Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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Unwirksamkeit der in einem Erbvertrag geregelten Erbeinsetzung der gemeinsamen Abkömmlinge im Fall der Scheidung

Leitsatz Sind in einem Erbvertrag die gemeinsamen Kinder als Erben bedacht und lassen sich die Eltern später scheiden, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob der Erbvertrag, wie im Regelfall, durch Auflösung der Ehe unwirksam geworden ist oder ob die Erbeinsetzung Dritter darüber hinaus Bestand haben sollte. Sachverhalt Der Erblasser hatte mit seiner ersten Frau einen Erbvertra...mehr

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ZErb 02/2008, Materielle Fe... / Aus den Gründen

In der Sache ist das Rechtsmittel unbegründet, da die Entscheidung des LG nicht auf einer Verletzung des Rechts beruht (§ 27 Abs. 1 S. 1 FGG). Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde steht aufgrund der Entscheidung des Senats vom 15.3.2005 bindend fest. Der Senat weist in diesem Zusammenhang bezugnehmend auf den Vortrag der weiteren Beschwerden unter dem Gesichtspunkt des Rechtss...mehr

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ZErb 02/2008, Verjährung de... / Sachverhalt

Die am ... 1962 geborene Klägerin ist die uneheliche Tochter des am 7.5.1970 in M. verstorbenen Erblassers A. P. W. Der zunächst am 19.4.1983 ausgestellte Erbschein des Staatlichen Notariats der DDR in M., der die Ehefrau und seine beiden ehelichen Kinder, darunter den Antragsgegner, auswies, wurde mit Beschluss des AG M. vom 17.3.2006 wegen Unrichtigkeit eingezogen. Am 6.7....mehr

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ZErb 02/2008, Verjährung de... / Aus den Gründen

Die als sofortige Beschwerde iSv § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO auszulegende (...) Beschwerde der Antragstellerin ist (...) unbegründet. (...) Es kann dahingestellt bleiben, ob der Antragstellerin erbrechtliche Auskunftsansprüche gegen den Antragsgegner zustehen, denn solche Ansprüche wären jedenfalls verjährt. Der Erblasser ist 1970 im Beitrittsgebiet verstorben. Nach Art. 235 § 1 Ab...mehr

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ZErb 02/2008, Herausgabepfl... / Sachverhalt

Der Kläger ist einer der Miterben in ungeteilter Erbengemeinschaft nach der am ... geborenen und am ... verstorbenen L. (...) Durch Beschluss des Nachlassgerichts vom 28.6.1999 – AG Eisenhüttenstadt, Az. 10 VI 200/99 – war der Beklagte zum Nachlasspfleger für die seinerzeit unbekannten Erben bestellt worden. In seiner Eigenschaft als Nachlasspfleger veräußerte der Beklagte mi...mehr

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ZErb 02/2008, Materielle Fe... / Sachverhalt

Die Erblasserin war nicht verheiratet und hat keine Abkömmlinge hinterlassen. Von ihren fünf Geschwistern war ihr Bruder I C vorverstorben. Er hat drei Kinder hinterlassen, nämlich die Beteiligten zu 1), 2) und 5). Ebenfalls vorverstorben, jedoch ohne Abkömmlinge, war der unverheiratete Bruder der Erblasserin B C. Die Schwestern I2 und F C sind während der Anhängigkeit des v...mehr

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ZErb 02/2008, Lebensversich... / Sachverhalt

Am 24.8.2005 verstarb der zuletzt in P. wohnhafte Dr. S. S., ohne Abkömmlinge zu hinterlassen. Ausweislich eines gemeinschaftlichen Erbscheins des Amtsgerichts Bergheim vom 17.1.2006 – 11 VI 11/06 – ist der Erblasser zu 3/4 von seiner Ehefrau, der Beklagten, sowie zu 1/8 von seiner Mutter, der Klägerin und zu je 1/16 von seinen Geschwistern R. S. und G. W. beerbt worden. Mit...mehr

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Auslegung eines Erbvertrages, in dem der Vorerbe von den Beschränkungen des § 2113 Abs. 1 BGB befreit wird, wenn ein Abkömmling trotz angeordneter Pflichtteilsentziehung den Pflichtteil verlangt und durch ein Gericht zugesprochen erhält

