Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.6 Verwertungsbetriebe

Rz. 233 Zu den land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben gehören auch die Verwertungsbetriebe. Rz. 234 Entgelte, die der Land- und Forstwirt für die Übernahme und Entsorgung organischer Abfälle ohne weitere Be- oder Verarbeitung im selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erhält, gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn dabei di...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2 Vermögensschau, Erfolgsanalyse oder Vorjahresvergleich: Was die BWA alles kann

Die BWA wird oft als eine Art Guckloch auf den Jahresabschluss benutzt. Das vorläufige Ergebnis steht im Mittelpunkt der Betrachtung. In der Tat beantwortet die kurzfristige Erfolgsrechnung die Frage, was Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum – z. B. in einem Monat oder Quartal – verdient haben. Sie ist die Grundform der BWA und spiegelt den aktuellen Unternehmenserfolg w...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 8 Erhaltungsaufwendungen als Anschaffungskosten

Führt der Erwerber im Anschluss an den Erwerb und vor der erstmaligen Nutzung Baumaßnahmen durch, um das Gebäude entsprechend seiner Zweckbestimmung nutzen zu können, sind die Aufwendungen hierfür Anschaffungskosten.[1] Das Gleiche gilt für Aufwendungen, um das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[2] Aufwendungen für Baumaßnahmen, die das Gebäude in einen b...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 7 Anschaffungsnahe Aufwendungen

Zu den (fiktiven) Herstellungskosten eines Gebäudes gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG auch anschaffungsnahe Aufwendungen für ein Gebäude. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG liegen anschaffungsnahe Aufwendungen (= Herstellungskosten des Gebäudes) vor, wenn die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Umsatzsteuer) ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Einnahmen

Rz. 679 Nr. 1: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichen Vermögen. Nur soweit ein Grundstück nicht zum Betriebsvermögen gehört und somit zu Einnahmen[442] im Rahmen der Gewinneinkunftsarten, gehören Erträge, die der Steuerpflichtige aus der Nutzungsüberlassung von Grundstücken oder Privatvermögen erzielt, zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Hier...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Zeitliche Zurechnung der Einnahmen

Rz. 670 Es gilt das Zuflussprinzip des § 11 EStG. Danach gelten die Einnahmen als zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige wirtschaftlich über sie verfügen kann (H 20.2, Zuflusszeitpunkt bei Gewinnausschüttung, EStH). Rz. 671 Hinweis Ausschüttungen an Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft gelten in der Regel bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung als zugeflossen (...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Nichterfassung von Einnahmen

Rz. 1088 Die Nichterfassung von Einnahmen kann in verschiedenen Formen geschehen. Sie kann buchhalterisch erfolgen, beispielsweise durch ertragsneutrale Vereinnahmungen und ertragsneutrale Auflösungen von Erlösen oder Stornobuchungen. Indizien für Schwarzeinkünfte liefern folgende Sachverhalte:[894]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Stille Gesellschaft sowie Einnahmen des partiarischen Darlehensgebers

Rz. 665 Der echte typische stille Gesellschafter ist Darlehensgeber und somit am Erfolg (Gewinn und ggf. auch am Verlust) der Gesellschaft beteiligt. Nicht beteiligt ist er am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des Firmen- und Geschäftswertes. Damit wird dokumentiert, dass er ausschließlich am Erfolg und nicht am Vermögen partizipieren soll (§ 230 Abs. 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Steuerfreie Einnahmen

Rz. 634 Folgende Einnahmen sind z.B. steuerfrei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Einnahmen

Rz. 652 Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören die Erträge des eingesetzten Kapitals als Früchte, nicht jedoch das Kapital selbst. Im Rahmen von Einkünften aus Forst- und Landwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, sind die Erträge diesen Einkunftsarten zuzurechnen, ebenso dann, wenn sie im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steh...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / VII. Einnahmen-/Überschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 547 Man unterscheidet zwischen der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG und der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG. 1. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG Rz. 548 Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung, die grundsätzlich nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG bestimmt wird, d.h. durch Zu- und Abfluss vo...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einnahmen

