Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Die Stiftung u... / 7

Auf einen Blick Mit Stiftung und Familienstiftung bezeichnet das ErbStG primär die selbständigen rechtsfähigen Stiftungen der §§ 80 ff BGB. Es bezeichnet damit sekundär auch die selbständigen Stiftungen ausländischen Rechts, die diesen Stiftungen gleichkommen; auch sie sind Stiftungen und keine rechtsfähigen Vermögensmassen ausländischen Rechts, für die eigene Regeln gelten....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, "Begünstigungs... / 6

Auf einen Blick Die Regelungen zum Begünstigungstransfer haben ihre Berechtigung insbesondere bei der tatbestandlich im ErbStG nicht erfassten Erbauseinandersetzung. Sie sind an verschiedenen Stellen im ErbStG untergebracht, könnten künftig aber auch für sämtliche sachlichen Befreiungen durch Wertabschläge auf unentgeltlich erworbene Vermögensgegenstände an einer Stelle zusa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Keine Abänderung... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin ist die Mutter der beiden minderjährigen Kinder J. und L., die als Zwillinge am 26.9.2009 geboren wurden. Der Antragsgegner ist der Vater der beiden Kinder, die bei der Kindesmutter in L. leben. Die ehemals verheirateten nunmehr geschiedenen Kindeseltern leben getrennt und haben in den vergangenen Jahren mehrere Verfahren in Bezug auf das Aufenthaltsbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Freier Wille und neuropsychiatrische Erkrankungen

Ein Leitfaden zur Begutachtung der Geschäfts- und Testierfähigkeit Tilman Wetterling Kohlhammer, Stuttgart 2016, 235 Seiten, ca. 49,00 EUR ISBN: 978-3-17-029378-6 Können Sie nachts nicht schlafen? Dann üben Sie Subtraktion: 100-7= 93, 93-7=86, 86-7= Na? Wissen Sie es? Und wieviele Schritte weiter kommen Sie? Sie können auch in langweiligen Sitzungen Uhren malen und sich überleg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, jurisPraxiskommentar BGB Band 4 – Familienrecht

Viefhues (Hrsg.)8. Auflage 2017, 3.935 Seiten, 189 EUR, juris Band 4 – Familienrecht – ist Teil einer umfangreichen Kommentierung des BGB. Der Praxiskommentar ist jetzt in 8. Auflage erschienen. Die 1. Auflage stammt von 2003. Gesamtherausgeber sind die Professoren Herberger, Martinek, Rüßmann und Weth sowie neuerdings Markus Würdinger aus Saarbrücken. Für den Band Familienre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Überlassung der ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung. Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute; die Scheidung wurde am 25.2.2015 im Verfahren 112 F 4446/14 ausgesprochen und ist seit dem 9.9.2015 rechtskräftig. Im Juli 2011 mieteten die Beteiligten gemeinsam eine Wohnung in E an. Nach der endgültigen Trennung der Beteiligten im S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2016, Die Erbschaft... / 7

Autor: Von Prof. Dr. Ralph Landsittel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht, Mannheim[1] ZErb 12/2016, S. 383 - 395mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Die neue sozial... / 10

Anmerkung Der Beitrag beruht auf einem aktualisierten Vortrag, den der Autor auf dem 7. Deutschen Seniorenrechtstag am 22.4.2016 in Berlin gehalten hat. Veröffentlicht wurde der Beitrag zunächst in ASR 5/2016, 178 ff.; der Zweitabdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors sowie der Herausgeber und Redaktion der Zeitschrift Anwalt/Anwältin im Sozialrecht. Autor: Prof...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin ist für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung: Schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Jobcenters, das von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, reicht im Regelfall dafür aus, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht kommen kann. Insofern gibt es keinen Unterschied in der Defini...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Ersatzfähigkei... / 3 Anmerkung:

