Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.5 Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rz. 264 § 7 EStG betrifft nur abnutzbare Wirtschaftsgüter, wobei das Wirtschaftsgut selbst abnutzbar sein muss. Bedeutsam für die Vornahme der AfA ist die Differenzierung zwischen abnutzbaren beweglichen und abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter sind für die Anwendung von § 7 EStG aufzuteilen in unbewegliche Wirtschaftsgüter, die Geb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.2 Art der Abnutzung

Rz. 275 Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts ist von der technischen und wirtschaftlichen Abnutzung des Wirtschaftsguts im Betrieb des Stpfl. abhängig. Auszugehen ist grundsätzlich von der technischen Nutzungsdauer. Rz. 276 Die technische Abnutzung wird bestimmt durch den substanziellen Verschleiß durch Gebrauch und durch äußere Einflüsse wie z. B. Verw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.3 Minderung bzw. Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 178 Bei einer Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, z. B. infolge einer Nachzahlung auf den Kaufpreis, werden die zusätzlichen Aufwendungen vom Zeitpunkt der Aufwendungen an als zusätzliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt.[1] Eine Änderung auf den Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung erfolgt nicht. Hinsichtlich der steuerlichen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.3 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 108 Die Berechtigung zur AfA setzt u. a. voraus, dass das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften genutzt wird. Bei unentgeltlicher Einräumung eines Nießbrauchsrechts durch den Eigentümer erzielt dieser während der Laufzeit des Nießbrauchsrechts keine Einkünfte mit der Folge, dass er mangels Einkunftserzielung keine AfA geltend machen kann.[1] Dies gilt nicht nur für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.4 Aufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

Rz. 87 Nutzt ein Stpfl. ein abnutzbares Wirtschaftsgut, das weder in seinem zivilrechtlichen noch in seinem wirtschaftlichen Eigentum steht, zur Erzielung von Einkünften und hat er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für dieses fremde Wirtschaftsgut getragen, ist er zur Vornahme der AfA berechtigt, sofern es sich bei den Aufwendungen nicht um Drittaufwand handelt.[1] D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.3.3 Mietwohngebäude

Rz. 406 Mietwohngebäude i. S. d. § 7 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG liegen vor, wenn das Gebäude Wohnzwecken dient. Es darf sich nicht um Wirtschaftsgebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG handeln (Rz. 399ff.). Außerdem muss es aufgrund eines nach dem 28.2.1989 gestellten Bauantrags hergestellt oder aufgrund eines nach dem 28.2.1989 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.10 Erbbaurecht

Rz. 162 Beim Erbbaurecht ist bezüglich der AfA-Berechtigung zu differenzieren zwischen dem Erbbaurecht, dem Gebäude und dem Grundstück. Hinsichtlich des Grundstücks scheidet eine AfA mangels Abnutzbarkeit aus. Rz. 163 Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein zeitlich beschränktes dingliches Nutzungsrecht am Grundstück. Hatte der Erbbauberechtigte für das Erbbaurecht Anschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.1 Alleineigentümer

Rz. 75 Die AfA-Berechtigung setzt kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum am Wirtschaftsgut voraus. Von daher ist der zivilrechtliche Eigentümer des Wirtschaftsguts nur dann zur AfA berechtigt, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und er durch Verwendung des Wirtschaftsguts den Tatbestand der Einkunftserzielung selbs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.4 Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen

Rz. 515 Die Entdeckung eines Bodenschatzes auf einem Grundstück des Betriebs- oder Privatvermögens bedeutet für sich allein nicht schon, dass auch der Bodenschatz zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört. Vielmehr ist der Bodenschatz – unabhängig von der Zugehörigkeit des Grundstücks, in dem er lagert – als Wirtschaftsgut entsprechend seiner Nutzung dem Privat- oder dem Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.2 Entstehung und Verwertung im Betriebsvermögen

