Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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ZErb 03/2009, Die Testament... / 8. Einstweilige Anordnungen

Das Nachlassgericht hat in Sachen der Testamentsvollstreckung wenig Aufgaben: Erteilung des Erbscheins mit Testamentsvollstreckervermerk (§ 2364 BGB), Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 2368 BGB), Entscheidung eines Streits zwischen mehreren Testamentsvollstreckern (§ 2224 BGB), manchmal Ernennung eines Testamentsvollstreckers (§ 2200 BGB), Außerkraftsetzung b...mehr

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Leistung an Erben des Gläubigers erst nach Nachweis der Erbenstellung

Leitsatz Um sich vor doppelter Inanspruchnahme zu schützen, sind Schuldner vor Leistung an Erben ihrer Gläubiger berechtigt, den Nachweis der Erbenstellung zu fordern. Trotz Entscheidung über die Kosten hinsichtlich eines Teilanerkenntnisses im Schlussurteil ist die sofortige Beschwerde gem. § 99 Abs. 2 ZPO zulässig. Sachverhalt Die Kläger forderten von dem Beklagten Erfüllun...mehr

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ZErb 12/2008, Formunwirksam... / Sachverhalt

Der Erblasser ist am 20.4.2005 im Alter von 76 Jahren verstorben; er war seit 2003 an Krebs erkrankt. Die Beteiligte zu 1 ist seine Ehefrau, die Beteiligte zu 2 die gemeinsame Tochter. Eine weitere Tochter ist als Kind tödlich verunglückt. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus dem Hälfteanteil des Erblassers am Wohnhaus der der Eheleute sowie Bankguthaben und Wertpapieren;...mehr

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ZErb 12/2008, Formunwirksam... / Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen und Abweisung des Antrags auf Einziehung des Erbscheins vom 8.9.2005. (...) Die Entscheidung des LG hält der rechtlichen Nachprüfung (§ 27 Abs. 1 FGG, § 546 ZPO) nicht stand. Rechtsfehlerhaft hat das LG angenommen, die Urkunde vom 30.3.2005 stelle eine für die Erbfolge...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 2. Vorteile der Vollmacht für die Erben

Eine Vollmacht kann für die Erben in vielerlei Hinsicht nützlich sein. Regelmäßig muss kein Erbschein beantragt und bezahlt werden.[9] Die (Not-)Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses werden wesentlich beschleunigt bzw. sogar erst ermöglicht.[10] Die Grundbuchberichtigung wird erleichtert. Die Umschreibung auf die Erben ist direkt ohne Erbschein möglich.mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 4. Praktische Durchführung des Widerrufes

Für den Rechtsanwalt, der einen Erben vertritt, kann die Situation kompliziert sein, wenn möglicherweise eine Vorsorgevollmacht oder eine Bankvollmacht zugunsten eines Dritten existiert. Der Bevollmächtigte kann den Erben grundsätzlich wirksam verpflichten. Um dies zu verhindern, muss die Vollmacht widerrufen werden. Die Erklärung muss eindeutig sein. So reicht ein Hinweis et...mehr

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ZErb 12/2008, Formunwirksam... / Leitsatz

Die auf einem Notizzettel eigenhändig geschriebene und unterschriebene Aufforderung, "anliegende" Unterlagen dem Notar zu geben, "damit der Erbschein für Dich ausgestellt werden kann", stellt mangels hinreichend sicher feststellbaren Testierwillens keine formwirksame letztwillige Verfügung dar. OLG München, Beschluss vom 25. September 2008 – 31 Wx 042/08mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 1. Begriffe

Eine Vollmacht, die zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und auch danach wirken soll, wird "transmortale Vollmacht" ("Vollmacht über den Tod hinaus"[2]) genannt.[3] In der Praxis sind regelmäßig Vorsorge- oder Bankvollmachten relevant.[4] Der Erblasser kann aber auch eine Vollmacht mit Wirkung ab dem Todesfall erteilen.[5] Diese wird "postmortale Vollmacht" ("Vollmacht auf den To...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 3. Legitimationsproblem

