Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 11 Erbenhaftung / a) Überschuldung des Nachlasses mit Erblasserschulden

Rz. 233 Als Anfechtungsgründe im Sinne eines Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB kommen die Überschuldung des Nachlasses, mangelnde Kenntnis einzelner wichtiger Nachlassverbindlichkeiten, fehlerhafte Einschätzung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände in Betracht. Dabei ist als "Sache" im Sinne dieser Vorschrift bei der Anfechtung gem. §§ 1954, 1956 BGB die Erbschaft...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / f) Ehebezogene Zuwendung

Rz. 43 Ehebezogene Zuwendungen dienen der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft, auch wenn sie oftmals ohne eine objektiv messbare Gegenleistung vorgenommen werden. Es werden verschiedene Fallgruppen[112] unterschieden:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (1) Muster: Klage auf Zustimmung zur Auflassung

Rz. 427 Muster 11.32: Klage auf Zustimmung zur Auflassung Muster 11.32: Klage auf Zustimmung zur Auflassung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 286 & Teilerbauseinandersetzung Der Übergeber und seine beiden Kinder sind auf Ableben des Vaters Miterben i.S.d. §§ 2032 ff. BGB geworden. Bezüglich der Nachlassgegenstände bilden sämtliche Miterben gem. §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Nach § 2038 BGB erfolgt die Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich gemeinschaftlich. Auch die Verfügungsmacht steht den Mi...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Rechenschaftslegung

Rz. 192 Die Rechenschaftslegung erfordert neben der Rechnungslegung noch die erschöpfende Mitteilung der Tatsachen, deren Kenntnis für den Berechtigten zur Beurteilung der Geschäftsvorgänge erforderlich ist. Sie ist also umfassender als die Rechnungslegung und gibt dem Auskunftsberechtigten die weitestgehende Information. Häufigster gesetzlich geregelter Fall: § 666 BGB – Ge...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / i) Muster: Erbscheinsantrag des Gläubigers

Rz. 43 Muster 11.3: Erbscheinsantrag des Gläubigers Muster 11.3: Erbscheinsantrag des Gläubigers An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ Herr _________________________ ist nach der Auskunft des Standesamts _______________...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Rechtsnatur des Abschichtungsvertrages

Rz. 283 In der Literatur werden zwei Lösungsmöglichkeiten diskutiert: Dabei wird der Verzicht neben der Veräußerung als eigenständiges Rechtsinstitut angesehen und wie eine Verfügung nach § 2033 BGB behandelt. Rz. 284 Der BGH hat schon in seinem Urt. v. 11.3.1968 – III ZR 223/65 [27...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 15. Muster: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs

Rz. 85 Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Begriff der Ausstattung

Rz. 148 Die Ausstattung ist eine besondere Art einer unentgeltlichen Zuwendung an ein Kind – bis zum 30.6.1958 im Gesetz "Aussteuer" genannt.[136] Sie stellt ein besonders hervorgehobenes Rechtsverhältnis zwischen einem Elternteil und einem Kind her ("causa sui generis"), das Auswirkungen bis hinein in das Erb- und Pflichtteilsrecht hat.[137] Weil sie eigenständigen Regeln i...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 106 Auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten schmälert den Nachlass. Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2 und 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[102] Dazu der BGH in BGHZ 37, ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Materielle Beschwer, § 59 Abs. 1 FamFG

Rz. 308 Eine Rechtsbeeinträchtigung i.S.d. § 59 Abs. 1 FamFG liegt vor, wenn ein privatrechtliches oder öffentlich-rechtliches subjektives Recht des Beschwerdeführers durch die angefochtene Entscheidung berührt wird.[186] Als verletzte Rechtsposition kommt dabei in Nachlasssachen vor allem das Erbrecht in Betracht. Dagegen führt die bloße Verletzung von Verfahrensrechten nac...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / I. Voraussetzungen für eine Vollstreckbarerklärung

Rz. 71 Aus Schiedssprüchen selbst kann keine Zwangsvollstreckung erfolgen, sondern nur aus den Entscheidungen, die Schiedssprüche – auch vereinbarte – für vollstreckbar erklären, § 794 Abs. 1 Nr. 4a ZPO.[59] In einem Rechtsgestaltungsakt wird dem Schiedsspruch durch das staatliche Gericht die Vollstreckbarkeit verliehen, § 1060 ZPO. Einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung is...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 6. Muster: Feststellungsklage zur Vorbereitung der Teilung

Rz. 291 Muster 19.2: Feststellungsklage zur Vorbereitung der Teilung Muster 19.2: Feststellungsklage zur Vorbereitung der Teilung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – wegen: Feststellung Namens u...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Kauf und Übertragung eines Erbteils

