Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aufwendungen für eigene Kinder

Rn. 163 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Für typische Unterhaltsaufwendungen ist die Sonderregelung in § 33a Abs 1 EStG zu beachten (s § 33a Rn 100ff (Pust). Kommt der Vater für die Geschäftsschulden des Sohnes auf, so wird das regelmäßig nicht zur Inanspruchnahme des § 33 EStG berechtigen. Eine Ausnahme kann in Betracht kommen, wenn die Leistungen der Eltern eine Ausstattung nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzliche Begriffsumschreibung

Rn. 60 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach § 33 Abs 1 S 1 EStG wird die ESt auf Antrag ermäßigt, wenn einem StPfl zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (ag Belastung) erwachsen. Die Aufwendungen müssen den Umständen nach notwendig und der Höhe nach angemes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Eheleute/eingetragene Lebenspartner

Rn. 204 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten folgt aus § 26b EStG, wonach die Eheleute wie ein StPfl zu behandeln sind, dass von einem Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten auszugehen ist und dass die zu berücksichtigenden Aufwendungen mit ihrem Gesamtbetrag, gleichgültig, welcher Ehegatte sie tatsächlich gehabt hat oder durch welchen sie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine tatsächliche Besteuerung der Erträge

Rn. 74 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zu einer Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nach § 4k Abs 2 S 1 EStG kommt es lediglich im Fall einer tatsächlichen Nichtbesteuerung. Dabei muss sich die tatsächliche Nichtbesteuerung kausal einzig aus der steuerrechtlichen Qualifizierung des Rechtsträgers ergeben ("vom deutschen Recht abweichende steuerliche Beurteilung"). Folglich werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abweichende steuerliche Behandlung des StPfl

Rn. 81 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Regelung iSd § 4k Abs 2 S 1 EStG spricht erneut D/NI-Inkongruenzen an und verlangt in der ersten Alternative eine vom inländischen Recht abweichende steuerliche Behandlung des StPfl. Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 19/28652, 35) liegt eine solche abweichende steuerliche Behandlung des StPfl ua dann vor, wenn der die Aufwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoss, Einkommensbegriff und zumutbare Eigenbelastung, DStR 1968, 343; Pogge-von Strandmann/Kieschke, Das ESt-ReformG, DStZ 1974, 331; Ranft, Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung bei ausländischen Einkünften, FR 1961, 268; Richter, Zur steuerlichen Behandlung ausländischer DBA-Einkünfte nach dem EStRG, FR 1974, 605; Fischer, Ag Belastungen, NWB F 3, 15 277; Siebenhüter, Verfas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsanspruch auf Anwendung

Rn. 40 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Liegen die Voraussetzungen des § 33 EStG vor, so hat der StPfl einen im Klageverfahren verfolgbaren Rechtsanspruch auf Anwendung (BFH BStBl III 1957, 385; Kanzler, NWB 2011, 249; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 19, 40. Aufl); die Gewährung der Steuerermäßigung steht nicht im Ermessen der Steuerbehörde. Allerdings ist dem Beurteiler zur B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anerkenntnis

Rn. 68 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein Haftungsbescheid ist entbehrlich, wenn der ArbG nach Abschluss einer LSt-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt, s § 42d Abs 4 Nr 2 EStG. Hier liegt – ebenso wie bei § 42d Abs 4 Nr 1 EStG – der Gedanke zugrunde, bei fehlendem Streit über die Zahlungspflicht das finanzamtliche Verfahren durch Absehen vom Erlass ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 6 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 4k EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2035) in das EStG eingefügt. Rn. 7 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß der Anwendungsregel des § 52 Abs 8c S 1 EStG ist die Vorschrift des § 4k EStG grds erstmals für Aufwendungen anz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Nachforderungsfälle

