs. 2 AStG nicht entsprechend, wenn der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Anteilstausch (Fallgruppe 2)

Tz. 164 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Beim Anteilstausch (Fallgruppe 2) hat im Ergebnis nur der übernehmende Rechtsträger die pers Anforderungen des § 1 Abs 4 UmwStG zu erfüllen (s Dötsch/Pung, DB 2006, 2763). Es muss sich um eine EU-/EWR-Kap-Ges oder Genossenschaft und damit um eine Gesellschaft handeln, die als übernehmender Rechtsträger die Voraussetzungen des Art 54 AEUV od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3 Kein Ausschluss und keine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte an den erhaltenen Anteilen (Fallgruppe 3)

Tz. 166 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Fallgruppe 3 (Umwandlung iSd § 1 Abs 3 Nr 1 bis 4 UmwStG) kommt es entscheidend darauf an, ob das Recht der B-Rep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile ausgeschlossen oder beschr wird (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG). Die Beschränkung bzw der Ausschluss des dt Besteuerungsrechts is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Drittstaatenverschmelzung

Tz. 181 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis zum Inkrafttreten des KöMoG war der pers Anwendungsbereich des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften beschr. Für stliche Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2021 (s § 27 Abs 18 UmwStG) sind die Beschränkungen weggefallen (s Tz 156b). Bis zur Globalisierung des Anwendungsbereichs des UmwStG iRd KöMoG existierten außerhalb des UmwStG Ausnahm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Hintergrund und Vorgeschichte/EuGH-Rechtsprechung/gesetzliche Regelung

Tz. 49 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Abs 5 wurde aufgr folgender Vorgeschichte ins Ges eingefügt (ausführlich s auch Anissimov/Stöber DStZ 2013, 379ff; Endert in F/D, KStG § 32 Rn 49ff): Soweit nicht bereits die Anwendung der MT-RiLi eine Belastung mit KapSt verhindert (s § 2 KStG Tz 149 ff), wurde schon lange bezweifelt, ob die Abgeltungswirkung der KapSt mit EU-Recht vereinba...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines zu Versicherungsbetriebsstätten (§ 23 BsGaV)

Eine Betriebsstätte, ist eine Versicherungsbetriebsstätte, für die die §§ 1 bis 17 gelten, soweit in diesem Absc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 1 UmwStG regelt den Anwendungsbereich des gesamten UmwStG. Seit der Neuregelung durch das SEStEG ist der Regelungsanspruch der Vorschrift dabei – anders als bei der Vorgängerregelung – ein umfassender (s Tz 4), sodass sie als Grundnorm des UmwStG bezeichnet werden darf (so s Benecke, in Haase/Hruschka, § 1 UmwStG Rn 1). Es wird der Anwendun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

Rz. 3535 [Autor/Stand] Modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsunternehmen. Für Versicherungsbetriebsstätten weicht die Bestimmung des Dotationskapitals wesentlich von der Vorgehensweise im Rahmen der allgemeinen Betriebsstättengewinnaufteilung nach Abschnitt 1 der BsGaV ab. Nach § 12 BsGaV ist einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.4 EU-Recht

Rz. 23 Die Zurechnungsbesteuerung sieht sich im Schrifttum[1] europarechtlicher Kritik ausgesetzt. Dieser ist aber seit dem JStG 2009 und der Einfügung von Abs. 6 und Abs. 7 weitgehend, wenn auch nicht vollständig der Boden entzogen.[2] Rz. 24 Der unionale Schutzbereich ist im Bereich der Kapitalverkehrsfreizügigkeit (Art. 63 AEUV im Hinblick auf die Übertragung des Vermögens...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.2 Effektivbelastung von weniger als 15 %

Rz. 430 Gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG liegt eine Niedrigbesteuerung grds. dann vor, wenn die nach § 10 Abs. 3 EStG ermittelten Einkünfte, für die die Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, einer Belastung mit Ertragsteuern von weniger als 15 % unterliegen. Die Norm basiert somit auf einer Division der auf die passiven Einkünfte erhobenen Ertragsteuern durch die nach § 10 Abs. 3 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Im Inland nicht steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen aus dem EU-/EWR-Ausland als Zuwendungsempfänger (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG)

