Fachbeiträge & Kommentare zu Erlöse

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Teilungsversteigerung von Immobilien

Rz. 28 Da Gebäudegrundstücke im Regelfall nicht in Natur teilbar sind, findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung – in der Variante der Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG) – zur Vorbereitung der Erbteilung statt, sofern sich die Erben nicht über einen freihändigen Verkauf einig werden.[25] Vor dem (Zwangs-)Verkauf ist der Nachlass noch nicht teilungsreif. Deshalb...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ii) Zur Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft bei der Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 405 Häufig sind Ehegatten bezüglich selbst genutzter Gebäudegrundstücke in Bruchteilsgemeinschaft je hälftig als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nach dem Tod eines Ehegatten bleibt diese Bruchteilsgemeinschaft bestehen. Lediglich der Bruchteil des verstorbenen Ehegatten hat sich vererbt; insofern sind jetzt seine Erben berechtigt. Der Gläubiger des Miteigentümers ei...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Grundsatz

Rz. 137 Die Erlösverteilung erfolgt in einem besonderen Verteilungstermin aufgrund eines Teilungsplans, §§ 105 ff. ZVG. Die Aufteilung auf die Miteigentümer nimmt das Vollstreckungsgericht allerdings nicht vor. Notfalls wird der Erlös nach Abzug der abzudeckenden Verbindlichkeiten hinterlegt, § 117 Abs. 2 ZVG. Ein gerichtlicher Vergleich unter den Beteiligten ist möglich; er...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 3. Unzulässigkeit der Teilungsversteigerung nur für Teilauseinandersetzung

Rz. 6 Eine Teilauseinandersetzung des Nachlasses kann gegen den Willen eines Miterben jedoch nicht durchgesetzt werden. Die Versteigerung eines Nachlassgrundstücks lediglich zu dem Zweck, den Erlös für dieses eine Grundstück und nicht auch den übrigen Nachlass zu teilen oder den Erlös ungeteilt in der fortbestehenden Erbengemeinschaft zu belassen, ist gegen den Willen der üb...mehr

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ZErb 07/2023, Zur Möglichke... / Leitsatz

1. Die Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Grundstück, das nicht in Natur teilbar ist, erfolgt gemäß § 753 Abs. 1 S. 1 BGB durch Zwangsversteigerung und anschließende Teilung eines nach Abzug der Versteigerungskosten und Berichtigung der gemeinschaftlichen Verbindlichkeiten verbleibenden Überschusses zwischen den Gemeinschaftern entsprechend ihren Anteilen (§ 752...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / c) Erfordernis der Teilungsreife aus prozessrechtlichen Gründen

Rz. 35 Der Klageantrag geht – neben der Herausgabe – auf Zustimmung zu einer Summe dinglicher Verträge = Teilungsplan. Mit Rechtskraft des Urteils gilt die Zustimmung der beklagten Miterben zu diesen dinglichen Verträgen gem. § 894 ZPO als abgegeben. Soweit rechtsgeschäftliche Erklärungen des/der Beklagten für die Erbteilung erforderlich sind, müssen demnach die materiellrec...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Teilungsversteigerung als "Zerschlagungswerkzeug"

Rz. 22 Mit der Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG wurde gesetzgeberisch bewusst die Gefahr der Zerschlagung des gemeinschaftlichen Vermögens mit der Folge eines Wertverlusts in Kauf genommen. Dazu das BVerfG:[29] Zitat "Das (Teilungsversteigerungs-)Verfahren hat rein instrumentalen Charakter. Es dient der Ersetzung eines unteilbaren durch einen teilbaren Gegenstand, das ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Testamentarische Anordnungen

Rz. 92 Die gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln der §§ 2042 ff., 749 ff. BGB gelten insofern nur subsidiär, als die Auseinandersetzungsanordnungen des Erblassers grundsätzlich Vorrang vor der gesetzlichen Regelung haben (Grundsatz der Testierfreiheit). Auch die Erben selbst können vom Gesetz abweichende Auseinandersetzungsregeln vereinbaren (Grundsatz der Vertragsfreiheit, ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / gg) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren

Rz. 162 Muster 14.25: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren Muster 14.25: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau ___...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 7. Muster: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung

Rz. 141 Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [204] – Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung – Zwischen Herrn/Frau _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _______...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 112 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[110] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaff...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 266 Muster 14.41: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.41: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An Herrn _________________________ _________________________ Hiermi...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 7. Anordnung eines Räumungsverkaufs

Rz. 18 Das Nachlassgericht kann anordnen, dass leicht verderbliche Ware sofort veräußert wird. Sinnvoll ist der Räumungsverkauf auch zur Vermeidung weiterer Pacht/Mietzinsen. Der Erlös ist auf eines der Nachlasskonten gutzuschreiben.mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 1. Das jederzeit fällige Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 2 Ausgangspunkt für die Teilungsversteigerung ist § 2042 Abs. 1 BGB, wonach jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung des Nachlasses, der sich in Erbengemeinschaft befindet, verlangen kann, sofern weder der Erblasser etwas anderes angeordnet hat noch die Erben durch Vereinbarung einen ganzen oder teilweisen Auseinandersetzungsausschluss bezüglich des Nachlasses vere...mehr

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ZErb 07/2023, Zur Möglichke... / 1 Gründe

I. Die Klägerin zu 1. ist die Mutter der Klägerin zu 2. und des Beklagten. Die Parteien streiten um die Auszahlung hinterlegter Beträge zur Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft sowie um die Zustimmung zu einem Teilungsplan zwecks Auseinandersetzung einer zwischen ihnen und weiteren Kindern bzw. Geschwistern der Parteien bestehenden Erbengemeinschaft. Hinsichtlich d...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / aa) Allgemeines

Rz. 130 Was der Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft erwirbt, gehört zum Sondervermögen Nachlass, § 2019 BGB. Dies gilt insbesondere, wenn eine zur Erbschaft gehörende Sache verkauft wird. Die Kaufpreisforderung bzw. nach deren Einziehung der erlangte Erlös fällt aufgrund dinglicher Surrogation in den Nachlass. Entscheidend ist allein die Herkunft der eingesetzten Mi...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Zweiter Grundsatz: Zwangsverkauf

Rz. 27 § 753 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt: Zitat Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses.mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / cc) Großes und kleines Antragsrecht

Rz. 27 Sind mehrere Grundstücksgemeinschaften "ineinander verschachtelt", so kann mit dem "kleinen Antrag" die Aufhebung einer der mehreren Gemeinschaften betrieben werden, mit dem "großen Antrag" die Aufhebung aller Gemeinschaften an dem Grundstück. Rz. 28 Beispiel Im Grundbuch waren die Eheleute F und M je hälftig als Eigentümer eines Gebäudegrundstücks eingetragen. M ist g...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / C. Besteuerung bei Stiftungsbeendigung

Bei Beendigung einer privatnützigen Stiftung erfolgt keine Liquidationsbesteuerung nach Maßgabe des § 11 KStG, da die Norm auf Stiftungen nicht anzuwenden ist.[58] Es gelten damit auch im Beendigungsprozess die allgemeinen Besteuerungsregeln, wonach Gewinne nur dann bei der Stiftung ertragsteuerpflichtig sind, wenn sie zufließen bzw. realisiert werden.[59] Das ist z.B. der F...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Nacherbenvermerk im Grundbuch und seine verfahrensmäßige Behandlung

Rz. 158 Der Nacherbenvermerk war gem. § 51 GBO bei der Eintragung des Vorerben als Eigentümer in Abt. II des Grundbuchs von Amts wegen einzutragen. Er ist kein Recht am Grundstück i.S.d. §§ 44, 45 ZVG und ist deshalb auch nicht in das geringste Gebot einzustellen. Der Nacherbenvermerk ist auch dann nicht in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn das Anwartschaftsrecht des Nac...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Auslegung und Beweislast

Rz. 273 Gemäß § 2169 BGB wird vermutet, ein Vermächtnis sei unwirksam, wenn der Gegenstand zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr im Nachlass vorhanden ist. Deshalb trägt der mit dem Vermächtnis Bedachte die Beweislast dafür, dass der Erblasser ihm entgegen § 2169 Abs. 1 BGB den nachlassfremden Gegenstand zuwenden wollte.[212] Indiz hierfür ist das Wissen des Erblassers im An...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Surrogation beim Erbschaftsbesitzer

