Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach bulgarischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Bulgarien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Bulgarien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Bulgarien ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 wird in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die im Schuldnerverzeichnis und in den an das zentrale Vollstreckungsgericht übermittelten Anordnungen der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis enthalten sind, dadurch gewährt, dass die b...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach schwedischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Schweden unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Schweden umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Schweden steuer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 1 EuBVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt in Zivil- oder Handelssachen, in denen das Gericht eines Mitgliedstaats nach seinem innerstaatlichen Recht (2) Um Beweisaufnahme darf nicht ersucht werden, wenn die Bewe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3c UStG betrifft Lieferungen an in § 3a Abs. 5 S. 1 UStG bezeichnete Empfänger oder eine in § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG genannte Person, die weder die maßgebende Erwerbsschwelle überschritten noch auf ihre Anwendung verzichtet hat. Seine Anwendung setzt stets die Versendung bzw. Beförderung der Ware durch den leistenden Unternehmer oder zumindest...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 2.1 Allgemeine Anwendungsgrundsätze

Nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 PStTG besteht die aktuelle Registrierungspflicht hierbei nur für außereuropäische meldende Plattformbetreiber. Diese Plattformbetreiber müssen sich bei einem EU-Mitgliedstaat ihrer Wahl registrieren. Sofern sich der Plattformbetreiber in Deutschland registrieren lassen möchte, muss dies beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgen (etwaige Einzelhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1115 ZPO – Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Für Anträge auf Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung (Artikel 45 Absatz 4 und Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung [EU] Nr. 1215/2012) ist das Landgericht ausschließlich zuständig. (2) 1Örtlich zuständig ist ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. 2Hat der Schuldner im Inland keinen Wohnsitz, ist ausschli...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.3 Folgen für das Tagesgeschäft

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausgangsrechnungen in das EU-Ausland dürfen deutsche Unternehmen immer in deutscher Sprache schreiben. Im Gegenzug müssen diese Eingangsrechnungen auch in einer anderen Sprache – vorzugsweise Englisch – akzeptieren. Bei all dem herrscht Vertragsfreiheit! Es steht einem jeden daher frei, sich mit dem Geschäftspartner auf eine andere Sprache zu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach niederländischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in den Niederlanden unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in den Niederlanden umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 99, 99a, §§ 101–101k sowie § 102 MWStG)

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitraum ist generell der Kalendermonat. Steuerzahler, deren Umsatz im vorangegangenen Kj. 10 Mio. CZK (ca. 400.000 EUR) nicht überschritten hat, können das Kalenderquartal als Besteuerungszeitraum durch Anzeige bei der Finanzverwaltung bis jeweils Ende Januar wählen, sofern sie durch diese nicht als sog. unzuverlässige Steue...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte gelten umsatzsteuerlich als Gegenstände einer Lieferung, weil derartige unkörperliche Sachen im Wirtschaftsleben wie Sachen gehandelt werden (BFH vom 21.12.1988, Az: V R 24/87, BStBl II 1989, 430; BFH vom 05.12.1997, Az: V B 17/97, BFH/NV 1998, 888; Abschn. 3.1 Abs. 1 S. 2 UStAE). Nach Art. 15 MwStSystRL gilt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Der MOSS im Überblick

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Kauft ein Kunde in Deutschland bei einem Händler im europäischen Ausland z. B. ein E-Book, fällt künftig die Umsatzsteuer in Deutschland an und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters. Der Bundesrat hat am 11.07.2014 dieser ab 01.01.2015 geltenden Neuregelung zugestimmt und damit eine europäische Vorgabe umgesetzt. Für die betroffenen Unterne...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Durchführung des Bestätigungsverfahrens

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschn. 18e.1. UStAE beinhaltet die wesentlichen Einzelheiten zum Verfahren; Abschn. 18e.2. UStAE verweist bzgl. des Aufbaus der USt-IdNr. lediglich auf www.bzst.de. Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Darüber hinaus sind folgende Hinweise nützlich: Schriftlich erreicht man das BZSt unter Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, Ludwig-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 30 EuBVO – Schutz übermittelter Informationen.

