Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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zerb 5/2017, Beeinträchtigu... / Anmerkung

1. Rechtsstreitigkeiten um die Ansprüche des beeinträchtigten Vertragserben, bzw. mit wechselbezüglicher Wirkung eingesetzten Erben nach § 2287 BGB (analog), sind Alltagsgeschäft für Erbrechtler. Es hat sich hierzu eine gefestigte Rechtsprechung entwickelt, besonders seit dem grundlegenden Urteil des BGH vom 5.7.1972 (NJW 1973, 240). Gleichwohl enthält das zu besprechende la...mehr

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zfs 4/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Nürnberg/Mercure Congress Hotel Nürnberg an der Messe Datum: Samstag, 13.5.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgewählte Normen der StVO im Zivilrecht, Versicherungsrecht und Bußgeldrecht...mehr

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FF 4/2017, Familiensenate beim Oberlandesgericht

Klaus Schnitzler Mit der Eherechtsreform wurden 1977, also vor fast 40 Jahren, nicht nur die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet, sondern auch Familiensenate bei den Oberlandesgerichten gebildet. Die Landgerichte waren aus der Familiengerichtsbarkeit sowohl in erster als auch in zweiter Instanz ausgeschlossen. In der Rückbetrachtung war diese Entscheidung des Gesetz...mehr

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FF 4/2017, Transferverluste... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich mittlerweile in sieben Entscheidungen[1] mit den Transferverlusten bei der externen Teilung und der Frage des Diskontierungszinssatzes im Rahmen der Barwertermittlung von Anrechten aus betrieblichen Direktzusagen und Unterstützungskassen beschäftigt. Auch in der vorliegenden Entscheidung stellt der BGH nochmals klar, dass die Verwendung des BilMoG-Zinses für...mehr

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Zentrale Bußgeldstelle hatte gegen die in Rangsdorf wohnende Beschwerdeführerin einen Bußgeldbescheid wegen einer Trunkenheitsfahrt über eine Geldbuße i.H.v. 500,00 EUR nebst Fahrverbot verhängt. Daraufhin hatte die Betroffene einen Verteidiger aus Berlin bestellt, der gegen den Bußgeldbescheid, Einspruch eingelegt hat. Nach Übergang in das gerichtliche Verfahren ließ sic...mehr

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 464b StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RpflG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie fristgerecht erhoben worden, § 311 Abs. 2 StPO. Sie hat in der Sache auch überwiegend Erfolg. Der Verteidiger hat die Gebühr nach 5115 VV (sog. Erledigungsgebühr) verdient, auch die begehrte Höhe ist nicht zu beanstanden. Insofern führt die sofortige Beschwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zur Bedeutung des § 18 ErbStG für Zuwendungen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaften

Rz. 13 [Autor/Stand] Der II. BFH-Senat beschränkte sich in seinem Urteil v. 15.3.2007 nicht auf die Wiederbelebung des § 18 ErbStG. Beiläufig stellte er die Vorschrift zugleich in den Kontext der damaligen Diskussion um die Schenkungsteuerbarkeit unentgeltlicher Leistungen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaften (s. § 7 ErbStG Anm. 604).[2] Kurz zuvor hatte er noch die üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn gemeinsam mit Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Literaturverzeichnis Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2.1 Identifizierungspflicht

Rz. 3 Übernimmt der Dritte auch die Übermittlung der gefertigten Erklärungen an die Finanzbehörde, so hat er sich zunächst Gewissheit über die Person des Auftraggebers, für den er die Datenübermittlung übernommen hat, zu verschaffen.[1] Für nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtige Berufsgruppen (u. a. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer) ergibt sich d...mehr

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zfs 3/2017, Unfallflucht – vom Umgang mit ungeeigneten Kraftfahrern und unbestimmten Rechtsbegriffen1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Der Beitrag ist die gekürzte Wiedergabe des gleichnamigen Vortrags, der auf dem 1. Verkehrsrechtssymposium der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV am 15.10.2016 in Mainz gehalten wurde. Über eine rechtsgutsorientierte Auslegung werden Argumentationslinien aufgezeigt, anhand derer die Reichweite, das Pflichtenprogramm und die Strafzumessung bei der Unfallflucht (§ 14...mehr

