Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenrecht: Tatsächlich nur eine Gebühr bei mehreren Einspruchsverfahren?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass mehrere Einsprüche gleichzeitig einzulegen sind. Nicht nur, weil ein Steuerbescheid aus mehreren Verwaltungsakten besteht, sondern weil es vielfach Fälle gibt, in denen unter demselben Datum mehrere Steuerbescheide für den Mandanten ergehen. Ein Beispiel dafür sind Änderungsbescheide nach Abschluss einer Betriebsprüfung. An dieser Stel...mehr

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Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Leitsatz Der Begriff des Ausscheidens in § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG umfasst jedes Ausscheiden eines Gesellschafters, d.h. jeden Verlust der (unmittelbaren) Mitunternehmerstellung, unabhängig davon, ob der Gesellschafter unentgeltlich oder entgeltlich, im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet. Normenkette § 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 3, § 6 Ab...mehr

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Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung bei der Einzelveranlagung von Ehegatten

Leitsatz Beantragen Ehegatten die Einzelveranlagung und den hälftigen Abzug von Sonderausgaben nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG, so sind die von beiden Ehegatten getragenen Vorsorgeaufwendungen zusammenzurechnen und hälftig zu verteilen. Erst danach ist getrennt für jeden Ehegatten die Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG durchzuführen. Normenkett...mehr

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Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und Erlass einer Anordnung i.S.d. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO

Leitsatz Weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft beenden eine Organschaft, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird, sowie eine Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1, §...mehr

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Zeitpunkt der Steuerentstehung

Leitsatz Besteht die Leistung in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung als zeitlich begrenzter Dauerleistung, wird die Leistung erst mit der Beendigung der dieser Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse erbracht. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 14c UStG, Art. 63, Art. 64, Art. 65 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin ist eine...mehr

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Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

Leitsatz 1. Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig. 2. Ist eine Gutschrift nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt, steht sie einer Rechnung nicht gleich und kann keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG begründen. Normenke...mehr

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Gebührenerhebung bei mehreren Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Leitsatz 1. Für jeden Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 1 AO 2006 kann eine Gebühr nach § 89 Abs. 3 Satz 1 AO 2011 erhoben werden. 2. Eine Antragsschrift kann mehrere Anträge enthalten. 3. Soll die verbindliche Auskunft Bindungswirkung für mehrere existente oder noch nicht existente Steuerpflichtige entfalten, sind jedenfalls so viele Antr...mehr

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§ 37 Vorverfahren / D. Einspruch

Rz. 23 Der Einspruch gegen den erlassenen und zugestellten Bußgeldbescheid kann durch den Betroffenen selbst oder durch den Verteidiger gegenüber der Behörde erfolgen. Der Einspruchswille muss dabei klar erkennbar sein, jegliche zweideutige Formulierung oder gar die Verwendung des Konjunktivs oder Irrealis sollte vermieden werden.[20] Des Weiteren muss der Einspruch form- un...mehr

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§ 43 Gebühren des Anwalts i... / III. Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl, der Berufung oder der Revision

Rz. 11 Die Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist die vollständige Verfahrenserledigung, eine teilweise Rücknahme (z.B. nur wegen des Rechtsfolgenausspruchs oder beschränkt auf einzelne Taten) genügt daher für den Anfall der Gebühr nicht. Der Verteidiger muss an der Rücknahme lediglich mitgewirkt haben, indem er beispielsweise den Rat zur Rücknahme erteilt. Er muss s...mehr

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§ 42 Schreiben an den Mandanten

Rz. 1 Ob und in welcher Form der Verteidiger den Mandanten informiert und aufklärt, ist stets vom Einzelfall abhängig, insbesondere wie verständig oder aufgeklärt der Mandant ist, ob Haftungsrisiken bestehen oder ob Gestaltungsspielräume genutzt werden können. Die als exemplarische Muster vorgestellten Anschreiben an den Mandanten sind deshalb nur ein kleiner Ausschnitt aus ...mehr

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§ 35 Sonstiges / C. Anschreiben nach Zustellung des Strafbefehls

Rz. 10 Muster 35.5: Anschreiben nach Zustellung des Strafbefehls Muster 35.5: Anschreiben nach Zustellung des Strafbefehls Sehr geehrter Herr _________________________, zwischenzeitlich dürfte Ihnen ebenfalls der Strafbefehl des Amtsgerichts _________________________ zugegangen sein. Das Amtsgericht _________________________ hat eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 40 EUR ver...mehr