1. Die Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls für privatwirtschaftlichen Gebrauch eines unfallbeschädigten Kfz wird seit über 40 Jahren in der Rspr. angenommen (vgl. BGHZ 40, 345; BGH zfs 1986, 362). Im Grundsatz besteht für den Zeitraum vom Eintritt des Schadens bis zur Beseitigung des Schadens – damit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung – ein Anspruch auf Ersatz des Nutzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Nochmals: Bew... / 7

Auf einen Blick Das Ertragswertverfahren gilt für die Bewertung von Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken, wenn sich eine ortsübliche Miete ermitteln oder schätzen lässt. Nur wenn das nicht möglich ist, kommt es zu einer Bewertung im Sachwertverfahren; dann ist dieses Verfahren, wie unsere Kanzlerin sagen würde, alternativlos. Das liegt nicht an einem Reg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Illoyale Vermög... / II. Konsequenzen für den ergänzenden Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB

Diese Überlegungen wird man in gleicher Weise auf den vom BGH kreierten ergänzenden Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB übertragen können.[8] Keineswegs hat sich dieser Anspruch durch die Güterrechtsreform erledigt.[9] Der Anspruch wird selbst jetzt noch vor allen Dingen eingesetzt werden können (und müssen!), sofern der genaue Trennungszeitpunkt nicht ermittelbar ist. Falls de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Die Anfechtun... / 7

Auf einen Blick Der Irrtum über den Bestand des Nachlasses berechtigt zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft, von deren Ausschlagung oder der Fristversäumung. Nicht ausreichend ist aber ein reiner Bewertungsirrtum des Erben. Auch ein Irrtum über die Rechtsfolgen, die das jeweilige Verhalten herbeiführt, kann einen Anfechtungsgrund darstellen. Die gesetzliche Anfechtungsfri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Trautes Heim, Glück allein?

Gerd Uecker Beide Ehegatten sind zunächst gemeinschaftliche Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Es kommt zur Trennung. Ein Ehegatte erwirbt von dem anderen den Miteigentumsanteil. Der weichende Ehegatte erhält als Surrogat die Befreiung von gemeinschaftlichen Hausdarlehen und einer dem Wert des hälftigen Miteigentumsanteils entsprechende Restzahlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 18 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Michael Hendricks, Bonn Honorarprofessor an der Universität Passau Rechtsanwältin Dr. Friederike Engler, Bonn Literaturverzeichnis Blümich, EStG/KStG/GewStG, Kommentar, München 201...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2016, Zivilrecht und Steuerrecht, Erwerb von Todes wegen und Schenkung

Festschrift zum 80. Geburtstag von Professor Jens Peter Meincke C.H.BECK 2015, Buch, XXII, 468 S., in Leinen, 95,– EUR ISBN 978-3-406-68380-0 "Zivilrecht und Steuerrecht, Erwerb von Todes wegen und Schenkung" heißt die im Jahr 2015 im Beck-Verlag erschienene Festschrift, die Herrn Professor Jens Peter Meincke zum 80. Geburtstag gewidmet wurde. Verfasser der Beiträge sind Hochs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2016, Chancen der erweiterten Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte

Es mag überraschen, dass ich dieses Editorial nicht – wie üblich – einem versicherungsrechtlichen Thema mit Auswirkungen auf das verkehrsrechtliche Mandat widme. Heute möchte ich einige Wort in eigener Sache, will sagen: in Anwaltssache schreiben. Anlass ist die künftige Verpflichtung für alle Anwälte, jährlich der zuständigen Rechtsanwaltskammer 40 Stunden Fortbildung nachzuw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2016, Schadensersatz... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2010, 82; BGH zfs 2009, 327. Die Entscheidung befasst sich unter Zusammenfassung der Grundlagen der Begutachtung von Unfallschäden von Kfz im Straßenverkehr mit der Berechnung des bejahten Schadensersatzanspruchs gegen einen Sachverständigen. 1. Für die Restwertermittlung durch einen Sachverständigen nach einem Verkehrsunfall, die für den Fall der Abrechnung auf T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2016, Brexit und EW... / 7

