Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neues Objekt unter Fortführung des Darlehens

Rn. 312 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum anderen ist eine Umwidmung nach st BFH-Rspr (zB BFH v 24.04.1997, VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 mwN) auch möglich, wenn der StPfl den Erlös aus der Veräußerung eines kreditfinanzierten zur Einkünfteerzielung verwendeten WG nicht zur Darlehensrückzahlung, sondern zum Erwerb eines anderen Objekts verwendet, das er ebenfalls zur Einkünf...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zollwert als Bemessungsgrundlage des Zolls

Tz. 37 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Regelfall der Verzollung erfolgt durch die Anwendung eines Wertzollsatzes. Hiernach wird ein bestimmter Zollsatz in Gestalt einer Prozentangabe auf den Zollwert der Ware angewandt. Grundsätzlich ist der Zollwert in der abzugebenden Zollanmeldung anzugeben. Zum Nachweis der Ermittlung des Zollwerts müssen die hierfür erforderlichen Unterl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Empfehlungen

Tz. 120 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es sollte auch in den Verwaltungen (großer) (gemeinnütziger) Vereine dafür Sorge getragen werden, dass das Zollrecht neben dem Steuerrecht ernst genommen wird. Hierzu ist es erforderlich, eine professionelle Zollabteilung vorzuhalten, die gewährleistet, dass den zollrechtlich existierenden Verpflichtungen nachkommen wird. Insbesondere sollt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsveranstaltungen

Rn. 49d Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG auch Zuwendungen des ArbG an seine ArbN anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung); s § 19 Rn 236–244 (Barein) und BMF v 14.10.2015, BStBl I 2015, 832. Soweit die Zuwendungen des ArbG de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Die Bedeutung des Zollrechts für Vereine

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig ist es den für den Verein Handelnden nicht klar, wann sich zollrechtliche Frage- und Problemstellungen ergeben können. Bedeutsam ist das Zollrecht immer dann, wenn Sachverhalte mit einem sog. Drittlandsbezug gegeben sind. Unter dem Drittland wird das Gebiet außerhalb der Europäischen (Zoll-)Union verstanden. Hintergrund ist, dass e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sofortabschreibung von GWG (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 2 EStG)

Rn. 912 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 2 EStG erklärt § 6 Abs 2 S 1–3 EStG in den Fällen der Anschaffung oder Herstellung für entsprechend anwendbar. Danach besteht für WG, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren AK/HK den Betrag von 800 EUR zuzüglich USt (bis VZ 2017 410 EUR) nicht übersteigen, ein Wahlrecht, die Aufwendungen im Jahr der Ansc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Aus- und Fortbildungskosten

Rn. 1022 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sind die Voraussetzungen des Abzugsverbots für Berufsausbildungskosten nach § 9 Abs 6 EStG nicht erfüllt oder liegen Fortbildungskosten vor, können die Aufwendungen als WK abgezogen werden (auch s Rn 1008, 1010). Dies können insbesondere sein: Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind alle WG, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben diene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Notwendigkeit der Kreditaufnahme nicht erforderlich

Rn. 324 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Grundsätzlich ist unerheblich, ob und inwieweit die Darlehensaufnahme zur Finanzierung der AK erforderlich war, dh, ob der StPfl die Ausgaben nicht (teilweise) hätte aus eigenen Mitteln bezahlen können (BFH v 04.07.1990, GrS 2–3/88, BStBl II 1990, 817). Dem StPfl steht es im Rahmen seiner Finanzierungsfreiheit (BFH v 08.12.1997, GrS 1–2/95,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 911 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Tritt bei Nutzung des WG zu Erwerbszwecken eine Substanzeinbuße (technische Abnutzung) oder eine Einschränkung seiner Nutzungsmöglichkeit (wirtschaftliche Abnutzung) ein, etwa durch Beschädigung oder Untergang eines Arbeitsmittels, kann der StPfl eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) vornehmen. Die außergewöhnliche "Abnutzung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Stilllegungsentscheidung (Satz 1)

