Fachbeiträge & Kommentare zu Existenzminimum

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Jung, AsylbLG Einführung zu... / 6 Literatur

Rz. 16 Deibel, Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht durch die Asylpakete II und III, ZFSH/SGB 2016, 520. Dietz, "Spurwechsel" für abgelehnte Asylbewerber und ausreisepflichtige Ausländer, NVwZ – Extra 15/2019, 1. ders., Kriegsvertriebene aus der Ukraine, NVwZ 2022, 505. Gerlach, Das neue AsylbLG – Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis der kommunalen Asylbewerberlei...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 29 Binschus, Zum Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes zur Sicherung des Umgangsrechts, ZfF 2014 S. 129. Buschoff, Die soziale Sicherung (Solo-)Selbständiger, SoSi 2016 S. 301. Deutscher Bundestag, Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LIN...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.5 Schülerbeförderung (Abs. 4)

Rz. 69 Die Berücksichtigung von Bedarfen zur Schülerbeförderung bei Einführung des Bildungspaketes sind erst im Rahmen der Ausschussberatungen aufgrund eines Änderungsantrages dem Bundestag zum Beschluss vorgeschlagen worden. Bis dahin war davon ausgegangen worden, dass etwa bestehende Notwendigkeiten zur Schülerbeförderung aus der (früher so genannten) Regelleistung bestrit...mehr

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Jung, AsylbLG Einführung zu... / 3 Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 5 Die verschiedentlich schon früh in der Literatur (Sieveking, Verfassungsrechtliche Fragen zur Absenkung von Sozialleistungen für Flüchtlinge, Siegburg 1995) geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken zum AsylbLG haben zunächst weder das BVerwG (Beschluss v. 29.9.1998, 5 B 83/97) noch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (BayLSG, Beschluss v. 28.6.2005, L 11 B 212/05 ...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.6 Fortschreibung der Regelbedarfe zum 1.1.2024

Rz. 299 Durch die Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2024 wird das 2023 erstmals durchgeführte zweistufige Verfahren zur Fortschreibung wiederholt und das Ergebnis in der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 festgeschrieben. Die Verordnung folgt lediglich den gesetzlichen Vorgaben aus § 28a SGB XII. Dabei wird allerdings das Ergebnis aus dem Mischindex der Anpas...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.2 Anpassungen von 2012 bis 2016

Rz. 270 Die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nr. 2 des SGB XII für das Jahr 2012 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 – RBSFV 2012) ist aufwändig begründet worden. Zusätzlich ist ein Bericht der Bundesregierung zur Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2012 erschienen (vgl. BT-Ausschuss-Drs. 17(11)656). Die Regelbedarfsstufen-Fortsch...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.2 Leistungen bis zur Ausreise oder zur Durchführung der Abschiebung (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 7 Zunächst einmal haben Leistungsberechtigte, die einen Ausreisetermin verstreichen lassen und eine Ausreisemöglichkeit nicht wahrnehmen und bei denen die Ausreise nicht aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden konnte, als Rechtsfolge keinen Anspruch auf Leistungen nach §§ 2, 3 und 6 . Dabei handelt es sich um Leistungen in besonderen Fälle...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.5 Leistungseinschränkungen bei Verstößen gegen die Verteilungsentscheidungen der Europäischen Union (Abs. 4)

Rz. 15 Abs. 4 sieht Leistungseinschränkungen für die von den sog. Relokationsbeschlüssen des Rates der Europäischen Union aus dem September 2015 betroffenen Ausländer vor; betroffen sind zunächst Drittstaatsangehörige und Staatenlose (vgl. Oppermann, jurisPR-SozR 8/2016 Anm. 1). Oppermann (a. a. O.) wirft zu Recht die Frage auf, an welches konkrete Fehlverhalten diese Sankti...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 3 Literatur

