Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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Überblick über die erbrecht... / b) Voraussetzung für die Erteilung eines quotenlosen Erbscheins

Eine Angabe der Erbteile im Erbschein ist nicht erforderlich, wenn ein Miterbe als alleiniger Antragsteller hierauf verzichtet hat. Der Erteilung eines quotenlosen Erbscheins steht der Widerspruch eines nichtantragstellenden Miterbe nicht entgegen, denn die Zustimmung aller Miterben ist hierfür nicht erforderlich. OLG Hamm v. 27.7.2022 – 10 W 12/22 FamFG § 352a Beraterhinweis S...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Vollstreckung des Anspruchs auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Bei der Auskunft über den Bestand eines Nachlasses handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung i.S.d. § 888 Abs. 1 ZPO; dies gilt auch dann, wenn die Auskunftserteilung durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu erfolgen hat. In Fällen, in denen die Vornahme der zu vollstreckenden Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt, ist der Schuldner verpf...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Zulässigkeit der sog. "Dieterle-Klausel"

Eine testamentarische Regelung, wonach als Nacherben die Personen bestimmt werden, die der Vorerbe zu seinen Erben einsetzt, verstößt nicht gegen § 2065 Abs. 2 BGB. KG v. 25.8.2022 – 1 W 262/22 BGB § 2065, § 2100 Beraterhinweis Um die Kinder in ihrer Entscheidungsfreiheit möglichst wenig einzuschränken, wurde bei Geschiedenentestamenten lange Zeit die sog. "Dieterle-Klausel" (b...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) In-Sich-Geschäfte des Testamentsvollstreckers

Eine Befreiung des Testamentsvollstreckers vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) muss nicht zwingend ausdrücklich in der letztwilligen Verfügung angeordnet werden. In der Ernennung eines Miterben zum Testamentsvollstrecker liegt in der Regel die Gestattung derjenigen In-Sich-Geschäfte, die im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung des Nachlasses liegen; an die Ordnungsmäß...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach Ausschlagung

Einem Pflichtteilsberechtigten steht auch nach Ausschlagung seines Erbteils gem. § 2306 Abs. 1 BGB ein Auskunftsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB zu. BGH v. 30.11.2022 – IV ZR 60/22 BGB § 2306, § 2314 Beraterhinweis Wenn das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten im Falle der Ausschlagung nach § 2306 Abs. 1 BGB einen Pflichtteilsanspruch einräumt, ist kein Grund erkennbar, warum ihm...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Eröffnung der Kopie eines Testaments

Kann ein Testament nicht im Original, sondern nur eine private Kopie der Originalurkunde vorgelegt werden, ist die Kopie gem. § 348 FamFG zu eröffnen. OLG Düsseldorf v. 19.8.2022 – 3 Wx 119/22 FamFG § 348 Beraterhinweis Ist ein Testament im Original nicht mehr auffindbar, kann dessen Errichtung und Inhalt im Erbscheinsverfahren auch durch Vorlage einer Kopie bewiesen werden (Ba...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Anforderungen an ein Drei-Zeugen-Testament

Trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkung setzt die Errichtung eines Drei-Zeugen-Testaments voraus, dass sich der Erblasser in so naher Todesgefahr befunden hat, dass voraussichtlich weder die Errichtung eines Testaments vor einem Notar (§ 2232 BGB) noch vor einem Bürgermeister (§ 2249 BGB) möglich gewesen wäre. OLG Brandenburg v. 4.10.2022 – 3 W 109/22 BGB § 2232, § 2249, §...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Wechselbezüglichkeit der Anwachsung im gemeinschaftlichen Testament

Die Grundsätze zur fehlenden Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung, sofern sie auf § 2069 BGB beruht, sind nicht mit der Bestimmung zur Anwachsung nach § 2094 Abs. 1 Satz 1 BGB vergleichbar und damit nicht übertragbar. OLG Oldenburg v. 26.8.2022 – 3 U 37/22 BGB § 2069, § 2094, § 2270, § 2271 Beraterhinweis Fällt ein im gemeinschaftlichen Testament eingesetzter Schlus...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Verhältnis zwischen postmortaler Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Das Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung kann nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall aufgrund einer Auslegung der Vollmachtsurkunde und der letztwilligen Verfügung unter Berücksichtigung des Erblasserwillens ermittelt werden. BGH v. 14.9.2022 – IV ZB 34/21 BGB § 133, § 2197 Beraterhinweis Eine postmortale Vollmach...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Kein Fristanlauf bei Einräumung eines umfassenden Wohnungsrechts

Das dem Erblasser eingeräumte Wohnungsrecht hemmt den Beginn der Abschmelzungsfrist gem. § 2325 Abs. 3 BGB, wenn es an allen relevanten Räumen des verschenkten Hauses besteht, so dass der Erwerber insoweit keine eigene Nutzungsmöglichkeit hatte. OLG München v. 8.7.2022 – 33 U 5525/21 BGB § 2325 Beraterhinweis Eine Schenkung bleibt gem. § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB unberücksichtigt,...mehr

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ZErb 05/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deininger (Hrsg.) Wegzug aus steuerlichen Gründen Einkommen-, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen des Wegzugs natürlicher Personen von...mehr

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ZErb 05/2023, Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung

Eine kritische Betrachtung des § 2301 BGB Isabel Meyer 2022 261 Seiten, 74 EUR Nomos Verlag, ISBN 978-3-7560-0416-4 Es handelt sich bei der Abhandlung "Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung" um die Dissertation der Verfasserin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Die Arbeit befasst sich mit dem anspru...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / 2. Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes in erster Instanz?

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die umstrittene Frage der Zulässigkeit einer erstinstanzlichen einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG. Ähnlich wie bereits bei der Teilentlassung wird insoweit im Kern diskutiert, ob eine vorläufige vollständige oder teilweise Aufhebung der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers von § 2227 BGB noch gedeckt sei oder ob es si...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / a. Maßstäbe der Verhältnismäßigkeitsprüfung

Träger des verwalteten Vermögens sind die Erben. Handelt der Testamentsvollstrecker pflichtwidrig oder ist er zu einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung i.S.d. § 2216 Abs. 1 BGB nicht in der Lage, gehen daraus resultierende Schädigungen des Nachlasses wirtschaftlich zu ihren Lasten. § 2227 BGB dient damit insbesondere dem Schutz der Erben.[41] Umgekehrt haben die Erben den ...mehr

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FF 05/2023, Gesetzliche Vertretung im BGBVormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht

Horn (Hrsg.)2022, Nomos Verlag, 394 SeitenISBN 978-3-8487-7662-7, 59 EUR Wie wir alle wissen, gibt es seit Januar 2023 eine umfassende Reform des Vormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrechtes. Rechtzeitig dazu ist das Buch über die neue gesetzliche Vertretung im BGB erschienen. Das Buch befasst sich sehr eingehend mit folgenden Themen:mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / aa. Sperrwirkung der gesetzlich typisierten Entlassungsgründe

Mit den beiden typisierten Entlassungsgründen der groben Pflichtverletzung und der Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für verhaltens- und personenbedingte Entlassungsgründe festgelegt.[32] Diese Wertungen dürfen grundsätzlich nicht unterlaufen werden, etwa indem über unscharfe Begrifflichkeiten wie "Feindschaft und Misstr...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Pflicht d... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 2 war die Ehefrau, die Beteiligte zu 3 ist die Tochter des am 11.11.2009 verstorbenen Erblassers. Ein niederländisches Gericht verurteilte den Erblasser mit rechtskräftigem Urt. v. 9.9.2009 zur Zahlung von 416.354,15 EUR nebst Zinsen und Kosten an die Beteiligte zu 1. 2011 wurde das Urteil für in Deutschland vollstreckbar erklärt und die Vollstreckungskla...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / 1. Methodische Vorüberlegung: Der "wichtige Grund" als Regeltatbestandsmerkmal außerordentlicher Beendigungstatbestände