Rz. 525 Entstehung und Verwertung eines Bodenschatzes im betrieblichen Bereich liegt z. B. vor, wenn ein Bodenschatz im Grund und Boden eines Abbauunternehmers entdeckt und aufgeschlossen wird.[1] Entsprechendes gilt, wenn das Grundstück nebst Bodenschatz im Eigentum des Gesellschafters einer Personengesellschaft steht und zu dessen Sonderbetriebsvermögen gehört.[2] Eine AfS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4 Beginn und Höhe der Absetzungen

Rz. 536 AfS können, da sie einen Verbrauch der Substanz voraussetzen, erst dann vorgenommen werden, wenn mit dem Abbau der Bodenschätze tatsächlich begonnen worden ist.[1] Allein die Planung des Abbaus von Bodenschätzen rechtfertigt noch keine AfS. Rz. 537 Absichtlich unterlassene AfS dürfen nicht nachgeholt werden. Die Nachholung versehentlich unterlassener AfS muss durch Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.4 Nutzung über Jahresfrist

Rz. 262 Die Verwendung bzw. Nutzung des Wirtschaftsguts durch den Stpfl. muss sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken. Maßgebend hierfür ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts, die mehr als 12 Monate bzw. 365 Tage betragen muss. Unmaßgeblich für die AfA-Berechtigung ist, dass ein derartiges Wirtschaftsgut tatsächlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.3 Ende der AfA

Rz. 298 Die AfA endet, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts in vollem Umfang abgesetzt worden sind, wenn das Wirtschaftsgut vom Anlage- in das Umlaufvermögen wechselt oder wenn die Nutzung oder Verwendung des Wirtschaftsguts im Einkunftserzielungsbereich endgültig ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.2 Wirtschaftsgüter

Rz. 248 AfA sind vorzunehmen bei Wirtschaftsgütern. Was unter einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, ist weder in § 7 EStG noch in anderen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften geregelt. Der steuerrechtliche Wirtschaftsgutbegriff entspricht im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dem Begriff des handelsrechtlichen Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.4 Teilentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 114 Bei teilentgeltlicher Bestellung des Nießbrauchs muss grundsätzlich – jeweils mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen – eine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil erfolgen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5 Berechtigung zur Vornahme von AfA

5.1 Allgemeines Rz. 70 § 7 EStG enthält, von § 7 Abs. 5 EStG abgesehen, keine Regelung darüber, wer die AfA vorzunehmen hat. Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7 Nießbrauch/Wohnungsrecht

5.7.1 Allgemeines Rz. 97 Der Nießbrauch (§§ 1030ff. BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) gehören zu den dinglichen Nutzungsrechten. Nießbrauch ist die Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Das Wohnungsrecht beinhaltet die Befugnis, ein Gebäude oder einen Teil eines Geb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.1 Allgemeines

Rz. 115 Wird bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Wirtschaftsgut zugunsten des bisherigen Eigentümers bestellt, liegt ein Vorbehaltsnießbrauch vor. Der bisherige Eigentümer überträgt ein mit einem Nießbrauchsrecht belastetes Wirtschaftsgut.[1] Da die Übertragung des Wirtschaftsguts keine Gegenleistung für die Bestell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.2 Außergewöhnliche Abnutzung

Rz. 331 Die planmäßige AfA geht von den üblichen Nutzungsverhältnissen bei einem Wirtschaftsgut aus. Demgegenüber erfordert die AfaA außergewöhnliche Einwirkungen technischer oder wirtschaftlicher Art auf das Wirtschaftsgut, die im Rahmen des üblichen Gebrauchs des Wirtschaftsguts nicht auftreten.[1] Die Abnutzung muss gegenüber dem normalen Abnutzungsverlauf außergewöhnlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.2.1 Gebäude

Rz. 373 Für den Gebäudebegriff gelten die Abgrenzungskriterien des Bewertungsrechts.[1] Die bewertungsrechtlichen Feststellungen sind für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung nicht bindend. Es handelt sich insoweit nicht um Grundlagenbescheide. Liegt ein Gebäude vor, gelten hinsichtlich der AfA § 7 Abs. 4 und 5 EStG. Entsprechendes gilt nach § 7 Abs. 5a EStG auch, wenn ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.3 Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 85 Weicht hinsichtlich des Wirtschaftsguts das wirtschaftliche Eigentum vom zivilrechtlichen Eigentum ab, steht die Berechtigung zur Vornahme der AfA dem wirtschaftlichen Eigentümer nur dann zu, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und es selbst zur Erzielung von Einkünften nutzt. Wirtschaftliches Eigentum verlangt nach § 39 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.4 Vermächtnisnießbrauch

