Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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Kindesunterhalt: Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Aufnahme einer Nebentätigkeit; Herabsetzung des Selbstbehalts aufgrund gemeinsamer Haushaltsführung mit einem neuen Lebenspartner

Leitsatz Geschiedene Eltern stritten sich um die Höhe des von dem Ehemann zu zahlenden Kindesunterhalts für die gemeinsamen minderjährigen Kinder, die im November 1990 und im September 1992 geboren waren. Mit Urteil aus dem Monat Dezember 2003 war der Ehemann zur Zahlung von Kindesunterhalt für das ältere Kind i.H.v. 304,00 EUR und für das jüngere Kind i.H.v. 249,00 EUR monat...mehr

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Gesteigerte Unterhaltspflicht eines Unterhaltsschuldners, der Berufsunfähigkeitsrente bezieht gegenüber minderjährigen Kindern

Leitsatz In einem Unterhaltsrechtsstreit begehrte der Vater zweier minderjähriger Kinder die Abänderung eines im Jahre 2000 zum Kindesunterhalt geschlossenen Vergleichs ab November 2000 im Hinblick darauf, dass er seit dem Herbst 2000 nur noch eine Berufsunfähigkeitsrente bezog. Es ging in dem Verfahren primär um die Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Vaters. Sa...mehr

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Zuordnung des Splittingvorteils beim Kindesunterhalt

Leitsatz Schuldet ein wieder verheirateter Ehegatte einem Kind aus der geschiedenen Ehe Unterhalt, stellt sich die Frage, ob bei der Bestimmung des Unterhaltsanspruchs des Kindes der steuerliche Splittingvorteil aus der neuen Ehe berücksichtigt wird. Außerdem ist die Zuordnung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG zu prüfen, wenn dieser Zuschlag bereits auf Grun...mehr

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Abänderung eines Vergleichs zum Kindes- und nachehelichen Unterhalt

Leitsatz Die Parteien stritten um Kindes- und Ehegattenunterhalt. Sie waren geschiedene Eheleute. Aus ihrer Ehe waren zwei in den Jahren 1986 und 1993 geborene Töchter hervorgegangen, die beide in dem Haushalt ihrer Mutter lebten. Am 9.7.1999 war vor dem OLG ein Unterhaltsvergleich zwischen den Parteien geschlossen worden, in dem der Ehemann sich verpflichtete, an die Ehefrau...mehr

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Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten einer ganztägigen Unterbringung des Kindes im Kindergarten als Mehrbedarf

Leitsatz Die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes nahm den Vater auf Zahlung eines Teils der Kosten der Kindertagesstätte für die gemeinsame Tochter in Anspruch. Der Vater hatte sich zuvor in einer Urkunde des Jugendamtes verpflichtet, Kindesunterhalt i.H.v. 200 % des Regelbetrages ab 1.2.2004 zu zahlen. Erstinstanzlich war die Hälfte der Kindergartenkosten als Mehrbeda...mehr

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Erwerbsobliegenheit des Barunterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen Kind

Leitsatz Ein minderjähriges Kind nahm seinen Vater auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch. Die Parteien stritten sich um die Höhe des zu leistenden Kindesunterhalts und die dem Barunterhaltspflichtigen zuzumutenden Bemühungen im Rahmen seiner Erwerbsobliegenheit bei der Suche nach einem seinen beruflichen Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz. Erstinstanzlich war der Beklagt...mehr

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Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes: Anrechnung von Kindergeld und Ausbildungsvergütung bei Zusammenleben des Kindes mit einem nicht leistungsfähigen Elternteil

Leitsatz Ein Vater und seine volljährige Tochter stritten sich im Wege der negativen Feststellungsklage um die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem volljährigen Kind. Der Vater ist noch einem weiteren Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet. Die volljährige Tochter absolviert eine Berufsausbildung und lebt im Haushalt ihrer wieder verheirateten Mutter, die leistungsunfähig is...mehr

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Anrechnung des Kindergeldes bei privilegierten volljährigen Kindern

Leitsatz Ein am 6.8.1987 geborener Sohn nahm seinen Vater im Wege der Abänderungsklage auf Zahlung höheren Unterhalts in Anspruch. Er lebte mit seiner am 21.6.1989 geborenen Schwester im Haushalt seiner Mutter, die lediglich ein Nettoeinkommen von 880,00 EUR monatlich erzielte. Er besuchte die Schule mit dem Ziel, im Jahr 2007 das Abitur zu absolvieren. Mit der von ihm erhobe...mehr