Rz. 129 Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einnahmen aus den sieben in § 2 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Steuerbar sind folglich nur die Betriebseinnahmen und die Einnahmen im Sinne von § 8 EStG , soweit sie also den Gewinneinkünften bzw. Überschusseinkünften zugeordnet werden können. Interessant ist, dass der Begriff der Betriebseinnahmen im EStG nicht definiert ist....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 548 Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung, die grundsätzlich nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG bestimmt wird, d.h. durch Zu- und Abfluss von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Rz. 549 Hinweis Aufgrund der Einführung des Formulars "EÜR"(ab VZ 2005, § 60 Abs. 4 EStDV) besteht die Möglichkeit, wieder auf die einfache Buchführu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 5. Einnahmen-/Überschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 217 (ausführlich siehe Rdn 547 ff.) Sind Steuerpflichtige nicht verpflichtet, können sie als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Beispiel Unterhaltsschuldner S ist Facharzt für Augenheilkunde und hat in seiner Praxis im abgelaufenen Kalenderjahr ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebseinnahmen bei EÜR

Rz. 553 In Anlehnung an den Begriff Einnahmen nach § 8 Abs. 1 EStG sind Betriebseinnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zufließen. Rz. 554 Betriebseinnahmen sind z.B.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Werbungskosten

Rz. 137 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: undmehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. EÜR und Betriebsvermögensvergleich: systematische Abgrenzung

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 7. Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 219 Das Wirtschaftsjahr bzw. das Kalenderjahr bildet den Gewinnermittlungszeitraum, also der Zeitraum, für den regelmäßig der Gewinn ermittelt wird. Er umfasst grundsätzlich einen Zeitraum von 12 Monaten. Bei Eröffnung oder Aufgabe eines Betriebes darf dieser Zeitraum auch weniger als 12 Monate umfassen (§ 8b EStDV/Rumpfgeschäftsjahr). Hieraus folgt, dass das Wirtschaftsja...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Arbeitnehmerpauschbetrag/Pauschbetrag für Versorgungsbezüge

Rz. 642 Werden keine höheren Werbungskosten nachgewiesen, wird ein Arbeitnehmerpauschbetrag nach § 9a S. 1 Nr. 1 EStG als: Rz. 643 Bei zusammen veranlagten Ehepartnern, die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit erzi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Progressionsvorbehalt, § 32b EStG

Rz. 967 Durch die Anwendung des Progressionsvorbehalts wird seit 1982 nach § 32b EStG versucht, dass Steuerpflichtige, die bestimmte steuerfreie Einnahmen erzielen, nicht bessergestellt werden als diejenigen Steuerpflichtigen, die nur steuerpflichtige Einnahmen beziehen. Bei den steuerfreien Einnahmen handelt es sich z.B. um Einnahmen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld pp. Rz....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Kassenfehlbetragsrechnung

Rz. 1134 Die Kassenfehlbetragsrechnung ist geeignet für kleinere und mittlere Betriebe, bei größerer Bareinnahmenfrequenz und Aufzeichnung des baren Zahlungsverkehrs in einem Kassenbuch, wobei der Sollbestand meist nur am Monatsende festgestellt wird. Diese Methode geht von der Erkenntnis aus, dass der Betriebsinhaber/Unterhaltsschuldner nicht mehr Geld ausgeben kann, als in ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Rz. 672 Einkünfte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.[433] Die Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für den Nießbrauch und ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Einkünfte aus Unterhaltsleistungen/begrenztes Realsplitting (§ 22 Nr. 1a EStG) und schuldrechtlichem Versorgungsausgleich (§ 22 Nr. 1a EStG)

Rz. 699 Unterhaltsleistungen (begrenztes Realsplitting)[461] sind sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1a EStG, soweit sie nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG von Geber als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Empfänger der Unterhaltsleistungen hat von seinen Einnahmen eventuell entstandene Werbungskosten abzuziehen, mindestens jedoch einen Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Berechtigte Steuerpflichtige der EÜR

Rz. 551 Steuerpflichtige können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen, wenn sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen und auch freiwillig keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen und ihren Gewinn auch nicht nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG er...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Kraftfahrzeugnutzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Rz. 563 Auch bei der EÜR ist die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG zu beachten, wonach die ertragsteuerliche Behandlung der Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen (ausführlich, siehe unter Entnahmen) für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte seit dem 1.1.2006 neu geregelt worden ist. aa) 1 %-Regelung für Privatanteile der Kfz-Nutzung Rz. 5...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Methode der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG anhand eines Beispiels