Leitsatz Gegen die Einziehung eines dem Vorerben erteilten Erbscheines hat der Nacherbe kein Beschwerderecht. Sachverhalt Testamentarisch bestimmte der Erblasser seine Ehefrau, die Beteiligte zu 1, zur Vorerbin, die nur hinsichtlich des Immobiliarvermögens den Beschränkungen des § 2113 BGB unterliegen sollte. Nacherben sollten seine Enkelinnen, die Beteiligten zu 2 und 3 sein...mehr

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Inkrafttreten einer Pflichtteilsstrafklausel durch das Verlangen des Pflichtteils nach dem Tod des Erstversterbenden

Leitsatz Beim Bestehen einer Pflichtteilsstrafklausel ist ein "Verlangen des Pflichtteils" im Sinne der Strafklausel auch möglich, wenn der Anspruch infolge eines zuvor erfolgten Erlasses nicht mehr gegeben war. Sachverhalt Der Erblasser errichtete gemeinsam mit seiner vorverstorbenen Ehefrau mehrere Testamente, in denen sich die Eheleute gegenseitig zu Erben und die Söhne al...mehr

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ZErb 01/2008, Testamentsaus... / Aus den Gründen

I. Der Erblasser M war mit F, geborene X, die 1961 verstorben ist, verheiratet. Er hatte fünf Kinder, und zwar Anna, Beate, Carl, Dieter und Emil, der mit Jana verheiratet war. Die Beteiligten zu 1) bis 4) sind die Kinder der Tochter Beate. Am 15. August 1965 errichtete der Erblasser ein handschriftliches Testament, in dem es auszugsweise heißt: Zitat Ich, Kaufmann M, geboren a...mehr

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ZErb 01/2008, Zur Wechselbe... / Aus den Gründen

I. Der Erblasser und seine am 29.5.1990 vorverstorbene Ehefrau, Frau E. L. A., geborene S., waren kinderlos. Mit notariellem Erbvertrag des Notars M. aus Wuppertal (UR-Nr. 771/1974) vom 14.11.1974 haben sich beide mit erbvertraglich bindender Wirkung gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Mit gemeinschaftlichem privatschriftlichem Testament vom 21.1.1988 setzten sie sich gege...mehr

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ZErb 01/2008, Befugnisse de... / 6. Eintragung des Nacherbenvermerks und des Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch

Im Grundbuch ist die Nacherbenvollstreckung von Amts wegen einzutragen, und zwar sowohl bei der Eintragung des Vorerben als auch bei der Beschränkung durch die Nacherbschaft, §§ 51, 52 GBO.[43] Der Nacherbe kann nach überwiegender Meinung auf den besonderen Schutz der Eintragung des Nacherbenvermerks im Grundbuch aber verzichten, ohne gleichzeitig materiellrechtlich seine Na...mehr

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ZErb 01/2008, Internationales Erbrecht-Symposium vom 26. bis 28. April 2007

Vom 26. bis 28. April 2007 fand auf Mallorca ein internationales Erbrecht-Symposium statt. Der Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), Herr RA Jan Bittler, begrüßte die Teilnehmer nochmals offiziell am 26.4.2007 im Hotel Son Caliu, Palmanova, nachdem es bereits am Anreisetag, dem 25.4.2007, einen Empfang mit Begrüßung gegebe...mehr

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Keine rechtsgeschäftliche Übertragung des Rechts zur Ausschlagung einer Erbschaft

Leitsatz Das Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft ist als Gestaltungsrecht zwar vererbbar, nicht jedoch rechtsgeschäftlich übertragbar. Daher kann seine Ausübung nicht einem Dritten, auch nicht durch eine über den Tod hinaus wirksame Versorgungsvollmacht, überlassen werden. Sachverhalt Der Erblasser errichtete gemeinsam mit seiner vorverstorbenen Ehefrau ein gemeinschaftlic...mehr

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Verjährung eines erbrechtlichen Auskunftsanspruchs des nichtehelichen Kindes bei einem Erbfall in der ehemaligen DDR

