Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.1.1 Überblick

Rz. 78 Die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets) richtet sich im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS nach IAS 38, der den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens regelt. Ferner sind bei der Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte die Vorschriften zu außerplanmä...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.2.2 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 87 Nach IAS/IFRS sind selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktivierungspflichtig. Da insbesondere die Aktivierungsfähigkeit von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten schwierig zu beurteilen ist, sind neben den allgemeinen Bestimmungen für den Ansatz und die erstmalige Bewertung die besonderen Vorschriften der IAS 38.52-67 anzuwenden (IAS 38.51). Auf...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.2.1 Bewertung zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 98 Im Rahmen der Folgebewertung besteht nach IAS 38.72 ein Wahlrecht zwischen der Bewertung zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (cost model) und der Bewertung mit dem Fair Value (revaluation model). Sollte die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgen, so sind immaterielle Vermögen...mehr

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Verkauf eines Grundstücks in einer Gartenanlage als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft

Leitsatz Streitig war der Ansatz eines privaten Veräußerungsgeschäftes im Einkommensteuerbescheid 2015 aus dem Verkauf eines Miteigentumsanteils in einer Gartenanlage. Der Kläger gab an, die Wohnung dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen und daher den Ausnahmetatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zu erfüllen. Sachverhalt Die Parteien streiten sich darüber, o...mehr

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Keine Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Anteilsübertragung mit zeitgleicher SBV-Veräußerung

Leitsatz 1. Eine noch nicht vollbeendete Personengesellschaft ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO selbst dann für einen ausgeschiedenen Gesellschafter klagebefugt, wenn der Rechtsstreit Feststellungen betrifft, die allein den ausgeschiedenen Gesellschafter persönlich angehen. 2. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG greift nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktiona...mehr

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Aufwendungen für Liposuktion bei Lipödem als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Aufwendungen für eine Liposuktion bei Lipödem können auch ohne zuvor erstelltes amtsärztliches Gutachten oder einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Sachverhalt Streitig war, ob Kosten einer Liposuktion bei Lipödem im Jahr 2017 als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt...mehr

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Unbeachtlichkeit des Verschuldens bei Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids nach § 181 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

Leitsatz § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO ist gemäß § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sinngemäß auf einen Gewinnfeststellungsbescheid für eine Personengesellschaft auch dann anzuwenden, wenn sich eine gegenläufige Änderung (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) aus einem anderen ­Bescheid (z.B. dem Einkommensteuerbescheid für einen feststellungsbeteiligten Gesellschafter) ergibt (Anschluss an BFH-Urteil ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Freie Heilfürsorge bei Soldaten und Zivildienstleistenden (§ 3 Nr. 5 Buchst. c EStG)

Rz. 11 § 3 Nr. 5 Buchst. c EStG stellt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung gem. § 16 WSG (bzw. § 6 WSG a. F.) steuerfrei. Dies umfasst nicht nur die ärztliche und zahnärztliche Versorgung, sondern z. B. auch die Arzneimittel und Krankenhauskosten (§ 69a BBesG). Entsprechendes gilt für freie Heilfürsorge bei Zivildienstleistenden gem. § 35 ZDG. Im Hinblick darauf, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Geld- und Sachbezüge von Wehrpflichtigen (§ 3 Nr. 5 Buchst. a EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 5 Buchst. a EStG stellt die Geld- und Sachbezüge steuerfrei, die Wehrpflichtige während des Wehrdienstes nach § 4 WPflG erhalten. Da das WPflG nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt (§ 2 WPflG), gibt es derzeit keine praktischen Anwendungsfälle. Die Bezüge von Berufs- und Zeitsoldaten sowie von freiwillig Wehrdienst Leistenden (§ 58b SG) fallen ohnehin n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 7 Taschengeld im Freiwilligendienst (§ 3 Nr. 5 Buchst. d EStG)

Rz. 12 § 3 Nr. 5 Buchst. d EStG stellt das Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung steuerfrei, das für einen in § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG genannten Freiwilligendienst gezahlt wird. Die Vorschrift gilt ab Vz 2013 (Rz. 1). Das Taschengeld für den 2011 eingeführten Bundesfreiwilligendienst wurde von der Finanzverwaltung zur Gleichbehandlung mit den freiwill...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Reservistenbezüge (§ 3 Nr. 5 Buchst. d EStG a. F.)

