Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Abspaltung von Einnahmen aus Kapitalvermögen aus der Kapitalrückzahlung

Tz. 191 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nicht zum gW der Kap-Rückzahlung iSd § 21 Abs 2 S 2 UmwStG gehören die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. HS UmwStG; s Beschl des BFH v 03.02.2010, BFH/NV 2010, 1128 unter 4.; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 201, 202; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 113 und 116; s UmwSt-Erl 1998...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 14 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mit der Unterhaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) wird eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft partiell steuerpflichtig. Mit einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden regelmäßig gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) erzielt. Die Gewinnermittlung des steuerpflichtig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Tätigkeitsbereich der Vermögensverwaltungen

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dem Bereich der Vermögensverwaltung sind die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 EStG; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG zuzuordnen; § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG, Anhang 10). Die Einkünfte (der Überschuss) werden durch Gegenüberstellung der Einnahmen (§ 8 EStG, Anhang 10) und der Werbungskosten (§§ 9, 9a EStG...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Körperschaftsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Organisation und die Durchführung einer Blutspendeaktion sowie das Bewerben derselben sind ebenso wie die Betreuung der Spender die Voraussetzungen für die Verfolgung des satzungsmäßigen Zweckes eines gemeinnützigen Blutspendedienstes. Das gilt selbst dann, wenn der eigentliche Vorgang der Blutgewinnung, dessen Bearbeitung bis hin zur Lie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Wechsel der Gewinnermittlungsart

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mit einem Wechsel von der Gewinnermittlungsart durch Einnahmen-Überschussrechnung zur Buchführungspflicht ergeben sich auch Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung. Wenn das Finanzamt zum 01.01. zur Buchführungspflicht aufgefordert hat, liegt insoweit ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bila...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ideeller Bereich

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der steuerneutrale (ideelle) Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich steuerlich ohne Bedeutung. In dem ideellen Bereich werden unmittelbar die satzungsmäßigen (steuerbegünstigten) Zwecke verfolgt. Zu den Einnahmen des ideellen Bereichs zählen beispielsweise bei einem Verein die Mitgliedsbeitr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zufluss-/Abflussprinzip

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zufluss-/Abflussprinzip (auch Vereinnahmung oder Verausgabung) ist bei der Gewinnermittlung nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10), mithin bei einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlung (Einnahmen ./. Betriebsausgaben) zu beachten (s. § 11 EStG, Anhang 10). Keine Anwendung findet das Zufluss-/Abflussprinzip, sofern ein Gewinn nach § 4 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Körperschaftsteuerfreibetrag

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Körperschaftsteuerfreibetrag i. H. v. 5 000 EUR gemäß § 24 KStG (Anhang 3) ist allen steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen Zwecken dienenden) Körperschaften zu gewähren, wenn von ihnen steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden, für die die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) ni...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dritte-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Vertrieb von Waren aus der Dritten Welt kann nicht in den Tätigkeitsbereich der steuerbegünstigten Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden. Das hat seinen Grund in der allgemeinen Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO, da der Wettbewerb zu anderen, steuerpflichtigen Unternehmern (Importeuren) nicht unvermeidbar ist (§ 65 Nr....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wenn jemand auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag hin oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§ 1896 BGB). Das Betreuungsgericht soll dabei vorrangig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitliche Anwendung, Probleme des Übergangs zur AbgSt

Rn. 101 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch den Übergang zur AbgSt kam es zu Friktionen, da der Systemwechsel in mehrere Grundprinzipien des ESt-Rechts simultan eingriff (zur Beschreibung des Übergangs durch den BFH s Urt BFH vom 03.11.2015, VIII R 37/13, BStBl II 2016, 273 Rz 25 ff; zum Übergang bei Anschaffung von WG vor der erstmaligen Anwendbarkeit der AbgSt zuletzt BFH vom...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Gewinne aus den Ersatztatbeständen des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG

Tz. 120 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die St-Befreiungsvorschrift des § 3 Nr 40 S 1 EStG enthält – bis auf die Abwicklung einer Kap-Ges und Kap-Rückzahlung – keine Regelung für die Gewinne aus der Aufdeckung der stillen Reserven aus einbringungsgeborenen Anteilen infolge der Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG. Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, die Entstrickungsg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Landesverbände und die Ortsvereinigungen veranstalten regelmäßig Blutspendetermine. Das Spenden von Blut stellt keine Sachzuwendung/Sachspende i. S. v. § 10b Abs. 1 EStG (s. Anhang 10) dar, weil der Spender nach durchgeführter Blutentnahme kein Recht mehr an dem entnommenen Blut hat. Durch den Blutspendediens...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Pauschalgewinnermittlung nach § 64 Abs. 6 AO