Rn. 70 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Eine Übersicht, wann die LSt nachzufordern ist, findet sich in H 41c.3 LStH 2021 "Einzelfälle". Zu nennen sind insbesondere die Tatbestände der §§ 38 Abs 4, 39 Abs 4, 39a Abs 5 EStG und § 41c Abs 4 EStG. Rn. 71 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Übernimmt der ArbG nach einer LSt-Außenprüfung die nachgeforderte LSt, so stellt sich die Frage, ob die Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsbehelfe

a) Allgemeines Rn. 76 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gegen den Nachforderungsbescheid (§ 348 Abs 1 Nr 1 AO) und auch gegen den Haftungsbescheid (§ 348 Abs 1 Nr 4 AO) ist der Einspruch gegeben. Als einstweiliger Rechtsschutz ist die Aussetzung der Vollziehung gegeben. b) Spezielles ba) Arbeitnehmer Rn. 77 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbN kann gegen den an seinen ArbG gerichteten H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

a) Bisherige Rspr und hM Rn. 100 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Keine ag Belastung war nach bislang st Rspr und hM im Allgemeinen anzunehmen, wenn dem StPfl durch die Aufwendungen ein entsprechender Vermögenswert zuwuchs (vgl Brockmeyer, DStZ 1998, 215 mwN; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 14, 40. Aufl; aA Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 40, Dezember 2020; nun offen gelassen BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Bestandskraft

a) Nachforderungsbescheid Rn. 81 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Nachforderungsbescheid kann als Steuerbescheid nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist noch gemäß § 129 AO berichtigt und nach §§ 172ff AO aufgehoben oder geändert werden. Zur Änderungssperre des § 173 Abs 2 AO s Rn 83. b) Haftungsbescheid Rn. 82 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Da der Haftungsbescheid kein Steuerbescheid ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Adoptionskosten

Schrifttum: Horlemann, Adoptionskosten als ag Belastung nach § 33 EStG, DStZ 1982, 339. Rn. 170 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen für die Adoption (ausländischer) Waisenkinder sind freiwillig (BFH BStBl II 1987, 495; 2006, 495; 2015, 695; BFH/NV 2000, 1352; FG Ha EFG 1976, 129; FG D'dorf EFG 1979, 125; FG He EFG 1982, 520; FG Bln EFG 1984, 71; FG Nds EFG 2005, 1358). BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftungsbescheid

a) Allgemeines Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Haftungsverfahren ist in § 42d EStG nicht geregelt. Es gelten die Vorschriften der AO. § 42d Abs 4 EStG beinhaltet eine Verwaltungsvereinfachung; Abs 4 verzichtet in den beiden dort genannten Fällen für die Inanspruchnahme des ArbG auf einen schriftlichen Haftungsbescheid und ein Leistungsgebot. In anderen Fällen erlässt die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zwangsläufigkeit der Höhe nach

1. Grundsatz Rn. 190 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Notwendigkeit und Angemessenheit begrenzen die zu berücksichtigenden Aufwendungen auf den Betrag, der unter Beachtung des Zwecks des § 33 EStG der steuerlichen Gleichmäßigkeit und der sozialen Gerechtigkeit entspricht (s § 33 Abs 2 S 1 EStG). Die Notwendigkeit ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurtei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grenzen dieser Lehre

a) Keine Marktfähigkeit der Vermögensgegenstände Rn. 102 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Allerdings darf der Gegenwertgedanke nicht überspannt werden. Auch der BFH befürwortet bisher in seiner Rspr eine maßvolle Anwendung der Gegenwerttheorie. Er stellt präzisierend und zutreffend darauf ab, ob der erworbene Vermögensgegenstand eine gewisse Marktfähigkeit besitzt, die in einem bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

1. Aufwendungen für Rechteüberlassung Rn. 4 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung des § 4j EStG in einem Schritt das Vorliegen von Zitat "Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufwendungen

1. Ausgaben Rn. 69 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Es können nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die als bewusste und gewollte Vermögensverwendungen (Ausgaben) in dem VZ (so s Rn 41) tatsächlich geleistet worden sind (BFH BStBl II 1995, 104 mwN; daher sind zB selbst erbrachte Pflegeleistungen keine Aufwendungen, s FG Münster, EFG 2015, 1198); das sind Geldausgaben und Zuwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtliche Gründe