Ob der Alleinerbe sich durch eine trans- oder postmortale Vollmacht nach außen legitimieren kann, ist umstritten.[93] Die Frage wird aber wohl Palandt/Heinrichs folgend zugunsten der Möglichkeit des Nachweises entschieden, der ausführt: "Auch wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers ist, ist er aufgrund der Vollmacht ohne Nachweis seines Erbrechts zu Rechtsges...mehr

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ZErb 12/2008, Formerfordern... / Aus den Gründen

Die Beschwerde hat Erfolg. Die Kammer ist nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Erblasser ein Testament errichtet hat, in dem er die Beteiligte zu eins als Alleinerbin eingesetzt hat. 1. Die Erbfolge richtet sich nicht nach dem Nottestament vom 5.4.2008, da dieses den Formerfordernissen des § 2250 Abs. 3 BGB iVm § 13 Abs. 1 S. 1 BeurkG nicht genügt. a) Nach den gen...mehr

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ZErb 12/2008, Zur Anfechtun... / Sachverhalt

Die Erblasserin war die Witwe des am 23.12.1999 verstorbenen W. Einziger Abkömmling der Erblasserin ist der Beteiligte zu 1. Dieser lebt in Bayern. Der vorverstorbene Ehemann setzte in dem handschriftlichen Testament vom 19.11.1999 seinen Sohn, den Beteiligten zu 1, zum Alleinerben ein. Am 9.5.2007 wurde die Erblasserin tot aufgefunden. Der Kriminalbeamte I. informierte nach se...mehr

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ZErb 11/2008, Zur Auslegung... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist am 10.7.2005 im Alter von 87 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist Anfang 1989 vorverstorben. Neben einer bereits als Kleinkind verstorbenen Tochter hatten die Eheleute sechs Kinder, die zwischen 1937 und 1947 geboren sind, nämlich die Töchter I. (Beteiligte zu 1), S. (Beteiligte zu 3) und B. (Beteiligte zu 4) sowie die Söhne W. (Beteiligter zu 2), H. und M....mehr

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ZErb 10/2008, Verstoß gegen... / Aus den Gründen

1. Die weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 27 ff FGG). Wird der angekündigte Erbschein nach der zum Vorbescheid ergangenen Beschwerdeentscheidung erteilt, kann die weitere Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins fortgeführt werden (Senat, Rpfleger 2005, 669 ff; Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn 51). Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) nach...mehr

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ZErb 10/2008, Verstoß gegen... / Sachverhalt

Der Erblasser war ägyptischer Staatsangehöriger muslimischen Glaubens. Am 27. Februar 1958 erklärte er in einem Vergleich vor dem Stadtbezirksgericht Mitte, er erkenne die Vaterschaft für den Beteiligten zu 2) an und verpflichte sich, an ihn Unterhalt zu zahlen. Aus der einzigen Ehe des Erblassers ist als einziges Kind die Beteiligte zu 1) hervorgegangen, die muslimischen Gl...mehr

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ZErb 10/2008, Verstoß gegen... / Leitsatz

1. Ist nach dem gemäß Art. 25 Abs. 1 EGBGB anwendbaren Erbstatut die gesetzliche Erbfolge maßgeblich, nach der ein Abkömmling des Erblassers unter Verstoß gegen den deutschen ordre public von der Erbfolge ausgeschlossen ist, so ist die vom Erblasser in einem formgültigen Testament getroffene Anordnung, diesen Abkömmling von der Erbfolge auszuschließen, bei der Rechtsanwendun...mehr

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Unbeachtlichkeit hypothetischen Testierwillens

Leitsatz Der Wille, letzwillig zu verfügen, muss bei der Errichtung des in Frage stehenden Schriftstücks tatsächlich vorliegen. Ein hypothetischer Wille ist unbeachtlich. Die bloße Behauptung der Begünstigten eines Testamts bestimmten Inhalts ist für den Beweis gem. § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB nicht ausreichend. Sachverhalt Der Erblasser errichtete ein formunwirksames Testament. S...mehr

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Kostenverteilung bei Anerkenntnis im Erbauseinandersetzungsprozess

Leitsatz § 93 ZPO ist unanwendbar, wenn die die Beklagtenseite sich vorprozessual - ohne Rücksicht auf Verschulden und materielle Rechtslage - so verhalten hat, dass die Klagepartei annehmen muss, ohne Klage nicht zum Ziel zu kommen. Sachverhalt Nach dem Tod der Erblasserin 2004 und Erteilung des Erbscheins Anfang 2006 forderte die Klägerin mit anwaltlichem Schreiben die Erba...mehr