Rz. 27 Deibel, Der Umfang der Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialrecht aktuell 2019 S. 52. Frings, Die Sanktionsentscheidung des BVerfG in ihren Auswirkungen auf das Migrationssozialrecht, AuR 2021 S. 248. Ganter, Das menschenwürdige Existenzminimum zwischen Karlsruhe und Luxemburg, ZESAR, 2020 S. 113. Gerloff, AsylbLG – Die Befristung von Leis...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 0 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 25.8.1998 (BGBl. I S. 2505) mit Wirkung zum 1.9.1998 eingeführt. Der Gesetzgeber sah ein Bedürfnis, weitere Kürzungen gegenüber den Leistungen nach § 3 für solche Situationen vorzusehen, in denen ein Missbrauchstatbestand offensichtlich ist (BT-Drs. 13/10155)....mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 2. Mindestbedarf

Aktuell gilt als Mindestbedarf sowohl bei § 1615l BGB als auch § 1570 BGB der notwendige Selbstbehalt für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen (derzeit 1.120 EUR).[29] Dies folgt aus dem Gedanken, dass sich die Lebensstellung des Berechtigten der Höhe nach mindestens aus seinem Anspruch gegen den Staat auf Sicherstellung seines sozialrechtlichen Existenzminimums ...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / a) Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten

Grundsätzlich obliegt es jedem Unterhaltspflichtigen, seine Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen. Für den Unterhalt sind die erzielbaren Beträge einzusetzen, soweit sie den angemessenen eigenen Unterhalt übersteigen. Damit verbunden ist die Obliegenheit, vermeidbare Ausgaben zu unterlassen, die das für den Unterhalt einsetzbare Einkommen schmälern und aus der Sicht eines objek...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Aubel, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG – Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 – langjährige Aufenthaltsbefugnis gem. § 30 Abs. 4 AuslG 1990 – Verfassungsmäßigkeit, SGb 2016 S. 105. Birk, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, info also 2015 S. 51. Brandmayer, 50 Jahre ...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. Hinsichtlich der Gesetzgebungsmaterialien ist vor allem auf den Gesetzentwurf der CDU/CSU und F.D.P. mi...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Bezeichnung AsylbLG ist irreführend, weil das Gesetz nicht nur auf Asylbewerber Anwendung findet (vgl. § 1 Abs. 1). Das BVerfG (Urteil v. 18.7.2012, 1 BvL 10/10) hat hierzu ausgeführt: Zitat Der Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes ist seit 1993 mehrfach erweitert worden und umfasst heute Menschen mit einem sehr unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Die...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.1 Bemessungskriterien des § 14 RVG

Rz. 59 Bei der Bestimmung der Höhe einer Betragsrahmengebühr ist im konkreten Einzelfall von der Mittelgebühr auszugehen, mit der die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem "Normal-/Durchschnittsfall" abgegolten wird. Unter einem "Normalfall" ist ein Fall zu verstehen, in dem sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Beachtung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht nach ob...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.1.1 Inhalt und Definition

Rz. 14 Nach Abs. 1 haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmitteln, Teststreifen und bestimmten Medizinprodukten im Rahmen der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Behandlung. Der krankenversicherungsrechtliche Arzneimittelbegriff knüpft nicht an das Arzneimittelgesetz (AMG) an (BSGE 76 S. 34, 38). Er wird im SGB V...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7.4 Verfassungsrechtliche Fragen zu Abs. 5

Rz. 26 Gegen die Regelung des Abs. 5 sind verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden.[1] Zwar ist Art. 1, 20 Abs. 3 GG (Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums) durch die Regelung nicht betroffen, denn das Existenzminimum ist durch die Zahlung von Alg II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und AsylbLG bereits sichergestellt. Dass familienbezogene Sozialleistungen wie Elterng...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7.1 Leistungen, auf die angerechnet wird (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 20 Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass die Berücksichtigungs- und Anrechnungsverbote nach Abs. 1-4 nicht für die hier ausdrücklich genannten Leistungen gelten.[1] Auf diese in Abs. 5 genannten einkommensabhängigen Sozialleistungen werden das Elterngeld und das Elterngeld Plus und die vergleichbaren Leistungen der Länder also angerechnet. Das Mindestelterngeld ist für die Bezieh...mehr

