Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Sonstiges

Rn. 551 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Unterhaltsfreibetrag nach § 33a Abs 1 EStG reduziert sich (ggf auf null), wenn die unterhaltene Person ua andere Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, erhielt (§ 33a Abs 1 S 4 EStG aF = § 33 Abs 1 S 5 EStG). Nicht anzurechnen waren nach § 3 Nr 13 EStG aF steuerfreie Leistungen (H 33a.1 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Der Personenkreis

Rn. 2224 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 64 S 1 EStG betrifft ArbN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (zB Bund, Länder, Gemeinden, s Rn 967) in einem Dienstverhältnis stehen und die dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. Rn. 2225 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift differenziert nicht danach, ob die Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Pensionsberechtigten

Rn. 57 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a EStG enthält keine ausdrückliche Definition des Begriffs des "Pensionsberechtigten". Aus dem Regelungsgehalt der Vorschrift ergibt sich aber, dass es sich bei dem Pensionsberechtigten um eine natürliche Person handelt, der eine Pensionszusage erteilt wurde und die damit eine Anwartschaft oder einen Anspruch auf Pensionsleistungen erworb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verhältnis zu anderen Begünstigungsmöglichkeiten

Rn. 2639c Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Übersteigen die Zuwendungen des ArbG die für den Veranlagungszeitraum greifenden Höchstbeträge, so können die übersteigenden Teile entweder individuell besteuert oder aber nach § 40b EStG pauschal besteuert werden, und zwar unabhängig, ob eine sog Altzusage vorliegt oder dem ArbN eine neue Zusage gegeben wurde. Denn § 40b EStG unterscheid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

ba) Der Grundsatz Rn. 2112 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift bestehen grds nicht (inzident BFH BStBl II 2010, 194). bb) Einzelfälle Rn. 2113 Stand: EL 170 – ET: 01/2024mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonstiges

Rn. 1062 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Ausführungen unter s Rn 1038–1041 gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Verfassungsrecht, Unionsrecht

ada) § 3 Nr 2 Buchst e EStG Rn. 72 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG stellt nicht alle den dort aufgeführten inländischen Leistungen gleich, sondern nur, wenn der Sitz des ausländischen Rechtsträgers sich im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz befindet. Leistungen eines US-amerikanischen Rechtsträgers wären daher zB nicht steuerfrei (s Rn 119h, 119i; R 3.2 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Trennungsgelder

ha) Allgemeines Rn. 524 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Trennungsgelder waren ebenfalls von § 3 Nr 13 S 1 EStG aF umfasst. Sie mussten jedoch auf gesetzlicher Grundlage basieren; ein Rechtsanspruch aufgrund betrieblicher Übung genügte nicht (dh, solche Trennungsgelder waren stpfl, s BFH BFH/NV 1994, 857). hb) Gesetzliche Grundlagen für Trennungsgelder Rn. 525 Stand: EL 169 – ET: 12/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Hinzurechnungsbetrag (§ 10 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

gda) Die Rechtsfolge aus § 7 Abs 1 AStG (§ 10 Abs 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) Rn. 1551 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 10 Abs 1 S 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 enthielt eine Legaldefinition und eine Berechnungsformel des Hinzurechnungsbetrages:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die Grenzen für nebenberufliche Tätigkeiten

dba) Der Drittel-Grundsatz Rn. 1014 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der BFH (BFH BStBl II 1990, 854; BFH/NV 1988, 150; 1991, 296; 1991, 811; 1993, 97) und ihm folgend die FinVerw (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 2 S 1 LStR 2023) grenzen die Frage, ob eine Tätigkeit nebenberuflich ist, zeitlich ab. So sehen der BFH (BFH BStBl II 1990, 854; BFH/NV 1991, 296; 1991, 811; 1993, 97; FG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Entschädigungen nach dem IfSG

ca) Übersicht Rn. 943a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeint sind alle Entschädigungen nach diesem Gesetz. Dies betreffen insbesondere: Rn. 943b Stand: EL 169 – ET: 12/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zur Abgrenzung zum WK-Ersatz

