Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.2 Betriebsvermögen

Rz. 110 Das Vermögen, das der Erzielung der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit dient, ist auch im Rahmen des § 18 EStG Betriebsvermögen (allgemein zu Betriebsvermögen § 4 EStG Rz. 21ff.). 11.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen Rz. 111 Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.4 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 121 Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gegeben bei entgeltlichem Gesellschafterein- oder -austritt bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft. Bei der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i. V. m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.1 Allgemeines

Rz. 95 § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält keine abschließende Aufzählung sonstiger selbstständiger Tätigkeiten, sondern nennt beispielhaft Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ("Regelbeispiele").[1] Diese Beispiele charakterisieren die sonstige selbstständige Tätigkeit; deshalb setzt die Anwend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.3 Abgrenzung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 26 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nur dann zu dieser Einkunftsart, wenn und soweit sie nicht anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind (§ 21 Abs. 3 EStG). Einnahmen aus der Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter sind daher solange nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern aus selbstständiger Arbeit anzusehen, als sich diese Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.6 Höhe des Veräußerungsgewinns

Rz. 126 Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns verweist § 18 Abs. 3 S. 2 EStG auf die entsprechenden Vorschriften des § 16 Abs. 2–4 EStG. Der Veräußerungsgewinn muss durch Bestandsvergleich ermittelt werden, auch wenn der Gewinn sonst nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird.[1] Ein dabei entstehender Übergangsgewinn gehört zum laufenden Gewinn, nicht zum begünstigten Veräuße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1 Gewinnermittlung, Buchführungspflicht

Rz. 103 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gehören zu den Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Der Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 EStG entweder durch Bestandsvergleich oder gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln. Der Stpfl. kann aber nur zu Beginn eines Wirtschaftsjahrs von einer Gewinnermittlungsart zur anderen wechseln.[1] Buchführungspf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.5 Veräußerung einer 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 125 Zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehört nach § 18 Abs. 3 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung einer 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer Steuerberatungs-GmbH) erzielt wird. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung das gesamte Nennkapital der Gesellschaft umfasst, zum selbstständigen (f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 8 Einkünfte aus staatlichen Lotterien (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 93 Staatliche Lotterien sind nur solche, die der Staat entweder unmittelbar selbst in der Form eines Betriebs gewerblicher Art, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG) oder als Anstalt des öffentlichen Rechts[1] betreibt. Nicht ausreichend ist, dass die Lotterie von einer Kapitalgesellschaft betrieben wird, deren Anteile sich in öffentlicher Ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.2.1 Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Rz. 40 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) EStG enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaft und Genossenschaft. Aus dem Wortlaut der Vorschrift lässt sich aber ableiten, dass die zivilrechtliche Rechtsform entscheidend sein soll. Die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorliegt, ist daher nach Maßgabe des Zivilrechts zu beantworten. Das deutsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.3.3 Kapitalgesellschaften und "Back-to-Back"-Finanzierungen

Rz. 51 Unter § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 2 Doppelbuchst. cc) EStG fallen "Back-to-Back"-Finanzierungen, im Rahmen derer ein Dritter die Kapitalerträge schuldet und diese Kapitalanlage im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung an eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft steht, an der der Gläubiger oder eine diesem nahestehende Person zu mindestens 10 % beteiligt i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.5 Vorübergehende Tätigkeit

Rz. 11 Eine inhaltlich mit den Tätigkeitsbeschreibungen des § 18 EStG übereinstimmende Betätigung fällt auch dann unter diese Einkunftsart, wenn sie nur vorübergehend ausgeübt wird (§ 18 Abs. 2 EStG). Hierfür ist ausreichend, dass die Tätigkeit einmalig oder nur wenige Male, jedoch mit der Absicht ausgeübt wird, sie bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen.[1] Fehlt die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.1 Allgemeines

Rz. 114 Nach § 18 Abs. 3 EStG gehört der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, wenn er erzielt wird bei der Veräußerung eines Betriebsvermögens im Ganzen, das der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit dient; eines selbstständigen Teils des Betriebsvermögens (eines Teilbetriebs); eines Anteils am Betriebsvermögen (Mitunternehmeranteil); einer 100 %-B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.4 Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge

Rz. 25 In § 32d Abs. 1 EStG finden sich keine Regelungen zur Erhebung des Solidaritätszuschlags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Es gelten daher die im SolZG enthaltenen allgemeinen Grundsätze. Der Solidaritätszuschlag ist eine Zuschlagsteuer zur ESt, die der Finanzierung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung dienen soll. Das Aufkommen des Soli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1 Proportionaler Sondertarif