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Steuerfreiheit eines Heisenberg-Stipendiums gemäß § 3 Nr. 44 EStG

Leitsatz Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Normenkette § 3 Nr. 44, § 18, § 22 Nr. 1 Satz 1, Satz 3 Buchst. b EStG Sachverhalt Die Klägerin bezog nach einer Lehrstuhlvertretung ein sog. Heisenberg-Stipendium. Dies soll Wissenschaftlern, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Dauer-Professu...mehr

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Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 3 Literatur

Rz. 83 Beuster, Die Neuregelung der Abtretung und Verpfändung von Sozialleistungen im Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil, ZfSH 1979 S. 129. Bogs, Von der Freiheit durch das Gesetz – Bemerkungen über Anspruchs- und Ermessensleistungen im Sozialrecht –, Sozialpolitik und persönliche Existenz, 1969 S. 55 (Festschrift für Achinger). Brand, Zur Frage des Anspruchs auf schriftliche...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.1 Beitragszuschlag für Kinderlose und Ausnahmen (Abs. 3 Satz 1 bis 3)

Rz. 7 Nachdem das BVerfG mit Urteil v. 3.4.2001 (1 BvR 1629/94) zunächst gefordert hatte, dass die Kindererziehungsleistung in der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden muss, hat der Gesetzgeber einen Beitragszuschlag für Kinderlose erstmals zum 1.1.2005 in Abs. 3 Satz 1 normiert. Er erhöht den Beitragssatz nach Abs. 1...mehr

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Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 17 übernimmt in Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 im Wesentlichen wortgleich die Vorgängervorschrift des § 4 BSHG. Hintergrund der geringfügigen sprachlichen Änderungen ist im Wesentlichen die gewünschte Angleichung an den Sprachgebrauch des SGB I. Rz. 3 In Abs. 1 Satz 1 ist festgelegt, dass auf Sozialhilfe grundsätzlich ein Rechtsanspruch besteht. Damit wird § 38 SGB I konkre...mehr

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Per E-Mail gestellter Kindergeldantrag formwirksam

Leitsatz 1. Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2023 (DA‐KG 2023) enthält § 67 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kein Unterschriftserfordernis. 2. An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Betreuungskosten für Kinder

Betreuungskosten können für Kinder i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Darüber hinaus können solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.2 Außergewöhnliche Belastungen der unterstützenden Person nach § 33 EStG

In § 33a Abs. 4 EStG ist geregelt, dass eine Anwendung des § 33 Abs. 1 und 2 EStG neben der Vorschrift von § 33a EStG ausscheidet. Nur Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, sind außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG.[1] Abziehbar sind neben den Pfle...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 9. Herabsetzung des Unterhalts

Rz. 1384 Eine zeitliche Befristung des Unterhalts auf die voraussichtliche Dauer der Ausbildung scheidet aus. Der Unterhaltsberechtigte ist möglicherweise nach einer ehebedingten Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit nicht in der Lage, Einkünfte zu erzielen, die den eigenen angemessenen Unterhaltsbedarf nach § 1578 BGB erreichen.[1432] Ob ggf. ehebedingte Nachteile unmittelba...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / X. Speziell: Befristung von Krankheits- und Altersunterhalt (§§ 1571, 1572 BGB) – Ehebedingte Nachteile bei Krankheits- und Altersunterhalt

Rz. 125 Eine Krankheit als solche ist in aller Regel nicht ehebedingt. Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.[241] Rz. 126 Entsprechendes gilt auch für den Altersunterhalt.[242] Rz. 127 Beim Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB kann sich ein ehebedingter Nachteil nur daraus ergeben, dass ein Unterhaltsberechtigt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 1010 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 1011 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Die Pauschalierung des Barbedarfs durch Tabellen/Leitlinien und deren praktische Anwendung

