Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erbersatzsteuer für Familienstiftungen (§ 13d Abs. 4 ErbStG)

Rz. 120 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers, Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Fe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erbersatzsteuer für Familienstiftungen (§ 13c Abs. 3 ErbStG)

Rz. 78 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers,Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Feld...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / dd) Flankierende Inventarpflicht

Neben der Wahl der Berechnungsgrundlage sollte flankierend eine Inventarpflicht mit Wertermittlung aufgenommen werden.[21] Ohne ein geeignetes Inventar sind erhebliche Schwierigkeiten absehbar, wenn der Nachlass erst im Nachhinein – bei Eintritt des Wiederverheiratungsfalls – historisch zu ermitteln ist und die Werte nachträglich zu bestimmen sind.[22] Zum Zwecke der Selbstdi...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / cc) Zeitmoment bei den Vermächtnissen im Rahmen der Wiederverheiratungsklausel

Zunächst stellt sich die Frage des Zeitmoments für die Fälligkeit des Vermächtnisses. Dabei kann wiederum differenziert werden, dass die Vermächtnisse sofort mit dem Anfall bei der Wiederverheiratung, mit oder ohne Zeitpuffer oder erst beim Tod des Überlebenden fällig werden sollen.[17] Formulierungsvorschlag Fälligkeit mit kurzem Zeitpuffer: Zitat "Dieses Vermächtnis für unsere...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / d) Verhältnis Anfechtungsverzicht zur Wiederverheiratungsklausel

Mit der Aufnahme eines Anfechtungsverzichts[41] im gemeinsamen Ehegattentestament oder Erbvertrag kann das Selbstanfechtungsrecht des Ehegatten und das Anfechtungsrecht Dritter gem. §§ 2078 ff. BGB aufgehoben werden. Es handelt sich hierbei um einen Vorausverzicht, der auch gegenüber einem Dritten gilt, der zur Anfechtung berechtigt ist.[42] Also gegenüber dem neuen Ehepartn...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Bindungsw... / 1 Gründe

1. Die Beteiligte zu 1) ist das einzige Kind des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Ehefrau des Erblassers. Am 17.12.2018 eröffnete das Nachlassgericht ein von der Beteiligten zu 2) am 14.12.2018 persönlich abgebenes handschriftliches gemeinschaftliches Testament mit Datum vom 20.10.2017, dessen Text sich über die wechselseit...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / a) Vorwurf der Sittenwidrigkeit

Den Wiederverheiratungsklauseln ist jedoch in Gestalt der Sittenwidrigkeit eine Grenze gesetzt. Seit der Hohenzollernentscheidung des BVerfG[5] ist das Augenmerk nun darauf zu legen, inwiefern die Wiederverheiratungsklausel unzulässigen Druck auf die durch Art. 6 Abs. 1 GG verbürgte Eheschließungsfreiheit des verbliebenen Ehegatten ausübt. Die Sittenwidrigkeit droht umso ehe...mehr

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ZErb 11/2022, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Unter Bezugnahme auf eine notarielle Urkunde des Notars J., St. Wendel (UR Nr. 1021/2020, Bl. 4 ff. d.A.) beantragten die Beteiligten zu 3) und zu 4) die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins über die jeweils hälftige Beerbung der am xxx verstorbenen Erblasserin, wobei sie sich zur Begründung ihres Erbrechts auf ein – zunächst nur in Kopie vorgelegtes, später im Or...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / b) Ausgestaltung der Wiederverheiratungsklauseln bei der Trennungslösung

Soweit die Ehegatten die Trennungslösung im Ehegattentestament gewählt haben, bieten sich zwei Möglichkeiten zur Absicherung an. Denkbar ist die vormalige Befreiung des vorerbenden Ehegatten mit der Wiederheirat aufzuheben ggf. gekoppelt mit der Einsetzung eines Nacherbentestamentsvollstreckers, der die Mitwirkungs-, Kontroll- und Sicherungsrechte der Nacherben gegenüber dem...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / hh) Verjährungsfragen zu Vermächtnissen bei der Wiederverheiratungsklausel in der Einheitslösung

Die allgemeinen Verjährungsvorschriften §§ 194 ff. BGB gelten (bereits seit dem 1.1.2010) auch für Ansprüche aus Vermächtnissen (§ 2174 BGB), seit die Sonderregelung für erbrechtliche Ansprüche (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F.) aufgehoben worden ist. Es fragt sich was passiert, wenn Gegenstand des Vermächtnisses auch die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück darstellt. Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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ZErb 11/2022, Einzuhaltende... / 1 Urteil

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 13 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / c) Ausgestaltung der Wiederverheiratungsklauseln bei der Einheitslösung