2.1.1 Ausgestaltung des Sondertarifs Rz. 18 § 32d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, die nicht unter § 20 Abs. 8 S. 1 EStG fallen, 25 % beträgt. Der normale ESt-Tarif i. S. d. § 32a EStG i. H. v. bis zu 45 % findet keine Anwendung. Bei dem besonderen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG handelt es sich um e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit

1 Allgemeines 1.1 Sinn und Zweck Rz. 1 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG gehören zu den Gewinneinkunftsarten. Die grundlegenden Voraussetzungen (Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) sind bei den Gewinneinkunftsarten im Wesentlichen gleich. Gegenüber den übrigen Gewinneinkunfts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 102a Die in § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG getroffene Regelung ist mit dem Gesetz zur Förderung von Wagniskapital v. 30.7.2004[1] in § 18 Abs. 1 EStG eingefügt worden.[2] Damit sollen sog. Wagniskapitalgesellschaften und deren Initiatoren steuerlich gefördert und die Bereitschaft, Wagniskapital zur Verfügung zu stellen, gestärkt werden, da sie wesentlich zum wirtschaftlichen Erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.4 Unterrichtende Tätigkeit

Rz. 48 Unterricht ist die planmäßige Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form.[1] Anders als im Gewerberecht kommt es auf den Gegenstand des Unterrichts nicht an.[2] Hierher gehört auch das Vermitteln von Kenntnissen und Fähigkeiten im Reiten, Tanzen, Autofahren oder in einzelnen Spor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.3 Schriftstellerische Tätigkeit

Rz. 46 Eine schriftstellerische Tätigkeit liegt vor, wenn eigene Gedanken mithilfe der Sprache schriftlich für die Öffentlichkeit ausgedrückt werden.[1] An diese Voraussetzungen sind keine besonderen Anforderungen zu stellen.[2] Anders als bei der künstlerischen Tätigkeit kommt es auf eine bestimmte Qualität der Darlegungen nicht an, insbesondere braucht das Geschriebene wed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.1 Betriebseinnahmen

Rz. 104 Allgemein zum Begriff der Betriebseinnahmen s. § 4 EStG Rz. 552ff. Bei Freiberuflern stellt sich nicht selten die Frage, ob Zuflüsse aus sog. Hilfs- oder Nebengeschäften stammen und deshalb Betriebseinnahmen anzunehmen sind. Dazu müssen die Zuwendungen einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweisen und nicht lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu stehen. Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.7 Aufgabe eines Betriebs

Rz. 127 Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Stpfl., den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d. h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.4 Aufsichtsrat

Rz. 99 Aus dem EStG ergibt sich nicht unmittelbar, was unter einer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied zu verstehen ist. Aus der Vorschrift des § 10 Nr. 4 KStG kann aber entnommen werden, dass Tätigkeiten erfasst werden sollen, deren Aufgabe darin besteht, die Geschäftsführung einer Körperschaft zu überwachen.[1] Der Begriff "Überwachung" ist weit auszulegen.[2] Nicht auf di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 1.1 Sinn und Zweck

Rz. 1 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG gehören zu den Gewinneinkunftsarten. Die grundlegenden Voraussetzungen (Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) sind bei den Gewinneinkunftsarten im Wesentlichen gleich. Gegenüber den übrigen Gewinneinkunftsarten grenzt sich § 18 EStG vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.1 Feststellungslast

Rz. 130 Da auch der freie Beruf grundsätzlich die Merkmale eines Gewerbebetriebs (Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) erfüllt und er der GewSt-Pflicht nur dann nicht unterliegt, wenn er die Merkmale des § 18 EStG aufweist, trägt die Feststellungslast für das Vorliegen eines freien Berufs der Stpfl.[1] Für die Grundfra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.3 Vergütungsanteil

Rz. 102c Nur die erhöhten Gewinnanteile werden von der Regelung erfasst. Die Besteuerung der Gewinnanteile, die dem Anteil der Initiatoren an der Gesamthand entsprechen, folgt den allgemeinen Regeln. Sie sind keine Vergütung i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG, weil sie nicht auf einem besonderen Gesellschafterbeitrag beruhen.[1] Sie sind also u. U. als steuerfreie Veräußerungse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.3 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 180 Abs. 1 AO)

