Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

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ZAP 20/2018, Elternunterhalt – Teil 1: Anspruchsvoraussetzungen und Bedürftigkeit eines Elternteils

I. Vorbemerkung Der Elternunterhalt nimmt in der Praxis eine immer bedeutsamere Rolle ein. Denn die demografische Entwicklung ist eindeutig: Die Bevölkerung wird älter, eine steigende Zahl von Seniorinnen und Senioren lebt in Alters- und Pflegeheimen. Da die eigene Rente in aller Regel nicht ausreicht, die Kosten zu decken, müssen die Sozialämter einspringen. Diese versuchen,...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 2. Taschengeldeinsatz beim Elternunterhalt

Der BGH (FamRZ 2014, 1540 m. Anm. Hauß = NJW 2014, 2570 = FuR 2014, 657 – Bearb. Soyka = MDR 2014, 1147 = FamRB 2014, 448 m. Hinw. Hauß; im Anschluss an BGH FamRZ 2014, 538 und FamRZ 2013, 363) hat entschieden, dass nur bei einem unterhalb von 5–7 % des Familieneinkommens liegenden Einkommen des Unterhaltspflichtigen auch ein ihm bis zu dieser Höhe zustehendes Taschengeld ei...mehr

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ZAP 7/2020, Die Bedeutung d... / I. Bedeutung für den Elternunterhalt

Viele Seniorinnen und Senioren leben in Alters- und Pflegeheimen. Da die eigene Rente in aller Regel nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, müssen die Sozialämter einspringen, die aber versuchen, das Geld von den unterhaltspflichtigen Kindern zurückzuholen. Verwandte ersten Grades schulden einander gem. §§ 1601 ff. BGB Unterhalt. Dieser Unterhaltsanspruch ist ein wechselse...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / 2. Elternunterhalt

a) Wohnvorteil beim Verpflichteten Bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten sind auch die Gebrauchsvorteile eines Eigenheims zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2015, 1172) ist der Wohnwert nicht mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete, sondern auf der Grundlage der u...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / V. Elternunterhalt

1. Leistungsfähigkeit verheirateter Kinder Der BGH (FamRZ 2019, 885 = NJW 2019, 1439) hat die von ihm entwickelten Grundsätze zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit von verheirateten Kindern für den Elternunterhalt, wenn der seinen Eltern Unterhaltspflichtige über höhere Einkommen verfügt als sein Ehegatte (vgl. BGH FamRZ 2010, 1535; 2014, 538), bestätigt und betont, dass dies...mehr

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ZAP 21/2020, Buchreport / 3.1 Hauß, Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien (FamRZ-Buch 21), 6., völlig neu bearb. Aufl. 2020, Gieseking Verlag, 374 S., 49 EUR

In der anwaltlichen Praxis hat der Elternunterhalt weniger Bedeutung in streitigen gerichtlichen Verfahren als in der anwaltlichen Beratung eines Mandanten oder einer Mandantin, die vom Sozialamt auf Unterhalt für einen im Pflegeheim lebenden Elternteil in Anspruch genommen werden soll. Bei der praktischen Behandlung des Elternunterhalts hat sich durch das zum 1.1.2020 in Kr...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / II. Gesetzliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Elternunterhalt

Verwandte in gerader Linie – also Eltern und Kinder – sind wechselseitig verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB). Die Unterhaltsverpflichtung trifft also nicht nur die Eltern gegenüber ihren – minderjährigen und volljährigen – Kindern (s. dazu Viefhues ZAP F. 11, S. 1391 ff., 1411 ff.), sondern umgekehrt auch die Kinder gegenüber ihren Eltern. Der Unterhalt...mehr

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FF 07+08/2024, Bedeutsame E... / 2. Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Elternunterhalt

Immer wieder kommt es vor, dass Unterhaltsberechtigte zögerlich mit der Realisierung ihres Unterhaltsanspruchs umgehen und damit das Risiko eingehen, dem Einwand der Verwirkung von Unterhalt für vergangene Zeiträume ausgesetzt zu sein. Die Einwendung steht zwar zur Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltspflichtigen, doch ist das Verfahren stets mit zusätzlichem Aufwand und...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhalt – Teil 2: Leistungsfähigkeit des Kindes und prozessuale Hinweise

I. Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes Die Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt findet nach § 1603 Abs. 1 BGB dann ihre Grenze, wenn der Unterhaltspflichtige bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, von seinen Einkünften ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts den geforderten Elternunterhalt zu leisten. Dab...mehr

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ZAP 10/2019, Leistungsfähig... / aa) Entscheidung des BGH zum Elternunterhalt

Der Beschluss des BGH vom 18.1.2017 (XII ZB 118/16, ZAP EN-Nr. 253/2017 = FamRZ 2017, 519 m. Anm. Hauß; vgl. auch BGH, Beschl. v. 4.7.2018 – XII ZB 448/17, FamRZ 2018, 1506; ausführlich Borth FamRZ 2017, 682; ders. FamRZ 2019, 160) befasst sich auf den ersten Blick nur mit der Frage von Tilgungsleistungen und Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge beim Elternunterha...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / V. Familien- und Elternunterhalt

1. Familienunterhalt Als Zahlungsanspruch ist § 1360 BGB von geringer Bedeutung, anders jedoch wenn Dritte Unterhaltsforderungen gegen einen der Ehegatten geltend machen. Viefhues (FuR 2014, 678) erläutert anschaulich mit Beispielen "Die Bedeutung des Familienunterhalts in der unterhaltsrechtlichen Praxis". 2. Taschengeldeinsatz beim Elternunterhalt Der BGH (FamRZ 2014, 1540 m. ...mehr

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FF 07+08/2024, Bedeutsame E... / III. Elternunterhalt

1. Angemessener Selbstbehalt nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes Das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 hat – ohne Änderungen der Vorschriften zum Verwandtenunterhalt – den Übergang des Anspruchs auf Elternunterhalt nach den §§ 1601 ff. BGB auf den Träger der Sozialhilfe und damit den Unterhaltsregress neu geregelt. Er findet nunmehr nur noch dann...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / c) Berücksichtigung von geleistetem Naturalunterhalt

Auch an eine andere Person geleisteter Naturalunterhalt hat für die Fähigkeit zur Leistung von Elternunterhalt Bedeutung. Beispiel: (nach BGH, Beschl. v. 7.2.2018 – XII ZB 338/17, FamRZ 2017, 711) Das Sozialamt macht Elternunterhalt gegen die Tochter T geltend, die 2.200 EUR verdient. Sie betreut das minderjährige Kind, dessen – nicht mit ihr zusammenlebender – Vater über ein ...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / 2. Elternunterhalt

Nach Auffassung des OLG Düsseldorf (MDR 2017, 1002 = FuR 2017, 684 m. Hinw. Viefhues) erstreckt sich der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim lebenden Elternteils mit Hörbehinderung auf den durch die Unterbringung in einer Gehörlosenwohngruppe bedingten Mehrbedarf: Die in Höhe von täglich 16 EUR anfallenden Kosten für die Pflege der Hilfeempfängerin durch die Inanspruchnahme...mehr

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Buchreport / Doering-Striening, Elternunterhalt und der Rückgriff des Sozialhilfeträgers, 1. Aufl. 2019, 591 S., zerb Verlag, 69 EUR

Praxisnah, anschaulich, klar strukturiert – endlich ist ein Fachbuch erschienen, das das Thema Elternunterhalt und Sozialhilferegress umfassend behandelt. Als Folge der demografischen Entwicklung hat die Generation 50 plus heute einen erhöhten Beratungsbedarf, was die Versorgung, Betreuung und den Unterhalt ihrer hoch betagten Eltern angeht. Dies stellt den Anwalt in der täg...mehr

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ZAP 18/2018, Elternunterhalt: Unterbringung des Unterhaltsberechtigten

(OLG Celle, Beschl. v. 3.5.2018 – 10 UF 160/17) • Die Unterbringung der sozialhilfebedürftigen Unterhaltsberechtigten in einem psychiatrischen Fachpflegeheim aus dem obersten Preissegment muss der Unterhaltspflichtige nicht bereits deswegen hinnehmen, weil die Unterhaltsberechtigte an einer Psychose erkrankt ist. Es obliegt dem Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhaltsbedarf...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / e) Abzug von anderen Verbindlichkeiten

