Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Bildungsurlaub / 11.6.1 Rechtsgrundlage

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) i. d. F. vom 28.7.1998 (GVBl. I S. 264). Das Gesetz wurde zum 1.1.2018 novelliert[1]. Die wichtigsten Neuerungen sind[81g]: Der Anspruch kann auch für 3-tägige Veranstaltungen geltend gemacht werden. Auszubildende können jetzt ihren Anspruch auf Freistellung auch für Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts gelten...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 8. InsVV

Rz. 28 Seit dem 1.1.2021 gilt eine neue Fassung des § 2 Abs. 1 InsVV:[23] Der Insolvenzverwalter erhält in der Regelmehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 4 Regelungen zum 1.1.2015

Für Selbstanzeigen, die nach dem 31.12.2014 abgegeben werden, gelten neue gesetzliche Regelungen. Hierbei ist es zu Verschärfungen als auch zu Erleichterung gekommen. Eine differenzierte zeitliche Anwendungsregelung für die Neuregelung zum 1.1.2015 hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gerichtlich ungeklärt ist, ob die Erleichterungen nach dem Prinzip der mildesten Regelung ...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.1 Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine Prüfungsanordnung (PA) i. S. d. § 196 AO bekanntgegeben worden ist (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO). Dieser Ausschlussgrund greift nicht ein, wenn der Prüfer – wie oft – seine Prüfung und den Versand der PA zunächst telefonisch ankündigt. In der Zeit bis zur Bekanntgabe der PA ist daher die Selbstanzeige nicht gesperrt. Es ist umstritt...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.2 Angelegenheiten der Dienstkräfte

Entsprechend § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG unterliegt der Erlass von Verwaltungsvorschriften betreffend die innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten nach § 90 Nr. 2 PersVG BE der Mitwirkung. Auf die Kommentierung zur Bundesnorm wird verwiesen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1 Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen

Nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG wirkt der Personalrat bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereiches mit, wenn nicht nach § 118 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften zu beteiligen sind. Der Begrif...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.5 Disziplinarmaßnahme

Weiter als bei der Bundesnorm in § 84 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ist neben der Erhebung der Disziplinarklage auch der Erlass einer Disziplinarverfügung mitwirkungspflichtig nach § 68 Abs. 2 Nr. 5 PersVG M-V, wenn die Folge eine Kürzung des Ruhegehalts oder eine Zurückstufung sein soll. Bei Dienststellenleitern und in Personalangelegenheiten entscheidungsbefugten Beschäftigten (§ 12...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

§ 83 SPersVG Das Verfahren bei Mitwirkung ist in § 74 SPersVG geregelt auf die Kommentierung im Zusammenhang mit § 81 BPersVG wird Bezug genommen. In § 83 SPersVG sind die einzelnen Mitwirkungstatbestände aufgeführt. Personalbedarf Bei der Ermittlung der Grundlagen zur Berechnung des Personalbedarfs ist nach § 83 Abs. 1 Nr. 1 SPersVG die Mitwirkung des Personalrates vorgesehen. ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist grundsätzlich erforderlich zur Besteuerung eines Vermögensübergangs, der sich von Todes wegen vollzieht (Erwerb von Todes wegen oder Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erbschaftsteuererklärung nach der Rechtslage ab 2009. Der Beitrag folgt der Gliederu...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Unterricht, Wissenschaft und Institutionen

Rz. 393 Für den Bereich Unterricht, Wissenschaft[593] und zum Teil auch für Institutionen (etwa öffentliche Archive)[594] waren die Regelungen bis zum Erlass des Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) vom 1.9.2017, in Kraft getreten am 1.3.2018, über zahlreiche Reglungen an unterschiedlichen Stellen der Sc...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Sprachwerke

Rz. 66 Sprachwerke sind Schöpfungen, deren Gehalt mit den Mitteln der Sprache zum Ausdruck gebracht wird, wobei die im Gesetz erwähnten Schriftwerke, Reden und Computerprogramme lediglich beispielhaft angeführt wurden, um zu verdeutlichen, dass sowohl die geschriebene als auch die gesprochene Sprache mitumfasst sind ( § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG).[76] Rz. 67 Im Bereich der Medien si...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 7. Abmahnung

Rz. 483 Die Neuregelung des § 97a UrhG ist gegenüber der vorausgegangen Fassung von 2008 (Umsetzung der Enforcement-Richtlinie) im Umfang erheblich gewachsen[704] und regelt als das neue "Herzstück" die Voraussetzungen einer Abmahnung (Abs. 2) sowie die Deckelung des Aufwendungsersatzes auf einen Streitwert von 1.000 EUR bei Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen (Abs...mehr

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Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird (s. BFH-Urteil vom 23.09.2009 – IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270). 2. Werden Grundstücke des Privat- und des Betri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen (§ 26 Abs. 1 UStG)