Rz. 127 Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn durch einen Erben aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers ein Nießbrauch an einem Wirtschaftsgut des Nachlasses zugunsten einer dritten Person bestellt wird. Der Nachlass geht insgesamt auf den Erben als Gesamtrechtsnachfolger über. Der Dritte hat gegen den Erben lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.8 Obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 132 Für obligatorisch Nutzungsberechtigte gelten die gleichen Grundsätze wie für dinglich Nutzungsberechtigte. Fehlgeschlagene dingliche Nutzungsrechte stehen den obligatorischen Nutzungsrechten gleich.[1] Anwendung finden die Grundsätze des Vorbehaltsnießbrauchs auf vorbehaltene obligatorische Nutzungsrechte (Rz. 115ff.) und die Grundsätze des Zuwendungsnießbrauchs auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 97 Der Nießbrauch (§§ 1030ff. BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) gehören zu den dinglichen Nutzungsrechten. Nießbrauch ist die Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Das Wohnungsrecht beinhaltet die Befugnis, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Aussc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.5 Sonstige Nießbrauchsarten

Rz. 130 Bei einem Sicherungsnießbrauch, der lediglich zu Sicherungszwecken eingeräumt wird, bleibt der Besteller hinsichtlich des Nießbrauchsgegenstands persönlich absetzungsberechtigt. Voraussetzung ist, dass das Nießbrauchsrecht nicht ausgeübt wird.[1] Absetzungsberechtigt ist der Quotennießbraucher nur hinsichtlich seines quotalen Nießbrauchsrechts in Höhe seiner Anschaff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.6 Vorbehaltswohnrecht

Rz. 131 Ist das Grundstück gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts übertragen worden, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude allerdings nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Dabei stellt die Einräumung des Wohnrecht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.1 Allgemeines

Rz. 98 Der Eigentümer des Wirtschaftsguts kann dem Berechtigten den Nießbrauch an dem Wirtschaftsgut entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich bestellen (Zuwendungsnießbrauch). Ein entgeltlicher Nießbrauch liegt vor, wenn der Wert des Nießbrauchs und der Wert der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind. Bei Personen, die einande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.6 Leasing/Mietkauf

Rz. 95 Da der Leasingnehmer grundsätzlich weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer des von ihm geleasten Wirtschaftsguts ist, steht die AfA dem Leasinggeber zu. Nur wenn der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen ist, er also als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands anzusehen ist, kann er die AfA geltend machen. Der Leasinggegenstand ist z. B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.9 Bauten auf fremdem Grund und Boden/Mietereinbauten

Rz. 152 Die Befugnis zur AfA bei Bauten auf fremdem Grund und Boden kann sich ergeben aufgrund zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums oder im Hinblick auf eine bestehende Nutzungsbefugnis. Im letzteren Fall ist ein Aufwandsverteilungsposten zu bilden (Rz. 87ff.). Rz. 153 Zivilrechtlich ist ein Gebäude zumeist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Von daher ist d...mehr

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Neue Betriebsausgabenpauschale in der Kindertagespflege

Kommentar Selbstständige Kindertagesmütter und -väter können ab 2023 eine höhere Betriebsausgabenpauschale abziehen. Die Finanzämter erkennen nun 400 EUR pro betreutem Kind und Monat an. Das BMF hat in einem neuen Schreiben die Details dargelegt. Die Kindertagespflege ist als familiennahe Betreuungsform in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Insbesondere für die Betreuung gan...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 2. Laufende Besteuerung