Wurden Verbindlichkeiten bereits zu einem Zeitpunkt aufgenommen, in dem die Unterhaltsbedürftigkeit des Elternteils noch nicht bestanden hatte, können diese Verbindlichkeiten dem Anspruch auf Elternunterhalt entgegengehalten werden. Die immer vorhandene "latente Gefahr", später auf Elternunterhalt in Anspruch genommen zu werden, steht dem nicht entgegen. Für nach der Inanspru...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / I. Vorbemerkung

Der Elternunterhalt nimmt in der Praxis eine immer bedeutsamere Rolle ein. Denn die demografische Entwicklung ist eindeutig: Die Bevölkerung wird älter, eine steigende Zahl von Seniorinnen und Senioren lebt in Alters- und Pflegeheimen. Da die eigene Rente in aller Regel nicht ausreicht, die Kosten zu decken, müssen die Sozialämter einspringen. Diese versuchen, das Geld von d...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / bb) Wohnvorteil des einkommenslosen Kindes

Der Vorteil mietfreien Wohnens ist zwar beim Elternunterhalt in Höhe der angemessenen ersparten Miete zu bewerten. Wenn jedoch dem unterhaltspflichtigen Kind hieraus keine Mittel zur Verfügung stehen, können diese auch nicht für den Unterhalt des Elternteils eingesetzt werden (BGH NJW 2013, 686 = FamRZ 2013, 363).mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / cc) Taschengeldanspruch des einkommenslosen Kindes

Zwar ist – wie oben dargelegt (s. oben b) – der Anspruch auf Familienunterhalt lediglich ein Teilhabeanspruch und kein Zahlungsanspruch. Eine Ausnahme gilt jedoch für den Anspruch auf Taschengeld des einkommenslosen Ehegatten, der zwar Teil des Familienunterhalts ist (wird also nicht zusätzlich geschuldet), sich aber auf Zahlung eines Geldbetrags richtet. Das Taschengeld orie...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / 7. Unterhaltsrechtlicher Selbstbehalt

In der Praxis besondere Bedeutung haben die Selbstbehaltsätze, also die Beträge, die dem unterhaltspflichtigen Kind und seinem Ehegatten quasi als unterhaltsrechtliche Freibeträge verbleiben dürfen. Seit dem 1.1.2015 sind folgende Selbstbehaltssätze anzuwenden:mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / 3. Wohnkosten und Wohnvorteil des unterhaltspflichtigen Kindes

Nicht übersehen werden darf allerdings, dass auf die damit verbundenen Vorteile hinzuzurechnen sind – konkret der Wohnvorteil: Lebt das unterhaltspflichtige Kind mietfrei im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, ist dies unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Jedoch kann im Rahmen des Elternunterhalts nicht auf den objektiven Mietwert, sondern nur auf den nach den gegebene...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / I. Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes

Die Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt findet nach § 1603 Abs. 1 BGB dann ihre Grenze, wenn der Unterhaltspflichtige bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, von seinen Einkünften ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts den geforderten Elternunterhalt zu leisten. Dabei sind vorrangige Unterhaltsansprüche (vgl. § 1609 BG...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / b) Familienunterhaltsanspruch gegen das "Schwiegerkind" als Einkommensposition

Unterhaltspflichtig sind nur die eigenen Kinder des Berechtigten. Lebt das unterhaltspflichtige Kind in einer intakten Familie, steht ihm allerdings ein Anspruch auf Familienunterhalt gem. §§ 1360, 1360a BGB zu. Jedoch ist dieser Anspruch nicht auf Geldzahlung gerichtet, sondern nur auf Teilhabe am Familieneinkommen (also Mitnutzung der Wohnung und der angeschafften Gegenstä...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / 2. Anerkennung von Verbindlichkeiten

Bei der Frage, ob und in welcher Höhe Verbindlichkeiten vom Einkommen des Verpflichteten mindernd abgezogen werden können, gelten im Bereich des schwach ausgestalteten Elternunterhalts weitaus weniger strenge Grundsätze als beim Ehegattenunterhalt oder gar beim Unterhalt minderjähriger Kinder mit der verschärften Haftung des § 1603 Abs. 2 BGB. Der Unterhaltspflichtige braucht...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / aa) Vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Der Unterhaltsschuldner braucht seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich einer angemessenen Altersvorsorge nicht zu gefährden (BGH FamRZ 2006, 1511 ff.; FamRZ 2004, 1184). Damit ist auch das zu diesem Zweck angesparte Kapital geschützt. Hierbei kann es sich um verschiedene Formen der Vermögensbildung handeln, auch vermietete Immobilien werden eingerechnet. Der ihm...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / III. Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