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Anfechtung einer notariellen Erbschaftsausschlagungserklärung

Leitsatz Wer eine Erbschaft ausgeschlagen hat, da er sie für finanziell uninteressant hielt, kann dies nicht anfechten, wenn er sich nur über die Größe des Nachlasses geirrt hat. Sachverhalt Mit der weiteren Beschwerde wendet sich der Antragsteller nach Anfechtung der Erbausschlagung gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins nach seiner verstorbene...mehr

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ZErb 09/2008, Das neue Nach... / 11. Einziehung des Erbscheins

Neu: § 353 FamFG behandelt die Einziehung oder Kraftloserklärung von Erbscheinen. Die verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Einziehung bzw. Kraftloserklärung von Erbscheinen finden sich überwiegend im BGB. Das FGG enthält bisher lediglich eine Vorschrift, die generell die Anfechtung der Kraftloserklärung von Erbscheinen und sonstigen Zeugnissen ausschließt, § 84 FGG. § 353 E...mehr

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ZErb 09/2008, Zu den Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins

Leitsatz 1. Eine zur Einziehung verpflichtende Unrichtigkeit eines Erbscheins gemäß § 2361 Absatz 1 BGB liegt vor, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung schon ursprünglich nicht gegeben waren oder nachträglich nicht mehr vorhanden sind. Die für die Erteilung des Erbscheins erforderlichen Tatsachen sind grundsätzlich dann als nicht mehr festgestellt zu erachten, wenn di...mehr

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ZErb 09/2008, Zu den Voraus... / Sachverhalt

Die Antragstellerinnen sind die Witwe und die Tochter des nachverstorbenen Bruders des Erblassers. Der Erblasser und seine damalige Ehefrau ..., später: ..., errichteten ein gemeinschaftliches Testament vom 21. Januar 1937, wonach sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzten (Bl 4 der Testamentsakten des Amtsgerichts Mitte 61 IV 419/05). Ausweislich der Sterbeurkunde war...mehr

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ZErb 09/2008, Zu den Voraus... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, weil die Antragstellerinnen als Erbinnen nach dem Bruder des Erblassers in ihren Rechten betroffen sind, §§ 19, 20, 21 FGG. Die Beschwerde ist jedoch unbegründet, weil es das Amtsgericht zu Recht abgelehnt hat, den Erbschein einzuziehen. Denn es kann nicht festgestellt werden, dass der Erbschein unrichtig ist, § 2361 Absatz 1 BGB. Zwar ist es aus...mehr

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ZErb 09/2008, Zu den Voraus... / Leitsatz

1. Eine zur Einziehung verpflichtende Unrichtigkeit eines Erbscheins gemäß § 2361 Absatz 1 BGB liegt vor, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung schon ursprünglich nicht gegeben waren oder nachträglich nicht mehr vorhanden sind. Die für die Erteilung des Erbscheins erforderlichen Tatsachen sind grundsätzlich dann als nicht mehr festgestellt zu erachten, wenn die Überze...mehr

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ZErb 09/2008, Das neue Nach... / 4. Die Internationale Zuständigkeit

Wird in einem Fall mit Auslandsberührung die Entscheidung eines deutschen Gerichtes begehrt, sei es, dass eine Klage eingereicht wird oder bei einem Nachlassgericht ein Erbschein beantragt wird, stellt sich die Frage nach der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Dabei handelt es sich um eine Verfahrensvoraussetzung, die von Amts wegen zu prüfen ist, §§ 56 ZP...mehr

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ZErb 09/2008, Das neue Nach... / 5. Der Beteiligtenbegriff

Der Beteiligtenbegriff[20] ist vor allem für folgende Fragen bedeutsam: Die bislang im Gesetz nicht geregelte Frage, wer am Verfahren zu beteiligen ist, hat die Rechtsprechung beantwortet: Beteiligter im materiellen ...mehr

