Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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Liquidationswert nach § 166... / 2. Problemstellung und Lösung

Generell sieht § 166 BewG keine abweichende Wertfeststellung z.B. über ein entspr. Gutachten vor. Ein Verweis auf die Nachweismöglichkeit über § 198 BewG enthält die Vorschrift nicht. Gleichwohl soll unter besonderen Umständen der Ansatz eines geringeren Wertes, als der, der sich unter der Prämisse des § 166 BewG ergibt, möglich sein. Dies gilt immer dann, wenn über eine zeit...mehr

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§ 7 Erbrecht / J. Muster: Steuern im Todesfall

Rz. 26 Muster 7.10: Steuern im Todesfall Muster 7.10: Steuern im Todesfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Als (Mit-)Erbe haben Sie steuerliche Verpflichtungen. Diese kurze Zusammenstellung soll Ihnen einen kleinen Leitfaden bieten. Ihr Erbe oder Erbteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Da das zuständige Finanzamt für die E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

Rz. 18 Häufig gibt es Streit über die Zusammensetzung des Nachlasses. Hier kann die Erstellung einer ausführlichen Liste helfen: & Aktivnachlass Zum Aktivnachlass zählen alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers am Todestag. Beispiele:mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erbschaftsteuer-Ermäßigung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 In bestimmten Fällen kann die ESt ermäßigt werden, wenn Einkünfte sowohl mit ESt als auch mit > Erbschaftsteuer belastet sind. Dadurch soll ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass bei der ErbSt die latente Belastung mit ESt nicht berücksichtigt wird. Die zurzeit gültige Regelung ist durch das Erbschaftsteuer-Reformgesetz vom 24.12.2008 (B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erbschaftsteuer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die ErbSt ist als Personensteuer (vgl BFH 139, 253 = BStBl 1984 II, 27; > Steuer Rz 6) nicht auf die ESt anrechenbar (§ 12 Nr 3 EStG). Das gilt auch für die nach § 23 ErbStG gezahlte ErbSt, die nicht vom Kapitalwert der Rente, sondern jährlich im Voraus von dem Jahreswert erhoben wird (BFH 232, 441 = BStBl 2011 II, 680). § 35b EStG sieht eine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erben

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit dem Erbfall gehen Rechte und Pflichten auf den oder die Erben über; zu übernommenen Einkunftsquellen des Erblassers, zu Versorgungsbezügen, zur Weiterleitung von > Arbeitslohn an Miterben und besonders zur Rechtsposition des Erben > Rechtsnachfolger (vgl auch AEAO zu §§ 45und 122). Prozesskosten zur Abwehr von Ansprüchen, die sich gegen e...mehr

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Feststellung der Ausgangslohnsumme für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz Die Anzahl der Beschäftigten zur Feststellung der Ausgangslohnsumme i.S.d. § 13a Abs. 3 ErbStG und § 13a Abs. 4 ErbStG ist zum jeweiligen Stichtag anhand der auf den Lohn- und Gehaltslisten des Betriebs, gezählt nach Köpfen und nicht nach der Zahl der Stellen, zu ermitteln. Sachverhalt Klägerin ist eine GmbH mit dem Unternehmensgegenstand der Fachkräfteausbildung. Na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 166 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Liquidationswert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Bruschke, Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs...mehr

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ZErb 08/2023, Anspruch des ... / 1 Tatbestand

A. Im Januar 2013 verstarb die Tante der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin). Als Vorerbe war deren Ehemann, als Nacherbin die Klägerin berufen. Im Mai 2013 verstarb auch der Ehemann der Tante. Zu dessen Erbin war ebenfalls die Klägerin berufen, die dieses Erbe jedoch ausschlug. Der Klägerin entstanden aufgrund der Nacherbschaft Kosten i.H.v. 40 EUR beim Nachlassgerich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 164 Mindestwert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 und Erbschaftsteuerhinweise 2011

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens hat die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 vom 19.12.2011[2] – ErbStR 2011 – näher erläutert. Ergänzend zu den ErbStR 2011 sind die Erbschaftsteuerhinweise vom 19.12.2011[3] – ErbStH 2011 – ergangen, die auch Hinweise auf den ausgewählten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Bewertungsmaßstab: Gemeiner Wert

Rz. 1 [Autor/Stand] § 9 Abs. 1 BewG stellt einen allgemeinen steuerrechtlichen Bewertungsgrundsatz dar. Es handelt sich hierbei um eine steuerrechtliche Generalklausel für die – mit Ausnahme von inländischem Geld – infolge von gesetzlichen Regelungen erforderliche Bewertung von Wirtschaftsgütern. Mit der Bestimmung des gemeinen Werts eines Wirtschaftsguts wird dessen Gegenwe...mehr

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ZErb 08/2023, Anspruch des ... / 2 Gründe

B. Die Revision ist unbegründet und nach § 126 Abs. 2 FGO zurückzuweisen. I. Die Revision hat nicht bereits aus formellen Gründen Erfolg. Das angefochtene Urteil entspricht noch den Anforderungen des § 100 Abs. 2 S. 2 FGO. Eine Tenorierung muss dem Bestimmtheitserfordernis genügen (vgl. BFH, Urt. v. 6.11.2019 – II R 34/16, BFHE 267, 440, BStBl II 2020, 465, Rn 44). Die Übertrag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gemeiner Wert in anderen Vorschriften des BewG