Rz. 10 § 3 Nr. 5 Buchst. d EStG a. F. stellt bis VZ 2019 (Rz. 1) die Bezüge steuerfrei, die Reservisten nach dem WSG a. F. erhalten. Dabei handelt es sich um frühere Soldaten oder sonstige Personen, die sich zu einer Wehrdienstleistung verpflichtet haben (§ 1 ResG) und Reservewehrdienst leisten. Steuerfrei sind sämtliche Geld- und Sachbezüge, die nach dem Wehrsoldgesetz geza...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 8 Leistungen nach § 5 Wehrsoldgesetz (§ 3 Nr. 5 Buchst. e EStG)

Rz. 15 § 3 Nr. 5 Buchst. e EStG stellt ab Vz 2020 die Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Angehörige von Freiwillig Wehrdienst Leistenden nach § 5 WSG steuerfrei. Da die freiwillig Wehrdienst Leistenden keine Leistungen nach dem USG mehr erhalten, wurde der Erstattungsanspruch von § 20 USG in § 5 WSG überführt.[1] Der Erstattungsanspruch der Beitr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Wehrsold freiwillig Wehrdienst Leistender (§ 3 Nr. 5 Buchst. c EStG a. F.)

Rz. 7 § 3 Nr. 5 Buchst. c EStG a. F. stellte den nach § 2 Abs. 1 WSG a. F. gezahlten Wehrsold steuerfrei, den Soldaten i. S. v. § 1 Abs. 1 WSG erhalten. Soldaten i. S. v. § 1 Abs. 1 WSG a. F. waren Wehrpflichtige, freiwillig Wehrdienst Leistende (§ 58b SG) und ehemalige Berufs- und Zeitsoldaten, die zu Dienstleistungen herangezogen werden. Wehrsold nach § 2 Abs. 1 WSG a. F. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Geld- und Sachbezüge von Zivildienstleistenden (§ 3 Nr. 5 Buchst. b EStG)

Rz. 6 § 3 Nr. 5 Buchst. b EStG stellt die Geld- und Sachbezüge steuerfrei, die Zivildienstleistende nach § 35 ZDG erhalten. Da die Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt (§ 1a ZDG), gibt es derzeit keine praktischen Anwendungsfälle. Nach § 35 ZDG finden auf die Zivildienstleistenden in Fragen der Geld- und Sachbezüge, der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift gilt ab Vz 2013 nicht nur für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, sondern auch für Personen, die einen Freiwilligendienst leisten (§ 52 Abs. 4 S. 1 EStG). Für Wehrsoldempfänger wurde die vollständige Steuerbefreiung der Geld- und Sachbezüge eingeschränkt, die an sich nur für Wehrpflichtige, nicht aber für freiwillig den Wehrdienst Leistende gedacht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 5 [Bezüge Wehr- und Freiwilligendienstleistender]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift gilt ab Vz 2013 nicht nur für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, sondern auch für Personen, die einen Freiwilligendienst leisten (§ 52 Abs. 4 S. 1 EStG). Für Wehrsoldempfänger wurde die vollständige Steuerbefreiung der Geld- und Sachbezüge eingeschränkt, die an sich nur für Wehrpflichtige, nicht aber für freiwillig den Wehrdienst Leist...mehr

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Kindergeld: Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids

Leitsatz Wird vor Ablauf der Klagefrist ein Änderungsantrag gemäß § 172 Abs. 1 Satz 3 AO gestellt, der eine den Anspruch auf Kindergeld ablehnende Einspruchsentscheidung betrifft, und wird die Angelegenheit nach der Ablehnung dieses Antrags im darauf folgenden Einspruchsverfahren erneut sachlich geprüft, umfasst die Bindungswirkung der ablehnenden Entscheidung auch die Monat...mehr

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Änderung von Einkommensteuerbescheiden nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG aufgrund einer Mitteilung der ZfA

Leitsatz 1. Die Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) führt bei Abweichungen in Bezug auf den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht dazu, dass das Finanzamt ungeprüft den Inhalt dieser Mitteilung umzusetzen hat; die Mitteilung nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG ist im Verhältnis zum Einkommensteuerbescheid weder ein Grundlagenbescheid no...mehr

