Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Die einstweilige Unterhaltsanordnung

Rz. 773 Allerdings ist seit Inkrafttreten des Familienverfahrensrechts zum 1.9.2009 die Möglichkeit eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 246 FamFG gegeben. Rz. 774 Die einstweilige Unterhaltsanordnung ist rein prozessualer Natur und schafft lediglich eine Vollstreckungsmöglichkeit wegen eines vorläufig als bestehend angenommenen materiell-rechtlichen.[776] Rz. ...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 3 Anmerkung:

M.E hat das BAG zu Recht die Auffassung vertreten, dass der Erlass der beiden Teilkostenentscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 9.10.2018 und 20.12.2018 unzulässig war. In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch umstritten, welche Rechtsfolgen dies für das Kostenfestsetzungsverfahren hat. Auslegung der Kostenentscheidung Auch zweifelhafte, mehrdeutige oder missverständli...mehr

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zfs 10/2023, Fahrerlaubnise... / Leitsatz

Tatsachen, die Zweifel an der Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers begründen und auf die die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens – hier nach § 13 S. 1 Nr. 1 FeV – gestützt wird, müssen auch im Zeitpunkt des Erlasses der Entziehungsverfügung noch verwertbar sein. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Gutachten, das Zweifel an der Fahreignung begründende Tatsachen enthält...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 3. Die Beschwerdefrist, § 63 Abs. 1 FamFG

Rz. 450 Die Beschwerdeeinlegungsfrist beträgt nach § 63 Abs. 1 FamFG einen Monat und beginnt mit der – von Amts wegen erfolgenden – Zustellung des in vollständiger schriftlicher Form abgefassten Unterhaltsbeschlusses (§ 63 Abs. 3 FamFG). Die Rechtsmittelfrist beginnt spätestens, wenn eine schriftliche Bekanntgabe nicht erfolgt, mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Bes...mehr

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zfs 10/2023, Keine Niederle... / 2 Aus den Gründen:

I. Mit dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wirft die Staatsanwaltschaft dem in Frankreich ansässigen Angeschuldigten vor, am 17.2.2023 gegen 23:00 Uhr in Kehl einen Pkw geführt zu haben, obwohl gegen ihn, wie er gewusst habe, aufgrund des Bußgeldbescheides der Stadt S vom 22.5.2022 (505.09.517002.6) ein Fahrverbot bestanden habe, strafbar als vorsätzliches Fahren ohne F...mehr

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zfs 10/2023, zfs Aktuell / 3.1 Straßenverkehrs-Transportbegleitverordnung

Am 7.9.2023 ist die Verordnung zum Erlass einer Straßenverkehrs-Transportbegleitverordnung und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 28.8.2023 in Kraft getreten (BGBl I Nr. 263 v. 6.9.2023). Die Verordnung ermöglicht es, dass Großraum- und Schwertransporte anstelle der Polizei durch beliehene Privatunternehmen mit Anordnungsbefugnis begleitet werden können....mehr

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AGS 10/2023, Verweigerte Au... / Leitsatz

Allein die Tatsache, dass sich ein Betroffener vor Erlass des Bußgeldbescheides nicht geäußert hat, begründet keine schuldhafte Säumnis i.S.d. § 467a Abs. 2 StPO. AG Borna, Beschl. v. 23.5.2023 – 3 OWi 43/23mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Erfordernis einer Rückverweisung

Rz. 13 [Autor/Stand] Verstöße gegen Pflichten oder Beschränkungen können nur dann als Verbrauchsteuergefährdung geahndet werden, wenn ein Verbrauchsteuergesetz bzw. eine dazu erlassene Rechtsverordnung wegen bestimmter verbrauchsteuerrechtlicher Vorschriften ("für einen bestimmten Tatbestand") ausdrücklich auf § 381 AO verweisen[2]. Zudem hat sich die Verweisung im Rahmen de...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Zahlungsantrag

Rz. 794 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

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zfs 10/2023, Anordnung des ... / 1 Aus den Gründen:

