Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 4.2 Fehlende Mitbestimmung

Als Störung im weitesten Sinne ist daher auch der Fall zu verstehen, dass der Arbeitgeber nicht befugt ist, die Arbeitsleistung zu fordern, soweit es an einer notwendigen Mitbestimmung durch den Betriebs-/Personalrat mangelt. Praxis-Beispiel Eine tarifvertragliche Verlängerung der Arbeitszeit kann infolge einer Verkürzung bezahlter Pausenzeiten wegen Beachtung des Mitbestimmu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Europäische KI-Verordnu... / 3 Zukünftige Implikationen für Arbeitgeber

Die KI-VO richtet sich zwar in erster Linie an die Anbieter eines KI-Systems, also denjenigen, der ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt, um es unter ihrem eigenen Namen oder Marke zu vertreiben oder zu benutzen. Als Betreiber kommt aber auch in Betracht, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Es sei denn, dies erfolgt allein zu persönlichen, nicht be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Europäische KI-Verordnu... / 2 Überblick über die Verordnungsinhalte

Risikoklassen für KI-Systeme und ihre Implikationen mit besonderem Augenmerk auf den Bereich HR:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.3 Betriebsstilllegung

Ebenso kann die "Störung" auch durch eine Einstellung des Betriebs im Anschluss an eine staatliche Maßnahme bewirkt werden. Kommt es etwa aufgrund von behördlichen Anordnungen zu einer Schließung oder Teilschließung des Betriebs, so hat der Arbeitgeber an die Beschäftigten grundsätzlich nicht die vertraglich geschuldete Vergütung zu zahlen, obwohl diese ihre Arbeit nicht erb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.6 Geringwertige Vermögensgegenstände

Rz. 21 vorläufig frei Rz. 22 vorläufig frei Rz. 23 Nach § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG ist die Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter – weiterhin, da die geplanten Erhöhungen mit dem Wachstumschancengesetz[1] letztlich doch nicht umgesetzt wurden – wie folgt geregelt:[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Keine Anwendung von § 12 Nr. 4 EStG im Falle einer gewinnabschöpfenden Auflage

Eine Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens (§ 153a StPO) unterliegt nicht dem Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 4 EStG, wenn sie der Gewinnabschöpfung dient. Denn das Abzugsverbot des § 12 Nr. 4 EStG greift nur bei Auflagen und Weisungen, die als strafähnliche Sanktion die Aufgabe hätten, Genugtuung für das begangene Unrecht zu schaffen. Zahlungen zum Ausgleich von Schä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.4 Ende der AfA

Rz. 133 Die AfA endet, wenn die AfA-Bemesssungsgrundlage bis auf 0 EUR abgeschrieben worden ist. Regelmäßig wird in der Bilanz ein sog. Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt, solange das Wirtschaftsgut im Betrieb noch verwendet wird. Die AfA endet auch, wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr zur Einkünfteerzielung eingesetzt wird. Bei Einstellung der Einkünfteerzielung im Bereich d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verletzung von Vorschriften zur Einstellung in oder Entnahme aus Rücklagen

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für eine GmbH ist in einigen Sonderfällen die Bildung von Rücklagen gesetzlich vorgeschrieben. So ist der Gegenwert für die Einziehung von Nachschüssen gemäß § 42 Abs. 2 Satz 3 GmbHG in die Kap.-Rücklage einzustellen. Ferner sind die Rücklagenbildungen nach § 272 Abs. 2 und 4 zu nennen (Aufgelder, Zuzahlungen der Gesellschafter für Anteile an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Andere Gewinnrücklagen

Rn. 182 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Posten "Andere Gewinnrücklagen" beinhaltet als Restgröße all jene Gewinnrücklagen, die nicht gesondert in anderen Rücklagenkomponenten zu erfassen sind. Bei der AG/KGaA/SE fallen hierunter (vgl. auch HdR-E, AktG §§ 58, 150):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Dotierungsquellen