ca) Allgemeines Rn. 1852 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG betrifft nicht den WK-Ersatz (BFH BStBl II 2006, 473 FG D'dorf DStRE 2000, 729 rkr, dh dieser ist nicht nach § 3 Nr 50 steuerfrei, H 3.50 LStH 2023, ggf aber nach § 3 Nr 13 oder 16 EStG, s Rn 1853). Umgekehrt sind durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz kein stpfl Arbeitslohn (BFH BStBl II 2006, 473). BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Auftrag- oder Dienstgeber

ca) Allgemeines Rn. 965 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeinsames Merkmal aller in § 3 Nr 26 EStG genannten nebenberuflichen Tätigkeiten ist, dass die daraus resultierenden Aufwandsentschädigungen im "Dienst" oder "Auftrag" erfolgen müssen. Dabei ist zu verstehen (BFH BStBl II 1986, 401; 1988, 890; 1990, 686; BFH/NV 1988, 150; FG Köln vom 20.01.2022, 15 K 1317/19, EFG 2022, 572 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verfassungsrecht

ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht übersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht über die Vorschrift

ba) Unterschied zwischen § 3 Nr 10 S 1 und S 2 EStG Rn. 341 Stand: EL 169 – ET: 12/2023mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Kosten für Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

ja) Der Begriff der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Rn. 730 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG aF enthielt eine Definition der doppelten Haushaltsführung (dazu R 9.11 Abs 1 LStR 2011). Sie lag vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand (s dazu R 9.11 Abs 3 LStR 2011) unterhielt, beschäftigt war und auch am Besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besonderheiten bei mittels Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusagen

a) Anwartschaftsbarwert als Mindestwert für den Teilwert Rn. 165 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 2 EStG 2. Alt bestimmt, dass bei einer vom ArbN durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage die Pensionsverpflichtung mindestens mit dem Barwert (Anwartschaftsbarwert) der laut den Vorschriften des BetriebsrentenG unverfallbaren künftigen Pensionsleistunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Die notwendigen Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

jca) Allgemeines Rn. 732 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Allgemein galt, dass aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 Hs 1 EStG aF auf § 9 Abs 5 EStG aF unangemessen hohe WK nicht ersatzfähig waren. Zu weiteren Beschränkungen des Kostenersatzes wird im Nachfolgenden an der jeweils relevanten Stelle eingegangen. Zweifel an der Plausibilität der Pauschalen nach den LStR (hier für 1981)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Reisekostenvergütungen

fa) Definition Rn. 510 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei handelte es sich um als solche bezeichneten Vergütungen, die dem Grund und der Höhe nach entweder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (reisekostenrechtliche Vorschriften des Bundes oder der Länder; H 3.13 EStH 2010 iVm R 3.13 Abs 2 S 1 LStR 2011) oder aufgrund Tarifvertrags oder anderer Vereinbarungen, die den reisekostenre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Quelle der Zahlungen (= die öffentliche Kasse)

ea) Allgemeines, Abgrenzung gegenüber § 3 Nr 16 EStG Rn. 497 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Abgrenzung von § 3 Nr 16 EStG aF gegenüber Nr 13 des § 3 EStG aF war logisch nicht exakt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Steuerliche Regelungen für REIT (§§ 16–21 REITG)

bca) Steuerbefreiung der REIT (§ 16 REITG) Rn. 2583 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 REIT sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Zwischengesellschaften iSd §§ 7–14 AStG aF bis einschließlich VZ 2021

ga) StPfl inländischen Gesellschafter (§ 7 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) Rn. 1540 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 7 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 sah Folgendes vor: Waren unbeschränkt StPfl (§ 7 Abs 2, 3 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse iSd KStG, die weder Geschäftsleitung (§ 10 AO) noch Sitz (§ 11 AO) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 2599f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Erläuterungen unter s Rn 2597f – 2597i gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen

Rn. 2600f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die unter d) (s Rn 2600e) beschriebenen Einnahmen und Entnahmen müssen mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zusammenhängen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Begrenzung der Steuerfreiheit der Höhe nach

ja) Allgemeines Rn. 768 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG aE stellt für alle Fallgruppen eine gemeinsame betragliche Grenze auf: Die Erstattung der Aufwendungen ist nur insoweit steuerfrei, als sie die abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigt. Aus dem Wort "insoweit" folgt, dass ggf die Vergütung an den ArbN in einen steuerfreien und einen stpfl Teil au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebes oder des gesamten Mitunternehmeranteils bzw Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe

1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (§ 4f Abs 1 S 3 EStG 1. Alt sowie S 4–6 EStG) Rn. 335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die obligatorische Fünfzehnjahresverteilung des Differenzaufwandes (s Rn 324) unterbleibt ebenfalls, also nicht nur bei der Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen (s Rn 331ff), wenn der gesamte Betrieb oder der gesamte Mitunternehmeranteil ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbe) Abgrenzung zwischen Stellvertretung und Botenschaft

Rn. 1861 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es soll hier darauf ankommen, ob der ArbN als (offener oder verdeckter) Stellvertreter oder als Bote aufgetreten ist (von Bornhaupt, StuW 1990, 46, 54).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zuschuss des ArbG

Rn. 1117 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es muss sich um einen Zuschuss des ArbG (an den ArbN) handeln, und zwar bezogen auf Kurzarbeitergeld (§§ 95ff SGB III) Saison-Kurzarbeitergeld (§ 101 SGB III, eine Sonderform des Kurzarbeitergelds).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Korn/Fuhrmann, Änderungen bei der ESt durch das JahressteuerG 2007, NWB F 3, 14 353; Heigl, Steuerbarkeit von Stipendien, FR 2020, 724.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

ba) Die Aufzählung in den EStH 2021 Rn. 241 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 7 EStG stellt insbesondere folgende Leistungen von der ESt frei (s H 3.7 EStH 2021, soweit sie nicht in Form von rückzahlbaren Darlehen, zB Eingliederungsdarlehen (§§ 253–260 LAG) gewährt werden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hörster, Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, NWB 50/2011, 4208; Paintner, Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz und das 3. Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

ca) § 3 Nr 13 EStG aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG Rn. 493 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 13 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Gemeint war der Fall, dass ArbN, die nach § 3 Nr 13 EStG steuerfreien WK-Ersatz erhielten, auch noch den ArbN-Pauschbetrag nach § 9a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Verwendung des erzeugten Stroms

Rn. 2600l Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für die Steuerbefreiung ist es ohne Belang, wie der erzeugte Strom verwendet wird; er kann also auch vollständig in das öffentliche Stromnetz, zum Aufladen eines privaten oder betrieblich genutzten E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt werden (BT-Drucks 457/22, 98).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Tatbestandsmerkmale der Vorschrift

ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Rn. 397d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215, 1232, 1246e, 1248, 1248a, 1770g; ebenso Hörster, NWB 23/2021, 1652; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der Umfang der Steuerbefreiung

da) Das Wohngeld nach dem WohngeldG (§ 3 Nr 58 EStG Fall 1) Rn. 2021 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG Fall 1 befreit die Zahlung des Wohngelds nach dem WoGG von der ESt. Das WohngeldG (WoGG idF vom 24.09.2008, BGBl I 2008, 1856) dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 Abs 1 WoGG). Rn. 2021a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es erh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unentgeltlicher Erhalt für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen

da) Inanspruchnahme von Dienstleistungen Rn. 1313 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur solche Sachprämien, die StPfl für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (zum Begriff s § 8 Abs 3 EStG, also nicht beim Kauf von Gegenständen, s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 38 EStG Rz 5) von Unternehmen unentgeltlich erhalten, sind nach § 3 Nr 38 EStG steuerfrei. Aus dem Plural "Dienstleis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 576 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 IRd gesetzgeberischen Spielraums ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber ein sozialpolitisches Ziel dadurch unterstützt, dass er diesen Grundrentenzuschlag auch steuerfrei stellt. Dazu verpflichtet wäre der Gesetzgeber nicht gewesen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Das Objekt der Privatnutzung

