Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 09/2010, Das Beschleunig... / C.  Aussagen der Sozial- und Humanwissenschaften – Konsequenzen

Das Zivilrecht weist zahlreiche Zeitbezüge etwa im Vermögensrecht auf (Verjährung, Ersitzung). Das Familienrecht ist wahrscheinlich das am intensivsten ausgeformte Dauerrechtsverhältnis; hier hat das Zeitelement zahlreiche Auswirkungen, auf die, weil wir uns auf das Kindschaftsrecht konzentrieren, nicht näher eingegangen werden soll. Warum hat das Zeitelement eine solche Dur...mehr

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FF 01/2010, Überleitungsvorschriften zum FamFG – Altverfahren

In der Literatur ist inzwischen eine Diskussion darüber entstanden, wie Artikel 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RefG auszulegen ist. Wir hatten in Forum Familienrecht die Entscheidung des OLG Köln vom 21.9.2009 veröffentlicht, die eindeutig klarstellt, dass das Verfahren des Rechtsmittelgerichts und auch die Zulässigkeit von Rechtsmitteln sich nach den Bestimmungen des bisherigen Recht...mehr

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AGS 09/2010, RVG. Kommentar in alphabetischer Zusammenstellung

RVG. Kommentar in alphabetischer Zusammenstellung. Begründet von Walter Göttlich †, fortgeführt von Alfred Mümmler †. Bearbeitet von Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Dr. Peter Xanke, Herbert P. Schons, Christien Vogt und Sabine Feller. 3. Aufl. 2010. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer). XII 1445 S. 164,00 EUR. Pünktlich mit Inkrafttreten der Änderungen durch das FGG-ReformG ist auch...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / 1. Endvermögen

Zum Endvermögen zählen alle Vermögenswerte, die bereits im Anfangsvermögen berücksichtigt sind, seitdem keine Veränderungen erfahren haben und die dem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB zugerechnet worden sind.[1] Überstiegen nach früherem Recht die Passiva die Aktiva, errechnete sich kein Zugewinn, da Verluste nicht ausgeglichen wurden. Nur soweit Ansprüche gegen Dritte...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 1. Inhaltskontrolle und Kernbereichslehre

Vor dem Hintergrund dieser vertragstheoretischen Überlegungen erschließt sich das höchstrichterliche System einer Inhaltskontrolle von Eheverträgen.[1] Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung ist nach wie vor, dass die Scheidungsfolgen und insbesondere der Zugewinnausgleich grundsätzlich der vertraglichen Disposition der Ehepartner unterliegen. Ein unverzichtbarer Mindestgehalt ...mehr

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zfs 06/2010, Verlust des Vergütungsanspruchs des gerichtlich bestellten Sachverständigen; Vergütung für Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch

JVEG § 8; KostO §§ 14 Abs. 1, 16 1. Ein Sachverständiger verliert seinen Entschädigungsanspruch nur dann, wenn das Gutachten objektiv unbrauchbar ist und er dies zumindest grob fahrlässig verursacht hat. 2. Wenn das in der Hauptsache zuständige Gericht ein Gutachten für verwertbar ansieht und seine Entscheidung darauf stützt, sind die Kosteninstanzen gehindert, die Verwertbark...mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig, §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3, 4 RVG. Für die Festsetzung der Gebühren für die Beratungshilfe eines Rechtsanwaltes ist nach §§ 44, 55 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig. Gegen diese Entscheidung ist nach § 56 RVG die Erinnerung der Staatskasse oder des Rechtsanwaltes zulässig. Über diese Erinnerung entscheidet das G...mehr

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FF 04/2010, Mindestbedarf bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes

BGB §§ 1615l Abs. 2, 1610, 1570, 1578 Abs. 1 Satz 1 a) Der Unterhaltsbedarf wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes bemisst sich jedenfalls nach einem Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums, der unterhaltsrechtlich mit dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen (zurzeit 770 EUR) pauschaliert werden darf (im Anschluss an das Senatsurt. BGHZ 177, 272...mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist nach §§ 76 Abs. 1 FamFG, 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, 45, 55, 56 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 RVG zulässig. Dass das AG die Zulassung der Beschwerde versehentlich auf § 57 FamGKG – statt §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG – gestützt hat, ändert nichts daran, dass das AG in der Sache – für den...mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

a) Das AG hat das wiederaufgenommene Versorgungsausgleichsverfahren zutreffend nach Art. 111 Abs. 4 FGG-RG als selbstständige Familiensache unter Anwendung des ab dem 1.9.2009 geltenden Rechts fortgeführt (vgl. auch Keidel/Engelhardt, FamFG, Art. 111 FGG-RG Rn 8). Die Regelung des Art. 111 FGG-RG ist ebenfalls für die Anwendung des Kostenrechts maßgebend und verdrängt insbeso...mehr

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FF 11/2010, Sachverständige im Unterbringungsverfahren

BGB § 1906; FamFG §§ 29 f., 321 Abs. 1, 323 Nr. 2 , 329 Abs. 2 Satz 2 a) Auch der behandelnde Arzt des Betroffenen kann im Unterbringungsverfahren gem. § 321 Abs. 1 FamFG zum Sachverständigen bestellt werden, solange es sich nicht um Unterbringungen mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren handelt, § 329 Abs. 2 Satz 2 FamFG. b) Der Verwertung eines Sachverständigengutach...mehr

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AGS 06/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

Die Berechnung des Verfahrenswerts richtet sich, wie das FamG zutreffend dargestellt hat, nach § 50 Abs. 1 FamGKG. Danach beträgt der Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000,00 EUR...mehr

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AGS 03/2010, Kommentar zum Unterhaltsrecht

Herausgegeben von Dieter Büte, Dr. Enno Poppen und Dr. Martin Menne. 2. Aufl. 2009. Verlag C.H. Beck, München. XV, 680 S. Mit CD-ROM. 69,00 EUR. Dieser Kurzkommentar vereint und kommentiert in komprimierter Art und Weise die für den im Familienrecht tätigen Anwalt und Richter erforderlichen Vorschriften des familienrechtlichen Verfahrens- und materiellen Rechts bis hin zur Er...mehr

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FF 09/2010, Das Beschleunig... / I.  Nur kein "kurzer Prozess" – Gerechtigkeitspostulate im Kindschaftsrecht

Mit dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot geht es um die Verkürzung der Verfahrensdauer, aber nicht um den "kurzen Prozess". Das wäre sprichwörtlich ein "das Kind mit dem Bade ausschütten". "Eine Preisgabe von rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien und des Gebots der Einhaltung der einfachgesetzlichen Verfahrensvorschriften in Kindschaftssachen sind mit der Einführung des Besc...mehr

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FF 09/2010, Die Vielfalt der Lebensformen

Inge Saathoff … um uns herum nimmt immer weiter zu. So sind wir es als Familienanwälte natürlich gewohnt, Ansprüche zwischen Eheleuten oder auch nicht miteinander verheirateten Eltern zu klären. Immer mehr haben inzwischen auch Auseinandersetzungen mit Behörden zugenommen, wenn Großeltern auf Enkelunterhalt oder auch Kinder auf Elternunterhalt in Anspruch genommen werden. Ang...mehr

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AGS 11/2010, Verfahrenswert... / Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Wie das OLG Celle zu Recht ausführt, war dem Gesetzgeber die Unterscheidung zwischen einem Arrestverfahren und einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durchaus bewusst, und zwar auch bei Abfassung des FamGKG. Im Kostenverzeichnis hat er nämlich ausdrücklich zwischen diesen Verfahren unterschieden. Eine Regelungslücke kann dah...mehr

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AGS 02/2010, Kein Regel/Aus... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig und führt zu einem vorläufigen Erfolg. Der Antragstellerin ist ein Rechtsanwalt beizuordnen. Die Prüfung der Frage, ob Rechtsanwältin T. aus Bottrop beigeordnet werden kann, wird dem Amtsrichter übertragen. 1. Das Verfahren richtet sich im vorliegenden Fall nach dem FamFG, das zum 1.9.2009 in Kraft getreten ist und das FGG abgelöst hat. Damit habe...mehr

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FF 10/2010, Die Einzelfallentscheidung im Unterhaltsrecht