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§ 37 Vorverfahren / III. Unterbrechung durch Erlass und Zustellung des Bußgeldbescheides

Rz. 53 Der wohl kritischste Punkt für die Frage der Verjährung ist die Zustellung des Bußgeldbescheides. Erst diese und nicht nur der Erlass des Bußgeldbescheides kann die Unterbrechung der Verjährung auslösen. Die Zustellung muss dabei innerhalb von zwei Wochen nach Erlass des Bußgeldbescheides erfolgen, §§ 26 Abs. 3, 24 StVG, § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 OWiG. Rz. 54 Zugestellt w...mehr

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§ 44 Gebühren des Anwalts i... / III. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 3 VV RVG

Rz. 7 Wird der Bußgeldbescheid nach Einspruch von der Verwaltungsbehörde zurückgenommen und gegen einen neuen Bußgeldbescheid kein Einspruch eingelegt, fällt die Zusatzgebühr nach Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 3 VV RVG an.mehr

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§ 50 Fahrtenbuchauflage / C. Voraussetzungen

Rz. 5 Nur ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht rechtfertigt eine Fahrtenbuchauflage. Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt.[3] Ein Rechtssatz, dass bei einem erstmalige...mehr

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§ 40 Wiedereinsetzung in de... / A. Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist

Rz. 1 Für den Verteidiger können sich in verschiedenen Stadien des Bußgeldverfahrens Gelegenheiten ergeben, den Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu nutzen. Rz. 2 Der Wiedereinsetzungsantrag kann nach § 52 OWiG bei der Verwaltungsbehörde gestellt werden, wenn dort der Einspruch bereits als verfristet angesehen wird. Ist die Sache bereits bei Gericht anhän...mehr

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§ 44 Gebühren des Anwalts i... / IV. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 4 VV RVG

Rz. 8 Wenn sich das gerichtliche Verfahren aufgrund der Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid oder die Rücknahme der Rechtsbeschwerde erledigt, entsteht die Gebühr ebenfalls, vgl. Abs. 1 Nr. 4. Ist jedoch bereits ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt, entsteht die Gebühr nur, wenn der Einspruch oder die Rechtsbeschwerde früher als zwei Wochen vor Beginn des T...mehr

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§ 39 Rechtsbeschwerde / 3. Sonderfall: keine volle Verfahrensrüge erforderlich

Rz. 26 Nur in wenigen Sonderfällen muss keine volle Verfahrensrüge erhoben werden. Dies betrifft zunächst den Fall des übergangenen Entbindungsantrags.[24] Das OLG Dresden[25] entschied: Bescheidet das Gericht den vom Betroffenen rechtzeitig vor der Hauptverhandlung gestellten Entbindungsantrag nicht und befasst es sich auch im Verwerfungsurteil in keiner Weise mit dem Antra...mehr

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§ 29 Fahrverbot (§ 44 StGB) / B. Muster

Rz. 4 Muster 29.1: Keine Anordnung eines Fahrverbotes gem. § 44 StGB Muster 29.1: Keine Anordnung eines Fahrverbotes gem. § 44 StGB In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen den Strafbefehl vom _________________________, zugestellt am _________________________, Einspruch ein. Zugleich beschränke ich den Einspruch gem. § 410 Abs...mehr

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§ 43 Gebühren des Anwalts i... / IV. Verfahrensbeendigung mittels Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO, Nr. 4141 Anm. 1 Satz 1 Nr. 4 VV RVG

Rz. 17 Wird gegen einen Strafbefehl nur insoweit Einspruch eingelegt, als dieser die Höhe der Tagessätze betrifft, kann das Gericht mit Zustimmung des Beschuldigten über die Höhe der festgesetzten Geldstrafe im schriftlichen Verfahren entscheiden. Auch für diesen Fall erhält der Verteidiger, wenn er an dieser Verfahrensweise mitgewirkt hat, die zusätzliche Gebühr, weil ander...mehr

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§ 44 Gebühren des Anwalts i... / II. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG

Rz. 6 Nach Abs. 1 Nr. 2 VV RVG fällt die Zusatzgebühr auch an, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im vorbereitenden Verfahren vor der Verwaltungsbehörde zurückgenommen wird.mehr

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§ 39 Rechtsbeschwerde / B. Die allgemeine Sachrüge

Rz. 3 Bei der allgemeinen Sachrüge muss der Verteidiger nur einen einzigen Satz schreiben: "Ich rüge die Verletzung materiellen Rechts." Eine Falle tut sich allerdings auf: Wer pauschal und sofort mit der Rechtsbeschwerdeeinlegung die Verletzung materiellen Rechts rügt, versagt sich gleichzeitig die Rettungsmöglichkeit, wegen der Begründungsfrist für die Verfahrensrüge Wiede...mehr