Elternunterhalt kann nur durch schwere Verfehlungen eines Elternteils gegen sein Kind gem. § 1611 BGB verwirkt werden. Die Verwirkung kann sich grundsätzlich nur auf spätere Unterhaltsansprüche auswirken, während zum Zeitpunkt der Verfehlung bereits entstandene Unterhaltsansprüche unberührt bleiben. Die Verwirkung ist jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt (vgl. BGH, Beschl. v....mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / bb) Nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Hat das unterhaltspflichtige Kind bereits das Rentenalter erreicht, muss ihm das zum Zweck der Altersversorgung angesparte Kapital nicht dauerhaft verbleiben. Es ist vielmehr gehalten, das Kapital bei Erreichen der Regelaltersgrenze seinem bestimmungsmäßigen Zweck entsprechend nach und nach zu verbrauchen. Geschützt wird jedoch also nur ein bestimmtes unantastbares Vermögen,...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / bb) Abziehbare Verbindlichkeiten

Uneingeschränkt absetzbar sind die Aufwendungen für die Finanzierung eines Familienheims oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung. Dazu gehören beim Elternunterhalt nicht nur die Zinsen, sondern auch die Tilgungsleistungen und Aufwendungen, soweit es sich um nicht umlagefähige Kosten i.S.v. § 556 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 1, 2 BetrKV handelt (BGH, Urt. v. 27.5.2009 – XII ZR 7...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / 1. Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen

Beim Elternunterhalt gelten die allgemeinen Grundsätze der Einkommensfeststellung. Dabei sind für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit alle tatsächlich erzielten Einkünfte heranzuziehen, gleich welcher Art diese Einkünfte sind und aus welchem Anlass sie erzielt werden. In der Praxis sind dies in erster Linie Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Lohn, Gehalt)....mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / b) Verhältnis Grundsicherungs- zu Unterhaltsleistungen

Leistungen der Grundsicherung im Alter sind ebenfalls unterhaltsrechtlich relevante Einkünfte, die den Bedarf des unterhaltsberechtigten Elternteils decken. Sie sind gegenüber dem Anspruch auf Elternunterhalt vorrangig, gelten als Einkommen und reduzieren dadurch den unterhaltsrechtlichen Bedarf, ohne dass es darauf ankommt, ob sie zu Recht oder zu Unrecht bewilligt worden s...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / V. Anteilige Haftung aller Kinder

Mehrere Kinder haften gem. § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB als Teilschuldner nach Maßgabe ihrer Erwerbs- und Vermögensverhältnisse auf Elternunterhalt (vgl. BGH FamRZ 2004, 186). Wird ein Kind in Anspruch genommen, gehört daher zur schlüssigen Darlegung des Anspruchs gegen dieses Kind auch die Begründung seiner Haftungsquote. Dazu sind im Verfahren gegen ein Kind auch Angaben zu den ...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / b) Verwertung von Immobilien

Selbstgenutztes Immobilieneigentum bleibt jedenfalls dann im Rahmen der Vermögensbewertung insgesamt unberücksichtigt, wenn es sich um den jeweiligen Verhältnissen angemessenes Wohneigentum handelt (BGH, Urt. v. 21.11.2012 – XII ZR 150/10, FamRZ 2013, 203; v. 19.3.2003 – XII ZR 123/00, BGHZ 154, 247 = FamRZ 2003, 1179, 1181; Beschl. v. 29.4.2015 – XII ZB 236/14, FamRZ 2015, ...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / 5. Bezogener Unterhalt als Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes

Auch Barunterhalt, der an ein geschiedenes oder getrennt lebendes Kind gezahlt wird, ist unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen, denn der Unterhalt tritt an die Stelle sonstiger Erwerbseinkünfte und ist daher in gleicher Weise im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Wenn dieser Anspruch den jeweils geltenden Selbstbehalt übersteigt, ergib...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / d) Rücklagen für die Altersvorsorge