Rz. 133 Soweit Freiberufler im Rahmen einer Mitunternehmerschaft gemeinschaftlich Einkünfte erzielen, sind diese nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO gesondert festzustellen. Das gilt nicht für Einkünfte, die ein Sozius außerhalb der gemeinschaftlich betriebenen Praxis erzielt. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den vertraglichen Abreden der Gesellschafter.[1] Da auch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.2 Testamentsvollstreckung

Rz. 97 Erhält ein Testamentsvollstrecker (§§ 2197ff. BGB) Vergütungen, die über ein angemessenes Maß hinausgehen, kann es sich bei dem übersteigenden Teil um eine einkommensteuerlich unbeachtliche Schenkung bzw. um ein Vermächtnis handeln. Dies gilt jedoch nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen des Erblassers/Erben vorhanden sind. Fehlen diese, ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.4 Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 29 Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sind gegenüber Einkünften aus selbstständiger Arbeit subsidiär. Überschneidungen sind denkbar, soweit die Kapitalerträge aus Forderungen stammen, die zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gehören.[1] Allerdings sind Geldgeschäfte bei Angehörigen eines freien Berufs regelmäßig nicht betrieblich veranlasst, da sie nicht dem Berufsbi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.2.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 112 Auch Freiberufler können gewillkürtes Betriebsvermögen haben. Der BFH hat seine frühere Auffassung, die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen sei nicht möglich, wenn der Stpfl. seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, aufgegeben.[1] Die frühere Rspr. verstoße gegen den aus dem Gleichheitssatz abzuleitenden Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit, das Gesetz ken...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6 Ähnliche Berufe

6.1 Allgemeines Rz. 72 Nach dem Wortlaut des Gesetzes muss die zu beurteilende Tätigkeit mit dem typischen Berufsbild eines sog. Katalogberufs vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit mit den nur allgemein beschriebenen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten ist weder erforderlich noch ausreichend. Ähnlich ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 1 Allgemeines

1.1 Sinn und Zweck Rz. 1 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG gehören zu den Gewinneinkunftsarten. Die grundlegenden Voraussetzungen (Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) sind bei den Gewinneinkunftsarten im Wesentlichen gleich. Gegenüber den übrigen Gewinneinkunftsarten grenzt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7 Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit

7.1 Allgemeines Rz. 85 Zu den wesentlichen Merkmalen freiberuflicher Tätigkeit gehört die persönliche Berufsausübung (Rz. 4). Der Stpfl. muss die Berufsqualifikation in Person erfüllen und Inhaber einer etwa notwendigen Berufszulassung sein. Problematisch ist deshalb, in welchem Umfang der Berufsträger Mitarbeiter einsetzen kann, ohne dass der Charakter der persönlichen Beruf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Grundlagen

1.1 Regelungsüberblick 1.1.1 Inhalt und Aufbau der Vorschrift Rz. 1 § 32d EStG ist eine der zentralen Vorschriften der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingeführten Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Die Regelung sieht vor, dass für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ein proportionaler Sondertarif i. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10 Leistungsentgelte bei Wagniskapitalgesellschaften

10.1 Zweck der Vorschrift Rz. 102a Die in § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG getroffene Regelung ist mit dem Gesetz zur Förderung von Wagniskapital v. 30.7.2004[1] in § 18 Abs. 1 EStG eingefügt worden.[2] Damit sollen sog. Wagniskapitalgesellschaften und deren Initiatoren steuerlich gefördert und die Bereitschaft, Wagniskapital zur Verfügung zu stellen, gestärkt werden, da sie wesentlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.2 Anwendungsbereich

1.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 5 § 32d EStG gilt in sachlicher Hinsicht ausschließlich für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Dies wird in § 32d Abs. 1 S. 1 EStG insofern ausdrücklich klargestellt, als der proportionale Sondertarif i. H. v. 25 % nur dann anwendbar ist, wenn die betreffenden Kapitalerträge nicht nach der Subsidiaritätsregel i. S. d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5 Katalogberufe

5.1 Medizinische Berufe Rz. 51 Zu den medizinischen Berufen gehört die Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt und Tierarzt sowie die Tätigkeit als Heilpraktiker, Dentist und Krankengymnast (Ausübung der Heilkunde).[1] Die Tätigkeit umfasst alle Maßnahmen, die der Vorbeugung (z. B. Impfungen, Reihenuntersuchungen), Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder sonstigen Körp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14 Verfahrensfragen