“I. Der 1993 geborene Kl. wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass ihm die Vorinstanz Prozesskostenhilfe für seine unter dem Aktenzeichen geführte Anfechtungsklage versagt hat, die sich gegen die Bescheide der Bekl. v. 27.3.2023 (…) u. 6.4.2023 (…) richtet. Durch den ersten dieser Bescheide entzog die Bekl. dem Kl. unter Berufung auf § 2a Abs. 3 StVG kostenpflichtig d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Gerichtliches Verfahren

Rz. 68 [Autor/Stand] Prozesshandlungen einer unzuständigen Dienststelle im gerichtlichen Verfahren sind dagegen unwirksam [2]. Hat z.B. die unzuständige Stelle bei Gericht den Erlass eines Strafbefehls oder die Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren beantragt (vgl. §§ 400, 401 AO), muss der Richter diesen Antrag mangels Sachbefugnis als unzulässig verwerfen, fal...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Der Anordnungsgrund

Rz. 397 Grundsätzlich ist nach § 49 Abs. 1 FamFG ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden erforderlich. Diese Voraussetzung entspricht in ihrer Funktion etwa dem Verfügungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ob ein dringendes Bedürfnis anzunehmen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Es wird regelmäßig zu bejahen sein, wenn ein Zuwarten bis zur ...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 4. Einführung von Gebühren für das strafrechtliche Zwischenverfahren

BRAK und DAV schlagen vor, eine eigene Verfahrensgebühr für das Zwischenverfahren wie folgt zu schaffen: Gem. § 17 Nr. 10 RVG bilden das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Deshalb kann der Rechtsanwalt bei Tätigkeiten sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren jeweils eine Verfahrensgebühr ve...mehr

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AGS 10/2023, Verweigerte Au... / I. Sachverhalt

Die Verwaltungsbehörde hat nach dem Einspruch der Betroffenen gegen einen Bußgeldbescheid, in dem ihr vorgeworfen wurde, es unterlassen zu haben, die Ladeeinrichtung eines Kraftfahrzeugs bzw. des Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, das Verfahren nach § 47 Abs. 1 OWiG eingestellt. Di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatort (§ 388 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit der Formulierung "in deren Bezirk die Steuerstraftat begangen ... worden ist" knüpft § 388 AO an § 9 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO an, der den Ort der Tatbegehung wir folgt umschreibt (s. auch § 370 Rz. 79.4): § 9 StGB Ort der Tat (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen od...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / F. Die einstweilige Unterhaltsanordnung, § 246 FamFG

Rz. 388 Die Bedeutung der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen ist groß; Unterhalt ist nämlich regelmäßig sehr eilig. Dies ist auch dem Gesetzgeber bekannt gewesen, weshalb der Antragsteller das ansonsten für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche dringende Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden (vgl. § 49 Abs. 1 FamFG) nicht darlegen und glaubhaft m...mehr

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AGS 10/2023, Verweigerte Au... / II. Schweigen ist keine schuldhafte Säumnis

Nach Auffassung des AG hat die Verwaltungsbehörde/Bußgeldstelle auch die notwendigen Auslagen der Betroffenen zu tragen. Dies ergebe sich aus § 105 OWiG, § 467a StPO. Ein Fall, der eine abweichende Kostenentscheidung entsprechend der Vorschriften §§ 467a, 467 Abs. 2 bis 5 StPO gerechtfertigt hätte, liege nicht vor. Insbesondere sei der Betroffenen keine schuldhafte Säumnis i....mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Entscheidung durch Beschluss

Rz. 405 Das Gericht entscheidet über den Unterhaltsanordnungsantrag durch Beschluss, §§ 51 Abs. 2 S. 1, 38 Abs. 1 S. 1 FamFG. Der Beschluss ist nach § 38 Abs. 3 S. 1 zu begründen. Weiterhin ist gemäß §§ 51 Abs. 2 S. 1, 39 FamFG auch im Anordnungsverfahren der Beschluss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Eine Versäumnisentscheidung ist auch in Unterhaltssachen, die ...mehr

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AGS 10/2023, Verbindung von... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend (zu den Verbindungsfragen s. Burhoff, AGS 2022, 422 und Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 2313 ff.). Zutreffend ist vor allem die Unterscheidung des AG zwischen "aktenmäßigem Erlass" und "Ergangensein" der Entscheidung. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass es für den Anfall der Terminsgebühren ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Wiederkehrende Leistungen, § 258 ZPO