Rz. 55 Der angemessene Barunterhalt nach § 1610 Abs. 1 wird zur möglichst gleichmäßigen Behandlung pauschal tabellarisch festgelegt.[60] Dieses Vorgehen folgt dem Bestreben in der täglichen Praxis Unterhalt in sog. Normalfällen einfach und gerecht zu bemessen und eine möglichst einheitliche Rechtsprechung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurden (Bedarfs-)Tabellen und Leitlini...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Mindestbedarf

Rz. 1592 Bis zum Urteil des BGH vom 17.2.2010 [1724] gab es einen sogenannten Mindestbedarf nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt war ständige Rechtsprechung, dass auch bei niedrigen Einkünften der eheangemessene Bedarf nicht nach generellen Mindestsätzen gemessen werden kann. Der Lebensstandard sei grundsätzlich individuell angelegt und könne wirtschaftlich auch unter dem Niveau vo...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Vorrang des Anspruchs auf Trennungsunterhalt

Rz. 753 Der Trennungsunterhaltsanspruch ist gegenüber den Ansprüchen aus dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) vorrangig. Daher kann ein Anspruch auf Grundsicherung nur dann bestehen, wenn der Unterhaltsanspruch wegen beschränkter Leistungsfähigkeit des Verpflichteten unterhalb des Bedarfs nach § 3 GSiG liegt.[752] Mit Hilfe der Grundsicherung erfolgt letztlich nur eine Auffüllung...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Freiwillige Zuwendungen Dritter

Rz. 1907 Freiwillige Leistungen Dritter, z.B. von Eltern, sind freiwillige Leistungen ohne Einkommenscharakter. Kaufen Eltern z.B. ihrem Kind während der Ehe und/oder nach Trennung bzw. Scheidung Wohneigentum, so ist ein Wohnwert nicht anzusetzen.[2057] Anderes gilt nur, wenn für die Leistung eine Gegenleistung zu erbringen ist, z.B. Pflege und Betreuung.[2058] Der Vorbehalt...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Eingeschränkte und gesteigerte ("verschärfte") Leistungspflicht

Rz. 295 Das eben Gesagte lässt sich schematisch wie folgt darstellen:[375] Eingeschränkte Leistungspflicht Nach § 1603 Abs. 1 ist unterhaltspflichtig nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs (= Eigenbedarf = Selbstbehalt) den vollen Unterhalt zu gewähren. Nur der Teil des – unte...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Der Unterhaltsschuldner lebt im Ausland

Rz. 640 Für den im Ausland lebenden Unterhaltsschuldner können nicht – zumindest ohne nähere Prüfung – die Grundsätze, insbesondere die Selbstbehalte, des deutschen Unterhaltsrechts übernommen werden. Die Unterhaltsverpflichtung darf den Unterhaltsschuldner auch im Ausland nicht in die soziale Not treiben. Er muss auch bei Leistung der Unterhaltszahlung in der Lage sein, sei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Angemessener/notwendiger Selbstbehalt

Rz. 298 § 1603 Abs. 2 Satz 1 verschiebt nun für den Unterhalt minderjähriger Kinder die Abgrenzungslinie im Bereich des Einkommens des Unterhaltsschuldners zwischen Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit des § 1603 Abs. 1 in Richtung Existenzminimum des Unterhaltsschuldners bis hin zum notwendigen Eigenbedarf, um den Anteil des Einkommens zu erhöhen, aus dem der Unterhalt gelei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Additionsmethode, Differenzmethode, Anrechnungsmethode

Rz. 1637 Das Maß des Unterhalts gem. § 1578 Abs. 1 BGB bestimmt sich nach den prägenden ehelichen Lebensverhältnissen, an denen beide Eheleute gleichmäßig, also hälftig, teilgenommen haben. Auf diesen Bedarf muss sich der Berechtigte nach § 1577 Abs. 1 BGB sein gesamtes in der Ehe angelegtes und nicht angelegtes, also das prägende und nicht prägende Einkommen anrechnen lasse...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkurrenz zwischen mehreren Ehegatten

