Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.2 Sammelbeförderung/Fahrgemeinschaft

Bei größeren Firmen kann es für den Arbeitgeber sinnvoll sein, für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Sammelbeförderungen zu organisieren, z. B. durch den Einsatz von (Werks-)Bussen oder Personen-Kleintransportern. Gerade für Unternehmen mit großer Belegschaft im ländlichen Raum oder aber für Industriefirmen mit Schichtbetrieb ist diese Form der Arbeitsweggestaltung übe...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.8 Führerschein

Führerscheinkosten für ein schwer geh- und stehbehindertes Kind können neben den Pauschbeträgen nach § 33 EStG berücksichtigt werden.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.10 Medikamente

Kosten für Medikamente, die im Zusammenhang mit der Behinderung erforderlich sind, sind ebenso wie die Aufwendungen für Arzneien für andere Erkrankungen neben den Pauschbeträgen nach § 33 EStG zu berücksichtigen.[1]mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.1 Begünstigte Kindschaftsverhältnisse

3.1.1 Im 1. Grad verwandte Kinder Hierzu gehören leibliche und angenommene Kinder.[1] Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinderfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, hat das FG die zivilrechtlich bis zur Geburt zurü...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.4.1 Rechtliche Gründe

Rechtliche Gründe können sich aus dem Gesetz (Unterhaltspflicht, Schadensersatz z. B. infolge deliktischer Haftung), aus Verfügungen der Behörden (Aufforderung zur Beseitigung eines polizeiwidrigen Zustands) oder aus Verträgen ergeben und dürfen vom Steuerpflichtigen nicht selbst gesetzt sein.[1] Verneint wurde z. B. die rechtliche Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, Au...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.1 Jobtickets und Arbeitgeberzuschüsse bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Arbeitgeberleistungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind lohnsteuer- und beitragsfrei.[1] Für die Steuerfreiheit werden 2 Fallgruppen unterschieden: Steuerfreie (Geld-)Zuschüsse des Arbeitgebers, d. h. der Ersatz von nachgewiesenen Aufwendungen des Arbeitnehmers[2] und steuerfreie unentgeltlich oder verbilligt übe...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.4 Anspruch auf Kinderfreibetrag/Kindergeld

Der Steuerpflichtige kann nur dann den Ausbildungsfreibetrag beanspruchen, wenn er für das in Berufsausbildung stehende Kind (alternativ) entweder einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder auf Kindergeld hat. Nicht erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige da...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 2.2 Auslandskinder

Für nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Kinder, sog. Auslandskinder, vermindert sich der Betrag u. U. nach der sog. Ländergruppeneinteilung. Je nach den Lebenshaltungskosten im Ausland mindert sich der Freibetrag auf 3/4, 1/2 oder 1/4 des Betrags von 1.200 EUR.[1] Kinder, die während des Schulbesuchs bei Verwandten im Ausland, z. B. bei den Großeltern, leben, sind ni...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.6 Heimunterbringung

Nimmt der Steuerpflichtige den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 EUR in Anspruch, sind damit auch die Unterbringungskosten in einem Pflegeheim abgegolten. Diese können daher nicht zusätzlich zu dem Pauschbetrag nach § 33 EStG geltend gemacht werden.[1]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.8 Antragserfordernis

Die Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung wird nur auf Antrag gewährt. Eine Frist dafür ist nicht vorgesehen. Deshalb kann der Antrag auch noch im Klageverfahren, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, vor dem Finanzgericht gestellt werden.[1] Für die Praxis ist ein detaillierter Antrag unerlässlich, da das Finanzamt ohne entsprechende Darlegung ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 3 Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten sowie aus nebenberuflichen künstlerischen oder pflegerischen Tätigkeiten bleiben bis zu einem jährlichen Betrag von 3.000 EUR steuerfrei.[1] Dies gilt nur dann, wenn diese Tätigkeiten im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z. B. einer G...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.3 Beitragsnachweis