Rz. 132 Der gerichtliche Unterhaltsantrag richtet sich auf Erlass eines Titels i.S.v. § 258 ZPO, der wiederkehrende Leistungen, nämlich Unterhalt, zum Gegenstand hat.[166] Unterhaltsanträge werden regelmäßig wie folgt formuliert: Muster 8.4: Unterhaltsantrag Muster 8.4: Unterhaltsantrag Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab dem 1. _____________________...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 1276 Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden muss. Wird e...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 789 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO. Mit ihm wird au...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 1267 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag w...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 6. Rücknahme der Beschwerde, § 67 Abs. 4 FamFG

Rz. 475 Nach § 67 Abs. 4 FamFG kann der Beschwerdeführer die Beschwerde bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung durch Erklärung gegenüber dem Gericht zurücknehmen. Der Beschwerdeführer bedarf dazu nicht der Einwilligung des anderen Beteiligten. Die Rücknahme der Beschwerde hat zur Folge, dass eine (akzessorische) Anschlussbeschwerde ihre Wirkung verliert, d.h. für das Verfa...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Der Streitgegenstand der UnterhaltsAO

Rz. 394 Streitgegenstand eines einstweiligen Unterhaltsanordnungsverfahrens ist nicht der geltend gemachte Unterhaltsanspruch, sondern die Zulässigkeit seiner vorläufigen Durchsetzung. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung führt darum nicht zur Rechtshängigkeit des Anspruchs selbst und Entscheidungen in diesem Zusammenhang nicht zu einer Rechtskraftwirkung bezü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungsgericht (§ 162 StPO)

Rz. 40 [Autor/Stand] Soweit gerichtliche Entscheidungen in Rede stehen, die während des laufenden Ermittlungsverfahrens (s. § 385 Rz. 32, 112 ff.) ergehen, verbleibt es – abgesehen von zwei Ausnahmen (s. Rz. 22–24) – bei den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 391 Abs. 1 Satz 2 AO ("Im vorbereitenden Verfahren gilt dies ..."), lässt ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Die Rechtshängigkeit des Unterhaltsanspruchs

Rz. 131 Hat der Unterhaltsschuldner außergerichtlich ordnungsgemäß Auskunft über seine Einkünfte erteilt, dann aber die berechnete Unterhaltsschuld nicht akzeptiert, so muss der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden, wird schon die Auskunft nicht erteilt, ist ein sog. Unterhaltsstufenantrag erforderlich (siehe oben Rdn 79 ff.). Dies erfolgt regelmäßig durch einen entsprec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Ermittlungszuständigkeit gilt unabhängig davon, ob die FinB das Steuerstrafverfahren selbständig (vgl. § 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO) oder weisungsgebunden für die StA durchführt (§ 386 Abs. 1, § 402 AO) oder ob sie im gerichtlichen Verfahren tätig wird (vgl. § 407 AO). § 388 AO findet unmittelbar Anwendung auf die Ermittlung von Steuerstraftaten (i.S...mehr

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zfs 10/2023, Fahrerlaubnise... / 1 Aus den Gründen:

“… Aus den mit der Beschwerde dargelegten Gründen (§ 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO) ergibt sich, dass dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu entsprechen ist. Die im vorliegenden Verfahren vorzunehmende Interessenabwägung fällt zugunsten des Antragstellers aus, denn bei summarischer Prüfung sprechen gewichtige Gründe dafür, dass seine Klage Erfolg haben wird. D...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / 2

Am 20.3.2023 hat nun auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens in der Fassung des JStG 2022 (AEBew JStG 2022)[3] veröffentlicht.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Auskunftsbegehren und Verzug des Unterhaltsschuldners

Rz. 341 Neben den tatbestandlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Trennungsunterhalt muss der Unterhaltsgläubiger dazu auffordern, Trennungsunterhalt zu zahlen.[356] Erst ab dem ersten desjenigen Monats, in welchem dem Verpflichteten die Aufforderung zur Zahlung zugeht, ist er zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche verpflichtet. Wer den anderen nicht zur Zahlung aufforder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Abgabenrechtliche Zuständigkeit (§ 388 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007 – Umfangreiche Änderungen quer durch das Steuerrecht, NWB 2006, 4273; Olgemöller, Zuständigkeitsfolgen bei (Wohn-)Sitzverlegung, Stbg 2008, 68; Tormöhlen/Klepsch, Besteuerungsdefizite durch Zuständigkeitskonflik...mehr