Rz. 235 Im Folgenden wird die Systematik des Betriebsvermögensvergleichs anhand eines einfachen Beispiels dargestellt. Da ohne Gewinn- und Verlustkonto gearbeitet wird, zeigt dieses Beispiel die Wirkungsweise des Betriebsvermögensvergleichs in reinster Form. Gleichzeitig macht es anschaulich deutlich, dass das Gewinn- und Verlustkonto nur ein Unterkonto des Eigenkapitalkonto...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / B. Einkommensermittlung

Rz. 105 Wie wird das Unterhaltseinkommen aus Steuerunterlagen, Bilanz, G & V und EÜR ermittelt? Wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mit dem steuerrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch ist, aber korreliert, so wird das Unterhaltseinkommen aus dem steuerrechtlichen Einkommen abgeleitet. Nach Feststellung des steuerrechtlich relevanten Einkommens erfolgen u...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Abzugsverbot von Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 EStG bei der EÜR

Rz. 559 Auch bei der Gewinnermittlung durch EÜR ist das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 EStG zu beachten. Demzufolge gehören zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Fahrtenbuchmethode

Rz. 566 Die private Nutzung kann auch nach der Fahrtenbuchmethode (mit Beispielen, siehe Rdn 417 ff.) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 EStG ermittelt werden. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen lt. Fahrtenbuch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und dem abzugsfähigen Betrag lt. Entfernungspauschale wird als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe berücksi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Generelles

Rz. 131 Die Einkünfte werden dadurch ermittelt, dass von den Betriebseinnahmen und Einnahmen i.S.d. § 8 EStG bestimmte, mit diesen Einnahmen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Ausgaben, abgezogen werden. Man spricht von Betriebsausgaben, wenn diese Ausgaben mit den Gewinneinkünften im Zusammenhang stehen, anderenfalls bei den Überschusseinkünften von Werbungskosten. Rz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Buchführungssysteme

Rz. 159 Wer verpflichtet ist, Bücher zu führen, oder dieses freiwillig tut, unterliegt besonderen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden (§§ 90 ff., 93, 97 ff. AO). Bei der Buchführung muss es sich um eine gesonderte Aufstellung und Dokumentation der Geschäftsvorfälle handeln, die sich aus Geschäftsbüchern, Belegen bzw. Datenträgern ergibt. Rz. 160 Be...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Betriebsausgaben bei EÜR

Rz. 556 Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie umfassen grundsätzlich alle Ausgaben eines Betriebes, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Veranlagungszeitraum aufgewandt werden oder nicht. Rz. 557 Beispiele für Betriebsausgaben bei EÜR Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG sind z.B.:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) 1 %-Regelung für Privatanteile der Kfz-Nutzung

Rz. 564 Danach kann abweichend von der Kostenaufteilung mit Hilfe eines Fahrtenbuches der private Nutzungsanteil von Kraftfahrzeugen, vereinfacht nach der sog. 1 %-Regelung vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird und damit zum notwendigen Betriebsvermögen gehört (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG; R 31 Abs. 9 Nr. 1 LStR). Zu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Rz. 581 Diese Gewinnermittlungsart kommt nur bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i.S.v. § 13a EStG in Frage (ausführlich siehe Rdn 177 ff. und Rdn 180 ff.).[385] Land- und Forstwirte, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, können, wenn ihr Betrieb über eine in § 13a EStG genau beschriebene...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Gewerblicher Grundstückhandel

Rz. 719 (Diese Problematik steht im Kontext zur Auswirkung der latenten Ertragsteuer auf die Vermögenswerte und den zuvor hierzu genannten Folgen beim Vermögenswert Grundstück. Nach Steuerrecht ist dieses systematisch keine Fragestellung der Versteuerung von Veräußerungsgeschäften nach §§ 22, 23 EStG, sondern der Gewinnbesteuerung nach § 15, 16 EStG!) Rz. 720 Zur Verdeutlichu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Geldverkehrsrechnung

Rz. 1131 Die Geldverkehrsrechnung ist eine auf den Geldbereich beschränkte Vermögenszuwachsrechnung. Sie beruht auf der Überlegung, dass ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus seinen Einkünften und sonstigen Quellen zufließt. Ergibt sich bei der Geldverkehrsrechnung in ihren verschiedenen Formen ein ungeklärter Vermögensz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Auskunftsanspruch

