Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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§ 26 Kartellrecht / 4. Spürbarkeit

Rz. 32 Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal setzt das Kartellverbot bei einer bewirkten Wettbewerbsbeschränkung voraus, dass diese spürbar ist. Wann diese Spürbarkeit gegeben ist, wird nicht einheitlich beurteilt. Rz. 33 Nach der Rspr. des EuGH ist eine Wettbewerbsbeschränkung nicht spürbar, wenn die addierten Marktanteile weniger als 1 % betragen. Hingegen soll Spürbarkeit...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IV. Inhalt der Anmeldung

Rz. 188 Die Anmeldung der Zweigniederlassung muss folgende Angaben enthalten:[370]mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Europäische Rechtsgrundlagen und Rspr. des EuGH

Rz. 58 Das nationale Handelsbilanzrecht der Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Personen als Vollhafter (insb. GmbH & Co. KG) ist in weit reichendem Maße von einer europäischen Harmonisierung durch Richtlinien (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV (Art. 249 Abs. 3 EGV a.F.)) geprägt. Hinweis Die Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern sind inner...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/EuErbVO

Rz. 417 Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei gilt der deutsch-türkische Konsularvertrag vom 28.5.1929.[1224] Als Anlage zu dessen Art. 20 wurde das deutsch-türkische Nachlassabkommen geschlossen.[1225] Nach dessen § 14 findet eine Nachlassspaltung statt. Die Rechtsnachfolge von Todes wegen beurteilt sich hinsichtlich des Grundbesitzes nach Bel...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 5. Wettbewerbsbeschränkung als Zweck oder Wirkung

Rz. 36 Die Wettbewerbsbeschränkung muss bezweckt bzw. bewirkt werden. Ein Bezwecken liegt vor, wenn die Vereinbarung schon ihrer Art nach zu negativen Auswirkungen auf dem Markt führen wird, ohne dass diese noch gesondert geprüft werden müssten. Dies ist i.d.R. der Fall bei den sog. Kernbeschränkungen. Hierbei handelt es sich auf horizontaler Ebene z.B. um Preisabsprachen, B...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Überblick

Rz. 133 Das Gesellschaftsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet in den Einfluss der Europäisierung geraten.[264] Der Grund dafür ist die besondere Bedeutung, die dem Gesellschaftsrecht für die Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes zukommt. Die Europäische Kommission bezeichnet das europäische Gesellschaftsrecht zutreffend als Eckpfeiler des Binnenmarkts.[265] Die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE)

Rz. 76 Als weitere supranationale Gesellschaftsform bietet das Europarecht die SE an. Die maßgebliche EG-Verordnung Nr. 2157/2001 vom 8.10.2001 (ABl EG L 294/1; SE-VO) ist am 8.10.2004 in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung (VO) richtet sich primär die rechtliche Verfassung einer SE. Im Übrigen enthält das jeweils anwendbare nationale Gesellschaftsrecht (Art. 9 SE-VO) Reg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Konsequenzen für das Kollisionsrecht

Rz. 60 Die Bedeutung und die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH für das deutsche internationale Gesellschaftsrecht bleiben freilich umstritten.[230] Natürlich hat der EuGH keine kollisionsrechtliche Aussage zur Ermittlung des maßgeblichen Gesellschaftsrechts getroffen.[231] Die Art. 49 und 54 AEUV verpflichten aber die Mitgliedstaaten dazu, dass ihre Rechtssätze im Erg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ort

Rz. 1095 Nach § 121 Abs. 5 AktG kann die Satzung den Ort der Hauptversammlung bestimmen.[3209] Ist nichts bestimmt, soll die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft stattfinden. Im Fall ihrer Börsennotierung kann die Gesellschaft ihre Hauptversammlung auch am Sitz der Börse durchführen (§ 121 Abs. 5 AktG). Regelmäßig enthält die Satzung dazu jedoch Vorgaben. Bei einer virt...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Probezeit