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Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergarten stellen keinen Mehrbedarf des Kindes dar; sie sind von den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle umfasst

Leitsatz Die Parteien stritten sich im Rahmen eines Unterhaltsprozesses um die Frage, ob die Kindergartenkosten bei Zahlung des Mindestunterhalts in Höhe von 100 % des Regelbetrages im Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind oder Unterhaltsmehrbedarf des Kindes darstellen. Sachverhalt Der Beklagte ist der nichteheliche Vater der am 21.8.2001 geborenen Klägerin....mehr

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Grundsätze und Berechnungen für den Kindesunterhalt nach Wiederverheiratung des unterhaltspflichtigen Vaters und Übernahme der Haushaltsführung in der neuen Ehe

Leitsatz Die Parteien stritten sich um den Kindesunterhalt nach Wiederverheiratung des unterhaltsverpflichteten Vaters und der Geburt eines weiteren Kindes aus der neuen Ehe. Sachverhalt Der Beklagte wurde durch Urteil des FamG vom 23.12.2004 zur Zahlung von Kindesunterhalt an die Klägerinnen, seine beiden minderjährigen Töchter aus erster Ehe, in Höhe von 121 % des Regelbetr...mehr

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Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung wegen Kindesunterhalts

Leitsatz Die Klägerin hatte von dem Beklagten im vereinfachten Verfahren gem. §§ 645 ff. ZPO Kindesunterhalt für die Zeit ab Mai 2002 in Höhe von 150 % des jeweiligen Regelbetrages der dritten Altersstufe der RegelbetragVO abzüglich des hälftigen Kindergeldes beansprucht. Der Beklagte wurde unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, ab Mai 2002 Unterhalt in Höhe vo...mehr

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Die Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters ist zu verlängern, wenn die Eltern viele Jahre zusammengelebt haben, aus der Beziehung zwei Kinder hervorgegangen sind und das Versprechen des Vaters, für die gesamte Familie zu sorgen, mitbestimmend war für den Entschluss der Mutter, auch das zweite Kind auszutragen.

Leitsatz Die nicht miteinander verheirateten Parteien stritten sich um den Unterhalt der Klägerin zu 1) und den Unterhalt der gemeinsamen Kinder. Sie hatten sich im Jahre 1996 kennen gelernt und trennten sich im Juni 2002 zunächst innerhalb der gemeinsamen Wohnung, aus der der Beklagte im Dezember 2002 auf Wunsch der Klägerin zu 1) auszog. Im Jahre 1997 wurde die gemeinsame ...mehr

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Unterhaltsanspruch eines volljährigen querschnittsgelähmten Kindes

Leitsatz Die Parteien - der von Geburt an querschnittsgelähmte Sohn und sein Vater - stritten sich über die Höhe des von dem Vater an seinen Sohn zu leistenden Kindesunterhalts. Der Sohn lebte während der Woche in einer Einrichtung, an den Wochenenden und in den Schulferien sowie während der Zeit von Erkrankungen im Haushalt der Mutter und wird von ihr dort betreut und verso...mehr

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Von dem Unterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes sind auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung umfaßt.

Leitsatz Ein minderjähriges Kind aus einer geschiedenen Ehe lebte bei seiner Mutter und nahm seinen Vater auf Zahlung von Krankenkassenbeiträgen in Anspruch. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Leistung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung von dem Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil umfasst ist. Sachverhalt De...mehr

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Hinzurechnung des hälftigen Kindergelds, wenn die Unterhaltszahlungen nicht vollständig auf die Barunterhaltsverpflichtung angerechnet werden?

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG in der für das Streitjahr 2001 maßgeblichen Fassung insoweit mit dem GG vereinbar sind, als danach bei Steuerpflichtigen, deren Einkommen gem. § 31 Satz 4 EStG um die Freibeträge des § 32 Abs. 6 EStG gemindert wurde, die tarifliche Einkommensteuer auch in den Fällen um...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit und Aufstockungsunterhaltsanspruch

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten sich um den von dem Ehemann zu zahlenden nachehelichen Unterhalt. Er war inzwischen Chefarzt und wieder verheiratet. Aus der Ehe der Parteien war ein im Jahre 1982 geborener Sohn und eine im Jahre 1985 geborene Tochter hervorgegangen. Aufgrund eines im einstweiligen Anordnungsverfahren am 7.11.2001 geschlossenen Vergleichs leistete der B...mehr