Die Beiträge können, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, erbracht und nachgewiesen werden:mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.6 Doppelte Absicherung in der Basiskrankenversicherung

Besteht neben einer Basiskrankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zeitgleich eine zusätzliche Basisabsicherung bei einer privaten Kranken­versicherung, werden bei pflichtversicherten Steuer­pflichtigen nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Beiträge zur Basiskrankenversicherung[1] berücksichtigt.[2] Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeb...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.9 Blindencomputer, Lesophon

Die Anschaffungskosten für einen Spezialcomputer mit Sprachwiedergabefunktion gehören nicht zum Abgeltungsbereich des § 33b EStG und sind daneben als außergewöhnliche Belastung abziehbar (medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne).[1]mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.6 Ermäßigung aufgrund der Ländergruppeneinteilung

Für Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben[2], ermäßigen sich die Freibeträge ggf. auf 3/4, 1/2 oder auf 1/4.[3] Übersicht Jahresbeträge 2024 für Ländergruppen 1–4 Die Anwendung der Ländergruppeneint...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.4 Halber Kinderfreibetrag

Der 1/2 Kinderfreibetrag i. H. v. 3.192 EUR (VZ 2024) ist bei jedem Elternteil vom Einkommen abzuziehen, wenn bei den Eltern des Kindes keine Zusammenveranlagung nach § 26b EStG erfolgt. Diese Voraussetzung ist in folgenden Fällen erfüllt, wenn die Eltern dauernd getrennt leben, geschieden sind, nicht verheiratet oder verpartnert sind oder die Einzelveranlagung für Ehegatten bean...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / II. Nachkalkulation im Rahmen einer Außenprüfung (§ 162 AO)

Wenn nach der Überzeugung des FG die Buchführung auch materiell unrichtig ist, weil nicht sämtliche Einnahmen erfasst sind, kann nach den Grundsätzen des geminderten Beweismaßes auch eine vGA (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG) angenommen werden, wenn der Sachverhalt dies nahelegt. So ist es nicht zu beanstanden, dass die Zurechnung eines Mehrgewinns nach einer Betriebsprüfung bei einer ...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 2.3.3 Unterbringung eines Kindes zur Pflege in einem Heim

Bei der krankheits- bzw. pflegebedingten Unterbringung eines Kindes in einem Heim sind die gesamten Kosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Eine Aufteilung in einen mit dem Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld abgegoltenen Anteil für die Unterbringung und einen darüber hinaus nach § 33 EStG zu berücksichtigenden Pflegeanteil ist nicht vorzunehmen. Vielmehr gehören zu...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.3.2 Schädliche Erwerbstätigkeit

Für den Abzug der Freibeträge für Kinder ist eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden schädlich[1], wenn das Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums weiter die besonderen Berücksichtigungsvoraussetzungen (z. B. Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz oder Übergangszeit) erfüllt.[2] Kinder mit Behinderung Voraussetzung für die Berü...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 2.1 Grundsatz

Der Ausbildungsfreibetrag von 1.200 EUR (bis 2022: 924 EUR) wird zusätzlich zum Kindergeld bzw. zu den Freibeträgen des § 32 Abs. 6 EStG berücksichtigt. Auch wenn dieser Freibetrag, wie der BFH für den Betrag von 924 EUR entschieden hat, schon in Anbetracht von Studiengebühren kaum realitätsgerecht ist, werden keine verfassungsrechtlichen Bedenken anerkannt, da der Freibetra...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.4.2 Übertragung auf den Stiefelternteil oder auf die Großeltern

Die Zustimmung des berechtigten Elternteils zur Übertragung erfolgt mit der Anlage K. Wird die Zustimmung nach Erlass und Bestandskraft des ESt-Bescheids erklärt, ist eine Korrektur nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO möglich. Die Zustimmung ist unwiderruflich. Die Zustimmung kann nur für künftige Kalenderjahre widerrufen werden.[1] Der Widerruf muss also vor Beginn des VZ, für das e...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.8.4 Besonderheiten