Rz. 252 Was der Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft erwirbt, gehört zum Sondervermögen Nachlass, § 2019 BGB. Dies gilt insbesondere, wenn eine zur Erbschaft gehörende Sache verkauft wird. Die Kaufpreisforderung bzw. nach deren Einziehung der erlangte Erlös fällt aufgrund dinglicher Surrogation in den Nachlass. Entscheidend ist allein die Herkunft der eingesetzten Mi...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Teilung ohne Wertminderung

Rz. 97 Eine Wertminderung tritt dann nicht ein, wenn das Ganze nicht mehr wert ist als die Summe aller durch die Realteilung gewonnenen Einzelteile. Dabei kommt es auf den Verkehrswert an. Fallen für die Aufteilung Kosten an, so sind sie bei der Bewertung unberücksichtigt zu lassen, bspw. Kosten der Aufteilung eines unbebauten Grundstücks, für die Vermessungs-, Notar- und Gru...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Testamentsvollstreckung am ganzen Grundstück

Rz. 146 Der Testamentsvollstrecker hat das alleinige Verfügungs- und Auseinandersetzungsrecht, §§ 2204, 2205, 2211 BGB, sofern der Erblasser nichts Abweichendes angeordnet hat. Er ist deshalb auf die Teilungsversteigerung nicht angewiesen, weil er das real nicht teilbare Grundstück durch Veräußerung selbst in Erlös umwandeln kann. Er ist an § 753 BGB nicht gebunden.[115] Hand...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Muster: Aufforderung zur mündelsicheren Anlage von Geld

Rz. 174 Muster 14.27: Aufforderung zur mündelsicheren Anlage von Geld Muster 14.27: Aufforderung zur mündelsicheren Anlage von Geld An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ – Ihres Sohnes – an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein Mandant alleiniger...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 10. Kein Zurückbehaltungsrecht der anderen Miterben

Rz. 90 Die anderen Miterben, denen gegenüber das Aufhebungsverlangen geltend gemacht wird, können dem Antragsteller gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB wegen Ansprüchen geltend machen, die ihnen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen den Antragsteller zustehen.[82] Mit § 756 BGB steht eine Regelung zur Verfügung, die dem Anliegen der anderen Miterben gerecht w...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Kettensurrogation

Rz. 125 Mehrere Surrogationsfälle können aufeinander folgen (sog. Kettensurrogation). Beispiel Ein Nachlassgrundstück wird verkauft; mit dem kraft Gesetzes zum Nachlass gehörenden Erlös kaufen die Miterben ein anderes Grundstück. Dieses ist gem. § 47 GBO wiederum in Erbengemeinschaft im Grundbuch einzutragen. Nur kraft der Surrogationswirkung kann dieses Grundstück in Erbenge...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Eintragbarkeit eines Verpfändungs- bzw. Nießbrauchsvermerks

Rz. 329 Ist der Erbteil eines Miterben gepfändet oder verpfändet, so kann, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört, die Pfändung bzw. Verpfändung als Verfügungsbeschränkung in Abt. II des Grundbuchs eingetragen werden.[315] Der Verpfändungsvertrag bedarf nach §§ 1273, 1274, 2033 BGB der notariellen Beurkundung. Rz. 330 Da die Verpfändung des Erbteils eine Änderung der Verfügun...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 6. Kettensurrogation

Rz. 245 Mehrere Surrogationsfälle können aufeinander folgen (sog. Kettensurrogation). Rz. 246 Beispiel Ein Nachlassgrundstück wird verkauft; mit dem kraft Gesetzes zum Nachlass gehörenden Erlös kaufen die Miterben ein anderes Grundstück. Dieses ist gem. § 47 GBO wiederum in Erbengemeinschaft im Grundbuch einzutragen. Nur kraft der Surrogationswirkung kann dieses Grundstück in...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Starrheit der gesetzlichen Regelung