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§ 39 Rechtsbeschwerde / 4. Verletzung des rechtlichen Gehörs

Rz. 29 Neben reinen Verfahrensfehlern muss der Verteidiger wie schon oben angemerkt auch ein besonderes Augenmerk auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs legen. Schon der Umstand, dass einem Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen objektiv hätte entsprochen werden müssen, begründet neben dem schon oben genannten Verfahrensfehler zusätzlich d...mehr

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§ 41 Vollstreckung / C. Nichtberücksichtigung von Zeiten der Sicherstellung der Fahrerlaubnis

Rz. 3 Muster 41.2: Fehlende Anrechnung Muster 41.2: Fehlende Anrechnung An die Vollstreckungsbehörde _________________________ Sehr geehrte _________________________, hiermit wird namens und im Auftrag des Betroffenen beantragt, gem. §§ 103, 104 OWiG eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen mit dem Antrag festzustellen, dass das einmonatige Fahrverbot aus dem Urteil des Am...mehr

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§ 33 Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Rz. 1 Ebenfalls häufiger hat man es in der Praxis mit der Verteidigung des Mandanten wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu tun. Oft wird es sich um eine Rechtsfolgenverteidigung handeln, wenn jemand den Mandanten eindeutig hat fahren sehen. Sollte sich nach Akteneinsicht herausstellen, dass niemand den Mandanten gesehen hat, so wird der Verteidiger ihm empfehl...mehr

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§ 39 Rechtsbeschwerde / D. Die Verfahrensrüge

Rz. 14 Für die Verfahrensrüge sind die revisionsrechtlichen Anforderungen der §§ 344, 345 StPO einzuhalten. Dies stellt beinahe die höchste Hürde für eine erfolgreiche Verfahrensrüge dar, wenn es um die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde geht. Die Vielzahl von Fehlerquellen ist dabei unerschöpflich, so dass die folgenden Muster lediglich exemplarisch Ansätze für Formulierungen...mehr

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§ 37 Vorverfahren / II. Unterbrechung durch vorläufige Einstellung

Rz. 42 Für den Unterbrechungstatbestand nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 OWiG gibt es vielfältige Rechtsprechung, die eine ebenso große Anzahl von Fehlerquellen der Verwaltung aufzeigen, die es durch die Akteneinsicht zu entdecken gilt. Drei davon sind besonders zu beachten: Rz. 43 Zum einen muss die entsprechende Verfügung der vorläufigen Einstellung hinreichend autorisiert sein....mehr

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§ 37 Vorverfahren / B. Anfrage an das KBA

Rz. 12 Der Verteidiger darf sich in der Beratungssituation nur in sehr geringem Umfang auf die Angaben des Betroffenen verlassen, insbesondere dann nicht, wenn es um vorhandene Voreintragungen im Fahreignungsregister geht. Von diesen kann es nämlich stark abhängen, ob der Verteidigungsansatz erfolgreich sein wird, etwa wenn es um die Reduktion einer Geldbuße, einen Wegfall e...mehr

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§ 37 Vorverfahren / H. Entscheidung im Beschlussweg vermeiden/vorbereiten

Rz. 89 Wie schon oben bzgl. des Bestellungsschreibens erwähnt, kann der Verteidiger dafür sorgen, dass eine Hauptverhandlung nicht stattfinden muss, sondern über den vorgeworfenen Verstoß des Betroffenen im schriftlichen Weg entschieden wird, § 72 OWiG. Andererseits muss der Verteidiger auch sicherstellen, dass auf diesem Weg keine unliebsame Entscheidung gegen den Betroffen...mehr

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§ 37 Vorverfahren / 3. Absehen vom Fahrverbot

Rz. 131 Wenn das Gericht die Anordnung des Fahrverbots dem Grunde nach bejaht, ist Raum für die Prüfung nach § 4 Abs. 4 BKatV. Am ehesten besteht die Gelegenheit, bei geständigen (!) und Einsicht dokumentierenden Betroffenen, das Bußgeld angemessen zu erhöhen und das Fahrverbot wegfallen zu lassen. Unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann, wird regional höchst unter...mehr

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§ 37 Vorverfahren / I. Vorsatz/Fahrlässigkeit