Tz. 8 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Besteuerung kann bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (hier: zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste) ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zugrunde gelegt werden (s. § 64 Abs. 6 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Diese Vereinfachungsregelung ist aber nur dann anzuwenden, wenn die in direkten Zusammenhang mit diesem wirtschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Aufgabe der vermittelnden Rechtsposition (Destinatärsstellung)

Tz. 213 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Einf des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG wurde durch die Normierung des § 20 Abs 2 Nr 8 EStG flankiert. Nach § 20 Abs 2 Nr 8 EStG gehört der Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition zu den Eink aus KapV. Unter § 20 Abs 2 Nr 8 EStG fallen nicht die Bezüge, die iRd Auflösung/Li...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zu den Pflichten, die eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft erfüllen muss, gehört der Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Dieser Nachweis ist durch eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der erzielten Einnahmen und Ausgaben zu führen (§ 63 Abs. 3 AO; Anhang 1b). ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, haben (seit 2005) ihrer Steuererklärung zusätzlich eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (= Anlage EÜR) beizufügen (§§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3d EStDV; Anhang 11). Diese Abgabepflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zusammentreffen mehrerer Arbeitsentgelte (§ 72 Abs 5 Nr 4 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bezieht ein Kindergeldberechtigter als ArbN im öffentlichen Dienst von mehreren – verschiedenen – Rechtsträgern Arbeitsentgelt iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG, ist nach § 72 Abs 5 Nr 4 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, der das höhere Arbeitsentgelt zahlt. Bei gleich hohen Arbeitsentgelten fällt die Zuständigkeit dem Rechtsträger zu, zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützige Vereine haben ihren Nachweis darüber, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu erbringen (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Der AEAO stellt hierzu klar, dass darunter Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben, Täti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Begriff der Aufwendungen

Tz. 82 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind durch die Erfüllung des Satzungszweckes entstandene Einkommens- oder Vermögensminderungen. Im Gegensatz zur vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG fingiert § 10 Nr 1 KStG nicht den Zufluss von verhinderten Vermögensmehrungen (glA von Löwe in Feick, Stiftungen als Nachfolgeinstrument, § 25 Rn 25; Richter in Seifart/v...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 254 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Regelung des Innenverhältnisses bei anwaltlicher Bevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag – Bevollmächtigung [391] – Zwischen Frau _________________________, geb. _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _________________________ in _____________________...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.2 Teileinkünfteverfahren bzw AbgSt auf Stiftungsleistungen

Tz. 190 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist nach § 20 Abs 8 EStG subsidiär zu den übrigen Eink-Arten (ausgenommen sonstige Eink). Sind die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG BV-Mehrungen, ist das Teileink-Verfahren nach § 3 Nr 40 S 1 d) EStG anzuwenden. Die Ausnahme von diesem Grundsatz nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG für unternehmerische Beteiligungen gilt – mang...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Mängel der Buchführungspflichten

Tz. 28 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mängel bei den Buchführungspflichten können zur Gefährdung der Gemeinnützigkeit führen, da wie ausgeführt der Nachweis über die ordnungsgemäße Aufzeichnung zu erbringen ist. Es sei denn, den Verband/Verein trifft am Vorliegen der Mängel kein Verschulden. Im Einzelnen sind daher folgende Mängel bei den Buchführungspflichten zu vermeiden: Die Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Verdeckte Zuwendung (vGA)

Tz. 84 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH kennt die Stiftung keine vGA (Urt v 12.10.2011, BStBl II 2014, 484; s auch ABC VGA Stichwort "Stiftung"). Praktische Relevanz hat dies für verhinderte Vermögensmehrungen der Stiftungen (zum Begriff der verhinderten Vermögensmehrung s § 8 Abs 3 Teil C Rn 78). Eine Veräußerung oder Dienstleistung, die einem Fremdvergleich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Einkünfte aus Vermögensverwaltung (§§ 17, 20, 21 und 23 EStG)

Tz. 90 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein nicht unerheblicher Vorteil der Stiftung ist die Möglichkeit zur Erzielung von Überschusseink. Der Vorteil liegt in der fehlenden GewStPflicht dieser Eink. Die StBelastung liegt für diese Eink bei 15,83 %. Die Ermittlung richtet sich gem § 8 Abs 1 KStG nach § 2 Abs 2 Nr 2 EStG. Sprich die BMG wird nach dem Überschuss der Einnahmen über d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. § 20 Abs 3a EStG