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zfs 3/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Andy Ziegenhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Erfurt Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 29.4.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgew...mehr

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FF 3/2017, Nutzungsentschäd... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit dem Herausgabeanspruch getrennt lebender Eheleute auf Haushaltsgegenstände sowie auf die damit zusammenhängende Frage der Zahlung einer Nutzungsvergütung. 1. Pkw als Haushaltsgegenstand Der Ehemann hatte unstreitig einen Pkw zu Alleineigentum erworben, der allerdings von der Ehefrau gefahren wurde, weil der Ehemann sich beruflich auswärts aufh...mehr

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FF 3/2017, Stellungnahme des DAV

Für weitere Reformschritte – Ist unser gegenwärtiges Ehegattenunterhaltsrecht noch zeitgemäß? Die Frage wird ganz unterschiedlich beantwortet. Während Teile der Richterschaft am bisherigen nachehelichen Unterhaltsrecht festhalten wollen, sprechen sich Vertreter der Anwaltschaft für ein einfacher strukturiertes, überschaubares und insbesondere planbares Unterhaltsrecht aus. Mi...mehr

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FF 3/2017, Für mehr Ehrlichkeit im Zugewinnausgleich

Jochem Schausten Haben Sie auch manchmal den Eindruck, dass trotz aller Verbesserungen durch die Reform des Güterrechts in 2009 auch weiterhin zu wenig Möglichkeiten bestehen, den böswilligen "Vermögensverschweiger" auf den Pfad der Tugend zurückzuführen? Zwei Beispiele aus der Praxis: In einem Fall erteilte der Ehemann seine Auskunft zu seinem Endvermögen, darunter waren unte...mehr

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zfs 3/2017, Berechnung des ... / 3 Anmerkung:

Vgl. zur Bestimmung des Restwertes LG Saarbrücken zfs 2016, 142 m. Anm. Diehl. Benutzt der Geschädigte das total beschädigte, aber noch fahrfähige Fahrzeug weiter, muss er sich den Restwert anrechnen lassen. Für eine Berücksichtigung der lediglich auf dem regionalen Markt erzielbaren Preise spricht es, dass der Geschädigte im Vertrauen auf die Feststellungen des Sachverständ...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten ist statthaft gem. §§ 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG, 32 Abs. 2 S. 1 RVG und auch sonst zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das AG hat im Ergebnis zutreffend allein den Wert des Auskunftsanspruchs berücksichtigt. 1. Die Frage, wie der Verfahrenswert des in einem Stufenverfahren in Familienstreitsachen...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die Zulässigkeit des Rechtsmittels soll dahinstehen. Zweifel ergeben sich aus dem Umstand, dass ein Antragsteller gegen eine Entscheidung im vereinfachten Unterhaltsverfahren nur in eng umrissenen Grenzen ein Rechtsmittel einlegen kann (vgl. Zöller, 31. Aufl., 2015, § 256 FamFG Rn 5 m.w.N.). Der Rechtsmittelweg im Verfahrenskostenprüfungsverfahren reicht aber grundsätzlich n...mehr

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zfs 3/2017, Sittenwidrigkei... / 3 Anmerkung:

I. Praktische Bedeutung der BGH-Entscheidung Die Rechtsprechung des BGH, nach der eine Vergütungsvereinbarung unangemessen hoch ist, wenn die vereinbarte Vergütung die gesetzlichen Gebühren mehr als das Fünffache übersteigt, betraf bisher lediglich Vereinbarungen für die Anwaltstätigkeit in Strafsachen. Nunmehr hat der BGH in seinem grundlegenden Urt. v. 10.11.2016 klargestel...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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FF 2/2017, Zuweisung von Ge... / V. Ausblick