Auf einen Blick Großbritannien ist Vertragspartei des EWR-Abkommens und bleibt das auch nach seinem Austritt aus der EU. Daher gelten die Grundfreiheiten des Abkommens, die mit denen des Gemeinschaftsrechts weitgehend identisch sind, für und gegen Großbritannien fort. Auch deutsche Rechtsvorschriften, die den EWR einbeziehen, beziehen nach wie vor Großbritannien ein. Das änd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 5.11.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) The...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2016, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Nürnberg (XI. Senat als Zivilsenat) beschäftigt sich mit einem nicht so seltenen Fall aus der Prozesspraxis von Familienrechtsanwälten. Die Gemengelage ist schwer durchschaubar, weil sie verschiedene Verfahrensbereiche betrifft und sich der Anwalt mit Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Gesamtschulden, Einkünften, Belastungen, Immobilien beschäftigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2016, Keine Verletzun... / 1 Gründe:

Die Berufung des Beklagten, Widerklägers und Berufungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9.12.2014, verkündet am 1.7.2015, (Az.: 2 O 5350/14) wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2016, Schätzung der ... / 3 Anmerkung:

Schwerpunkt der Entscheidung ist die Festlegung der für den Schadenersatzanspruch des Geschädigten eines Kfz-Unfalls erforderlichen Kosten der Einholung eines Gutachtens. Dabei kommt es nicht auf die vertragsrechtlichen Beziehungen des Geschädigten zu dem Sachverständigen an, sondern darauf, ob der Geschädigte den geforderten Honorarbetrag des Sachverständigen als erforderli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 5

Auf einen Blick Überschuldete Nachlässe sind, wie eingangs dargestellt, nicht selten, ebensowenig Nachlassinsolvenzverfahren. Vermutlich die meisten Insolvenzrechtler[38] und sogar Nachlassinsolvenzverwalter[39] haben die erbrechtlichen (Haftungs-) Normen eher selten im Fokus und vermutlich die meisten Erbrechtler kennen die insolvenzrechtlichen Vorschriften nicht.[40] Diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 2 Anmerkung

Das Wechselmodell nimmt in der juristischen Diskussion immer breiteren Raum ein. Jüngst hat sich das OLG Hamburg in zwei Entscheidungen[1] mit möglichen Widersprüchen zwischen Wechselmodell und elterlicher Sorge befasst und es dabei für erforderlich gehalten, vorab klarzustellen, dass es "keine rechtstheoretische Entscheidung über das Für und Wider eines Wechselmodells" tref...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2016, Praxiskommentar Kindschaftsrecht

Stefan Heilmann (Hrsg.)2015, 1.410 Seiten, 86 EUR, Bundesanzeiger Verlag Dieser Praxiskommentar hat diese Bezeichnung redlich verdient: Er ist sehr gut handhabbar, zunächst durch die Schnellübersicht über die Gesetze, Übereinkommen und Verordnungen. Die Themen im Inhaltsverzeichnis sind – sehr hilfreich und übersichtlich – nach den wesentlichen Rechtsvorschriften aus den vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2016, Die Crux mit der einstweiligenAnordnung

Die einstweilige Anordnung ist – anders als noch vor dem 1.9.2009, dem Inkrafttreten des FamFG – ein selbstständiges Verfahren, auch wenn eine Hauptsache anhängig ist. Dies sieht § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich vor. Die Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung sind grundsätzlich glaubhaft zu machen. In vielen Fällen fehlt es gerade in Antragsverfahren, also in allen Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Gleichzeitige Benennung als "Fachanwalt" und "Spezialist" für ein Fachgebiet (hier: Erbrecht) auf dem Briefkopf

Zusammenfassung Wer den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" führt und sich zusätzlich als "Spezialist für Erbrecht" bezeichnet, verwendet die genannten Begriffe nicht synonym, sondern bringt zum Ausdruck, dass seine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen diejenigen eines "Nur-Fachanwalts" nicht nur unerheblich überschreiten. Der Rechtsanwalt, der sich zusätzlich "Spezialist" nenne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2016, Anwaltsmagazin / Fachanwalt für Migrationsrecht eingeführt

Seit dem 1. März ist es möglich, einen Fachanwaltstitel für das Migrationsrecht zu erwerben. Die Satzungsversammlung hatte die Einführung des neuen Fachanwalts im November des vergangenen Jahres beschlossen (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 23/2015, S. 1220). Damit wird es künftig 23 Fachanwaltsbezeichnungen geben. Zuletzt hatte die 5. Satzungsversammlung in ihrer letzten Sitzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Briefkopf: Gleichzeitige Benennung als "Fachanwalt" und "Spezialist" für ein Fachgebiet

(BGH, Urt. v. 5.12.2016 – AnwZ (Brfg) 31/14) • Wer den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" führt und sich zusätzlich als "Spezialist für Erbrecht" bezeichnet, verwendet die genannten Begriffe nicht synonym, sondern bringt zum Ausdruck, dass seine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen diejenigen eines "Nur-Fachanwalts" nicht nur unerheblich überschreiten. Der Rechtsanwalt, der s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2015, Anwaltsmagazin / Fachanwalt für Migrationsrecht genehmigt

Bundesjustizminister Maas hat den Beschluss der Satzungsversammlung, der in der ersten Sitzung der neugewählten Legislaturperiode der Satzungsversammlung im November 2015 verabschiedet wurde, nicht beanstandet. Der Beschluss betrifft die Einführung des neuen Fachanwalts für Migrationsrecht (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 23/2015, S. 1220). Damit wird es künftig 23 Fachanwaltsbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / II. Sachverhalt

Der klagende Rechtsanwalt bezeichnet sich auf seinem Briefkopf als "Notar Rechtsanwalt Spezialist für Erbrecht und Erbschaftsteuer Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Steuerrecht zert. Testamentsvollstrecker (DEV) Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die beklagte Rechtsanwaltskammer störte sich allein an der Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht". In einem Belehrungsbescheid stel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / Zusammenfassung

Wer den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" führt und sich zusätzlich als "Spezialist für Erbrecht" bezeichnet, verwendet die genannten Begriffe nicht synonym, sondern bringt zum Ausdruck, dass seine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen diejenigen eines "Nur-Fachanwalts" nicht nur unerheblich überschreiten. Der Rechtsanwalt, der sich zusätzlich "Spezialist" nennen will, muss di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / III Entscheidung

Der Kläger hatte – wie schon beim AGH Hamm in erster Instanz (Urt. v. 7.3.2014 – 2 AGH 20/12, BeckRS 2014, 23474) – keinen Erfolg. Zwar habe der I. Zivilsenat des BGH in dem bereits oben erwähnten Urteil vom 24.7.2014 (NJW 2015, 704) entschieden, dass einem Rechtsanwalt die Führung der Bezeichnung "Spezialist" für ein Rechtsgebiet, für welches eine Fachanwaltschaft besteht, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / IV. Anmerkung

Das Urteil des Anwaltssenats bringt nicht die erhoffte Klarheit zur Zulässigkeit von Spezialistenbezeichnungen auf Rechtsgebieten, für die die FAO eine Fachanwaltschaft vorsieht. Seine Entscheidung über die Berufungszulassung (BGH, Beschl. v. 28.10.2015 – AnwZ (Brfg) 31/14, BeckRS 2015, 20551) hatte der Senat noch damit begründet, dass die angegriffene Entscheidung des AGH H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Fortbildungspflicht des Fachanwalts

Zusammenfassung Leitsätze des Bearbeiters: Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts des Inhalts, dass die Bescheinigung eines Seminaranbieters über die Teilnahme an einem (Fortbildungs-)Seminar als Fortbildungsnachweis i.S.d. § 15 FAO für das Fachgebiet anerkannt wird, für das der Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel führt. Fachanwälte k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / I Einführung

Der Allgemeinanwalt oder Generalist hat es immer schwerer, sich auf dem Markt zu behaupten. Mehr und mehr Anwälte drängen in eine, zwei oder gar drei der insgesamt 23 Fachanwaltschaften. Anfang 2016 waren insgesamt 53.629 Fachanwaltstitel verliehen. Sie geben nicht nur dem Rechtsuchenden Orientierungsmöglichkeiten bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt, sondern hab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / III. Anmerkung