Bei einer fehlgeschlagenen Datenübermittlung durch die übermittelnden Stellen kann der Nachweis über die geleisteten und erstatteten Beiträge i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG auch in anderer Weise erbracht werden. Regelmäßig reicht eine Beitragsbescheinigung in Papierform aus.[1] Auch bei Trägern einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung oder eines ausländischen Kra...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.2 Übertragung auf den Stiefelternteil oder auf die Großeltern

Der Kinderfreibetrag kann auch auf den Stiefelternteil oder auf Großeltern übertragen werden, wenn diese das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben. Voraussetzung ist die Aufnahme des Kindes in den Haushalt auf Dauer, verbunden mit altersgemäßer Betreuung, Versorgung und Erziehung. Ein Kind, das sich wechselweise im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils und im Haushal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 1 Steuerfreier Auslagenersatz

Zahlt der private Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwandsentschädigungen, zählen sie grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Handelt es sich um durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz, kommt eine Steuerfreiheit in Betracht.[1] Pauschaler Auslagenersatz hingegen führt i. d. R. zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Ausnahmsweise kann pauschaler Auslagenersatz steuerfrei b...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.1 Überblick

Die Beiträge zugunsten einer Basisversorgung können grundsätzlich bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Für das Jahr 2024 beträgt der Höchstbetrag daher 27.566 EUR (24,7 % von 111.600 EUR). Im Rahmen einer Übergangsregelung wurden die Beiträge bis zum Jahr 2022 nur anteilig angesetzt. Seit 2023 sind die Beiträge zu einer Basisv...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.6 Berücksichtigung auf Antrag

Die Gesetzesfassung[1] enthält kein ausdrückliches Antragserfordernis, sodass die Inanspruchnahme des Freibetrags eigentlich nicht antragsgebunden sein dürfte. Da das Finanzamt aber die Voraussetzungen des Freibetrags prüfen muss, sind entsprechende Angaben in der Steuererklärung zur Berücksichtigung des Kindes, zur Berufsausbildung, zur auswärtigen Unterbringung unerlässlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.3 Überlassung eines Dienstrads

Ein umweltschonender Beitrag, der den CO2-Ausstoß deutlich verringert, ist in jedem Fall der Einsatz von Diensträdern im Straßenverkehr. Dementsprechend sieht das Steuerrecht auch eine umfassende Vergünstigung für die betriebliche Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes (sog. Diensträder) beim Arbeitnehmer vor. Mitarbeiterprogramme, die für die Belegschaft die kostenlose Nutz...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.3 Basisrente-Alter: Produktvoraussetzungen

Eine Zertifizierung erfolgt, wenn die vertraglichen Vereinbarungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören: Eigene Altersversorgung Es sind nur Beiträge für den Aufbau einer eigenen Altersversorgung begünstigt. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige sowohl mit der Beitragsleistung belastet sein muss als auch den Anspruch auf die von dem Vertrag zugesagte Altersren...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.4.1 Leben in einem Wohnheim

Die Kosten, die einem Steuerpflichtigen für die eigene altersbedingte Unterbringung in einem Altersheim (Altenwohnheim, Seniorenwohnstift) entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Es handelt sich um typische Kosten der Lebensführung. Denn es erscheint nicht außergewöhnlich, dass ein älterer Mensch in einem Altersheim lebt, weil er nicht mehr für sich s...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.4.2 Tatsächliche Gründe

Voraussetzung ist ein unabwendbares Ereignis, das den Steuerpflichtigen in eine existenzgefährdende Zwangslage bringt, sodass er den Aufwendungen nicht ausweichen kann. An der Zwangsläufigkeit fehlt es, wenn er zwar den Aufwendungen nicht ausweichen kann, er aber selbst freiwillig die Ursache für die Unausweichlichkeit gesetzt hat. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.4 Baumaßnahmen an Wohnung oder Haus

