Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 109 Seit Vz 1996 gilt die eingeschränkte Optionslösung, nach der Kinderfreibetrag und Kindergeld nur alternativ gewährt werden (JStG 1996; Rz. 5). Eine Kumulation von Kinderfreibetrag und Kindergeld bei demselben Stpfl. in Bezug auf dasselbe Kind ist auch dann nicht möglich, wenn ihm ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 5 EStG übertragen worden ist.[1] Die nunmehr mo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1.2 Rechtslage ab dem 1.7.1998

Rz. 15 Ab dem 1.7.1998 gilt das neue Kindschaftsrecht.[1] Danach sind eheliche und nichteheliche Kinder weitgehend gleichgestellt. Die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB); dies gilt auch im Fall einer Leihmutterschaft. Vater ist, wer z. Zt. der Geburt mit der Mutter verheiratet war, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft nach § 16...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1 Eheliche und nichteheliche Kinder

Rz. 11 § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erfasst Kinder kraft Verwandtschaft im ersten Grad. Maßgebend ist insoweit das Zivilrecht. Nach § 1589 S. 1 BGB sind die Personen in gerader Linie verwandt, die voneinander abstammen (z. B. Urgroßmutter, Großvater, Mutter, Sohn). Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten (§ 1589 S. 3 BGB). Im 1. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.4 Nicht (mehr) zu berücksichtigende Kindschaftsverhältnisse

Rz. 40 Bis 1985 waren auch Stiefkinder ausdrücklich als zu berücksichtigende Kinder genannt.[1] Stiefkinder sind Kinder kraft Verwandtschaft (Rz. 11ff.) eines Ehegatten, die nicht Kinder des anderen Ehegatten sind.[2] Zu anderen Personen als dem Ehegatten kann kein Stiefkindverhältnis bestehen.[3] Ab Vz 1986 wurde die Erwähnung der Stiefkinder im Gesetz gestrichen. Sie könne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1 Allgemeines

Rz. 54 § 32 Abs. 4 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen für volljährige Kinder Kindergeld oder Freibeträge (Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) gewährt werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu dem Monat, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, aufgrund von Arbeitslosigkeit (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG) ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.5 Zwölftelung; Monatsprinzip (Abs. 6 S. 5)

Rz. 124 Da im Einkommensteuerrecht grds. das Jahresprinzip gilt, wurden die Freibeträge nach dem FamFG (Rz. 9) wieder als Jahresbeträge angegeben. Ebenso wie im Kindergeldrecht gilt jedoch für die Freibeträge das Monatsprinzip.[1] § 32 Abs. 6 S. 5 EStG sieht daher eine Zwölftelung für die Fälle vor, in denen das Kind nicht für das ganze Jahr berücksichtigt werden kann. Die Fr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Kindbegriff (Abs. 1)

2.1 Allgemeines Rz. 10 Die Regelung kindbezogener Vergünstigungen erfordert eine Definition, welche Person im Verhältnis zum Stpfl. "Kind" ist. Der Kindbegriff ist ein Relationsbegriff, d. h., eine Person ist Kind immer nur in Bezug auf eine andere bestimmte Rechtsperson. Diese Definition enthält § 32 Abs. 1 EStG. Zusätzliche Voraussetzungen, die für die Gewährung des Kinderg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4 Behinderte Kinder (Abs. 4 S. 1 Nr. 3)

5.4.1 Allgemeines Rz. 74 Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden ohne Altersbegrenzung, d. h. nach Vollendung des 18. Lebensjahrs zeitlich unbegrenzt, d. h. auch über das 25. Lebensjahr hinaus, berücksichtigt, solange noch ein möglicher Kindergeldberechtigter vorhanden ist. Bei Vollwaisen wird ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer ersten Berufsausbildung, die abgeschlosse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.1 Bedeutung und Begriffsentwicklung

Rz. 19 Das EStG enthielt bis 1985 keine Definition des Begriffs des Pflegekinds. Die Finanzverwaltung verlangte in Abschn. 180 Abs. 2 EStR 2003 insbes. die volle Verantwortung für den Unterhalt bei den Pflegeeltern. Abweichend hiervon und von der älteren Rspr. lehnte sich der BFH an die Begriffsbestimmung des Pflegekinds in § 15 Abs. 1 Nr. 8 AO an, nach der entscheidend ledi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1 Rechtsentwicklung ab 2010