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ZErb 09/2008, Zu den Voraus... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist am 25.1.2006 im Alter von 90 Jahren verstorben. Sie war in zweiter Ehe seit 1952 mit dem Beteiligten zu 1 verheiratet. Aus ihrer geschiedenen ersten Ehe hatte sie eine Tochter, die 1962 tödlich verunglückt ist. Der Beteiligte zu 2 war mit dieser eng befreundet und stand mit der Erblasserin bis zu ihrem Tod in Kontakt. Die Erblasserin errichtete am 28.10.19...mehr

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ZErb 09/2008, Unwirksamkeit... / Sachverhalt

Die Beklagten sind die Kinder aus der ersten, im Jahr 1994 geschiedenen Ehe der (....) (im Folgenden: Erblasserin). Der am 27.10.1966 geborene Kläger lernte die Erblasserin im Jahr 1996 kennen, und zog im Jahr 1997 in das von der Erblasserin bewohnte Einfamilienhaus in (...) ein. Er war seinerzeit als Montage-Maschinenschlosser bei der Firma (...) tätig und verdiente etwa 50...mehr

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ZErb 09/2008, Erbschaftsaus... / Einführung

Der Bundestag hat die umfassendste Reform des Verfahrensrechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit seit über 110 Jahren beschlossen. Dabei liegt der Schwerpunkt des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz FamFG, wie der Name schon vermuten lässt, weniger auf dem Gebiet der klassischen Materien der nichtstre...mehr

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ZErb 09/2008, Erbschaftsaus... / dd) Übersendung an das zuständige Nachlassgericht

§ 344 Abs. 7 Satz 2 FamFG verpflichtet das Wohnsitzgericht, die Niederschrift der Ausschlagungserklärung an das zuständige Nachlassgericht zu übersenden. Entgegen dem zu engen Wortlaut ist das Wohnsitzgericht nicht nur zur Übersendung von ihm selbst aufgenommener Ausschlagungserklärungen, sondern auch zur Weiterleitung bei ihm eingegangener, von einem Notar öffentlich beglau...mehr

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ZErb 09/2008, Testamentsaus... / Sachverhalt

Die Parteien sind zwei der drei Kinder der am 13.3.2000 verstorbenen Erblasserin. Diese hinterließ ein ihr im Wege der Restitution zurück übertragenes Hofgrundstück sowie Sparkonten und Depots. Weiterhin war sie Inhaberin einer titulierten Forderung über 444.642,00 DM. In ihrem Testament vom 25.10.1996 hatte sie wörtlich verfügt: Zitat “Mein letzter Wille! Nach meinem Tod fällt...mehr

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ZErb 09/2008, Das neue Nach... / 2. Funktionelle Zuständigkeit

Ob beim Nachlassgericht der Richter oder der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, ist eine Frage der funktionellen Zuständigkeit. Auch hier ergibt sich eine Änderung im Rechtspflegergesetz. Neu: § 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG: In Nummer 6 werden die Wörter "sowie von gegenständlich beschränkten Erbscheinen (§ 2369 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), auch wenn eine Verfügung von To...mehr

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ZErb 09/2008, Erbschaftsaus... / b) Ausnahmen vom Gleichlaufgrundsatz

Als wichtigste Ausnahme vom Gleichlaufgrundsatz ist § 2369 BGB anerkannt, der die Befugnis zur Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins trotz fehlender internationaler Zuständigkeit nach materiellem Recht anordnet.[48] Die hM wendet § 2369 BGB nicht nur auf die Erteilung des gegenständlich beschränkten Erbscheins an, sondern umfassend auf alle Verrichtungen, di...mehr

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ZErb 09/2008, Das neue Nach... / 7. Entscheidung

Nach wie vor kennt das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keinen Mündlichkeitsgrundsatz. Der gesamte Akteninhalt bildet die Grundlage der Entscheidung. Entscheidungsmaßstab ist die freie Überzeugung, soweit sie über den Gegenstand des Verfahrens verfügen kann (§ 37 Abs.1 iVm § 36 FamFG). § 37 Grundlage der Entscheidung (1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, a...mehr

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ZErb 09/2008, Das neue Nach... / 3. Die örtliche Zuständigkeit

Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit gilt für Nachlasssachen § 73 FGG (Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Erblassers),[6] dessen System beibehalten wurde. § 343 FamFG entspricht weitgehend § 73 FGG. § 343 Örtliche Zuständigkeit (1) Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz, den der Erblasser zur Zeit des Erbfalls hatte; fehlt ein inländischer Wohnsitz, ist das Ger...mehr