Rz. 19 Muster 18.3: Kauf und Übertragung eines Erbteils Muster 18.3: Kauf und Übertragung eines Erbteils _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurk...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbschaftskauf

Rz. 11 Muster 18.1: Erbschaftskauf Muster 18.1: Erbschaftskauf _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurkunde ich Folgendes: § 1 Vertragsgegenstand (...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Prinzip der subjektiven Äquivalenz

Rz. 31 Zur Beurteilung, ob eine gemischte Schenkung vorliegt, ist das sogenannte Prinzip der subjektiven Äquivalenz heranzuziehen. Inwieweit eine teilweise unentgeltliche Zuwendung vorliegt, hängt demnach vom Wert der auszutauschenden Leistungen ab, den die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsfreiheit selbst bestimmen.[76] Leistung und Gegenleistung zu bewerten, ist somit...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 107 Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind Herr Unternehmer U und seine Ehefrau F. Ferner sind seine Kinder S, T1 und T2 erschienen. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Erbvertrag [216] und Pflichtteilsverzichtsvertrag I. Erbvertrag 1. Ic...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 4. Vorempfänge als fiktives Vermögen

Rz. 45 Unter dem Stichwort "Vorempfänge" hat der Anwalt zu erfragen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant bzw. der Erblasser und sein evtl. vorverstorbener Ehegatte an seine Abkömmlinge, an seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen hat. Für die erbrechtliche Beratung sind diese einerseits im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen relevant, wenn es sich um Schenk...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / Literaturtipps

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einführung

Rz. 68 Bei der Errichtung eines Testaments sind neben den materiellen Gestaltungsmöglichkeiten eine Reihe objektiver und subjektiver Kriterien zu beachten. So ist bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu bedenken, dass die getroffene Regelung möglicherweise erst Jahre später oder gar Jahrzehnte nach ihrer Errichtung zum Tragen kommt. Das heißt, dass der Berater be...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / a) Bedeutung in der Kautelarpraxis

Rz. 110 Die Bedeutung des Zuwendungsverzichts ist in der Kautelarpraxis relativ gering, zumal letztwillige Verfügungen nach §§ 2253 ff. BGB oder Erbverträge nach § 2290 BGB zu Lebzeiten abgeändert werden können. Der Zuwendungsverzicht ist ebenfalls ein abstraktes Rechtsgeschäft mit zugrunde liegendem Kausalgeschäft zwischen Erblasser und Dritten.[220] Das Hauptmotiv des Zuwen...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / (2) Leistungen im Rahmen der Pflegschaftsbearbeitung

Rz. 191 Soweit jedoch durch das Personal Leistungen im Rahmen der Pflegschaftsbearbeitung erbracht werden, ist der entstandene Zeitaufwand zu vergüten.[190] Dazu gehören beispielsweise die Erstellung von Schriftstücken, die Vorbereitung von Nachlassverzeichnissen, Abrechnungen und Berichten, die Erbenermittlung etc. Richtigerweise sind solche zulässigerweise delegierten fallb...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 5. Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 135 Auch nach der Reform aus dem Jahr 2010 bleiben zahlreiche Fragen und Auslegungsprobleme ungeklärt.[258] So bleibt fraglich, ob auch ausdrückliche Ersatzerbeinsetzungen von Abkömmlingen oder von einzelnen Abkömmlingen durch Verzicht des Vorfahren ebenfalls entfallen.[259] Zudem darf die Reichweite des Zuwendungsverzichts nicht verkannt werden. So kommt es auch nach der...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 12. Haftung des Nachlassverwalters

Rz. 632 Der Nachlassverwalter führt sein Amt unabhängig und eigenverantwortlich. Er untersteht der Aufsicht des Nachlassgerichts, §§ 1960, 1962, 1888 Abs. 1 BGB. Dieses hat den Nachlassverwalter zu entlassen, wenn die Fortführung des Amtes, insbesondere wegen seines pflichtwidrigen Verhaltens, das Interesse der Nachlassgläubiger gefährden würde.[500] In reinen Zweckmäßigkeit...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / aa) Güterrechtliche und unterhaltsrechtliche Folgen

Rz. 29 Der Erbverzicht umfasst nicht automatisch den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehepartners (siehe Rdn 98 ff.). Aus diesem Grund sollte auf jeden Fall ein Ehevertrag geschlossen werden, der den Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs beinhaltet oder die Gütertrennung vorsieht. Schließt der Ehegatte einen Erbverzichtsvertrag, wird aber gleichwohl Erbe oder Vermächtnisn...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Teilungsanordnung