Rz. 9 StVereinfG [1] v. 1.11.2011: Einkommensunabhängige Gewährung des Kindergelds ab 2012; Berücksichtigung einer zweiten Ausbildung nur, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Neuregelung der Übertragung von Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag ab 2012. BeitrRLUmsG [2] v. 7.12.2011: Erweiterung des anerkannten Freiwilligendienstes. AmtshilfeRLUmsG [3] v. 26.6.2013: Än...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.2 Familienähnliches Band

Rz. 22 Pflegeeltern und Pflegekind müssen durch ein "familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band" verbunden sein. Ein familienähnliches Band liegt vor, wenn das Kind wie zur Familie angehörig angesehen und behandelt wird. Dies setzt ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern voraus.[1] Da das Gesetz Pflegekinder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.2 Bedeutung der Freibeträge; Rspr. des BVerfG

Rz. 110 Der Kinderfreibetrag ist nicht ein Freibetrag i. d. S., dass zum Zweck der Begünstigung bestimmte Einkunftsteile von der Besteuerung freigestellt werden, wie z. B. in § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4 EStG. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag [1], der zur Steuervereinfachung typisierend unterstellt, dass Stpfl. mit zu berücksichtigenden Kindern durch den Kindesunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Kinder ohne Beschäftigung/Meldung als Arbeitssuchende (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 57 Das Kind, das über 18 Jahre alt und ohne Beschäftigung ist, muss sich grundsätzlich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden (§ 138 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III)., die die Arbeitslosmeldung bescheinigt. Eigenbemühungen und Verfügbarkeit ggü. der Agentur für Arbeit sowie Arbeitssuche sind nicht erforderlich.[1] Die Bescheinigung seitens der Agentur für Arbeit dient ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1.3 Rechtslage ab dem 1.8.2001

Rz. 15a Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften gilt ab 1.8.2001[1], dass die Verwandten eines Lebenspartners als mit dem anderen Lebenspartner verschwägert gelten. Damit gelten Kinder eines gleichgeschlechtlichen Lebenspartners als mit dem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner ihrer Mutter oder ihres Vaters nur als verschwägert. Bei ihnen sind die Voraussetzungen des § 32 Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.4 Freiwilliges soziales, ökologisches Jahr, freiwillige Dienste (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 73 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d) EStG wurde m. W. v. 1.6.2008 dem JugendfreiwilligendiensteG (JFDG) angepasst (Rz. 9a). Außerdem wurden seit 2008 weitere Freiwilligendienste aufgenommen. Kinder, die das 18. und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, werden berücksichtigt, wenn sie einen Dienst nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. d) EStG leisten: Freiwilliges sozial...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Kinder bis zum 25. Lebensjahr (Abs. 4 S. 1 Nr. 2)

5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a) Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3 Pflegekinder (Abs. 1 Nr. 2)

2.3.1 Bedeutung und Begriffsentwicklung Rz. 19 Das EStG enthielt bis 1985 keine Definition des Begriffs des Pflegekinds. Die Finanzverwaltung verlangte in Abschn. 180 Abs. 2 EStR 2003 insbes. die volle Verantwortung für den Unterhalt bei den Pflegeeltern. Abweichend hiervon und von der älteren Rspr. lehnte sich der BFH an die Begriffsbestimmung des Pflegekinds in § 15 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7 Kinderfreibetrag; Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Abs. 6)

7.1 Allgemeines 7.1.1 Rechtsentwicklung Rz. 109 Seit Vz 1996 gilt die eingeschränkte Optionslösung, nach der Kinderfreibetrag und Kindergeld nur alternativ gewährt werden (JStG 1996; Rz. 5). Eine Kumulation von Kinderfreibetrag und Kindergeld bei demselben Stpfl. in Bezug auf dasselbe Kind ist auch dann nicht möglich, wenn ihm ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 5 EStG üb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2 Kinder kraft Verwandtschaft (Abs. 1 Nr. 1)