Wohnungsbaugenossenschaften sind keine sozial verpflichteten Verbände, sondern treten am Markt als Unternehmen auf.[38] Sie haben den ihnen gesetzten Zweck, die Förderung der Interessen ihrer Mitglieder zu verfolgen. Demzufolge sind ihre Mitglieder auch als Anteilseigener eines Unternehmens und nicht als dessen Kunden oder sonstige Vertragspartner zu betrachten.[39] Hinsichtl...mehr

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zerb 2/2017, Testamentsvoll... / 7

Auf einen Blick Die Frage der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme des Dauertestamentsvollstreckers ist stets im Einzelfall zu beurteilen, wobei dem Testamentsvollstrecker ein angemessener, dynamisch-solider Ermessensspielraum zur Verfügung steht. Nach Abwägung der konkreten Umstände im Einzelfall kann die Einbringung von Nachlassmitteln in eine bestehende vermögens- ...mehr

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FF 2/2017, Abtrennung einer... / 2 Anmerkung

Nicht selten werden Scheidung und Verfahren taktisch in die Länge gezogen, um beispielsweise die Dauer von Trennungsunterhaltsansprüchen auszudehnen und während dieser Verfahrensdauer auf die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zu spekulieren, oder aber die Wirkungen der Durchführung des Versorgungsausgleichs hinauszuzögern, oder aber einfach nur aus...mehr

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FF 2/2017, Anfechtung eines... / 2 Anmerkung

Die juristischen Vexier-Bilder von Mandanten über die Eigentumssituation an Immobilien gehören zum täglichen Brot des Familienrechtlers. "Mein ist gleich dein" wird laienhaft aus dem Begriff der Zugewinngemeinschaft gefolgert. Dabei wird übersehen, dass es sich um einen gesetzgeberischen "Etikettenschwindel" handelt. Der gesetzliche Güterstand ist gerade keine "Gemeinschaft"...mehr

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zfs 1/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des Vl. Zivilsenats des BGJH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar,...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / V. Fazit

Am Güterstand der Zugewinngemeinschaft sollte unbedingt festgehalten werden. Wegen der guten Erfahrungen hat der Gesetzgeber anlässlich der Novelle aus dem Jahre 2009 zu Recht grundsätzlich die Zugewinngemeinschaft als Regelgüterstand nicht in Frage gestellt. Gesetzesänderungen sind allerdings in Teilbereichen notwendig. Es wäre zu wünschen, dass der Gesetzgeber in Zukunft b...mehr

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zerb 1/2017, Die Stiftung u... / 7

Auf einen Blick Mit Stiftung und Familienstiftung bezeichnet das ErbStG primär die selbständigen rechtsfähigen Stiftungen der §§ 80 ff BGB. Es bezeichnet damit sekundär auch die selbständigen Stiftungen ausländischen Rechts, die diesen Stiftungen gleichkommen; auch sie sind Stiftungen und keine rechtsfähigen Vermögensmassen ausländischen Rechts, für die eigene Regeln gelten....mehr

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zerb 1/2017, "Begünstigungs... / 6

Auf einen Blick Die Regelungen zum Begünstigungstransfer haben ihre Berechtigung insbesondere bei der tatbestandlich im ErbStG nicht erfassten Erbauseinandersetzung. Sie sind an verschiedenen Stellen im ErbStG untergebracht, könnten künftig aber auch für sämtliche sachlichen Befreiungen durch Wertabschläge auf unentgeltlich erworbene Vermögensgegenstände an einer Stelle zusa...mehr

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FF 1/2017, jurisPraxiskommentar BGB Band 4 – Familienrecht

Viefhues (Hrsg.)8. Auflage 2017, 3.935 Seiten, 189 EUR, juris Band 4 – Familienrecht – ist Teil einer umfangreichen Kommentierung des BGB. Der Praxiskommentar ist jetzt in 8. Auflage erschienen. Die 1. Auflage stammt von 2003. Gesamtherausgeber sind die Professoren Herberger, Martinek, Rüßmann und Weth sowie neuerdings Markus Würdinger aus Saarbrücken. Für den Band Familienre...mehr