Klaus Schnitzler Es müssen paradiesische Zeiten gewesen sein, als sich Anwälte und Richter strikt an das 0/8/15-Modell beim Betreuungsunterhalt gehalten haben. In Deutschland herrschte Rechtssicherheit. Bis zum Alter des Kindes von 8 Jahren brauchte sich keine Frau um Arbeit zu bemühen, sie konnte sich ausschließlich dem Wohl des Kindes widmen. Ab 8 Jahren war eine teilweise ...mehr

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FF 04/2010, Verrückte Welt

Ingeborg Rakete-Dombek Der Presse ist zu entnehmen (FAZ vom 20.1.2010), dass in England das, was früher Hochzeitslisten waren, jetzt auch als Scheidungslisten in den Kaufhäusern geführt wird. Gleichzeitig scheint es einen Anlass zum Feiern der Scheidung zu geben. Man macht also seinen Scheidungstermin am besten schon im Vorhinein bekannt, gibt bei Debenhams seine Scheidungsge...mehr

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FF 03/2010, Umfrage 2009: Unterhaltsrechtsprechung nach neuem Recht

Die Entwicklungen in der Unterhaltsrechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der seit 1.1.2008 geltenden Neuerungen waren Gegenstand der letztjährigen Umfrage bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in allen OLG-Bezirken. Der erste Teil des Fragenkomplexes befasste sich dabei mit der Erwerbsobliegenheit und den Anforderungen d...mehr

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FF 09/2010, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen Zulässigkeit – Verfahren – Vollstreckung – Kosten

Hans-Joachim Dose 3. Aufl. 2010, 257 Seiten, 39,90 EUR, Erich Schmidt Verlag Mit dem jetzt in 3. Aufl. erschienenen "Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen" hat sich Richter am BGH Dose der schwierigen Aufgabe unterzogen, die Institute der Einstweiligen Anordnung und des Arrestes nach dem neuen FamFG nicht nur umfassend darzustellen. Es ist ihm auch gelungen, das Dickich...mehr

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FF 09/2010, Das Beschleunig... / Resümee

Wir stehen erst am Anfang der Etablierung einer hochkomplexen Reform. Ob sie erfolgreich sein wird, hängt von vielen Faktoren ab. Es liegt nicht nur am Richter, ob die angestrebten Reformziele erreicht werden können. Die Anwaltschaft kann und muss hier im Interesse der Mandanten, im eigenen Interesse und im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege ihre eigenen Beiträge ...mehr

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AGS 05/2010, Praxishandbuch Versorgungsausgleich

Praxishandbuch Versorgungsausgleich. Die Auswirkungen der Strukturreform 2009. Von Rentenberater Martin Reißig, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 1. Aufl. 2009. 581 S. 49,00 EUR. Der Autor ist stellvertretender Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, Mitglied der Facharbeitsgruppe Versorgungsausgleich im Bundesverband und seit fast 20 Jahren als Rentenberater in der Prax...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / II. Defizite des geltenden Rechts

Die Zuweisung der elterlichen Sorge zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes erfolgt in den meisten Fällen kraft Gesetzes: Für die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes ergibt sich dies aus § 1626a Abs. 2 BGB, für miteinander verheiratete Eltern im Umkehrschluss aus § 1626a Abs. 1 BGB. Nach der Geburt kann die elterliche Sorge kraft Gesetzes nur durch Eheschließung der Elter...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / IV.  Vorschläge zur Umsetzung des Auftrags

Als Reaktion auf die Entscheidung des EGMR hat die Bundesregierung bereits für diese Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern angekündigt.[1] Mit dieser Reform könnte das schon vor der Kindschaftsrechtsreform 1998 gegebene Versprechen eines Abbaus der rechtlichen Unterschiede zwischen in und außerhal...mehr

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FF 03/2010, Der neue deutsc... / 1. Einleitung

Am 4.2.2010 haben aus Anlass des deutsch-französischen Gipfels beide Regierungen einen Staatsvertrag unterzeichnet, mit dem Neuland betreten wird. Mit dem Vertrag wird materielles Zivilrecht geschaffen, das in beiden Ländern gleichermaßen gilt. Der Vertrag unterscheidet sich grundlegend von den bereits eingeführten Abkommen wie dem Haager Unterhaltsübereinkommen oder dem Min...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 1. Vertragsfreiheit gem. § 1408 vs. Schutzfunktion des Zugewinnausgleichs?

