Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltumwandlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Wertpapiere/Stock Options

Rn. 275 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen, Kapitalanteilen oder Darlehnsforderungen an ArbN war vom 01.01.1984 bis zum 31.12.2008 in § 19a EStG geregelt. Es bestand allerdings für diese Vermögensbeteiligungen bis zum Jahr 2015 einschließlich Bestandsschutz. Für Vereinbarungen zur betrieblichen Mitarbeiterbet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kritik

Rn. 191a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ME verstößt die strikte Bindung der Deferred Compensation an eine betriebliche Altersversorgung iSd BetrAVG gegen die Grundsätze des steuerlichen Zuflussprinzips. Das BMF-Schreiben (BMF BStBl I 2021, 1050) vermengt unzulässigerweise den Zufluss von Arbeitslohn mit der geplanten späteren Verwendung des Entgelts. Die Verwendung des Geldes, a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entgeltumwandlung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Gehaltsumwandlung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Besonderheiten bei betrieblicher Altersversorgung/Gehaltsumwandlung

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den einzelnen Voraussetzungen einer bAV vgl > Betriebliche Altersversorgung sowie BMF vom 12.08.2021, Rz 8 ff, BStBl 2021 I, 1050, angepasst durch BMF vom 18.03.2022, BStBl 2022 I, 333, > Anh 2 Betriebliche Altersversorgung . Sagt der ArbG dem ArbN eine Betriebsrente/Werkspension zu (sog Direktzusage), fließt dem ArbN noch kein > Arbeitsloh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vereinbaren ArbN und ArbG, dass die in der Vergangenheit auf einem Zeitwertkonto gutgeschriebenen Beträge über die in § 7b SGB IV genannten Fälle der Arbeitsfreistellung (> Rz 5) hinaus in bestimmter (anderer) Weise für den ArbN verwendet werden sollen, führt dies an sich zum > Zufluss von Arbeitslohn im Zeitpunkt der Vereinbarung, weil der ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Private Altersvorsorge (Riester)

Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bestimmte Teile des Arbeitslohns können vorübergehend auf einem Zeitwertkonto angesammelt werden, um spätestens am Jahresende im Wege der Entgeltumwandlung als Einmalzahlung in einer arbeitnehmerfinanzierten BetrAV angelegt zu werden (> Rz 20). Beabsichtigt der ArbN, für diese Beiträge die Förderung durch Altersvorsorgezulage zu beantragen (...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Historische Entwicklung

Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ob eine Zuwendung des ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wurde, war bereits bei der Steuerbefreiung für > Jubiläumsgeschenke, die ab dem VZ 1999 gestrichen wurde, sowie für die Steuerbefreiung von > Heirats- und Geburtsbeihilfe, die ab dem VZ 2006 entfallen ist, von Bedeutung. Der BFH urteile dazu, eine Jubiläumszuwe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufbau einer Beteiligung und anderer Kapitalanlagen

Rz. 23 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Sind die Voraussetzungen des § 19a EStG bei der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von > Vermögensbeteiligungen erfüllt (ua Leistung als > Zusätzlicher Arbeitslohn), so kann es zur nachgelagerten Besteuerung kommen. Zu Einzelheiten vgl § 19a EStG und BMF vom 16.11.2021, Rz 30 ff, BStBl 2021 I, 2308, > Anh 2 Vermögensbeteiligungen ....mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Keine Anrechnung auf Arbeitslohn

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gewährt der ArbG eine besondere Leistung und verringert gleichzeitig den Lohn, auf den der ArbN einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat, liegt eindeutig kein zusätzlicher Arbeitslohn vor. Dies entspricht der bisherigen Praxis und Rechtsprechung. Auch nach der neueren BFH-Rechtsprechung (> Rz 6) ist eine Barlohnumwandlung schädlich. Rz. 10 Stand:...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Anrechnung von Arbeitgeberleistungen

Rz. 72 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Höhe der Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen des ArbN. Keine oder allenfalls sehr geringe Aufwendungen entstehen zB, wenn der ArbN zu Fuß geht oder ein (Elektro-)Fahrrad benutzt (BFH 240, 570 = BStBl 2013 II, 735). Entsprechendes gilt aber auch, wenn der ArbN betriebliche Leistungen erhält...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Andere Gestaltungen

Rz. 22 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Nach § 7d SGB IV sind die Wertguthaben nach den Vermögensanlagevorschriften der SV-Träger (§§ 80ff SGB IV) verzinslich anzulegen und nach § 7e SGB IV gegen das Risiko der Insolvenz des ArbG abzusichern. Zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Wertguthabens muss ein Rückfluss mindestens in Höhe der dem Wertguthabenkonto zugeführten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zuflusszeitpunkt aus Wertguthaben – nachgelagerte Besteuerung

