Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.2 Inhalt der Regelung

Rz. 55 § 3c Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG statuiert ein teilweises Abzugsverbot für Betriebsvermögensminderungen oder Betriebsausgaben im Zusammenhang mit nicht fremdüblichen Darlehensforderungen eines zu mehr als 25 % beteiligten Gesellschafters sowie für ähnliche näher bezeichnete Sachverhalte. Rz. 56 Die Neuregelungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Minderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.3.1.2 Antragsveranlagung

Rz. 16 Eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 und 9 EStG darf nur durchgeführt werden, wenn ein Antrag des Stpfl. auf eine solche Veranlagung gestellt worden ist (zur Antragsveranlagung von Ehegatten Rz. 59ff.). Eines solchen Antrags (Rz. 63ff.) bedarf es jedoch dann nicht, wenn eine Veranlagung von Amts wegen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG) durchzuführen ist.[1] Denn in jed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.5.1 Abzugsverbot

Rz. 97i Greift das Abzugsverbot des § 3c Abs. 4 S. 1 EStG, dürfen die davon erfassten Sanierungsaufwendungen nicht abgezogen werden. Ein Ansatz der Betriebsvermögensminderungen bzw. Betriebsausgaben in der steuerlichen Gewinnermittlung muss unterbleiben bzw. korrigiert werden. Eine gewinnmindernde Erfassung beim Betriebsvermögensvergleich ist außerbilanziell zu korrigieren. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.8 Veranlagung bei Lohnsteuer-Ermäßigung für sonstige Bezüge (Nr. 5)

Rz. 49 Eine Amtsveranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG vorzunehmen, wenn bei einem Stpfl. die LSt für einen sonstigen Bezug i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 oder 4 EStG (das "und" ist ein offensichtlich sprachlicher Fehler im Gesetzestext), also für Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 EStG oder für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, nach § 39b Abs. 3 S. 9 EStG erm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.6 Verfahrensrechtliche Regelungen

Rz. 97l § 3c Abs. 4 S. 5 EStG enthält eine eigenständige Korrekturvorschrift. Sie ermöglicht die Änderung von Steuer- oder Feststellungsbescheiden, soweit dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 4 S. 1 EStG unterliegende Sanierungsaufwendungen bereits bei einer Steuerfestsetzung oder einer gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1 AO gewinnmindernd berücksichtigt worden sind. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.2 Aufwendungen für Rechteüberlassung (sog. Lizenzaufwendungen)

Rz. 24 In sachlicher Hinsicht wirkt die Abzugsbeschränkung nach § 4j EStG für Aufwendungen für Rechteüberlassungen (sog. Lizenzaufwendungen). Betroffen sind also Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten. § 4j Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG übernimmt hier wörtlich die Begriffe aus § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG (§ 50a EStG Rz. 52ff.). Beispielh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.2 Inhalt der Regelung

Rz. 77 Die Neuregelung enthält ein teilweises Abzugsverbot für Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben oder Veräußerungskosten im Zusammenhang mit einer teil- oder unentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern an eine Körperschaft. Dabei muss der die Wirtschaftsgüter überlassende Stpfl. zu mehr als 25 % an der Körperschaft beteiligt sein. Eine gesonderte "Escape-Kl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.2.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 6 Voraussetzung für die Anwendung des § 46 EStG ist, dass im Einkommen ganz oder teilweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist. § 46 EStG greift daher auch ein, wenn neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte anderer Einkunftsarten vorliegen. Besondere Voraussetzungen hinsichtlich des Verhältnisse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.11 Veranlagung im Zusammenhang mit beschränkter Steuerpflicht (Nr. 7)

Rz. 54 Gem. § 46 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a bzw. b EStG sind von Amts wegen zu veranlagen[1] unbeschränkt stpfl. Arbeitnehmer, bei denen wegen des im EU- bzw. EWR-Ausland lebenden Ehegatten aufgrund des § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 Abs. 4 Nr. 1 EStG die Steuerklasse III berücksichtigt worden ist, beschr. stpfl. Arbeitnehmer, die nach § 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 32 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist eine Komplementärregelung zu § 3 Nr. 40 EStG (und § 3 Nr. 40a EStG). Die Vorschrift wurde im Rahmen des Systemwechsels vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[1] eingeführt. Rz. 33 Durch das Halbeinkünfteverfahren soll die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschüttet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.3.3 Veranlagung von Ehegatten

Rz. 18 Die in § 46 EStG angegebenen Grenzen für die Einkünfte, von denen kein LSt-Abzug vorgenommen wurde (Abs. 3 und 5), sowie für die positive Summe von Einkünften oder Leistungen (Abs. 2 Nr. 1) gelten grds. für den einzelnen Stpfl. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden nach § 26b EStG die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Eh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.5 Form des Antrags