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Keine Auswirkungen auf das Einkommen des nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag verstorbenen Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft durch deren rückwirkende Verschmelzung auf den Alleingesellschafter

Leitsatz 1. Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 angeordnete Rückwirkung betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Diese Norm führt daher nicht zum Entstehen eines Übernahmegewinns bei einem bereits verstorbenen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn diese Gesellschaft nach dem Todestag rückwirkend auf ihren neuen...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2020

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Im Dritten Gesetz zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie wurden Leistungen des Arbeitgebers, die zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands seiner Arbeitnehmer oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen, bis zu 600 EUR im Jahr (bisher 500 EUR) steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 34 EStG).Außerdem können Ehegatten...mehr

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Kein Veranlagungswahlrecht für Lohneinkünfte eines beschränkt steuerpflichtigen US-Amerikaners

Leitsatz 1. Einem in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen US-amerikanischen Staatsangehörigen steht das Veranlagungswahlrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b i.V.m. Satz 7 EStG auch dann nicht zu, wenn er in einem EU- oder EWR-Staat (hier: Niederlande) wohnt. Aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 1 DBA-USA 19...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Der Belegverzicht gilt auch für Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Sat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Beitragserstattungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. b EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG betrifft zunächst die Steuerfreiheit der Rückerstattung von Versichertenbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in den in § 210 SGB VI genannten Fällen,[1] in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs verfehlt wird, nämlich dann, wenn der Versicherte nicht versicherungspflichtig ist und a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Rentenabfindungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 2 Durch § 3 Nr. 3 Buchst. a EStG werden Abfindungsbeträge steuerfrei gestellt, die an Witwer und Witwen im Falle ihrer Wiederheirat zur Ablösung ihres Anspruchs auf Witwenrente oder nach Wiederbegründung einer Lebenspartnerschaft oder Begründung einer Ehe nach einer Lebenspartnerschaft oder umgekehrt gezahlt werden (§ 107 SGB VI). Steuerfrei ist des Weiteren die Witwenab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Vergleichbare Leistungen der berufsständischen Versorgung (§ 3 Nr. 3 Buchst. c EStG)

Rz. 4 Berufsständische Versorgungseinrichtungen treten für die Berufsangehörigen an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Die in § 3 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b EStG genannten Steuerbefreiungen (Rz. 2, Rz. 3) werden durch § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG aus Gründen der Gleichbehandlung auch auf entsprechende Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. d EStG)

Rz. 5 Nach § 3 Nr. 3 Buchst. d EStG ist schließlich die Zahlung eines Nachteilsausgleichs an Vollzugsbeamte, an Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr und an Beamte im Flugkontrolldienst, die wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze für diese Berufe vor Vollendung des 67. Lebensjahrs in den Ruhestand treten (§ 48 BeamtVG), steuerfrei. Gleiches gilt für Ausgleichszahlun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerfreie Unterhaltssicherungsleistungen

Rz. 3 Als Unterhaltssicherung werden bei Reservistendienst Leistenden und bei Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall (§ 4 Abs. 1 Nr. 7, §§ 5 und 6b WPflG), Leistungen zur Sicherung des Einkommens (§§ 5–9 USG) sowie Prämie, Zuschläge und Dienstgeld (§§ 10 – 19 USG) gezahlt. In Härtefällen kann darüber hinaus ein Härteausgleich gewährt werden (§ 3 USG). Sämtliche Leistu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 3 [Abfindungen von Renten]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift stellt bestimmte Abfindungszahlungen und Beitragserstattungen der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgung und beamtenversorgungsrechtliche Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen steuerfrei, obgleich die aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogenen Renten und die Beamtenpensionen stpfl. sind. Die darin liegen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 48 [Unterhaltssicherungsgesetz]

1 Allgemeines Rz. 1 Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) stellt hauptsächlich den Unterhalt von Reservistendienst Leistenden (§§ 59–80 SG) sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall von unbefristet Wehrdienst Leistenden (§ 4 Abs. 1 Nr. 7 WPflG), Grundwehrdienst Leistenden (§ 5 WPflG) und von freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst in Anschluss an den Grundwehrdienst Leistenden (§...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt bestimmte Abfindungszahlungen und Beitragserstattungen der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgung und beamtenversorgungsrechtliche Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen steuerfrei, obgleich die aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogenen Renten und die Beamtenpensionen stpfl. sind. Die darin liegende unterschie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Steuerpflichtige Unterhaltssicherungsleistungen