Tz. 141 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unter die Vorschrift des § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG fallen Zuwendungen an solche Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen, die in den genannten Staaten belegen sind und im Inl weder der unbeschr noch der beschr StPflicht unterliegen. Bei diesen Kö ist – ungeachtet einer ggf im Ansässigkeitsstaat zuerkannten Gemeinnützigkeit – zu pr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.2 Am Umwandlungsvorgang beteiligte natürliche Personen (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 154 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Natürliche Personen müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats der EU oder eines EWR-Staats haben und dürfen nicht auf Grund eines DBA außerhalb des Hoheitsgebiets dieser Staaten ansässig sein. Tz. 155 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Definition der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung

Tz. 106 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Mit Ausnahme der unentgeltlichen Übertragung der erhaltenen Anteile auf eine Kap-Ges oder Gen (dazu s Tz 40) oder auf eine in einem Drittstaat ansässige Pers (dazu s Tz 50f) führt die Übertragung dieser Anteile ohne Gegenleistung durch den Einbringenden innerhalb der siebenjährigen "Sperrfrist" nicht zu einem "schädlichen" Vorgang, der eine...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.4 Verhältnis zu § 22 UmwStG

Rz. 73 § 22 UmwStG regelt eine rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven im Falle einer Einbringung (§ 20 UmwStG) oder eines Anteilstauschs (§ 21 UmwStG), wenn die sperrfristbehafteten Anteile "veräußert" werden oder andere schädliche Tatbestände verwirklicht werden. Es stellt sich daher einerseits die Frage, inwieweit die von § 6 Abs. 1 AStG angeordnete Gleichstellung de...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 60 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 GG) [Rdn 953]

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 64 Gem. § 21 Abs. 4 S. 4 AStG wird als Anfangsbestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens zum 31.12.2021 die Summe der Hinzurechnungsbeträge erfasst, die beim Stpfl. gem. § 10 Abs. 2 AStG a. F. für die Vz 2015–2022 der Besteuerung unterlagen, soweit sie nicht nach § 3 Nr. 41 EStG a. F. steuerfrei sind. Mithin werden nur insoweit Hinzurechnungsbeträge der maßgeblichen Vz ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.6 Im Staat einer vermittelnden Gesellschaft oder Betriebsstätte

Rz. 311 Anrechenbar sind nach § 12 Abs. 2 AStG aufgrund des eindeutigen Wortlauts nur die in dem Staat des Sitzes oder der Geschäftsleitung der die Beteiligung an der Zwischengesellschaft vermittelnden Gesellschaft oder Betriebsstätte im Rahmen einer der Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbaren Besteuerung erhobenen Steuern, nicht jedoch eine solche aus einem Drittstaat.[1] ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.4 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b)

Rz. 235 § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b AStG sieht für Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken eine Ausnahme von deren Einordnung als aktive Einkünfte vor. Der Begriff "Grundstück" umfasst nach zutreffender h.A. auch Gebäude und Gebäudeteile.[1] Die Reichweite der Norm sollte sich nach dessen Sinn und Zweck auch auf grundstücksgleiche Rechte erstrecken,[2] ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.3 Zwischeneinkunftscharakter

Rz. 64 Die Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte müssen Zwischeneinkunftscharakter haben, d. h. der Gesetzgeber fingiert für die Prüfung eine 100 %ige Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft und knüpft für die Prüfung des Methodenwechsels an den Charakter der ausländischen Einkünfte an: Führten diese als sog. Zwischeneinkünfte, d. h. passiv und niedrigbesteuert,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. 5.1.2021 – S 1301 A-152-St 62 (Steuerliche Folgen des "Brexits" – Behandlung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Übergangszeitraum 1.2.2020 – 31.12.2020 als EU-Mitgliedstaat), juris