Rz. 66 Der Antrag ist nur wirksam, wenn er durch die Abgabe einer ESt-Erklärung gestellt wird (§ 46 Nr. 8 S. 2 EStG).[1] Die Erklärung kann unter den Voraussetzungen des § 151 AO auch bei dem zuständigen FA zur Niederschrift erklärt werden. Die ESt-Erklärung muss für den Vz abgegeben werden, für den die Veranlagung begehrt wird. Das gilt auch dann, wenn Veranlagungen schon f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.1 Bedeutung

Rz. 71 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG kommt eine Veranlagung nur in Betracht, wenn die positive Summe der um Freibeträge gekürzten einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen jeweils mehr als 410 EUR betragen haben. Liegen sie nicht über 410 EUR und is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.3 Antragsveranlagung von Ehegatten

Rz. 59 Bei der Antragsveranlagung von Ehegatten ist für den Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zwischen den einzelnen, in § 26 Abs. 1 S. 1 EStG genannten Veranlagungsarten zu unterscheiden. Hierzu gehören neben der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) die Einzelveranlagung (§ 26a EStG). Im Fall der Zusammenveranlagung ist der Antrag von beiden Ehegatten vor Ablauf der Festse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.4 Wirtschaftlicher Zusammenhang

Rz. 47 Die Aufwendungen müssen mit den Einnahmen des Anteilseigners in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. § 3c Abs. 2 S. 1 EStG verlangt im Gegensatz zu § 3c Abs. 1 EStG keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang. Ein mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang genügt.[1] Gemeint ist der Veranlassungszusammenhang [2] (§ 4 Abs. 4 EStG; § 9 Abs. 1 EStG). Veranlas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.5 Drittvergleich

Rz. 67 Das Abzugsverbot entfällt gem. § 3c Abs. 2 S. 3 EStG, wenn der Stpfl. nachweisen kann, dass entweder ein fremder Dritter das Darlehen bei sonst gleichen Umständen gewährt bzw. das Darlehen bei sonst gleichen Umständen noch nicht zurückgefordert hätte. Die Feststellungslast für die Fremdüblichkeit trifft den Stpfl. Wie der Fremdvergleich der Darlehensgewährung zu führe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 1 Bedeutung

Rz. 1 § 46 EStG bestimmt, in welchen Fällen eine ESt-Veranlagung durchzuführen ist, wenn im Einkommen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist. Die Vorschrift bezweckt zum einen die Sicherung des Steueraufkommens, damit trotz der Vereinfachung der Steuererhebung und der Abgeltung der ESt durch das LSt-Abzugsverfahren Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 57 Erfasst werden nur Stpfl. (natürliche Personen), die sowohl ihre Beteiligung an einer Körperschaft als auch die betroffenen Darlehensforderungen bzw. die wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen oder Rückgriffsforderungen im Betriebsvermögen halten. Wenn Gesellschafter bzw. Forderungsinhaber eine körperschaftsteuerpflichtige Person ist, gilt § 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.3 Veranlagung bei Bezug von Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern nebeneinander (Nr. 2)

Rz. 36 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG durchzuführen, wenn ein Stpfl. nebeneinander Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen hat. Erfasst werden alle Fälle, in denen bei der Veranlagung Einnahmen als Arbeitslohn zu qualifizieren sind, also z. B. auch solche aus einem früheren Dienstverhältnis oder Versorgungsbezüge. Das Veranlagungsgebot dient der Siche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.7 Veranlagung bei Übertragung von Frei- und Pauschbeträgen (Nr. 4a)

Rz. 48 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4a EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn ein Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG für die Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung nicht vorliegen, eine abweichende Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags i. S. d. § 33a Abs. 2 S. 5 EStG (§ 46 Abs. 2 Nr. 4a Buchst. d EStG) bzw. des Behinderten- oder Hinterblie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.4 Abgeltung der ESt durch den Lohnsteuerabzug (Abs. 4)

Rz. 21 Wenn für einen Stpfl. mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, von denen LSt einbehalten worden ist, eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommt, dann gilt die ESt, die auf diese Einkünfte entfällt, gem. § 46 Abs. 4 S. 1 EStG für den Stpfl. durch den LSt-Abzug als abgegolten, soweit er nicht für zu wenig einbehaltene LSt in Anspruch genommen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.4 Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Sanierungserträgen

Rz. 97h Das Abzugsverbot setzt – § 3c Abs. 1 EStG entsprechend – voraus, dass die Sanierungsaufwendungen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den steuerfreien Sanierungserträgen stehen. Der Begriff des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs deckt sich somit inhaltlich mit dem des § 3c Abs. 1 EStG (vgl. dazu Rz. 25f.). Die Aufwendungen müssen daher nach ih...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.3.1.1 Amtsveranlagung