Rz. 23 § 26 Abs. 1 UStG enthält eine "generalklauselartige Ermächtigung"[1], nach der die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen oder zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der in dem UStG enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei dem leistenden Unternehmer muss es sich nach der sprachlichen Festlegung der Finanzverwaltung um einen Luftverkehrsunternehmer handeln[1]; allerdings kennt das Gesetz den Begriff des Luftverkehrsunternehmers in diesem Zusammenhang nicht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung setzt dies voraus, dass der Luftverkehrsunternehmer die Beförderung der Personen selbst dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Verfahren

Rz. 58 Handelt es sich bei dem Unternehmer, der grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr ausführt, um ein Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, kann die USt niedriger festgesetzt oder erlassen werden. Gleiches gilt für die Luftverkehrsunternehmen, die aus Ländern kommen, zu denen Gegenseitigkeit vom BMF festgestellt worden ist (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 34 § 26 Abs. 3 UStG enthält eine Ermächtigungsvorschrift für das BMF, die USt einzelnen Unternehmern für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr ganz oder teilweise zu erlassen oder die USt niedriger festzusetzen. Die Regelung ist für inländische wie ausländische Unternehmer daran gebunden, dass in Rechnungen keine USt gesondert ausgewiesen ist. Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 39 Nach § 26 Abs. 3 UStG kann die Steuer für die grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedrigerer festgesetzt oder teilweise oder ganz erlassen werden. Dazu muss sich die Beförderungsleistung z. T. auf das Inland und z. T. auf das Ausland (Drittlandsgebiet oder übriges Gemeinschaftsgebiet) erstrecken. Danach kann es sich um die folgenden Beförd...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Antrag

Rz. 36 Das Wahlrecht ist durch Antrag auszuüben. Richtiger Antragsadressat ist grds. das für die ESt- bzw. KSt-Besteuerung des jeweiligen Anteilseigners zuständige FA.[1] Gehören untergehende Anteile zum Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft, muss der Anteilseigner den Antrag beim für die Mitunternehmerschaft zuständigen FA stellen.[2] Dort ist der Antrag auc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Besonderheiten bei ausländischen Unternehmern

Rz. 55 Hat das Luftverkehrsunternehmen seinen Sitz im Ausland, kann die Steuer für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr ebenfalls niedriger festgesetzt oder ganz oder teilweise erlassen werden. Die Anordnung kann aber davon abhängig gemacht werden, dass in dem Land, in dem der ausländische Unternehmer seinen Sitz hat, für grenzüberschreitende Befö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 26 UStG ermächtigt den Gesetzgeber und das BMF in bestimmten, gesetzlich umrissenen Fällen, Regelungen zur Ergänzung des UStG vorzunehmen. Die Ermächtigungen sind dabei teilweise redaktioneller Art, wenn das BMF ermächtigt wird, das Gesetz in der jeweils gültigen Fassung mit neuem Datum und neuer Überschrift im BGBl neu zu veröffentlichen (§ 26 Abs. 6 UStG) oder den ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.4 Verschmelzungsrichtungen

Rz. 5a Somit gilt § 13 UmwStG für die Seitwärtsverschmelzung von Schwestergesellschaften[1] (auf die die Verzichtsmöglichkeit (Rz. 5) zuvorderst abzielt) unabhängig davon, ob weitere Anteile an die gemeinsame(n) Muttergesellschaft(en) ausgereicht werden.[2] Zu Wertverschiebungen Rz. 10ff., zum Ansatz des gemeinen Werts und zur Buchwert- bzw. Anschaffungskostenfortführung in ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4 Besonderheiten bei der Seitwärtsverschmelzung

Rz. 70 Allgemein zur Anwendung von § 13 UmwStG auf die Seitwärtsverschmelzung Rz. 5f. Rz. 71 Wird bei der Seitwärtsverschmelzung auf die Gewährung weiterer Anteile an den/die gemeinsamen Anteilseigner verzichtet, erhöht sich der Buchwert (bzw. die Anschaffungskosten) seiner/ihrer "Bestandsanteile" an der übernehmenden Körperschaft um den gemeinen Wert (Abs. 1) bzw. den Buchwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Stellung im Unionsrecht

Rz. 19 § 26 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Abs. 6 UStG haben keine direkte Grundlage im Unionsrecht, da sie reine Ausführungsvorschriften sind, die keine materiell-rechtlichen Regelungen enthalten. Die Vorschriften sind unionsrechtlich zulässig. Rz. 20 § 26 Abs. 3 UStG (Nichterhebung der USt bei grenzüberschreitender Beförderung von Personen im Luftverkehr) basiert auf der Kannbesti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Aufzeichnungsvorschriften