Rz. 41 [Autor/Stand] Trotz der Regelung des gemeinen Werts im ersten Teil des Bewertungsgesetzes unter den allgemeinen Bewertungsvorschriften sieht das Gesetz in besonderen Fällen die Zugrundelegung des gemeinen Werts noch einmal ausdrücklich klarstellend, aber darüber hinaus auch ersatzweise an Stelle des speziellen Wertes vor. Ein klarstellender Hinweis auf die Verwendung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vergleichswertmethode

Rz. 67 [Autor/Stand] Im Rahmen der Vergleichswertmethode wird der gemeine Wert auf der Grundlage von Verkaufspreisen vergleichbarer Wirtschaftsgüter ermittelt.[2] Die Feststellung eines Vergleichswertes muss für die wirtschaftliche Einheit als Ganzes erfolgen. Eine rechnerische Ermittlung aus dem Verkauf eines ideellen Anteils der wirtschaftlichen Einheit ist nicht möglich, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz

Schrifttum Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts – Teil 2, MittBayNot 2010, 435; Christoffel, Die Einheitsbewertung der GmbH ab 01.01.1993, GmbHR 1993, 766; Christoffel, Einheitsbewertung des Betriebsvermögens für Bilanzierende zum 1.1.1995, StWK Gruppe 9,1; Christoffel, Vermögensteuer – leicht gemacht, Vermög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 166 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden, vgl. § 205 Abs. 1 BewG. § 166 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 BewG ist erstmals für Bewertungsstichtage ab dem 13.12.2011 anzuwenden.[2] Rz. 7 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt

Rz. 4 [Autor/Stand] § 164 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[2] durch Art. 8 des Steueränderungsge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sonstige Nutzungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Zu den sonstigen Nutzungen gehören die weinbauliche Nutzung, die gärtnerische Nutzung und die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Rz. 46 [Autor/Stand] Hierbei ist festzustellen, dass für die Wertermittlung des Besatzkapitals bei der weinbaulichen und gärtnerischen Nutzung ebenfalls auf die Anlagen zum BewG zurückgegriffen werden kann. Währe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung der Brutto-Grundfläche

Rz. 44 [Autor/Stand] Die zur Berechnung des Gebäuderegelherstellungswerts[2] erforderliche Brutto-Grundfläche eines Gebäudes wird aus den Brutto-Grundflächen der einzelnen nutzbaren Grundrissebenen ermittelt. Dabei werden die Grundflächen von waagerechten Flächen aus ihren tatsächlichen Maßen und Grundflächen von schräg liegenden Flächen (z.B. Tribünen, Zuschauerräumen, Trep...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 190 BewG i.d.F. für Bewertungsstichtage vom 1.1.2016 bis 31.12.2022 wurde durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 geändert und neu strukturiert. Damit wurde § 190 BewG an die Regelungen der zur ImmoWertV 2010[3] vom 19.5.2010 ergangenen Sachwertrichtlinie [4] vom 5.9.2012 angepasst. Die Vorschrift des § 190 BewG i.d.F. bis 31.12.20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ermittlung der Brutto-Grundfläche

Rz. 94 [Autor/Stand] Die zur Berechnung des Gebäuderegelherstellungswerts[2] erforderliche Brutto-Grundfläche eines Gebäudes wird aus den Brutto-Grundflächen der einzelnen nutzbaren Grundrissebenen ermittelt. Dabei werden die Grundflächen von waagerechten Flächen aus ihren tatsächlichen Maßen und Grundflächen von schräg liegenden Flächen (z.B. Tribünen, Zuschauerräumen, Trep...mehr

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Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Leitsatz Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Normenkette § 14 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 12 Abs. 3 ErbStG, § 179 A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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Erbschaftsteuerliche Befreiung für ein Familienheim

Leitsatz Zwischen den Beteiligten ist streitig, welche Grundstücke konkret in die Steuerbefreiung für Hausgrundstücke nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG einzubeziehen sind. Sachverhalt Der Kläger ist Erbe nach seinem im August 2020 verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörten unter anderem drei Grundstücke an einer Wohnstraße mit dem Wohnhaus des Erblassers (218/5), einem Nachbargru...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 15): Nießbr... / 2. Erbschaftsteuer

Der Vermächtnisnießbrauch erfüllt den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; der unentgeltliche Zuwendungsnießbrauch ist nach § 7 Abs. 1 ErbStG steuerpflichtig. Für die Ermittlung des Werts des Nießbrauchs sind die §§ 13–15 BewG anzuwenden. Ist der Nießbraucher danach zur Steuerzahlung verpflichtet, so steht ihm ein Wahlrecht zu, ob er den Kapitalwert des Nießbrauchs als einm...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / Erbschaftsteuer