2.2.1 Eheliche und nichteheliche Kinder Rz. 11 § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erfasst Kinder kraft Verwandtschaft im ersten Grad. Maßgebend ist insoweit das Zivilrecht. Nach § 1589 S. 1 BGB sind die Personen in gerader Linie verwandt, die voneinander abstammen (z. B. Urgroßmutter, Großvater, Mutter, Sohn). Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6 Übertragung der Freibeträge auf einen Elternteil (Abs. 6 S. 6)

7.6.1 Übertragung des Kinderfreibetrags (Abs. 6 S. 6) Rz. 125 Die Berücksichtigung des halben Kinderfreibetrags bei jedem Elternteil kann zu unausgewogenen Verhältnissen führen, wenn ein Elternteil mangels eigenen Einkommens daraus steuerlich keinen Vorteil ziehen kann oder wenn ein Elternteil mehr als seinen im internen Verhältnis der Eltern zueinander geschuldeten Anteil am...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5 Kinder über 18 Jahre (Abs. 4)

5.1 Allgemeines Rz. 54 § 32 Abs. 4 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen für volljährige Kinder Kindergeld oder Freibeträge (Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) gewährt werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu dem Monat, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, aufgrund von Arbeitslosigkeit (§ 32 Abs. 4 S. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1 Allgemeines

7.1.1 Rechtsentwicklung Rz. 109 Seit Vz 1996 gilt die eingeschränkte Optionslösung, nach der Kinderfreibetrag und Kindergeld nur alternativ gewährt werden (JStG 1996; Rz. 5). Eine Kumulation von Kinderfreibetrag und Kindergeld bei demselben Stpfl. in Bezug auf dasselbe Kind ist auch dann nicht möglich, wenn ihm ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 5 EStG übertragen worden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.5 Haushaltsaufnahme nicht zu Erwerbszwecken

Rz. 32 Bis zur Neufassung durch das StÄndG 2003 (Rz. 9a) waren Kinder nur zu berücksichtigen, wenn die Eltern einen nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrag geleistet haben. An die Stelle dieses Ausschlussgrunds ist mit der Neuregelung das Merkmal getreten, dass das Kind nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurde. Die Pflegeperson darf mit der Haushaltsaufnahme ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.2 Adoptivkinder

Rz. 16 Die Adoption (§§ 1741ff. BGB) erfolgt durch staatlichen Akt[1] und nicht mehr, wie bis zum 31.12.1976, durch Vertrag. Sie verschafft dem Kind die Stellung eines ehelichen Kindes und damit auch die Verwandtschaft (§ 1754 BGB). Ein Verwandtschaftsverhältnis zum Ehegatten des Annehmenden wird durch die Adoption nur begründet, wenn dieser auch selbst Annehmender ist, also...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.3 Fehlender Ausbildungsplatz (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 70 Der Gesetzgeber unterstellt typisierend, dass dem Stpfl. bei fehlendem Ausbildungsplatz – ebenso wie für Kinder in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG) – Unterhaltsaufwendungen entstehen, die den Abzug eines Kinderfreibetrags bzw. den Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen. Die Regelung bezweckt die Gleichstellung beider Fälle.[1] Rz. 71 Das Kind muss ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1.1 Rechtslage vor dem 1.7.1998

Rz. 13 Für die Zeit vor der Reform des Kindschaftsrechts zum 1.7.1998 galt Folgendes: Kinder kraft Verwandtschaft 1. Grades sind eheliche, nichteheliche und für ehelich erklärte Kinder. Ob ein Kind ehelich und welcher Ehe der Mutter es zuzurechnen ist, wenn die Mutter nacheinander mehrfach verheiratet war, wurde durch §§ 1591, 1600 BGB a. F. bestimmt. Bei Kindern, die nach §...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / c) Zinsschranke

Mit dem Wachstumschancengesetz, welches der Bundestag am 17.11.2023 beschlossen hat und dem nach Anrufung des Vermittlungsausschusses der Bundestag am 23.2.2024 und der Bundesrat am 22.3.2024 zugestimmt haben, wurde § 8a Abs. 1 Satz 4 KStG geändert. Danach gilt: "Bei Steuerpflichtigen im Sinne dieses Gesetzes gelten alle Einkünfte als in einem Betrieb im Sinne des § 4h Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.2 Begriff der Behinderung

