Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 12 Punktsystem in der bis... / K. Neuerteilung der Fahrerlaubnis i.d.R. nach MPU (§ 4 Abs. 10 StVG a.F.)

Rz. 69 Eine neue FE darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG a.F. erteilt werden. Die Frist beginnt mit Ablieferung des Führerscheins. Zum Nachweis der Wiederherstellung der Fahreignung ist in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, § 4 Abs. 10 StV...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / 8. Vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis vor Vollendung des Mindestalters

Rz. 72 Soll eine Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter stattfinden, kann gem. § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FeV ebenfalls ein MPU-Gutachten angeordnet werden.mehr

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§ 35 Tilgung und Verwertung... / V. Hinausgeschobener Tilgungsbeginn bei Versagung, Entziehung oder Verzicht auf Fahrerlaubnis (§ 29 Abs. 5 StVG)

Rz. 48 § 29 Abs. 5 StVG ist unverändert geblieben: Der Tilgungsbeginn wird mangels Bewährung des Betroffenen im Straßenverkehr in diesen Fällen hinausgeschoben.mehr

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§ 60 Anhang / D. Äquivalenztabelle EU

Rz. 4 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. März 2014 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 1625) (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/209/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dez...mehr

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§ 30 Grundsätze / D. Berechtigung der Inhaber einer sonstigen ausländischen Fahrerlaubnis

Rz. 10 Inhaber einer sonstigen ausländischen FE dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz i.S.d. § 7 FeV begründet haben (§ 29 Abs. 1 S. 1 FeV). Wird ein Wohnsitz im Inland begründet, besteht diese Berechtigung noch sechs Monate (§ 29 Abs. 1 S. 3 FeV). Kann der Inhaber der FE glaubhaft machen, dass er sein...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / IV. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO)

Rz. 61 Ein als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung formuliertes Rechtsschutzbegehren ist unter Berücksichtigung des sinngemäß verfolgten Rechtsschutzzieles als Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs auszulegen.[50] Allerdings ist an die Antragstellung durch einen rechtskundigen Bevollmächtigten ein strenger Maßs...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 4. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage

Rz. 74 Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist – wie im Hauptsacheverfahren – hinsichtlich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts.mehr

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§ 35 Tilgung und Verwertung... / V. Hinausgeschobener Tilgungsbeginn bei Versagung, Entziehung oder Verzicht auf Fahrerlaubnis (§ 29 Abs. 5 StVG a.F.)

Rz. 14 Mit Blick auf die in diesen Fällen nicht mögliche Bewährung durch Teilnahme am Straßenverkehr beginnt die Tilgungsfrist bei erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der FE, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwe...mehr

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§ 3 Einteilung der Fahrerla... / S. Schlüsselzahl 96 zur Fahrerlaubnis der Klasse B

Rz. 22 Ab dem 19.1.2013 gibt es durch die Einführung des § 6a FeV die Schlüsselzahl 96 zur FE der Klasse B. Sie erlaubt das Führen von Kraftfahrzeuggespannen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg bis 4.250 kg. Diese Erweiterung der Klasse B hat wohl in erster Linie für Wohnwagengespanne Bedeutung. Daher läss...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / I. Erlöschen der Fahrerlaubnis; Ablieferungspflicht

Rz. 35 Mit der Entziehung erlischt die FE. Bei einer ausländischen FE erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland (§ 3 Abs. 2 S. 1 StVG; § 46 Abs. 5 FeV). Rz. 36 Nach der Entziehung ist der Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern [30] oder zur Eintragung der Entscheidung vorzulegen (§ 3 Abs. 2 S. 2 StVG). Rz. 37 Die Verpflichtung zur Ablieferung oder z...mehr

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§ 14 Medizinisch-psychologi... / E. Vorbereitung – auch bei Rechtsbehelf gegen den Entzug der Fahrerlaubnis

Rz. 17 Da es bei der MPU um die Erkenntnis eines Problems und eine stabile Verhaltensänderung beim Betroffenen geht, muss der Einzelne an sich arbeiten. Das ist hart und kann in der Regel nicht ohne kompetente Hilfe erfolgreich geleistet werden. Daher ist eine Begleitung zur Verhaltensänderung erforderlich; das ist die "Vorbereitung" auf die MPU. Rz. 18 Um möglichst bald die ...mehr