Gesetzestext (1) Die nach dieser Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Austausches oder der Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden, erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679. Der Austausch oder die Übermittlung von Informationen durch die zuständigen Stellen auf Ebene der Union erfolgt gemäß der Verordn...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach dänischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Dänemark unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Dänemark umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Dänemark steuerbar...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 Grenzüberschreitende Lieferungen

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ort der Lieferung ist grundsätzlich im Vereinigten Königreich, wenn die gelieferten Gegenstände das Vereinigten Königreich verlassen, ohne dass sie zuvor i. R. d. Lieferung in das Vereinigte Königreich gelangt sind, vgl. VATA 1994, Section 7(7)(a). Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ort der Lieferung ist ebenso grundsätzlich im Vereinigt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach spanischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Spanien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Spanien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Spanien steuerbare ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 13 Brüssel IIb-VO – Ersuchen um Übertragung der Zuständigkeit durch ein Gericht eines nicht zuständigen Mitgliedstaats.

Gesetzestext (1) Vertritt ein Gericht eines Mitgliedstaats, der nach dieser Verordnung nicht zuständig ist, zu dem das Kind jedoch eine besondere Bindung gemäß Artikel 12 Absatz 4 besitzt, die Auffassung, dass es das Kindeswohl in dem Einzelfall besser beurteilen kann, so kann es unter außergewöhnlichen Umständen vorbehaltlich des Artikels 9 um Übertragung der Zuständigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 9 Brüssel IIb-VO – Zuständigkeit im Fall eines widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes.

Gesetzestext Vorbehaltlich des Artikels 10 bleiben bei widerrechtlichem Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem das Kind unmittelbar vor dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so lange zuständig, bis das Kind einen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat erlangt hat und...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die drastische Zunahme des E-Commerce führte zu einer Ausweitung der Möglichkeit für Endverbraucher, Waren aus dem Ausland zu beziehen. Insbesondere bei Warenbezug aus Drittlandsgebieten bzw. von im Drittland ansässigen Unternehmern war die Besteuerung nicht immer sichergestellt. Dies veranlasste die EU, auch die bisherigen Regelungen zum Vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 31 EuZVO – Schutz übermittelter Informationen.

Gesetzestext (1) Die nach dieser Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Austausches oder der Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden, erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679. Der Austausch oder die Übermittlung von Informationen durch die zuständigen Stellen auf Ebene der Union erfolgt gemäß der Verord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 26 EuBVO – Ausschussverfahren.

Gesetzestext (1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Konnexe Streitigkeiten (Nr 1).

Rn 2 Der in Nr 1 geforderte enge Zusammenhang ist nicht nach den Maßgaben des nationalen Rechts, sondern europäisch-autonom zu bestimmen. Er kann nach einer von der Rspr in Anlehnung an Art 30 entwickelten Formel konkretisiert werden (EuGH Slg 88, 5566 = ECLI:EU:C:1988:459; offenlassend zur Identität EuGH Slg 06, I-6535), die damit wohl eine materiell-rechtliche Unvereinbark...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.1 Meldung an den Mitgliedstaat der Identifizierung

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer hat dem EU-Mitgliedstaat der Identifizierung (= EU-Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist oder – falls er nicht im Unionsgebiet ansässig ist, und hier nur eine oder mehrere feste Niederlassungen hat – in dem er von der Sonderregelung Gebrauch machen will) die Aufnahme und die Beendigung seiner dieser Sonderregelung ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach luxemburgischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Luxemburg unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Luxemburg steuerbare Lieferungen von Gegenständen, in Lu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.4 Vorsteuererstattungsverfahren (§§ 82a–82b und § 83 MWStG)

Rz. 144 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Steuer registrierter Steuerpflichtiger, der während des Zeitraums der angestrebten Steuererstattung keine im Inland steuerbaren Leistungen erbringt, kann, sofern er in Tschechien keine feste Niederlassung hat, die Vorsteuer im Erstattungsverfahren geltend machen. Der Anspruch auf Vorsteuererstattung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.3 EORI-Nummer

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmer, die Gegenstände in Großbritannien ein- oder ausführen, benötigen eine EORI-Nummer ("Economic Operator Registration and Identification Scheme") mit dem Präfix "GB", da EORI-Nummern von EU-Mitgliedstaaten in Großbritannien seit dem 01.01.2021 nicht mehr gültig sind. Führt ein Unternehmer Gegenstände in Nordirland ein oder aus, benö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wer einen Verstoß im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 1), die zuletzt durch die Ric...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2.5 Zollrechtliche Wertgrenze

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3c Abs. 2 UStG enthält keine Wertgrenze für die eingeführten Waren, ist also ohne Rücksicht auf den Sendungswert anwendbar. Mittelbar ergibt sich diese jedoch aus einer Änderung des Zollrechts zum 01.07.2021. Nach Art. 221 Abs. 4 UZK-IA sind kommerzielle Sendungen bis 150 EUR grundsätzlich im Bestimmungsland der Waren anzumelden (Kombert/Kr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. AVAG.