Die Wurzel der Gesamtproblematik liegt darin, dass die nach dem Wortlaut des § 1408 BGB unbeschränkte Ehevertragsfreiheit in deutlichem Spannungsverhältnis zu Sinn und Zweck des Zugewinnausgleichs[1] steht: Über die ratio des Halbteilungsgrundsatzes ist viel gestritten worden.[2] Der Reformgesetzgeber beurteilt ihn jedoch als bewährt und im allgemeinen Rechtsbewusstsein vera...mehr

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AGS 08/2010, Beschwerdegeri... / Anmerkung

Für die Entscheidung über die nach § 4 Abs. 3 JVEG zulässige Beschwerde ist nicht das OLG, sondern gem. § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG das LG zuständig. Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG ist das "nächst höhere Gericht" zur Entscheidung berufen. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist hierunter unabhängig vom Instanzenzug in der Hauptsache das allgemein dem erkennenden Gericht übe...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / II. Bedeutung der anwaltlichen Beratung für das Mediationsverfahren

Die anwaltliche Beratung nach Erstellung eines Vereinbarungskonzeptes und vor abschließender vertraglicher Vereinbarung ist Ausdruck des Informiertheitsgebotes und dient als Vergleichsmaßstab.[1] Inwieweit die rechtliche Problematik in der Mediation bearbeitet werden kann, ist umstritten und wird nicht einheitlich beantwortet. Die Bandbreite geht dahin, dass der Mediator sic...mehr

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FF 10/2010, Abänderungsklage bei Versäumnisurteil

ZPO § 323 Abs. 1, 2 und 4; FamFG § 238 Abs. 1, 2 und 4 Eine behauptete Änderung der im Erstprozess einem Versäumnisurteil zugrunde gelegten (fingierten) Verhältnisse erlaubt keine Abänderung nach § 323 ZPO. Eine Abänderung ist vielmehr nur dann und insoweit möglich, als sich die seinerzeit gegebenen tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. BGH, Urt. v. 12.5.2010 –...mehr

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FF 09/2010, Familiensachen

Hoppenz (Hrsg.) 9. Aufl. 2009, 1926 Seiten, 108 EUR, C.F. Müller Verlag Der renommierte Kommentar ist jetzt nach Abschluss der umfangreichen familienrechtlichen Reformen der Jahre 2008/2009 auf dem neuesten Stand. Der Kommentar enthält nicht nur das neue Unterhaltsrecht ab 1.1.2008. Schwerpunkte der Neukommentierung sind auch das neue Verfahrensrecht und der neue Versorgungsaus...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 2. Zur Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Kernbereichslehre

Diese Handhabung des Zugewinnausgleichs im Rahmen der Inhaltskontrolle von Eheverträgen bedarf aus mehreren Gründen einer Überprüfung. Nach wie vor Unbehagen bereitet die weitgehende Ausklammerung von Gütertrennungsvereinbarungen aus der Inhaltskontrolle zunächst im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit.[1] Das B...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 3. Auslegung des Begriffs der ehelichen Lebensverhältnisse

Lässt § 1578 Abs. 1 diese Neuinterpretation zu?[1] Im Gesetz ist nur von "ehelichen" Lebensverhältnissen die Rede. Die Ehe beginnt mit der Heirat und endet mit Rechtskraft der Scheidung. Auch wenn dem Begriff eine gewisse Öffnungsoption immanent ist, sind schon allein nach dem Wortlaut der Berücksichtigung jeder außerehelichen Entwicklung Grenzen gesetzt: Wirtschaftlich vort...mehr

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FF 02/2010, Hotel Mama oder: Beeinflusst die gesellschaftliche Realität das Verjährungsrecht?