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§ 13 Punktsystem in der ab ... / IV. 8 Punkte und mehr: Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG)

Rz. 19 Wie schon im alten Recht ist auch beim neuen Punktsystem die letzte Maßnahme der Entzug der FE. Der Betroffene gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dieser Entzug ist zwingend angeordnet; bei Erreichen von acht Punkten hat die Behörde ohne Alternativen die FE durch (kraft Gesetzes sofort vollziehbaren) Bescheid zu entziehen. Die Wiedererteilung der FE is...mehr

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§ 32 Anerkennung einer in e... / aa) Keine Erteilung einer Fahrerlaubnis – Führerscheinausstellung ohne Eignungsprüfung

Rz. 34 Stellt sich eine Führerscheinausstellung nicht als Erteilung einer FE dar, so besteht keine Anerkennungspflicht. Denn eine in einem solchen Fall erfolgende bloße Erneuerung des Dokuments zieht keine Pflicht zur Anerkennung nach sich. Gegenseitig anzuerkennen ist nur eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte FE. Das setzt eine Prüfung des Ausstellerstaates voraus. ...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / I. Neu-/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorausgegangener Entziehung (§ 2a Abs. 5 StVG)

Rz. 35 Ist eine FE entzogen worden weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder oder weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde, so darf...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / H. Für die Entziehung der Fahrerlaubnis maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

Rz. 27 In der Regel ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (zu diesem Abschnitt siehe auch § 4 Rdn 47 ff.),[23] besser: den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen.[24] Rz. 28 Auch das Widerspruchsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, so dass im Rahmen der "letzten Behördenentscheidung" auf den Zeitpunkt der Zustellung d...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / H. Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG)

Rz. 29 Ist der Inhaber einer FE einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde nach § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG (Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar) in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die FE zwingend zu entziehen. Rz. 30 Ist die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (früher: des Nachschulungskurses) nicht angefochten und damit be...mehr

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§ 27 Im Ausland begangene V... / A. Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis vom 17.6.1998 (ABl EG vom 10.7.1998 – C 216/2)

Rz. 1 Einen Schritt in diese Richtung setzt das Übereinkommen über die Vollstreckung von Maßnahmen wie Entzug der FE und Fahrverbot. Ziel dieses Übereinkommens über den Entzug der FE vom 17.6.1998[1] ist es, die rechtlichen Möglichkeiten dafür zu schaffen, dass bestimmte als besonders schwerwiegend angesehene Zuwiderhandlungen, die in dem Staat, in dem die Zuwiderhandlung be...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / A. Zielsetzung der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 1 Die gesetzlichen Grundlagen für die FE auf Probe finden sich in: §§ 2a ff. StVG; §§ 32–39 FeV; Anlage 12 zur FeV (siehe auch § 60 Rdn 1); § 31 FahrlG. Bei erstmaligem Erwerb einer FE wird diese auf Probe erteilt, § 2a Abs. 1 S. 1 Hs. 1 StVG. Rz. 2 Da junge Fahranfänger nach den aus der Straßenverkehrsunfallstatistik gewonnenen Erfahrungswerten besonders häufig (3–4 Mal ...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / III. Beurteilung der Eignung ist Aufgabe der Fahrerlaubnis-Behörde und der Verwaltungsgerichte; Mitwirkung Privater

Rz. 51 Die rechtliche Beurteilung der Eignung ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde und im Streitfall Aufgabe der Verwaltungsgerichte.[63] Das von diesen Stellen hierzu angeforderte Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle liefert für diese behördliche bzw. gerichtliche Entscheidung die fachliche Grundlage in Gestalt der Aussage, ob ...mehr

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§ 30 Grundsätze / A. Begriff: ausländische Fahrerlaubnis