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FF 1/2017, Keine Abänderung... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin ist die Mutter der beiden minderjährigen Kinder J. und L., die als Zwillinge am 26.9.2009 geboren wurden. Der Antragsgegner ist der Vater der beiden Kinder, die bei der Kindesmutter in L. leben. Die ehemals verheirateten nunmehr geschiedenen Kindeseltern leben getrennt und haben in den vergangenen Jahren mehrere Verfahren in Bezug auf das Aufenthaltsbes...mehr

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zerb 1/2017, Freier Wille und neuropsychiatrische Erkrankungen

Ein Leitfaden zur Begutachtung der Geschäfts- und Testierfähigkeit Tilman Wetterling Kohlhammer, Stuttgart 2016, 235 Seiten, ca. 49,00 EUR ISBN: 978-3-17-029378-6 Können Sie nachts nicht schlafen? Dann üben Sie Subtraktion: 100-7= 93, 93-7=86, 86-7= Na? Wissen Sie es? Und wieviele Schritte weiter kommen Sie? Sie können auch in langweiligen Sitzungen Uhren malen und sich überleg...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung. Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute; die Scheidung wurde am 25.2.2015 im Verfahren 112 F 4446/14 ausgesprochen und ist seit dem 9.9.2015 rechtskräftig. Im Juli 2011 mieteten die Beteiligten gemeinsam eine Wohnung in E an. Nach der endgültigen Trennung der Beteiligten im S...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / 7

Autor: Von Prof. Dr. Ralph Landsittel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht, Mannheim[1] ZErb 12/2016, S. 383 - 395mehr

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FF 12/2016, Die neue sozial... / 10

Anmerkung Der Beitrag beruht auf einem aktualisierten Vortrag, den der Autor auf dem 7. Deutschen Seniorenrechtstag am 22.4.2016 in Berlin gehalten hat. Veröffentlicht wurde der Beitrag zunächst in ASR 5/2016, 178 ff.; der Zweitabdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors sowie der Herausgeber und Redaktion der Zeitschrift Anwalt/Anwältin im Sozialrecht. Autor: Prof...mehr

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zfs 12/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre n...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin ist für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung: Schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Jobcenters, das von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, reicht im Regelfall dafür aus, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht kommen kann. Insofern gibt es keinen Unterschied in der Defini...mehr

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FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

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zfs 12/2016, Ersatzfähigkei... / 3 Anmerkung:

1. Die Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls für privatwirtschaftlichen Gebrauch eines unfallbeschädigten Kfz wird seit über 40 Jahren in der Rspr. angenommen (vgl. BGHZ 40, 345; BGH zfs 1986, 362). Im Grundsatz besteht für den Zeitraum vom Eintritt des Schadens bis zur Beseitigung des Schadens – damit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung – ein Anspruch auf Ersatz des Nutzung...mehr

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zerb 11/2016, Nochmals: Bew... / 7

Auf einen Blick Das Ertragswertverfahren gilt für die Bewertung von Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken, wenn sich eine ortsübliche Miete ermitteln oder schätzen lässt. Nur wenn das nicht möglich ist, kommt es zu einer Bewertung im Sachwertverfahren; dann ist dieses Verfahren, wie unsere Kanzlerin sagen würde, alternativlos. Das liegt nicht an einem Reg...mehr

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FF 11/2016, Illoyale Vermög... / II. Konsequenzen für den ergänzenden Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB

Diese Überlegungen wird man in gleicher Weise auf den vom BGH kreierten ergänzenden Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB übertragen können.[8] Keineswegs hat sich dieser Anspruch durch die Güterrechtsreform erledigt.[9] Der Anspruch wird selbst jetzt noch vor allen Dingen eingesetzt werden können (und müssen!), sofern der genaue Trennungszeitpunkt nicht ermittelbar ist. Falls de...mehr

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zerb 11/2016, Die Anfechtun... / 7

Auf einen Blick Der Irrtum über den Bestand des Nachlasses berechtigt zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft, von deren Ausschlagung oder der Fristversäumung. Nicht ausreichend ist aber ein reiner Bewertungsirrtum des Erben. Auch ein Irrtum über die Rechtsfolgen, die das jeweilige Verhalten herbeiführt, kann einen Anfechtungsgrund darstellen. Die gesetzliche Anfechtungsfri...mehr

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FF 11/2016, Trautes Heim, Glück allein?