Rz. 276 Eine Probezeit sollte nur bei Neueintritt des Arbeitnehmers in das Unternehmen des Arbeitgebers vorgesehen werden. Die Länge der Probezeit ist grundsätzlich nicht gesetzlich vorbestimmt.[342] Allerdings wird sie in der Regel vor dem Hintergrund der Regelungen in § 622 Abs. 3 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG nicht über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus vereinbart. Handelt ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / i) Rechtsmittel

Rz. 175 Wird ein Zusammenschluss von der Kommission untersagt, können die Adressaten der Untersagungsentscheidung dagegen gem. Art. 263 Abs. 4 AEUV Nichtigkeitsklage zum Gericht der Europäischen Union (EuG) erheben. Gegen das Urteil des Gerichts kann ggf. noch ein Rechtsmittel zum Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden. Rz. 176 Seit einigen Jahren steht den Zusammenschlussbeteil...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VI. Geltung der Gründungstheorie im Verhältnis zu den USA

Rz. 26 Eine Reihe von bilateralen Handels- und Niederlassungsabkommen der BRD enthalten Vorschriften, aus denen sich die Verpflichtung zur Anerkennung im anderen Abkommensstaat gegründeter Gesellschaften ergibt.[43] Sie sind – soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind – vorrangig vor den nationalen "autonomen" kollisionsrechtlichen Regelungen zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Überblick

Rz. 1 § 28 GBO enthält zwei voneinander unabhängige verfahrensrechtliche Ordnungsvorschriften. [1] Sie sollen zu der im Grundbuchverfahren notwendigen Bestimmtheit der maßgeblichen Erklärungen und der sich daran anschließenden Eintragung beitragen, um eine Übereinstimmung der Grundbucherklärungen mit der Grundbucheintragung zu gewährleisten und sind vom Grundbuchamt zwingend ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Tauglicher Bürge (§ 17 Abs. 4 S. 1 VOB/B)

Rz. 153 Die Forderung nach einem tauglichen Bürgen entspricht grundsätzlich derjenigen in § 232 Abs. 2 BGB. Danach muss der Bürge ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen besitzen und seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Auch ein Gerichtsstand innerhalb der Europäischen Union kann dabei ausreichen, wie die Konkretisierung in § 17 Abs. 2 VO...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Überlegungen zur Rechtsformwahl

Rz. 2 Grund für die Beliebtheit der GmbH ist zum einen, dass – im Gegensatz zu Personengesellschaften – die Haftung grds. auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und somit keine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht. Zum anderen ist das Recht der GmbH im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA) in viel weiterem Umfang flexibel und kann daher auf di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Rz. 74 Bei der EWIV handelt es sich um die erste supranationale europäische Gesellschaftsform, die aus deutscher Sicht einer OHG mit Fremdgeschäftsführung ähnelt.[299] Rechtsgrundlagen sind die EG-Verordnung Nr. 2137/85 vom 25.7.1985 (ABl EG L 199/1; EWIV-VO) und das deutsche Ausführungsgesetz dazu vom 14.4.1988 (BGBl I 514; EWIV-AG). Art. 12 EWIV-VO schreibt zwingend einen ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / Literaturtipps

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Tauglicher Bürge

Rz. 145 Nach den Anforderungen des § 239 Abs. 1 BGB ist ein Bürge dann tauglich, wenn er ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen hat. Des Weiteren muss er seinen allgemeinen Gerichtsstand grundsätzlich im Inland haben; ein Gerichtsstand in der Europäischen Union ist danach nur dann zulässig, wenn sich der Bürge in der Bürgschaftsurkunde der Geltung de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Ausländische Kapitalgesellschaft

Rz. 1051 Nach allgemeiner Auffassung kann auch eine ausländische Kapitalgesellschaft[1425] Komplementärin sein.[1426] Dies gilt aufgrund der neueren Rspr. des EuGH[1427] zumindest für Kapitalgesellschaften aus dem EU-Ausland. Gleiches dürfte auch für Gesellschaften aus den Mitgliedsstaaten des EWR (Liechtenstein,[1428] Island und Norwegen) und aus den USA[1429] gelten. Für G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Der öffentliche Wille nach Transparenz