Rz. 21 Einigen sich die Miterben nicht über die Art und Weise der Auseinandersetzung, so ist das gesamte unteilbare Vermögen nach § 753 BGB zu veräußern. Dies führt in der Regel zur Zerschlagung des gemeinschaftlichen Vermögens; auch liegt die Summe der Werte der einzelnen veräußerten Gegenstände unter dem Gesamtwert des gemeinschaftlichen Vermögens. So setzte der BGH in der...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 10. Versteigerungserlös

Rz. 133 Nach § 92 Abs. 1 ZVG ist eine gestaffelte Surrogation (Kettensurrogation, siehe Rdn 125) möglich: Der Anspruch gegen den Ersteher ist Surrogat für das Grundstück; die Leistung des Ersteigerers ist Surrogat des Anspruchs gegen ihn. Von Bedeutung ist dies für die Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Nachlassauseinandersetzung nach §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB, §§ 180 ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft

Rz. 196 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft mit den nachstehenden Folgen:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ff) Rechte des Pfändungspfandgläubigers

Rz. 393 Der Grund für die Ausnahme in § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB (Haftung des Erbteils) wird erst klar, wenn man sich vor Augen führt, welche Rechte ein Nachlassgläubiger mit einem gepfändeten Erbteil ausüben kann: Rz. 394 (1) Er kann den Erbteil veräußern oder versteigern, §§ 857 Abs. 5, 844 ZPO. Diese Möglichkeit dürfte aber für den Nachlassgläubiger kaum praktische Bedeutung h...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einführung

Rz. 68 Bei der Errichtung eines Testaments sind neben den materiellen Gestaltungsmöglichkeiten eine Reihe objektiver und subjektiver Kriterien zu beachten. So ist bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu bedenken, dass die getroffene Regelung möglicherweise erst Jahre später oder gar Jahrzehnte nach ihrer Errichtung zum Tragen kommt. Das heißt, dass der Berater be...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / hh) Auseinandersetzungsverlangen des Pfändungsgläubigers

Rz. 401 Mit Erwerb des Pfändungspfandrechts kann der Pfändungsgläubiger bei Pfandreife (Rechtskraft des vollstreckbaren Titels) anstelle des Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB betreiben, auch wenn der Erblasser sie ausgeschlossen hat (§ 2044 BGB), § 1258 BGB.[344] Das Pfandrecht setzt sich dann am Auseinandersetzungsguthaben fort bzw. an den ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 11. Fall zur dinglichen Surrogation bei der Erbengemeinschaft als Kettensurrogation (§ 2041 BGB) aus der BGH-Rechtsprechung

Rz. 254 Fall Nach einer Reihe von Erbgängen – beginnend im Jahr 1902 – wird im Jahr 1992 ein Grundbuchberichtigungsanspruch aufgrund dinglicher Surrogation geltend gemacht. In der Revision beim BGH hatte der Kläger Erfolg; beide Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.[229]mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / kk) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung, vorläufige Entziehung der Verwaltungsbefugnis

Rz. 226 Muster 14.38: Antrag auf einstweilige Verfügung, vorläufige Entziehung der Verwaltungsbefugnis Muster 14.38: Antrag auf einstweilige Verfügung, vorläufige Entziehung der Verwaltungsbefugnis An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[250] Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Leibgeding und Grundbuch

Rz. 60 Um eine aufwendige Prüfung bei der Eintragung eines Leibgedings hinsichtlich der Gegebenheit der materiellen Voraussetzungen zu vermeiden, erleichtert § 49 GBO die Eintragung eines Leibgedings dahin gehend, dass insoweit eine Sammelbezeichnung der Leibgedingleistungen eingetragen werden kann.[164] Erforderlich ist jedoch die Bezugnahme auf die insoweit hinreichend bes...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Grundsatz

Rz. 150 Ein Nacherbenrecht hindert die Teilungsversteigerung auf Antrag eines – auch nicht befreiten – Vorerben nicht.[119] Eine Zwangsvollstreckung i.S.d. § 2115 BGB liegt hier nicht vor, denn es geht nicht um die Geltendmachung einer Verbindlichkeit gegen den Vorerben, sondern um die Durchsetzung des auch dem Mitvorerben zustehenden Rechts auf Aufhebung der Erbengemeinscha...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Grundsatz