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Rangverhältnis zwischen Unterhaltsanspruch und Leistungen der Jugendhilfe zur Heimerziehung; Heranziehung zu den Kosten der Heimerziehung

Leitsatz Die im Jahre 2004 14 und 16 Jahre alten Kläger nahmen die Beklagten als ihre Adoptiveltern auf Zahlung von Kindesunterhalt beginnend ab Januar 2000 in Anspruch. Der Beklagte zu 1. war Konzertorganist und pensionierter Musikhochschullehrer. Die Beklagte zu 2. war von Beruf Lehrerin und hatte sich während des laufenden Verfahrens vom Schuldienst beurlauben lassen und a...mehr

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Berücksichtigung des Anspruchs auf Familienunterhalt gem. § 1360 BGB der zweiten Ehefrau des Unterhaltsschuldners bei der Berechnung des von ihm zu leistenden Kindesunterhalts für seine minderjährigen Kinder aus erster Ehe

Leitsatz Zwei minderjährige Kinder nahmen im Wege der Abänderungsklage ihren Vater auf Zahlung höheren Unterhalts in Anspruch. Ihre Eltern waren geschieden. Sie lebten bei ihrer Mutter. Aus der Ehe ihrer Eltern war ein weiterer am 1.6.1986 geborener Sohn hervorgegangen. Für alle drei Kinder war der Kindesunterhalt zuletzt durch Teilurteil des AG vom 6.5.2002 tituliert worden...mehr

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Anrechnung des Kindergeldes bei "privilegierten" volljährigen Kindern

Leitsatz Ein volljähriger Sohn nahm seinen Vater auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch. Er lebte im Haushalt seiner Mutter, war Schüler und erzielte kein eigenes Einkommen. Der Vater ließ über den von ihm zu zahlenden Kindesunterhalt eine Jugendamtsurkunde errichten. Zwischen den Parteien bestand Einigkeit darüber, dass er im Hinblick auf seine Einkommensverhältnisse verpflic...mehr

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Kindesunterhalt bei praktiziertem Wechselmodell im Rahmen der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge

Leitsatz Zwei minderjährige Kinder nahmen ihren Vater auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Sie wurden von ihrer Mutter gesetzlich vertreten. Beide Eltern waren gemeinsam Inhaber der elterlichen Sorge. Die Eltern praktizierten ein Wechselmodell. Die beiden minderjährigen Klägerinnen hielten sich unstreitig zu 5/14 bei dem Beklagten, zu 9/14 in dem Haushalt ihrer Mutter...mehr

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Kostenverteilung gemäß § 91a Abs. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes bei freiwilligen Unterhaltszahlungen des Verpflichteten

Leitsatz Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes war bislang nicht tituliert worden. Die Ehe ihrer Eltern war im Jahre 1995 geschieden worden. Eine Titulierung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin erfolgte auch in diesem Zusammenhang nicht. Mit ihrer am 5.12.2002 bei Gericht eingegangenen Klage nahm sie ihren Vater, der früher eine Zahnarztpraxis betrieb und sich n...mehr

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Kinderfreibetrag: Die Höhe hat sich nur am sozialhilferechtlichen Existenzminimum eines Kindes zu orientieren

Leitsatz Als von der ESt zu verschonendes Existenzminimum eines Kindes ist nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht der nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen (z. B. Düsseldorfer Tabelle) ermittelte Betrag der Unterhaltspflicht maßgebend, sondern das nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen ermittelte Existenzminimum. Da die Kinderfreibeträge der VZ 1990 bis 1997 dem sozialhi...mehr

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Höhe des zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei der Günstigerprüfung

Leitsatz Bei der Prüfung, ob der halbe Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist, wird bei dem bar unterhaltspflichtigen Elternteil dessen zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch auf Kindergeld angesetzt. Dieser Ausgleichsanspruch ist geringer als die Hälfte des Kindergeldes, wenn der Unterhalt nicht den Satz von 135% der Düsseldorfer Tabelle beträgt. Sachverhalt Der ges...mehr

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Kein Vertrauensschutz bei fehlender Mitwirkung