Rz. 108 Dies betrifft insbesondere Streitpunkte im Bereich der Frage Vorsatz/Fahrlässigkeit. Dabei darf allerdings für die Negierung vorsätzlichen Handelns keine widersprüchliche Einlassung abgegeben werden. Denn wenn z.B. zunächst die Fahrereigenschaft bestritten wurde, dann aber mit konkreten Umständen des Tattages (z.B. tiefstehende Sonne, Verdeckung von Verkehrszeichen d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.5.1 Rechtsschutz bei Untätigkeit der Finanzbehörde

Rz. 16 Die Behörde hat die Pflicht, das Verwaltungsverfahren in Steuersachen (Rz. 10) zügig abzuwickeln. Die Verletzung dieses Beschleunigungsgebots eröffnet dem Stpfl. die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde, um das pflichtwidrige Verhalten der Behörde oder des jeweiligen Amtsträgers zu rügen.[1] Rz. 16a Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (Rz. 2) umfasst zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.4 Rechtsschutz durch Sprungklage

Rz. 15 Anstelle eines Einspruchs bei der Finanzbehörde (Rz. 13) kann gegen den anzufechtenden Verwaltungsakt auch Sprungklage nach § 45 FGO beim FG erhoben werden. Diese Klage ist aber, sofern sich die Klage nicht gegen die Anordnung eines dinglichen Arrests nach § 324 AO richtet[1], nach § 45 Abs. 1 S. 1 FGO von der Zustimmung der Finanzbehörde abhängig.[2] Außerdem kann da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 5 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 8 Die Haftung wird nach Anhörung des Haftenden[1] durch schriftlichen Haftungsbescheid[2] geltend gemacht. In der Begründung des Haftungsbescheids[3] hat das FA neben dem Darlegen der Haftungsvoraussetzungen die Gesichtspunkte seiner Ermessensentscheidung niederzulegen.[4] Zum Auswahlermessen hat das Finanzamt bei Inanspruchnahme eines von mehreren Haftenden darzulegen, ...mehr

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Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim sog. Kombinationsmodell

Leitsatz Kommt es im Rahmen des sog. Kombinationsmodells dazu, dass der bereits erdiente Teil einer Versorgungsanwartschaft (sog. Past-Service) auf einen Pensionsfonds übergeht und der noch zu erdienende Teil (sog. Future-Service) zugleich auf eine Unterstützungskasse übertragen wird, können die an den Pensionsfonds zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung oder...mehr

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Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim sog. Kombinationsmodell und zum Finanzierungsendalter bei unterschiedlichen Pensionsaltern nach Entgeltumwandlung

Leitsatz 1. Kommt es im Rahmen des sog. Kombinationsmodells dazu, dass der bereits erdiente Teil einer Versorgungsanwartschaft (sog. Past-Service) auf einen Pensionsfonds übergeht und der noch zu erdienende Teil (sog. Future-Service) zugleich auf eine Unterstützungskasse übertragen wird, können die an den Pensionsfonds zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.2 Festsetzung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 24 Für die Entstehung und Existenz des Haftungsanspruchs ist die Festsetzung des zugrunde liegenden Anspruchs (beim Säumniszuschlag unterbleibt diese regelmäßig schon wegen § 254 Abs. 2 S. 1 AO) nicht erforderlich. Dies kann aus § 191 Abs. 3 S. 4 und Abs. 5 AO abgeleitet werden. Ist in einem Steuerfall der Steuerschuldner nicht mehr greifbar, so bedarf es keines formelle...mehr

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Freibetrag bei Vor- und Nacherbschaft

Leitsatz Gewährung nur eines persönlichen Freibetrags bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft auch wenn mehrere Nacherbfolgen von demselben Vorerben gegeben sind. Sachverhalt Die Kläger sind testamentarische Miterben zu je 1/5 nach der verstorbenen Erblasserin. Die Erbmasse besteht aus Eigenvermögen der Erblasserin und dem Vermögen aus zwei Vorerbschaften. Die Erblasserin war...mehr

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Bindungswirkung einer verbindlichen Zolltarifauskunft nach Unionszollkodex

Leitsatz 1. Die gegen eine vZTA i.S. des Art. 33 Abs. 1 UZK erhobene Anfechtungsklage (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO) erledigt sich nicht, wenn die vZTA aufgrund einer Änderung der KN nach Klageerhebung ungültig geworden ist. 2. Ein Probeneinlasssystem für ein Massenspektrometer ist unter Anwendung der Anm. 2 Buchst. a zu Kap. 90 KN in die Unterpos. 8424 89 00 KN einzureihen. Norme...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Weisungen des Mandanten