Rn 21 Verträge, Abkommen und Verordnungen sind in § 1 AVAG aufgezählt. Rn 22 § 32 I AVAG gilt für Ag, die ihren Sitz in den Mitgliedsländern der EU und weiteren Vertragsstaaten haben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pole...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das USt-Binnenmarktgesetz (BStBl I 1992, 552) wurde § 26a UStG mit Wirkung ab dem 01.01.1993 als Bußgeldvorschrift neu in das UStG aufgenommen. Änderungen erfolgten durch Art. 14 Nr. 11 Steuer-Euroglättungsgesetz (BGBl I 2000, 1790), Art. 18 Nr. 17 des StÄndG 2001 (BGBl I 2001, 3794), Art. 5 Nr. 33 Buchst. a und b StÄndG 2003 (BGBl 2003,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Entstehung der Steuer auf elektronische Dienstleistungen von Drittlandsunternehmern (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d UStG)

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 16 Abs. 1a S. 1 UStG haben Drittlandsunternehmer, die elektronische Dienstleistungen an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen und vom Wahlrecht der Erfassung in nur einem EU-Mitgliedstaat nach § 18 Abs. 4c UStG (sog. Einortregistrierung) Gebrauch machen, vierteljährliche Erklärungen abzugeben, in denen sie sämtliche im Gemein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.7 Vorsteuerbeträge

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen und von dem Wahlrecht der steuerlichen Erfassung in nur einem EU-Mitgliedstaat Gebrauch machen, können Vorsteuerbeträge nur i. R. d. Vors...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die EU-Vorgaben sind zum 01.01.2015 in nationales Recht umzusetzen (vgl. Rz. 1 ff.). Die sich aufgrund der Änderungsverordnung ergebenden notwendigen Anpassungen des nationalen Rechts sind ebenfalls zum 01.01.2015 durchzuführen. Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Unternehmer, die ab dem 01.01.2015 an dem neuen Verfahren teilnehmen wollen, könn...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Abweichungen von der deutschen Rechtsauffassung (bzw. von der Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung) offenlegen

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschließend ist auf die Problematik der Steuerhinterziehung beim Verschweigen einer abweichenden Rechtsauffassung hinzuweisen. Vermehrt wurde nach den damaligen Vorsteuerausschlüssen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (vgl. dazu Weimann/Raudszus, INF 1999, 261) den Beratern im Fachschrifttum empfohlen, zu Gunsten des Mandanten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die 2014 eingefügte Vorschrift dient der Umsetzung von Art 7 V der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl EU 2011 L 48/1). Die genannten Vorschriften des BGB verbieten in Umsetzung dieser RL bestimmte Vereinbarungen über lange Zahlungsfristen (§ 271a BGB) oder das Hinausschieben des Verzugs (§ 286 V BGB) sowie über den Ausschluss...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die ungarische USt wurde im Jahre 1987 als eine Mehrwertsteuer nach dem System der Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eingeführt. Mit dem UStG 1992 erfolgte eine fortlaufende Anpassung an die 6. EG-RL, sodass mit dem EU-Beitritt Ungarns im Wesentlichen die 6. EG-RL bereits umgesetzt war. Nachdem einige Regelungen nicht eindeutig im Einkl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.2 Konsignationslagerregelung (Art 1a öUStG)

Rz. 130 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch diese Vereinfachungsregelung soll verhindert werden, dass sich der Lieferer bei einer Verbringung in einem anderen Mitgliedstaat registrieren lassen muss. Sind die nachstehend angeführten Voraussetzungen für die Anwendung der Konsignationslagerregelung erfüllt, ist das Verbringung eines Gegenstandes sowohl im Ursprungland als auch im K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellung.