Leitsatz * 1. Verletzt ein ursprünglich Kindergeldberechtigter seine Mitwirkungspflicht, kann er sich gegenüber der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nicht auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes berufen. 2. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG kann durch zivilrechtliche Vereinbarungen nicht außer Kraft gesetzt werden, auch wenn diese durch gerichtlichen Vergleich bestätigt werden....mehr

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Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters in der Insolvenz des Mandanten

Leitsatz (nicht amtlich) Bei Kontenblättern handelt es sich um eigenständige Arbeitsergebnisse des Steuerberaters. Das Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB i.V.m. § 66 Abs. 4 StBerG ist nicht insolvenzfest. Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Steuerberater und Mandant erlischt automatisch durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündig...mehr

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Wann liegt eine unterhaltsbezogene Mutwilligkeit des Unterhaltsschuldners vor?

Leitsatz Der Unterhaltsschuldner kann sich bei einem unfreiwilligen Verlust seines Arbeitsplatzes auf die eigene Leistungsunfähigkeit nicht berufen, wenn er diese durch unterhaltsbezogene Mutwilligkeit herbeigeführt hat. Das ist der Fall, wenn er den möglichen Eintritt der Leistungsunfähigkeit als Folge seines Verhaltens erkannt und im Bewusstsein des Eintritts dieser Möglic...mehr

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Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichen Einkommen

Leitsatz Die Höhe des vom geschiedenen Ehepartner an seine Kinder zu zahlenden Unterhalts bestimmt sich i. d. R. nach den Richtsätzen der Düsseldorfer Tabelle, die sich am Nettoeinkommen des Verpflichteten orientieren. Überschreitet das Nettoeinkommen des Verpflichteten die höchste in der Düsseldorfer Tabelle angegebene Einkommensgruppe, bestimmt sich der Unterhaltsanspruch ...mehr

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Konkurs eines Eigentümers, Wirtschaftsplangenehmigung und-fortgeltung

Leitsatz Erneut: Problematik der Wohngeldvorauszahlungsverpflichtung im Konkursfall eines Eigentümers (einfache Konkursforderung/Vorabbefriedigung durch den Konkursverwalter als Masseverbindlichkeit?) Rückwirkung des Wirtschaftsplangenehmigungsbeschlusses? Fortgeltung des Wirtschaftsplans über das Wirtschaftsjahr hinaus u.U. auch durch jahrelange Übung in der Gemeinschaft Norm...mehr

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Aktuelles aus Gesetzgebung ... / 77 Düsseldorfer Tabelle 2023

Zum 1.1.2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf. Die Tabellenstruktur bleibt gegenüber 2022 unverändert. Es verbleibt bei den bisherigen 15 Einkommensgruppen un...mehr

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Aktuelles aus Gesetzgebung ... / 28 Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2024

Die ab dem 1.1.2024 geltenden Düsseldorfer Tabelle ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 11.12.2023 veröffentlicht worden. Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden. Die Einkommensgruppen, die zuletzt zum Jahr 2018 ...mehr

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ZAP 2/2022, Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2022

Zusammenfassung Mitte Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2022 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 EUR. Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hilfsmittel für di...mehr

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ZAP 2/2015, Düsseldorfer Tabelle

– Stand: 1.1.2015 Zusammenfassung Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die...mehr

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ZAP 1/2021, Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2021

Zusammenfassung Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2021 und enthält höhere Sätze beim Mindestunterhalt für Minderjährige und auch für volljährige Trennungskinder. Grund für die jüngste Anpassung sind die Erhöhungen beim Kindergeld und beim Mindestunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie...mehr

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ZAP 1/2023, Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2023

Zusammenfassung Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2023 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder, bei dem Bedarf eines studierenden Kindes sowie bei dem den Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf. Die Düsseldorfer Tabelle ist Ri...mehr

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ZAP 1/2019, Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2019

Zusammenfassung Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergelds), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum...mehr

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ZAP 2/2024, Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2024

Zusammenfassung Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2024 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder, bei dem Bedarf eines studierenden Kindes sowie bei dem den Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf. Die Düsseldorfer Tabelle ist Ri...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / a) Neue Düsseldorfer Tabelle/Anpassung der Selbstbehaltsätze

Ab 1.1.2015 sind die neuen von den Vertretern der Oberlandesgerichte beschlossenen, sich aus der Anhebung des sozialrechtlichen Regelbedarfs ergebenden Selbstbehaltsätze anzuwenden; s. Auflistung FamRB 2015, 41 (Niepmann). Die neue Düsseldorfer Tabelle ist u.a. abgedruckt in ZAP F. 11, S. 1307, FamRZ 2015 Heft 1 S. II., FamRB 2015, 33, FuR 2015, 33; die ab 1.1.2015 anzuwenden...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen der Düsseldorfer Tabelle 2024 mit Berechnungsbeispielen