Rz. 347 Nach §§ 665, 675 Abs. 1 BGB hat der Auftraggeber das Recht, die Ausführung des Mandats durch Weisungen zu steuern. Andererseits trifft den Auftraggeber die Nebenpflicht, den Zweck des Anwaltsvertrages nicht durch sachwidrige Weisungen zu gefährden.[1297] Rz. 348 Aus §§ 665, 675 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass der beauftragte Rechtsanwalt oder Steuerberater grds. Weisunge...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / bb) Pflichtverletzung nach Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids

Rz. 29 Ereignet sich die Pflichtverletzung erst nach Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids, so gilt Folgendes: Hat der steuerliche Berater pflichtwidrig gegen den Steuerbescheid keinen Rechtsbehelf eingelegt, so beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheids.[86] Hat der steuerliche Berater einen Einspruch gegen den Besch...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / aa) Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids

Rz. 28 Liegt die Pflichtverletzung vor Erlass des belastenden Steuerbescheids, so ist nach der neuen "Risiko-Schaden-Formel" (vgl. Rdn 22 ff.) die – den Verjährungsbeginn auslösende – Schadensentstehung regelmäßig anzunehmen mit Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids gem. § 122 Abs. 1, § 155 Abs. 1 Satz 2 AO,[68] nicht erst mit dessen Bestandskraft oder Unanfechtbarkeit...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Wahrnehmung des Termins

Rz. 243 Ein Rechtsanwalt verletzt seine Pflichten, wenn er einen Gerichtstermin versäumt, zu dem festgesetzten Termin mit erheblicher Verspätung erscheint und nicht für seine Vertretung gesorgt hat. Dann kann gegen die Partei ein Versäumnisurteil erlassen werden. Je nach dem Grund der Säumnis ist allerdings zu prüfen, ob der Rechtsanwalt auch schuldhaft gehandelt hat.[976] E...mehr

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§ 6 Mitverschulden / VI. Darlegungs- und Beweislast des Rechtsberaters

Rz. 34 Die Darlegungs- und Beweislast für den Einwand des Mitverschuldens trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger, der damit seine Ersatzpflicht mindern oder beseitigen will.[162] Dies gilt auch für den Mitverschuldenseinwand in der Haftung des Anwalts[163] und des Steuerberaters.[164] Danach hat der Berater die Umstände darzulegen und zu beweisen, die ein Mitversch...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / VIII. Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede

Rz. 111 Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, nach denen der Gläubiger (z.B. ein geschädigter Mandant) der Verjährungseinrede des Schuldners (z.B. eines haftpflichtigen Rechtsberaters) den Arglisteinwand (§ 242 BGB) entgegenhalten kann, gelten auch unter dem neuen Verjährungsrecht fort. Allerdings wird der Anwendungsbereich dieses Einwands nunmehr eingeschränkt...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Beweissicherung durch den Rechtsanwalt

Rz. 156 Die Beweissicherungspflicht kann auch Angelegenheiten aus der Sphäre des Rechtsanwalts selbst betreffen. Wenn der beauftragte Rechtsanwalt etwa Zustellungen eines Gerichts, einer Behörde oder der Gegenseite entgegennimmt, die an ihn in seiner Eigenschaft als Parteivertreter erfolgen und eine Frist auslösen, kann er verpflichtet sein, Maßnahmen zu treffen, die es ihm ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Verhältnis zu den übrigen Grundpflichten

Rz. 129 Die allgemeine Vertragspflicht eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, seinen Auftraggeber vor voraussehbaren und vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. Rdn 5 f.),[597] überlagert die übrigen Grundpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag zur Klärung des Sachverhalts sowie zur Rechtsprüfung und -beratung und füllt diese Hauptpflichten aus. Insb. prägt die Schadensverhü...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 8. Verstoß gegen materielles Recht

Rz. 98 Der Geschädigte soll im Wege des Schadensersatzes grds. nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage hätte verlangen können..[208] Der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar.[209] Verliert der Mandant den von ihm g...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mandatsbezogen

Rz. 58 Die Rechtsprechung erwartet vielmehr (nur) eine mandatsbezogene Rechtskenntnis;[298] maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Zeitpunkt der Beratung.[299] Der Mandant kann von dem Anwalt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen erwarten.[300] Das bedeutet, dass der Rechtsberater sich Kenntnis derjenigen Rechtsgrundlagen, höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Rdn ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr