Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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zfs 11/2016, Schadensersatz... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2010, 82; BGH zfs 2009, 327. Die Entscheidung befasst sich unter Zusammenfassung der Grundlagen der Begutachtung von Unfallschäden von Kfz im Straßenverkehr mit der Berechnung des bejahten Schadensersatzanspruchs gegen einen Sachverständigen. 1. Für die Restwertermittlung durch einen Sachverständigen nach einem Verkehrsunfall, die für den Fall der Abrechnung auf T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

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zerb 10/2016, Brexit und EW... / 7

Auf einen Blick Großbritannien ist Vertragspartei des EWR-Abkommens und bleibt das auch nach seinem Austritt aus der EU. Daher gelten die Grundfreiheiten des Abkommens, die mit denen des Gemeinschaftsrechts weitgehend identisch sind, für und gegen Großbritannien fort. Auch deutsche Rechtsvorschriften, die den EWR einbeziehen, beziehen nach wie vor Großbritannien ein. Das änd...mehr

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zfs 10/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 5.11.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) The...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Nürnberg (XI. Senat als Zivilsenat) beschäftigt sich mit einem nicht so seltenen Fall aus der Prozesspraxis von Familienrechtsanwälten. Die Gemengelage ist schwer durchschaubar, weil sie verschiedene Verfahrensbereiche betrifft und sich der Anwalt mit Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Gesamtschulden, Einkünften, Belastungen, Immobilien beschäftigen...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 1 Gründe:

Die Berufung des Beklagten, Widerklägers und Berufungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9.12.2014, verkündet am 1.7.2015, (Az.: 2 O 5350/14) wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung...mehr

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zfs 10/2016, Schätzung der ... / 3 Anmerkung:

Schwerpunkt der Entscheidung ist die Festlegung der für den Schadenersatzanspruch des Geschädigten eines Kfz-Unfalls erforderlichen Kosten der Einholung eines Gutachtens. Dabei kommt es nicht auf die vertragsrechtlichen Beziehungen des Geschädigten zu dem Sachverständigen an, sondern darauf, ob der Geschädigte den geforderten Honorarbetrag des Sachverständigen als erforderli...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 5

Auf einen Blick Überschuldete Nachlässe sind, wie eingangs dargestellt, nicht selten, ebensowenig Nachlassinsolvenzverfahren. Vermutlich die meisten Insolvenzrechtler[38] und sogar Nachlassinsolvenzverwalter[39] haben die erbrechtlichen (Haftungs-) Normen eher selten im Fokus und vermutlich die meisten Erbrechtler kennen die insolvenzrechtlichen Vorschriften nicht.[40] Diese...mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 2 Anmerkung

Das Wechselmodell nimmt in der juristischen Diskussion immer breiteren Raum ein. Jüngst hat sich das OLG Hamburg in zwei Entscheidungen[1] mit möglichen Widersprüchen zwischen Wechselmodell und elterlicher Sorge befasst und es dabei für erforderlich gehalten, vorab klarzustellen, dass es "keine rechtstheoretische Entscheidung über das Für und Wider eines Wechselmodells" tref...mehr

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FF 9/2016, Die Crux mit der einstweiligenAnordnung

Die einstweilige Anordnung ist – anders als noch vor dem 1.9.2009, dem Inkrafttreten des FamFG – ein selbstständiges Verfahren, auch wenn eine Hauptsache anhängig ist. Dies sieht § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich vor. Die Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung sind grundsätzlich glaubhaft zu machen. In vielen Fällen fehlt es gerade in Antragsverfahren, also in allen Un...mehr

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zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

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FF 9/2016, Praxiskommentar Kindschaftsrecht

Stefan Heilmann (Hrsg.)2015, 1.410 Seiten, 86 EUR, Bundesanzeiger Verlag Dieser Praxiskommentar hat diese Bezeichnung redlich verdient: Er ist sehr gut handhabbar, zunächst durch die Schnellübersicht über die Gesetze, Übereinkommen und Verordnungen. Die Themen im Inhaltsverzeichnis sind – sehr hilfreich und übersichtlich – nach den wesentlichen Rechtsvorschriften aus den vers...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige Benennung als "Fachanwalt" und "Spezialist" für ein Fachgebiet (hier: Erbrecht) auf dem Briefkopf

Zusammenfassung Wer den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" führt und sich zusätzlich als "Spezialist für Erbrecht" bezeichnet, verwendet die genannten Begriffe nicht synonym, sondern bringt zum Ausdruck, dass seine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen diejenigen eines "Nur-Fachanwalts" nicht nur unerheblich überschreiten. Der Rechtsanwalt, der sich zusätzlich "Spezialist" nenne...mehr

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ZAP 7/2016, Anwaltsmagazin / Fachanwalt für Migrationsrecht eingeführt

Seit dem 1. März ist es möglich, einen Fachanwaltstitel für das Migrationsrecht zu erwerben. Die Satzungsversammlung hatte die Einführung des neuen Fachanwalts im November des vergangenen Jahres beschlossen (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 23/2015, S. 1220). Damit wird es künftig 23 Fachanwaltsbezeichnungen geben. Zuletzt hatte die 5. Satzungsversammlung in ihrer letzten Sitzun...mehr

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ZAP 7/2017, Briefkopf: Gleichzeitige Benennung als "Fachanwalt" und "Spezialist" für ein Fachgebiet

(BGH, Urt. v. 5.12.2016 – AnwZ (Brfg) 31/14) • Wer den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" führt und sich zusätzlich als "Spezialist für Erbrecht" bezeichnet, verwendet die genannten Begriffe nicht synonym, sondern bringt zum Ausdruck, dass seine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen diejenigen eines "Nur-Fachanwalts" nicht nur unerheblich überschreiten. Der Rechtsanwalt, der s...mehr

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ZAP 24/2015, Anwaltsmagazin / Fachanwalt für Migrationsrecht genehmigt

Bundesjustizminister Maas hat den Beschluss der Satzungsversammlung, der in der ersten Sitzung der neugewählten Legislaturperiode der Satzungsversammlung im November 2015 verabschiedet wurde, nicht beanstandet. Der Beschluss betrifft die Einführung des neuen Fachanwalts für Migrationsrecht (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 23/2015, S. 1220). Damit wird es künftig 23 Fachanwaltsbe...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / II. Sachverhalt

Der klagende Rechtsanwalt bezeichnet sich auf seinem Briefkopf als "Notar Rechtsanwalt Spezialist für Erbrecht und Erbschaftsteuer Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Steuerrecht zert. Testamentsvollstrecker (DEV) Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die beklagte Rechtsanwaltskammer störte sich allein an der Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht". In einem Belehrungsbescheid stel...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / III Entscheidung

Der Kläger hatte – wie schon beim AGH Hamm in erster Instanz (Urt. v. 7.3.2014 – 2 AGH 20/12, BeckRS 2014, 23474) – keinen Erfolg. Zwar habe der I. Zivilsenat des BGH in dem bereits oben erwähnten Urteil vom 24.7.2014 (NJW 2015, 704) entschieden, dass einem Rechtsanwalt die Führung der Bezeichnung "Spezialist" für ein Rechtsgebiet, für welches eine Fachanwaltschaft besteht, ...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / IV. Anmerkung

Das Urteil des Anwaltssenats bringt nicht die erhoffte Klarheit zur Zulässigkeit von Spezialistenbezeichnungen auf Rechtsgebieten, für die die FAO eine Fachanwaltschaft vorsieht. Seine Entscheidung über die Berufungszulassung (BGH, Beschl. v. 28.10.2015 – AnwZ (Brfg) 31/14, BeckRS 2015, 20551) hatte der Senat noch damit begründet, dass die angegriffene Entscheidung des AGH H...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / Zusammenfassung

Wer den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" führt und sich zusätzlich als "Spezialist für Erbrecht" bezeichnet, verwendet die genannten Begriffe nicht synonym, sondern bringt zum Ausdruck, dass seine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen diejenigen eines "Nur-Fachanwalts" nicht nur unerheblich überschreiten. Der Rechtsanwalt, der sich zusätzlich "Spezialist" nennen will, muss di...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / I Einführung

Der Allgemeinanwalt oder Generalist hat es immer schwerer, sich auf dem Markt zu behaupten. Mehr und mehr Anwälte drängen in eine, zwei oder gar drei der insgesamt 23 Fachanwaltschaften. Anfang 2016 waren insgesamt 53.629 Fachanwaltstitel verliehen. Sie geben nicht nur dem Rechtsuchenden Orientierungsmöglichkeiten bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt, sondern hab...mehr

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ZAP 19/2016, Fortbildungspflicht des Fachanwalts

Zusammenfassung Leitsätze des Bearbeiters: Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts des Inhalts, dass die Bescheinigung eines Seminaranbieters über die Teilnahme an einem (Fortbildungs-)Seminar als Fortbildungsnachweis i.S.d. § 15 FAO für das Fachgebiet anerkannt wird, für das der Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel führt. Fachanwälte k...mehr

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ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / III. Anmerkung

Die Entscheidung betrifft zwar einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ihre grundsätzliche Aussage ist aber sicherlich auch auf andere Fachgebiete übertragbar. Erforderlich für die Anerkennung der Teilnahme an fachfremden bzw. nicht rein fachspezifischen Seminaren als Pflichtfortbildung ist aber, dass in dem Seminar Fachwissen behandelt wird, das gerade auch bzw. zumindest auch ...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Zahl der Fachanwälte stark gestiegen

Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltstitel stieg im vergangenen Jahr auf 50.840. Das gab kürzlich die Bundesrechtsanwaltskammer, bezogen auf den Stichtag 1.1.2015, bekannt. Dies bedeutet einen Zuwachs um mehr als 10.000 Titel innerhalb der Jahresfrist (2014: 40.026 Fachanwaltstitel). Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die für Arbeitsrecht (10.010 Kollegen), gefolgt v...mehr

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ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / I Sachverhalt

Der Kläger ist seit 2011 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Am 22.6.2012 besuchte er ein sechsstündiges Seminar „Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik“, das sich neben Straf-, Familien-, Versicherungs- und Baurecht schwerpunktmäßig auch mit dem Verkehrsrecht beschäftigte. Im Anschluss reichte er die dieses Seminar betreffende Teilnahmebestätigung bei der beklagten Rechtsanwaltsk...mehr

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ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / Zusammenfassung

Leitsätze des Bearbeiters: Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts des Inhalts, dass die Bescheinigung eines Seminaranbieters über die Teilnahme an einem (Fortbildungs-)Seminar als Fortbildungsnachweis i.S.d. § 15 FAO für das Fachgebiet anerkannt wird, für das der Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel führt. Fachanwälte können ihre jähr...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltsmagazin / Neue Fachanwaltschaft Vergaberecht beschlossen

Die 5. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer ist Mitte März mit dem Beschluss zur Einführung einer neuen Fachanwaltschaft zu Ende gegangen: Danach wird die 22. Fachanwaltschaft diejenige zum Vergaberecht werden. Hingegen scheiterte an nur zwei fehlenden Stimmen zur satzungsändernden Mehrheit die Einführung eines Fachanwalts für Migrationsrecht. Gar nicht erst auf...mehr

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ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / II Entscheidung

Hauptantrag auf Anerkennung als Fortbildungsnachweis Einen Anspruch des Klägers auf Erlass eines selbstständigen Verwaltungsakts, mit dem die RAK abschließend über die Eignung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erfüllung der Fortbildungspflicht entscheidet, hat der BGH wegen fehlender Rechtsgrundlage abgelehnt. Weder § 43c Abs. 4 S. 2 BRAO noch § 15 S. 1, 3 FAO in der hier a...mehr

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ZAP 5/2016, Anwaltsmagazin / Experten uneins bei der Abschaffung des "ewigen Widerrufsrechts"

In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags zur geplanten Beendigung des "ewigen Widerrufsrechts" für alte Immobilienkredite Mitte Februar in Berlin gingen die Ansichten der eingeladenen Experten weit auseinander. Einige hielten die vorgesehene Änderung für vertretbar, während andere verfassungsrechtliche Bedenken vortrugen. Die Bundesregierung plant, das bei bes...mehr

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zfs 8/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden; Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl Ort: Stuttgart / Holiday Inn Hotel Datum: Freitag, 7.10.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Quotenbi...mehr

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ZAP 22/2016, Fachanwaltsfortbildung: Publikation auf eigener Homepage

(BGH, Urt. v. 20.6.2016 – AnwZ (Brfg) 10/15) • Ein nur auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag ist keine wissenschaftliche Publikation, mit der ein Fachanwalt seine Fortbildungspflicht erfüllen kann. Der Nachweis, dass der Fachanwalt sich fortgebildet hat, ist nach § 15 FAO formalisiert und kann u.a. durch eine einschlägige wissenschaftliche Publikation geführt...mehr

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ZAP 19/2016, Fachanwaltsfortbildung: Eignung eines Seminars zur Erfüllung der Fortbildungspflicht

(BGH, Urt. v. 18.7.2016 – AnwZ (BrfG) 46/13) • Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts des Inhalts, dass die Bescheinigung eines Seminaranbieters über die Teilnahme an einem (Fortbildungs-)Seminar als Fortbildungsnachweis i.S.d. § 15 FAO für das Fachgebiet anerkannt wird, für das der Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel führt. Fachan...mehr

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ZAP 21/2015, Haftungsfalle Rechtsbehelfsbelehrung

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unrichtige Rechtsbehelfsbelehrungen im Zivilprozess haftungsgeneigt. Das gilt, obwohl der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess vom 5.12.2012 (BGBl. I, S. 2418) das Ziel hatte, zur Vermeidung unzulässiger, insbesondere nicht fristgerecht eingelegter Rechtsbehelfe eine sinnvolle und ...mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / VII. Fazit

Der Antragsgegner in einem Mahnverfahren kann durch rechtzeitiges Handeln einen Schaden verhindern. Wenn er allerdings sieht, dass die Forderung des Antragstellers unbegründet ist und er nichts unternimmt, kann er nur unter den sehr begrenzten Voraussetzungen nach § 826 BGB die Zwangsvollstreckung verhindern. Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Martin van...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Zivilrechtliche Auswirkungen des VW-Abgasskandals

Welche zivilrechtlichen Auswirkungen der VW-Abgasskandal hat, untersuchen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht Dr. Michael Nugel und Rechtsreferendar Florian Thiele in ihrem Beitrag "Dieselgate – eine erste rechtliche Bewertung". Der Beitrag ist als Sonderausgabe des VerkehrsRechtsReports (VRR) erschienen und kann im Burhoff-online-Blog ko...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / XII. Fazit

Die vorstehenden Anmerkungen und Gestaltungshinweise zeigen, dass Arbeitgeber die von ihnen standardmäßig eingesetzten Arbeitsvertragsformulare in regelmäßig wiederkehrenden Abständen darauf überprüfen lassen sollten, ob sie den aktuellen gesetzlichen und richterrechtlichen Anforderungen entsprechen. Insoweit gilt gerade im Arbeitsrecht der Leitsatz "Wer zu spät kommt, den b...mehr

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ZAP 12/2016, Aber bitte mit Augenmaß!

Wer derzeit die berufspolitische Diskussion innerhalb der Anwaltschaft verfolgt, wird den Eindruck gewinnen, dass ein Thema zunehmend an Raum gewinnt, dem bis dato eher ein "Dornröschenschlaf" beschert war. Es betrifft die allgemeine Fortbildungspflicht nach § 43a Abs. 6 BRAO, die sicherstellen soll, dass ein Rechtsanwalt sein juristisches Wissen auch nach seinem zweiten Sta...mehr

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ZAP 2/2016, Das anwaltliche Berufsrecht steht vor erheblichen Änderungen

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" (BT-Drucks. 18/9521) trägt einen sperrigen Titel, hinter dem sich nicht nur die Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (mit der der Gesetzgeber seit Januar 2016 in Verzug ist) verbirgt, sondern eine umfangreiche Nove...mehr

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ZAP 5/2017, Der durchschnittliche, nicht auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwalt – Eine verfassungsrechtliche Figur für den Strafverteidiger?

Der praktisch tätige Anwalt weiß, dass Substantiierungsanforderung von Gerichten auf allen Ebenen flexibel ausgelegt werden. Im Zivilprozess sind die Fälle Legion, in denen von den Tatsachengerichten Substantiierungsanforderungen verlangt werden, die mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar sind. Eine Möglichkeit der Abhilfe zum BGH bietet die Nichtzulassun...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. Änderungen der Schwerbehindertenvertretung

Das Recht der Schwerbehindertenvertretung ist derzeit in §§ 94 ff. SGB IX geregelt und wird ab dem 1.1.2018 in den §§ 177 ff. SGB IX zu finden sein. Für die Schwerbehindertenvertretungen sind im Wesentlichen fünf Änderungen erfolgt: Die Schwellenwerte für die Freistellung einer Vertrauensperson wurden von 200 auf 100 schwerbehinderte Menschen herabgesetzt, § 96 Abs. 4 S. 2 SG...mehr

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zerb 8/2016, Verjährungsbeg... / 5

Auf einen Blick Die Verjährung des ordentlichen Pflichtteils- und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist zwar kenntnisabhängig (§§ 195, 199 BGB). Bei einem Kind, das erst nach dem Erbfall die Vaterschaft des Erblassers hat feststellen lassen, beginnt sie erst mit Rechtskraft des familiengerichtlichen Beschlusses; erst dann kann es seine Pflichtteilsansprüche geltend machen ...mehr

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ZAP 18/2016, Prozessflut du... / V. Schlussbetrachtung

Rechtsschutzversicherer sind keineswegs prozessfördernd, in vielen Bereichen dienen sie sogar der Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen, da Rechtsschutzversicherte sich bereits im frühen Stadium einer Auseinandersetzung anwaltlich beraten und vertreten lassen. Das Vorurteil einiger Richter gegenüber Rechtsschutzversicherungen beruht auf der Erfahrung, dass mit de...mehr

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ZAP 4/2016, Schönheitsrepar... / IV. Fazit

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ZAP 23/2015, Quotale Leistu... / 4. Entwendungsfälle

Ermöglicht der Versicherungsnehmer den Diebstahl des Kfz durch ein leichtfertiges Aufbewahren des Fahrzeugschlüssels, kann der Kaskoversicherer ebenfalls zu einer quotalen Leistungskürzung nach § 81 VVG berechtigt sein, wobei i.d.R. maßgeblich ist, wie gut der Täter auf den Schlüssel zugreifen konnte und wie lange das Gefährdungsmoment gedauert hat. Eine vollständige Leistun...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / b) PflegeZG und FPfZG

Zum 1.1.2015 haben sich vor dem Hintergrund von rund zwei 2 Mio. ambulant versorgten pflegebedürftigen Menschen zudem durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie Pflege und Beruf im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) Änderungen ergeben. Es besteht nunmehr nicht nur ein Rechtsanspruch des Beschäftigten auf Pflegezeit, sondern auch ...mehr

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ZAP 14/2015, Kanzleihomepage: Verantwortlichkeit des angestellten Rechtsanwalts für Wettbewerbsverstoß

(OLG Frankfurt/M., Urt. v. 30.4.2015 – 6 U 3/14) • Ein in einer Rechtsanwaltskanzlei angestellter RA ist für Wettbewerbsverstöße auf der Homepage der Kanzlei begangenen Wettbewerbsverstöße allenfalls dann wettbewerbsrechtlich verantwortlich, wenn er selbst bestimmenden Einfluss auf den Inhalt der Homepage hat nehmen können. Ein bloßes Dulden reicht dagegen für eine Inanspruc...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / IV. Ausbildungsförderung

Durch das bereits am 23.12.2014 verabschiedete 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hat der Gesetzgeber eine BAföG-Reform beschlossen, die in ihren wesentlichen Teilen erst im August 2016 mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 bzw. des kommenden Wintersemesters in Kraft tritt. Auch hier bestand Handlungsbedarf bereits deshalb, weil über sechs Jahre h...mehr

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ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / 2. Prozessuale Fragen

Das LSG kann das Betreiben des Verfahrens von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen (BSG, Urt. v. 12.2.2015 – B 10 ÜG 8/14 B). Ob die Nichtzahlung des Vorschusses allerdings auch nach Setzung einer dreimonatigen Frist zu einer Rücknahmefiktion führt (so LSG NI-HB, Urt. v. 29.8.2013 – L 10 SF 12/13 EK KA WA), hat das BSG offen gelassen (BSG, Urt. v. 12.2.2015 – B 10 Ü...mehr

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ZAP 13/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Zum neuen Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins wurde Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg aus Berlin gewählt. Er löst RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer ab, der nach sechsjähriger Amtszeit sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. Schellenberg ist seit 1999 Mitglied des Vorstands des DAV, seit 2013 ist er auch Schatzmeister des Vereins. Seine anwaltliche Tätigkeit liegt im Ber...mehr

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zerb 8/2016, Plädoyer zur Abschaffung des § 181 Abs. 1 ZVG

Zur Einleitung einer Teilungsversteigerung ist ein Titel nicht erforderlich, und sie erfolgt, einigen sich die Teilhaber nicht anders gemäß § 59 ZVG, grundsätzlich und allein zu den vollstreckungsrechtlichen Bedingungen des ZVG. Diese gehen aber an den materiellen Verpflichtungen im Innenverhältnis solcher Liquidationsgemeinschaften regelmäßig vorbei, weshalb der Verfasser e...mehr