Gem. § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist nach § 2227 Hs. 2 BGB insbesondere die grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.[4] Mit dem Erfordernis eines wichtigen Grundes knüpft § 2227 BGB an ein Merkmal an, das der Gesetzgeber re...mehr

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ZErb 05/2023, Bestimmung de... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin ist am xx.xx.2022 in einem Pflegeheim in Sonthofen verstorben. In diesem Pflegeheim wohnte die Erblasserin seit dem Jahre 2011. Für die Erblasserin war mit Beschl. des AG Günzburg vom xx.xx.1974 wegen geistiger Gebrechen ein Betreuer bestellt worden, dessen Aufgabenbereich die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge und die Aufenthaltsbestimmung umfasste. Se...mehr

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FF 05/2023, Gesetz zur Bekä... / 3 Wesentliche Erwägungen des Senats

Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB genügt nicht sämtlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen; er verletzt, soweit nicht die Ausnahmen nach Art. 229 § 44 Abs. 4 EGBGB greifen, das Grundrecht der Ehefreiheit aus Art. 6 Abs. 1 GG. Obwohl der Gesetzgeber grundsätzlich befugt ist, die inländische Wirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 04/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) Praxiskommentar ErbStG und BewG 4. Auflage 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1, 179 EUR Der nunmehr in der 4....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 5 [Autor/Stand] Seit dem 1.7.1958 ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand [2]. In diesem Güterstand leben die Eheleute, wenn sie vertraglich keinen abweichenden Güterstand vereinbart haben. Auch die Partner einer nach dem LPartG eingetragenen Lebenspartnerschaft leben nach § 6 LPartG im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht dur...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / b. Der Diskussionsvorschlag der Verfasserin

Die Verfasserin hatte im Oktober 2022 auf der Sozialrechtlichen Jahresarbeitstagung in Wien in einem Vortrag zum Nachrang- bzw. Subsidiaritätsgrundsatz[49] die unterschiedliche Behandlung von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung in Unkenntnis dessen, was wenige Wochen später vom Gesetzgeber dazu kommen würde, kritisiert. Ein Staat, der seine Feindifferenzierung gleicher Leben...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 15

Auf einen Blick Das Bürgergeldgesetz hat – völlig unerwartet und ohne Begründung oder auch nur Anlass – die rechtliche Qualität von’Erbschaften in einer Reihe nachrangig ausgestalteter Sozialleistungsgesetze festgelegt. Zusammen mit weiteren Änderungen zum sog. Verteilzeitraum und einzelnen Vermögensschontatbeständen in und außerhalb von sog. Karenzzeiträumen ergeben sich vi...mehr

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FF 04/2023, Handbuch Familienvermögensrecht

Klein (Hrsg.)3. Aufl. 2022, Luchterhand Verlag, 1582 SeitenISBN 978-3-472-09674-0, 149 EUR Um es vorwegzunehmen: Wer eine umfassende, vertiefte, vertiefende, praxisgestaltende und praxisorientierte Darstellung über all das, was im Familienrecht im weiteren Sinne und auch im Erbrecht mit Vermögen zu tun hat, sucht, wird um dieses Werk nicht herumkommen. In 15 Kapiteln ist es 19...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / d. Der Zugriff auf die Substanz?