Hat der Unterhaltspflichtige das Rentenalter noch nicht erreicht, darf er zur vorrangigen Sicherstellung der eigenen Bedürfnisse eine angemessene Altersversorgung bilden. Auch Altersvorsorgeaufwendungen sind daher grundsätzlich abzugsfähig, soweit sie angemessen sind (BGH, Urt. v. 19.2.2003 – XII ZR 67/00, FamRZ 2003, 860). Die Rücklage muss aber tatsächlich erfolgen; fiktiv...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / 1. Maßstab für den Bedarf

Das Maß des geschuldeten Unterhalts bestimmt sich gem. § 1610 BGB nach der eigenen Lebensstellung des Elternteils. Der – eigenständige – Bedarf eines unterhaltsberechtigten Elternteils beurteilt sich folglich in erster Linie nach den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des betreffenden Elternteils (BGH, Urt. v. 19.2.2003 – XII ZR 67/00, FamRZ 2003, 860, 861 =...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / 4. Tilgungsleistungen und Altersvorsorgerücklagen

Die strittige Frage, ob und ggf. wenn ja, in welcher Weise die Tilgungsleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie im Elternunterhalt auf die Altersvorsorgequote von 5 % anzurechnen sind, hat der BGH dahingehend entschieden, dass nur die den Wohnwert nach Abzug der Zinsen übersteigenden Tilgungsleistungen auf die Altersvorsorgequote i.H.v. 5 % anzurechnen sind (BGH, Beschl....mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / 3. Exkurs: Unterhaltspflicht des Ehegatten bei Pflegebedürftigkeit (Heimunterbringung)

Die Frage der unterhaltsrechtlichen Haftung für einen pflegebedürftigen Angehörigen kann sich auch beim Ehegattenunterhalt stellen. Pflegebedürftig wird ein Ehegatte, dessen eigene Einkünfte nicht ausreichen, die Heimkosten zu decken. Auch hier stellen die Heimkosten den unterhaltsrechtlichen Bedarf dar (BGH, Beschl. v. 27.4.2016 – XII ZB 485/14, NJW 2016, 2122 m. Anm. Reink...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / aa) Nicht abziehbare Verbindlichkeiten

Nicht abzuziehen sind dabei grundsätzlich solche Verbindlichkeiten, die i.d.R. aus dem laufenden Einkommen finanziert werden können, wie Beiträge für Hausrats- und Haftpflichtversicherungen, Miete und Mietnebenkosten, Rundfunkgebühren etc. Diese Kosten sind üblicherweise bereits in den Selbstbehaltssätzen enthalten. Die Höhe der Warmmiete ist mit 480 EUR in der Höhe des Selbs...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / a) Abzug von Unterhaltsverbindlichkeiten

Vom Einkommen sind immer die Unterhaltsverbindlichkeiten gegenüber vorrangig Unterhaltsberechtigten (§ 1609 BGB) abzuziehen, also dem eigenen Ehegatten, seinen eigenen Kindern sowie der unverheirateten Mutter eines Kindes des Verpflichteten (§ 1615 Abs. 1 BGB).mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / aa) Familienunterhalt als solcher

Da der Anspruch auf Familienunterhalt nicht auf Geldzahlung, sondern nur auf Teilhabe am Familieneinkommen gerichtet ist (BGH FamRZ 2003, 860, 865), kann hieraus keine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes abgeleitet werden (BGH NJW 2013, 686 = FamRZ 2013, 363).mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / b) Abzug des Familienunterhalts des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes

Ist das unterhaltspflichtige Kind verheiratet, ist auch der Anspruch seines Ehegatten auf Familienunterhalt als – vorrangige – Abzugsposition zu berücksichtigen. Dies wird in der Praxis dadurch realisiert, dass für den Ehegatten ein eigenständiger Selbstbehaltssatz in die Berechnung eingestellt wird (s. unten 7.).mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / c) Unterhaltspflichtiges Kind verfügt über kein oder kein ausreichendes eigenes Einkommen