I. Einführung Die in ZAP 2024, 83 ff. abgedruckte und erst am 11.12.2023 veröffentlichte neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2024 beinhaltet keine großen Überraschungen, aber einige Änderungen mit durchaus praxisrelevanter Bedeutung. Es lohnt sich daher gerade für die anwaltliche Beratung in Unterhaltssachen, einmal näher hinzuschauen und vor allem die praktischen Auswirku...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / a) Neue Düsseldorfer Tabelle

Für die Zeit ab 1.1.2019 bis voraussichtlich 31.12.2019 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle den neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst (erste Altersstufe 354 EUR, zweite 406 EUR, dritte 476 EUR). Die Bedarfsätze in den unverändert gebliebenen Altersgruppen (ab 190 EUR) wurden mit gleichen Prozentsätzen wie bisher erhöht, die für volljährige Kin...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 1. Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2019)

Sie ist mit der Tabelle „Zahlbeträge” (je für die Zeit ab 1.1. und 1.7.2019) abgedr. u.a. in FamRZ 2019, 17; FuR 2019, 21; ZAP F. 11, S. 1479 ff. Da sich ab 1.7.2019 das Kindergeld erhöht, ändern sich die Zahlbeträge!mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / IV. Düsseldorfer Tabelle 2024 – Zahlbeträge nach Abzug des Kindergeldanteils

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ZAP 24/2017, Anwaltsmagazin / 2 Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2018

Zum 1.1.2018 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle (s. ZAP F. 11, S. 1425, in diesem Heft). Wie das OLG Düsseldorf mitteilte, erfolgt die Änderung durch die Anhebung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder infolge der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 28.9.2017 (BGBl I, S. 3525). Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar für ...mehr

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ZAP 3/2024, Anwaltsmagazin / 3 Kritik an neuer Düsseldorfer Tabelle

Zum 1. Januar ist die Düsseldorfer Tabelle überarbeitet und aktualisiert worden. Im Vergleich zu den bisher geltenden Unterhaltsbeträgen sind darin im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden (vgl. zur neuen Düsseldorfer Tabelle 2024 näher ZAP 2024, ...mehr

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ZAP 24/2018, Anwaltsmagazin / 2 Düsseldorfer Tabelle 2019

Zum 1.1.2019 ändert sich die von dem OLG Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" erneut. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst. So beträgt ab dem 1. Januar der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechste...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / III. Düsseldorfer Tabelle 2024 für den Kindesunterhalt

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ZAP 24/2021, Anwaltsmagazin / 6 Juristinnen kritisieren die kommende Düsseldorfer Tabelle

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, i.R.d. Weiterentwicklung der Düsseldorfer Tabelle die Armutsrisiken von Kindern Alleinerziehender nicht weiter zu verschärfen. Mit Besorgnis habe der Verein zur Kenntnis genommen, dass die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages für das kommende Jahr eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle vorgeschlagen habe, ...mehr

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ZAP 2/2020, Anwaltsmagazin / 5 Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2020

Das OLG Düsseldorf hat eine neue Unterhaltstabelle herausgegeben, die ab dem 1. Januar gilt. Sie sieht höhere Bedarfssätze v.a. für minderjährige Trennungskinder vor. Daneben steigt erstmals seit 2015 auch der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen. Die sog. Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, dient jedoch bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Ki...mehr

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ZAP 24/2020, / 2 Neue Düsseldorfer Tabelle

Anfang Dezember hat das OLG Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2021 und enthält höhere Sätze beim Mindestunterhalt für Minderjährige und auch für volljährige Trennungskinder. Grund für die jüngste Anpassung sind die Erhöhungen beim Kindergeld und beim Mindestunterhalt. Im Einzelnen sehen die Neuerungen wie folgt aus: Die Anhebung der Be...mehr

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ZAP 1/2023, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2023 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder, bei dem Bedarf eines studierenden Kindes sowie bei dem den Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf. Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hi...mehr

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ZAP 2/2024, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2024 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder, bei dem Bedarf eines studierenden Kindes sowie bei dem den Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf. Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hi...mehr