Wenn durch die Anordnung von nicht befreiter Vorerbschaft/Nacherbschaft der Zugriff auf die Erbschaft an sich ausgeschlossen ist, ist fraglich, ob es nicht doch gestalterische Ausweichwege gibt, um die Herausgaben des Dauertestamentsvollstreckers doch noch zu Zuflüssen aus Erbschaft zu machen. Eine Beschränkung der Vor-/Nacherbschaft auf einzelne Gegenstände ist jedoch ausges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Sätze 2 bis 4)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist die fiktive Ausgleichsforderung allein nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB zu ermitteln. Abweichende Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner über den Umfang der Zugewinnausgleichsforderung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB) bleiben unberücksichtigt. Weder der Abschluss eines Eheve...mehr

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ZErb 04/2023, Zur Testierun... / 1 Aus den Gründen

Gründe I. Der polnisch stämmige Beteiligte R., der nur gebrochen Deutsch spricht, war seit etwa 2000 der Lebensgefährte der seit 1993 verwitweten Erblasserin. Zeitweise lebte der Beteiligte R. ab dem Jahr 2004 gemeinsam mit der Erblasserin in deren Wohnanwesen in E., bis die Erblasserin Ende 2018 aus gesundheitlichen Gründen ins Pflegeheim nach S. umziehen musste. Die übrigen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 10 Gläss, Verfahrenspflegschaften – Erfahrungen, Beobachtungen, Schlussfolgerungen, JAmt 2001 S. 163; Haase/Kloster-Harz, Aufgaben und Selbstverständnis der Jugendhilfe bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, ZfJ 2001 S. 42; Hoffmann, Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren und Leistungen der Jugendhilfe insbes. bei Sorgerechts- und Umg...mehr

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ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtliteraturverzeichnis

Albach, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden 2001; Bächle/Knies/Ott/Rupp, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2010; Baranowski, Besteuerung von Auslandsbeziehungen, 2. Aufl., Herne/Berlin 2000; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wien 2019; Bellstedt, Außensteuergesetz und Verwaltungsgrundsätze zu...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 4. Deutsch-italienischer Erbrechtsfall

Rz. 128 Problematisch sind die Fälle, in denen der Erblasser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Italien, der Erbe hingegen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Dabei kann es passieren, dass beide Beteiligten jeweils in den Ländern, in denen sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt steuerpflichtig sind und di...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Identifiz... / 1 Gründe

I. Am xx.xx.2022 ist A B (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Sie war in einziger Ehe verheiratet mit dem am xx.xx.2010 vorverstorbenen C B. Gemeinsam mit ihrem Ehemann hat die Erblasserin am 23.3.1988 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt, ansonsten aber keine Verfügung getroffen habe...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 1. Gesetzliche Grundlage

a) Verstirbt ein Kommanditist, gilt, wenn in dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, § 177 HGB, die sog. Fortsetzungsklausel: Es bedarf keiner weiteren Untersuchung, sondern der Kommanditist wird Erbe des verstorbenen Kommanditisten und rückt in den durch den Tod freigewordenen Anteil nach.[1] Häufig wird allerdings die Fortsetzungsklausel gesellschaftsvertragli...mehr

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FF 03/2023, Kein Kindesunte... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Ausbildungsobliegenheit des nicht mehr schulpflichtigen Kindes. Im vorliegenden Fall hatte die allein sorgeberechtigte Mutter entschieden, das Kind solle nach dem bestandenen Hauptschulabschluss einen Online-Kurs mit dem Ziel der Zulassung zur Realschulabschlussprüfung (Schulfremdenprüfung) absolvieren. Diese Pläne wurden dem Unterhaltsv...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 3. Anfall der Erbschaftsteuer in Italien

Rz. 126 In Deutschland fällt die Erbschaftsteuer gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ErbStG bereits mit dem Tod des Erblassers entsteht, da der Erwerb des Erben gemäß §§ 1922, 857 BGB kraft Gesetzes automatisch erfolgt. Einen solchen Erwerbsvorgang kennt das italienische Erbrecht nicht. Vielmehr sieht Art. 459 ZGB Italien (Codice civile) vor, dass der Nachlass vom Erben angenommen ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 5. Anrechnung von in Italien gezahlter ausländischer Erbschaftsteuer

Rz. 130 Das Doppelbesteuerungsabkommen DBA Italien[67] regelt die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht. Wegen § 21 ErbStG ist dort eine Regelung zur Anrechnung von in Italien gezahlter Erbschaftsteuer entbehrlich. Dieser verfolgt den gleichen Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens, nämlich die Vermeidung von Doppelbesteuerungen desselben Vermögens im In- und Ausland.[68] Au...mehr