Rn 11 Die Benachrichtigung muss Schuldner und Drittschuldner durch den Gerichtsvollzieher im Parteibetrieb, §§ 191 ff, zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher hat die Zustellung besonders zu beschleunigen, § 178 II 1 GVGA. Eine Ersatzzustellung ist zulässig, ebenso eine öffentliche Zustellung, § 185 (St/J/Würdinger § 845 Rz 8; aA MüKoZPO/Smid § 845 Rz 10). Zustellungsmänge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der i. g. Erwerb von Gegenständen aus dem EU-Ausland wird nicht nach den Durchschnittssätzen besteuert; für i. g. Erwerbe gilt § 1a UStG (Erwerbsbesteuerung). Für den landwirtschaftlichen Erwerber bedeutet dies, dass er auf alle i. g. Erwerbe Erwerbsteuer entrichten muss, wenn er die Erwerbsschwelle des § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG i. H. v. 12.500 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 9 EuZVO – Übersetzung von Schriftstücken.

Gesetzestext (1) Die Übermittlungsstelle, welcher der Antragsteller das Schriftstück zum Zweck der Übermittlung übergibt, setzt den Antragsteller davon in Kenntnis, dass der Empfänger die Annahme des Schriftstücks verweigern darf, wenn es nicht in einer der in Artikel 12 Absatz 1 bestimmten Sprachen abgefasst ist. (2) Der Antragsteller trägt etwaige vor der Übermittlung des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 152 [Autor/Stand] Völkerrechtlich besteht keine Verpflichtung eines Staates, für eine Vermeidung der Doppelbesteuerung zu sorgen. Innerhalb der EU bestand zwar nach Art. 293 (ex 220) EGV eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Sie wurde jedoch nur teilweise erfüllt. Doppelbesteuerungsabkommen zur Schenkungsteuer gibt es nur mit Dänema...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 16 Nützliche Adressen

Rz. 171 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weitere Informationen zum slowakischen Umsatzsteuerrecht können bei den folgenden Stellen eingeholt werden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Feststellung der Echtheit.

Rn 2 Anders als für inländische öffentliche Urkunden gibt es keine generelle gesetzliche Vermutung der Echtheit ausländischer Urkunden. Somit ist grds im Einzelfall die Echtheit der Urkunde festzustellen (§ 438 I), wobei das Gericht die Amtshilfe der deutschen Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen kann (BVerwG NJW 87, 1159; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 438 Rz 6). Es kommt ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 31 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 31 Brüssel Ia-VO(1) Ist für die Verfahren die ausschließliche Zuständigkeit mehrerer Gerichte gegeben, so hat sich das zuletzt angerufene Gericht zugunsten des zuerst angerufenen Gerichts für unzuständig zu erklären. (2) Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats angerufen, das gemäß einer Vereinbarung nach Artikel 25 ausschließlich zuständig ist, so setzt da...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.3.3 Rechtssichere Dokumentation Ihres Einkaufs

Rz. 152 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wollen Sie als Händler oder dessen steuerlicher Berater im Hinblick auf den späteren Verkauf die Differenzbesteuerung anwenden, müssen Sie sich zum Nachweis Ihres guten Glaubens um eine aussagekräftige und eindeutige Dokumentation bemühen (Weimann, ASR 6/2021, 8): Lassen Sie dazu den Vorlieferer bei Abschluss des Ankaufsvertrags eine Erklärun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 5 EuZVO – Von den Übermittlungs- und Empfangsstellen sowie den Zentralstellen zu verwendende Kommunikationsmittel.

Gesetzestext (1) Zuzustellende Schriftstücke, Ersuchen, Bestätigungen, Empfangsbestätigungen, Bescheinigungen und Mitteilungen, die unter Verwendung der Formblätter in Anhang I erstellt wurden, werden zwischen den Übermittlungs- und Empfangsstellen, zwischen diesen Stellen und den Zentralstellen oder zwischen den Zentralstellen der verschiedenen Mitgliedstaaten über ein sic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Aufzeichnungen des verbringenden Unternehmers

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer, der Waren in ein Konsignationslager eines seiner Kunden verbracht hat, muss gem. § 22 Abs. 4f UStG folgende Aufzeichnungen führen und der Finanzverwaltung vorlegen können: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Erwerbers i. S. d. § 6b Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 5 UStG; den EU-Mitgliedstaat, aus dem die Waren in ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Das Bedürfnis nach einem gemeinsamen Umsatzsteuersystem

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Länder Europas wollten für ihr Hoheitsgebiet den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsaustausch fördern; zumindest ein DBA wäre dafür unabdingbar gewesen. Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Mitgliedstaaten sind aber noch einen Schritt weiter gegangen. Sie vermeiden nicht nur die gemeinsame Festlegung von Leistungsorten zur Ver...mehr