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden eheähnliche Gemeinschaften gegenüber Ehegatten massiv benachteiligt. Denn Erwerbe durch den Partner der eheähnlichen Gemeinschaft werden dem Erwerb unter völlig Fremden gleichgestellt: Der persönliche Freibetrag liegt bei nur 20.000 EUR, während Ehegatten und die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Freibetrag von...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / b) Absatz 2

Rz. 30 Eine Gebühr für die Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung entsteht regelmäßig bei Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) durch den Tod eines Ehegatten. Der überlebende Ehegatte hat einen Zugewinnausgleichsanspruch nach den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB, wenn er nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer ist. Dieser fiktive Zugewinnausgleichsa...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / d) Absatz 4

Rz. 32 Hier sind die Tätigkeitsvergütungen zu finden, für welche im Gegensatz zu den Leistungen der Absätze 1 bis 3 die Zeitgebühr gem. § 13 angesetzt werden muss. Für die Wertgebühr ist kein Raum. Es handelt sich dabei um: Nr. 1: aufgehoben Nr. 2: Für die Arbeiten zur Feststellung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15a EStG ; hier handelt es sich um die Feststellungen, die fü...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Die im Einzelnen geregelten Zeitgebühren

Rz. 5 Der Gebührenrahmen der Zeitgebühr ist dann anzuwenden, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet wird und die Zeitgebühr in einer Einzelbestimmung der StBVV vorgesehen ist (OLG Düsseldorf v. 13. 10. 1994, 13 U 211/98, GI 1996, S. 94). Die Einzelbestimmung ist in der Gebührenrechnung neben der Angabe von § 13 zur Erfüllung der Formvorgaben aus § 9 anzugeben (O...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.3 Anspruchsbezogene Einheitlichkeit des Beginns der Zahlungsverjährung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 16 Nach dem mit dem JStG 2022[1] eingefügten S. 3 des § 229 Abs. 1 AO beginnt die Zahlungsverjährung des gesamten Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung nach § 129 AO der Festsetzung oder Anmeldung erst mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Aufhebung, Änderung oder Berichtigung wirksam geworden ist. Die Anknüpfung der ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Erbschaftsteuer aufgrund des Erbfalls

Rz. 195 Nach § 20 ErbStG ist Steuerschuldner der Erbe als Erwerber. Nach § 20 Abs. 3 ErbStG haftet der Nachlass lediglich bis zur Auseinandersetzung für die Steuer der am Erbfall Beteiligten. In § 31 Abs. 5 ErbStG wird der Testamentsvollstrecker ausdrücklich als Verpflichteter (§ 149 AO) bezüglich der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung aufgeführt. Dabei setzt diese Verpflic...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht, Grunderwerbsteuerrecht

a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Regelung der Erbschaftsteuer und der sonstigen vom Erblasser herrührenden steuerlichen Pflichten

Rz. 96 Der Testamentsvollstrecker gehört zum Kreis der Vermögensverwalter nach § 34 Abs. 3 AO. Ihn treffen daher die vom Gesetz auferlegten Steuerpflichten. Nach § 31 Abs. 5 ErbStG trifft ihn dabei insbesondere die Verpflichtung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung; er hat nach § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG für die Zahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen (vgl. Rdn 191 ff.).mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 4. Muster: Schreiben des Nachlasspflegers an das Erbschaftsteuerfinanzamt

Rz. 230 Wenn der Nachlasspfleger eine Steuererklärung für die unbekannten Erben abgibt, besteht lediglich ein Freibetrag in Höhe von 20.000 EUR. Rz. 231 Muster 6.37: Schreiben des Nachlasspflegers an das Erbschaftsteuerfinanzamt Muster 6.37: Schreiben des Nachlasspflegers an das Erbschaftsteuerfinanzamt An das Finanzamt _________________________ – Erbschaftsteuerstelle – Steuernum...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / IV. Steuerforderungen

Rz. 190 Einkommensteuer: Einkommensteuerforderungen, die auf solche Einkünfte entfallen, die der Erblasser bis zu seinem Tode erzielt hat, sind zweifelsfrei Erblasserschulden und damit Nachlassverbindlichkeit.[216] Die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, sind Nachlassverbindlichkeiten.[217] Rz. 191...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 10. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des Vermächtnisnehmers

Rz. 19 In Fällen des wertbezogenen Vermächtnisses (bspw. ist ein Vermächtnis in Höhe des Geldwertes eines Bruchteils des Nachlasses zugewandt) hat der Vermächtnisnehmer gegen den Erben Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Nachlasses (zum Muster für Auskunftsklagen siehe § 9 Rdn 374, 380).[31] Sollen Erbschaftsteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 1967 Abs. 2...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / II. Muster: Testamentsauslegungsvergleich

Rz. 559 Muster 8.9: Testamentsauslegungsvergleich Muster 8.9: Testamentsauslegungsvergleich _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind: Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung: W...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen

Rz. 210 Die Besteuerung der Stiftung im Erbfall erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen und Regeln, insb. denen der Erbschaftsteuer.[230] Grundsätzlich ist eine Stiftung wie jede andere Körperschaft zu besteuern, es sei denn, sie ist etwa wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit steuerbegünstigt. Eine Stiftung ist schon deshalb kein Steuersparmodell! Rz. 211 Die Übertragung...mehr