Rz. 215 Eine Teilungsanordnung liegt dann vor, wenn der Erblasser einem Miterben zwar einen bestimmten Nachlassgegenstand zuordnen will, es aber dennoch bei der gesetzlichen oder testamentarischen Erbquote und deren wertmäßigen Zuwendung verbleiben soll (vgl. Muster zur Teilungsanordnung Rdn 480).[284] Die Teilungsanordnung konkretisiert den Erbteil nur, führt aber wertmäßig...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / A. Typische Sachverhalte aus der Praxis

Rz. 1 In der Praxis zur Nachfolgegestaltung – privat und im Unternehmensbereich – werden Stiftungen nach wie vor häufig nachgefragt, ohne dass es bei jeder entsprechenden Beratung tatsächlich zu einer Stiftungserrichtung kommen muss. In der Fachliteratur sind Stiftungen vor allem als Ansatz zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge vielfach Gegenstand von Diskussionen.[1] In ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Nachlasspflegschaft

Rz. 30 Auf Antrag eines Nachlassgläubigers hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Erbschaft entweder noch nicht angenommen oder der Erbe unbekannt oder ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, § 1961 BGB. Dies korrespondiert mit der Vorschrift des § 1958 BGB, wonach vor der Annahme der Erbschaft eine Klage gegen den Erben als unzulässig...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / i) Muster: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 220 Muster 7.45: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge Muster 7.45: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung der Frau _________________________ a...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / B. Einführung

Rz. 3 Der Erblasser kann mit der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge seinen Nachlass verschiedenen Personen zeitlich gestaffelt, also nacheinander zukommen lassen. Mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein (§§ 2100, 2139 BGB). Er ist damit lediglich "Erbe auf Zeit".[1] Der Nacherbe wird ab diesem Zeitpunkt Erbe des Erblas...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / I. Mehrparteienschiedsgericht

Rz. 52 Die Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit ist eine Erscheinung, die sich erst innerhalb der letzten zwanzig Jahre entwickelt hat. Rz. 53 Setzt der Erblasser bereits ein Schiedsgericht ein, so dürften Probleme des Mehrparteienschiedsgerichts seltener auftreten. Anders ist es, wenn mehr als zwei Erben entstandene Streitigkeiten mit Hilfe eines Schiedsgerichts austragen woll...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Formelle Fehlerhaftigkeit

Rz. 261 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den Wortlaut des § 2361 BGB hinausgeht; vgl. Muster Rdn 263).[157] Beispiele aus der Rechtsprechung:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XIII. Zuwendungsverzicht eines Schlusserben

Rz. 460 Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach § 2265 BGB bzw. § 10 LPartG ein gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament errichtet und ist durch den Tod des Erststerbenden von ihnen eine Bindung für den Überlebenden eingetreten, so führt die sich aus der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen ergebende Bindungswirkung dazu, dass der überlebende Ehegatte bzw...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 25. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 163 Das IPR bestimmt, welche Rechtsordnung auf Sachverhalte mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. bestimmt sich das Erbrechtsstatut für bis 16.8.2015 eingetretene Erbfälle grundsätzlich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Für seit 17.8.2015 eingetretene Erbfälle kommt es für das anzuwendende nationale Erbrecht auf den letzten gewöhnlic...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Direkterwerb – kein Durchgangserwerb

Rz. 124 Die dingliche Surrogation sorgt dafür, dass die Rechtsinhaber des ursprünglichen Nachlassgegenstands, also die Miterben, keine Schmälerung ihrer Rechtsposition erleiden. Die Miterben erhalten kraft Gesetzes eine gleichwertige Rechtsposition am Ersatzgegenstand und sind nicht auf die Durchsetzung schuldrechtlicher Ansprüche angewiesen. Es findet also kein Durchgangser...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / Literaturtipps

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Antrag auf Ehescheidung oder -aufhebung

Rz. 492 Ein formal richtig gestellter und durch Zustellung rechtshängig gewordener Scheidungs- oder Eheaufhebungsantrag ist Voraussetzung für den Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts, §§ 124, 133 FamFG, §§ 253, 261 ZPO.[561] Die Gleichstellung mit den Rechtsfolgen einer rechtskräftigen Auflösung der Ehe beruht auf der Überlegung, dass die Beteiligung des überlebend...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Rechtsschutzversicherung

Rz. 3 Nur wenige Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Bereich des Erbrechts Kosten über den Beratungs-Rechtsschutz hinaus. Der Mandant ist nach einer Rechtsschutzversicherung zu befragen und eine Deckungszusage einzuholen, zumindest im Hinblick auf ein erstes Beratungsgespräch.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / IV. Erweiterung der gesetzlichen Auskunftsansprüche durch die Rechtsprechung