Rz. 5 Reservistendienst Leistende, die Inhaber von Gewerbebetrieben oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind oder die eine selbstständige Arbeit ausüben, erhalten für die ihnen dienstbedingt entgehenden Einkünfte Leistungen an Selbstständige (§ 6 USG). Diese Leistungen werden durch die Vorschrift ausdrücklich nicht steuerfrei gestellt. Das bedeutet, dass diese Ers...mehr

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ZErb 09/2020, Stiftung & Co... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist nicht begründet. 1. Der angefochtene Feststellungsbescheid vom 15.12.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 18.10.2016 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte hat hinsichtlich des im Erbwege übergegangenen Anteils’an der E 3 Stiftung & Co. KG zu Recht ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Anspruchsberechtigte

Rz. 2 Das USG ist ab 1.1.2020 neu gefasst worden. Insbesondere wurden die freiwillig Wehrdienst Leistenden und ihre Familienangehörigen aus dem USG herausgenommen und die Leistungen für diesen Personenkreis in das Wehrsoldgesetz (WSG) verlagert.[1] Nach dem USG erhalten derzeit hauptsächlich die Reservistendienst Leistenden Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs nach M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) stellt hauptsächlich den Unterhalt von Reservistendienst Leistenden (§§ 59–80 SG) sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall von unbefristet Wehrdienst Leistenden (§ 4 Abs. 1 Nr. 7 WPflG), Grundwehrdienst Leistenden (§ 5 WPflG) und von freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst in Anschluss an den Grundwehrdienst Leistenden (§ 6b WPflG) si...mehr

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ZErb 09/2020, Stiftung & Co... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist, ob das Vermögen der E 3 Stiftung & Co. KG (im Folgenden KG) Betriebsvermögen im Sinne des § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Bewertungsgesetz (BewG) darstellt. Die KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 00.00.2011 mit Sitz in L errichtet und im Handelsregister des Amtsgerichts G eingetragen (HRA). Die KG hat ihren Sitz inzwischen nach G verlegt. Gegenstand des Unternehmen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Arbeitgebers

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Der Begriff des Arbeitgebers wird im Lohnsteuerrecht (im Einkommensteuergesetz) nicht gesetzlich definiert. Arbeitgeber ist, wer über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers verfügt, also Arbeitnehmer einstellt, entlässt und ihnen Weisungen erteilt (Umkehrschluss aus dem Arbeitnehmerbegriff, s. § 1 LStDV, Anhang 8). Auch s. R 19.1 LStR und s. H 19...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Was gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 7 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören: Reisekosten und dienstlich veranlasste Umzugskosten, die dem Arbeitnehmer vom Verein/Verband als Arbeitgeber ersetzt werden und die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigen. S. § 9 Abs. 4a EStG und § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG (Anhang 10) und § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10); Zuwendungen anlässlic...mehr

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ZErb 09/2020, Stiftung & Co... / 3 Anmerkung

1. Das FG Münster hat mit dem vorliegenden Urteil, soweit ersichtlich, als erstes FG entschieden, dass eine Stiftung & Co. KG keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist, wenn die Stiftung die ausschließlich persönlich haftende und geschäftsführungsbefugte Komplementärin ist. Im konkreten Fall hatte dies zur Konsequenz, dass die Kommandit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) seit dem Kalenderjahr 2013

Tz. 10 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die seit 1925 genutzte Lohnsteuerkarte wurde zum 1.1.2013 durch ein elektronisches System abgelöst, indem das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in Kraft trat. Seit dem Kalenderjahr 2013 ist der Arbeitgeber (Verband/Verein) verpflichtet, den Arbeitnehmer bei Aufnahme des Dienstverhältnisses bei der Finanzverwaltung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) wurde der zwischenzeitlich auf 920 EUR abgesenkte Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1 000 EUR angehoben (s. § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG, Anhang 10). Hat ein Arbeitnehmer in Wahrheit geringere Erwerbsaufwendungen, bewirkt § 9a EStG (Anhang 10) somit eine Fiktion von Werbungskosten. S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bewertung (Grundzüge)