Rz. 77 Behinderungen i. S. v. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG sind von der Norm abweichende körperliche oder seelische Zustände, die sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum (mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate) erstrecken und deren Ende nicht absehbar ist. Dazu können auch Suchtkrankheiten gehören. Keine Behinderung sind Krankheiten, deren Verlauf sich auf eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.3 Auf Dauer berechnetes Band

Rz. 29 Das familienähnliche Band muss auf Dauer bestimmt sein. Bloße Zwischenunterbringungen begründen kein Pflegekindverhältnis. Ausgeschlossen sind damit die nur für einen vorübergehenden Zeitraum bestimmten Aufnahmen in einer Familie. Entscheidend ist die beabsichtigte ("berechnete") Dauer der Aufnahme, sodass auch eine nur kurze Haushaltszugehörigkeit ausreicht, sofern e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.4 Aufnahme in den Haushalt

Rz. 31 Das Pflegekind muss in den Haushalt aufgenommen sein. Der Aufnehmende muss einen Haushalt innehaben. Dazu gehört, dass er ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung führt, in der er sich persönlich und finanziell an der Haushaltsführung beteiligt. Ihm muss Eigentum oder Besitz an der Wohnung und dem Hausrat zustehen, und er muss im Regelfall auch d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.6 Kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern

Rz. 36 Das negative Tatbestandsmerkmal, dass ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern (leibliche Eltern, Adoptiveltern und andere Pflegeeltern) nicht mehr besteht, bezweckt, die doppelte Zurechnung sowohl bei den Eltern als auch bei den Pflegeeltern nach Möglichkeit zu vermeiden.[1] Rz. 37 Nach dem Grundsatzurteil des BFH[2] erfordert die Annahme eines Pflegekindverhält...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Das Einkommen

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer der Familienstiftung nach dem zu versteuernden Einkommen, welches gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und KStG definiert und ermittelt wird (vgl. Gummert, Münchener Hdb. Gesellschaftsrecht, Bd. 5, 5. Aufl. 2021, § 80 Rz. 115 ff.; Richter, Stiftungsrecht, 2. Aufl. 2023, § 22 Rz. 2-7). Hierbei erg...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / 3. Besteuerung der Destinatäre

Hintergrund einer Familienstiftung ist in erster Linie die Begünstigung von Familienmitgliedern (vgl. § 15 Abs. 2 AStG – Definition Familienstiftung). Bei den Begünstigten einer Familienstiftung spricht man von sog. Destinatären. Bei den Destinatären führt die Begünstigung dann zu einer Besteuerung, wenn diese eine Leistung der Stiftung erhalten. Diese werden – ohne eine weit...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 2. Allgemeine Grundsätze zum Vorliegen von Arbeitslohn

Ob durch die Übertragung einer Gesellschaftsbeteiligung ein geldwerter Vorteil zu erfassen ist, der den Einkünften i.S.d. § 19 EStG zuzuordnen ist, richtet sich nach folgenden Kriterien: Allgemein anerkannt ist, dass zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Zuwendungen von dritter Seite gehören (FG Baden-Württemberg v. 7.3.2001 – 3 K 111/01; FG Düsseldorf v. 4.5.2...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / [Ohne Titel]

Dipl. Finw. Dr. Rüdiger Gluth, RA/FASt[*] Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Verantwortlich für die Rechtsunsicherheit ist u.a., dass weder das...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / 1. Besteuerung bei Errichtung

Die Vermögensausstattung unterliegt auf Ebene der Stiftung nicht der Ertragsbesteuerung, da die Stifter keine Anteile, also Gesellschafterrechte oder ähnliche Rechte erhalten und die Übertragung in die Vermögenssphäre fällt. Die Ausstattung erfolgt ohne Gegenleistung, so dass der Vorgang insoweit der Schenkung- oder Erbschaftsteuer unterliegt (vgl. v. Löwe, Familienstiftung ...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / c) Vorrang der Einkommensteuer nach der Rechtsprechung des II. Senats

Der II. BFH-Senat stellt dagegen in einer Vielzahl von Entscheidungen regelmäßig den Vorrang der Einkommensteuer heraus und vermeidet so eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Schenkungsteuer. So etwa schließt er bei einer Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aus (BFH v. 30.1.2013 – I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / d) Steuerliches Einlagekonto