Rz. 182 Im Falle der Unterhaltsberechtigung eines früheren und eines jetzigen Ehegatten war vor Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes vom 1.1.2008 der frühere Ehegatte vorrangig. Der zweite Ehegatte blieb unberücksichtigt, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen nicht für den vollen Unterhaltsanspruch der ersten Ehefrau gereicht hat. Nunmehr kommt es nicht au...mehr

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FF 09/2023, Reform des Unte... / 3. Gesetzliche Regelung des notwendigen Selbstbehalts

Mit der Reform des Jahres 2007 wurde der Mindestunterhalt in Höhe des Existenzminimums der Kinder gesetzlich geregelt. Seither wird dieser alle zwei Jahre durch Verordnung der Entwicklung des steuerrechtlich freizustellenden Existenzminimums angepasst. Für den zahlungspflichtigen Elternteil existiert keine vergleichbare Regelung. Dies soll nun geändert werden, indem der sog....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 34. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Berechtigung zum Kindergeldbezug

Rz. 540 Kindergeld erhält nach § 62 Abs. 1 EStG im Sinne einer Bezugsberechtigung, wer im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat bzw. unbeschränkt steuerpflichtig ist und bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern diese Voraussetzungen auf sie zutreffen, sind auch Bürger von EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland Kindergeld bezugsberechtigt....mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 9. Kinderschutzklausel

Rz. 312 Bei den gebotenen Abwägungen sind die Belange eines gemeinschaftlichen Kindes, das von dem geschiedenen, in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten betreut wird, durch die "Kinderschutzklausel" im Einleitungssatz des § 1579 BGB zu wahren. Im Einzelfall ist zu prüfen, inwieweit der eheangemessene Unterhalt auf das zur Kindesbetreuung erforderliche Maß...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Systematik: Ehebedingter Nachteil und nacheheliche Solidarität

Rz. 6 Rz. 7 Bei nachehelichen Unterhaltsansprüchen müssen immer die unterschiedlichen Auswirkungen von ehebedingtem Nachteil und der nachehelichen Solidarität beachtet werden:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Entwicklung und Herleitung des Mindestbedarfs

Rz. 44 Ursprünglich, nämlich bis 30.6.1998, musste gemäß § 1615f Abs. 1 a.F. für nichteheliche Kinder der in der Regelunterhalts-VO festgelegte Regelunterhalt gezahlt werden. Nach § 1610 Abs. 3 Satz 1 a.F. war diese Verordnung auch Grundlage für den Mindestunterhalt des ehelichen Kindes. In der Zeit von 1.7.1998 bis 31.12.2007 bestimmte sich der Unterhaltsbedarf des eheliche...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Kompensation durch andere ehebedingte Vorteile

Rz. 96 Eine Kompensation kann aber auch durch anderweitige ehebedingte Vorteile der Unterhaltsberechtigten eingetreten sein. So tritt in der Praxis infolge der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht selten der – umgekehrte – Effekt ein, dass nämlich die – beruflich geringer qualifizierte – unterhaltsberechtigte Ehefrau durch den Versorgungsausgleich höhere Anrechte vom ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Die Synergie-Effekte einer neuen Partnerschaft

Rz. 313 Wenn der Unterhaltsschuldner mit einem Partner zusammenlebt, treten Synergie-Effekte ein mit dem Ergebnis, dass die Kosten für einen gemeinsam geführten Haushalt im Vergleich zu einem allein geführten geringer sind. Man spricht von ersparten Aufwendungen des Unterhaltsschuldners.[391] Diese Ersparnis ergibt sich aus dem Zusammenleben mit dem Ehegatten[392] oder einem...mehr