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird hier nur in Grundzügen beschrieben. Die detaillierte Darstellung und Erläuterung findet sich in der Kommentierung zu §§ 35–67 BewG. Rz. 68 [Autor/Stand] Einheitswerte werden nach § 19 Abs. 1 BewG für inländischen Grundbesitz festgestellt. Für die alten Länder sind folgende Bewertungsgrundsät...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirchenmusiker

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Von den Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Kirchenmusiker, die nicht unter die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) bezeichneten Tätigkeiten einzuordnen ist, werden ohne Einzelnachweis 25 %, höchstens 614 EUR jährlich (s. BMF vom 21.01.1994, BStBl I 1994, 112; 3.26 Abs. 9 LStR), für die gesamte nebenberufliche Tätigkeit als Kirchenmusiker...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / III. Stringente Haftung des Anwalts

Letztlich ist auf die strenge Anwaltshaftung hinzuweisen.[20] Ein Rechtsanwalt haftet danach für vermeidbare steuerlich nachteilige Auswirkungen einer von ihm empfohlenen Vertragsgestaltung grundsätzlich auch dann, wenn eine Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht nicht ausdrücklich Inhalt des ihm erteilten Mandats gewesen ist. Auch wenn sich also ein erteilter Beratungsauftra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einzelfälle für Arbeits-(Dienst-)verhältnisse und Selbständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Amateursportler Die Finanzverwaltung bejaht grundsätzlich bei Amateursportlern das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, da der Sportler in den mannschaftlichen Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und den Weisungen des Trainers zu folgen verpflichtet ist. Jedoch sind Amateursportler nicht Arbeitnehmer des Vereins, wenn ihnen l...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen

Tz. 2 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Einnahmen sind der Barlohn sowie sonstige geldwerte Vorteile (Sachbezüge) (s. § 8 Abs. 1 EStG, Anhang 10) aus dem Dienstverhältnis. Es ist gleichgültig, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch besteht und unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie gewährt werden (s. § 2 Abs. 1 Satz 2 LStDV, Anhan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fußballspieler

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Fußballspieler (Amateure und Profis) sind im Grundsatz Arbeitnehmer der steuerbegünstigten Körperschaften, wenn sie den Vereinen für Zwecke des Trainings und für die sportlichen Veranstaltungen ein besonderes Maß an Zeit und Einsatz widmen und dafür eine Entschädigung erhalten. Sie sind weisungsgebunden und in den Sportbetrieb der steuerbegünstigte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Liegt ein Dienstverhältnis vor, so hat der Verband/Verein als Arbeitgeber die Pflicht, den Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen und die einbehaltene Lohn- und Lohnkirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag beim Finanzamt anzumelden und abzuführen. Der Verein muss Art und Höhe des gezahlten Lohnes sowie einbehaltene Lohnsteuer im Lohnkonto...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Arbeitslohn sind alle Einnahmen (Barlohn und Sachbezüge), die einem Arbeitnehmer aus einem bestehenden oder nachträglich aus einem früheren Dienstverhältnis zufließen (s. § 19 Abs. 1 EStG, Anhang 10 und s. § 2 Abs. 1 Satz 1 LStDV, Anhang 8 und die hierzu ergangene Rechtsprechung). Arbeitslohn im vorgenannten Sinne unterliegt der durch den Arbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Was gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 6 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Nach § 19 EStG (Anhang 10), § 2 LStDV (Anhang 8) i. V. m. R 19.3 LStR, H 19.3 LStH (Anhang 8a) gehören z. B. zum steuerpflichtigen Arbeitslohn: Gehälter, Löhne, Provisionen, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile (z. B. Sachbezüge) aus einem Dienstverhältnis; Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / I. Erhöhte Darlegungslast bei der Unterhaltsauskunft

In seiner Entscheidung v. 15.11.2017 stellt der BGH[1] in Hinblick auf die familienrechtlichen unbestimmten Rechtsbegriffe "Bedarf", "Bedürftigkeit" und "Leistungsfähigkeit" klar, dass für einen unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch schon die Möglichkeit genügt, dass die Auskunft Einfluss auf den Unterhaltsanspruch hat. Dabei wird erneut zwischen Vermögen und Einkommen dif...mehr