Rn 2 Zunächst ist von besonderer Bedeutung die Frage nach der Stilllegung oder Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Im Anschluss an den Bericht des Verwalters (§ 156) und damit in Kenntnis der für diese Entscheidung benötigten Informationen sollen die Gläubiger vorrangig entscheiden, ob das Unternehmen des Schuldners stillgelegt oder vorläufig fortgeführt werden sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vergebliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Führen Aufwendungen entgegen den Planungen des StPfl nicht zu Einnahmen – etwa weil die geplante Einkunftsquelle nicht geschaffen wird (zB geplantes Mietshaus wird nicht errichtet oder die Prüfung zum Abschluss der Umschulungsmaßnahme wird nicht bestanden) oder weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt (zB Reparatur gelingt nicht) –, bleibt hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Üblichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit

Rn. 118 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steht fest, dass die Aufwendung beruflich veranlasst ist, so ist es für den WK-Abzug ebenso wie bei BA grundsätzlich unerheblich, ob sie nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind (BFH v 15.05.1981, VI R 66/78, BStBl II 1981, 735; BFH v 31.01.1986, VI R 78/82, BStBl II 1986, 355). Es obliegt allein der Entscheidu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufwendungen auf Vermögen eigentlich keine WK

Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das deutsche ESt-Recht ist durch den sog Einkünftedualismus geprägt: Während bei den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG der Gewinn als der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV zu zwei Stichtagen (§ 4 Abs 1 EStG), also als Wertveränderung definiert wird, wird für die übrigen Einkunftsarten iSd § 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG der Überschuss de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Förderung Elektromobilität

Rn. 51a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vom ArbG gewährte Vorteile für die zur privaten Nutzung zeitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge sind nach § 3 Nr 46 EStG im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2030 steuerfrei, nicht jedoch deren Übereignung (s § 3 Rn 1770r–1770w (Handzik). Geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevor...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Neuerungen durch den UZK

Tz. 59 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der UZK hat gegenüber dem bis zum 30.04.2016 geltenden ZK verschiedene Neuerungen gebracht. Nachfolgend soll ein Überblick wesentlicher Änderungen durch den UZK dargestellt werden bzw. darauf hingewiesen werden, was sich nicht geändert hat. Tz. 60 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Auf existierende Bewilligungen, laufende Verfahren oder vorliegende E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Rn. 697 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben der persönlichen Beteiligung ist weiteres Kriterium für das Unterhalten eines eigenen Hausstands am Ort des Lebensmittelpunkts, dass sich der StPfl auch finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligt. Nachdem der BFH die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts nicht mehr als zwingende Voraussetzung für die steuerlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Inlandsumzügen

Rn. 211 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattungsfähig sind nach dem BUKG folgende Auslagen: Rn. 212 Stand: EL 161 – ET: 11/2022mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.8 Ausnahmen für Finanzsicherheiten (Abs. 2 Satz 2, Satz 3)

Rn 97 Die durch das Insolvenzgericht angeordneten vorläufigen Maßnahmen haben keine Auswirkung auf Verfügungen über sogenannte Finanzsicherheiten im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der europäischen Richtlinie 2002/47/EG[261] (im Weiteren: Finanzsicherheitenrichtlinie). Dabei kommen hauptsächlich Verfügungsbeschränkungen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder ähnliche Maßnahmen nach Abs. 2 Sa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ausnahmen vom Gebot der schädlichen Mittelverwendung

Tz. 52 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist grundsätzlich nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Rücklagen), Gewinne aus Zweckbetrieben, Erträge aus der Vermögensverwaltung und das entsprechende Vermögen für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, z. B. zum Ausgleich eines Verlustes. Tz. ...mehr

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zfs 11/2022, Beweis des äuß... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht hat das LG die Klage abgewiesen. Dem Kl. steht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Kaskoversicherung vom 30.5.2017 zu. Dem Kl. ist der Beweis für einen bedingungsgemäßen Diebstahl des Fahrzeuges nicht gelungen. Beim Fahrzeugdiebstahl kommen dem Kl. Beweiserleichterungen zugute. Er muss den Beweis für das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung er...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 4.1 Gegenstand