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die FinVerw verwendet für Wertguthaben iSd § 7bff SGB IV den Begriff Zeitwertkonto (BMF vom 17.06.2009 unter A I, BStBl 2009 I, 1286). Arbeitszeitkonten sind steuerlich somit zu unterscheiden inmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Fahrtkostenersatz oder unentgeltliche Beförderung durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

Rz. 113 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören als WK-Ersatz grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Das gilt insbesondere für Vergütungen bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs, soweit sie nicht ausnahmsweise steuerfreie > Reisekosten oder Mehraufwendungen für Familienheim...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.15 Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung

Rz. 25 Mit dem AVmG wurde in Abs. 1 Satz 2 geregelt, dass Arbeitsentgelt auch diejenigen Entgeltteile sind, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, soweit sie 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rente...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff "Arbeitsentgelt" ist in Abs. 1 der Vorschrift definiert. Er umfasst alle denkbaren Einnahmearten bzw. Vermögenswerte, die im Rahmen einer Beschäftigung für die geleistete Arbeit gewährt werden. Unerheblich ist es hierbei, ob es sich um Geld- oder Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile, wie z. B. Rabatte, handelt. Zum Arbeitsentgelt gehört folglich nich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.5 TV Fahrradleasing (VKA)

Mit dem „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020” wurde die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung zugunsten sogenannter Job-Bike-Vereinbarungen geschaffen. Im Wesentlichen besteht die Tarifregelung darin, dass Arbeitnehmer auf einen Teil des Entgelts verzichten können, um damit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.12 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b AltTZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch weiterhin steuerfrei, obwohl bei ab 2010 begonnener Altersteilzeit die entsprechenden Beiträge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Leitsatz 1. Der für die Bemessung der Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags‐, Feiertags- oder Nachtarbeit maßgebende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum arbeitsvertraglich zusteht. 2. Ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zuf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)

Rz. 97 Durch die Vorschrift des § 1a BetrAVG wird ein einklagbarer Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung begründet. Rz. 98 Danach kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Tarifvertrag und Entgeltumwandlung

Rz. 406 § 20 Abs. 1 BetrAVG sieht zudem vor, dass für Tariflohn nur dann eine Entgeltumwandlung vereinbart werden kann, soweit dies durch einen Tarifvertrag vorgesehen (tarifvertraglicher Anspruch auf Entgeltumwandlung) oder durch Tarifvertrag zugelassen (sog. "Öffnungsklausel") ist.mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Arbeitsrechtliche Voraussetzungen der Entgeltumwandlung

Rz. 78 Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BetrAVG setzt eine rechtlich zulässige Entgeltumwandlung voraus, dass "künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden". (1) Das Merkmal der Wertgleichheit Rz. 79 I.R.d. Aspekts "Wertgleichheit" richten sich die Fragen in der Praxis in aller Regel nach der anzuwe...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Sonderregelungen bei der Entgeltumwandlung und bei beitragsorientierten Leistungszusagen

Rz. 154 Wird die Altersversorgung durch eine Entgeltumwandlung finanziert oder liegt ihr eine beitragsorientierte Leistungszusage zugrunde, so gilt für die Durchführungswege der unmittelbaren Versorgungszusage, des Pensionsfonds und der Unterstützungskasse die Sonderregelung des § 2 Abs. 5 BetrAVG, der insoweit das Quotierungsverfahren verdrängt und als Sonderrecht ("lex spe...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Entgeltumwandlung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG)

Rz. 77 § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG enthält eine sog. "Legaldefinition" des Begriffs der Entgeltumwandlung, die für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung gilt. aa) Arbeitsrechtliche Voraussetzungen der Entgeltumwandlung Rz. 78 Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BetrAVG setzt eine rechtlich zulässige Entgeltumwandlung voraus, dass "künftige Ent...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Besonderheiten bei der Entgeltumwandlung

Rz. 300 Hinsichtlich solcher Versorgungszusagen, die im Wege der Entgeltumwandlung finanziert werden, ist in zweifacher Hinsicht zu differenzieren, einerseits nach dem Zeitpunkt der Zusageerteilung und andererseits nach der Zusageart (vgl. auch Berenz, in: Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm, BetrAVG, § 7 Rn 117 ff.). Rz. 301 Wurde die Entgeltumwandlung vor 2002 vere...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung

Rz. 118 Für Entgeltumwandlungsmodelle ist in § 1b Abs. 5 BetrAVG die gesetzliche Unverfallbarkeit ab Beginn normiert. Diese sofortige Unverfallbarkeit erstreckt sich auch auf den aus einem Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG finanzierten Teil der Versorgungsleistungen. Rz. 119 Für aus Entgeltumwandlung finanzierte Altzusagen gilt die gleiche Übergangsregelung wie fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gehaltsumwandlung