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ZErb 10/2023, Wegzug aus steuerlichen Gründen

Deininger (Hrsg.) 3. Auflage 2023 290 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-140-7 Die Bereitschaft, aus steuerlichen Gründen Deutschland den Rücken zu kehren und in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, nach Österreich oder nach Italien wegzuziehen, hat in den letzten Jahren nicht nur stetig, sondern sogar ganz dramatisch zugenommen. Zogen in den Anfangsja...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Die Beschwerdebegründungsfrist, § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG

Rz. 456 Nach § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG beträgt die Frist zur Begründung der Beschwerde in Unterhaltssachen zwei Monate. Die Regelung ist angelehnt an § 520 Abs. 2 ZPO, dessen entsprechende Geltung i.Ü. in § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG angeordnet wird. Die Beschwerdebegründungsfrist beginnt mit der – von Amts wegen zu erfolgenden – Zustellung des in vollständiger schriftlicher Form a...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Lückenhafter/unvollständiger Anwaltsvortrag zur Einkommensteuer

Rz. 1012 In der Fallbearbeitung zeigt sich immer wieder, dass zu den verschiedenen Prinzipien nicht oder kaum vorgetragen wird. Auch die Gerichte beauftragen den Sachverständigen zwar damit, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Sie geben aber oft nicht vor, wie die Einkommensteuer anzurechnen ist. Teilen sie dann auf Nachfrage mit, das In-Prinzip sei zur...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Vorratsbewertung durch Einzel- und Gruppenbewertung, wie Festwertverfahren/Durchschnittsmethode/Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 383 Als Vorräte eines Unternehmens werden alle auf Lager, in Arbeit oder auch unterwegs befindlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens erfasst, die für die Leistungserstellung oder als Erzeugnisse, Leistungen oder Waren für die Veräußerung vorgesehen sind (working capital). Üblicherweise werden diese untergliedert in:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ermächtigungsnorm des § 391 Abs. 2 AO

Rz. 62 [Autor/Stand] § 391 Abs. 2 AO ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Zuständigkeit der AG in Steuerstrafsachen zu bestimmen, soweit dies mit Rücksicht auf die Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse, den Aufbau der Verwaltungsbehörden oder andere örtliche Bedürfnisse zweckmäßig erscheint. Die Landesregierungen können ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Änderung der Verhältnisse

Rz. 288 Die Abänderung einer Unterhaltsentscheidung ist begründet, wenn sich die nach § 238 Abs. 1 S. 2 FamFG vorzutragende wesentliche Veränderung der vorausgegangenen Entscheidung zugrundeliegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse bestätigt. Dabei können naturgemäß nur Tatsachen berücksichtigt werden, die nicht nach § 238 Abs. 2 FamFG ausgeschlossen sind.[388] S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte und Zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten der AO 1977 war die inhaltlich entsprechende Regelung in § 440 RAO enthalten. Während Abs. 1 der Vorläuferregelung entspricht, wurde Abs. 2 der Vorschrift erst durch die AO 1977 eingefügt[2]. Durch das StVÄG vom 27.1.1987[3] wurde die Rechtsstellung der FinB im gerichtlichen Strafbefehlsverfahren wegen der erweiterten Entscheidungsmög...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Änderung und Aufhebung nach § 54 FamFG

Rz. 411 Das Familiengericht kann nach § 54 Abs. 1 S. 1 FamFG die Entscheidungen in der einstweiligen Anordnungssache aufheben oder ändern.[610] Die Änderung einer einstweiligen Unterhaltsanordnung erfolgt nur auf Antrag, § 54 Abs. 1 S. 2 FamFG. Die Befugnis zur Antragstellung haben alle Beteiligten, die durch die einstweilige Anordnung beschwert, d.h. durch den Beschluss in ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Der Antrag gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 114, 117 ZPO