Das Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Es besteht aus den im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Sachen und Rechten sowie den entstandenen Verbindlichkeiten. Zum Gemeinschaftsvermögen gehören insbesondere die Ansprüche und Befu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Schuldzinsen als vorab entstandene WK

Rn. 346 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Schuldzinsen, die anfallen, bevor der StPfl tatsächlich Einkünfte erzielt, können als vorab entstandene WK (s Rn 82ff) angesetzt werden, wenn feststeht, dass der StPfl den Entschluss zur Erzielung von Einkünften mit dem fremd finanzierten Objekt endgültig gefasst hat (st Rspr, zB BFH v 29.11.1983, VIII R 96/81, BStBl II 1984, 303; BFH v 29....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aktueller Meinungsstand

Rn. 65 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem Wortlaut der Legaldefinition in § 9 Abs 1 S 1 EStG sind WK Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und (zutreffender wohl "oder", da nach einheitlicher Auffassung – s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 121 mwN – eine der Zielrichtungen ausreicht) Erhaltung von Einnahmen. Aus Abs 1 S 2 ergibt sich, dass die Aufwendungen daneben ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rn. 114 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen, die als Folge eines fahrlässigen oder vorsätzlich fehlerhaften Verhaltens entstehen, können, müssen aber nicht notwendig der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Lebensführung angehören. Es kommt jeweils im Einzelfall darauf an, ob sich das Fehlverhalten noch iRd beruflichen Zielvorstellungen bewegt oder ob eine darüber hinaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Systematische Einordnung

Rn. 832 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Auch Aufwendungen für Arbeitsmittel sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen; § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG ist daher nur ein Anwendungsfall des allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG und hat insoweit deklaratorische Bedeutung (Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 507; v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG H 2; aA...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1 Generalklausel der Unlauterkeit

Rn 23 Unlauter in diesem Sinne ist ein Verhalten, das objektiv gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt, auch wenn im Einzelfall subjektiv eine Täuschung weder bezweckt noch bewirkt wurde.[38] Das ist z.B. der Fall bei der Verfälschung der Abstimmung durch einen Stimmenkauf. Die bloße Behauptung eines Stimmenkaufs reicht ebenso wenig wie der (einseitige) Versuch des Insolv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nutzungsänderung des vorhandenen Objektes

Rn. 311 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum einen fallen hierunter Gestaltungen, bei denen ein mit Darlehensmitteln angeschafftes Objekt im Rahmen einer anderen Einkunftsart eingesetzt wird, also eine "Nutzungsänderung des vorhandenen Objekts" eintritt. Dies liegt zB vor, wenn der StPfl ein Grundstück aus seinem BV entnimmt, um zukünftig Einkünfte aus VuV zu erzielen; die ursprüng...mehr

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zfs 11/2022, Beweis des äuß... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt Versicherungsleistungen aus einer Kaskoversicherung wegen eines behaupteten Diebstahls seines Pkw Audi A6 Quattro. Zwischen den Parteien besteht für das in Rede stehende Auto eine Pkw-Haftpflichtversicherung unter Einschluss einer Kaskoversicherung. Der Kl. hat das Fahrzeug von dem Zeugen S … im Mai 2017 erworben. Im Kaufvertrag wird der abgelesene Kilometerst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zinsaufwendungen

Rn. 56 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 Nr 1 EStG sieht vor, dass die Zinsaufwendungen, die für die Anschaffung von zur Einnahmeerzielung verwendeten Vermögensgegenständen anfallen, als WK abzugsfähig sind. Rn. 57 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach der Rspr gilt dies auch, wenn nach Veräußerung des WG der Veräußerungserlös nicht ausreicht, um das FK vollständig abzulösen; Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beginn und Ende des Abschreibungszeitraums

Rn. 892 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Abschreibungszeitraum beginnt im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung des WG iRd Überschusseinkunftsart (BFH v 16.01.1996, IX R 60/94, BFH/NV 1996, 600; v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG Rz I 80; Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9 EStG Rz 488; nach aA ab Anschaffung oder Herstellung: Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 537; Krüger in Sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sofortabzug der Aufwendungen für GWG