Sofern durch die Verwendungsabrede nicht die Vergütung selbst, sondern nur die Auszahlung modifiziert wird, erfolgt ein Zufluss, FG Münster vom 16.09.2015, 7 K 2113/13 L, EFG 2015, 2072; dies gilt jedoch nicht bei einer aufgeschobenen Vergütung, FG D´dorf vom 15.04.2008, 10 K 3840/04, EFG 2008, 1290.mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 65. Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen

Rz. 999 § 8 Abs. 4 EStG (JStG 2020) legt fest, dass die jeweilige Steuervergünstigung nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die entsprechende Arbeitgeberleistung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht wird, das ist der Fall, wennmehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / (3) Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Rz. 93 Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist durch eine entsprechende Ergänzung in § 1a BetrAVG ein gesetzliches Obligatorium zur Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses eingeführt worden (ausführlich: Langohr-Plato, BetrAV 2017, 465 ff.). Arbeitgeber müssen gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG für neue, ab dem 1.1.2019 vereinbarte Entgeltumwandlungen zusätzlich zum umgewandelten Entg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Pfändungsschutz

Rz. 421 Betriebliche Versorgungsleistungen unterfallen wie das Gehalt und sonstige vom Arbeitgeber gezahlte Vergütungen dem gesetzlichen Pfändungsschutz des § 850 Abs. 2 S. 1 ZPO und sind daher nur pfändbar, soweit der Leistungsumfang die in § 850c ZPO festgelegten Pfändungsfreigrenzen übersteigt (BAG v. 17.2.1998 – 3 AZR 611/97, DB 1998, 1039). Dies gilt auch für solche Ver...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / (1) Das Merkmal der Wertgleichheit

Rz. 79 I.R.d. Aspekts "Wertgleichheit" richten sich die Fragen in der Praxis in aller Regel nach der anzuwendenden Berechnungsmethode und der Einbeziehung von Kosten. Da betriebliche Altersversorgung sehr stark von versicherungsmathematischen Rahmenbedingungen geprägt ist, liegt es nahe, auch im Bereich der Entgeltumwandlung von einer versicherungsmathematischen Äquivalenz a...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XII. Betriebliche Altersversorgung einschließlich Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (§§ 1 ff. BetrAVG)

Rz. 283 Das Bewusstsein für die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als ein Baustein der Gesamtversorgung für das Alter in Zeiten geringer werdender gesetzlicher Renten nimmt deutlich zu. Der Gesetzgeber ist wiederholt tätig geworden. Zum 1.1.2009 wurde bis zum 31.12.2017 in einem ersten Schritt die Altersgrenze für die Unverfallbarkeit in § 1b BetrAVG auf das 25. L...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Optionssysteme

Rz. 407 § 20 Abs. 2 BetrAVG ermöglicht eine obligatorische Verpflichtung der Mitarbeiter zur Entgeltumwandlung (sog. Opting-Out) und zwar bei allen betrieblichen Versorgungssystemen. Das heißt, dass der Mitarbeiter tarifvertraglich "gezwungen" werden kann, die Entgeltumwandlung zu nutzen, ohne dass es dafür einer gesonderten Entgeltumwandlungsvereinbarung bedarf. Voraussetzu...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungenmehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / (2) Umwandlung künftiger Entgeltansprüche

Rz. 87 Hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "künftige" Entgeltansprüche ist fraglich, bis zu welchem Zeitpunkt Entgelt umgewandelt werden kann. Nach dem hierzu bislang einzigen vorliegenden höchstrichterlichen Urteil setzt eine Entgeltumwandlung i.S.d. § 1 Abs. 5 BetrAVG a.F. insoweit voraus, dass im Umwandlungszeitpunkt bereits eine Rechtsgrundlage für den betroffenen Entge...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Sozialpartnermodell

Rz. 408 Arbeitgeber haben nach §§ 21 ff. BetrAVG nunmehr auch die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung ohne eigene Subsidiärhaftung und damit ohne einen entsprechenden Verschaffungsanspruch der Mitarbeiter anzubieten. Diese sog. Beitragszusage, bei der die Verpflichtung des Arbeitgebers allein in der Beitragszahlung besteht ("pay and forget"), ist allerdings nur m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Tarifvertrag