Gerd Uecker Beide Ehegatten sind zunächst gemeinschaftliche Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Es kommt zur Trennung. Ein Ehegatte erwirbt von dem anderen den Miteigentumsanteil. Der weichende Ehegatte erhält als Surrogat die Befreiung von gemeinschaftlichen Hausdarlehen und einer dem Wert des hälftigen Miteigentumsanteils entsprechende Restzahlu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 18 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Michael Hendricks, Bonn Honorarprofessor an der Universität Passau Rechtsanwältin Dr. Friederike Engler, Bonn Literaturverzeichnis Blümich, EStG/KStG/GewStG, Kommentar, München 201...mehr

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zerb 11/2016, Zivilrecht und Steuerrecht, Erwerb von Todes wegen und Schenkung

Festschrift zum 80. Geburtstag von Professor Jens Peter Meincke C.H.BECK 2015, Buch, XXII, 468 S., in Leinen, 95,– EUR ISBN 978-3-406-68380-0 "Zivilrecht und Steuerrecht, Erwerb von Todes wegen und Schenkung" heißt die im Jahr 2015 im Beck-Verlag erschienene Festschrift, die Herrn Professor Jens Peter Meincke zum 80. Geburtstag gewidmet wurde. Verfasser der Beiträge sind Hochs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2016, Chancen der erweiterten Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte

Es mag überraschen, dass ich dieses Editorial nicht – wie üblich – einem versicherungsrechtlichen Thema mit Auswirkungen auf das verkehrsrechtliche Mandat widme. Heute möchte ich einige Wort in eigener Sache, will sagen: in Anwaltssache schreiben. Anlass ist die künftige Verpflichtung für alle Anwälte, jährlich der zuständigen Rechtsanwaltskammer 40 Stunden Fortbildung nachzuw...mehr

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zfs 11/2016, Schadensersatz... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2010, 82; BGH zfs 2009, 327. Die Entscheidung befasst sich unter Zusammenfassung der Grundlagen der Begutachtung von Unfallschäden von Kfz im Straßenverkehr mit der Berechnung des bejahten Schadensersatzanspruchs gegen einen Sachverständigen. 1. Für die Restwertermittlung durch einen Sachverständigen nach einem Verkehrsunfall, die für den Fall der Abrechnung auf T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

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zerb 10/2016, Brexit und EW... / 7

Auf einen Blick Großbritannien ist Vertragspartei des EWR-Abkommens und bleibt das auch nach seinem Austritt aus der EU. Daher gelten die Grundfreiheiten des Abkommens, die mit denen des Gemeinschaftsrechts weitgehend identisch sind, für und gegen Großbritannien fort. Auch deutsche Rechtsvorschriften, die den EWR einbeziehen, beziehen nach wie vor Großbritannien ein. Das änd...mehr

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zfs 10/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 5.11.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) The...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Nürnberg (XI. Senat als Zivilsenat) beschäftigt sich mit einem nicht so seltenen Fall aus der Prozesspraxis von Familienrechtsanwälten. Die Gemengelage ist schwer durchschaubar, weil sie verschiedene Verfahrensbereiche betrifft und sich der Anwalt mit Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Gesamtschulden, Einkünften, Belastungen, Immobilien beschäftigen...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 1 Gründe:

Die Berufung des Beklagten, Widerklägers und Berufungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9.12.2014, verkündet am 1.7.2015, (Az.: 2 O 5350/14) wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung...mehr