Rz. 13 Der Aspekt der Geldwäsche ist bei Immobilientransaktionen durchaus relevant. Man mag dabei zunächst an den Fall der Angabe eines zu niedrigen Kaufpreises bei der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages denken, um Notargebühren, Grundbuchgebühren und Grunderwerbsteuer zu sparen. Bekanntlich ist der beurkundete Vertrag als Scheingeschäft nach § 117 BGB nich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 133 GBO ergänzt systematisch §§ 131 und 132 GBO, indem er über die Einsichtnahme im Grundbuchamt und die Erteilung von Ausdrucken hinaus ermöglicht, die Grundbuchdaten auch online abzurufen. Die Einführung des automatisierten Abrufverfahrens stellte für die regelmäßigen Nutzer des maschinellen Grundbuchs unter den vorgenannten Vorschriften daher den wesentlichsten Fo...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Allgemeines

Rz. 116 Eine eigene Fusionskontrolle gibt es im europäischen Recht erst seit 1990. Sie ist heute im Wesentlichen in der Fusionskontrollverordnung Nr. 139/2004 ("FKVO").[193] geregelt. Wichtige Einzelheiten – insb. zum Verfahren – regelt auch die Durchführungs-Verordnung Nr. 802/2004 [194] i.d.F. der Durchführungs-Verordnung Nr. 1269/2013 [195] ("Durchführungs-VO"). Im Anhang z...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Inhalt der Mitteilung

Rz. 136 Der genaue Inhalt der Mitteilung bestimmt sich zunächst nach Art. 19 Abs. 6 MMVO und wird durch die Ausgestaltung des zwingend zu verwendenden Musters nach dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2016/523 konkretisiert. Bei Abgabe der Meldungen ergeben sich eine Reihe von Detailfragen, wie etwa der Angabe des Preises im Falle von Schenkungen oder Erbschaften. Meh...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Prospektpflicht auch bei der Ausgabe von Bezugsrechtsaktien

Rz. 1848 Infolge einer Änderung der europäischen Prospektrichtlinie[4677] und der EU-Prospektverordnung[4678] nimmt die BaFin nunmehr auch bei Bezugsrechtsemissionen (vgl. § 186 AktG) eine Prospektpflicht an.[4679]mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 2. Finanzinstrumente

Rz. 11 Die MMVO ist nach Art. 2 Abs. 1 anwendbar aufmehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Kapitalmarktrecht hat in Deutschland keine einheitliche Kodifizierung erfahren. Regelungen, die an die Börsennotierung einer Gesellschaft oder an sonstige Berührungen einer Gesellschaft oder Person mit dem Finanz- und Kapitalmarkt anknüpfen, finden sich über eine Vielzahl von Gesetzen verstreut. Heute wird das Kapitalmarktrecht stark durch europäisches Recht gepräg...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / I. Einführung

Rz. 239 Die Bedeutung der Geldwäscheprävention nimmt seit einigen Jahren stetig zu. Seit 1.10.2017 sind die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen des Privatrechts und eingetragener Personengesellschaften sowie Trustees bestimmter Rechtsgestaltungen verpflichtet, Angaben über ihre wirtschaftlichen Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Das ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Unionsrechtlicher Hintergrund

Rz. 393 Die Förderung der grenzüberschreitenden Unternehmensmobilität steht seit geraumer Zeit auf der Agenda der Europäischen Kommission. Sie ist Kernbestandteil der Gesamtstrategie für die Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes und zielt darauf ab, Unternehmen einen klaren und berechenbaren Rechtsrahmen für die Ausübung ihrer primärrechtlich gewährten Niederlass...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Ausnahme: Legitime Handlungen