Rz. 61 Grundsätzlich muss ein Unternehmer, dem die USt für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr erlassen wird oder bei dem die USt niedriger festgesetzt wird, die Aufzeichnungsvorschriften des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG beachten. Damit sind auch ausländische Luftverkehrsunternehmen verpflichtet, die Entgelte für Beförderungen von Personen i...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1 Allgemeines

Rz. 18 Gem. § 13 Abs. 1 UmwStG gelten die untergehenden Anteile an der übertragenden Körperschaft als zum gemeinen Wert veräußert und korrespondierend die an ihre Stelle tretenden Anteile an der übernehmenden Körperschaft mit diesem Wert angeschafft. Umstritten ist, ob diese Regelung (i) eine Fiktion ist, da die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht – wie nach allge...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Hilfeleistung in Steuersachen: UG (haftungsbeschränkt) als Buchhaltungsgesellschaft

Ist eine Buchhaltungsgesellschaft, welche Lohnsteueranmeldungen nach § 6 Nr. 4 StBerG durchführt, berechtigt, einen Antrag auf Erlass eines Verspätungszuschlags zur Lohnsteueranmeldung zu stellen? Das FG entschied, dass eine Lohnbuchhaltungsgesellschaft (hier: UG haftungsbeschränkt) generell nicht berechtigt ist, einen Antrag auf Erlass eines Verspätungszuschlags infolge eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 20 Die Untersagung der Fiskalvertretung ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, der zwar nicht schriftlich erteilt werden muss, bei einer so einschneidenden Maßnahme wie der Untersagung der Fiskalvertretung erscheint aber jede andere Form als der schriftlichen Erteilung ungeeignet. Der Verwaltungsakt muss begründet und dem Fiskalvertreter bekannt gegeben worden sein. E...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.1 Unterrichtung des zuständigen Personalrats

Nach Abs. 1 ist die beabsichtigte Maßnahme vor der Durchführung mit dem Ziel einer Verständigung mit dem Personalrat rechtzeitig und eingehend zu erörtern. Die Verpflichtung zur Unterrichtung ist hier nicht ausdrücklich angeführt, ergibt sich jedoch aus § 66 Abs. 1 BPersVG, wonach die Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichte...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / C. Beschwerdefrist und Fristbeginn

Rz. 23 Die Frist für eine befristete Beschwerde beträgt: Rz. 24 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / E. Vollstreckung von Unterhaltstiteln

Rz. 394 Die Vollstreckung erfolgt auf Antrag des Gläubigers. Sie wird sodann von Amts wegen bis zur Durchsetzung des Anspruchs durchgeführt. Voraussetzung einer zulässigen Vollstreckung sind Titel – Klausel – Zustellung. Rz. 395 Praxistipp: Bei einem Antrag von Vollstreckungsmaßnahmen muss ggf. gesondert Verfahrenskostenhilfe und die Anwaltsbeiordnung beantragt werden. Wegen ...mehr

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Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist (Fortführung des Senatsurteils vom 13.12.2016 ‐ X R 4/15, BFHE 256, 392, BStBl II 2017, 786). 2. Di...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / III. Definition der Wesentlichkeit

Rz. 11 § 120a Abs. 2 S. 2 ZPO gibt für den besonders relevanten Fall der Einkommensverbesserung eine feste Wertgrenze für das Vorliegen einer wesentlichen Veränderung vor. Danach ist eine Einkommensverbesserung erst ab einer Erhöhung von monatlich 100 EUR mitteilungspflichtig. OLG Brandenburg v. 27.5.2020 – 13 WF 74/20 [8] Zitat 1. Die nach § 120a ZPO maßgebliche Verbesserung de...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / M. Schutzanordnungen nach§ 1 GewSchG

Rz. 200 Gewaltschutzverfahren sind Antragsverfahren und gem. § 114 Abs. 4 Nr. 1 FamFG vom Anwaltszwang ausgenommen. Es handelt es sich um Familiensachen (§§ 111 Nr. 6, 210 FamFG), so dass unabhängig von der Art der persönlichen Beziehung der Beteiligten das FamG gem. den §§ 23a Abs. 1, 23b Abs. 1 GVG zuständig ist. Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 3. Einstweilige Anordnung (eA)

Rz. 359 Der Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung gemäß § 1361a BGB kann auch im Wege einer isolierten einstweiligen Anordnung nach den §§ 49 ff. FamFG geltend gemacht werden. Die gleichzeitige Einleitung eines Hauptsacheverfahrens ist mit Geltung des FamFG daher nicht mehr notwendig. Rz. 360 In Ehewohnungssachen hat das Gericht gemäß § 52 Abs. 2 FamFG mit Erlass der ein...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Vollstreckung

Rz. 206 Bei einer ohne mündliche Erörterung erlassenen einstweiligen Anordnung gilt der Antrag auf deren Erlass zugleich als Antrag zur Zustellung durch den Gerichtsvollzieher unter Vermittlung der Geschäftsstelle und als Auftrag zur Vollstreckung (§ 214 Abs. 2 FamFG). Praxistipp:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / a) Verfahrenswert des Hauptsacheverfahrens zum Sorgerecht