Rn. 145 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Diese Rücklage, die bereits bei der Aufstellung der Bilanz zu bilden ist, "darf aus vorhandenen frei verfügbaren Rücklagen gebildet werden" (§ 272 Abs. 4 Satz 3). Bedingt durch den Zweck der Rücklage, die Sicherstellung einer Ausschüttungssperre in Höhe der aktivierten Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN, dürfen zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Grundlagen

Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Kap.-Rücklage sind – simplifiziert formuliert – solche EK-Beträge einzustellen, die dem UN von außen zugeflossen sind. Einstellungen in diese Rücklage und deren Auflösung sind gemäß § 270 Abs. 1 bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen. Grds. wird die Kap.-Rücklage gebildet, ohne dass dieser Vorgang in der GuV erfasst wird. E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Erscheinungsformen der "Anderen Zuzahlungen" gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4

Rn. 112 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Zuschüsse in Geld können entweder als reine Geldzuschüsse oder aber i. R.e. Austauschverhältnisses zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (z. B. in Form eines überhöhten Kaufpreises, Miet-, Pacht- oder Darlehenszinses) vom Anteilseigner geleistet werden (vgl. Döllerer, BB 1986, S. 1857 (1859)). Ihre bilanzielle Behandlung ist abhängig von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 bis 236 AktG

Rn. 19 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung führt nicht zu einer Rückzahlung von gezeichnetem Kap.; vielmehr wird das gezeichnete Kap. herabgesetzt, um eingetretene Wertminderungen (Vermögensverluste) auszugleichen, sonstige Verluste zu decken oder Beträge in die Kap.-Rücklage einzustellen (vgl. § 229 Abs. 1 AktG). Für die bilanzielle Behandlung der v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Satzungsmäßige Rücklagen bei einer AG/KGaA/SE

Rn. 170 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bildung satzungsmäßiger Rücklagen ist für UN in der Rechtsform einer AG/KGaA/SE ausschließlich in § 58 AktG (für die KGaA i. V. m. § 278 Abs. 3 AktG) geregelt. Nach § 58 Abs. 1 AktG kann die Satzung bestimmen, dass die HV bei der Feststellung des JA Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einzustellen hat. Gleichwohl s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Kapitalrücklage aus vereinfachter Kapitalherabsetzung (§§ 58b Abs. 2, 58c GmbHG)

Rn. 21a Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Außerhalb der Regelung des § 272 Abs. 2 sehen die §§ 58b Abs. 2, 58c GmbHG die Möglichkeit der Bildung einer Kap.-Rücklage vor. Diese ist auf den Bereich der vereinfachten Kap.-Herabsetzung und somit auf den Ausgleich eingetretener oder drohender Verluste beschränkt. Werden von der Gesellschafterversammlung andere Zwecke beschlossen, so find...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / eee) Reihenfolge der Verwendung freier Eigenkapitalbestandteile

Rn. 151 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber – auch weiterhin – die Frage, in welcher Reihenfolge die einzelnen freien EK-Bestandteile zur Dotierung der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN herangezogen werden sollen, nicht explizit im Gesetz geregelt hat, kann ein Verwendungswahlrecht des Bilanzierenden abge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzlich vorgeschriebene Endtermine

Rn. 49 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG verpflichtet "die Gesellschafter", innerhalb eines Zeitraums von acht Monaten bei einer mittleren und großen GmbH (vgl. § 267 Abs. 2f.) bzw. elf Monaten bei einer kleinen GmbH (vgl. § 267 Abs. 1) seit Beginn des GJ über die Feststellung des JA und die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Rn. 50 Stand: EL 43 – ET...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Konsequenzen für den Jahres- bzw. Konzernabschluss

Rn. 132 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird gegen die Vorschriften des Abs. 1 verstoßen, etwa weil die Person nicht über die Qualifikation als WP verfügt, so ist der JA nach den Vorschriften des § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG nichtig. Dies gilt nicht nur, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 bei der Bestellung zum AP nicht erfüllt waren, sondern auch dann, wenn die Voraussetzungen im Lau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Satzungsmäßige Rücklagen bei einer GmbH