Dr. Eva Niebergall-Walter Der vor seinem 21. Geburtstag stehende N. gehört wie manche seiner Altersgenossen noch dem Hausstand eines Elternteils an. Mit Erleichterung stellt er fest, dass er die Herausgabe seines Vermögens und die aufgelaufenen, nicht titulierten Unterhaltsrückstände bei seinen Eltern erst in knapp 3 Jahren fordern muss und sich bis dahin in Ruhe seinem Studi...mehr

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ZErb 12/2009, Der Vorschlag... / 2. Definition des gewöhnlichen Aufenthalts

Der gewöhnliche Aufenthalt wird in der Verordnung nicht definiert. Insoweit ist man also nicht den Vorschlägen gefolgt, die häufig im Zusammenhang mit der Studie bzw. dem Grünbuch geäußert wurden. Ausgehend davon, dass bei der Auslegung von europäischen Rechtsakten eine Lückenfüllung auf der Basis der nationalen Rechtsordnungen unzulässig ist und eine "autonome" Auslegung au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F. Ausgleich ehebezogener Zuwendungen

"Zuwendungen unter Eheleuten sind in der Regel keine Schenkungen" (BGH, FamRZ 1992, 293). Deshalb kann grundsätzlich und in fast allen Fällen später nichts mehr zurückgefordert werden, auch wenn einen die Zuwendung reut. Alles ist grundsätzlich ausschließlich über das eheliche Güterrecht abzuwickeln. Haben sie die Parteien zur Gütertrennung entschieden, so besteht wie beabsi...mehr

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Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Anspruch des Ausgleichsberechtigten auf Ausgleich von Steuernachteilen

Leitsatz Das erstinstanzliche Gericht hatte zwischen den Parteien den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich geregelt. Der Ehemann wehrte sich gegen die erstinstanzliche Entscheidung mit der Begründung, sie stelle eine Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz dar. Der Entscheidung liege eine ungleichmäßige steuerliche Belastung der Parteien zugrunde, da er der Ehefrau zum Ausgle...mehr

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Nichtigkeit einer in Kanada geschlossenen Ehe brasilianischer Staatsangehöriger

Leitsatz Die Parteien hatten im Jahre 1988 in Kanada und erneut 1997 in Brasilien geheiratet, wobei die erste Ehe des Ehemannes im Jahre 1988 noch nicht rechtskräftig geschieden war. Die Antragstellerin hatte die deutsche und die brasilianische, der Antragsgegner die italienische und die brasilianische Staatsangehörigkeit. Vor ihrer erneuten Eheschließung im Jahre 1997 schlo...mehr

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ZErb 11/2009, Verjährung ei... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers hat Erfolg. Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung von 16.232,94 EUR verlangen. Der Anspruch folgt aus den §§ 2058, 426 Abs. 1 BGB. Ihm steht nicht entgegen, dass der Nachlass der Erblasserin bereits im Jahre 1999 unter den Erben verteilt worden ist. Die gesamtschuldnerische Haftung der Miterben für eine nicht schon vorab getilgte Nachlas...mehr

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ZErb 09/2009, Vorliegen ein... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig (§ 223 Abs. 3 und 4, § 42 Abs. 4 BRAO), hat in der Sache aber keinen Erfolg. Der AGH hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit Recht zurückgewiesen. Das Beschwerdevorbringen der Antragstellerin rechtfertigt keine andere Beurteilung. Die Antragsgegnerin erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für das ...mehr

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Streitwert - Abfindungsvergleich/Unterhalt

Leitsatz Die Parteien stritten sich über rückständigen und laufenden Kindesunterhalt. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schlossen sie hierüber einen Vergleich, wonach der Beklagte sich zur Grundstücksübertragung zur Abfindung des Anspruchs auf Kindesunterhalt verpflichtete. Gegen die sodann erfolgte Streitwertfestsetzung legte der Prozessbevollmächtigte des Klägers im eige...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft

Leitsatz Der Zeitpunkt der Verfestigung einer Lebensgemeinschaft beginnt nicht zwingend mit dem Zusammenleben der Partner in einem Haushalt. Das OLG Oldenburg hat sich in dieser Entscheidung mit den Voraussetzungen für das Vorliegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft auseinandergesetzt und Kriterien hierfür aufgestellt. Sachverhalt Die Parteien hatten im Jahre 1995 geheira...mehr