Leitsatz Ist bereits der erbrechtliche Auskunftsanspruch verjährt, so ist auch ein Auseinandersetzungsanspruch, bezogen auf die Erbschaft, nicht mehr durchsetzbar. Ist ein Miterbe der Erbschaftsbesitzer, so unterliegt der ansonsten nicht verjährbare Anspruch dennoch der 30jährigen Verjährungsfrist. Sachverhalt Der in der DDR ausgestellte Erbschein nach dem 1970 verstorbenen E...mehr

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Ermessen des Gerichts bei der Wahl zwischen Frei- und Strengbeweis und Voraussetzungen der Testierfähigkeit bei Demenz

Leitsatz Das Tatsachengericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungen zur Testierfähigkeit grundsätzlich freie Wahl zwischen Frei- und Strengbeweis, solange der Sachverhalt ausreichend erforscht wird. Sind die Vorstellungen des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung jedenfalls auch durch krankhafte Vorstellungen und Gedanken beeinflusst, liegt Testierunfähigkeit vor....mehr

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Feststellungslast bei einem Testament mit teilweise ausgeschnittenem Text

Leitsatz Ist aus einem Testament ein Teil des Textes herausgeschnitten worden, ist zu prüfen, ob eine Rekonstruktion des fehlenden Teils möglich ist, wenn nicht feststeht, dass der Erblasser die Ausschneidung veranlasst hat, was einen teilweisen Widerruf darstellen würde. Wer sein Erbrecht auf das Testament stützen will, trägt die Feststellungslast für den gesamten Inhalt de...mehr

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Testamentsauslegung im Abgrenzungsbereich zwischen Ersatz- und Nacherbfolge

Leitsatz Das Testament enthält eine Regelung zum Fall des "Vorablebens" des als Erben berufenen Sohnes. Der Passus ist dahingehend auslegungsbedürftig, ob der Erblasser lediglich eine Ersatzerbfolge für den Fall des Vorversterbens seines Sohnes oder eine Vor- und Nacherbeneinsetzung für den Fall seiner Kinderlosigkeit treffen wollte. Sachverhalt Der Erblasser hinterließ fünf ...mehr

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Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis - Testamentsauslegung als Ersatzerbeinsetzung

Leitsatz Hat die Erblasserin über ihr gesamtes Vermögen, einerseits ein Hausgrundstück und andererseits Geldvermögen, verfügt, so sind die bedachten Personen sämtlich als Erben anzusehen, wenn der Wert des jeweils Hinterlassenen für jeden Erben nahezu gleich hoch ist. Hat die Erblasserin die Verteilung des Nachlasses nach Stämmen vorgenommen und anstelle einer Vorverstorbenen...mehr

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Entscheidungsbefugnis des Erstbeschwerdegerichts über einen neuen Antrag - Wirkung der Erbausschlagung des überlebenden Ehegatten bei gegenseitiger Erbeinsetzung durch Erbvertrag

Leitsatz Das Erstbeschwerdegericht muss über einen neuen Antrag entscheiden, sofern dieser der Vorinstanz bei der Entscheidung über die Nichtabhilfe vorgelegen hat. Die Erbausschlagung des überlebenden Ehegatten führt nicht zur Unwirksamkeit eines Erbvertrages, wenn Ehegatten sich einander gegenseitig zu unbeschränkten alleinigen Erben eingesetzt und darüber hinaus keine Reg...mehr

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Auslegung eines Ehegattentestaments im Hinblick auf wechselbezügliche Verfügungen

Leitsatz Die Einsetzung gemeinsamer Bekannter in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament beinhaltet grundsätzlich keine Bindung des Überlebenden an diese Bestimmung. Sachverhalt Die Eheleute hatten ein befreundetes Ehepaar zu "alleinigen Erben unseres Gesamtbesitzes einschl. der Sparbücher und Aktien" bestimmt. Nachdem Vorversterben des Ehemannes erklärte die Ehefrau, das...mehr

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Änderungsbefugnis der Erbquote in einem Erbvertrag