Rz. 234 Grundsätzlich bezieht sich der Anspruch auf Nachlassauseinandersetzung auf den gesamten Nachlass. Sind sich alle Miterben einig, so kann der Nachlass auch nur teilweise auseinander gesetzt werden. Ausnahmsweise kann ein Miterbe auch dann die teilweise Auseinandersetzung verlangen, wenn besondere Gründe vorliegen und die Belange der übrigen Erben nicht beeinträchtigt ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Muster: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld

Rz. 175 Muster 14.28: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld Muster 14.28: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – wegen mündelsicherer Anlage von Geld. Namen...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 39 Sachverhalt Die Verpfändung eines Erbteils bietet sich u.a. in den Fällen an, in denen ein (Mit-)Erbe seine neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten bereits vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nutzen will. Etwa zur Erlangung eines Darlehens kann er dann ein Pfandrecht an seinem Erbteil zur Sicherheit anbieten. Es entsteht durch beurkundungsbedürftiges Verfügungsge...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 11. Fall aus der BGH-Rechtsprechung zur dinglichen Surrogation bei der Erbengemeinschaft als Kettensurrogation (§ 2041 BGB)

Rz. 134 Sachverhalt: Nach einer Reihe von Erbgängen – beginnend im Jahr 1902 – wird im Jahr 1992 ein Grundbuchberichtigungsanspruch aufgrund dinglicher Surrogation geltend gemacht. In der Revision beim BGH hatte der Kläger Erfolg; beide Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.[148]mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Verschaffungsvermächtnis

Rz. 253 Im Gegensatz zu einem Gegenstandsvermächtnis besteht beim Verschaffungsvermächtnis die Besonderheit, dass ein nicht zum Nachlass gehörender bestimmter Gegenstand vermacht wird, indem der Beschwerte verpflichtet wird, dem Bedachten den entsprechenden Gegenstand zu verschaffen (§ 2170 BGB). Ein Verschaffungsvermächtnis ist dann gegeben, wenn der Erblasser dem Bedachten...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 286 & Teilerbauseinandersetzung Der Übergeber und seine beiden Kinder sind auf Ableben des Vaters Miterben i.S.d. §§ 2032 ff. BGB geworden. Bezüglich der Nachlassgegenstände bilden sämtliche Miterben gem. §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Nach § 2038 BGB erfolgt die Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich gemeinschaftlich. Auch die Verfügungsmacht steht den Mi...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 227 Die Gläubiger des Vorerben können aus einem gegen den Vorerben erwirkten Titel die Zwangsvollstreckung in den Nachlass betreiben. Dies unabhängig davon, ob es sich bei der zugrunde liegenden Forderung um eine Nachlassverbindlichkeit oder eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben handelt.[251] Rz. 228 Jedoch soll der Nacherbe nicht mit der Erbschaft für die persönlichen V...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Muster: Klage gegen nicht befreiten Vorerben wegen Verstoßes gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 276 Muster 14.45: Klage gegen nicht befreiten Vorerben wegen Verstoßes gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung Muster 14.45: Klage gegen nicht befreiten Vorerben wegen Verstoßes gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt __...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück

Rz. 71 Muster 14.8: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück Muster 14.8: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsan...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 250 & Zustimmung bei Übertragung (siehe auch Rdn 206) Ist der Übergeber zum Übertragungszeitpunkt in Zugewinngemeinschaft verheiratet, sind die Vorschriften der §§ 1365 und 1375 BGB zu beachten. Gemäß § 1365 BGB ist eine Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung dann erforderlich, wenn der Übergeber über sein Vermögen im Ganzen verfügt, wobei hier der objektive Wert maßgebl...mehr

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Sicherungsübereignung / 2.4 Die Bemessungsgrundlagen

Soweit die Lieferungen im Rahmen des Doppelumsatzes im Inland ausgeführt und damit steuerbar sind und auch keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG anwendbar ist, muss sowohl beim Sicherungsgeber als auch beim Sicherungsnehmer die Höhe der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 1 UStG ermittelt werden. Wichtig Kein Tausch, sondern Aufrechnung gegenseitiger Forderungen Die Anwendung von...mehr