Rz. 132 Die Rechtsprechung hat lange Zeit erbrechtliche Auskunftsansprüche außerhalb der positivrechtlich genannten Anspruchsgrundlagen verneint. Erst in den 70er Jahren hat der BGH im Interesse der Sicherung der Rechte des Erben – gestützt auf § 242 BGB – die Auskunftsrechte erweitert. Die neuere Rechtsprechung nimmt zwar ihren Ausgang bei den unten genannten Einzelvorschri...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Qualifikation des pauschalierten Zugewinnausgleichs unter Geltung der EuErbVO – Ausweis im ENZ; EuGH, Urt. v. 1.3.2018

Rz. 66 Die Erhöhung der Ehegattenerbquote gem. § 1371 Abs. 1 BGB, die nach h.M. güterrechtlich zu qualifizieren ist,[65] ist nach der Rechtsprechung des EuGH in einem ENZ zu berücksichtigen.[66] Bei Erbfällen vor dem 17.8.2015 (Inkrafttreten der EuErbVO), bei denen das Erbrechts- und das Güterrechtsstatut auseinanderfallen, verbleibt es bei der vom BGH[67] angenommenen güterr...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / e) Nachweis der Hoferbfolge

Rz. 332 Im Geltungsbereich der Höfeordnung reicht zum Nachweis des Erbrechts bei Nachlässen, in denen sich ein Hof befindet, die Vorlage eines vom Nachlassgericht ausgestellten Erbscheins nicht aus. Insoweit bestehen grundbuchrechtliche Besonderheiten im Hinblick auf § 35 Abs. 1 GBO. Nach § 18 Abs. 2 S. 2 HöfeO muss der Erbschein den Hoferben als solchen bezeichnen. Daneben ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XXII. Checkliste: Erbenfeststellungsklage

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Öffentlicher Glaube

Rz. 204 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Grundsatz der Universalsukzession

Rz. 182 Der in § 1922 BGB verankerte Grundsatz der Universalsukzession bestimmt, dass der Nachlass des Erblassers in seiner Gesamtheit auf den oder die Erben übergeht. Folge dieses Grundsatzes ist es, dass lediglich eine dingliche Beteiligung an sämtlichen Nachlassgegenständen nach Anteilen bei mehreren Erben möglich ist. Diese Gesamtrechtsnachfolge erlaubt es dem Erblasser ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Grenze der Testierfreiheit

Rz. 356 Verstößt der Inhalt einer Verfügung von Todes wegen gegen die guten Sitten, so ist sie nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB). Die dem Erblasser gewährte Testierfreiheit findet hier ihre Grenze. Grundsätzlich ist der Erblasser befugt, ohne nähere Gründe von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen; das Pflichtteilsrecht sichert die nahen Angehörigen. Allerdings kommt in den gesetzl...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / I. Klageart

Rz. 228 Bei der Auskunfts- und ggf. Rechnungslegungsklage handelt es sich um eine Leistungsklage. Wegen der (verjährungsrechtlichen und kostenmäßigen) Vorteile ist es jedoch empfehlenswert, sie als Stufenklage (§ 254 ZPO) zu erheben. Aus dem Wesen der Stufenklage folgt nicht, dass die Verjährung bzgl. aller dem Zahlungsbegehren vorangehenden Ansprüche gehemmt wird, auch wenn...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / g) Checkliste: Antrag auf Teilungsversteigerung

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§ 22 Handelsregister und Er... / 3. Eintragung des Haftungsausschlusses bei Fortführung der bisherigen Firma

Rz. 29 Bei Fortführung der Firma – mit oder ohne Nachfolgezusatz – haftet der Erbe für die vom Erblasser herrührenden Geschäftsverbindlichkeiten nach §§ 25, 27 HGB. Ein Haftungsausschluss für diese Verbindlichkeiten ist nach h.M. möglich analog § 25 Abs. 2 HGB, indem der Alleinerbe die Ausschließung seiner Haftung in das Handelsregister eintragen und bekannt machen lässt,[25...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 10. Checkliste: Auskunfts-, Feststellungs- und Herausgabeklage mit evtl. eidesstattlicher Versicherung gegen den Erbschaftsbesitzer

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ZErb 07/2023, Zum Feststell... / Leitsatz

1. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zustehendes Recht. Ein Sozialhilfeträger kann das Ausschlagungsrecht nicht auf sich überleiten und ausüben. Andernfalls erhielte der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, auf die Erbfolge Einfluss zu nehmen, was generell nicht dem Erblasserwillen entspr...mehr