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ZErb 09/2008, Das neue Nach... / Einführung

Nach Eintritt des Erbfalls wird das Nachlassgericht in vielfältiger Weise tätig. So ist es für die Eröffnung letztwilliger Verfügungen, die Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ebenso zuständig wie in einigen Bundesländern auch für die amtliche Erbenermittlung. Daneben nimmt das Nachlassgericht aber auch Erklärungen, wie die Ausschlagung der...mehr

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ZErb 09/2008, Das neue Nach... / B. Das neue Nachlassverfahrensrecht

Die wichtigsten Änderungen im Nachlassverfahren betreffen den Instanzenzug, die gerichtliche Zuständigkeit, den Begriff des Verfahrensbeteiligten, den Ablauf des Verfahrens, insbesondere die Beweiserhebung, die Verfahrenskosten und die Rechtsmittel. Das Nachlassverfahren wird im 4. Buch des neuen Gesetzes in den §§ 342 ff FamFG neu geregelt. § 342 FamFG listet die Verfahren,...mehr

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ZErb 09/2008, Erbschaftsaus... / b) Reichweite der Ausschlagungserklärung bei Nachlassspaltung und Anwendbarkeit ausländischen Sachrechts

Die Anwendbarkeit der Gleichlauftheorie führte dazu, dass sich bei einer Nachlassspaltung die internationale Zuständigkeit des deutschen Nachlassgerichts auf die im Inland befindlichen, dem deutschen Sachrecht unterliegenden Nachlassgegenstände beschränkte.[57] Die Ausschlagung konnte somit auch nur hinsichtlich des dem deutschen Recht unterstehenden inländischen Nachlassver...mehr

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ZErb 09/2008, Entlassung ei... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist am xx1992 im Alter von 84 Jahren verstorben. Sie wurde ausweislich des am 7.10.1992 durch das Amtsgericht Kitzingen erteilten Erbscheins von den Beteiligten zu 1 bis 3 sowie von E. zu je 1/4 beerbt. Die Erbscheinserteilung erfolgte aufgrund des von der Erblasserin am 6.3.1991 errichteten notariellen Einzeltestaments, das neben der vorgenannten Erbeinsetzu...mehr

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ZErb 08/2008, Auslegung der... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist am 8.6.2006 im Alter von 81 Jahren verstorben. Ihr Ehemann war vorverstorben. Die Erblasserin hinterließ vier Kinder, die Beteiligten zu 1 bis 4. Die Eheleute verfassten am 8.3.1988 folgendes gemeinschaftliche Testament: Zitat "Testament " Wir die Eheleute H. und M.H. setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben unseres gesamten Nachlasses ein. Im Falle...mehr

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ZErb 08/2008, Auswirkungen ... / f) Gutgläubiger Erwerb

Bislang wird die Gesellschafterliste nicht in das Handelsregister eingetragen und öffentlich bekannt gemacht, sondern nur bei dem Registergericht aufbewahrt, wo sie jedem zur Einsicht zur Verfügung steht, § 9 Abs. 1 HGB. Ein gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen vom Nichtberechtigten ist daher, abgesehen vom Erwerb vom sog. "Scheinerben" nach § 2366 BGB, nicht möglich, a...mehr

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ZErb 08/2008, Gesamthandber... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1)–13) sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft nach Frau I. C. K. Zum Bestand des Nachlasses der Verstorbenen gehörte auch das betroffene ehemals im Grundbuch von H. Blatt 527 gebuchte Grundstück sowie ein weiteres im Grundbuch von H. Blatt 527 eingetragenes Grundstück, Flur 1, Flurstück 339. Eingetragener Eigentümer des Grundstücks Flur 5 Flurstück 138 ein...mehr

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ZErb 08/2008, Zuwendung ein... / Sachverhalt

Der Kläger beansprucht im Wege der Teilklage vom Beklagten Zahlung von 110.000 EUR aufgrund einer testamentarischen Zuwendung des am 1.5.2002 verstorbenen Erblassers V., der ein Testament vom 1.6.1991 hinterließ. Dieses Testament hat auszugsweise folgenden Wortlaut: Zitat Sollte mich Frau L. überleben und über die Verteilung meines Nachlasses unsicher sein oder wir beide gleich...mehr