Leitsatz Enthält ein Erbvertrag neben der Einsetzung der Abkömmlinge als Erben zu ½ ferner die Ermächtigung zur Abänderung der Erbquote, so ist diese Bestimmung ohne besondere Anhaltspunkte im Willen des Erblassers nicht dahingehend zu verstehen, dass der Letztversterbende die Erbquote eines der Kinder auf null setzen darf. Sachverhalt Die Eheleute, aus deren Ehe zwei Töchter...mehr

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Erteilung eines Erbscheins trotz Fehlen des Originaltestaments

Leitsatz Fehlt das Originaltestament, ist aber eine beglaubigte Kopie vorhanden, auf die die Beweisregeln über öffentliche Urkunden Anwendung finden, steht dies der Erteilung eines Erbscheins auf der Grundlage des Testamentinhalts nicht entgegen. Sachverhalt Im Jahre 1976 wurde aufgrund notarieller Erbscheinsverhandlung dem Alleinerben ein Erbschein erteilt. Dieser beantragte...mehr

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Eltern als Verwalter der Vermögensinteressen ihrer minderjährigen Kinder; kein Interessengegensatz bei Wahrnehmung der Aufgaben als alleiniger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Erben und Testamentsvollstrecker in einer Person

Leitsatz Ein minderjähriges Kind wurde durch notarielles Testament vom 14.5.2001 als Alleinerbe seines Großvaters eingesetzt. Zugleich wurde seine Mutter, die Beteiligte zu 1), von der Verwaltung des ererbten Vermögens ausgeschlossen und Testamentsvollstreckung zum Vollzug zahlreicher Vermächtnisse und Auflagen angeordnet. Zum Testamentsvollstrecker wurde der Beteiligte zu 2...mehr

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Auslegung einer letztwilligen Verfügung, die den Fall regelt, dass der Ehegatte ebenfalls verstirbt

Leitsatz Die Formulierung "Sollte meine Frau ebenfalls sterben so gilt folgendes" kann bei einer erfolgten Zuwendung an ein Kind dahin ausgelegt werden, dass das Kind als Ersatzerbe, nicht jedoch als Nacherbe berufen sein soll. Sachverhalt Der Erblasser war mit der nachverstorbenen Ehefrau verheiratet; die Eheleute hatten eine gemeinsame Tochter (Beteiligte zu 1). Die weitere...mehr

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Anfechtung der Entscheidung des Nachlassgerichts über den Verzicht auf die für den Antragsteller eines Erbscheins vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung

Leitsatz Die Ablehnung des Nachlassgerichts, auf die gesetzlich vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung zu verzichten, ist auch dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn diese aus Sicht des Antragstellers mangels Kenntnis der Verhältnisse sich als Förmelei darstellt. Sachverhalt Erblasserin setzt Stiftung zur Alleinerbin ein. Diese beantragt einen Alleinerbschein unter Verzic...mehr

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Abschluss eines Erbvertrags im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs

Leitsatz Ein Erbvertragsschluss in einem gerichtlichen Vergleich ist nur formwirksam, wenn die Parteien den Vertrag persönlich genehmigen. Aus dem Protokoll muss hervorgehen, dass die Genehmigung des Vergleichs nicht nur durch den Prozessbevollmächtigten, sondern gerade auch durch die Partei erklärt worden ist. Sachverhalt Im Scheidungsverfahren des Erblassers schloss dieser ...mehr

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Einseitige Abänderungsmöglichkeit einer erbvertraglichen Bestimmung unter genau festgelegten Voraussetzungen

Leitsatz In einem Erbvertrag kann dem einen Ehegatten ein Abänderungsrecht bezüglich einzelner Bestimmungen eingeräumt werden, wenn die Ausübung dieses Vorbehalts nur unter genau festgelegten Voraussetzungen möglich ist. Dann ist der überlebende Teil nicht gehindert eine anderweitige Regelung hinsichtlich der Erbfolge zu treffen. Sachverhalt Die Eheleute errichteten einen Erb...mehr

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Zu den Formerfordernissen eines nach dem ZGB errichteten Ehegattentestaments