Rz. 13 In den Fällen der Amtsveranlagung ist eine Veranlagung auch ohne Antrag des Stpfl. durchzuführen. Das gilt auch dann, wenn der Stpfl. seiner in einem solchen Fall bestehenden Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV) nachkommt und damit zugleich die Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 8 oder 9 EStG für eine Antragsveranlagun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.6 Wirkung des Antrags

Rz. 69 Liegt ein wirksamer Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG vor, so hat der Stpfl. einen Rechtsanspruch auf die Veranlagung. Wird die beantragte Veranlagung abgelehnt, kann der Stpfl. gegen die Ablehnung Einspruch einlegen. Ist der Antrag gestellt, über ihn binnen angemessener Frist aber nicht entschieden worden, dann ist als Rechtsbehelf der Einspruch gem. § 347 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.9 Veranlagung bei Versteuerung eines sonstigen Bezugs ohne Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse (Nr. 5a)

Rz. 50 Gewährt der Arbeitgeber einen sonstigen Bezug und hat der Arbeitnehmer Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen bezogen, so kann die Besteuerung des sonstigen Bezugs schwierig sein, da dabei der (voraussichtliche) Jahresarbeitslohn zugrunde zu legen ist. Legt der Arbeitnehmer die LSt-Bescheinigungen der früheren Dienstverhältnisse nicht vor, so kennt der Arbeitgeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.3 Lizenzeinnahmen werden aufgrund einer Präferenzregelung niedrig besteuert

Rz. 25 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j EStG kommt beim Schuldner der Lizenzzahlungen nur zum Tragen, wenn die korrespondierenden Lizenzeinnahmen des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden niedrigen Besteuerung (Präferenzregelung) unterliegen. Rz. 26 Die Lizenzzahlungen sind beim Schuldner der Lizenzgebühr im Regelfall Aufwendungen und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 52 Umstritten war die Frage, ob Teilwertabschreibungen auf betriebliche Darlehensforderungen dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG unterfallen. Die Finanzverwaltung[1] war der Auffassung, dass § 3c Abs. 2 S. 1 EStG auf Teilwertabschreibungen anwendbar sei, wenn die Darlehensüberlassung zu nicht fremdüblichen Konditionen erfolge. Denn dann stehe das Darlehen mit nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 74 Die Finanzverwaltung [1] war der Auffassung, dass für die Frage, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG unterfallen, der Veranlassungszusammenhang entscheidend sei. Erfolge die Überlassung der Wirtschaftsgüter in nicht fremdüblicher Weise unentgeltlich oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.10 Teilabzugsverbot als Rechtsfolge

Rz. 93 Aus § 3c Abs. 2 S. 1 EStG folgt ein Teilabzugsverbot. Die Aufwendungen können bei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60 % abgezogen werden. Sie werden der Höhe – nicht dem Grunde nach[1] – begrenzt. Wenn die Aufwendungen den Gewinn beim Betriebsvermögensvergleich voll gemindert haben, sind sie außerhalb der Bilanz wieder hinzuzurechnen. Das Teilabzugsverbot ist nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.3 Art und Ermittlung der Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Rz. 34 Dem Progressionsvorbehalt unterliegen die in § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG benannten steuerfreien Lohnersatzleistungen und die in § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG benannten steuerfreien oder nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte. Der Progressionsvorbehalt erfasst aber auch die Einkünfte, von deren Besteuerung nach Abschn. IV des aufgrund der §§ 34c Abs. 5,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 80 Erfasst werden Stpfl. (natürliche Personen), die im Betriebsvermögen gehaltene Wirtschaftsgüter an eine Körperschaft, an der sie qualifiziert beteiligt sind, teil- oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Hinsichtlich der erforderlichen qualifizierten Beteiligung des Stpfl. an der Körperschaft gelten die Ausführungen unter Rz. 57 bis 59 entsprechend. Abweichend davon...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 4j EStG wurde eingefügt m. W. v. Vz 2018 durch G. v. 27.6.2017.[1] Durch Einführung der neuen Regelung wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen bei grenzüberschreitenden Rechteüberlassungen eingeschränkt (sog. Lizenzschranke).[2] 1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1a § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält die Kernaussa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2 Veranlagung bei nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften oder Progressionseinkünften von mehr als 410 EUR (Nr. 1)

3.2.1 Bemessung der Grenze Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12 Veranlagung auf Antrag (Nr. 8)

3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c Anteilige Abzüge

1 Allgemeines Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG 1.1 Allgemeines 1.1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 3c EStG beschränkt den Abzug von bei der Einkünfteermittlung grundsätzlich zu berücksichtigenden Aufwendungen, also insbesondere von Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG). Solche Ausgaben dürfen nach § 3c Abs. 1 EStG nicht abgezogen wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.4 Antragsfrist