Soweit die Ehegatten die Einheitslösung im Ehegattentestament gewählt haben, sich also gegenseitig als Vollerben und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt haben, bieten sich ebenfalls zwei Absicherungsmöglichkeiten durch unterschiedliche Wiederverheiratungsklauseln an. Zum einen, die Vollerbeneinsetzung durch die Wiederheirat auflösend zu bedingen und aufschiebe...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / 1. Die Wiederverheiratungsklausel

Der Einsatz von Wiederverheiratungsklauseln in Ehegattentestamenten dient dazu, den Schlusserben (bei der Einheitslösung) oder den Nacherben (bei der Trennungslösung) den Nachlass des Erstversterbenden ungeschmälert von erbrechtlichen oder sonstigen Beeinträchtigungen des neuen Ehegatten und dessen etwaiger Abkömmlinge aus der neuen Ehe zu erhalten.[2] Hiermit soll dem Proble...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / aa) Rein schuldrechtliche Wirkung

Vor Eintritt der Bedingung, also der Wiederheirat, steht dem Vermächtnisnehmer ein Anspruch aus einem bedingten Vermächtnis zu, der mit der Wiederheirat anfällt und fällig wird, §§ 2176, 2177 BGB. Aufgrund der rein schuldrechtlichen Wirkung dieser Vermächtnisse ist die Rechtsposition der Abkömmlinge in der Schwebezeit bis zum Anfall gefährdet. Das bedingte Vermächtnis fällt e...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / gg) Bindungswirkung der Verfügungen des Überlebenden

Es schließt sich die Frage an,[31] ob und inwieweit der überlebende Ehegatte im Fall seiner Wiederverheiratung, durch die er die Vorteile verliert, die ihm beim Tod des Erstverstorbenen zugefallen sind, auch ohne Anfechtung durch das gemeinschaftliche Testament noch gebunden ist. Vorrangig ist der im Testament ausdrücklich geäußerte oder durch Auslegung zu ermittelnde Wille d...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / ff) Ersatzvermächtnisnehmer

Auch hier sind zwei Konstellationen denkbar, die geregelt werden sollten. In der ersten Konstellation sind mehrere durch die Vermächtnisse in der Wiederverheiratungsklausel begünstigte Abkömmlinge vorhanden. Was passiert mit dem Vermächtnis eines Abkömmlings, der seinen Anspruch aufgrund der Geltendmachung des Pflichtteils verliert? Soll dieses Vermächtnis ersatzlos entfallen...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7

Auf einen Blick Die meisten Änderungen des MoPeG betreffen die GbR. Künftig wird man zwischen der rechtsfähigen GbR und der nicht rechtsfähigen GbR unterscheiden müssen. Die nicht rechtsfähige GbR endet durch den Tod eines Gesellschafters, bei der rechtsfähigen GbR wird die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Für die GbR ...mehr

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AGS 11/2022, Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn. 8. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 572 S., 43,00 EUR Das am 1.8.2013 in Kraft getretene GNotKG hat das Notarkostenrecht gegenüber der bisherigen KostO auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Die "Notarkostenberechnungen" von Diehn, die innerhalb eines knappen Jahrzehnts nunmehr bereits in 8. Aufl. vorliegen, erleichtern den praktischen Anwendung...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / 5

Auf einen Blick Wiederverheiratungsklauseln in Ehegattentestamenten zielen vor allem darauf ab, einen Teil des Nachlassvermögens des Erstversterbenden dem Zugriff neuer Familienmitglieder (neuer Ehepartner und/oder neue Kinder des Letztversterbenden) zu entziehen. Dabei gelingt es nur der Wiederverheiratungsklauseln und nicht dem Anfechtungsverzicht im Ehegattentestament, de...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 5. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

Das MoPeG sieht eine Kodifikation des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters gem. § 712a Abs. 1 BGB n.F. vor: Zitat § 712a BGB n.F. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamt...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Zu Unrecht ist das FG davon ausgegangen, dass in jedem Fall nur die Kosten für das zeitlich zuerst errichtete Grabdenkmal nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zum Abzug zuzulassen s...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Literatur zum internationalen Erbrecht

Adomeit/Frühbeck, Einführung in das spanische Recht, 4. Auflage 2018 Bar v./Mankowski, Internationales Privatrecht Band 1: Allgemeine Lehren, 2. Auflage 2003 Bar v./Mankowski, Internationales Privatrecht Band 2: Besonderer Teil, 2. Auflage 2019 Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Loseblatt, 245. Aktualisierung 2022 Coester-Waltjen/Mäsch, Übungen in...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / a) Muster: Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte (Fiskuserbrecht)