Rz. 1 Als ausländische FE kommt jeder ausländische internationale Führerschein und jede von einer ausländischen Behörde erteilte gültige allgemeine FE in Betracht, ohne Rücksicht darauf, ob der Inhaber In- oder Ausländer ist.[1] Da es auf die Staatsangehörigkeit also nicht ankommt, kann auch ein deutscher Staatsangehöriger Inhaber einer ausländischen FE sein.[2]mehr

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§ 16 Bindung der Verwaltung... / XII. Bindung bei der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 41 Die Bindung an die Bewertung des Strafgerichts hinsichtlich der fehlenden Eignung bezieht sich nach § 3 Abs. 4 S. 1 StVG nur auf das Entzugsverfahren. Im Verfahren auf Erteilung oder Wiedererteilung der FE tritt keine Bindungswirkung hinsichtlich der Eignung ein.[61] Diese Auffassung ist zutreffend, da die Ausgangskonstellation beim Entzug einer FE eine andere ist als...mehr

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§ 31 Führerscheininhaber oh... / F. Zuerkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (§ 29 Abs. 4 FeV)

Rz. 16 Bestehen die Gründe für die Aberkennung nicht mehr, wird auf Antrag das Recht, von einer ausländischen FE im Inland wieder Gebrauch zu machen, erteilt, § 29 Abs. 4 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 FeV. Solange ein solcher Antrag nicht gestellt wurde und die beantragte Berechtigung nicht erteilt worden ist, besteht die Berechtigung aus § 29 Abs. 1 S. 1 FeV nicht.[21] Rz. 17 Zustä...mehr

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§ 34 Fahreignungsregister / E. Für Punktsystem und Fahrerlaubnis auf Probe maßgebliche Eintragungen im Fahreignungsregister

Rz. 6 Nicht sämtliche im FER befindliche Eintragungen werden in das Punktsystem einbezogen, sondern nur die in § 28 Abs. 3 Nr. 1–3 StVG aufgeführten, vgl. § 4 Abs. 2 StVG. Rz. 7 Auch im Rahmen der FE auf Probe wird auf Entscheidungen abgestellt, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1–3 StVG in das FER einzutragen sind (§ 2a Abs. 2 StVG).mehr

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§ 60 Anhang / B. Dritte Führerschein-Richtlinie

Rz. 2 RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 [20] über den Führerschein (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Euro...mehr

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§ 31 Führerscheininhaber oh... / E. Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 S. 2 StVG i.V.m. § 46 FeV)

Rz. 7 Erweist sich der Inhaber der ausländischen FE als zum Führen eines Kfz, so ist ihm das Recht abzuerkennen, von der ausländischen FE im Inland Gebrauch zu machen. Bei bedingter Eignung ist die FE einzuschränken oder mit Auflagen zu versehen. Die §§ 3 und 46 FeV geltend entsprechend. Insofern gelten für die Eignung und Befähigung die gleiche...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / V. Besonderes Aufbauseminar

Rz. 50 Ist die FE wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung entzogen worden, darf eine neue FE unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat, § 36 Abs. 2 FeV .mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / IV. Nach Neuerteilung beginnt Restdauer der vorherigen Probezeit

Rz. 48 § 2a Abs. 2 StVG (Maßnahmen bei Nichtbestehen der Probezeit) ist nach § 2a Abs. 5 S. 4 StVG auf eine mit der Erteilung einer FE nach vorangegangener Entziehung gemäß § 2a Abs. 1 S. 7 StVG (früher: § 2a Abs. 1 S. 4 StVG) beginnende neue Probezeit nicht anzuwenden, d.h. Probezeitmaßnahmen nach §§ 2a Abs. 2 StVG sind nicht mehr vorgesehen. Ein Antrag auf Anordnung der au...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / III. Wartefristen für die Neuerteilung

Rz. 45 Ist die FE nach § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG entzogen worden, darf eine neue FE frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins (§ 2a Abs. 5 S. 3 StVG). Rz. 46 Für die Neuerteilung einer wegen Verweigerung eines Aufbauseminars entzogenen FE ist keine Mindestfrist vorgeschrieben. Hier ist alle...mehr

