Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 5 Verzichtsverträge / 9. Erbverzicht und Auslandsberührung

Rz. 49 Nach der Wertung des deutschen Erbrechts handelt es sich bei dem Erbverzicht nicht um eine letztwillige Verfügung, sondern vielmehr um ein sonstiges erbrechtliches Rechtsgeschäft, vergleichbar der Erbschaftsannahme und -ausschlagung.[129] Infolgedessen gilt für den Erbverzicht das Erbstatut des Art. 26 EGBGB nicht unmittelbar, sondern unterliegt Art. 11 EGBGB.[130] Rz...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / a) Weitere Einsetzung als Erbe oder Vermächtnisnehmer

Rz. 23 Eine Einsetzung des Verzichtenden als Erbe oder Vermächtnisnehmer ist weiterhin möglich. Der Verzichtende kann auch auf einen Bruchteil des gesetzlichen Erbrechts verzichten oder sich sein Pflichtteilsrecht weiter vorbehalten.[67] Ein Teilverzicht erstreckt sich nur auf die ideelle Erbquote. Unzulässig ist allerdings eine Beschränkung auf einen einzelnen Gegenstand od...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / II. Zuständigkeit

Rz. 247 Zuständig ist grundsätzlich das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (§ 12 ZPO). Zudem besteht die Möglichkeit, am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft (§ 27 ZPO) Klage zu erheben. Die Erhebung der Klage am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft bietet sich insbesondere in solchen Fällen an, in denen es mehrere Beklagte (Miterben) gibt. Zuständig gem....mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Innerhalb eines Prozesses

Rz. 264 Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Herrn/Frau Präsidenten/Präsidentin des Landgerichts _________________________ Notar _________________________ in _________________________ hier: Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht in der Erbrechtsstreitigkeit _________________________ ./. _________________________, Landgericht ___________...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Besonderheiten bei Grundstücken im Nachlass

Rz. 137 Gehört ein Grundstück zum Nachlass, so ist nicht dieses Grundstück oder ein Anteil an dem Grundstück belastet. Der Nießbrauch selbst kann im Grundbuch also nicht eingetragen werden. Aber im Hinblick auf die Verfügungsbeschränkung des § 1071 BGB ist außerhalb des Grundbuchs eine Beschränkung der Verfügungsbefugnis entstanden. Deshalb lässt die Rechtspraxis die Eintrag...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Qualifikation des pauschalierten Zugewinnausgleichs unter Geltung der EuErbVO – Ausweis im ENZ

Rz. 44 EuGH, Urt. v. 1.3.2018: Die Erhöhung der Ehegattenerbquote gem. § 1371 Abs. 1 BGB, die nach h.M. – und Rechtsprechung deutscher Gerichte – güterrechtlich zu qualifizieren ist,[48] ist nach der Rechtsprechung des EuGH in einem ENZ zu berücksichtigen und aus diesem Grund nicht güterrechtlich, sondern erbrechtlich zu qualifizieren.[49] Bei Erbfällen vor dem 17.8.2015 (Ink...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / B. Letztwillige Schiedsgerichtsanordnung

Rz. 2 Schiedsgerichte in Erbsachen sind zulässig entweder Rz. 3 Die Möglichkeit einer Schiedsgerichtsanordnung durch Verfügung von Todes wegen sieht § 1066 ZPO vor. In der Praxis findet ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / X. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung)

Rz. 489 Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / bb) Stundensatz

Rz. 161 Der Stundensatz bemisst sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.[117] Die Höhe des Stundensatzes richtet sich demnach unter Würdigung der genannten Umstände am Einzelfall.[118] Dementsprechend hat das Nachlassgericht – im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tret...mehr

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Unterschrift

Rz. 134 Die eigenhändige Unterschrift soll die Identifizierung des Erblassers sicherstellen. Sie soll auch klarstellen, dass das Schriftstück kein unverbindlicher Entwurf und der darin zum Ausdruck gebrachte Wille ernsthaft ist. Da § 2247 Abs. 3 BGB das Unterschreiben mit Vor- und Familiennamen nur als Sollvorschrift einordnet, kann auch mit anderen eindeutigen Kennzeichnung...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (4) Entbehrlichkeit des Haftungsbeschränkungsvorbehalts

Rz. 272 Ausnahmsweise ist ein Vorbehalt nach § 780 ZPO in drei Fallgruppen nicht erforderlich: (a) Wenn schon das Urteil selbst erkennen lässt, dass sich die Vollstreckung gegen einen Erben richtet. Dies ist gem. § 780 Abs. 2 ZPO in drei Fällen gegeben: Wenn das Urteilmehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Erfüllung des Vermächtnisses durch Bevollmächtigung des Vermächtnisnehmers