Die Entscheidung betrifft zwar einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ihre grundsätzliche Aussage ist aber sicherlich auch auf andere Fachgebiete übertragbar. Erforderlich für die Anerkennung der Teilnahme an fachfremden bzw. nicht rein fachspezifischen Seminaren als Pflichtfortbildung ist aber, dass in dem Seminar Fachwissen behandelt wird, das gerade auch bzw. zumindest auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Zahl der Fachanwälte stark gestiegen

Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltstitel stieg im vergangenen Jahr auf 50.840. Das gab kürzlich die Bundesrechtsanwaltskammer, bezogen auf den Stichtag 1.1.2015, bekannt. Dies bedeutet einen Zuwachs um mehr als 10.000 Titel innerhalb der Jahresfrist (2014: 40.026 Fachanwaltstitel). Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die für Arbeitsrecht (10.010 Kollegen), gefolgt v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / I Sachverhalt

Der Kläger ist seit 2011 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Am 22.6.2012 besuchte er ein sechsstündiges Seminar „Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik“, das sich neben Straf-, Familien-, Versicherungs- und Baurecht schwerpunktmäßig auch mit dem Verkehrsrecht beschäftigte. Im Anschluss reichte er die dieses Seminar betreffende Teilnahmebestätigung bei der beklagten Rechtsanwaltsk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / Zusammenfassung

Leitsätze des Bearbeiters: Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts des Inhalts, dass die Bescheinigung eines Seminaranbieters über die Teilnahme an einem (Fortbildungs-)Seminar als Fortbildungsnachweis i.S.d. § 15 FAO für das Fachgebiet anerkannt wird, für das der Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel führt. Fachanwälte können ihre jähr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Anwaltsmagazin / Neue Fachanwaltschaft Vergaberecht beschlossen

Die 5. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer ist Mitte März mit dem Beschluss zur Einführung einer neuen Fachanwaltschaft zu Ende gegangen: Danach wird die 22. Fachanwaltschaft diejenige zum Vergaberecht werden. Hingegen scheiterte an nur zwei fehlenden Stimmen zur satzungsändernden Mehrheit die Einführung eines Fachanwalts für Migrationsrecht. Gar nicht erst auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / II Entscheidung

Hauptantrag auf Anerkennung als Fortbildungsnachweis Einen Anspruch des Klägers auf Erlass eines selbstständigen Verwaltungsakts, mit dem die RAK abschließend über die Eignung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erfüllung der Fortbildungspflicht entscheidet, hat der BGH wegen fehlender Rechtsgrundlage abgelehnt. Weder § 43c Abs. 4 S. 2 BRAO noch § 15 S. 1, 3 FAO in der hier a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2016, Anwaltsmagazin / Experten uneins bei der Abschaffung des "ewigen Widerrufsrechts"

In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags zur geplanten Beendigung des "ewigen Widerrufsrechts" für alte Immobilienkredite Mitte Februar in Berlin gingen die Ansichten der eingeladenen Experten weit auseinander. Einige hielten die vorgesehene Änderung für vertretbar, während andere verfassungsrechtliche Bedenken vortrugen. Die Bundesregierung plant, das bei bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden; Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl Ort: Stuttgart / Holiday Inn Hotel Datum: Freitag, 7.10.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Quotenbi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2016, Fachanwaltsfortbildung: Publikation auf eigener Homepage

(BGH, Urt. v. 20.6.2016 – AnwZ (Brfg) 10/15) • Ein nur auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag ist keine wissenschaftliche Publikation, mit der ein Fachanwalt seine Fortbildungspflicht erfüllen kann. Der Nachweis, dass der Fachanwalt sich fortgebildet hat, ist nach § 15 FAO formalisiert und kann u.a. durch eine einschlägige wissenschaftliche Publikation geführt...mehr