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Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs - Altersehe

Leitsatz Waren Eheleute bei Eheschließung bereits im vorgeschrittenen Alter, handelt es sich um eine sog. "Altersehe". Das OLG Koblenz hatte sich in seiner Entscheidung damit auseinanderzusetzen, ob ein Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau nach § 1571 Nr. 1 BGB nach einer angemessenen Übergangsfrist auf den angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt werden kann. Sachverha...mehr

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Nachehelicher Unterhalt nach russischem Recht

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen nach dem Familiengesetzbuch der Russischen Föderation vom 19.12.1995 nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist. Sachverhalt Die Parteien stritten um nachehelichen Unterhalt. Ihre am 10.3.1992 geschlossene Ehe war mit Urteil des FamG vom 1.3.2005 geschieden worden. Beide Parteien waren ursprün...mehr

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ZErb 12/2008, Formerfordern... / Aus den Gründen

Die Beschwerde hat Erfolg. Die Kammer ist nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Erblasser ein Testament errichtet hat, in dem er die Beteiligte zu eins als Alleinerbin eingesetzt hat. 1. Die Erbfolge richtet sich nicht nach dem Nottestament vom 5.4.2008, da dieses den Formerfordernissen des § 2250 Abs. 3 BGB iVm § 13 Abs. 1 S. 1 BeurkG nicht genügt. a) Nach den gen...mehr

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Scheidung trotz trennungsbedingter schwerer Depression

Leitsatz Die Eheleute hatten am 27.10.1989 erneut geheiratet, nachdem eine erste zwischen ihnen im Oktober 1960 geschlossene Ehe im Jahre 1966 geschieden worden war. Sie hatten drei gemeinsame bereits volljährige Kinder. Die Ehefrau zog im April 2006 aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung aus. Im Zuge eines Versöhnungsversuchs kehrte sie auf das eheliche Grundstück zurück, zog...mehr

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ZErb 11/2008, Eherecht in Europa

Süß, Ring 1. Auflage 2006, zerb verlag, Bonn, 1.413 S., 118,00 EUR Besteht ein Zusammenhang zwischenUmfang und Inhalt? Das Buch beantwortet diese Frage ziemlich abschließend: Es bietet zunächst eine solide Darstellung der Quellen des europäischen und internationalen Familienrechts, an die sich die Darstellung des deutschen internationalen Familienrechts anschließt. Beeindrucken...mehr

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Nachträgliche Befristung eines durch Vergleich zunächst unbefristet titulierten Anspruchs auf Ehegattenunterhalt nach Änderung der Rechtsprechung des BGH

Leitsatz Die Befristung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 1578b BGB ist seit Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform zum 01.01.2008 ein häufig auftauchendes Problem bei nachehelichen Unterhaltsansprüchen. Problematisch ist, unter welchen Umständen ein bereits vor dem 01.01.2008 geschaffener Unterhaltstitel aufgrund des neuen Rechts angesichts der Übergangsregelung des § 36 N...mehr

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ZErb 11/2008, Die gesetzlic... / II. Die Parentelordnung als Grundprinzip bei der gesetzlichen Erbfolge der Verwandten

Als Grundprinzipien bei der gesetzlichen Erbfolge gelten die Parentelordnung, die Rangfolge unter den Verwandten sowie die Prinzipien der Repräsentation und des Eintrittsrechts (§ 1924 II, III BGB). Von diesen greifen wir die Parentelordnung heraus, weil dort die Unterschiede zwischen BGB und Römischem Recht greifbar werden. Parentelordnung bedeutet Abstammung von (einem) gem...mehr

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Kein Ansatz fiktiver Einkünfte nach Aufgabe des Arbeitsplatzes gegen Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Leitsatz Häufig wiederkehrendes Problem in Unterhaltsverfahren ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsgläubiger und/oder Unterhaltsschuldner in der Vergangenheit erzieltes Einkommen weiterhin fiktiv zugerechnet werden kann. In dem vom OLG Brandenburg entschiedenen Fall hatte die Ehefrau ihre Arbeitsstelle aufgrund betriebsbedingter Kündigung verloren, h...mehr