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist mit Wirkung zum 1.2.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Für steuerliche Zwecke gilt für den Übergangszeitraum vom 1.2.2020 bis zum 31.12.2020 Folgendes: § 1 Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG), BGBl. I 2019, 402, regelt, dass während des Übergangszeitraums vom 1.2.2020 bis zum 31.12.2020 (A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Der Anteilsveräußerung gleichgestellte Ereignisse (§ 22 Abs 2 S 6 UmwStG)

Tz. 71 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In § 22 Abs 2 S 6 UmwStG werden Vorgänge genannt, die neben der Veräußerung iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ebenfalls zu einer Sperrfristverletzung mit denselben Rechtsfolgen (s Tz 71ff) und der Möglichkeit der Suspendierung (s Tz 75) führen. Die Aufzählung in § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ist abschließend. Dort wird einerseits (Alt 1) vollinhaltlich auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Kein Verlust der persönlichen Anwendungsvoraussetzungen "allein" durch EU-Austritt (§ 22 Abs 8 S 1 UmwStG)

Tz. 121 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 22 Abs 8 S 1 UmwStG bestimmt, dass bei in Großbritannien und Nordirland ansässigen AE sperrfristverhafteter Anteile (Vorgänge s Tz 118) der Austritt dieser Staaten aus der EU mit Wirksamkeit des Brexit nicht zum Verlust der Voraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG für Zwecke des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 Nr 6 UmwStG führt. Durch den Rechts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Vorbemerkungen

Rz. 2921 [Autor/Stand] Rechtliche Grundlage. Rechtsgrundlage der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) [2] ist § 1 Abs. 6, der das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats "durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 und 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu regeln ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Die vermittelnde Gesellschaft ist nicht organschaftstauglich

Tz. 270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellt sich die Frage, ob die vorstehend erläuterten Grundsätze auch gelten, wenn PersGes oder ausl Gesellschaften in der Beteiligungskette als Zwischenglieder auftreten. Ein solches Zwischenglied könnte deshalb zur Unterbrechung einer Beteiligungskette führen, weil es nicht OG sein kann (s Tz 75ff). Demgegenüber hat der BFH (s Urt des B...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.3 Umfangreiche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung durch das ATAD-UmsG

Rz. 15 Obschon der persönliche Anwendungsbereich der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)[1] der EU sich auf Körperschaftsteuersubjekte beschränkte (Art. 1 ATAD), wurde die Umsetzung nämlicher Richtlinie zum Anlass genommen, die Vorschriften über die Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen zu verschärfen. Hintergrund war eine Entscheidung des EuGH, der zufolge hinsichtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 "Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 sind mit der Maßgabe anzuwenden" (§ 22 Abs 8 S 1 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Rechtsfolgen des § 22 Abs 8 S 1 UmwStG aus dem Brexit betr ausschl die Anwendung des sperrfristschädlichen Ersatztatbestands gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 UmwStG (Verlust der pers Anwendungsvoraussetzungen wegen passiver Entstrickung). Hier wird der Brexit als unschädlich angesehen (s Tz 121). Dies ändert nichts daran, dass mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Rechtslage seit 2006

Tz. 87 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Mit dem SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) wurde ua der Katalog in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG um die Europäische Gesellschaft erweitert. Durch die zusätzliche Einfügung des Wortes "insbesondere" hat der Ges-Geber nach eigenen Worten (s Begr in BR-Drs. 16/2710, 30) klargestellt, dass es sich hier nicht mehr um eine abschließende Aufzählung von G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Weiteranwendung des § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 Nr 3 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 27 Abs 3 Nr 3 S 1 UmwStG ist § 21 UmwStG aF für solche einbringungsgeborenen Anteile weiter anzuwenden, die auf einer unter das UmwStG aF fallenden Einbringung beruhen. Dies ergibt sich uE bereits aus § 27 Abs 2 UmwStG (s Tz 9). § 21 UmwStG aF ist uE auch auf die nach § 20 Abs 3 S 4 bzw § 21 Abs 2 S 6 UmwStG in Neueinbringungsfällen en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Vorgeschichte/EuGH-Rechtsprechung/rückwirkende Regelung