Rz. 63 Der Antrag des Stpfl. auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nach Streichung der Zweijahresfrist (Rz. 64) nicht mehr fristgebunden. Der Stpfl. kann die Veranlagung aber nicht mehr wirksam beantragen, wenn bereits Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abs. 1 S. 1 AO eingetreten ist (Rz. 65). Rz. 64 Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] sind die für den Regelfall gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.4 Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Rz. 25 Ausgaben sind nach § 3c Abs. 1 EStG vom Abzug ausgeschlossen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen "in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang" stehen. Ein lediglich mittelbarer Zusammenhang genügt für das Eingreifen des Abzugsverbots nicht.[1] Rz. 26 Für das Vorliegen eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs ist nach der BFH-Rspr. erforderlich, dass Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.4 Gläubiger ist nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG

Rz. 35 § 4j Abs. 1 S. 1 EStG kommt beim Schuldner der Lizenzzahlungen nur zum Tragen, wenn der Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG ist. Damit werden ausschließlich Lizenzstrukturen im Konzernverbund von der Norm aufgegriffen. Lizenzzahlungen an fremde Dritte sollen von § 4j EStG nicht betroffen sein und sind weiterhin grundsätzlich unein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.4 Umfang der Veranlagung

Rz. 35 Wenn entweder die Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, oder die Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, die Grenze von 410 EUR übersteigen oder die Grenze in beiden Fällen überschritten wird, sind bei der Veranlagung die nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte in vollem Umfang als stpfl. Einkünfte zu erfassen und die dem Progre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 5 Beweislast

Rz. 98 Für die praktische Anwendung von § 4j EStG ist die Frage der Beweislast von ausschlaggebender Bedeutung. § 4j EStG trifft keine Aussage darüber, wer die Beweislast darüber zu tragen hat, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm (insbesondere Niedrigbesteuerung der Lizenzeinnahmen des nahestehenden Lizenzgebers aufgrund einer Lizenzbox-Regelung) erfüllt sind. Daher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.4 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 4j EStG ist mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] eingeführt worden. § 4j EStG ist erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen (§ 52 Abs. 8a u. 16a EStG). Rz. 15 Die G20/OECD-Staaten haben sich darauf geeinigt, alle schädlichen Lizenzbox-Regelungen erst bis spätestens zum 30...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4j EStG wurde eingefügt m. W. v. Vz 2018 durch G. v. 27.6.2017.[1] Durch Einführung der neuen Regelung wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen bei grenzüberschreitenden Rechteüberlassungen eingeschränkt (sog. Lizenzschranke).[2] 1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1a § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält die Kernaussage der Norm u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 97e Die Vorschrift des § 3c Abs. 4 EStG gilt für unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtige Personen sowie – über § 8 Abs. 1 KStG – für unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Subjekte (vgl. auch § 8 Abs. 9, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG). Sie ist gem. § 7b Abs. 1 GewStG für Zwecke der Gewerbesteuer bei der Ermittlung des Gewerbeertrags entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.1 Grundvoraussetzung

Rz. 24 Für alle Veranlagungen gem. § 46 Abs. 2 EStG ist Voraussetzung, dass im Einkommen ganz oder teilweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist (Rz. 6ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 37 , Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG wurde mit dem Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[1] eingefügt. Änderungen der Vorschrift erfolgten durch das G. zur Änderung des InvZulG v. 20.12.2000[2], das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[3], das Fünfte Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes v. 23.7.2002[4], das G. zur Umsetzung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 5 § 3c EStG ist durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts v. 18.7.1958[1] eingeführt worden und bis zum Jahr 2000 unverändert geblieben. Mit dem Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[2] hat Abs. 1 seinen heutigen Wortlaut erhalten, ohne die Vorschrift inhaltlich zu verändern.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.1.2 Entstehungsgeschichte und Inkrafttreten

Rz. 97b Das Abzugsverbot wurde mit dem G. gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] eingefügt. Der Gesetzgeber hat damit auf die Entscheidung des Großen Senats [2] reagiert, nach der der im sog. Sanierungserlass [3] vorgesehene Billigkeitserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Finanzverwaltung verstößt. Mit dem neu gesch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.2 Antragsberechtigter

Rz. 58 Antragsberechtigt ist der Stpfl. [1] Ein Pfändungsgläubiger oder Abtretungsempfänger des Erstattungsanspruchs ist nicht berechtigt, die Veranlagung zu beantragen.[2] Der Pfändungsgläubiger kann hierzu auch nicht vom Vollstreckungsgericht gem. § 887 ZPO ermächtigt werden.[3] Rz. 58a Ist über das Vermögen des Stpfl. das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Antrag nur vom...mehr