Leitsatz Ein nach den Vorschriften des ZGB errichtetes Ehegattentestament erfordert eigenhändige Unterschriften mit dem vollen Namenszug unter allen letztwilligen Verfügungen. Sachverhalt Der Erblasser errichtete mit seiner zweiten Ehefrau im Jahr 1986 im Gebiet der ehemaligen DDR ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Er...mehr

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Ausschlagung der Erbschaft als testamentarischer Miterbe und anschließende Anfechtung der Ausschlagung

Leitsatz Eine Ausschlagung der Erbschaft nur als testamentarischer Miterbe ist wirksam, da sie auf einen Berufungsgrund beschränkt werden kann. Der Beginn der Anfechtungsfrist setzt die Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung voraus. Die später erklärte Anfechtung der Ausschlagung durch den Beteiligten war unwirksam. Sachverhalt Eheleute, deren Sohn der Beteiligte zu ...mehr

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Berliner Testament mit Pflichtteilsklausel; Herbeiführung des Eintritts der auflösenden Bedingung

Leitsatz Der Eintritt der auflösenden Bedingung in einem Berliner Testament mit Pflichtteilsklausel kann trotz Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Erstversterbenden noch nach dem Tode des überlebenden Ehegatten und wirksamer Annahme der Schlusserbschaft herbeigeführt werden. Sachverhalt Eltern errichteten ein Berliner Testament und setzten den Kläger und dessen Brud...mehr

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Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2069 BGB bei Erbeinsetzung anderer naher Verwandter; Ermittlung eines hypothetischen Erblasserwillens zur Ersatzberufung der Kinder des mit letztwilliger Verfügung eingesetzten nahen Verwandten

Leitsatz Fehlt in einem Erbvertrag eine Ersatzerbenbestimmung, so kommt es bei vorzeitigem Wegfall eines Schlusserben nicht zur Anwachsung, sondern es ist zunächst der mutmaßliche Wille der Vertragsparteien zu ermitteln. Der Annahme, dass Abkömmlinge des weggefallenen Schlusserben zu Ersatzerben bestimmt worden wären, steht es nicht entgegen, dass die Eheleute eine Abänderun...mehr

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Anfechtung der Erbschaftsannahme durch einen als Alleinerben eingesetzten Pflichtteilsberechtigten

Leitsatz Nimmt der unter Beschwerungen eingesetzte Alleinerbe die Erbschaft in der irrigen Vorstellung an, er dürfe nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertigt dies die Anfechtung der Annahmeerklärung. Sachverhalt Der zum Alleinerben eingesetzte Sohn schlug die Erbschaft nicht fristgerecht aus. Er focht sodann die Annahme mit not...mehr

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Abgrenzung zwischen Vermächtnisanordnung und Erbeinsetzung

Leitsatz Die gesetzliche Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB, wonach die Zuwendung eines bestimmten Nachlassgegenstandes im Zweifel eine Vermächtnisanordnung und keine Erbeinsetzung ist, gilt nicht, wenn der Nachlass durch den zugewandten Gegenstand im Wesentlichen erschöpft ist. Sachverhalt Erblasserin hat zwei wirksame letztwillige Verfügungen verfasst, ein Testament und ...mehr

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Erbscheinsverfahren; Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes mit Titelfunktion; Anwendbarkeit des § 792 ZPO bei der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvollstreckung; Prüfung der Antragsbefugnis des Steuergläubigers

Leitsatz Ein wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit nichtiger Verwaltungsakt der Steuerbehörde ist kein tauglicher Vollstreckungstitel im Sinne des § 792 ZPO; sie hat daher keine Antragsbefugnis im Erbscheinsverfahren. Sachverhalt Der Erblasser hat Gewerbesteuerschulden. Die Finanzverwaltung beantragt den Erlass eines Erbscheins mit dem Ziel, dass das Erbrecht der Witwe de...mehr

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Bei dargetaner vorheriger Unkenntnis vom Erbfall kommt es für den Beginn des Laufs der Ausschlagungsfrist auf den vom Erben dargelegten Zeitpunkt tatsächlicher Kenntnis an