Rz. 38 In Art. 9 MMVO sind ausdrücklich Ausnahmen vom Verbot der Insidergeschäfte geregelt, sog. legitime Handlungen. Die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen betreffen dabei sehr unterschiedliche Situationen. Nach Art. 9 Abs. 1 MMVO liegt kein verbotenes Insidergeschäft vor, wenn die juristische Person, die beim Erwerb oder der Veräußerung über eine Insiderinformation verfügt, ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 4. Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung

Rz. 82 Die Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung hat "unverzüglich" zu erfolgen. Um diesem Unverzüglichkeitsgebot gerecht zu werden, hat der Emittent alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen. Bei vorhersehbaren Insiderinformationen hat er Vorarbeiten zu leisten, die eine zeitliche Verzögerung weitestgehend vermeiden, wie z.B...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Erteilung nach nationalem Recht, aber Umsetzung im Übrigen im Ermessen der Mitgliedstaaten

Rz. 2387 Die digitale EU-Vollmacht ist im Einklang mit den jeweiligen nationalen rechtlichen und förmlichen Voraussetzungen zu erteilen, abzuändern und zu widerrufen (Art. 16c Abs. 1 UAbs. 3 GesRRL-E). Allerdings müssen zumindest die Identität, Geschäftsfähigkeit und Vertretungsbefugnis des erteilenden organschaftlichen Vertreters durch Gerichte, Notare oder andere zuständig...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Präzise Information

Rz. 15 Eine Information ist nach Art. 7 Abs. 1 lit. a), Abs. 2, 3 MMVO präzise, wenn damit eine Reihe von Umständen gemeint ist, die bereits gegeben sind oder bei denen man vernünftigerweise erwarten kann, dass sie in Zukunft gegeben sein werden.[35] Damit wird deutlich, dass bereits existierende Umstände und auch erst zukünftige Umstände als solche eine Insiderinformation s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Sitzverlegung

Rz. 48 Bei Sitzverlegungen in einen anderen Staat trat nach bisheriger deutscher Sicht regelmäßig ein Statutenwechsel ein. Die Rechtsfähigkeit bestand nur dann fort, wenn dies sowohl dem alten Statut als auch dem neuen entsprach.[196] An dieser Sichtweise wird man ungeachtet der neueren Rechtsprechung des EuGH zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung[197] von in der EU gegrün...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Ausländische Rechtsformen

Rz. 1277 Die Partnerschaft konkurriert spätestens seit der Entscheidung "Inspire Art" des EuGH[1637] verstärkt mit ausländischen Rechtsformen, die den Freiberuflern in der EU, im EWR und den USA zur Verfügung stehen.[1638] In Deutschland tätige Freiberufler können eine Gesellschaft mit Satzungssitz im Ausland gründen und alsdann den Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen....mehr

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1.2 Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer

Rz. 16 Im Hinblick auf das im MiLoG verankerte Arbeitsortprinzip findet das Gesetz auch auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung, bei denen aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden. Hierbei ist auch nicht entscheidend, ob der ausländische Arbeitgeber seinen Sitz in einem Land der Europäischen Union oder in einem Drittstaat hat. Das MiLoG findet auf al...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Systematik der §§ 238 ff. HGB

Rz. 70 §§ 238 ff. HGB verfolgen in formaler Hinsicht drei Aufbauprinzipien:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Anerkennung von Unternehmensinformationen erfordert deren Verlässlichkeit

Rz. 2348 Die verlässliche Präventivkontrolle ist Grundvoraussetzung für das gegenseitige Vertrauen in die Richtigkeit der Registerdaten in allen Mitgliedstaaten, was wiederum Bedingung für die grenzüberschreitende Anerkennungspflicht für Registerdaten ist. Eine Verpflichtung zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Registerdaten auf der Basis zu geringer Kontrollstandards b...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Stationen der Entstehung

Rz. 491 Im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander entsteht die OHG mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, und zwar auch dann, wenn sie nach außen mangels Betriebs eines Handelsgewerbes und fehlender Eintragung als GbR zu behandeln ist. Der Gesellschaftsvertrag bedarf grds. – soweit sich eine Formbedürftigkeit nicht aus besonderen Formvorschriften (wie z.B. § 311b A...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Eintragung im Zuzugstaat