Tz. 60 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Absatz 6 wurde durch das Wachtumschancenges v 27.03.2024 eingefügt. Er gilt gem § 34 Abs 10a KStG rückwirkend für alle offenen Fälle (s § 34 Tz 97). Die Regelung reagiert spät und auf Druck eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen D (vgl von Brocke, IWB 2024, 359) auf eine bereits aus 2006 stammende Rspr des EuGH (Urt v 14.09.2006, C-386/04...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.1 Anrechnungsmethode

Rz. 78 Die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 AStG suspendiert die Freistellungsmethode. Damit unterliegen die Einkünfte der Besteuerung im Inland. Die Anrechnung ausländischer Einkommen- (bzw. Körperschaft-)steuer erfolgt in diesem Fall nicht nach § 34 c Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 S. 2 ff. EStG (bzw. nach § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG), sondern unmittelbar nach 34 c Abs. 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft (Fallgruppe 1)

Tz. 162 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 1 Abs 4 S 2 UmwStG ist S 1 des § 1 Abs 4 UmwStG auf die Einbringung von BV in eine Pers-Ges nicht anzuwenden. § 24 UmwStG unterliegt damit keinen besonderen pers Voraussetzungen, und am Einbringungsvorgang können auch Rechtsträger aus Drittstaaten teilnehmen. Das gilt für die Qualifikation des übertragenden und des übernehmenden Rech...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5 Ausnahmen von der Zurechnung in EU/EWR-Fällen (§ 15 Abs. 6 AStG)

Rz. 68 Die Zurechnungsbesteuerung ist geeignet den Kapitalverkehr zu beschränken (s. Rz. 26). Der Gesetzgeber führte mit dem JStG 2009[1] den § 15 Abs. 6 AStG eine Entlastungsmöglichkeit ein. Diese Vorschrift ist in unionsrechtskonformer Auslegung der Vorschrift über den Wortlaut hinaus auf Drittstaaten anzuwenden.[2] Rz. 69 Der Stpfl. kann sich vom Missbrauchsvorwurf entlast...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.27 Anwendungsregelungen zu § 27 KStG (§ 34 Abs 10 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 91a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 Abs 10 KStG ist durch das JStG 2022 neu gefasst worden. Nach § 34 Abs 10 KStG ist § 27 Abs 8 KStG idF des JStG 2022 erstmalig auf Leistungen und Nennkap-Rückzahlungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 erbracht werden. Nach § 27 Abs 8 KStG wird eine Einlagenrückgewähr für Kö oder PersVereinigungen, die nicht der unbeschr StPflicht im I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5.2 Auskunfts-/Informationsaustausch

Rz. 75 Die dem unbeschränkt Stpfl. eingeräumte Nachweismöglichkeit setzt die Nachprüfbarkeit durch die FinanzBeh voraus.[1] Eine solche Nachprüfung kann auf der Grundlage von § 2 Abs. 11 EUAHiG, einer großen Auskunftsklausel in einem DBA (vergleichbar mit Art 25 Abs. 1 DBA-Verhandlungsgrundlage), sog. Informationsaustauschabkommen[2] oder ggf. auch auf der Grundlage des OECD...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.6.2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 50 § 4 AStG begegnen unionsrechtliche Bedenken. Die Vorschrift steht in Verdacht, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit zu verstoßen. Zwar hat der EuGH in einer Entscheidung zum niederländischen Recht eine Regelung als mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar gehalten, nach der ein Stpfl. nach dem Wegzug für einen Zeitraum von 10 Jahren weiterhin so der Erbschaftsteuer unte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.2 Erhebung zulasten der Zwischengesellschaft

Rz. 150 Erforderlich ist zudem, dass die ausländische Gesellschaft selbst Steuerschuldnerin ist. Somit sind auch z. B. im Rahmen eines Quellensteuerabzugs durch Dritte zulasten der ausländischen Gesellschaft einbehaltene Steuern anzurechnen.[1] Rz. 151 Eine zulasten des Beteiligten oder eines Dritten auf die Zwischeneinkünfte festgesetzte Steuer ist dagegen nicht nach § 12 AS...mehr