Gelegentlich werden vom Sozialamt übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen ein nicht erwerbstätiges, verheiratetes Kind eines pflegebedürftigen Elternteils geltend gemacht. Hat das unterhaltspflichtige Kind kein oder nur geringes Einkommen, wird versucht, die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit auf andere Weise zu begründen. aa) Familienunterhalt als solcher Da der Anspruch...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / III. Unterhaltsrechtlicher Bedarf des Elternteils

Der Unterhaltsbedarf von Eltern im Ruhestand umfasst den gesamten Lebensbedarf, wie z.B. die Miete für die Wohnung, Ernährung, Bekleidung, Beiträge für die Krankenkasse und Pflegeversicherung (BGH, Urt. v. 19.2.2003 – XII ZR 67/00, FamRZ 2003, 860) und ist i.d.R. im Unterhaltsprozess konkret entsprechend den individuellen Verhältnissen vorzutragen. 1. Maßstab für den Bedarf Da...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / 2. Bedarfserhöhung bei Pflegebedürftigkeit (Heimkosten)

Eine Heimunterbringung wirkt sich regelmäßig bedarfserhöhend aus, denn die damit verbundenen Heim- und Pflegekosten gehören zum Lebensbedarf i.S.d. § 1610 BGB (BGH FamRZ 2004, 1370). a) Heimkosten Lebt der unterhaltsbedürftige Elternteil im Pflegeheim, ist eine konkrete Bedarfsbestimmung vorzunehmen und als deren Grundlage die Notwendigkeit der Heimunterbringung darzulegen. Di...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / c) Vermögenseinsatz und Rücklagen für die Altersvorsorge

aa) Vor Erreichen der Regelaltersgrenze Der Unterhaltsschuldner braucht seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich einer angemessenen Altersvorsorge nicht zu gefährden (BGH FamRZ 2006, 1511 ff.; FamRZ 2004, 1184). Damit ist auch das zu diesem Zweck angesparte Kapital geschützt. Hierbei kann es sich um verschiedene Formen der Vermögensbildung handeln, auch vermietete...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / a) Verwertung von Vermögensgegenständen

Soweit Vermögen vorhanden ist, muss der Unterhaltspflichtige also auch das Kapital verbrauchen und den Vermögensstamm verwerten, es sei denn, dass dies mit einem wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Nachteil verbunden wäre (OLG München FamRZ 2000, 307). Besondere Billigkeitskriterien, wie sie in § 1581 S. 2 BGB für den Ehegattenunterhalt geregelt sind, sind in § 1603 Abs. ...mehr

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FF 7+8/2019, Bedeutsame Ent... / 4. Erhöhte Leistungsfähigkeit der Kinder durch Schenkungswiderruf

Die Leistungsfähigkeit der elternunterhaltspflichtigen Kinder ist vielfach ein zentraler Prüfungspunkt in Elternunterhaltsfällen. Die Wege, erhöhte Leistungsfähigkeit zu erzielen, sind vielschichtig. Ein Sozialhilfeträger machte nach Erbringen von Sozialleistungen aus übergegangenem Recht einen Anspruch auf Elternunterhalt geltend. In einem Verfahren wurde die Tochter der mi...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / IV. Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Elternteils

Nachdem im konkreten Fall festgestellt ist, was zum Unterhaltsbedarf gehört, ist anschließend zu prüfen, ob der Anspruch stellende Elternteil konkret unterhaltsbedürftig ist. Die Bedürftigkeit des Elternteils ist gegeben, wenn er seinen Bedarf nicht durch eigene Einkünfte aus Rente oder auch aus Vermögensanlagen (Zinsen, Dividenden, Mieteinkünfte usw.) decken kann. Im Ergebn...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / 6. Einkommen des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes als Einkommensposition ("Schwiegerkinderhaftung")

Unterhaltspflichtig sind nur die eigenen Kinder des Berechtigten. Ein Unterhaltsanspruch gegen die Schwiegerkinder im Rahmen eines Familienunterhalts besteht mangels eines Verwandtschaftsverhältnisses weder direkt noch indirekt (vgl. BGH FamRZ 2004, 443, 445). Grundsätzlich muss also das Einkommen des Ehegatten des Unterhaltsschuldners bei der Prüfung seiner Leistungsfähigke...mehr