Rz. 95 Der Erfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers kann auch dadurch "gesichert" werden, dass der Vermächtnisnehmer selbst unter Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB vom Erblasser in der Verfügung von Todes wegen bevollmächtigt wird, das vermachte Eigentum auf sich zu übertragen oder zu Lasten einzelner Nachlassgegenstände dingliche Rechte zu bestellen. Die Vollmac...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe

Rz. 27 Muster 14.2: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe Muster 14.2: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[31] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den eingetragenen Verein _________________________, ver...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Muster: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage

Rz. 355 Muster 8.8: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage Muster 8.8: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung und Feststellungs-Widerklage von – Beklagten/Widerkläger – Prozessbevoll...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 39 Sachverhalt Die Verpfändung eines Erbteils bietet sich u.a. in den Fällen an, in denen ein (Mit-)Erbe seine neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten bereits vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nutzen will. Etwa zur Erlangung eines Darlehens kann er dann ein Pfandrecht an seinem Erbteil zur Sicherheit anbieten. Es entsteht durch beurkundungsbedürftiges Verfügungsge...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 8. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 362 Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächt...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen und Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 81 Vor der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist zunächst zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmt § 2303 BGB und die oftmals missverstandene Vorschrift des § 2309 BGB. Rz. 82 Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und d...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Aktivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 173 Bereits aus dem Wortlaut des § 2212 BGB folgt, dass ein der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker unterliegendes Recht nur durch diesen gerichtlich geltend gemacht werden kann. Dies bezieht sich sowohl auf den Zivilprozess als auch auf Verwaltungsrechtsstreitigkeiten sowie Verfahren vor der freiwilligen Gerichtsbarkeit[319] und im Schiedsverfahren.[320] Der Umf...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Zustand einer Person

Rz. 585 In erbrechtlichen Angelegenheiten kommen zwei Möglichkeiten der Feststellung des Zustands einer Person in Betracht: (1) Im Abstammungsprozess zum Zweck der Klärung erbrechtlicher Fragen (Abstammung als Vorfrage des Erbrechts, vgl. § 1924 BGB "Abkömmling"), hier sogar mit der Pflicht zur Duldung von Untersuchungen und zur Entnahme von Blutproben (§ 372a ZPO).[718] U.U....mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Checkliste: Antrag auf Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 354 Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigt...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Gesetzliche Sondererbfolge

Rz. 323 Abweichend von der in § 1922 BGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) sieht § 4 HöfeO eine Sondererbfolge vor: Der Hof geht mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf einen einzigen Erben, den Hoferben, über. Der Rechtsübergang kraft Sondererbfolge erstreckt sich gem. §§ 2, 3 HöfeO auf das gesamte Zubehör, auf die Grundstücke, die vom Hof aus bewirtschaft...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Regelungen der EuErbVO

Rz. 50 Nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt sich das Erbstatut nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes. In vielen ausländischen Rechtsordnungen, die zum romanischen Rechtskreis gehören, ist das Vermächtnis kein schuldrechtlicher Anspruch, sondern ein dinglich wirkendes Recht – "Vindikationslegat". Aus diesem Grund sind die Vermächtni...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / III. Vertragsgegenstand

Rz. 241 Über den auf Verträge über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil beschränkten Wortlaut des § 311b Abs. 5 BGB hinaus lässt dieser nach einer – mit Hinblick auf den Normzweck des § 311b Abs. 5 BGB, eine vorzeitige Auseinandersetzung unter künftigen gesetzlichen Erben zu ermöglichen – Literaturansicht jede Art von Verpflichtungen über Verfügungen zu, die sich im...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Muster: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments)

Rz. 286 Muster 8.5: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments) Muster 8.5: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _______________...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / k) Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 272 Aus den §§ 1030 Abs. 1, 1036, 1059, 1061 BGB ergibt sich der Nießbrauch als grundsätzlich unvererbliches und unübertragbares dingliches Recht, eine Sache in Besitz zu nehmen, zu verwalten, zu bewirtschaften und sämtliche Nutzungen, d.h. Früchte (Erträge) und Gebrauchsvorteile, aus ihr zu ziehen, wobei die Pflicht des jeweiligen Eigentümers des belasteten Gegenstands ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwiderrufliche postmortale Vollmacht

Rz. 264 Muster 1.9: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwiderrufliche postmortale Vollmacht Muster 1.9: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwid...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 285 Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pfl...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

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ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Antragsbe... / 1 Gründe

I. Am 5.6.2019 verstarb an ihrem letzten Wohnsitz in S. Frau Irene W. (im Folgenden: Erblasserin). Das Nachlassgericht erteilte einen Erbschein, der ihre Schwester Margareta L. als Miterbin zu einem Viertel ausweist. Margareta L. verstarb am 9.12.2019 in Polen. Bezüglich der Erbfolge nach ihr wurde von einem ihrer Neffen bei der antragstellenden polnischen Notarin (im Folgen...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbunwürd... / 2 Anmerkung