Nach Ansicht des BFH (vgl. BFH v. 17.5.2023 – I R 42/19, GmbHStB 2024, 3 [Krämer]) ist die Führung eines steuerlichen Einlagekontos für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts ausgeschlossen, da es sich bei solchen weder um eine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 27 Abs. 1 KStG noch um eine andere Körperschaft oder Personenvereinigung i.S.d. § 27 Abs. 7 KStG handelt. Der B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz 1. Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / 5. Innengesellschaft zwischen Ehegatten bei Ausgleichszahlung zur Förderung des Arbeitserfolges

Die Ehegatteninnengesellschaft zeigt sich in der Beratung oftmals bei Fragen zum Ausgleich gemeinsam geschaffener Werte während der Ehe oder auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften (BGH v. 21.7.2003 – II ZR 249/01, DStR 2003, 1890 = FamRB 2004, 14 [Schober]; BGH v. 28.9.2005 – XII ZR 189/02, DStR 2006, 1467 = FamRB 2006, 165 [Wever]). Sie stellt sicherlich einen Sonderf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / a) Doppelbesteuerung

Der I. BFH-Senat ist der Ansicht, dass die für den Betrieb einer Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft ungeachtet ihrer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung der Körperschaftsteuer unterliegt (BFH v. 6.12.2016 – I R 50/16, BStBl. II 2017, 324 = ErbStB 2017, 93 [Hartmann]). Die hieraus resultierende Doppelbesteuerung ist m.E. aber nicht zu verallgemeinern. Für die in diesem Beit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.1.5 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Nach einigen Irrungen und Wirrungen hinsichtlich eines möglichen Sonderhonorars des Verwalters für den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen, hat es schließlich nach altem Recht herrschender Meinung entsprochen, dass dem Verwalter entsprechende Zusatzvergütungen zugesprochen werden können.[1] In diesem Zusammenhang wurde es sogar für möglich gehalten, das Zusatzhonorar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / 3. Allgemeine Grundsätze zum Vorliegen einer freigebigen Zuwendung

Angesichts der Möglichkeit, für die Übertragung einer Unternehmensbeteiligung ggf. die Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG in Anspruch nehmen zu können und der Tatsache, dass die Steuersätze des ErbStG regelmäßig niedriger sind als die Einkommensteuer auf den geldwerten Vorteil, überrascht es nicht, dass tendenziell der Mandant lieber die Anwendung des ErbStG anstelle des E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.6 Beitragszuschüsse durch den Arbeitgeber

Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – versicherungsfrei sind, haben einen Anspruch auf Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber.[1] Dieser Arbeitgeberzuschuss ist beitragsfrei, soweit er auf den jeweils maximal bezuschussungsfähigen Betrag begrenzt ist.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / b) Vorrang der Schenkungsteuer nach der Rechtsprechung des VIII. Senats

Im Beschluss v. 12.9.2011 kommt der VIII. Senat des BFH (BFH v. 12.9.2011 – VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229 = ErbStB 2012, 32 [Hartmann]) zu dem Schluss, dass die Einkommensteuer zurückzutreten habe, wenn "derselbe Lebenssachverhalt" zugleich (BFH v. 8.10.2014 – VIII B 115/13, BFH/NV 2015, 200 = EStB 2015, 18 [Günther]) auch der Schenkungsteuer unterfällt. Der Senat hielt er e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung für Altersfreizeit

Leitsatz Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit (von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit), die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Normenkette § 5 Abs. 1 Satz 1,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / d) Keine Doppelbesteuerung nach der Rechtsprechung des VI. Senats

Erhält ein Arbeitnehmer neben seinem ihm arbeitsvertraglich zustehenden Arbeitsentgelt zusätzlich weitere Geld- und/oder Sachleistungen seines Arbeitgebers, sind sie "regelmäßig" Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (BFH v. 19.9.2012 – VI R 54/11, BStBl. II 2013, 395 = EStB 2013, 5 [Apitz]). Werden solche Vorteile von Dritten gewährt, ist nur "ausnahmsweise" Arbeitslohn an...mehr