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§ 10 Alter und Eignungszweifel / C. Untersuchungen im Rahmen der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Rz. 14 Die früheren Regelungen werden unter weitgehender Übernahme des Inhalts der §§ 15d ff. StVZO aufgrund der Ermächtigung in §§ 2 Abs. 3, 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g StVG durch § 48 FeV ersetzt.[14] Wer ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Pkw im Linienverkehr (§§ 42 f. PBefG) oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 PBefG) führt, bedarf dabei...mehr

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§ 21 Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Rz. 1 Auf die FE kann verzichtet werden.[1] Der FE-Inhaber kann den Verzicht auf die FE jederzeit erklären.[2] Rz. 2 Denkbar sind:mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / L. Ausnahmen von der Probezeit

Rz. 49 Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a StVG sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer FE der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die FE der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen, § 32 FeV .mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / Literaturtipps

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 2. Widerspruch und Anfechtungsklage im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 35 Die aufschiebende Wirkung fehlt gem. § 2a Abs. 6 StVG ebenfalls bei Widersprüchen/Anfechtungsklagenmehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / N. Aufbauseminare (§ 35 FeV)

I. Ziel Rz. 52 Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten, § 2b Abs. 1 S. 1 StVG. II. Durchführung Rz. 53mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / I. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt im Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren

Rz. 47 In der Regel ist dies grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. [52] Zutreffender ist es, auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen.[53] Dieses ist nämlich z.B. mit Erhebung einer Untätigkeitsklage gegen die Entziehung der FE gerade noch nicht abgeschlossen, eine letzte Behördenentscheidung liegt allerdings durchaus vor...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / Literaturtipps

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / Q. Teilnahmebescheinigung (§ 37 FeV)

I. Inhalt und Formalien (§ 37 Abs. 1 FeV) Rz. 68 Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 35 FeV oder § 36 FeV ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung mussmehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 1. Widerspruch und Anfechtungsklage im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Punktsystems

Rz. 34 Die aufschiebende Wirkung ist ausgeschlossen (§ 4 Abs. 9 StVG) bei einem Widerspruch bzw. einer Anfechtungsklage gegen die Entziehung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG (Erreichen von acht oder mehr Punkten;[47] zu Einzelheiten zum Punktsystem siehe auch § 13 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 6 Alkohol und Fahreignung / D. Fahrerlaubnis auf Probe – Besondere Aufbauseminare für Alkohol- oder Drogenauffällige

Rz. 69 Für Inhaber einer FE auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, sind besondere Aufbauseminare vorgesehen, § 2b Abs. 2 S. 2 StVG i.V.m. § 36 FeV. Es handelt sich hierbei um FE-Inhaber auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a, §§ 316, 323a StGB oder des § 24a StVG an einem Aufbau...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / II. Problemfälle

1. Entzug der Fahrerlaubnis beruhte auf BAK unter 1,6 Promille; Verhältnis § 13 Nr. 2 lit. c FeV zu § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 FeV Rz. 24 Im Falle der Neuerteilung nach vorherigem Entzug der FE stellt sich die Frage, ob über § 13 Nr. d FeV nur an den Promillewert des § 13 Nr. c FeV angeknüpft werden kann, d.h., dass der Entzug der FE auf einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von ...mehr

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§ 30 Grundsätze / C. Berechtigung der Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis

Rz. 9 Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-FE dürfen grundsätzlich im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Ohne dass sie ihren Führerschein umtauschen lassen müssen, dürfen sie auch nach Wohnsitzbegründung im Inland grundsätzlich unbefristet ihr Kfz führen (§ 28 FeV). Der Umfang der Berechtigung ergibt sich aus dem Beschluss der Kommission vom 20.3.2014 ü...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / R. "Begleitetes Fahren ab 17"

I. Rechtslage Rz. 71 Nachdem ein Modellversuch in Niedersachsen mit dem "begleiteten Fahren ab 17" erfolgreich verlaufen ist,[30] wurde mit Änderungsgesetz v. 14.8.2005[31] die Möglichkeit des "begleiteten Fahrens mit 17" im ganzen Bundesgebiet eingeführt. [32] Ziel der Maßnahme ist, dass die unverhältnismäßig hohe Unfallrate insbesondere der 18- bis 20-jährigen Fahranfängerin...mehr