Rz. 2178 Die Europäische Gesellschaft (SE) wird im Zuzugstaat zur Eintragung in das zuständige Register angemeldet.[5411] Zusätzlich zu den im neuen Sitzstaat erforderlichen Formalitäten muss die Rechtmäßigkeitsbescheinigung nach Art. 8 Abs. 8 SE-VO vorgelegt werden.[5412] Die Eintragung der Europäischen Gesellschaft (SE) erfolgt in das zuständige Register nach den geltenden...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Mehrstaatlicher Bezug

Rz. 2049 Als Voraussetzung für die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) verlangt die Verordnung bei allen Gründungsvarianten einen mehrstaatlichen Bezug der Gründungsgesellschaften.[5184] So müssen bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung mindestens zwei der an der Gründung beteiligten AG dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unter...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. SE als Vehikel aus der Mitbestimmung

Rz. 2223 Der hohe Mitbestimmungsstandard in Deutschland wird von vielen Unternehmen als hinderlich für die unternehmerische Entwicklung empfunden. Es ist anzuerkennen, dass die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Deutschland einen guten Teil dazu beigetragen hat, dass sich die Wirtschaft in der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg so exzellent entwickelt ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ablauf

Rz. 2154 Nach dem Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung zum Umwandlungsplan befindet sich die Europäische Gesellschaft (SE) in ihrer Gründungsphase. Für diesen Zeitraum gilt der Verweis des Art. 15 SE-VO in das nationale Recht. Gem. Art. 15 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 198 Abs. 1 UmwG ist die Europäische Gesellschaft (SE) zur Eintragung in das zuständige Register anzumelden.[53...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

In der Eintragungsbewilligung oder, wenn eine solche nicht erforderlich ist, in dem Eintragungsantrag ist das Grundstück übereinstimmend mit dem Grundbuch oder durch Hinweis auf das Grundbuchblatt zu bezeichnen. Einzutragende Geldbeträge sind in inländischer Währung anzugeben; durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Zur Entwicklung von Verfahren zur Anlegung des Datenbankgrundbuchs, insbesondere zur Entwicklung von Migrationsverfahren zur Umwandlung der vorhandenen Grundbucheintragungen in voll strukturierte Grundbuchdaten wurde mit Einführung des § 134a GBO die Übermittlung von personenbezogenen Grundbuchdaten an Entwickler von Daten-Migrationsprogrammen zugelassen, der Zweck der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Verschmelzungsbericht

Rz. 2075 Auch bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung besteht die Pflicht zur Erstellung eines Verschmelzungsberichts.[5248] Dies ergibt sich aus der Verweisung des Art. 18 SE-VO in das nationale Recht. Der Verschmelzungsbericht dient dem Schutz der Anteilseigner durch Vorabinformation. Es bedurfte keiner besonderen Vorschriften in der SE-VO...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / d) Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung

Rz. 26 Für die Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung kommt es gem. Art. 7 Abs. 4 MMVO darauf an, ob ein verständiger Anleger die fragliche Information wahrscheinlich als Teil der Grundlage seiner Entscheidung nutzen würde, wenn sie ihm bekannt wäre. Das Merkmal der Erheblichkeit stellt dabei sicher, dass nicht jeder Umstand, der zu einer geringfügigen Preisbewegung führe...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / d) Ausnahmetatbestand bei Erwerb eigener Aktien und Stabilisierungsmaßnahmen

Rz. 47 Der Handel mit eigenen Aktien bei Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen soll nach den Vorstellungen des europäischen Gesetzgebers unter bestimmten Voraussetzungen weder vom Insiderhandelsverbot noch vom Marktmanipulationsverbot erfasst sein (Art. 5 MMVO). Die Anforderungen an einen in jedem Fall zulässigen Handel mit eigenen Aktien im Rahmen von Rückkaufprog...mehr