Rn. 179 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 29 GmbHG sieht die Möglichkeit einer Rücklagenbildung i. R.d. Gewinnverwendung ausdrücklich vor. Für die Bildung satzungsmäßiger Rücklagen ist insbesondere die Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG von Bedeutung. Hiernach haben die Gesellschafter "Anspruch auf den Jahresüberschuß zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlust...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.6 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten gemäß § 12 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 233 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der bilanziellen Abbildung von Genussrechtskap. im handelsrechtlichen JA hat sich der HFA des IDW in seiner Stellungnahme "Zur Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften" angenommen (vgl. HFA 1/1994, WPg 1994, S. 419ff.; fernerhin Dürr (2007), S. 227ff.). Diese sieht in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsförderliche Bene... / 3.2 Kostenfaktoren für Arbeitgeber

Bei der Implementierung von Gesundheits-Benefits können verschiedene Kostenfaktoren eine Rolle spielen. Einige der wichtigsten Kostenfaktoren sind zum Beispiel: Direkte Kosten Dazu gehören die direkten Ausgaben für das Umsetzen von Gesundheitsförderungsmaßnahmen, Präventionsprogrammen, medizinischen Leistungen, Fitnessangeboten, psychologischer Beratung, Gesundheitschecks und ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzrechtliche Implikationen

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht): Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtslage

Rn. 3 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Infolge des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355) wurden die Vorschriften über die RL in der Liquidation neu gefasst. Nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GmbHG sind auf die "Eröffnungsbilanz und den erläuternden Bericht [...] die Vorschriften über den Jahresabschluß entsprechend anzuwenden". Damit wird – kontrastieren...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 272

Rn. 257 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird bei der Aufstellung oder Feststellung des JA gegen die Vorschriften des § 272 betreffend die Gliederung des EK verstoßen, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (vgl. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. c); 335b; 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. d) PublG). Diese kann für die jeweiligen Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR mit einer Geldbu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ortsfeste und bewegliche Tr... / 3.3 Klapptreppen

Klapptreppen sind massive Industrietreppen aus Stahl z. B. an Tank- und Kesselbefüllstationen und dienen als Zugang von den Füllbühnen zu den Oberseiten von Tank- und Kesselwagen (s. Abb. 9). Die 1. Stufe der Klapptreppe ist fest mit der Füllbühne verbunden. Der übrige Stufenbereich wird aus der i. d. R. (nahezu) senkrechten Ruhestellung der Treppe auf die Tank- und Kesselwag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den (rechnerischen) Nennwert hinaus erzielt werden (§ 272 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieses – auch als sog. korporatives Agio bezeichnete – Aufgeld umfasst den gesamten ­Erlös aus der Ausgabe von Anteilen, der den Nennbetrag dieser Anteile übersteigt. Das Aufgeld ist ungekürzt der Kap.-Rücklage zuzuführen, eine Verrechnung mit angefallenen Ausgabekosten (z. B. Notar- und Gerichtskosten, Prüfungsgebühren, Steuern etc.) ist – an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bildung von Rücklagen

Rn. 12 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bildung von Kap.- und Gewinnrücklagen setzt bei der GmbH einen diesbezüglichen Willensakt der Gesellschafter in Form von generellen Satzungsbestimmungen oder Gesellschafterbeschlüssen voraus (vgl. § 29 Abs. 1f. GmbHG). Insofern hängt es allein vom Willen der Gesellschafter ab, ob Kap.- und/oder Gewinnrücklagen gebildet bzw. wieder aufgelö...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Begriff: "Andere Zuzahlungen"

Rn. 102 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 "Andere Zuzahlungen" i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 sind bestimmte Beiträge der Gesellschafter an ihre Gesellschaft, d. h. Gesellschafterleistungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Sie können vielfältiger Natur sein (bezüglich eines sog. (unechten) schuldrechtlichen Agios sei an dieser Stelle auf HdR-E, HGB § 272, Rn. 68, ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufstellung vor Ergebnisverwendung