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ZErb 08/2008, Auswirkungen ... / d) Zeitpunkt der Einreichung

Die Gesellschafterliste muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 BGB), nach Wirksamwerden der Veränderung in den Gesellschafterverhältnissen von den Geschäftsführern erstellt, unterzeichnet und beim Handelsregister eingereicht werden, § 40 Abs. 1 GmbHG-E. Die Gesellschafterliste hat sachlich dem Stand am Tage der Einreichung der Liste zu entsprechen.[48] ...mehr

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ZErb 08/2008, Auswirkungen ... / 4. Veränderung der Gesellschafterliste

Der Erwerb eines GmbH-Geschäftsanteils muss nicht zur Eintragung zum Handelsregister angemeldet werden, da die Gesellschafter bei der GmbH nicht im Handelsregister eingetragen sind. Allerdings ist bei der Veräußerung eines Geschäftsanteils der Erwerb unter Nachweis des Übergangs bei der Gesellschaft anzumelden, § 16 GmbHG. Darunter zählt der Erwerb aufgrund Rechtsgeschäft, i...mehr

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ZErb 08/2008, Das gemeinsch... / c) Orientierung am angedeuteten Erblasserwillen (subjektive Andeutungstheorie, hM)

Zu Recht wird der von Goßrau vorgeschlagene "Gegenschluss" aus § 2265 BGB von der hM nicht gezogen. Indem diese Vorschrift das gemeinschaftliche Testament Ehegatten vorbehält, erlaubt sie nicht die Schlussfolgerung, dass eine von Nichtehegatten errichtete letztwillige Verfügung stets ein Einzeltestament ist. § 2265 BGB enthält vielmehr ein Formverbot des gemeinschaftlichen T...mehr

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ZErb 08/2008, Zum Honoraran... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt von der Beklagten ein vertragliches Honorar aus einem Erbenermittlungs-Vertrag. Dem Kläger ist vom Präsidenten des Landgerichts Baden-Baden durch Verfügung vom 6. Dezember 1977 (Bl 123 d. A.) die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Nachlasswesens erteilt worden. Er ist als sogenannter Erbensucher tätig....mehr

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ZErb 08/2008, Gesamthandber... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1)–14) ist zulässig, §§ 78 Abs. 1, 80 GBO. Die Rechtsbeschwerde führt in der Sache unter Abänderung der Entscheidung des Landgerichts zur Aufhebung der Zwischenverfügung des Amtsgerichts Senftenberg – Grundbuchamt – vom 20. Februar 2006 mit der Folge, dass über den Berichtigungsantrag der Beteiligten zu 1)–14) vom 17. Januar 2005 ern...mehr

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Gemeinschaftliches Testament in getrennten Urkunden

Leitsatz Ein gemeinschaftliches Testament kann auch in getrennten Urkunden errichtet werden. Hierzu ist zusätzlich zur Einhaltung der Form eines Einzeltestaments erforderlich, dass sich der Wille der Ehegatten, gemeinschaftlich zu testieren, durch Auslegung der Urkunden ergibt. Sachverhalt Die Erblasserin war mit dem Beteiligten zu 1) verheiratet. 1995 errichtete sie ein priv...mehr

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ZErb 07/2008, Unzutreffende... / Sachverhalt

Der Erblasser ist am 17.12.2006 im Alter von 78 verstorben. Er war seit 1961 mit der Beteiligten zu 1 verheiratet, wobei die Ehegatten in getrennten Wohnungen im selben Gebäude lebten. Der gemeinsame einzige Sohn ist 2002 vorverstorben. Es liegt ein notarielles Testament vom 29.11.2006 vor, in dem der Erblasser die Beteiligte zu 2 als Alleinerbin einsetzte mit der Auflage, ei...mehr

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ZErb 07/2008, Die geplante ... / 1. Das Gesetzesvorhaben

Um 2003 tauchte der Gedanke auf, nachlassgerichtliche Aufgaben auf Notare zu übertragen; die Sache wurde dann im Stillen weiterverfolgt. Auf Initiative der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat der Bundesrat am 14.3.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare beschl...mehr