Rz. 33 Muster 8.8: Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte (Fiskuserbrecht) Muster 8.8: Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte (Fiskuserbrecht) VI _________________________/_________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________ am _________________________ folgende Öf...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 5. Feststellung des Erbrechts des Fiskus

Rz. 32 Wir der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt, so hat das Nachlassgericht festzustellen, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist, § 1964 Abs. 1 BGB. Zuständig für die Feststellung ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 2 lit. c RPflG. Dazu ergeht zunächst eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte. a) Muster: Öff...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / B. Ermittlung des anwendbaren Erbrechts

I. Vorrang staatsvertraglicher Regelungen Rz. 4 Bestehende Staatsverträge auf dem Gebiet des internationalen Erbrechts sind vorrangig anzuwenden. Dies gilt gemäß § 75 Abs. 1 EuErbVO unverändert auch nach Inkrafttreten der EuErbVO, so dass diese weiterhin vorrangig geprüft werden müssen. Sonderregeln betreffend das Erbrecht enthaltenmehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Literatur zum nachlassgerichtlichen Verfahren

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 80. Auflage 2022 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB, Bd. 5, 4. Auflage 2020 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage 2009 beck-online. GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht (BeckOGK) beck-online. Kommentar FamFG (BeckOK FamFG) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 5. Auflage 2017 Brox/W...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / bb) Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO

Rz. 23 Anders als nach bisherigem deutschem Recht wird dem Erblasser gestattet, das für die Rechtsnachfolge von Todes wegen maßgebende Recht in den Grenzen des Art. 22 EuErbVO zu wählen. Die wirksame Rechtswahl verdrängt Art. 21 EuErbVO. Hierbei handelt es sich um eine Sachnormverweisung, wie sich aus Art. 34 Abs. 2 EuErbVO ergibt. Rz. 24 Mit der Anknüpfung an den letzten gew...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 5. Erforderliche Erklärungen und Nachweise

Rz. 14 Der Antrag muss darüber hinaus bestimmte Erklärungen, § 352 Abs. 1, 2 FamFG , und Nachweise, § 352 Abs. 3 FamFG , enthalten. Entsprechende Urkunden, die sein Erbrecht belegen, hat der Antragsteller vorzulegen und die Richtigkeit der Angaben an Eides statt zu versichern, § 352 Abs. 3 S. 3 FamFG . Weigert sich der Antragsteller, diese Versicherung abzugeben, wird der Erbsc...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Internationale Erbrecht beschäftigt sich mit Erbfällen mit Auslandsbezug.[1] Geschätzt 450.000 grenzüberschreitende Erbfälle mit einem geschätzten Vermögen von mehr als 120 Mrd. EUR fallen allen EU-weit jährlich an. Gründe hierfür sind die gestiegene Mobilität der Menschen wie des Kapitals. Es gibt immer mehr Ehen mit einem ausländischen Ehepartner, Familienmitglie...mehr

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§ 5 Amtliche Erbenermittlung

Rz. 1 Nach § 342 Abs. 1 Nr. 4 FamFG handelt es sich bei Verfahren, die die Ermittlung der Erben betreffen, um Nachlasssachen. Art. 37 Abs. 1 des bayerischen AGGVG bestimmt, dass das Nachlassgericht die Erben von Amts wegen zu ermitteln hat. Das OLG München sieht darin nur ein Verfahren mit vorbereitendem Charakter.[1] Ob diesen Verfahren lediglich eine vorbereitende Funktion...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Muster: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein

Rz. 39 Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Urkundenrolle Nr. _________________________/_________________________ Geschehen am _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________ Beim Notariat _________________________ Erscheint heute Frau _________________________ Die Ers...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / I. Vorrang staatsvertraglicher Regelungen

Rz. 4 Bestehende Staatsverträge auf dem Gebiet des internationalen Erbrechts sind vorrangig anzuwenden. Dies gilt gemäß § 75 Abs. 1 EuErbVO unverändert auch nach Inkrafttreten der EuErbVO, so dass diese weiterhin vorrangig geprüft werden müssen. Sonderregeln betreffend das Erbrecht enthaltenmehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / III. Muster: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Eltern des Erblassers)

Rz. 52 Muster 8.18: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Eltern des Erblassers) Muster 8.18: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Eltern des Erblassers) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / 2. Unzuständigkeit

Rz. 13 Ansonsten ist zu differenzieren: Nimmt ein örtlich unzuständiges Gericht die Erklärung entgegen, ohne den Erklärenden auf die Unzuständigkeit hinzuweisen, und geht die Erklärung beim zuständigen Gericht erst nach Fristablauf ein, so ist der Zeitpunkt der Abgabe beim örtlich unzuständigen Gericht maßgeblich.[5] Weist hingegen das Gericht auf seine örtliche Unzuständigkei...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / II. Muster: Kostenentscheidung (Absehen von Kosten)