Rn. 45a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch § 20 Abs 3a S 1 EStG macht der Gesetzgeber die materiell-rechtliche Handhabung von Einnahmen (§ 8 EStG) bei den Einkünften aus KapVerm von dem Zeitpunkt, zu dem Korrekturen im Sinne des § 43a Abs 3 S 7 EStG im KapSt-Verfahren umzusetzen sind, abhängig (Möllenbeck, s § 20 Rn 1416). Diese Korrekturen sind nur mit Wirkung für die Zukunft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Festsetzungsverfahren, Änderungsmöglichkeit

Rn. 145 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Kann der StPfl den erforderlichen Nachweis nicht erbringen, ist die Steuer unter Einbeziehung der betroffenen Einkünfte festzusetzen. In Zweifelsfällen hinsichtlich der tatsächlichen Zahlung der Steuer bzw des Besteuerungsverzichts ist ein Auskunftsersuchen an den ausländischen Staat zu richten (BMF vom 03.05.2018, BStBl I 2018, 643 Rz 66)....mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / 2. Zeitliche Streckung des Zugewinnausgleichs

Häufig wird es dem Ausgleichspflichtigen nicht möglich sein, die Zugewinnausgleichsschuld sofort zu bezahlen. Wird die Zugewinnausgleichsforderung verzinslich gestundet, erzielt der Ehepartner, der die Zinsen erhält, Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Der Ehepartner, der die Zinsen zahlt, kann diese weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.4.1 Nutzungsvorteile

Tz. 196 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Während bei der Besteuerung von Kap-Ges und ihren AE eine recht konsequente Verknüpfung zwischen Einkommensverwendung nach § 8 Abs 3 KStG und Besteuerung auf Ebene des AE nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG besteht, ist dies bei Stiftungen und Destinatären nicht der Fall. Stiftungen sind nicht imstande, ihr Einkommen iSd § 8 Abs 3 KStG zu verwenden (s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Helfer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 In vielen steuerbegünstigten Vereinen sind ehrenamtliche Helfer für die Existenz des Vereins unabdinglich. Gleichwohl schließt eine ehrenamtliche Tätigkeit die Annahme eines Dienstverhältnisses nicht aus (BFH vom 05.02.1971, BStBl II 1971, 353). S. "Arbeitnehmer des Vereins". Daher stellt sich für die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1.1 Grundsätze

Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Auflösung und Abwicklung der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, führt zum Untergang der stverstrickten Anteile und wird daher als "letztmöglicher" Entstrickungstatbestand in Bezug auf den Gegenstand der St-Verstrickung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG normiert. IHd Differenz des gW des ausgekehrten Vermögens der au...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Übergangsgewinn

Tz. 25 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Aus diesem Grund ist der laufende Gewinn durch Zu- und Abrechnungen zu ermitteln. Gesetzlich sind hierzu keine ausdrücklichen Regelungen vorgesehen, jedoch sieht R 4.6 EStR entsprechende Anweisungen vor, da die Gewinnermittlungen nach §§ 4 Abs. 1 bzw. 5 EStG (Anhang 10) und nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) (Einnahmen-Überschussrechnung) zu u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Abschreibungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 111 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt der Besteuerung, wenn seine (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR [bis 2019: 35 000 EUR] überschreitet (§ 64 Abs. 3 AO; Anhang 1b). In diesem Fall ist es wichtig, den in diesem Betrieb erzielten Gewinn nach den steuerlichen Regelungen zutreffend zu ermitte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Besonderheiten bei Lohn- und Aufwandsersatz

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Lehrgänge für Sofortmaßnahmen Werden durch die Ausbilder des Deutschen Roten Kreuzes Erste-Hilfe-Kurse bzw. Lehrgänge in Sofortmaßnahmen am Unfallort durchgeführt, können diese den Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 2 400 EUR nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) in Anspruch nehmen. Verpflegungszüge Das DRK gewährt seinen bei unterschiedlichen Veranstal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 178 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Sind die Bedingungen des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG gegeben, sind die Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG bzw Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 Nr 4 und 7 EStG nicht der AbgSt zu unterwerfen. Vielmehr ist der progressive Tarif des § 32a EStG anzuwenden. Das Verlustverrechnungsverbot des § 20 Abs 6 EStG und das WK-Abzugsverbot des...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Voraussetzungen

Tz. 87 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ab dem VZ 2020 können Vereine/Unternehmen einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen, wenn ihr Gewinn im Wirtschaftsjahr, in dem der Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht werden soll, nicht mehr als 200 000 EUR beträgt (§ 7b Abs. 1 Satz 2 EStG). Bis einschließlich dem VZ 2019 konnten Vereine/Unternehmen einen Investitionsabzugsbetra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 37. § 1a KStG