Rn. 870 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 2 EStG gilt § 6 Abs 2 S 1–3 EStG in den Fällen der Anschaffung oder Herstellung entsprechend, dh, WG, deren Netto-AK/HK den Betrag von 800 EUR (bis VZ 2017: 410 EUR) nicht übersteigen, können sofort als WK abgezogen werden, sofern sie einer selbstständigen Nutzung fähig sind. § 6 Abs 2 S 1 EStG enthält ein Wahlrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kein Abzugsverbot bei Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rn. 1010 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wie schon nach § 12 Nr 5 EStG aF können Berufsausbildungskosten als WK abgezogen werden, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (zB BFH v 22.07.2003, VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175: Zeitsoldat, der unter Weiterzahlung der Bezüge eine Ausbildung absolviert; BFH v 21.01.1972, V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Auslandsumzügen

Rn. 225 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für Auslandsumzüge gilt die auf § 14 BUKG beruhende AuslandsumzugskostenVO (AUV), die gegenüber dem BUKG den Kreis der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen erweitert und teilweise höhere Sätze als für Inlandsumzüge vorsieht. Auslandsumzüge sind nach § 13 Abs 1 BUKG Umzüge zwischen Inland und Ausland sowie innerhalb des Auslands. Umzüge von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erststudium

Rn. 1006 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Einschränkungen des § 9 Abs 6 EStG beim WK-Abzug gelten auch für ein Erststudium. Ein Erststudium ist dabei ein Studium, das zugleich eine erstmalige Berufsausbildung vermittelt (BFH v 17.07.2014, VI R 38/12). Es darf ihm kein anderes durch einen berufsqualifizierenden Abschluss beendetes Studium oder keine andere abgeschlossene nichta...mehr

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zfs 11/2022, Verjährung des... / 2 Aus den Gründen:

[6] Die Revision hat Erfolg. [7] I. Das Berufungsgericht hat – soweit für das Revisionsverfahren von Interesse – ausgeführt, der Klägerin stehe gemäß §§ 826, 31 BGB analog i.V.m. § 249 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatzes zu; des Weiteren könne sie Verzugszinsen, vorgerichtliche Anwaltskosten und die Feststellung des Annahmeverzugs beans...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / IV. Gründe für die vorzeitige Aufhebung

Eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Denkbar sind Fälle, in denen die Ehegatten eine Scheidung nicht wünschen – z.B., damit der andere Ehegatte sich nicht auf eigene Kosten krankenversichern muss, oder weil ein Anspruch auf Witwenrente erhalten bleiben soll. Ist dann der Ehegatte nicht zu einer notariell zu beurkunde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Abwehraufwendungen

Rn. 80 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den WK gehören auch Ausgaben zur Abwehr von Eingriffen in das Vermögen des StPfl (sog "Abwehraufwendungen"), wenn die abzuwehrende Gefahr durch die Einkünfteerzielung – und nicht durch die Sicherung des Vermögensstamms (zB BFH v 11.03.2003, IX R 65/01, BFH/NV 2003, 778: Zahlungen an Zwangsverwalter bei Erwerb eines der Zwangsverwaltung un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelmäßige AfA

Rn. 910 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei regelmäßigen Abschreibungen sind die AK/HK über den voraussichtlichen Nutzungszeitraum hinweg zu verteilen. Danach bestimmt sich, welcher Abschreibungsbetrag im jeweiligen VZ angesetzt werden kann. Hinsichtlich der Nachholung unterlassener AfA s § 7 Rn 224–226 (Handzik). Von der Nachholung zu unterscheiden ist der Fall, dass sich nachträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Warenverkehr mit Nordirland

Tz. 133 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Warenbewegungen zwischen der EU und Nordirland gelten als Warenverkehr innerhalb der EU, für die keine Einfuhr- oder Ausfuhrzollförmlichkeiten zu erfüllen sind. D.h. weil sich die EU und UK bislang noch nicht über das schwierige Verhältnis des UK zu Irland einigen konnten und man keine grüne Grenze zwischen der EU und UK wollte, vereinbarte...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 6. Sonderrechtsnachfolge/§ 711 Abs. 2 BGB n.F.