Rz. 176 Beim isolierten Verfahren zur elterlichen Sorge werden als Regelwert gem. § 45 Abs. 3 FamGKG 4.000 EUR angesetzt, Erhöhung nach Billigkeit ist möglich,[241] aber ebenfalls unabhängig von der Anzahl der betroffenen Kinder. Auch eine Kürzung ist möglich. Eine vom Regelfall abweichende Werterhöhung ist gerechtfertigt, wenn das Verfahren in Umfang und Schwierigkeit oder ...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / F. Bedeutung der Rechtsbehelfsbelehrungen

Rz. 52 Nach § 39 FamFG ist bei jedem Beschluss eine Belehrung erforderlich.[67]mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / V. Mögliche Rücknahme des Scheidungsantrages

Rz. 20 Ein Ehescheidungsantrag kann bis zur Rechtskraft der Scheidung gegenüber dem erstinstanzlichen Gericht zurückgenommen werden; der Einlegung einer Beschwerde bedarf es nicht.[13] Rz. 21 Bei einer zulässigen Rücknahme des Scheidungsantrags im Beschwerdeverfahren ist gem. §§ 141, 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 ZPO auszusprechen, dass der die Scheidung...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / II. Vorrang eines Verfahrenskostenvorschusses gegen den anderen Ehegatten

Rz. 39 In der Praxis führt es immer wieder zu lästigen Rückfragen und Verzögerungen, wenn ein möglicher Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss – gerade gegen den Ehegatten – übersehen wird.[41] Dieser Anspruch ergibt sich für getrenntlebende Ehegatten aus § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB. Rz. 40 Praxistipp: Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehegatten ...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

Kommentar Der BFH hat in mehreren Urteilen zu Fragen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung entschieden. Diese Rechtsprechung ist Anlass dafür, dass nun die gleichlautenden Ländererlasse zu Anwendungsfragen bei der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG geändert werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die folgenden zwei Punkte: Keine Hinzurechnung b...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / f) Abänderungsverfahren bei der Versäumnisentscheidung

Rz. 246 Auch bei der Versäumnisentscheidung besteht eine Bindungswirkung.[270] Die gerichtliche Entscheidung beruht dabei auf dem als richtig unterstellten einseitigen Sachvortrag des Antragstellers.[271] Dabei erlaubt eine behauptete Änderung der, einer Versäumnisentscheidung zugrunde gelegten (fingierten), Verhältnisse keine Abänderung. Eine Abänderung ist nur dann und ins...mehr

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Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen

Leitsatz 1. Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 9 Verfahrensmäßige Besonderheiten (§ 32i Abs. 10 AO)

Rz. 57 Nach § 32i Abs. 10 AO hat die Klage gegen rechtsverbindliche Beschlüsse der Datenschutzaufsicht aufschiebende Wirkung. Relevant ist die Regelung insbesondere für die Finanzverwaltung. Rechtsverbindliche Weisungen der Datenschutzaufsicht gegenüber einer Finanzbehörde erwachsen daher erst dann in Rechtskraft, wenn Klagefrist abgelaufen ist und keine Klage erhoben wurde....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2 Rechtslage vor dem 1.1.2018

Rz. 7 Bereits § 52a FGO a. F. ermöglichte es, elektronische Dokumente an das Gericht zu übermitteln. Elektronisches Dokument ist "eine Datei, die auf einem Datenträger aufgezeichnet werden kann und (bereits) in dieser Form maßgeblich ist".[1] Damit konnten grundsätzlich sämtliche Schriftsätze, Anlagen, Gutachten etc. bei Einhaltung der geregelten technischen Voraussetzungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.2.3 Veräußertes Vermögen

Rz. 24 Nach § 284 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 u. 2 AO sind in das Vermögensverzeichnis auch entgeltliche oder unentgeltliche Vermögensveräußerungen aufzunehmen.[1] Die hier aufgeführten Rechtsgeschäfte unterliegen der Anfechtung nach §§ 133, 134 InsO bzw. §§ 3, 4 AnfG bei einer Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens. Die Finanzbehörde wird durch die Angaben in die Lage versetzt,...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / II. Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 18 Nach der Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung hat das Insolvenzgericht von Amts wegen alle Maßnahmen zu treffen, die im konkreten Fall notwendig und erforderlich erscheinen, um die Insolvenzmasse zu sichern, § 21 Abs. 1 InsO (gilt auch im Verbraucherinsolvenzverfahren, § 306 Abs. 2 InsO). Aufgrund des Maßnahmenkatalogs in § 21 Abs. 2 InsO, der nicht abschließen...mehr