1. Grundsatz Rn. 133 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Rechtliche Gründe können auf Gesetz (zB gesetzliche Unterhalts- oder Schadensersatzansprüche), auf VA (zB Anordnung einer Altlastenbeseitigung) oder auf Vertrag beruhen (vgl Arndt in K/S/M, § 33 EStG Rz C 3; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 34, 40. Aufl; Mellinghoff in Kirchhof/Seer, § 33 EStG Rz 34, 20. Aufl). Solche rechtli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gemeinsames zum Nachforderungs- und Haftungsbescheid

a) Zusammentreffen beider Bescheide Rn. 73 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In bestimmten Fällen können Nachforderungsbescheid und Haftungsbescheid gegen den ArbG einheitlich ergehen, zB wenn der Gesamtbetrag der nachträglichen LSt-Anmeldung oder des Anerkenntnisses zT auf der Haftung, zT auf der Steuerschuld des ArbG beruht. Denn in dem Umfang, in dem aufgrund einer LSt-Außenprüfu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Belastung des Einkommens

1. Keine Vermögensbelastung Rn. 83 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Rspr des BFH und die hM erkannten früher grds nur solche Aufwendungen als ag Belastung an, die üblicherweise aus dem Einkommen, nicht aus dem Vermögen gezahlt wurden (vgl BFH BStBl III 1959, 383; BStBl II 1984, 106). Ob sie tatsächlich aus dem Einkommen finanziert wurden, war dagegen nach Auffassung des BFH une...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Spezielles

ba) Arbeitnehmer Rn. 77 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbN kann gegen den an seinen ArbG gerichteten Haftungs- bzw Nachforderungsbescheid Einspruch einlegen, soweit er persönlich für die nachgeforderte LSt in Anspruch genommen werden kann (s BFH BStBl III 1951, 73; 1959, 351; BStBl II 1973, 780; 1985, 170; 2020, 241; FG Mchn EFG 1997, 783; FG Münster EFG 2016, 1852 mit Anmer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sittliche Gründe

1. Grundsätzliches Rn. 160 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach st Rspr des BFH reicht es zur Bejahung sittlicher Gründe iSd § 33 Abs 2 S 1 EStG nicht aus, dass sich der StPfl verpflichtet gefühlt und sich wie andere StPfl in vergleichbarer Situation verhalten hat (BFH BStBl II 1984, 484 mwN). Vielmehr ist es erforderlich, dass sich der StPfl nach dem Urteil aller billig und gerec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatsächliche Gründe

1. Allgemeines Rn. 150 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Tatsächliche Gründe, die die ag Aufwendungen als zwangsläufig erscheinen lassen, sind ebenfalls nur solche, die den StPfl zu diesen Aufwendungen zwingen, insbesondere Krankheitskosten (BFH BFH/NV 2009, 149 mwN). Es gehören alle für den StPfl unabwendbaren Ereignisse hierher, wie zB Katastrophen durch Brand, Unwetter, Krieg, au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Größere Aufwendungen

1. Grundsatz Rn. 87 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Es muss sich um größere Aufwendungen handeln, als sie der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Das bedeutet nicht, dass Einkommen, Vermögens- und Familienstand ursächlich für die Aufwendungen sein müssten. Das kann der Fall sein zB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Berücksichtigung eines Gegenwerts

1. Grundsatz a) Bisherige Rspr und hM Rn. 100 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Keine ag Belastung war nach bislang st Rspr und hM im Allgemeinen anzunehmen, wenn dem StPfl durch die Aufwendungen ein entsprechender Vermögenswert zuwuchs (vgl Brockmeyer, DStZ 1998, 215 mwN; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 14, 40. Aufl; aA Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 40, Dezember 2020; nun offen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Berücksichtigung von Aufwendungsersatz

Schrifttum: Horlemann, Krankheitskosten als ag Belastung bei Verzicht auf Erstattungsleistungen?, BB 1980, 1837; Friedrich, Sind Krankheitskosten bei Verzicht auf Erstattungen wirklich keine ag Belastung?, BB 1981, 549; Brosch, Einkommensteuerliche Behandlung von Rückzahlungen, NWB v 26.10.1981, F 3, 5197, 5202; Stuhldreier, Belastungsprinzip und Schuldentilgung iRd §§ 33, 33a E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachforderungsbescheid

a) Allgemeines Rn. 65 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Soweit das FA die Steuerschuld gegenüber dem Steuerschuldner, idR dem ArbN – bei LSt-Pauschalierung dem ArbG, § 40 Abs 3 EStG –, geltend macht, erlässt es einen sog Nachforderungsbescheid. Zwar ist der von § 223 RAO herrührende Begriff der Nachforderung der AO 1977 fremd, doch muss der Nachforderungsbescheid gemäß § 155 AO als ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff

Schrifttum: Jakob/Jüptner, Zur Zwangsläufigkeit ag Belastungen, StuW 1983, 206; Richter, Eigenständigkeit von Ereignissen bei Prüfung der Zwangsläufigkeit FR 1983, 233; Rasenack, Anmerkungen zum Begriff der ag Belastungen iSd § 33 EStG, DB 1983, 1272; Sunder-Plassmann, Zur Berücksichtigung von Vermögensschäden als ag Belastungen, DStZ 1995, 193; Dürr, Die steuerliche Berücksichti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zuständigkeit

Rn. 60 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zuständig für den Erlass des Haftungsbescheides ist das Betriebsstätten-FA des ArbG; bei Dritten dürften § 19 AO (jedenfalls entsprechend) und §§ 24ff AO gelten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausscheiden von SA, BA, WK und erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten

1. Grundsatz Rn. 61 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach hier vertretener Ansicht und hM (BFH BStBl II 1968, 406; 1992, 290; 1992, 293; 2001, 338; 2018, 230; K. Heger in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 33 EStG Rz 51, März 2021; Arndt in K/S/M, § 33 Rz C 36) folgt aus § 33 Abs 2 S 2 EStG, dass Aufwendungen, die ihrer Natur nach zu den SA, BA oder WK gehören, nicht als ag Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zustellung

Rn. 69 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Einem Minderjährigen wird der LSt-Nachforderungsbescheid dadurch wirksam zugestellt, dass er einem Elternteil zugeht (BFH BStBl II 1974, 640).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis 1978

Rn. 5 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Diesbezüglich sei hingewiesen auf die Erläuterungen bei Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 2, Dezember 2020 sowie Arndt in K/S/M, § 33 Rz A 29.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderung der Rechtslage durch das AmtshilfeRLUmsG

Rn. 136b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde § 33 Abs 2 S 4 EStG neu aufgenommen. Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind danach vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der StPfl Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes?

Rn. 59 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der BFH BStBl II 1994, 536 hat mE zu Recht entschieden, dass auch immer dann, wenn das FA in einem Haftungsbescheid vom ArbG LSt wegen Zuwendungen von Arbeitslohn in einer Vielzahl von Fällen nachfordert, es die Höhe der LSt grundsätzlich individuell zu ermitteln hat (nach § 38a EStG). Es darf die LSt-Höhe nur dann mit einem durchschnittlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen zu Gunsten Dritter

Rn. 131 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Aufwendungen zu Gunsten dritter Personen, zB Zahlung von Krankheitskosten, ist zu berücksichtigen, ob die betreffende Person nicht selbst in der Lage gewesen wäre, die Aufwendungen aus eigenem Einkommen oder eigenem Vermögen zu bestreiten. Der Gedanke kehrt für Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs 1 EStG wieder. Er gilt auch für Anwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfragen

Rn. 64 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wendet der Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Schlosses HK auf, kommen nur AfA bei den Einkünften aus VuV, also kein Abzug als ag Belastung, in Betracht, so: FG RP EFG 1978, 326 rkr. Dies gilt auch für Herstellungsaufwand, der bei der Schaffung einer behindertengerechten Wohnung entsteht. Hier sind Umbaumaßnahmen ebenso wie spezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen für Rechteüberlassung

Rn. 4 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung des § 4j EStG in einem Schritt das Vorliegen von Zitat "Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Legaldefinition der "strukturierten Gestaltung"

Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 19/28652, 40) setzt § 4k Abs 6 S 3 EStG den Art 2 Abs 9 Unterabs 2 Buchst c ATAD iVm Art 2 Abs 11 ATAD um und definiert den Begriff der strukturierten Gestaltung für Zwecke des § 4k EStG. Eine strukturierte Gestaltung iSd § 4k Abs 6 S 1 EStG liegt dann vor, sofern Zitat "der steuerliche Vorteil, der sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bisherige Rspr und hM