Bekanntlich vollzieht sich der erbrechtliche Erwerb von Gesellschaftsbeteiligungen bei Personengesellschaftsanteilen nach den Regeln der Sonderrechtsnachfolge. Danach teilt sich der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters bei mehreren Erben nach Maßgabe der gesellschaftsvertraglich und erbrechtlich vorgesehenen Quotierung bzw. entsprechend der Erbquote auf die M...mehr

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zfs 11/2022, Verjährung des... / Leitsatz

1. Für den Beginn der Verjährung gemäß § 199 Abs. 1 BGB genügt, dass der geschädigte Fahrzeugkäufer Kenntnis vom sogenannten Dieselskandal im Allgemeinen, von der konkreten Betroffenheit seines Fahrzeugs und von der Relevanz dieser Betroffenheit für seine Kaufentscheidung hat (Fortführung BGH, Urt. v. 10.2.2022 – VII ZR 365/21). (Rn. 12) 2. Bis Ende 2016 ist von einer grob fa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Eigenwirtschaftliche Zwecke, die schädlichen Charakter haben

Tz. 40 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) nennt als eigenwirtschaftliche Zwecke gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke. Eigenwirtschaftliche Interessen können sich z. B. aus der Zielsetzung der steuerbegünstigen Körperschaft (dem steuerbegünstigten Satzungszweck), der tatsächlichen Geschäftsführung (Auftreten der Körperschaft in der Öffentlichkeit und g...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Zu Unrecht ist das FG davon ausgegangen, dass in jedem Fall nur die Kosten für das zeitlich zuerst errichtete Grabdenkmal nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zum Abzug zuzulassen s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übereignung eines Fahrrads

Rn. 51b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbG kann seit dem 01.01.2020 die LSt mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben, soweit er den ArbN zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad, das kein Kfz iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG ist, übereignet (§ 40 Abs 2 Nr 7 EStG). Voraussetzung für die Pauschalierung ist, dass die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Allgemeiner Bewertungsstichtag

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach § 161 Abs. 1 BewG sind für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. Der Bewertungsstichtag bestimmt sich dabei nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Dies ergibt sich eindeutig aus § 11 ErbStG. Die Entsteh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung der Aufwendungen in Form von AfA

Rn. 863 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem bei den Überschusseinkunftsarten geltenden Abflussprinzip des § 11 Abs 2 EStG wären die Aufwendungen für Arbeitsmittel an sich sofort im Jahr der Verausgabung abzugsfähig. In der Tat sind die Aufwendungen für nicht abnutzbare Arbeitsmittel in voller Höhe im VZ der Zahlung anzusetzen. Für den Regelfall abnutzbarer WG, dh WG, deren N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung der Aufteilung

Rn. 333 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ergibt sich die Aufteilung nicht bereits aus den tatsächlichen Verhältnissen, ist sie zu schätzen. Eine solche Schätzung erfolgt zB bei einem gemischt genutzten Gebäude im Verhältnis der selbst genutzten Wohnfläche/Nutzfläche zu der Fläche des vermieteten Teils (BFH v 27.10.1998, IX R 29/96, BStBl II 1999, 680 und BFH v 25.03.2003, IX R 38/0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterkunftskosten ab VZ 2014

Rn. 755 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4 EStG können seit dem VZ 2014 als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 EUR im Monat. Es handelt sich hierbei um eine realitätsgerechte Typisierung (hierzu s BT-Drucks 17/10774, 13), die in rege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 251 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG sind WK auch Zitat "Schuldzinsen ..., soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen". Eine inhaltsgleiche Regelung enthielten bereits die EStG von 1920 (§ 13 Nr 2), 1925 (§ 15 Abs 1 Nr 3) und 1934 (§ 9 Nr 1 insofern wörtlich übereinstimmend). Auch davor war unter der Geltung aller EStG s...mehr