Erbunwürdigkeit kommt in der Praxis selten vor. Der "gewöhnliche Erbschleicher", der einen wohlhabenden Erblasser dazu bringen möchte, ihm sein Vermögen oder Teile davon zukommen zu lassen, ist weit davon entfernt, erbunwürdig zu sein. Das liegt an den strikten Voraussetzungen, die das Gesetz für die Erbunwürdigkeit fordert: Entweder muss der Erbunwürdige eine schwere Straft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Sonderrechtsnachfolge

Rn. 2781 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Verbundenheit zwischen den Gesellschaftern ist bei PersGes in der Regel größer als bei KapGes. Insbesondere geht die Gesellschafterstellung einer PersGes regelmäßig mit der (ggf beschränkten) persönlichen Haftung der Gesellschafter einher. Den Regeln des allgemeinen Erbrechts folgend, wirft das die Frage auf, ob beim Tod eines Gesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Nachfolge- und Abfindungsklauseln

Rn. 2752 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Um die Zusammensetzung des Gesellschafterkreises zu steuern, hat die Praxis Nachfolge- und Abfindungsklauseln entwickelt, die es durch Gestaltung im Gesellschaftsvertrag ermöglichen, beim Tod eines Gesellschafters nur bestimmte Nachfolger in die Gesellschaft hineinzulassen, andere jedoch, gegen Abfindung, aus dem Gesellschafterkreis auszus...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des aus... / I. Sachverhalt

Die in Österreich ansässigen Kläger stritten mit dem im Landgerichtsbezirk Traunstein ansässigen Beklagten im Rahmen einer Feststellungsklage um die Erbfolge nach der im Jahre 1993 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war österreichische Staatsangehörige und hatte ihren letzten Wohnsitz in Österreich. In dem Rechtsstreit ging es insbesondere um die Frage, ob ein bestimm...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / 8

Auf einen Blick Durch das Konzept von Legal Tech tun sich neue kostengünstige und zeitsparende Möglichkeiten auf, die das Versprechen des Rechtsstaats mit neuem Leben erfüllen. Speziell im Bereich der rechtlichen Vorsorge hat Legal-Tech das Potenzial, den Markt zu verändern und die Art und Weise, wie Menschen Zugang zu Rechtsberatung und -dienstleistungen erhalten, grundlege...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 1. Grundsätze

Leistungen, die eine gemeinnützige Stiftung an Dritte (Destinatäre) erbringt, sind im Regelfall bei diesen steuerlich nicht relevant. Zunächst ist festzustellen, dass solche Stiftungsleistungen keine Schenkungen sind und daher auch keine Schenkungsteuer auslösen. Denn sie erfolgen zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke und damit nicht freigebig. Die fehlend...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des aus... / II. Erstattungsfähigkeit der Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

1. Grundsätze Das OLG München hat zunächst auf die Bestimmung des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO verwiesen, wonach die unterliegende Partei die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten hat, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Das seien Aufwendungen für solche Handlungen, die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich un...mehr

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FF 06/2023, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Man mag sich ein Leben ohne Vertrauen nicht vorstellen. Andererseits gibt es viele Lebensbereiche, in denen es höchst riskant ist, sich allein auf persönliche Versprechen zu verlassen. Hierzu gehört sicherlich die gezielt herbeigeführte Elternschaft durch zwei Personen, deren persönliche Beziehung nicht über eine kurze Zufallsbekanntschaft hinausreicht und woran sich auch na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

Rz. 261 [Autor/Stand] Der Erbverzicht ändert unmittelbar die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge.[2] Haben Verwandte und/oder der Ehegatte noch zu Lebzeiten des Erblassers [3] durch notariellen Vertrag (§ 2348 BGB) mit ihm auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichtet, sind sie bei Eintritt des Erbfalls weder erb- noch pflichtteilsberechtigt (§ 2346 Abs. 1 BGB). Dadurch erhöhen ...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / II. Reformbemühungen

Der Ausschuss für Familien- und Erbrecht der Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Ausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins haben wiederholt die Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Verfahren in Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gefordert und insoweit "dringenden Reformbedarf" gesehen. Im Vordergrund stehen das Unbeha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines, Verhältnis zum Erbfall

Rn. 3051 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Erbengemeinschaft ist grds auf Auseinandersetzung angelegt (sog geborene Liquidationsgemeinschaft; Frank/Helms, Erbrecht, § 19, Rz 2, 7. Aufl), was aber nicht ausschließt, dass sie mitunter jahrelang als solche bestehen kann, sog fortgesetzte Erbengemeinschaft, s Rn 2932. Im Regelfall haben die Erben jedoch ein Interesse daran, die Erbe...mehr