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zfs 1/2017, Fahreignungs-Be... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das für die Prüfung des Senats maßgebliche Beschwerdevorbringen zeigt keine Gründe auf, aus denen die angegriffene Entscheidung abzuändern oder aufzuheben wäre (vgl. § 146 Abs. 4 S. 3 und 6 VwGO)." Der ASt. wendet sich gegen die nach § 4 Abs. 9 StVG sofort vollziehbare Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Das VG hat die auf § 80 Abs. 5 S. 1 Alt....mehr

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§ 33 Umschreibung von Fahrerlaubnissen

A. Allgemeines I. Überprüfung der Fahreignung Rz. 1 Bei einem Antrag auf Umschreibung einer FE hat die FE-Behörde auch die Frage der Eignung zu prüfen.[1] Zweifeln an der Eignung des Bewerbers ist mit Mitteln der FeV nachzugehen.[2] Rz. 2 Dies gilt auch für die Umschreibung einer EU-/EWR-FE.[3] Dies ergibt sich schon daraus, dass auch bei der erleichterten Umschreibung § 11 Abs...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 2. Ausnahme vom Verbot, die Hauptsache vorwegzunehmen

Rz. 71 Eine Ausnahme vom Verbot, die Hauptsache vorwegzunehmen, hat das OVG NW bei einem nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO gestellten Antrag auf Wiedererteilung der FE zur Fahrgastbeförderung angenommen, da dieser Anspruch ansonsten in angemessener Zeit nicht zu verwirklichen sei und da dies für den ASt. zu unzumutbaren Folgen führen würde. Seinen glaubhaften Angaben zufolge bestr...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / I. Rechtslage

Rz. 71 Nachdem ein Modellversuch in Niedersachsen mit dem "begleiteten Fahren ab 17" erfolgreich verlaufen ist,[30] wurde mit Änderungsgesetz v. 14.8.2005[31] die Möglichkeit des "begleiteten Fahrens mit 17" im ganzen Bundesgebiet eingeführt. [32] Ziel der Maßnahme ist, dass die unverhältnismäßig hohe Unfallrate insbesondere der 18- bis 20-jährigen Fahranfängerinnen und Fahra...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 4. Eignung nach Alkoholabhängigkeit

Rz. 30 Bei bestehender Alkoholabhängigkeit ist die Eignung zunächst zu verneinen und kann dann nach einer Entwöhnungsbehandlung wieder gegeben sein, wenn die Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist (Anlage 4 zur FeV, Ziff. 8.4). Insoweit ist Ziff. 8 der Anlage 4 zur FeV zu entnehmen, dass wegen der Abstinenz nach Alkoholsuchtentwö...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 3. Entscheidung im Rahmen des Eilrechtsschutzes: Begrenzung auf Entscheidungsrahmen der Hauptsache

Rz. 72 Nach h.M. darf im Eilverfahren nicht über den Entscheidungsrahmen des Hauptsacheverfahrens hinausgegangen werden. Dies ist vor allem beachtlich im Zusammenhang mit Entscheidungen, die im Ermessen der Behörde stehen. Im Rahmen von Ermessensentscheidungen wird zumeist mit einer Hauptsacheklage nur eine Neuverbescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts ...mehr

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zfs 1/2017, Fahreignungs-Be... / Anmerkung

Hinweis: Nach BayVGH, Urt. v. 11.8.2015 – 11 BV 15.909 (zfs 2015, 654) tritt eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 S. 3 StVG tritt nur ein, wenn der Fahrerlaubnisbehörde am Tag des Ausstellens der ergriffenen Maßnahme weitere Verkehrsverstöße bekannt sind, die zu einer Einstufung in eine höhere Stufe nach § 4 Abs. 5 S. 1 StVG führen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss sich die K...mehr

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§ 33 Umschreibung von Fahre... / B. Umschreibung von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen (§ 30 FeV)

I. Freiwillige Umschreibung Rz. 5 Diese erleichterte Umschreibung erfolgt freiwillig. Eine Verpflichtung besteht hierzu nicht. Rz. 6 Gemäß § 30 Abs. 1 FeV sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden:mehr