Wie bei anderen Körperschaften hat die Genossenschaft ihr Einkommen durch Betriebsvermögensvergleich i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG zu versteuern und nach § 23 Abs. 1 EStG einem Steuersatz von 15 % zu unterwerfen, alle Einkünfte sind solche aus Gewerbebetrieb, § 8 Abs. 2 KStG. Da nach § 8 Abs. 1 KStG das Einkommen nach den Vorschriften des KStG und EStG zu ermitteln ist, finden gem....mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.13 Lohnsteuererstattungsansprüche

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuerschuld nach § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG, der Arbeitgeber haftet lediglich nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG gegenüber den Finanzbehörden für die ordnungsgemäße Abführung. In diesem Umfang haften beide gegenüber dem Finanzamt als Gesamtschuldner.[1] Auf dieses Ausgleichsverhältnis sind die §§ 421-426 BGB als zivilrechtliche Vo...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 3. Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) bei Genossenschaften

Die vGA ist vereinfacht dargestellt das körperschaftsteuerliche Einkommenskorrektiv, wenn eine Körperschaft auf Veranlassung ihres/ihrer Gesellschafter steuerlich wirksame Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen erleidet, oftmals dergestalt, dass Gesellschafter(-Geschäftsführer) oder denen nahestehende Personen überhöhte Vergütungen/Zinsen/Mieten erhalten od...mehr

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Genossenschaften und deren ... / d) Grundsätzliche Berechnung

Die obere Grenze für den Abzug ist nach § 22 Abs. 1 Satz 3 KStG der sich aus dem Mitgliedergeschäft ergebende Gewinn, zu dessen Ermittlung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KStG der Überschuss bei Absatz- und Produktionsgenossenschaften im Verhältnis des Wareneinkaufs bei Mitgliedern zum gesamten Wareneinkauf bzw. ansonsten im Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Gesamtumsatz aufzute...mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätze

Einzugehen ist hier noch auf die in § 22 KStG gesetzlich verankerte und in R 22 KStR 2022 in 13 Absätzen behandelte Besonderheit der Rückvergütungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder, welche insoweit zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Der Gesetzgeber will dabei der Eigenart vo...mehr

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Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Kein Ansatz des nach § 8 Abs 2 S 8 EStG anzusetzenden Werts der Mahlzeit nach der SvEV, wenn beim ArbN ein WK-Abzug nach § 9 Abs 4a S 1–7 EStG in Betracht käme (§ 8 Abs 2 S 9 EStG)

Rn. 525 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 9 EStG unterbleibt jedoch der Ansatz einer nach § 8 Abs 2 S 8 EStG bewerteten Mahlzeit, wenn beim ArbN in Bezug auf die ihm entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung ein WK-Abzug nach § 9 Abs 4a S 1–7 EStG (ausführlich dazu s § 9 Rn 920ff (Teller)) in Betracht käme. Damit in Zusammenhang steht die Regelung in § 9 Abs 4a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Behandlung von Bezügen iSd § 34 Abs 1 und Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG (§ 42b Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 42b Abs 2 S 2 EStG bleiben bei der Feststellung des Jahresarbeitslohns die in § 42b Abs 2 S 2 EStG genannten (tarifbegünstigten) Bezüge außer Ansatz, wenn der ArbN nicht jeweils die Einbeziehung in den LStJA beantragt. Bei den Bezügen iSd § 34 Abs 1 und Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG handelt es sich zB um Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veräußerungsverluste iSv § 17 EStG (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 96 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 2a Abs 1 S 1 Nr 4 EStG beschränkt den Verlustausgleich in Bezug auf Anteile an Drittstaaten-KapGes, die im PV gehalten werden. Aufgrund des Verweises auf § 17 EStG werden nur maßgebliche Beteiligungen erfasst (hierzu s Erläut zu § 17 (Karrenbrock)). § 2a Abs 1 S 1 Nr 4 EStG verstößt bei wörtlicher Auslegung insoweit gegen die Kapitalverkehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG) (§ 8 Abs 2 S 3 EStG)

a) Anwendungsbereich und Abgeltungswirkung Rn. 401 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Darf der ArbN das ihm überlassene Dienst-Kfz neben privaten Fahrten auch (vgl BFH v 22.09.2010, VI R 54/09, BStBl II 2011, 354 für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (ausführlich dazu s § 9 Rn 450ff (Teller)) bzw für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG (ausführlich dazu s § 9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übertragung von stillen Reserven gemäß §§ 6b, 6c EStG