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird die Bilanz vor Ergebnisverwendung aufgestellt (gesetzlicher Regelfall), so erscheinen als Passivposten das Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) sowie ein Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr als gesonderte Größen (vgl. § 266 Abs. 3 A. IV. und V.). Rn. 10 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Jahresergebnis (vgl. § 266 Abs. 3 A. V....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 29 GmbHG wurde durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355) neu gefasst. Während das alte Recht von dem Grundsatz ausging, dass der Gewinn in voller Höhe an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, sollte die Neufassung des § 29 GmbHG eine Gewinnthesaurierung erleichtern. Dabei ist von Bedeutung, dass es ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Überblick

Rn. 74 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Kap.-Rücklage zuzuführen ist ausdrücklich jegliches Entgelt, das als Gegenleistung für die Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten zum Erwerb von Anteilen erzielt wird. D.h., erfasst werden nicht nur Beträgemehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufstellung nach teilweiser Ergebnisverwendung

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach dem Gesetz ist es der Gesellschaft gestattet, die Bilanz auch nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen (vgl. §§ 268 Abs. 1 Satz 1, 270 Abs. 2). Ein Fall der teilweisen Ergebnisverwendung liegt z. B. vor, wenn gemäß Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung ermächtigt ist, einen bestimmten Teilbetrag des Jahresergebni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Gesetzliche Rücklage

Rn. 135 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Bilanzposten "Gesetzliche Rücklage" – kommt grds. nur bei einer AG, KGaA oder SE vor, weil nur das AktG gemäß § 150 Abs. 1 die Bildung einer solchen Rücklage vorsieht – für GmbH existiert keine gleichlautende Vorschrift. In diese Rücklage sind 5 % des um einen Verlustvortrag aus dem VJ geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Entscheidung über die Ergebnisverwendung

Rn. 47 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 29 Abs. 1 GmbHG hat der Gesellschafter Anspruch auf Ausschüttung des auf ihn entfallenden Anteils am jeweiligen jährlichen Gewinn (d. h. am Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag und abzgl. eines Verlustvortrags) der Gesellschaft, wenn und soweit Gesetz, Satzung oder Gesellschafterbeschluss nichts anderes vorschreiben (vgl. im Einzelnen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Darstellung der Rücklagenbewegungen

Rn. 38 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mittelgroße und große Gesellschaften sind nach § 285 Nr. 34 verpflichtet, den Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung oder den Beschluss der Gesellschafter über die Verwendung des Jahresergebnisses im Anhang anzugeben (vgl. BeckOK-HGB (2024), § 285, Rn. 93). Ist im JA nur der Vorschlag für die Ergebnisverwendung enthalten, so ist der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Formelle Richtigkeit

Tz. 20 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Während der Grundsatz der materiellen Richtigkeit fordert, dass Buchführung und JA materiell richtig zu sein haben, verlangt der Grundsatz der Klarheit, dass Buchführung und JA formell richtig sein müssen (vgl. Leffson (1987), S. 207). Somit kann der Grundsatz der Klarheit der Handelsbücher auch als Grundsatz der formellen Richtigkeit bezeich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beschränkung oder Ausschluss der Beschlusskompetenz in der Satzung

Rn. 44 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die gesetzliche Ermächtigung zur Beschlussfassung über die Gewinnthesaurierung in § 29 Abs. 2 GmbHG kann beschränkt oder abbedungen werden. Rn. 45 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nahezu jede statutarische Bestimmung über die Gewinnverwendung, die nicht lediglich den Inhalt des Abs. 2 wiedergibt, greift direkt oder mittelbar in die Beschlusskompetenz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkungen

Rn. 130 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Während allen in der Kap.-Rücklage ausgewiesenen Beträgen gemeinsam ist, dass sie dem UN von außen zugeführt worden sind, wurden Gewinnrücklagen – vereinfacht formuliert – im UN gebildet. Ihre Bildung erfolgt grds. i. R.d. Ergebnisverwendung, also nach dem Jahresüberschuss. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Rücklage für Anteile an eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.2.2 Vorversicherungszeiten

Rz. 17 Erforderlich für die Weiterversicherung ist neben dem Ausscheiden aus der eigenen Versicherungspflicht im Inland die Erfüllung einer Vorversicherungszeit in eigener Person. Sie kann entweder durch eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten in den letzten 5 Jahren oder eine ununterbrochene Vorversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt werden. Beide Vorversicherungszeiten s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teamrecruiting / 1.3 Onboarding