Leitsatz Der ausschlagende Erbe hat dargetan, erst 37 Jahre nach Erteilung des Erbscheins Kenntnis von seiner Berufung zum Erben erlangt zu haben. Wenn das Gegenteil nicht erwiesen ist, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die formwirksame Ausschlagungserklärung verfristet ist. Die Behauptung der negativen Tatsache der vorherigen Unkenntnis ist insoweit be...mehr

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Anforderungen an die Kenntnis des Erben vom Anfall der Erbschaft und des Grundes der Berufung; Beginn der Frist zur Ausschlagung der Erbschaft; Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist bei Annahmefiktion wegen Verstreichens der für die Ausschlagung vorgeschriebenen Frist

Leitsatz Grundsätzlich ist das Recht zur Erbausschlagung auf sechs Wochen ab Kenntnis von dem Anfall und von dem Berufungsgrund befristet. Jedoch geht das Interesse des Erben an Aufklärung seiner Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und des konkreten Berufungsgrundes den Interessen der Nachlassgläubiger an einer raschen Klärung der Rechtsnachfolge vor. Hat der Erbe in Unkenntni...mehr

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Geltungsbereich des Reichserbhofgesetzes und dessen Außerkraftsetzung durch das Kontrollratsgesetz Nr. 45

Leitsatz Das am 29.09.1933 erlassene Reichserbhofgesetz findet nur auf solche Nachlässe Anwendung, die zum Stichtag 24.04.1947 noch nicht geregelt waren. Eine Regelung liegt nicht vor, wenn zwar ein gesetzlicher Erbe den Hof in Besitz genommen und bewirtschaftet hat, die Miterben jedoch einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragt und erteilt bekommen haben. Sachverhalt Der A...mehr

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Testamentsauslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Schlusserbeneinsetzung bei Vorhandensein einer Pflichtteilsstrafklausel

Leitsatz In einer einem Ehegattentestament nachträglich hinzugefügten Pflichtteilsstrafklausel kann grundsätzlich auch eine Schlusserbeneinsetzung liegen. Ein derartiger Wille der Erblasser muss dann allerdings im Testament wenigstens andeutungsweise Ausdruck gefunden haben. Haben sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder nur für den Fall ihres gleichzeit...mehr

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Die inhaltliche Bezugnahme eines eigenhändigen Textteils, der inhaltlich lediglich der Feststellung der Urheberschaft des Erblassers dienen soll, selbst aber keine letztwillige Verfügung enthält, auf einen vorangestellten maschinenschriftlichen Textteil reicht für die Wahrung der Testamentsform des § 2247 Abs. 1 BGB nicht aus.

Leitsatz Eine privatschriftliche letztwillige Verfügung bedarf zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Form des § 2247 Abs. 1 BGB. Nimmt der Erblasser in einem handschriftlichen Textteil auf einen maschinengeschriebenen Text Bezug, um diesem Gültigkeit zu verleihen, so ist dies nur dann möglich, wenn der maschinengeschriebene Teil der Erläuterung einer Verfügung dient, die ih...mehr

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Anlauf der Festsetzungsfrist durch Aufforderung zur Erklärungsabgabe trotz Anzeige durch das Nachlassgericht

Leitsatz 1. Verlangt das FA die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung, richtet sich der Anlauf der Festsetzungsfrist auch dann nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, wenn das Nachlassgericht dem FA die Erteilung von Erbscheinen und die eröffneten Verfügungen von Todes wegen bereits angezeigt hat. 2. Eine Erbschaftsteuererklärung setzt nur dann die Festsetzungsfrist in Lauf, wenn ...mehr

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Bedeutung des Erbscheins

Kommentar Bei gesetzlicher Erbfolge und der Erbfolge aufgrund eines privatschriftlichen Testaments ist der Erbschein gegenüber Banken, Grundbuchämtern und dergleichen der amtliche Nachweis des Erbrechts und der Höhe des Erbanteils ( § 2365 BGB ). Bei einem vor einem Notar errichteten sogenannten öffentlichen Testament ist ein Erbschein i. d. R. nicht erforderlich ( Erbe/E...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / e) Erbschein nur für Grundbuchumschreibung