Rn. 1679 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Objekte der Privatnutzung können die in s Rn 1674 genannten sein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Kreis der nebenberuflichen Tätigkeiten des Empfängers der Aufwandsentschädigung

ea) Allgemeines Rn. 1017 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG begünstigt nur bestimmte Tätigkeiten (... "als Übungsleiter, Ausbilder..."). Ob die Person entweder als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer anzusehen ist oder eine jeweils vergleichbare Tätigkeit ausübt, bedarf wegen derselben Rechtsfolge keiner genauen Abgrenzung. Auch der BFH (zB BFH BStBl II 198...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

ba) Die Leistung muss durch den ArbG erfolgen Rn. 1211 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 33 EStG befreit zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen von der ESt (R 3.33 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundzüge des REITG

ba) Die Legaldefinition Rn. 2581 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 1 Abs 1 REITG enthält die Legaldefinition der REIT. Deren Rechtsform kann nur die AG sein, dh, soweit das REITG nichts anders bestimmt, gilt das AktG (§ 1 Abs 3 REITG). Eine Mustersatzung bringen Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, BB 2007, 1345. Der Unternehmensgegenstand muss sich auf folgende Punkte beschränken:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der Sinn und Zweck der ATG, Anwendungszeiträume

baa) Das AltersteilzeitG (ATG) 1988 Rn. 1091 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das ATG vom 20.12.1988 (BGBl I 1988, 2348) war befristet (§ 14 ATG). Ab 01.01.1993 galt es nur noch, wenn die Voraussetzungen des § 2 und § 3 Abs 1 Nr 2 ATG 1988 erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben. § 3 Nr 28 EStG war daher allenfalls bis zum Jahre 1999 anwendbar. Im Fortgang der Kommentierung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Keine Rückstellungsbildung für Versorgungsanwartschaften vor einem Mindestalter

a) Mindestalter 23, 27, 28 und 30 Rn. 106 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Grundsatz, dass eine Pensionsrückstellung erst ab dem Wj der Zusageerteilung gebildet werden darf (s Rn 105), erfährt eine Einschränkung durch eine Mindestaltersbedingung. So darf laut § 6a Abs 2 Nr 1 EStG erste Alt eine Pensionsrückstellung erst ab dem Wj gebildet werden, bis zu dessen Mitte der Versorgu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Die Reisekosten

ha) Der Begriff der Reisekosten Rn. 650 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Weder § 3 Nr 16 EStG aF noch andere Vorschriften des EStG definierten den Begriff "Reisekosten". Reisekosten waren (BFH BStBl II 2013, 169; auch s Rn 611) nach H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.4 LStR 2011 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten, wenn (ab VZ 2008) diese so gut wie auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hd) Verpflegungsmehraufwendungen

hda) Bei Inlandsdienstreisen Rn. 677 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 EStG aF auf § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ergab sich: die dortigen Pauschsätze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2, 3 EStG aF) bestimmten für § 3 Nr 16 EStG aF den Maximalbetrag, den der ArbG dem ArbN steuerfrei erstatten konnte; die Drei-Monats-Frist des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF war ebenfal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Zulässigkeit der Barlohnumwandlung?

fa) Steuerrecht Rn. 1176 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in steuerfreies Kleidergeld ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 11a, 11b, 11c, 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Die Reisekosten-Fallgruppen

hba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2007 Rn. 653 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Aktualitätsgründen wird die Rechtslage bis einschließlich VZ 2007 nicht mehr dargestellt. Rn. 654–664 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig frei hbb) Rechtslage ab VZ 2008 nach LStR 2008 bzw LStR 2011 Rn. 665 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die LStR 2008 hatten die frühere Unterscheidung in Dienstreise, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verfassungsrecht

Rn. 1534 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestanden nicht, die Vorschrift führte nur zu einer konsequenten Anwendung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens (s Grützner, NWB F 3b, 5469).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Abgrenzungstheorien

cba) Übersicht Rn. 1855 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Abgrenzung zwischen § 3 Nr 13, 16 EStG einerseits und § 3 Nr 50 EStG andererseits ist daher bedeutsam. Es werden dafür die folgenden Ansichten vertreten (BFH BStBl II 2006, 473):mehr