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ZErb 03/2023, Vorlassverträ... / I. Hinführung, Abgrenzungen, Beteiligte

Googelt man "Vorlassverträge", erhält man ganze vier einschlägige Stellen – bei "Vorlassvertrag" landet man gut und gern auch einmal beim "Erlass/vertrag". Das Thema findet kaum bis sogar keine Erwähnung in Stichwortverzeichnissen in einschlägigen Kommentaren. Man befindet sich aber schließlich im lokalhistorischen und künstlerischen Gefilde. Aus dem Jahre 2014 stammt ein Ze...mehr

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ZErb 03/2023, Art. 4 EuErbV... / 1 Gründe

I. Das OLG München ist gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, Abs. 2 FamFG zur Entscheidung des zwischen den AG Heilbronn und AG München bestehenden Streits über die örtliche Zuständigkeit berufen, weil das gemeinschaftliche obere Gericht der BGH ist und das zuerst mit der Sache befasste AG München zum Bezirk des OLG München gehört. II. Nach Auskunft der Beteiligten zu 1, 3, 4 und 5 (= An...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage e... / Leitsatz

1. Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des § 35 Abs. 1 S. 1 GBO, sofern die Erbfolge nicht mehr ausschließlich auf dem öffentlichen Testament, sondern (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Existiert neben dem öffentlichen Testament ein späteres privatschriftliches Testament, ist – auch wenn kein Wi...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 4. Rechtsprechung

So z.B. war im Urteil des FG Münster vom 8.11.2018[3] der gesellschaftsvertragliche Abfindungswert geringer als der Anteilswert. Damit war ein rechnerisch negativer Wert additiver Gegenstand des buchmäßigen Anwachsungsvorgangs. Konnte dies dazu berechtigen, den positiven Erwerb um den negativen Erwerb zu saldieren, letztlich also die Erbschaftsteuern zu reduzieren? a) Der erb...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage e... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von U Bl. … des Amtsgerichts X ist der am … 2017 verstorbene G1 (im Folgenden: Erblasser) in Abteilung I eingetragen. Der Erblasser setzte durch notarielles Testament vom … 2014 (UR-Nr. … der Notarin S1 aus Y) seine drei Söhne, die Beteiligten zu 1–3, zu je 1/3 als Erben ein. Durch zwei privatschriftliche Testamente vom … 4.2017 sowie vom … 9.2017 änderte er se...mehr

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Eigentümerwechsel (WEMoG) / 3 Eigentümerwechsel im Wege der Erbfolge

Der Eigentümerwechsel tritt zum Zeitpunkt des Erbfalls ein, d. h. zu dem Zeitpunkt, in dem der Erblasser stirbt. Ab diesem Zeitpunkt tritt der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Nach den Vorschriften des Erbrechts haftet der Erbe auch für Hausgeldrückstände des verstorbenen Wohnungseigentümers. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.1 Zivilrechtliche Rückwirkung

Rz. 86 Anwendbar ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO regelmäßig in den Fällen, in denen ein Rechtsgeschäft, das steuerlich von Bedeutung ist, aufgrund bürgerlich-rechtlicher Vorschriften zivilrechtlich rückwirkend beseitigt wird. Rz. 87 Rückwirkung entfaltet nach § 142 BGB die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts; infolge einer wirksamen Anfechtung ist das Rechtsgeschäft als von Anfan...mehr

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ZErb 02/2023, Literaturkritik: Erbrecht

1 Liebe Leserinnen und Leser, 2 unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. 3 Bergschneider 4 Beck'sches Formularbuch Familienrecht 5 Formularbuch 6 6., überarbeitete und erweiterte Auflage, 2022 7 C.H.BECK, ISBN 9...mehr

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ZErb 02/2023, Literaturkrit... / 2

unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor.mehr

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ZErb 02/2023, Literaturkrit... / 5

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