E-Government

E‐Government macht Verwaltung einfacher und effizienter. Bürgern und Unternehmen ermöglicht es, unabhängig von Öffnungs‐ und Sprechzeiten und ortsunabhängig mit Behörden zu kommunizieren. Der Gang zum Amt wird in den meisten Fällen überflüssig. E‐Government erleichtert zugleich die Zusammenarbeit zwischen den Behörden. So wird auch für Bürger und Unternehmen unnötiger Aufwand vermieden, wie z. B. das mehrfache Einreichen des gleichen Dokuments an verschiedenen Stellen.

Informationen oder Anträge können schneller übermittelt und bearbeitet werden. Ein Beispiel: Wenn ein Bürger ein Formular von Hand ausfüllt, per Post an eine Behörde verschickt, der Mitarbeiter vor Ort die Daten von Hand in ein elektronisches System eingibt, der Bescheid maschinell erstellt wird, dann ausgedruckt und per Post an den Bürger verschickt wird, verlangsamt dies den Informationsfluss, stellt eine potenzielle Fehlerquelle dar und verursacht zusätzliche Kosten.





E-Government für eine bessere Nutzbarkeit

E‐Government‐Verfahren machen Verwaltungshandeln schneller und kostengünstiger. Sie sorgen für mehr Effizienz und für mehr Transparenz.

Am 1. August 2013 ist das E-Government-Gesetz in Kraft getreten. Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Außerdem soll es Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht werden, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.