In einem Teamrecruiting-Prozess begegnen sich neuer Mitarbeiter und zukünftiges Team bereits im Vorstellungsgespräch. Schon zu diesem Zeitpunkt erfolgt die gedankliche Integration des Kandidaten in das Team, sowohl in den Köpfen des Teams als auch beim Kandidaten. Das Onboarding und damit die Bindung des Kandidaten an das Unternehmen kann so zu einem frühen Zeitpunkt beginne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 1 Fehlerkultur in Unternehmen

Fehlerquelle Mensch Die möglichen Ursachen für Fehler sind vielfältig: mangelnde Fachkenntnisse, fehlende Konzentration, Arbeitsüberlastung, Konflikte mit Kollegen, fehlerhafte Anweisungen, unklare Verantwortlichkeiten und Defizite im Führungsstil der Vorgesetzten sind nur einige davon. Daher bedarf es einer positiven bzw. offenenen Fehlerkultur, die festlegt, wie ein Unterne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 127 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein?, SGb 2015, 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998, 97. Felix, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung – ein ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.4.4 Nachrang der Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 13 (Abs. 8a)

Rz. 370 In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 273) ist zu dieser Regelung insgesamt ausgeführt: "Satz 1 regelt die Subsidiarität der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 gegenüber den anderen Absicherungen im Krankheitsfall nach dem SGB V. Mit der Regelung in Satz 2 wird erreicht, dass der Sozialhilfeträger weiterhin für die Krankenbehandlung der Empfänger von L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a (Abs. 5a)

Rz. 70 Mit Abs. 5a, auf den es in Abs. 1 Nr. 2a keinen Vorbehalt oder Hinweis gibt, werden seit dem 1.1.2009 Ausschlussgründe für die Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a genannt. Aufgrund des Satzes 2 des Abs. 5a gilt dieser Ausschluss für alle Fälle, in denen ALG II/Bürgergeld ab dem 1.1.2009 neu beantragt wird. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 94 f.) hatte zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.4 Landwirte (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 84 Die Krankenversicherungspflicht der Landwirte, mitarbeitenden Angehörigen von Landwirten und Altenteiler ist in diesem Buch lediglich durch die Verweisung auf deren Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 1989 v. 20.12.1988 und die Erwähnung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die unter der Bezeichnung "landwirtschaftliche Krank...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.9 Spätaussiedler (Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3)

Rz. 69 Das Beitrittsrecht von Spätaussiedlern und deren Ehegatten und Abkömmlingen ist durch Art. 5 Nr. 3a, Art. 61 Abs. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.1.2005 eingeführt worden. Rz. 70 Die Regelung ist erst im Verlauf der Beratungen zum Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in das Gesetzgebungsverfah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.1 Erfolgsfaktor 1: Top-Management als Initiator und Impulsgeber

Fehlerkultur im Unternehmensleitbild verankern Fehlerkultur ist Chefsache! Daher ist das Top-Management ein wichtiger Impulsgeber für die Fehlerkultur. So ist es Aufgabe des Top-Managements, die Rahmenbedingungen für eine positive Fehlerkultur zu schaffen und diese im Unternehmensleitbild zu verankern. Das Unternehmensleitbild besteht aus Leitsätzen zu grundlegenden Werten, E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.2 Arbeitslose Leistungsbezieher (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG), Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III war mit dem AFRG seit dem 1.1.1998 in das SGB V eingefügt worden. Zuvor war die Krankenversicherungspflicht in §§ 155 bis 164 AFG enthalten, auf die § 5 Abs. 1 Nr. 2 verwies. Wesentliche Änderungen sind damit jedoch nicht vorgenommen worden, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.4 Werkstudenten (Nr. 3)

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit von während des Studiums beschäftigten Studenten (Werkstudenten) und Schülern einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule knüpft an die frühere Regelung des § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO an. Ausgangspunkt für die Versicherungsfreiheit von Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind, war die Überlegung, dass einerseits die Erwerbstätigkeit zur...mehr