Seine früher vertretene Gegenwertlehre[1] hat der BFH aufgegeben. Der BFH geht jetzt generell davon aus, dass die Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Sie stehen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwa...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.2 Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen

Neben den Aufwendungen für Pflege- und Hilfskräfte sind alle pflegebedingten Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, d. h. sie wirken sich erst aus, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist.[1] Krankheitskosten sind regelmäßig aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher zu berücksichtigen. Für ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.3 Kürzung des Höchstbetrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, denen eine eigene Altersversorgung ohne oder weitgehend ohne eigene Beitragsleistungen zugesagt wird, ist der Höchstbetrag von 27.566 EUR (2024) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetz­lichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zu kürzen. Mit dieser Kürzungsregelung ­sollen diese Steuerpflichtigen mit rentenversicherung...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.1 Aufwendungen

Dem Steuerpflichtigen müssen Aufwendungen, d. h. bewusste und gewollte Vermögensverwendungen (Geldausgaben, Sachwerte) entstehen.[1] Der Begriff "Aufwendungen" hat im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen den gleichen Inhalt wie bei den Werbungskosten und Sonderausgaben.[2] Als Aufwendungen werden allgemein alle beim Steuerpflichtigen abfließenden Güter angesehen, die in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.4 Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen

Rz. 171 Die Gestaltung der Unternehmenskaufverträge richtet sich nach dem Einzelfall. Als Hilfsmittel dient eine Due Diligence (Detailuntersuchung des Kaufobjekts). Daneben sind u. a. folgende Punkte zu beachten: rechtliche Klärung des Ablaufs der Transaktion, Formulierung des Unternehmenskaufvertrags und Integration des erworbenen Unternehmens in die Strukturen des Käufers. Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel Aufgabe des Mitunternehmeranteils mit Gewinnrealisierung V ist an einer KG beteili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.1 Überblick

Rz. 180 Versorgungsleistungen werden regelmäßig vereinbart, wenn bestimmte Wirtschaftsgüter im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Hierbei ist – trotz Zahlungsflusses – insgesamt von einem unentgeltlichen Vorgang auszugehen.[1] Versorgungsleistungen liegen unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG [2] vor und sind beim Verpflichteten als Sonder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.7.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 156 Beim Vorbehalt eines Unternehmensnießbrauchs wird der Betrieb zwar auf den Nachfolger übertragen, der Alteigentümer bleibt aber weiterhin unternehmerisch tätig. Steuerrechtlich entstehen – ebenso wie beim Zuwendungsnießbrauch – zwei Gewerbebetriebe: Aktiver Betrieb des Nießbrauchers und ruhender Betrieb des Erwerbers. Der Alteigentümer als Nießbraucher erzielt weiter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.9.1 Betriebsübertragung im Ganzen

Rz. 159 Plant der Alteigentümer seinen Rückzug aus dem Unternehmen, bietet sich die Betriebsübertragung im Ganzen an, falls ein geeigneter Nachfolger vorhanden ist.[1] Bei der unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen muss der Erwerber die Buchwerte nach § 6 Abs. 3 EStG fortführen. Voraussetzung hierfür ist, dass das wirtschaftliche Eigentum grundsätzlich an allen funktio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anhang 3 zu § 15: Unternehmensnachfolge

1 Problematik und Aktualität der Unternehmensnachfolge 1.1 Begriffe Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge stellt an alle Beteiligten höchste Anforderungen. Schon immer bereiteten der Wechsel an der Unternehmensspitze und das Ausscheiden der prägenden Unternehmerfigur oder des Gründers Probleme für die Existenz eines Unternehmens. Gesteigerte Relevanz hat die Unternehmensnachfolge eb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.6 Betriebsverpachtung

Rz. 147 Möchte der Alteigentümer den gesamten Betrieb noch nicht übertragen, besteht die Möglichkeit einer Betriebsverpachtung. Dabei wird der Betrieb verpachtet; die operative Betriebsführung erfolgt bereits durch den künftigen Nachfolger, der als Pächter am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Praxis-Beispiel Betriebsverpachtung U bestimmt seinen Sohn S, der sich schon immer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang

Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zur Folge haben können. Rz. 207 Erfolgt die vorweggenommene Erfolgeunentgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.3 Laufende Besteuerung der Stiftung

Rz. 236 Der KSt unterliegen sämtliche Einkünfte einer Familienstiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die KSt bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die KSt beträgt aktuell 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) zzgl. 5,5 % SolZ davon (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.1 Ausgleichszahlungen

Rz. 220 Der Schenker verfügt häufig – neben dem zu übergebenden Unternehmen – nicht über ausreichend weiteres Vermögen, um alle Abkömmlinge gleich zu behandeln. Gleichwohl möchte er das Unternehmen in seiner Substanz (d. h. gegenständlich) erhalten und in dieser Form auch weitergeben, gleichzeitig aber auch eine wenigstens annähernde wirtschaftliche Gleichbehandlung seiner K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.5 Laufende Besteuerung der Destinatäre

Rz. 240 Leistungen einer Stiftung an ihre Destinatäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG stpfl., wenn die Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Rspr. bejaht dies jedenfalls dann, wenn die Destinatäre unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen können.[1] D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.7.2 Zuwendungsnießbrauch

Rz. 153 Die Zuwendung eines "echten Unternehmensnießbrauchs" setzt die Übertragung der Unternehmerstellung auf den Nießbraucher voraus. Der Nießbraucher, der nach § 22 Abs. 2 HGB in das Handelsregister einzutragen ist, betreibt das Unternehmen für eigene Rechnung, muss dieses aber in seinem Bestand für den Besteller erhalten. Das Eigentum am Anlagevermögen verbleibt entsprec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 278 Die GewSt beträgt unter Berücksichtigung der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) und dem gesetzlich Mindesthebesatz von 200 % (16 Abs. 4 S. 2 GewStG) 7 % des Gewerbeertrags. Da der durchschnittliche Hebesatz der Gemeinden zwischen 400 % und 500 % liegt, ist die tatsächliche Belastung im Regelfall mehr als doppelt so hoch. Die GewSt knüpft über die §§ 2, 7 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.3 Keine Versorgungsleistungen bei entgeltlicher Vermögensübertragung

Rz. 187 Liegen keine Versorgungsleistungen vor, da die Übertragung z. B. auf einem voll entgeltlichen Leistungsaustausch beruht, d. h. Leistung und Gegenleistung stehen sich nach kaufmännischen Gesichtspunkten gleichwertig gegenüber, ist zu prüfen, ob die wiederkehrenden Leistungen als Unterhaltsleistungen nach § 12 Nr. 2 EStG oder wiederkehrende Leistungen im Austausch mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.1 Ausgangssituation

Rz. 260 Nicht nur die ErbSt bzw. SchenkSt, sondern auch die ESt kann bei Unternehmensnachfolgen eine erhebliche oder sogar existenzbedrohende Liquiditätsbelastung auslösen, wenn die steuerliche Situation vorab nicht bzw. nicht im ausreichenden Maße analysiert wird. Praxis-Beispiel Schenkung des Grundstücks aus Betriebsvermögen V betreibt ein Einzelunternehmen und ist zugleich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.6 Freibetrag Betriebsübergang

Rz. 276 Ertragsteuerliche Besonderheiten im Rahmen der Unternehmensnachfolge ergeben sich darüber hinaus durch die einmalige Gewährung des Freibetrags für den Betriebsübergang. Freibetrag bei Betriebsübergang Fall 1: Der 60-jährige U möchte sein Einzelunternehmen auf seinen Sohn S übertragen. Der Wert des Unternehmens beträgt 150.000 EUR. Den gleich hohen Kaufpreis finanziert...mehr