Rz. 12 Muster 17.1: Kostenentscheidung (Absehen von Kosten) Muster 17.1: Kostenentscheidung (Absehen von Kosten) _________________________ VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________ durch den Richter am Amtsgericht _________________________ am _________________________ folgenden B...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. "Normales" Testamentsvollstreckerzeugnis

Rz. 42 Im Regelfall wird nur ein Testamentsvollstrecker für eine Erbmasse bestellt, wobei deutsches Erbrecht anwendbar ist.mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / I. Funktion

Rz. 1 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Öffentlicher Glaube

Rz. 3 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer V...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 3. Deutsch-sowjetischer Konsularvertrag

Rz. 7 Der deutsch-sowjetische Konsularvertrag[8] enthält für das Erbrecht in Art. 28 Abs. 3 folgende Regelung: Zitat Hinsichtlich der unbeweglichen Nachlassgegenstände finden die Rechtsvorschriften des Staates Anwendung, in dessen Gebiet diese Gegenstände gelegen sind. Dieses Abkommen gilt zwischen Deutschland und Russland sowie möglicherweise aufgrund der Erklärung von Alma At...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 2. Deutsch-türkischer Konsularvertrag

Rz. 6 Der deutsch-türkische Konsularvertrag[6] enthält folgende erbrechtliche Kollisionsregel: Zitat § 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags (Nachlassabkommen) (1) Die erbrechtlichen Verhältnisse bestimmen sich in Ansehung des beweglichen Nachlasses nach den Gesetzen des Landes, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. (2) Die erbrechtlichen Verhältnisse i...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 1. Deutsch-iranisches Niederlassungsabkommen

Rz. 5 Das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen stellt hinsichtlich des anwendbaren Rechts für die Rechtsnachfolge von Todes wegen auf die Staatsangehörigkeit als maßgebliches Anknüpfungskriterium ab, Art. 8 Abs. 3 S. 1 des Abkommens. Dieser lautet: Zitat In Bezug auf das Personen-, Familien- und Erbrecht bleiben die Angehörigen jedes der vertragschließenden Staaten im Gebi...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / 2. Teilerbschein

Rz. 14 Bei einem Teilerbschein, der nur das Erbrecht eines Miterben ausweist, bestimmt sich der Wert nach dessen Erbteil, § 40 Abs. 3 GNotKG.mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 5. Definition des Beteiligtenbegriffs im FamFG

Rz. 32 Das FamFG enthält eine gesetzliche Definition des Beteiligtenbegriffs.[31] In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter, § 7 Abs. 1 FamFG. Rz. 33 Nach § 7 Abs. 2 FamFG sind als Beteiligte hinzuzuziehenmehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / IV. Muster: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Großeltern des Erblassers)

Rz. 55 Muster 8.19: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Großeltern des Erblassers) Muster 8.19: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Großeltern des Erblassers) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 3. Gegenständliche Beschränkung

Rz. 40 Kommt ausländisches Erbrecht zur Anwendung, ist wie beim Erbschein auch ein gegenständlich beschränktes Testamentsvollstreckungszeugnis möglich,[33] § 2368 S. 2 i.V.m. § 352c FamFG, da auch die Testamentsvollstreckung unter das Erbstatut fällt.[34] Darüber hinaus muss auch die Testamentsvollstreckung nach ausländischem Recht der Testamentsvollstreckung nach deutschem ...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 8. Erteilung

Rz. 49 Die Entscheidung über den Antrag erfolgt bei Stattgabe durch Ausstellung des ENZ, § 39 Abs. 1 S. 1 IntErbRVG, die Ablehnung durch Beschluss, § 39 Abs. 1 S. 2 IntErbRVG. Im Unterschied zum nationalen deutschen Erbscheinsverfahren ist für die Erteilung des ENZ kein Feststellungsbeschluss vorgesehen. § 352e FamFG kommt hier nicht zur Anwendung, so dass ein Feststellungsbe...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 4. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 36 Auch die Regelungen der funktionellen Zuständigkeit im nachlassgerichtlichen Verfahren wurden durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften ergänzt. So erhielt § 16 RPflG einen neuen Abs. 2. Demnach sind Verfahren im Zusammenhang mit dem ENZ dem Richter vorbehalten, sofern eine V...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Rechtspfleger

Rz. 94 Muster 8.32: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Rechtspfleger Muster 8.32: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Rechtspfleger An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftra...mehr