Rn. 137 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Fünftelregelung gilt nicht für Veräußerungsgewinne iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG, wenn der StPfl gemäß § 6b oder § 6c EStG ganz oder teilweise stille Reserven auf bestimmte Anlagegüter überträgt oder in eine gewinnmindernde Rücklage einstellt, § 34 Abs 1 S 4 EStG. Dies entspricht dem Sinn und Zweck des § 34 EStG, nur die zusammengeballte Real...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verhältnis des § 2a Abs 1 und 2 EStG zu anderen Vorschriften

Rn. 48 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Soweit andere Vorschriften (zB § 2 Abs 3, § 2b, § 15 Abs 4 EStG ) die Verrechnung von Verlusten beschränken, ist die Konkurrenz zu § 2a EStG dahin gehend zu lösen, dass die jeweils weiterreichende Beschränkung anzuwenden ist. Rn. 49 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Soweit der Ausgleich eines Verlustes bei einem Kommanditisten zu einem negativen Kapi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu § 8 Abs 1 und 2 EStG

Rn. 563 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Anwendung des § 8 Abs 3 EStG hat zur Voraussetzung, dass eine steuerbare Einnahme nach § 8 Abs 1 EStG vorliegt. Erst wenn dies zu bejahen ist, die Vorteilsgewährung also im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft des ArbN erscheint, kann die allein die Bewertung regelnde Vorschrift d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sonstige Geldleistungen (§ 8 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 296 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ab dem VZ 2020 gehören auch die in § 8 Abs 1 S 2 EStG genannten Leistungen zu Einnahmen in Geld. Es handelt sich dabei um zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Nach den Ausführungen im Bericht des Finanzausschusses (BT-Drucks 19/14909, 44) erfolgt die Einfügung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entsprechende Anwendung des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 Hs 2 EStG (§ 8 Abs 2 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 446 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Das AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809 hat der Regelung in § 8 Abs 2 S 4 EStG den Hs 2 angefügt, wonach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 Hs 2 EStG entsprechend gilt. Bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen sowie von Brennstoffzellenfahrzeugen iSd § 2 Nr 4 EmoG sind bei der Berechnung des Nu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand des § 2a Abs 4 EStG aF

a) Allgemeines Rn. 265 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 2a Abs 4 EStG aF stellt einen gesonderten Hinzurechnungstatbestand dar, der eine Umgehung der Hinzurechnung nach § 2a Abs 3 EStG aF durch eine ergebnisneutrale Umwandlung (Umstrukturierung iSv Umwandlung, Übertragung oder Aufgabe) einer ausländischen Betriebsstätte und den damit verbundenen Verlust der Zuordnung der Betriebs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Ausscheiden der LSt für die nach § 42b Abs 2 S 2 EStG außer Ansatz gebliebenen Bezüge (§ 42b Abs 2 S 6 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei der Ermittlung der insgesamt erhobenen LSt iSd § 42b Abs 2 S 5 EStG ist die einbehaltene LSt nicht zu erfassen, die auf die Bezüge entfällt, welche nach § 42b Abs 2 S 2 EStG außer Ansatz bleiben (Bezüge iSd § 34 Abs 1 und Abs 2 Nr 2 und 4 EStG, s Rn 42), sofern der ArbN nicht jeweils deren Einbeziehung in den LStJA beantragt hat. Rn. 47–...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausnahme: Stpfl Teil der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr 40 Buchst b EStG iVm § 3c Abs 2 EStG teilweise steuerfrei sind

a) Anwendungsbereich Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Dieser Ausnahmetatbestand betrifft den Fall, dass Anteile an KapGes im BV gehalten werden, die im Zuge der Betriebsveräußerung (mit-)veräußert oder bei der Betriebsaufgabe in das PV überführt werden. Der Veräußerungsgewinn iSd §§ 14, 14a, 16, 18 Abs 3 EStG enthält somit den Gewinn (oder Verlust) aus der Veräußerung der Ant...mehr