Rn. 100 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Keine ag Belastung war nach bislang st Rspr und hM im Allgemeinen anzunehmen, wenn dem StPfl durch die Aufwendungen ein entsprechender Vermögenswert zuwuchs (vgl Brockmeyer, DStZ 1998, 215 mwN; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 14, 40. Aufl; aA Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 40, Dezember 2020; nun offen gelassen BFH BStBl II 2011, 1012). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärtner, Aufwendungen für andere Personen aus sittlichen Gründen als ag Belastungen, StuW 1956, 817; Zenthöfer, Kein Abzugsverbot für ag Belastungen auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht, FR 1974, 553; Eisenberg, Zum Gegenwertgrundsatz bei der Anwendung des § 33 EStG und seinen Ausnahmen, FR 1974, 581; Wassermann, Kosten für Unterhalt und Berufsausbildung von Verlobten a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzugsberechtigung bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

Rn. 43 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die ag Belastungen werden unabhängig davon, ob die Ehegatten zusammen veranlagt oder getrennt veranlagt werden, einheitlich betrachtet. Es sind somit die gesamten ag Belastungen der Ehegatten zusammenzufassen. Dies gilt auch bei der getrennten Veranlagung gemäß § 26a Abs 2 S 1 EStG aF, dazu s § 26a Rn 66 und 48ff (Schneider). Bei der Einzelv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Krankentagegelder und Krankenhaustagegelder

Rn. 121 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Gegensatz zu den Ersatzleistungen der Krankenkassen für Krankheitskosten sind Krankentagegelder von den tatsächlichen Krankheitskosten nicht abzuziehen (BFH BStBl III 1961, 516). Diese Auffassung ist zutreffend, da sie kein Ersatz für Krankheitskosten, sondern für den entstandenen Verdienstausfall sein sollen. Dagegen stellen Krankenhaust...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Verhältnis zum ESt-Bescheid

Rn. 72 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Nachforderung von LSt ist ein eigenes Verfahren neben der Veranlagung zur ESt. Ein Nachforderungsbescheid gegen den ArbN kann aber nicht mehr erlassen werden, wenn eine Veranlagung gemäß §§ 25, 46 EStG durchgeführt worden ist. Die Nachforderung kann dann nur im Wege der Änderung des ESt-Bescheids realisiert werden (Krüger in Schmidt, § 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inkongruente steuerliche Zurechnung des KapVerm

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Neben einer abweichenden steuerlichen Qualifikation kann es im Ausland auch zu einer abweichenden steuerlichen Zurechnung des KapVerm kommen (D/NI-Inkongruenzen im Fall sog hybrider Übertragungen). Rn. 56 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Dabei handelt es sich um Transaktionen, im Rahmen welcher der zugrunde liegende Ertrag eines übertragenen KapVer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 37 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Darüber, ob der ArbG oder ArbN in Anspruch genommen werden soll, hat das FA von Amts wegen zu entscheiden; der Verwaltungsbehörde steht ein Ermessensspielraum zu, BFH BStBl II 1969, 406 und st Rspr, zB BFH BStBl II 1982, 801. § 42d Abs 3 S 2 EStG räumt dem Betriebsstätten-FA ein Auswahl- und Entschließungsermessen ein. Das FA kann die Haftun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sammelhaftungsbescheide

Rn. 58 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Behält der ArbG entgegen § 38 Abs 3 S 1 EStG die entstandene LSt nicht ein, so trifft ihn bezüglich jeder einzelnen Zuwendung eine gesonderte Haftung (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). In der Praxis ergeht regelmäßig ein einheitlicher Haftungsbescheid für die Summe aller Haftungsfälle. Ein solcher (faktisch) einheitlicher Bescheid stellt eine Zusammen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zuständigkeit

Rn. 66 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Für den Nachforderungsbescheid zuständig ist – sofern ArbG und ArbN Gesamtschuldner iSd § 42d Abs 3 S 1 EStG sind – das Betriebsstätten-FA des ArbG (vgl BFH BStBl II 1992, 43). Dieser Zuständigkeitsregelung des § 42d Abs 3 S 1 EStG liegt die Erwägung zugrunde, dass die Ermessensausübung, welcher Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unangemessene Aufwendungen

Rn. 194 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Übersteigen die Aufwendungen den angemessenen Betrag, so wird idR der angemessene Betrag nach § 33 EStG anzuerkennen sein (zB s BFH BFH/NV 2011, 253). Es kann sich aus der Unangemessenheit aber auch ergeben, dass der ganze Betrag in Wirklichkeit nicht aus den angegebenen Gründen, zB Unterhaltsleistung, Aussteuer, Wohnraumbeschaffung usw hing...mehr