Eine Beschränkung des Geschäftswerts im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins, der nur für Zwecke der Grundbuchberichtigung benötigt wird, ist unter Geltung des § 40 GNotKG ausgeschlossen (OLG Hamm ZErb 2014, 289 = FamRZ 2015, 436 = ErbR 2014, 555). Die dahingehende Regelung des § 107 Abs. 3 KostO, die eine Ermäßigung auf den Wert der Immobilie(n) ermöglichte, wenn dem Na...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / g) Beschränkter Erbschein

Wird die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins beantragt, ist nur auf den betreffenden Teil des Nachlasses abzustellen. Diejenigen Gegenstände, die von der Erbscheinswirkung nicht erfasst werden, bleiben bei der Berechnung des Geschäftswerts außer Betracht (§ 40 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 GNotKG); Nachlassverbindlichkeiten werden in diesem Fall allerdings nicht abgez...mehr

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ZAP 23/2020, GBO-Erbfolgenachweis: Eingezogener Erbschein

(BGH, Beschl. v. 17.9.2020 – V ZB 8/20) • Mit einem eingezogenen Erbschein kann der Nachweis der Erbfolge gemäß der GBO nicht geführt werden. Denn die Einziehung des Erbscheins hat den Zweck, die von einem unrichtigen Erbschein aufgrund des öffentlichen Glaubens für den Rechtsverkehr ausgehenden Gefahren in einem förmlich festgelegten Verfahren zu beseitigen. Damit wäre es n...mehr

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ZAP 2/2015, Erbschein: Vermutungswirkung

(BGH, Beschl. v. 2.12.2014 – IV ZR 408/14) • Nach dem BGB wird vermutet, dass demjenigen, der in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zusteht und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt ist. Diese Vermutungswirkung des Erbscheins gilt auch im Zivilprozess mit einem Dritten (hier: i.R.e. Pflichtteilser...mehr

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ZAP 6/2021, Erbschein: Antrag auf Erteilung von beglaubigten Abschriften

(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.11.2020 – 3 Wx 200/20) • Wenn das Nachlassgericht alle Verfahrensvoraussetzungen für gegeben erachtet, der Erbscheinsantrag der Erbrechtslage entspricht und kein Beteiligter dem beantragten Erbschein widersprochen hat, ergeht ein Feststellungsbeschluss, dass die zur Erteilung des beantragten Erbscheins erforderlichen Tatsachen für festgestellt ...mehr

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ZAP 9/2021, Erbschein: Einziehung und Auslegung eines Berliner Testaments

(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.11.2020 – 3 Wx 198/20) • Ein Nachlassgericht muss die Einziehung eines bereits erteilten Erbscheins anordnen, wenn die zur Begründung des Erbscheinantrags notwendigen Tatsachen nicht mehr als festgestellt zu erachten sind, weil die erforderliche Überzeugung des Nachlassgerichts von dem bezeugten Erbrecht über einen bloßen Zweifel hinaus erschüt...mehr

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ZAP 13/2020, Veräußerung von Nacherbenrechten an Vorerben: Nacherbenvermerk im Erbschein

(OLG Braunschweig, Beschl. v. 13.5.2020 – 3 W 74/20) • Ein Nacherbenanwartschaftsrecht ist grds. übertragbar und vererblich; ob ein entgegenstehender Wille des Erblassers vorgelegen hat und er eine Ersatznacherbschaft angeordnet hat, ist durch Auslegung der letztwilligen Verfügung nach den allgemeinen Auslegungsregeln zu ermitteln, namentlich durch die erläuternde Auslegung,...mehr

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ZAP 24/2017, Grundbuchberichtigung: Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins

(OLG München, Beschl. v. 18.9.2017 – 34 Wx 262/17) • Der Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung bedarf es trotz Konkurrenz zwischen einem urkundlichen Erbvertrag und früher sowie später errichteten privatschriftlichen sowie erbvertraglichen Verfügungen von Todes nicht, wenn sich die Erbfolge aus den gesetzlichen Rechtsfolgen der Bindungswirkung vertragsmäßiger Ve...mehr