14.1 Feststellungslast Rz. 130 Da auch der freie Beruf grundsätzlich die Merkmale eines Gewerbebetriebs (Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) erfüllt und er der GewSt-Pflicht nur dann nicht unterliegt, wenn er die Merkmale des § 18 EStG aufweist, trägt die Feststellungslast für das Vorliegen eines freien Berufs der Stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.1 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 5 Da als selbstständige Arbeit nur die Tätigkeiten anzusehen sind, die in der Form des Angebots freiberuflicher Leistungen selbstständig und nachhaltig zur Erzielung eines Markteinkommens ausgeübt werden[1], muss auch die freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 EStG Rz. 61ff.) ausgeübt werden. Mit diesem Merkmal wird die steuerbare Erwerbssphäre vom ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.2 Beteiligung an einer Wagniskapitalgesellschaft

Rz. 102b Die Gesellschaft, für die der Initiator tätig wird, muss eine Wagniskapitalgesellschaft sein, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Das Gesetz spricht insoweit von einer "vermögensverwaltenden Gesellschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften" besteht. Typischerweise handelt es sich dabei um eine GmbH & Co. KG, häufi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2 Selbstständige Arbeit

Rz. 4 § 18 EStG enthält keine Definition des Begriffs der selbstständigen Arbeit, sondern lediglich eine nicht abschließende Aufzählung der unter diese Einkunftsart fallenden Tätigkeiten. An diese Aufzählung hält sich auch die Rspr., die in der selbstständigen Arbeit keinen Typusbegriff sieht. Selbstständige Arbeit setzt nach allgemeiner Meinung voraus, dass zunächst die Mer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.4 Verwertung freiberuflicher Arbeiten

Rz. 10 Da viele freiberufliche Erzeugnisse nicht als Auftragswerke entstehen, wie etwa Werke der Belletristik, der Musik und der bildenden Kunst, ist häufig problematisch, ob die Verwertung bereits gewerblich ist oder noch zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit führt. Die Verwertung ist ein originärer Tatbestand der Einkünfteerzielung.[1] Das wird etwa deutlich, wenn mi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.3 Vermögensverwaltung

Rz. 98 Zu den vermögensverwaltenden Tätigkeiten zählen insbesondere die Tätigkeit als Treuhänder, Hausverwalter, Insolvenz-, und Zwangsverwalter, als Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter.[1] Der BFH hält auch nach Aufgabe der sog. Vervielfältigungstheorie (Rz. 87 und Rz. 96) daran fest, dass Insolvenz- und Zwangsverwalter (auch wenn sie als Rechtsanwalt, Steuerberater oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.5 Erzieherische Tätigkeit

Rz. 49 Erziehung besteht in der planmäßigen Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen; unter Mündigkeit wird dabei die Fähigkeit verstanden, selbstständig und verantwortlich die Aufgaben des Lebens zu bewältigen.[1] Zur Erziehung gehören daher die Wissensvermittlung (= Unterricht), die Willensbildung und d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.1 Medizinische Berufe

Rz. 51 Zu den medizinischen Berufen gehört die Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt und Tierarzt sowie die Tätigkeit als Heilpraktiker, Dentist und Krankengymnast (Ausübung der Heilkunde).[1] Die Tätigkeit umfasst alle Maßnahmen, die der Vorbeugung (z. B. Impfungen, Reihenuntersuchungen), Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder sonstigen Körperschäden dienen. Für s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.3 Technische Berufe

Rz. 62 Zu den technischen Berufen zählt die Tätigkeit als Ingenieur, Vermessungsingenieur, Architekt, und i. w. S. auch die des Lotsen und des Handelschemikers. Rz. 63 Als Ingenieur ist tätig, wer auf wissenschaftlich-technischer Grundlage Gegenstände, Verfahren, Anlagen oder Systeme erforscht, entwirft, fertigt, überwacht oder vertreibt. Berufsbild und Berufstätigkeit des In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2 Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 15 Die Begriffsmerkmale der selbstständigen Arbeit stimmen im Wesentlichen mit denen der gewerblichen Betätigung überein (§ 15 EStG Rz. 24ff.). Eine Abgrenzung kann daher nur stufenweise in der Weise erfolgen, dass geprüft wird, ob die Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG vorliegen und darüber hinaus die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 EStG erfüllt sind.[1] Ist ...mehr