Rz. 764 Dem getrenntlebenden Ehegatten steht nach §§ 1361 Abs. 4, 1605 BGB ein Auskunftsanspruch zu. Den – potenziell – Unterhaltsberechtigten trifft die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines etwaigen Unterhaltsanspruchs. Zweck des gesetzlichen Auskunftsanspruchs ist es daher, seiner Beweisnot abzuhelfen und ihn in die Lage zu versetzen, den Anspruch richtig zu bemes...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) AfA und Sonder-AfA im Familienrecht (bewegliche Wirtschaftsgüter) sowie Investitionsfreiheit, Rücklagenbildung, Gewinn ≠ Einkommen

Rz. 357 Die Abschreibung ist ein immer wiederkehrendes und uraltes Problem in Unterhaltsrechtstreitigkeiten und allen Beteiligten an derartigen Verfahren bestens bekannt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Fragestellung. Die familienrechtliche Rechtsprechung und Lehre haben sich zu keinem Zeitpunkt mit der Frage befasst, ob bei Leasing unterhaltsrechtl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens

Rz. 607 Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Schuldzinsen als Werbungskosten

Rz. 682 Schuldzinsen als Werbungskosten [444] Wenn Schuldzinsen für die Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienen, sind sie Werbungskosten (Anlage V 2015, Tz. 36). Zu den Werbungskosten gehören auch Geldbeschaffungs- und Finanzierungskosten wie z.B. Bereitstellungszinsen, Grundbuch- und Notariatsgebühren im Zusammenhang mit der Eint...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Lohnsteuer

Rz. 24 [Autor/Stand] Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer gem. §§ 38–42g EStG i.V.m. der LStDV durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (sog. Lohnsteuer). Maßgeblich ist das Vorliegen eines Dienstverhältnisses i.S.v. § 1 LStDV, aus dem Arbeitslohn bezogen wird. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufli...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Durchbrechung des Zu- und Abflussprinzips insbesondere durch AfA und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 560 Das Zu- und Abflussprinzip wird grundsätzlich durch § 11 EStG geregelt. Veränderungen der Bestände an Vorräten, Forderungen, Verbindlichkeiten und RAP berühren nicht das Ergebnis. Die Systematik der EÜR lässt auch keine Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen zu (siehe Rdn 282, 396 f., 449 ff., 430 ff.). Zur Vermeidung willkürlicher "Ausschläge" der Besteuerun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Höhe der Abgeltungsteuer

Rz. 654 Sie beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und damit insgesamt 26,375 %. Ab dem VZ 2015 wird auch die Kirchensteuer automatisch (vorher nur auf Antrag) einbehalten, wobei die Kirchensteuerabzugsmerkmale erstmalig zwischen September und Oktober 2014 von der Beteiligungsgesellschaft oder Bank beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen waren. Im Fall der Kir...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Arbeitslohn

Rz. 630 Auszugehen ist von dem Bruttoarbeitslohn, d.h. des Arbeitslohnes vor Kürzung durch Abzüge. Arbeitslohn [408] sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist gleichgültig, ob es sich um eine einmalige oder laufende Einnahme handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und unter welcher Bezeichnung und in wel...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (3) Prüffolge

Rz. 843 Folgende Prüffolge ist zu beachten: Hinweis Ab dem 1.1.2020 gibt es eine neue Einkommensgrenze für Kinder von pflegebedürftigen Eltern geben. Diese liegt künftig bei einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR brutto. Damit gleicht das...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Aufwendungen/Werbungskosten nach §§ 9a, 20 Abs. 9 EStG

Rz. 658 Der Abzug von Anschaffungskosten sowie unmittelbaren Veräußerungskosten erfolgt nur bei Veräußerungsgeschäften. Es gibt keinen Abzug tatsächlicher Werbungskosten.[430] Rz. 659 Hinweis Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung und Abzugsfähigkeit müssen tatsächlich entstandene Werbungskosten wegen ihrer unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung als Ausgaben gesondert vorg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Gewinnermittlungen nach Durchschnittssätzen

Rz. 218 Neben dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahmen-/Überschussrechnung kennt das Einkommensteuergesetz noch die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG (vgl. ausführlich zur alten und neuen Rechtslage oben Rdn 181). Diese kommt allerdings nur bei Land- und Forstwirten in Betracht. Die Land- und Forstwirte müssen den Gewinn entweder nach § 4 Abs....mehr