Rn. 63a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch § 1a Abs 1 KStG hat eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf Antrag die Möglichkeit, erstmals für den VZ 2022 (§ 34 Abs 1a KStG) für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wie eine KapGes (optierende Gesellschaft) behandelt zu werden (§ 1a Abs 1 S 1 KStG; BMF vom 10.11.2021, BStBl I 2021, 2212). Ihre Gesellschafter...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Umsatzsteuerliche Behandlung der Untersuchung des Empfängerblutes

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wird anlässlich der Lieferung von menschlichem Blut (Blutspende) eine Untersuchung des Empfängerblutes gegen besonderes Entgelt vorgenommen, kann die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG (Anhang 5) nicht in Anspruch genommen werden, weil die Untersuchung keine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung darstellt. Die vom Blutspe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Während Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielen (§ 8 Abs. 2 KStG) können rechtsfähige Vereine, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit und Stiftungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG steuerlich verschiedene Tätigkeitsbereiche und damit auch unterschiedliche Einkunftsarten (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 2 Abs....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Leistungen der regionalen Untergliederungen

Tz. 7 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Leistungen der regionalen Untergliederungen des DRK, die diese an den Blutspendeterminen an den Blutspendedienst erbringen, erfolgen im Rahmen eines Leistungsaustausches. Sie unterliegen, weil keine Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 UStG (s. Anhang 5) in Betracht kommt, der Steuerpflicht. Abweichend von der Beurteilung in der Vergangenhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolge

Rn. 228 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Als Rechtsfolge wird gesetzlich fingiert, dass die Abfindungszahlungen für die Abkommensanwendung "für frühere Tätigkeiten geleistetes zusätzliches Entgelt" darstellen. Damit knüpft die Regelung an den Wortlaut von Art 15 Abs 1 S 2 OECD-MA, der festlegt, dass der Tätigkeitsstaat die "dafür" gezahlten Vergütungen besteuern darf, wenn die uns...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Ende der AfA

Tz. 26 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die AfA endet, wenn das Wirtschaftsgut im Laufe eines Wirtschaftsjahrs veräußert wird oder auf Dauer nicht mehr zur Erzielung von Einnahmen dient. Die AfA ist im Jahr der Veräußerung oder der Nutzungsänderung grundsätzlich nur zeitanteilig vorzunehmen. D.h., die Bemessungsgrundlage ist zeitanteilig auf den gesamten Abschreibungszeitraum zu v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sinngemäße Geltung von § 42f Abs 2 und 3 EStG (§ 42g Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 79 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Da § 42g Abs 3 S 2 EStG zum einen die sinngemäße Geltung von § 42f Abs 2 S 2 EStG anordnet, sind auch die ArbN des von der LSt-Nachschau Betroffenen mitwirkungspflichtig. Sie haben zum einen Zitat "dem mit der LSt-Nachschau Beauftragten jede gewünschte Auskunft über Art und Höhe ihrer Einnahmen zu geben" und zum anderen Zitat "auf Verlangen die e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eine-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Trägervereine von Eine-Welt-Läden können grundsätzlich wegen der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO, Anhang 1b). Mit ihrem Tätigwerden unterstützen sie die Wirtschaft in den Entwicklungsländern. Begünstigt ist aber nur die satzungsmäßige Tätigkeit. Die Einnahmen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.3 Einlagenrückgewähr

Tz. 173 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ein Veräußerungsersatztatbestand nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 3. Alt UmwStG ist erfüllt, wenn EK iSd § 27 KStG – auch außerhalb einer Liquidation oder Kap-Herabsetzung – ausgeschüttet oder zurückgezahlt wird. Nur soweit die Bezüge die Voraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG erfüllen, also Kap-Einnahmen darstellen, greift § 21 Abs 2 S 1 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuschüsse

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuschüsse sind Zuwendungen, die den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Vereinen) regelmäßig von öffentlichen Kassen oder Dachverbänden zufließen. Zuschussgeber kann aber auch jeder andere sein. Echte Zuschüsse liegen immer dann vor, wenn sie von keiner Gegenleistung abhängig gemacht werden und alleine dem Zweck dienen, den V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. § 4h EStG

Rn. 38 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Regelungen des § 32d EStG sind bei dem die Kapitaleinkünfte iSd § 20 EStG erzielenden StPfl (§ 20 Abs 5 EStG) anwendbar. Eine Korrespondenz mit der – evtl aufgrund der Zinsschranke fehlenden – Abziehbarkeit von BA auf Ebene der leistenden Körperschaft besteht grundsätzlich nicht. Bei Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 1 und 9 EStG wird jedoch ...mehr