Rz. 47 Grds. ist ein Tarifvertrag geeignet, Ansprüche auf betriebliche Versorgungsleistungen zu begründen. Für diese Tarifverträge gilt das allgemeine Tarifvertragsrecht, d.h. insb. das TVG. Danach haben Tarifverträge normative Wirkung, wirken also unmittelbar und zwingend zwischen den Tarifvertragsparteien (§ 4 TVG), ohne jedoch Inhalt des individuellen Arbeitsvertrages zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 94 Zunächst einmal muss die Entgeltumwandlung die allgemeinen, an die steuerliche Anerkennung einer betrieblichen Altersversorgung zu stellenden Anforderungen erfüllen. Hierzu gehören insb. die Beachtung des Mindestalters von 62 Jahren für den Bezug der Altersrente sowie das Verbot der Vererbbarkeit und den insoweit steuerrechtlich geltenden eingeschränkten Hinterblieben...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 1781 Im Rahmen eines steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsvertrages kann dem Arbeitnehmer-Ehegatten auch eine Zusage auf Gewährung von betrieblichen Versorgungsleistungen erteilt werden (BVerfG v. 22.7.1970, BStBl II 1970, 652). In arbeitsrechtlicher Hinsicht gelten hierfür die durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG/Betriebsr...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 22. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 646 Nach heute gefestigter Rspr. haben auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Arbeitsentgeltcharakter (vgl. u.a. BAG v. 19.4.2016 – 3 AZR 526/14, NZA 2016, 820) und entlohnen bereits erbrachte und zukünftige Betriebstreue). Insofern gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge das AGG trotz der in § 2 Abs. 2 S. 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsre...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / j) Unterschiedliche Höchsteintritts- bzw. Aufnahmealter

Rz. 492 Eine Versorgungsordnung, die eine Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen davon abhängig macht, dass bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ein bestimmtes Höchsteintrittsalter noch nicht überschritten war, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG v. 14.1.1986 – 3 AZR 456/84, NZA 1987, 23; Doetsch, BetrAV 1997, 28). Unzulässig ist dagegen eine Verso...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Arbeitnehmerbegriff

Rz. 392 Das BetrAVG ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Als solches erstreckt sich sein persönlicher Geltungsbereich in erster Linie auf Arbeitnehmer, wobei § 17 Abs. 1 BetrAVG eine eigenständige Definition des Arbeitnehmerbegriffes enthält. Danach sind Arbeitnehmer im betriebsrentenrechtlichen Sinne alle Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Rechtsanspruch auf Portabilität

Rz. 190 Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Portabilität ist in § 4 Abs. 3 BetrAVG geregelt. Verpflichtet sind auf der einen Seite der ehemalige Arbeitgeber oder der bisherige Versorgungsträger und auf der anderen Seite der neue Arbeitgeber. Rz. 191 Grds. muss der ehemalige Arbeitgeber den Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Der Anspruch richtet sich g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / VIII. Altersversorgung und Tarifvertrag

Rz. 403 Die besondere Bedeutung tarifvertraglich normierter betrieblicher Versorgungssysteme wird künftig dadurch herausgestellt, dass hierfür durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit Wirkung ab dem 1.1.2018 mit den §§ 19 ff. BetrAVG ein neuer, eigener Abschnitt "Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag" eingeführt worden ist, in den die bislang in § 17 Abs. 3 BetrA...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Leistungshöchstgrenze

Rz. 288 Gem. § 7 Abs. 3 S. 1 BetrAVG ist die Einstandspflicht des PSV begrenzt auf einen Höchstbetrag. Danach beträgt der Maximalanspruch gegen den PSV das Dreifache der im Zeitpunkt der ersten Rentenfälligkeit geltenden monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV . Bei einer für 2022 festgelegten Bezugsgröße von monatlich 3.290 EUR (alte Bundesländer) bzw. 3.115 EUR (neue Bunde...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Leistungsformen (§ 1 Abs. 2 BetrAVG)

Rz. 69 § 1 Abs. 2 BetrAVG regelt zum einen drei weitere Gestaltungsformen, die neben der in § 1 Abs. 1 BetrAVG geregelten Leistungszusage des Arbeitgebers ebenfalls den Begriff der betrieblichen Altersversorgung erfüllen. Hierbei handelt es sich um die beitragsorientierte Leistungszusage, die Beitragszusage mit Mindestleistung sowie die reine Beitragszusage. Darüber hinaus e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Kollektivrechtliche Zusagen

Rz. 553 Die Änderung tarifvertraglich geregelter, arbeitgeberfinanzierter Versorgungsleistungen ist eher theoretischer Natur (Griebeling, ZIP 1993, 1059), da insb. Firmentarifverträge, d.h. solche Tarifverträge, die die betriebliche Altersversorgung für nur ein Unternehmen regeln – im Gegensatz zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung – nicht praktiziert werd...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Abfindbarkeit sog. Bagatellanwartschaften und -leistungen

Rz. 163 Eine zulässige Möglichkeit der Abfindung ist die Abfindung sog. Bagatellanwartschaften und -leistungen. Eine abfindbare Bagatellanwartschaft liegt insoweit nur dann vor, wenn die beim Erreichen der vereinbarten Altersgrenze zu zahlende monatliche Altersrente 1 % bzw. bei Kapitalleistungen 120 % der monatlichen Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV nicht überschreitet. Ausgehe...mehr