Rz. 26 Die Bewilligung von VKH setzt zunächst einen entsprechenden Antrag voraus. Zuständig für die VKH-Bewilligung ist das Prozessgericht, d.h. das Gericht der Hauptsache, vgl. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m.§ 117 Abs. 1 ZPO. Der VKH-Antrag für ein erstinstanzliches Verfahren ist damit beim Amtsgericht – Familiengericht zu stellen. Der Antrag ist zwar nicht fristgebunden, muss...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Überzahlung aufgrund titulierter Forderung

Rz. 228 Bei Überzahlung aufgrund eines Prozessvergleichs oder einer vollstreckbaren Urkunde ist die Rückforderung zunächst nicht möglich. Es muss zunächst eine Abänderung des Titels vorangehen, § 238 FamFG. Die im gerichtlichen Verfahren oder durch vollstreckbare Urkunde festgelegte Verpflichtung bleibt bis zu einer Abänderung durch eine gerichtliche Entscheidung bindend.[23...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / III. Anfall der Erledigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 1002 VV entsteht die dort bestimmte Erledigungsgebühr, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt. Die Erledigungsgebühr entsteht auch, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wohnsitz (§ 388 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 58 [Autor/Stand] Gemäß § 388 Abs. 1 Nr. 3 AO wird eine weitere örtliche Zuständigkeit für diejenige FinB begründet, in deren Bezirk der Betroffene bei der Einleitung des Strafverfahrens gem. § 397 AO seinen Wohnsitz hat. Die Vorschrift ist dem § 8 StPO nachgebildet, der bzgl. der Frage des Gerichtsstandes und über die Verweisung in § 143 GVG die Zuständigkeit der Strafve...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 5. Der Festsetzungsbeschluss, § 253 FamFG

Rz. 513 Werden keine oder lediglich nach § 252 Abs. 1 S. 3 FamFG zurückzuweisende oder nach § 252 Abs. 2 FamFG unzulässige Einwendungen erhoben, wird der Unterhalt nach Ablauf der in § 251 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FamFG bezeichneten Frist (Monat) durch Beschluss festgesetzt.[697] Liegen hingegen relevante Einwendungen vor, ist nach § 254 FamFG zu verfahren, d.h. das Gericht teilt d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zur vergleichbaren Ermächtigungsnorm des § 58 Abs. 1 GVG

Rz. 71 [Autor/Stand] Eine von § 391 AO abweichende Regelung der örtlichen Zuständigkeit der AG enthält § 58 Abs. 1 GVG . § 58 GVG (Gemeinsames Amtsgericht) (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Strafsachen ganz oder teilweise, Entscheidungen bestimmter Art in Strafsachen sowie Rechtshilfe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Zuständigkeitsmängel

Rz. 73 [Autor/Stand] Zuständigkeitsmängel der FinB können im Ermittlungsverfahren oder bei der Teilnahme am gerichtlichen Verfahren (§ 407 AO) auftreten. Rz. 74 [Autor/Stand] Ermittlungshandlungen einer örtlich unzuständigen FinB sind grds. nicht unwirksam, auch wenn sie nach Maßgabe des Verfahrensrechts korrekturbedürftig sind[3]. Das folgt aus dem allgemeinen Rechtsgedanken...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Wohnsitzwechsel

Rz. 65 [Autor/Stand] Ändert sich der Wohnsitz des Beschuldigten nach Einleitung des Strafverfahrens, so ist nach § 388 Abs. 2 Satz 1 AO auch die FinB örtlich zuständig, in deren Bezirk der neue Wohnsitz liegt. Die Zuständigkeit der FinB des bisherigen Wohnsitzes (s. Rz. 58) bleibt allerdings daneben für die Dauer des Strafverfahrens bestehen. Beispiel nach LG Augsburg[2]: Das...mehr

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AGS 10/2023, Vergütungspfli... / I. Sachverhalt

Ein Rechtsanwalt war vor dem LG Potsdam u.a. wegen versuchter Gebührenüberhöhung angeklagt worden. Noch vor Anklageerhebung erbat die Staatsanwaltschaft Potsdam die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg um eine gutachtliche Stellungnahme zu folgenden Fragen: Zitat Den Vortrag des Beschuldigten im zivilrechtlichen Verfahren als zutreffend unterstellt: Wie ist die Leistung ...mehr